Forum 7: Häusliche Gewalt aus schulischer Perspektive
|
|
- Theodor Kerner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hannover, Beatrix Schwarzer Schulpsychologische Dezernentin Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover, Außenstelle Syke Fachtag: Häusliche Gewalt früher sehen Forum 7: Häusliche Gewalt aus schulischer Perspektive
2 Gliederung Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder Möglichkeiten der Intervention in Schule Möglichkeiten der Prävention in Schule Aufgaben der Schulpsychologie
3 Auswirkungen häuslicher Gewalt auf die Kinder
4 Ausmaß häuslicher Gewalt 12% der Jugendlichen geben an, mit elterlicher Gewalt konfrontiert zu werden. 25% der Frauen gaben an, schon einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch den Partner erlitten zu haben. 60% davon lebten mit Kindern zusammen. 5-10% der Männer geben an, Opfer von Gewaltakten durch die Partnerin gewesen zu sein. Jährlich flüchten bundesweit Frauen und Kinder vor Gewalt in der Partnerschaft in ein Frauenhaus In Niedersachsen sind es ca Frauen mit ca Kindern
5 Die Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Kinder hören (57%) und sehen (50%) die Gewalthandlungen. Geraten selbst in die Auseinandersetzung (21%) oder werden angegriffen (10%). Sie versuchen die Mutter (25%) oder den Vater (2%) zu schützen. (Angaben der Mütter in einer Studie des BMFSFG)
6 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Sie sehen: Der Vater schlägt die Mutter, stößt und boxt sie, reißt sie an den Haaren. Er bedroht die Mutter mit dem Messer oder einer anderen Waffe. Er vergewaltigt die Mutter. Sie geht auf ihn los, sie wehrt sich und kämpft. Sie blutet.
7 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Sie hören: Der Vater schreit, brüllt. Er bedroht die Mutter, er bedroht sie mit dem Tod. Er setzt sie herab, entwertet sie als Person, als Frau und als Mutter. Die Mutter schreit, weint, wimmert. Sie brüllt ihn an, beschimpft ihn, setzt sich zur Wehr.
8 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Sie spüren: Den Zorn des Vaters, die Heftigkeit seiner Zerstörungswut. Die Angst der Mutter, ihre Ohnmacht und Unterwerfung. Die Angst der Geschwister, vor allem der Kleinen. Die bedrohliche, unsichere Atmosphäre vor den Gewalttaten. Die eigene Angst und Ohnmacht.
9 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Sie denken: Er wird sie töten. Ich muss ihr helfen. Ich muss die Kleinen raushalten. Er wird mich schlagen. Er wird uns alle töten. Sie ist selbst schuld, warum widerspricht sie immer. Sie ist so schwach, ich verachte sie. Sie tut mir so leid, ich hab sie lieb. Ich will nicht, dass er weggeht.
10 Bericht Amela
11 Auswirkungen auf Kinder Schlafstörungen, Depressionen, psychosomatische Beschwerden, Konzentrationsprobleme Existentielle Ängste, ohnmächtige Wut, Trauer, Mitleid, innere Erstarrung Einsamkeit, Sprachlosigkeit Aggressivität, Selbstverletzendes Verhalten
12 Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern nach Partnergewalt 30 60% der Kinder zeigen deutliche Verhaltensauffälligkeiten Weniger als ein Fünftel erscheint unbelastet (Aus einer Befragung der Fachkräfte aus Frauenhäusern) Sie haben ein drei- bis sechsfach erhöhtes Risiko, behandlungsbedürftige Störungen zu entwickeln. (Kindler 2002)
13 Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern nach Partnergewalt Mädchen und Jungen reagieren gleichermaßen belastet. Mädchen zeigen externalisierende Auffälligkeiten eher im sozialen Nahfeld, während bei Jungen eine Chronifizierung externalisierender Auffälligkeiten höher ist.
14 Risikopfade Beeinträchtigung der Lernbereitschaft bzw. der Konzentrationsfähigkeit Rückstände in der kognitiven Entwicklung Geringerer Schulerfolg
15 Risikopfade Weniger Fähigkeiten für eine konstruktive Konfliktbewältigung Höhere Bereitschaft zum Einsatz oder zum Erdulden von Gewalt Schwierige Gleichaltrigenbeziehungen
16 Möglichkeiten der Intervention in Schule
17 Häusliche Gewalt ist eine Form von Kindeswohlgefährdung
18 KKG 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (1) Werden [ ] Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind der Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
19 KKG 4 (2) Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren.
20 KKG 4 (3) Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.
21 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
22 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien 1. zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie 2. zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten
23 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger des staatlichen Wächteramtes Garantenstellung Fachliche Beratung und Begleitung von Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern /Jugendl. stehen Einleitung von Maßnahmen zum Schutz des Kindes / Jugendlichen Kinderschutz gesetz 4 KKG Lehrerinnen und Lehrer Sind verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, tätig zu werden Eigene aktive Risikoeinschätzung und Hilfsangebote Ggf. Information des Jugendamtes
24 Die Vereinbarungen enthalten: - Vereinbarungen - Handlungsleitfaden - Beobachtungsbögen - Adressen der örtlichen insoweit erfahrenen Fachkräfte - Erreichbarkeit der Jugendamtsmitarbeiter
25 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Lehrkraft, Schulleitung, erf. Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Keine Gefährdung aber Hilfebedarf Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung ja Mit eigenen Mitteln lösbar? nein Konkretisierung der Gefährdungseinschätzung durch zusätzliche Information (Team, Leitung, erfahrene Fachkraft) Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Bei Verschlechterung der Situation nein Kindeswohlgefährdung? Gespräch mit Eltern und Jugendl./ Kind über Risikoeinschätzung / Aufforderung zum Kontakt mit ASD Eltern nehmen Kontakt auf ja ja nein Eigene Meldung an ASD Übergabe an das Jugendamt
26 Phasenmodell: Normal - Zustand Schwelle Latente Krise Schwache Signale Schwelle Akute Krise bzw. Verfestigung
27 Schulleiter und Lehrkräfte... - kennen die Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages - richten ihr Verhalten und Entscheidungen danach aus - schätzen das Gefährdungsrisiko ein - ziehen bei der Abschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu - unterstützen die Eltern darin, sich Hilfe zu holen - schalten das Jugendamt ein, wenn diese Hilfen nicht ausreichen, um die Gefahr abzuwenden - wenden sich direkt an das Jugendamt oder die Polizei bei akuter Gefährdung
28 Weil sie dann etwas Falsches tun Die Überwindung von Zugangsbarrieren zu Hilfe und Unterstützung gehört zu den Kernproblemen des gesellschaftlichen Umgangs mit häuslicher Gewalt. (Seith, Corinna)
29 Kinder und Jugendliche sollten über Gewalt zwischen den Eltern sprechen weiblich männlich total 37,7 28,3 33,1 48,1 31,1 39,3 52,6 36,1 44,3 9 bis bis bis 17
30 Warum sprechen Kinder und Jugendliche nicht über häusliche Gewalt? Weil man die Eltern nicht gerne schlecht macht vor anderen Leuten. (Mädchen, 16 Jahre) Weil man Angst hat, dass man von den Eltern weggenommen wird oder was dann mit den Eltern passiert. (Mädchen, 15 Jahre) Weil sie dann die Eltern fragen, ob das stimmt. Dann wissen die Eltern, dass das Kind erzählt hat. Vielleicht wollen die Eltern nicht, dass das andere wissen. (Junge, 12 Jahre)
31 Mit wem können Kinder und Jugendliche über Gewalt zwischen Eltern reden? Geschwister Großeltern FreundInnen Sorgentelefon Mutter Vater Polizei Lehrer Nachbarn 0% 20% 40% 60% 80% 100% einfach nicht so einfach schwierig
32 Warum könnte es schwierig sein, mit Verwandten darüber zu sprechen? N=1197 Unberechenbarkeit der Reaktion (würden es weitererzählen) weibl. (%) männl. (%) Total (%) würden schlecht über Familie denken, Scham Wissen um Loyalität in der Familie würden es nicht glauben würden Problem nicht verstehen würden nicht helfen geht sie nicht an Nicht-Verfügbarkeit (zeitlich, geographisch) haben das gleiche Problem unerwünschtes Mitleid (Nationales Forschungsprogramm der Schweiz: Häusliche Gewalt aus Sicht von Kindern und Jugendlichen unter der Leitung von Corinna Seith )
33 Warum könnte es schwierig sein, mit der Lehrperson darüber zu sprechen? N=1215 weibl. (%) männl. (%) Total (%) Rolle der Lehrperson (keine Vertrauensperson) ist Privatsache, geht Lehrperson nichts an Unberechenbarkeit der Reaktion, würde es weitererzählen würde schlecht über die Familie denken, Scham würde Problem nicht verstehen Lehrperson kann keine Hilfe bieten Angst, Lehrperson verändert Verhalten gegenüber SchülerIn würde es nicht glauben (Nationales Forschungsprogramm der Schweiz: Häusliche Gewalt aus Sicht von Kindern und Jugendlichen unter der Leitung von Corinna Seith )
34 Schwierigkeiten in der Praxis Vorbehalte und Ängste im Umgang mit häuslicher Gewalt bei den Lehrkräften. Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen als Personen mit eigenem Recht. Unsicherheiten im Führen schwieriger Elterngespräche. Einstellungen zur betreffenden Familie: Gespür für die Ängste der Eltern, Interesse an der familiären Situation, Abneigung oder Aggressivität.
35 Öffnung bei Kindern wird gefördert durch: Gelegenheit zum vertrauten Gespräch (4-Augen) Klare unterstützende Haltung Benennung der erlittenen Gewalt als Unrecht Orientierung über weitere Schritte Thematische Anstöße
36 Möglichkeiten der Prävention in Schule
37 Handlungsebenen und Themenschwerpunkte in der Prävention häuslicher Gewalt mit Kindern und Jugendlichen Handlungsebene Themen Akteure Primäre Prävention - Geschlechterrollen erweitern und Rollenvorbilder anbieten - Gewaltfreie Kommunikation und konstruktive Konfliktbewältigung lernen - Respektvoller Umgang mit anderen Menschen einüben - Gewalttätiges Verhalten sanktionieren - Menschen- und Kinderrechte vermitteln - Häusliche Gewalt enttabuisieren - Selbstwertgefühl und Selbstbehauptungsfähigkeiten steigern - Sexualpädagogik betreiben Schulen Jugendhilfe Frauenunterstützungseinrichtungen
38 Handlungsebenen und Themenschwerpunkte in der Prävention häuslicher Gewalt mit Kindern und Jugendlichen Handlungsebene Themen Akteure Sekundäre Prävention - (Proaktives) Hilfesystem für betroffene Frauen, Kinder und Jugendliche - Kinder- und jugendgerechte Informationen über Hilfsangebote / über Folgen von Hilfen - Krisenbewältigung / Entlastung der Opfer von Schuldgefühlen - Begleitung durch erwachsene Bezugspersonen Schulen Jugendhilfe Frauenunterstützungseinrichtungen Polizei Justiz
39 Handlungsebenen und Themenschwerpunkte in der Prävention häuslicher Gewalt mit Kindern und Jugendlichen Handlungsebene Themen Akteure Tertiäre Prävention - Gespräche / Beratung für Kinder / Jugendliche - Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Mütter - Täter- / Väterarbeit - Umgangsregelungen - Empowerment / Neuorientierung - Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenangebote für Kinder - Psychotherapie - Strafrechtliche Sanktionen Jugendhilfe Kinder- und Jugendpsychologie und -psychiatrie Frauenunterstützungseinrichtungen Täterberatungsstellen Justiz
40 Präventionsprogramme in Schule Regionale Berater für Prävention und Gesundheit Informieren über und koordinieren bestehende Präventionsprogramme zum Thema Gewalt Feste Angebote der RPGs: Lions Quest, MIT, PAC, buddy (10 Lehrkräfte)
41 Präventionsprogramme in Schule Programme und Projekte zur Gewaltprävention Frauenunterstützungseinrichtungen, Polizei, Jugendhilfeeinrichtungen Z.B. Materialien der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG e.v.)
42 Aufgaben der Schulpsychologie
43 Niedersächsische Landesschulbehörde Organisation: Dezernat 1 Finanzen, Recht, Personal, Service und frühkindliche Entwicklung Dezernat 2 Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen Dezernat 3 Allgemeinbildende Gymnasien und Gesamtschulen Dezernat 4 Berufliche Bildung Dezernat 5 Schulpsychologie
44 Dezernat 5 Schulpsychologie RA Hannover ~ Schüler ~ 700 Schulen Ca Schüler pro Dezernent Ca. 35 Schulen pro Dezernent
45 Arbeitsprinzipien Verschwiegenheit Freiwilligkeit Neutralität / Allparteilichkeit / Unabhängigkeit Verantwortungsstruktur
46 Aufgaben der Schulpsychologie Auf das System bezogene Arbeit Personenbezogene Beratung Notfallpsychologie
47 Auf das System bezogene Arbeit Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe wirkt bei der Gestaltung von Schule mit durch Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter.
48 Auf das System bezogene Arbeit BuddY-Projekt: Aufeinander achten. Füreinander da sein. Miteinander lernen. BeratungslehrerInnen Klassenlehrerprogramm Kommunikation Interaktion Kooperation (KIK) Schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf)
49 Personenbezogene Beratung Schulpsychologische Beratung für alle, die mit Schule zu tun haben: Lehrkräfte Eltern Schüler Schulsozialarbeit
50 Fragen?
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrMythos Vater zur Bedeutung abwesender und anderer Väter
Mythos Vater zur Bedeutung abwesender und anderer Väter Fortbildung der psychosomatischen Abteilung Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret am 13. März 2009 Vaterlos? Hans-Geert Metzger Christian
MehrKinder im Kontext häuslicher Gewalt Tandem-Fortbildung Brandenburg
Kinder im Kontext häuslicher Tandem-Fortbildung Brandenburg Tandem Fortbildung Brandenburg zum Thema Häusliche Häusliche umfasst alle Formen physischer, sexueller und/ oder psychischer, die gegenüber Personen
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrKindeswohlgefährdung Was kommt dann?
Kindeswohlgefährdung Was kommt dann? Impulse aus dem Kinderschutzdienst Dr. Sabine Krömker Ludwigshafener Sicherheitstage 03.11.2014 Häusliche Gewalt Was erleben Kinder, wenn die Mutter vom Vater misshandelt
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrForum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
Mehr9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
MehrReform des SGB VIII kommt - aber was steht drin?
Hand in Hand für ein starkes Netzwerk Vertrauensschutz im Kontext Früher Hilfen Umgang mit dem Datenschutz Angela Smessaert III. Fachtag Frühe Hilfen Hannover, 8. Februar 2017 Reform des SGB VIII kommt
MehrBundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen
Zweiter im Bistum Trier Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Bundeskinderschutzgesetz Entstehung, Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Struktur
MehrDie Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt
Die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt Kindliches Miterleben elterlicher Partnerschaftsgewalt und die langfristigen Folgen Marion Ernst, Dipl.-Soziologin Koordinierungsstelle
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrRechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Rechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Der Gesetzgeber hat beim präventiven und intervenierenden Kinderschutz gesetzgeberischen Handlungsbedarf
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrWerben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern
Werben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern Anne K. Künster Projekt Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz Fachtag 15.05.2014 Ulm Angst vor kritischen Elterngesprächen...? 1 Vorbemerkung Es gibt
MehrKinder misshandelter Mütter
Runder Tisch GewAlternativen Borken 12.11.2008 Kinder misshandelter Mütter - Handlungsorientierungen für die Praxis Andrea Buskotte Koordinationsprojekt Häusliche Gewalt Landespräventionsrat Niedersachsen
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrPflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
MehrInterdisziplinäre Kooperation (II)
Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Der Verein Dunkelziffer e.v. Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche engagiert sich seit 1993 gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Beratung und Krisenintervention
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrBundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrZusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
MehrEntwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Dr. Sigrid A. Bathke Vortrag im Rahmen
MehrTeil I Referat zum Thema Kinder und häusliche Gewalt und zur Arbeit der BIG Prävention
Brigitte Seifert Diplom-Pädagogin, Mediatorin (BM) BIG Prävention darüber spricht man nicht? Teil I Referat zum Thema Kinder und häusliche Gewalt und zur Arbeit der BIG Prävention Begriffsbestimmung: Häusliche
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrVorgehen im Umgang mit suchtbelasteten Familien in der Jugendhilfe
Vorgehen im Umgang mit suchtbelasteten Familien in der Jugendhilfe Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Fachliche Hinweise zur Unterstützung,
MehrGemeinsam geht es besser!
Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
MehrGelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
MehrKindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention
Kindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention Henrike Krüsmann Master Soziale Arbeit; Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin Häusliche Gewalt als Indikator
MehrWie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrElternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011
Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Es braucht viel Mut, NEIN zu sagen! Inhalt Kinderschutz-Verein SEHIN Zentralschweiz Zahlen und Fakten! Wann sprechen wir von sexueller
MehrProf.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
MehrHandlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der
MehrKindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
Mehrbei SEXUELLER und HÄUSLICHER GEWALT im Frauen-Notruf e.v.
KINDER- UND JUGENDBERATUNG bei SEXUELLER und HÄUSLICHER GEWALT im Frauen-Notruf e.v. Wir möchten Ihnen phoenix vorstellen. phoenix DIE AUSGANGSLAGE Bundesweit ist jedes 5. Kind in seinem Zuhause Zeugin/Zeuge
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrSchulsozialarbeit. Schule Wehntal Primarschule Mammutwis. Mittwoch, 15. Mai 13
Schulsozialarbeit Schule Wehntal Primarschule Mammutwis Themenschwerpunkt Mobbing Konflikt Konflikte und Streit fördert Entwicklung Konflikte haben konkrete Inhalte Mobbing verhindert Entwicklung Mobbing
MehrLeitfaden. zur Unterstützung im Umgang. Kindeswohlgefährdung. für die Friedrich Kammerer Schule in Ehningen
Leitfaden zur Unterstützung im Umgang mit vermuteter t oder tatsächlicher t h Kindeswohlgefährdung für die Friedrich Kammerer Schule in Ehningen Übersicht über unser Praxisforum Entstehung des Leitfadens
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Sandra Eschweiler Köln, 29. Februar 2012 Arbeitstagung für Fachberaterinnen und Fachberater von Tageseinrichtungen
MehrSucht- und Jugendhilfe in gemeinsamer Sorge um Kinder und Eltern - Workshop -
Sucht- und Jugendhilfe in gemeinsamer Sorge um Kinder und Eltern - Workshop - Zum Umgang mit suchtbelasteten Familien aus der Perspektive der Jugendhilfe Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
MehrClearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz Jugendhilfe und Polizei Kooperationsmöglichkeiten bei Kindeswohlgefährdungen
Stiftung SPI Clearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz Jugendhilfe und Polizei Kooperationsmöglichkeiten bei Kindeswohlgefährdungen Konstanze Fritsch Aufgabe der Polizei
MehrDas Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung
Fachtag Jugendhilfe/Schule 2016 Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung Nach dem Konzept des sozialen Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung Claus-Ulrich Lamberty
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrFachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,
Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrWas erleben Kinder, wenn die Mutter von Vater misshandelt wird?
Was erleben Kinder, wenn die Mutter von Vater misshandelt wird? Sie sehen: - Der Vater schlägt die Mutter, stößt und boxt sie, reißt sie an den Haaren. - Er tritt die am Boden liegende Mutter. - Er schlägt
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
MehrAggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe
Aggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe Leitung Stadtjugendamt München 1 ÜBERSICHT Kinder- und Jugendgewalt in der Jugendhilfe: Einige aktuelle Zahlen
MehrDokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen
Do Dokumentation Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung am 13.03.2014 und am 26.03.2014 Herausgeber Kreis Groß-Gerau
MehrPräventiver Kinderschutz
Präventiver Kinderschutz Nachhaltiger Kinderschutz befasst sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Beziehungsstrukturen, in denen Kinder heute aufwachsen. Er bündelt die unterschiedlichen
MehrKinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt
Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Mo am nheim Rhe ptst in adt für K Hau inde r Monheim Stadt am Rhein Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Impressum Herausgeber: Stadt Monheim am Rhein Der
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrElternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen
Elternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen Erfahrungen und Arbeitsweise bei Kind im Zentrum Grundsätze für Ins:tu:onen Schutzauftrag von Institutionen
MehrUmgang mit Betroffenen
Umgang mit Betroffenen Gesprächsführung mit Eltern Gespräch mit den Eltern Allgemeine Bemerkungen zum Thema Sprechen über Gewalt gegen Kinder Gewalt gegen Kinder ist ein hilfloser und sprachloser Versuch,
MehrGemeinsam Sprachlosigkeit überwinden
Gemeinsam Sprachlosigkeit überwinden Frage Welches Gefühl löst bei mir das Thema Cybermobbing aus? (Kriminal-)Prävention Was ist das? Wir Menschen schwimmen in einem Wasser (Leben) voller Gefahren, Strudel,
MehrSeit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt
Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt WER macht mit? Derzeit ca. 40 Personen aus den verschiedensten
MehrElternarbeit im Kinderschutz
Elternarbeit im Kinderschutz Gliederung: In welchem Rahmen habe ich die Aufgabe mit den Eltern zu sprechen? Gesetzliche Grundlagen Was macht es mir schwer, mit Eltern zu sprechen? Fallbeispiel Gruppenarbeit
MehrKindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen
Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und weiterführenden Schulen Vortrag am 08.09.2016 in Borken Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation
MehrDie Sicht der Jugendhilfe
- Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern
MehrINHALT 1.EINLEITUNG 2. LEBENSLAGEN VON (WERDENDEN) ELTERN UND FAMILIEN
INHALT 1.EINLEITUNG Frühe Hilfen" - was ist das? Netzwerk Frühe Hilfen" - wer gehört dazu? Frühe Hilfen und Kinderschutz Wozu dient der Ordner Frühe Hilfen und Kinderschutz im Main-Kinzig-Kreis"? 2. LEBENSLAGEN
MehrRechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule?
Rechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule? 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (1)Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter
MehrDie wichtige Rolle der Schule als Brücke ins professionelle Hilfesystem
Die wichtige Rolle der Schule als Brücke ins professionelle Hilfesystem Informationsveranstaltung vom 13. Januar 2016 in Biel «Häusliche Gewalt Was kann die Schule tun?» Luca, 6 Jahre alt Alle Kinder im
MehrDer Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands
ZKJ Artikel - / Spalte von 0 0 0 0 Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands EINE ERSTE ANNÄHERUNG AN DAS THEMA Auf der Mitgliederversammlung
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrGeschwisterinzest aus der Sicht der öffentlichen Jugendhilfe
Geschwisterinzest aus der Sicht der öffentlichen Jugendhilfe Gliederung Begrifflichkeit Besonderheiten des Geschwisterinzest Aufgaben für die öffentliche Jugendhilfe Zur Notwendigkeit von richtigen Hilfen
MehrKinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)
MehrKinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt
Kinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt Frauenhäuser, Platzverweise, sowie Gewaltschutzgesetz sind Meilensteine im Schutz vor häuslicher Gewalt. Der Verein Frauen und Kinder in Not bietet seit der
MehrLeitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen
Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen Frühe Hilfen sind präventiv ausgerichtete Hilfeleistungen und richten sich an alle werdenden Eltern, Familien und Kinder.
Mehram 30.06. und 20.07.2015
Dokumentation Fachtag Sichere Orte für Kinder und Jugendliche Schutz vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt in pädagogischen Einrichtungen, Schulen, Vereinen und Verbänden Prävention und Intervention
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Das neue Bundeskinderschutzgesetz Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und 16.März
MehrJugendämtern in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Schulen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Vereinbarung zwischen den Jugendämtern in Hansestadt und Landkreis Lüneburg und den Schulen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit des Kinderschutzes 07.2014
MehrKinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989
MehrElternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien
Fachliche Rahmung und Vorstellung des Landesprogramms Vortrag im Rahmen der landesweiten Auftaktveranstaltung: Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien Januar 2011 Hannover Institut für Sozialpädagogische
MehrSchweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Kooperationspartner WestLotto
Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Fachvortrag Informationsgespräch Stadtsportverband Gütersloh e.v. Klaus-Peter Uhlmann Gütersloh Spexarder Bauernhaus
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag. des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Ottersheim, 29. Juni 2016 Inhalte Definition und Formen von
MehrInterkulturelle Öffnung im Kinderschutz
Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Wie viele Anforderungen / wie viel Komplexität und Differenzierung verträgt ein? - Notwendige Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Umsetzung im - 03.12.2014
MehrUmsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund
Umsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund ISA Münster Den Stein ins Rollen bringen... Gemeinsam Kooperativen Kinderschutz in der Ganztagsschule gestalten 17.März
MehrÄnderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch 1. 1 wird wie folgt geändert: c) Der bisherige
Mehr