Präsentation der Asylkoordination Thun AKT. Barbara Jost. Leiterin Zentren Asylkoordination
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- Ingelore Breiner
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1 Präsentation der Asylkoordination Thun AKT Barbara Jost. Leiterin Zentren Asylkoordination
2 Auftrag der Asylkoordination Thun AKT Der Bund resp. das Staatssekretariat für Migration (SEM) weist Asylsuchende (Ausweis N), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und schutzbedürftige Personen (Ausweis S) im Verhältnis zur Wohnbevölkerung den Kantonen zu (Kanton Bern: 13.5%). Im Auftrag des Kantons Bern sorgt die AKT für die Unterbringung, finanzielle Unterstützung und Beratung der oben genannten Personengruppe in der Verwaltungsregion Oberland (bevölkerungsproportional rund 20 % des kantonalen Anteils). Unsere Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Leistungsvertrag mit der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern festgelegt. Seite 1
3 Einbindung der AKT Die Asylkoordination Thun gehört zur Abteilung Soziales, Direktion Sicherheit und Soziales. Die regionalen und kommunalen Sozialdienste des Berner Oberland gründeten per 16. November 2016 den Verein Asyl Berner Oberland (ABO). Der Verein ABO übernimmt ab 1. Juli 2017 die bisherigen Aufgaben der Asylkoordination Thun. Seite 2
4 Komplexe Zuständigkeiten im Asylwesen Bund Kanton Einreise in CH, Stellung Asylgesuch und Zuteilung zu Kanton Einreise in Kanton BE, Asylverfahren (Ausweis N), Aufenthalt in Asylstruktur (Unterkünfte evtl. in Wohnung der Asylsozialhilfe) AKT Bund Entscheid über Asylgesuch, es gibt vereinfacht 3 Varianten: Kanton, Gemeinden (und Bund) Kanton, GEF: Anerkannte Flüchtlinge (Hilfswerke). Nach 5 Jahren bei Gemeinden AKT Kanton, POM: Vorläufig Aufgenommene (Zentren und ASH-Wohnungen) Nach 7 Jahren bei Gemeinden AKT Ablehnung Gesuch (Bund), Verbleib in kant. Asylstruktur (POM) Rückkehr und Ausschaffung (Bund) Seite 3
5 Standorte 1. Phase, Wohnungen 2. Phase Die Asylsuchenden in der 2. Phase werden möglichst gerecht über den Verwaltungskreis verteilt. 1 KU Freyberg 50 Personen 2 KU Rugen 40 Personen 3 NUK Oberhofen 50 Personen Seite 4 Titel Autor Abteilung
6 Phase I: Unterbringung in Kollektivunterkunft oder Notunterkunft Nach der Einreise in den Kanton Bern und die Verteilung auf die Regionen erfolgt die Unterbringung in zwei Phasen. In der Phase I wohnen die Asylsuchenden in einer Kollektivunterkunft. Ziel dieser Unterbringungsform ist es, die Personen mit den Gepflogenheiten des schweizerischen Alltages bekannt zu machen und sie an ein möglichst selbstständiges Leben heranzuführen. Die Asylsuchenden halten sich mehrere Monate dort auf. Sind wegen eines raschen Zustroms von Asylsuchenden alle Kollektivunterkünfte ausgelastet, müssen die Asylsuchenden vorübergehend in teils unterirdischen Notunterkünften untergebracht werden. Seite 5
7 Auftrag in der 1. Phase Beratung, Betreuung und Vermittlung, zusammengefasst fallen darunter: Auszahlung der Asylsozialhilfe Gewährleistung der Betreuung und der Sicherheit während 7 x 24 h pro Kollektivunterkunft Informationen zum selbständigen Bewältigen des Alltags Informationen über den öffentlichen Verkehr Vermittlung und Organisation von Sprachunterricht / gemeinnützige Beschäftigungsprogramme (GeBePro) / Reinigungsarbeiten im und rund ums Haus / minimale Tagesstruktur. Seite 6 Titel Autor Abteilung
8 Auftrag in der 1. Phase Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung. Abklären Massnahmen bezüglich Kindes- und Erwachsenenschutz Vorbereitung auf Kindergarten und Schule Ein Integrationsauftrag fehlt! Seite 7 Titel Autor Abteilung
9 Grenzen und Herausforderungen Das Leben der Asyl Suchenden im Durchgangszentrum wird durch den fehlenden Integrationsauftrag und dem engen finanziellen Rahmen stark belastet. Tagesstrukturen, wie Schule und interne Beschäftigung, können nur sehr beschränkt angeboten werden und bieten keinen Ersatz für das Erwerbsleben. Die meisten Klienten sind entweder vom Arbeitsverbot, strengen Arbeitsauflagen betroffen oder haben aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage keine Möglichkeit zum Arbeiten. So sind sie über weite Strecken zur Untätigkeit gezwungen. Die Folgen: Verschiebung von Tag / Nachtrhythmus, Langweile, Lethargie, Herumhängen, Krankheit Seite 8 Titel Autor Abteilung
10 Pilotprojekt in Hondrich und Frutigen «Integration vom ersten Tag an» Verbindliche Tagesstruktur für alle erwachsenen Asylsuchenden an fünf Tagen in der Woche: Deutsch und Arbeit/Beschäftigung Verstärkung Integrationsbemühungen: Akzentverschiebung von der Unterbringung der Personen zu deren Integration Bessere Koordination zwischen Gemeinden, Regierungsstatthalterämtern, Regionalen Sozialdiensten, Flüchtlingssozialdiensten und Freiwilligen Seite 9
11 Integration: Aspekte und Inhalte Soziale Integration: Heranführen an unsere Kultur, mögliche Bestandteile: Workfare, Begrüssungsrituale in der Schweiz, Einkaufen, Abfallentsorgung, Begegnungsmöglichkeiten mit der Bevölkerung Sprache: Deutschkurse, Konversation mit der hiesigen Bevölkerung, Einbezug von Medien Beschäftigung: Einsatz in gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen (z.b. Wald- und Parkpflege, ÖV-Reinigung) Berufliche Integration: Einsatzplätze in der Wirtschaft, Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Seite 10
12 Phase II: Unterbringung in einer Gemeinde Asylsuchende sowie vorläufig Aufgenommene, die während des Aufenthalts in der Kollektivunterkunft gelernt haben, den Alltag in der Schweiz weitgehend selbstständig zu bewältigen, werden in einer zweiten Phase den Gemeinden zugewiesen. In der Regel werden sie hier in Wohnungen untergebracht. Unterstützt und betreut werden die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen im Oberland durch Asylkoordination Thun auch wenn sie in der Phase I durch eine andere Asylsozialhilfestelle betreut wurden. Seite 11
13 Phase II: Aufgaben der Asylsozialhilfe Die AKT berät/begleitet Asylsuchende bei folgenden Themen: - Alltagsbewältigung - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit / Beschäftigungsprogramm - Vermittlung und Finanzierung von Sprachkursen - Zugang zum Erstversorgungsarzt - Situationen betreffend allfälligen Massnahmen zum Kindesund Erwachsenenschutz und med. Massnahmen - Vorbereiten auf Kindergarten bzw. obligatorischen Schulunterricht; Kinder werden durch Asylsozialhilfestellen bei Schulbehörden angemeldet Schule und Einwohnerkontrolle sind Kernaufgaben der Gemeinden, bei Bedarf unterstützt die AKT gerne. Seite 12
14 Neu ist die AKT auch zuständig für: Seit Oktober 2016 betreibt die Asylkoordination zusätzlich zwei Übergangswohnheime für Anerkannte Flüchtlinge und Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge. Die AKT ist nur solange zuständig, wie diese Personengruppe in den Übergangswohnheimen wohnt. Diese Personengruppe fällt in die Zuständigkeit der GEF. Seite 13
15 Transfer in die 2.Phase - Ab ca. 6 Monaten wird ein Transfer in die 2. Phase (Wohnung) geprüft. - In der Regel werden zuerst alleinerziehende Frauen mit Kindern, dann Paare und Familien der 2. Phase zugewiesen. - Dublin Fälle und NEE werden in der Regel der 2.Phase nicht zugewiesen. - Der Transfer muss vom MIDI bewilligt sein. Seite 14
16 Zuweisung in die 2.Phase Folgende Kriterien sind für den Transfer entscheidend: Deutschunterricht besucht, einfache Kommunikation möglich Wohnfähigkeit Selbständigkeit Kooperation / Verlässlichkeit Hausordnung Regel und Vorschriften achten. Seite 15
17 Zahlen der 2.Phase AKT betreut in der 2.Phase 830 Klienten: Davon 480 Klienten im Asylverfahren (N-Ausweis) und 349 Klienten mit einer vorläufigen Aufnahme (F-Ausländer). AKT ist Mieterin von 276 Liegenschaften. AKT ist zuständig für Einrichtung, Mietzins und Nebenkosten finanzieren, Reparaturen, Begleitung in der Wohnung. 164 Klienten haben eigene Mietverträge. Seite 16
18 35 Nationalitäten Syrien 263 Russland 11 Staatenlos 5 Afghanistan 185 Türkei 10 Libanon 5 Eritrea 185 China 10 Aserbaidschan 5 Irak 71 Mongolei 8 Albanien 3 Somalia 44 Kirisien 6 Armenien 3 Sri Lanka 40 Nigeria 6 Algerien 2 Äthiopien 29 Kosovo 5 Angola 2 Iran 17 Andere 17 Seite 17
19 Fallverlauf Nichteintretens Entscheid Herr B. I., Geburtsdatum , Afghanistan Eintritt KU Freyberg Interner Deutschunterricht / Integrationskurs / Teilnahme an GeBePro Nichteintretens Entscheid / Dublin / Keine Teilnahme mehr an GeBePro Ausschaffungshaft Asylkoordination Thun AKT
20 Fallverlauf Anerkannter Flüchtling Familie T. Afghanistan, Vater 46, Mutter 39, Tochter 13, Sohn 1 Jahr alt Eintritt KU Krone, Die Eltern besuchen den internen Deutschkurs / Integrationskurs / GeBe Pro. Die Tochter besucht die Mosaikklasse in Unterseen / Transfer Kriterien erfüllt. Transfer 2. Phase / Gemeinde Der Vater besucht Deutsch Kurse der Migros Klubschule. Tochter besucht die Oberstufe in der Wohngemeinde. Asylentscheid: Anerkannte Flüchtlinge, Ausweis B, Wechsel zu Caritas Asylkoordination Thun AKT
21 Fallverlauf Selbständigkeit Herr A. A., Geburtsdatum , Afghanistan Eintritt KU Siloah Eintritt KU Krone Interner Deutschunterricht / Integrationskurse / GeBePro Transferkriterien erfüllt. Transfer 2. Phase Deutschkurs Migros Klubschule, Berufsvorbereitendes Jahr BSI Arbeitsbewilligung Arbeit Restaurant Unterstützt vom Stelle gekündigt, zu wenig Arbeit Arbeitsbewilligung Arbeit Restaurant ab , Selbständig Asylkoordination Thun AKT
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