Grundriss zum. Der rechtliche Rahmen für die Energiewirtschaft Netzbetrieb Wegenutzung Vertrieb Handel Konventionelle Erzeugung Erneuerbare Energien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundriss zum. Der rechtliche Rahmen für die Energiewirtschaft Netzbetrieb Wegenutzung Vertrieb Handel Konventionelle Erzeugung Erneuerbare Energien"

Transkript

1 Energierecht Stuhlmacher Stappert Schoon Jansen Grundriss zum Energierecht Der rechtliche Rahmen für die Energiewirtschaft Netzbetrieb Wegenutzung Vertrieb Handel Konventionelle Erzeugung Erneuerbare Energien Leitungsbau Energiedienstleistungen Investitionsschutz 2. überarbeitete Auflage

2 Grundriss zum Energierecht Der rechtliche Rahmen für die Energiewirtschaft 2. überarbeitete Auflage 2015 Herausgegeben von Gerd Stuhlmacher Rechtsanwalt Director of Legal & Compliance E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf Heike Schoon Rechtsanwältin Leiterin der Vertretung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) BDEW, Berlin Dr. Holger Stappert Rechtsanwalt Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf Dr. Guido Jansen Rechtsanwalt Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf Bearbeitet von Dr. jur. Stefan Altenschmidt, LL.M., Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Dr. iur. Martin Auer, Rechtsanwalt, MVV Energie AG, Mannheim; Dr. jur. Carsten E. Beisheim, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Dr. jur. Maximilian Boemke, Rechtsanwalt, Ashurst LLP, Frankfurt/Main; Katrin Dietrich, Rechtsanwältin, MVV Energie AG, Mannheim; Isabella Dornhausen-Seemann, Rechtsanwältin, RheinEnergie AG, Köln; Katharina Draxler, Dipl.-Ing., E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Dr. jur. Gernot-Rüdiger Engel, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hamburg; Franz-Rudolf Groß, LL.M., Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Julia Hansche, Rechtsanwältin, Vattenfall GmbH, Berlin; Dr. jur. Richard Happ, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hamburg; Dana Hartig, Rechtsanwältin, E.DIS AG, Fürstenwalde; Dr. jur. Volker Heise, Rechtsanwalt, EWE AG, Oldenburg; Claire Heuter, Rechtsanwältin, RheinEnergie AG, Köln; Dr. jur. Kristen Ruth Huttner, LL.M., Referentin, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin; Dr. jur. Guido Jansen, Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Dr. jur. Helmut Janssen, LL.M., Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Brüssel; Dr. jur. Sven Leif Erik Johannsen, LL.M. oec., Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Dr. jur. Till Christopher Knappke, Rechtsanwalt, E.ON SE, Düsseldorf; Dr. jur. Stefan Kobes, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Berlin; Dr. jur. Erwin Krapf, Rechtsanwalt, Maître en Droit, E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Marius Lautwein, Dipl.-Wirtschaftsjurist (univ.), E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Dr. jur. Erin Littbarski, LL.M., Rechtsanwältin, Mercor Business Consulting, Neuseeland; Dr. rer. pol. Max Marquard, BDEW, Berlin; Christian Marquering, LL.M. Eur., Rechtsanwalt, ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig; Johannes Meßing, Dipl.-Ing., STEAG GmbH, Essen; Gesa Friderike Milbrett, Rechtsanwältin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Marcus Rößler, LL.M., Rechtsanwalt, RheinEnergie AG, Köln; Aurel Sangenstedt, Rechtsanwalt, E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Dr. jur. Armin Schabert, Rechtsanwalt, Alpiq AG, Olten; Dr. jur. Andreas Schirra, E.ON SE, Hannover; Heike Schoon, Rechtsanwältin, BDEW, Berlin; Claudia Schoppen, Rechtsanwältin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Essen; Philipp-Alexander Schütter, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Zsuzsanna Sessel-Zsebik, LL.M., Ass. jur., E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Jörg Simmerling, Ass. jur., E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Dr. jur. Holger Stappert, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Dr. jur. Martin A. Steger, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Dr. jur. Sara Stein, Rechtsanwältin, E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Dr. jur. Berthold Stevens, Rechtsanwalt, Vattenfall GmbH, Cottbus; Ewa Strzemecka, LL.M., mgr., Rechtsanwältin, Vattenfall GmbH, Cottbus; Gerd Stuhlmacher, Rechtsanwalt, E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Dr. jur. Sebastian Tomala, Rechtsanwalt, Vattenfall GmbH, Berlin; Adolf Topp, Mag.rer.publ., Rechtsanwalt, AGFW e.v., Frankfurt/Main; Dr. jur. Stefan Tüngler, Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf; Dr. jur. Angelo Vallone, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf; Almuth Vorndran, LL.M., Rechtsanwältin, E.ON Global Commodities SE, Düsseldorf; Christoph Weißenborn, Ass. jur., BDEW, Berlin; Markus Zwinger, Rechtsanwalt, STEAG GmbH, Essen EW Medien und Kongresse GmbH Frankfurt am Main Berlin Essen

3 Zitiervorschlag: Stuhlmacher/Stappert/Schoon/Jansen/Bearbeiter, Kap. 4 Rn. 9 oder Kap. 2.G Rn. 127 Hinweis: Alle Angaben in diesem Werk sind nach bestem Wissen unter Anwendung aller gebotenen Sorgfalt erstellt worden. Trotzdem kann von dem Verlag und den Autoren keine Haftung für etwaige Fehler übernommen werden. Lektorat und Projektmanagement: JVAB Juristische Verlagsagentur Berlin Geschäftsführerin: Jessica Gutsche 2. Auflage copyright 2015: EW Medien und Kongresse GmbH, Frankfurt am Main. All rights reserved. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt vor allem für Vervielfältigungen in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrokopie oder ein anderes Verfahren), Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Cicero Computer GmbH, Bonn EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstr Frankfurt am Main Buchverlag Fachinformationen Montebruchstr Essen Telefon: Telefax: vertrieb@ew-online.de Internet: Druck und Verarbeitung: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG, Bobingen ISBN

4 Vorwort Nach der erfolgreichen Erstausgabe von 2010 hat der Gesetzgeber seine politischen Zielvorstellungen noch einmal grundsätzlich neu formuliert und den Energiemarkt mit seinen Mitteln umzugestalten versucht. Diese Energiewende findet ihren Niederschlag nicht nur im Ausstieg aus der Kernenergie, sondern auch in der Haltung zu Erneuerbaren, zum Netzausbau und den Klimaschutzzielen. Mittlerweile wird immer mehr offenbar, dass auch im Rahmen dieser vordergründig geteilten Ziele tiefgreifende Konflikte entstehen können. Dies gilt für die Positionierung zu Kohlekraftwerken ebenso wie für Offshore-Windparks und die Akzeptanz von Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen, ob nun verkabelt oder als Freileitung. In einem solchen System kommt den Kräften des Wettbewerbs nur noch eine eingeschränkte Bedeutung zu. Stattdessen werden Investitionsanreize über Rechtsvorschriften gesetzt und gelenkt. Das Ergebnis ist ein ausgesprochen komplexer Rechtsrahmen, der zwar leider nicht immer in sich schlüssig, von den Unternehmen aber selbstverständlich trotzdem anzuwenden ist. Die Welt des Energierechts ist gesetzlich noch immer national geprägt, die Energiewelt selbst jedoch global. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Megatrends wie Shale Gas- und -Oil-Revolution, dem Kohlepreisverfall und dem flächendeckenden Siegeszug erneuerbarer Energien dürfte die Prognose nicht gewagt sein, dass der Gesetzgeber auch zukünftig nicht untätig bleiben wird. Dabei wird im Bereich des Energierechts der EU-Rechtsetzung eine immer weiter steigende Bedeutung zukommen. Das Buch macht diese Bezüge deutlich und soll auch den Blick für eine Perspektive des Energierechts über den deutschen Horizont hinaus eröffnen. Die zweite Auflage dieses Werks ist dabei ihrem ursprünglichen rechtsgebietsübergreifenden Ansatz treu geblieben. Mit einigen neuen Kapiteln wurde dieser Ansatz sogar noch einmal thematisch erweitert. Die Perspektive ist diejenige des Unternehmens: Welche rechtlichen Vorgaben gilt es bei welchen unternehmerischen Tätigkeiten einzuhalten? Ebenso beibehalten wurde das Konzept mit Schaubildern, Tabellen und Praxistipps, um den größtmöglichen Nutzen für die unternehmerische Praxis zu erzielen. Allen Autorinnen und Autoren, sämtlich in der unternehmerischen oder anwaltlichen Praxis stehend, möchten der Verlag und die Herausgeber sehr herzlich für die intensive und kollegiale Zusammenarbeit danken. V

5 Vorwort Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und rechtswissenschaftliche Literatur sind, soweit nichts anderes angegeben, bis zum ausgewertet. Die Herausgeber und Autoren bedanken sich schon vorab für jede Art von Bemerkung, Anregung und Kritik, um das Werk zukünftig noch besser zu machen. Sie erreichen uns unter: Rechtsanwalt Gerd Stuhlmacher Rechtsanwältin Heike Schoon Rechtsanwalt Dr. Holger Stappert Rechtsanwalt Dr. Guido Jansen Düsseldorf und Berlin, im Dezember 2014 Gerd Stuhlmacher Dr. Holger Stappert Heike Schoon Dr. Guido Jansen VI

6 Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... LIII Abkürzungsverzeichnis... LXIII Bearbeiterverzeichnis... LXXXI TEIL 1 EINLEITUNG... 1 TEIL 2 NETZBETRIEB Kapitel 1 Entflechtung Kapitel 2 Netzanschluss Kapitel 3 Netzzugang Kapitel 4 Netzentgelte Kapitel 5 Messwesen und intelligente Netze Kapitel 6 Wegenutzungsverträge Kapitel 7 Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörden Kapitel 8 Rechtsschutz TEIL 3 VERTRIEB Kapitel 9 Grund- und Ersatzversorgung Kapitel 10 Stromkennzeichnung Kapitel 11 Belieferung von Kunden außerhalb der Grundversorgung Kapitel 12 Energielieferungsverträge und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kapitel 13 Die Kontrolle einseitiger Leistungsbestimmungen nach 315 Abs. 3 BGB Kapitel 14 Unlauterkeitsrecht und Werbung für Energie Kapitel 15 Energie- und Stromsteuer TEIL 4 KARTELL-, BEIHILFEN- UND VERGABERECHT Kapitel 16 Kartellrecht Kapitel 17 EU-Beihilfenrecht Kapitel 18 Vergaberechtliche Aspekte TEIL 5 ENERGIEHANDEL Kapitel 19 Handelsrahmenverträge Kapitel 20 Aufsichtsrecht im Energiehandel Kapitel 21 Organisierte Märkte/Börsenhandel/Broker Kapitel 22 Handel mit Emissionsrechten VII

7 Inhaltsübersicht TEIL 6 ERZEUGUNG, ENERGIESPEICHERUNG, LEITUNGSBAU Kapitel 23 Die Gewinnung fossiler Brennstoffe Kapitel 24 Fracking Kapitel 25 Konventionelle Erzeugung Kapitel 26 Nukleare Erzeugung Kapitel 27 Onshore-Windenergieanlagen Kapitel 28 Zulassung von Offshore-Windenergieanlagen Kapitel 29 Sonstige Erzeugungsarten Kapitel 30 Energiespeicher/Power-to-Gas Kapitel 31 Leitungsbau TEIL 7 KLIMASCHUTZ Kapitel 32 EEG Kapitel 33 KWKG Kapitel 34 Fernwärme Kapitel 35 CCS Carbon Capture and Storage Kapitel 36 Emissionshandelssystem Kapitel 37 EEWärmeG Kapitel 38 Energieeffizienz TEIL 8 ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN Kapitel 39 Energiecontracting Kapitel 40 Portfoliomanagement TEIL 9 INTERNATIONALES ENERGIERECHT Kapitel 41 Internationale Energie-Governance Kapitel 42 Schutz von Auslandsinvestitionen Stichwortverzeichnis VIII

8 Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Literaturverzeichnis... LIII Abkürzungsverzeichnis... LXIII Bearbeiterverzeichnis... LXXXI TEIL 1 EINLEITUNG A. Die sieben Wegmarken... 1 I. Zivilrechtliche Phase... 1 II. Energiewirtschaftsgesetz III. Liberalisierung der Energiemärkte durch das EnWG IV. Regulierung der Energiemärkte durch das EnWG V. Klimaschutz... 6 VI. Die Energiewende... 6 VII. Europäisierung des Regulierungsverbundes... 8 B. Die vier Fundamente... 9 I. Energievertragsrecht... 9 II. Energiewirtschaftsrecht III. Energiekartellrecht IV. Energieumweltrecht C. Aufbau des Handbuchs TEIL 2 NETZBETRIEB Kapitel 1 Entflechtung A. Entflechtung der Verteilernetze und Speicheranlagen I. Die Entflechtungsvorschriften im Überblick Anwendungsbereich Normadressaten a) Vertikal integriert b) Die sog. Verbundklausel c) Rechtlich selbstständige Netzbetreiber II. Rechtliche Entflechtung der Verteilernetzbetreiber Regelungsinhalt Ausnahme: Die De-minimis-Regelung a) Weniger als angeschlossene Kunden b) Rückausnahme durch die Verbundklausel IX

9 3. Die Umsetzung der rechtlichen Entflechtung a) Grundmodelle b) Steuerliche Aspekte aa) Teilbetriebsfiktion bb) Wirtschaftlich enger Zusammenhang III. Operationelle Entflechtung der Verteilernetzbetreiber Personelle Entflechtung a) Leitungspersonal und Letztentscheidungsträger aa) Leitungspersonal bb) Letztentscheidungsträger cc) Die gesetzlichen Vorgaben b) Sonstiges Personal des Netzbetriebs Unabhängigkeit der Netzbetreiber a) Entscheidungsunabhängigkeit und weisungsfreie Führung des Netzgeschäfts b) Die Ausstattung der Netzgesellschaften mit ausreichend Ressourcen c) Sicherung der Rentabilitätsinteressen der vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen Konsequenzen für die Gestaltungspraxis a) Das Netzunternehmen als Obergesellschaft b) Besonderheiten für die GmbH aa) Die Weisungsbefugnisse der GmbH-Gesellschafter bb) Die Abberufung von Geschäftsführern cc) Besetzung des Aufsichtsrats der Verteilernetzgesellschaft Gleichbehandlungsprogramm a) Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms b) Gleichbehandlungsbeauftragter Kommunikationsverhalten und Markenpolitik Ausnahme: Die De-minimis-Regelung IV. Entflechtung von Speicheranlagenbetreibern und Transportnetzeigentümern Transportnetzeigentümer Speicheranlagenbetreiber V. Kombinationsnetzbetreiber B. Entflechtung der Transportnetzbetreiber I. Adressaten der Entflechtung auf Transportnetzebene II. Das 3. Energiebinnenmarktpaket III. Umsetzung in deutsches Recht IV. Die eigentumsrechtliche Entflechtung V. Der Unabhängige Systembetreiber X

10 VI. Der Unabhängige Transportnetzbetreiber Wahrnehmung von Aufgaben durch den Unabhängigen Transportnetzbetreiber selbst Finanzielle Unabhängigkeit Personelle Entflechtung Aufsichtsrat Gleichbehandlungsbeauftragter VII. Zertifizierungsverfahren C. Informatorische Entflechtung I. Überblick II. Adressatenkreis III. Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen nach 6a Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 EnWG Begriffsbestimmung Anwendungsbereich Pflicht zur Sicherstellung der Vertraulichkeit Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit a) Organisatorische Maßnahmen b) Maßnahmen zur Trennung der Datenverarbeitungssysteme Gesetzliche Verpflichtungen zur Offenbarung von Informationen IV. Offenlegung wirtschaftlich vorteilhafter Informationen nach 6a Abs. 2 S. 1 EnWG Begriffsbestimmung Anwendungsbereich Diskriminierungsfreie Offenlegung von wirtschaftlich vorteilhaften Informationen Maßnahmen zur Gewährleistung der diskriminierungsfreien Verwendung von wirtschaftlich vorteilhaften Informationen D. Buchhalterische Entflechtung I. Regelungsinhalt II. Anwendungsbereich III. Durchführung der buchhalterischen Entflechtung Tätigkeitsabschlüsse Zuordnung und Schlüsselung IV. Die Prüfung der buchhalterischen Entflechtung durch den Abschlussprüfer Prüfungspflicht und -umfang Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht V. Buchhalterische Entflechtung im Lichte der Entgeltregulierung XI

11 XII Kapitel 2 Netzanschluss A. Überblick B. Netzanschluss in Niederspannung und Niederdruck I. Allgemeine Anschlusspflicht gemäß 18 EnWG II. Netzanschluss gemäß N(D)AV Bestandteile des Netzanschlusses Verantwortlichkeiten Herstellung des Netzanschlusses III. Netzanschlussverhältnis gemäß N(D)AV Entstehen Inhalte a) Netzanschlussvertrag b) N(D)AV c) Ergänzende Bedingungen IV. Kosten des Netzanschlusses Netzanschlusskosten Baukostenzuschuss V. Anschlussnutzungsverhältnis gemäß N(D)AV VI. Haftung des Netzbetreibers VII. Unterbrechung der Anschlussnutzung C. Netzanschluss außerhalb N(D)AV I. Anschlusspflicht gemäß 17 EnWG II. Leitbildfunktion der N(D)AV III. Abweichungen zur N(D)AV D. Einschränkungen der Anschlusspflicht I. Unmöglichkeit gemäß 17 EnWG II. Unzumutbarkeit gemäß 17, 18 EnWG E. Durchsetzung des Netzanschlussanspruches F. Der Netzanschluss nach KraftNAV I. Hintergrund II. Anwendungsbereich III. Anschlussverfahren Informationspflichten im Vorfeld des Anschlussbegehrens Prüfung des Anschlussbegehrens Entscheidung über den Netzanschluss Verhandlung über den Netzanschluss Anschlusskonkurrenz IV. Anschlussverweigerung V. Kostentragung VI. (Bevorzugter) Netzzugang bei Engpässen, 7 KraftNAV VII. Kraftwerksanschluss-Register G. Anbindung von Offshore-Anlagen I. Einführung

12 II. Offshore-Netzentwicklungsplan III. Anbindungsherstellung IV. Zuweisung, Entzug und Verlagerung von Anschlusskapazitäten V. Anbindungsanspruch VI. Entschädigung Störung Verzögerung Betriebsbereitschaft Zeitlicher Selbstbehalt Schadenshöhe Verlängerung des Vergütungszeitraums gem. 50 Abs. 4 EEG Anwendung des Entschädigungsregimes auf Altfälle VII. Kostentragung Kapitel 3 Netzzugang A. Stromnetzzugang (StromNZV) I. Grundsätze und gesetzlicher Rahmen Grundlagen und Begriffe des Netzzugangsmodells Historische Entwicklung: Vom verhandelten zum regulierten Netzzugang Regelungsgehalt von 20 Abs. 1 EnWG Inhalt des Netzzugangsanspruchs a) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich b) Netzzugang nach sachlich gerechtfertigten Kriterien bzw. Bedingungen Angemessenheit c) Diskriminierungsfreiheit d) Zusammenarbeitspflichten e) Transparenz, Massengeschäftstauglichkeit f) Haftung Regelungsgehalt von 20 Abs. 1a EnWG Vertragliche Beziehungen Regelungsgehalt von 20 Abs. 2 EnWG Zugangsbeschränkungen Allgemeine Verordnungsermächtigung, insbesondere Regelungsgehalt der StromNZV II. Praktische Fragen zum Zugang zu den Übertragungsnetzen Transport und Bilanzierung a) Bilanzkreissystem b) Technische Vorschriften Ausgleichsleistungen, insbesondere Regelenergie a) Arten der Regelenergie b) Beschaffungsverfahren nach allgemeinen Grundsätzen III. Zugang zu den Elektrizitätsverteilernetzen XIII

13 XIV IV. Vertragsbeziehungen B. Systemverantwortung I. Einleitung II. Überblick über die vom Gesetzgeber eingeführten Instrumente III. Handlungsinstrumente der ÜNB bei akuten Gefährdungen Gefährdung oder Störung Zur Anwendung Berechtigte Stufenverhältnis der Eingriffsbefugnisse a) Netzbezogene Maßnahmen b) Marktbezogene Maßnahmen aa) Regelenergie bb) Redispatch cc) Ab- und zuschaltbare Lasten c) Notfallmaßnahmen d) Energieinformationsnetz IV. Kraftwerksreserve V. Verbot der Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke VI. Ausblick C. Grenzüberschreitender Stromtransport (StromhandelVO) I. Entstehung von Engpässen II. Rechtlicher Rahmen Überblick Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern Inhaltliche Ausgestaltung der Netzzugangsentgelte Information über verfügbare Kapazitäten Anforderungen an das Engpassmanagement III. Engpassmanagement Explizite Auktionen Implizite Auktionen Market Coupling IV. Ausblick D. Gasnetzzugang I. Überblick Historische Entwicklung: Vom verhandelten zum regulierten Netzzugang a) Vorläufer der Kooperationsvereinbarung: Die Verbändevereinbarung b) Umsetzung von bindenden Standardbedingungen durch die Kooperationsvereinbarung Entwicklungsgeschichte der Kooperationsvereinbarung II. Zugang zu Transportkapazität Grundsätze des Zwei-Vertrags-Modells: Marktgebiet und virtueller Handelspunkt

14 a) Aufbau des Zwei-Vertrags-Modells Virtueller Handelspunkt b) Physische Abwicklung des Gastransports Pipelineinfrastruktur c) Zusammenfassung in Marktgebiete Ermittlung von Kapazität a) Technischer Hintergrund der Kapazitätsermittlung b) Pflichten der Netzbetreiber, das Angebot frei zuordenbarer Kapazitäten zu erhöhen Buchung und Zuteilung von Primärkapazität a) Begrifflichkeiten b) Verfahren für die Kapazitätsbuchung Sekundärhandel Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten Engpassmanagement a) Freigabepflicht gem. 16 Abs. 1 GasNZV b) Kapazitätsentzug gem. 16 Abs. 3 GasNZV Lieferantenwechselprozess Netzzugangsverweigerung Netzausbau Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs Veröffentlichungs- und Informationspflichten Besondere Regeln für nachgelagerte Netze III. Ausgleichs- und Bilanzierungsleistungen Grundsätze des Bilanzierungssystems a) Beteiligte Personen und deren Funktionen Marktrollen b) Tagesbilanzierung c) Bilanzierungsmodell soll funktionierenden Wettbewerb ermöglichen d) Zuordnung ausgespeister Gasmengen zu einem Bilanzkreis mittels Allokation Bilanzkreismanagement Tagesbilanzierung und Standardlastprofile Regelenergie Preise und Entgelte IV. Ausblick E. Grenzüberschreitender Gastransport (GasfernleitungsVO) I. Der rechtliche und inhaltliche Rahmen der Gasfernleitungsverordnung Die Verordnung im Rahmen des 3. Binnenmarktpakets Inhalt der Verordnung a) Gegenstand und Anwendungsbereich b) Europäisches Netz der Gasfernleitungsnetzbetreiber und Gründung des ENTSO (G) XV

15 XVI c) Aufgaben der ENTSO (G) d) Kapazitätszuweisung/Engpassmanagement und Handel mit Kapazitätsrechten aa) Kapazitätszuweisung bb) Engpassmanagement cc) Handel mit Kapazitätsrechten e) Transparenz II. Zusammenfassung und Ausblick F. Biogaseinspeisung I. Einleitung II. Überblick über den Ablauf des Netzanschlussverfahrens III. Anschlussberechtigung des Anschlussnehmers Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage a) Wirtschaftliche Risikotragung b) Tatsächliche Sachherrschaft Errichter und Projektentwicklungsträger Prüfung der Anschlussberechtigung IV. Netzanschlussprüfung Gegenstand der Netzanschlussprüfung Keine technische Unmöglichkeit a) Netzkompatibilität des Gases b) Technisch-physikalische Aufnahmekapazität des Netzes aa) Erforderlichkeit der Rückspeisung bb) Erforderlichkeit der Deodorierung cc) Mangelnde Realisierbarkeit der Deodorierung Keine wirtschaftliche Unzumutbarkeit a) Relative Zumutbarkeitsschwelle b) Absolute Zumutbarkeitsschwelle V. Anschlusszusage Umfang der Bindung an die Anschlusszusage infolge der Netzanschlussprüfung Dauer der Bindung an die Anschlusszusage VI. Vertragsangebot VII. Planung des Netzanschlusses/Realisierungsfahrplan G. Gasspeicher I. Bedeutung II. Arten des Speicherzugangs III. Verhandelter Speicherzugang Anwendungsbereich Anspruch auf Speicherzugang a) Speicherzugang b) Erforderlichkeit c) Kein Zugangsverweigerungsgrund

16 3. Vertragliche Zugangsbedingungen a) Überblick b) Diskriminierungsfreiheit c) Produkte d) Tarife IV. Rechtsschutz V. Veröffentlichungspflichten H. Neue Infrastrukturen I. Überblick II. Voraussetzungen der Ausnahme III. Genehmigungsverfahren IV. Verhältnis zum Kartellrecht I. Geschlossene Verteilernetze und Kundenanlagen I. Einführung II. Geschlossene Verteilernetze Voraussetzungen der Privilegierung a) Energieversorgungsnetz b) Geografisch begrenztes Industrie- oder Gewerbegebiet c) Verknüpfung der Anschlussnutzer d) Funktion der Energieverteilung e) Ausschlussgründe Verfahren Umfang der Privilegierung Verhältnis zum Kartellrecht III. Kundenanlagen Energieanlage zur Abgabe von Energie als gemeinsame Voraussetzung von 3 Nr. 24a und 24b EnWG Voraussetzungen der Kundenanlage gem. 3 Nr. 24a EnWG a) Räumlich zugsammengehörendes Gebiet b) Verbindung zu Energieversorgungsnetz oder Erzeugungsanlage c) Bedeutsamkeit zur Sicherstellung von Wettbewerb d) Diskriminierungsfreie und unentgeltliche Zurverfügungstellung Voraussetzungen der Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung gem. 3 Nr. 24b EnWG a) Räumlich zusammengehörendes Betriebsgebiet b) Zweck des Transports der Energie Verhältnis zum EU-Recht Rechtsfolge des Vorliegens einer Kundenanlage und Verfahren XVII

17 XVIII Kapitel 4 Netzentgelte A. Überblick B. Grundsätze der Kostenermittlung I. Gesetzliche Vorgaben Kosten einer Betriebsführung Verzinsung des eingesetzten Kapitals II. Kalkulationsgrundlagen Istkosten vs. Plankosten Außerordentliche Aufwendungen und Erträge Unbundlingbilanz und interne Leistungsverrechnung Überlassung betriebsnotwendiger Anlagegüter Dienstleistungen Begrenzung durch Unternehmensvergleich III. Aufwandsgleiche Kostenpositionen Personal- und Materialaufwand, Fremdleistungen Fremdkapitalzinsen Zahlungen an dezentrale Einspeisung Verlustenergie IV. Kalkulatorische Kostenpositionen Erhaltungskonzepte Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung Kalkulatorische Gewerbesteuer C. Anreizregulierung I. Grundkonzept II. Beeinflussbarkeit der Kosten Gesetzliche Vorgaben Ausgestaltung durch die Anreizregulierungsverordnung III. Effizienzvergleich Aufwandsparameter Vergleichsparameter Data Envelopment Analysis (DEA) Stochastic Frontier Analysis (SFA) Bewertung IV. Sektorspezifischer Produktivitätsfortschritt Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Gesetzes Ermittlung des sektorspezifischen Produktivitätsfortschritts V. Festlegung der Erlösobergrenzen Ermittlung der Kosten Bestimmung des Effizienzwertes Verteilungsfaktor und individuelle Effizienzvorgabe Vereinfachtes Verfahren Inflationsrate und genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

18 6. Erweiterungsfaktor Qualitätsvorgaben Volatile Kostenanteile Regulierungskonto Anpassung innerhalb der Regulierungsperiode Netzübergang/Übertragung der Erlösobergrenze VI. Investitionsanreize Investitionsbudgets/Investitionsmaßnahmen Pauschalierter Investitionszuschlag Forschungs- und Entwicklungskosten D. Entgeltbildung I. Entgeltbildung im Stromsektor II. Sonderformen der Netznutzung im Stromsektor III. Entgeltbildung im Gassektor IV. Sonderformen der Netznutzung im Gassektor Kapitel 5 Messwesen und intelligente Netze A. Messwesen I. Entwicklung des ordnungsrechtlichen Rahmens Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG 2005) Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb (EnWG 2008) und Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich (MessZV) Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG 2011) Ausblick: Verordnungspaket Intelligente Netze II. Überblick über die bestehenden Regelungen des Messwesens im Einzelnen b bis 21i EnWG a) Messstellenbetrieb und Messdienstleistung b) Pflichteinbaufälle für Messsysteme c) Technische Anforderungen an Messsysteme d) Datenschutz e) Bestandsschutzregelung f) Auswirkungen auf die Entgeltbildung MessZV B. Intelligente Netze (Smart Grids) Kapitel 6 Wegenutzungsverträge A. Überblick XIX

19 XX B. Rahmenbedingungen von einfachen und qualifizierten Wegenutzungsverträgen nach 46 EnWG I. Einfache Wegenutzungsverträge Begriff Kontrahierungszwang II. Qualifizierte Wegenutzungsverträge Konzessionsverträge III. Öffentliche Verkehrswege IV. Adressatenkreis Zur Duldung der Wegenutzung Verpflichtete Berechtigte des Wegenutzungsrechts a) Konzessionsvertrag, 46 Abs. 2 EnWG b) Einfacher Wegenutzungsvertrag, 46 Abs. 1 EnWG C. Abschluss von Konzessionsverträgen gem. 46 Abs. 2 S. 2 EnWG I. Bekanntmachungspflicht Bekanntmachung der regulären Beendigung Bekanntmachung bei vorzeitiger Verlängerung Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Bekanntmachungspflichten II. Bekanntmachung der maßgeblichen Gründe III. Regelung für Eigenbetriebe der Gemeinde IV. Vergabe der Konzessionen an einen neuen Netzbetreiber Begriff des Übereignens Umfang des Übereignungsanspruchs a) Nicht ausschließlich dem Gemeindegebiet dienende Netzanlagen b) Übergang von Kundenbeziehungen aa) Netzkunden bb) Energielieferverhältnisse Wirtschaftlich angemessene Vergütung a) Kaufering -Entscheidung b) Anwendbarkeit der Kaufering -Entscheidung auf die heutige Rechtslage c) Anwendbarkeit der Netzentgeltverordnungen auf Netzübernahmen Entflechtungs- und Einbindungskosten D. Konzessionsrichtlinie E. Überblick über die konzessionsabgabenrechtlichen Regelungen I. Konzessionsabgabe Höhe der Konzessionsabgabe Weiterverteiler Schuldner der Konzessionsabgabe II. Konzessionsabgabe im vertragslosen Zustand III. Nebenleistungen

20 1. Gemeinderabatt Folgekosten Verwaltungskostenbeiträge Energiekonzepte Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Nebenleistungsverbot Kapitel 7 Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörden A. Überblick B. Zuständigkeit der Regulierungsbehörden I. Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörden II. Zuständigkeit der Bundesnetzagentur III. Zuständigkeit der nach Landesrecht zuständigen Behörden C. Aufbau der Bundesnetzagentur D. Aufgaben der Regulierungsbehörden I. Regulierung der Netzentgelte II. Missbrauchsaufsicht Missbrauchstatbestand Befugnisse der Regulierungsbehörden Verhältnis zu anderen Vorschriften III. Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen IV. Monitoring V. Großhandelsaufsicht E. Handlungsmöglichkeiten der Regulierungsbehörden I. Erlass von Verfügungen II. Erlass von Genehmigungen und Festlegungen III. Aufnahme von Ermittlungen Beweiserhebung Auskunfts- und Betretungsrechte Beschlagnahme F. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen G. Verfahren vor den Regulierungsbehörden I. Eröffnung des Verfahrens II. Verfahrensbeteiligte III. Verfahrensablauf IV. Abschluss des Verfahrens V. Verfahrenskosten VI. Besonderes Missbrauchsverfahren nach 31 EnWG Kapitel 8 Rechtsschutz A. Rechtsschutz gegen regulierungsrechtliche Maßnahmen einer Behörde I. Beschwerde Statthaftigkeit XXI

21 2. Zuständiges Gericht Verfahrensbeteiligte Beschwerdefrist Akteneinsicht II. Rechtsbeschwerde III. Einstweiliger Rechtsschutz Einstweiliger Rechtsschutz in der Anfechtungssituation a) Gesetzlich angeordneter Sofortvollzug b) Behördlich angeordneter Sofortvollzug c) Rechtsschutz gegen vorläufige Anordnungen der Regulierungsbehörde Einstweiliger Rechtsschutz in der Verpflichtungssituation B. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der nach Landesrecht zuständigen Behörden C. Zivilrechtlicher Rechtsschutz D. Alternative Streitbeilegung TEIL 3 VERTRIEB XXII Kapitel 9 Grund- und Ersatzversorgung A. Voraussetzungen für die Belieferung von Haushaltskunden ( 5 EnWG) I. Anzeigepflicht II. Untersagungsmöglichkeiten Verfahren und Rechtsschutz Auswirkungen auf die bestehenden Stromlieferverträge B. Grundversorgung I. Regelungszweck II. Haushaltskunde als Berechtigter III. Verpflichtetes Unternehmen Person des Grundversorgers Gebiet des Grundversorgers Bestimmung des Grundversorgers Wechsel in der Person des Grundversorgers IV. Inhalt der Grundversorgung Der Grundversorgungsvertrag Allgemeine Bedingungen Allgemeine Preise Veröffentlichungspflicht Preisregulierung Versorgung zu Sonderkonditionen V. Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, 36 Abs. 1 S. 2 EnWG

22 a) Verweigerung vor Abschluss des Grundversorgungsvertrages b) Verweigerung nach Abschluss des Grundversorgungsvertrages aa) Kündigungsrecht bb) Zurückbehaltungsrecht Ausnahmen nach 37 EnWG a) Betrieb einer Eigenerzeugungsanlage b) Belieferung durch Dritte c) Notstromaggregate d) Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien VI. Durchsetzung und Abwehr von Versorgungsansprüchen Zivilrechtlicher Anspruch auf Versorgung Durchsetzung im Wege der einstweiligen Verfügung Durchsetzung im Wege der Klage Zuständiges Gericht VII. Inhalt des Grundversorgungsvertrages Zustandekommen des Vertrages a) Vertragsabschluss durch ausdrückliche Willenserklärungen b) Vertragsabschluss durch konkludentes Verhalten c) Pflichten im Rahmen des Vertragsabschlusses d) Abgrenzung zur Anschlussnutzung Art und Umfang der Grundversorgung a) Bedarfsdeckung b) Standardlastprofile c) Energieart d) Änderungen der Versorgungsbedingungen e) Kundenanlage Messstellenbetrieb und Messung a) Messeinrichtungen b) Ablesung durch den Netzbetreiber oder Dritten c) Ergänzendes Ableserecht des Grundversorgers d) Schätzungsrecht e) Zutrittsrecht Abrechnung der Energielieferung a) Ablesung b) Abrechnungszeitraum c) Rechnungen und Abschläge d) Zahlung und Verzug e) Zahlungsverweigerung f) Berechnungsfehler g) Vorauszahlung und Sicherheitsleistung XXIII

23 h) Preisanpassung Unterbrechung der Versorgung a) Unterbrechung ohne vorherige Androhung b) Unterbrechung nach vorheriger Androhung c) Gerichtliche Durchsetzung der Versorgungsunterbrechung Haftung Vertragsstrafe Kündigung a) Fristgemäße Kündigung ( 20 StromGVV/GasGVV) b) Fristlose Kündigung ( 21 StromGVV) Gerichtsstand Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung VIII. Informations- und Veröffentlichungspflichten des Grundversorgers Vertrag/Vertragsbestätigung Information über Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen Benachrichtigung über Zutritt Information bei Vorauszahlung C. Ersatzversorgung I. Regelungszweck/Abgrenzung zur Grundversorgung II. Zur Ersatzversorgung verpflichtetes Unternehmen III. Zur Ersatzversorgung Berechtigter (Letztverbraucher) IV. Voraussetzungen und Inhalt der Ersatzversorgung Voraussetzungen Preise der Ersatzversorgung Bedingungen der Ersatzversorgung a) StromGVV b) Ergänzende Bedingungen V. Ende der Ersatzversorgung VI. Ausnahmen von der Pflicht zur Ersatzversorgung VII. Abwicklung der Ersatzversorgung zwischen Netzbetreiber und Grundversorger/Geschäftsprozesse Kapitel 10 Stromkennzeichnung A. Stromkennzeichnung und Transparenz der Stromrechnungen I. Anwendungsbereich und Gesetzeszweck Allgemein Erweiterung der Vorgaben II. Umfang, Ort und Darstellungsform Inhalt und Umfang Darstellungsform Kontroll- und Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur XXIV

24 B. Weitere Bestandteile der Stromrechnung I. 40 EnWG Angaben in der Rechnung Weitere Rechnungsanforderungen II. 14 UStG III. StromGVV/GasGVV IV. Preisangabenverordnung C. Verstöße gegen 40, 42 EnWG Kapitel 11 Belieferung von Kunden außerhalb der Grundversorgung A. Abgrenzung zum Grundversorgungsvertrag B. Haushalts- und Gewerbekunden außerhalb der Grundversorgung I. Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung Art der Versorgung Produkte Vertragsstandard Weitere Besonderheiten a) Rücktrittsrecht ( 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EnWG) b) Preisanpassungsklauseln ( 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EnWG) aa) Arten von Klauseln bb) Anforderungen an die Wirksamkeit cc) Folgen einer unwirksamen Preisanpassungsklausel c) Zahlungsweise ( 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EnWG) d) Unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel ( 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EnWG) e) Art und Weise aktueller Informationen über geltende Tarife und Wartungsentgelte ( 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG) II. Gewerbekunden außerhalb der Grundversorgung Art und Umfang der Versorgung Stromprodukte Vertragsstandard Weitere Besonderheiten C. Stromlieferverträge mit Industriekunden und Weiterverteilern I. Industriekunden Art und Umfang der Versorgung Stromprodukte Weitere Besonderheiten II. Weiterverteiler Art und Umfang der Versorgung Stromprodukte Vertragsstandard Weitere Besonderheiten XXV

25 D. Gaslieferverträge mit Industriekunden und Weiterverteilern I. Industriekunden Art und Umfang der Belieferung Produkte Vertragliche Gestaltung Besonderheiten II. Weiterverteiler Art und Umfang der Belieferung Produkte Vertragliche Gestaltung Besonderheiten Kapitel 12 Energielieferungsverträge und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen A. Überblick B. Der Anwendungsbereich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Geschäftsbedingungen i.s.d. 305 Abs. 1 S. 1 BGB II. Keine Geltung der 305 ff. BGB im unmittelbaren Anwendungsbereich der StromGVV/GasGVV Die Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden unter Geltung der AVBEltV/AVBGasV Die Abgrenzung von grundversorgten Kunden und Kunden außerhalb der Grundversorgung nach der StromGVV/GasGVV C. Das Erfordernis der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen D. Schutzzweck der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen E. Anforderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in Energielieferungsverträgen I. Die Abgrenzung von Preishaupt- und Preisnebenabreden II. Die Inhaltskontrolle von Preisanpassungsklauseln im Verbraucherbereich III. Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in Energielieferungsverträgen mit Haushaltskunden IV. Die Verwendung von Preisanpassungsklauseln gegenüber unternehmerisch tätigen Kunden F. Die Rechtsfolgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln I. Allgemeine Grundsätze zur ergänzenden Vertragsauslegung II. Die Notwendigkeit ergänzender Vertragsauslegung im Fall unwirksamer Preisanpassungsklauseln XXVI

26 G. Anforderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Laufzeitregelungen I. Allgemeines zur AGB-rechtlichen Kontrolle von Laufzeitregelungen II. Laufzeitregelungen im Rechtsverkehr mit Verbrauchern Privilegierung von Laufzeitregelungen in Energielieferungsverträgen durch 310 Abs. 2 BGB Die Vorgaben des 309 Nr. 9 BGB für die Vereinbarung der Erstlaufzeit Vertragsverlängerungs- und Kündigungsklauseln III. Laufzeitregelungen im unternehmerischen Rechtsverkehr H. Anforderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Erklärungsfiktionen I. Erklärungsfiktionen im Rechtsverkehr mit Verbrauchern II. Erklärungsfiktionen im unternehmerischen Rechtsverkehr Kapitel 13 Die Kontrolle einseitiger Leistungsbestimmungen nach 315 Abs. 3 BGB A. Überblick B. Der Anwendungsbereich der Billigkeitskontrolle nach 315 Abs. 3 BGB I. Überblick über den Regelungsgehalt der 315 ff. BGB II. Einseitige Leistungsbestimmungsrechte in der Energiewirtschaft Einräumung einseitiger Leistungsbestimmungsrechte Keine einseitige Leistungsbestimmung bei vertraglicher Einigung III. Die entsprechende Anwendung des 315 Abs. 3 BGB nach der sog. Monopolrechtsprechung Zum Inhalt der sog. Monopolrechtsprechung Der Anwendungsbereich der Monopolrechtsprechung in der Energiewirtschaft IV. Ausschluss der Billigkeitskontrolle Keine Anwendung des 315 Abs. 3 BGB bei Fehlen eines Gestaltungsspielraums Keine Anwendung des 315 Abs. 3 BGB bei vorrangigem Prüfungsmaßstab V. Das Verhältnis der Billigkeitskontrolle zum kartellrechtlichen Missbrauchs- und Diskriminierungsverbot C. Die Maßstäbe der Billigkeitskontrolle nach 315 Abs. 3 BGB I. Der Schutzzweck der Billigkeitskontrolle II. Der Rechtsbegriff billiges Ermessen III. Kein Begründungserfordernis auf Ausübungsebene XXVII

27 D. Inhaltliche Anforderungen an den Billigkeitsnachweis I. Ausgangspunkt: Der Nachweis der Marktüblichkeit als allgemeiner Billigkeitskontrollmaßstab II. Überlagerung des allgemeinen Billigkeitskontrollmaßstabes durch spezialgesetzlich vorgegebene Kontrollmaßstäbe Allgemeines Der Kontrollmaßstab für die Billigkeitskontrolle von Strompreisanpassungen Der Kontrollmaßstab für die Billigkeitskontrolle von Gaspreisanpassungen Der Kontrollmaßstab für die Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten E. Prozessuale Fragen I. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast II. Der Nachweis der Billigkeit III. Keine Beschränkung der Billigkeitskontrolle durch Grundsätze der Vorteilsausgleichung IV. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der Billigkeitskontrolle Der Konflikt zwischen den Anforderungen an den Nachweis der Billigkeit und dem Geheimhaltungsinteresse des Versorgungsunternehmens Die Anordnung von in-camera geführten Verfahren zur Auflösung des Konflikts F. Rechtsfolgen einer unbilligen Leistungsbestimmung Kapitel 14 Unlauterkeitsrecht und Werbung für Energie A. Überblick B. Grundbegriffe I. Geschäftliche Handlung II. Absatzförderung C. Fallgruppen I. Unlautere Beeinflussung des Kunden Wertreklame Gewinnspiele Emotionale Werbung Täuschung, Nötigung, Belästigung II. Behinderung von Wettbewerbern Vermeidbare Herkunftstäuschung Absatzbehinderung, Ausspannen von Kunden Preisunterbietung Vergleichende Werbung XXVIII

28 III. Irreführung Irreführung über den Preis Irreführung über das Produkt Irreführung über das Unternehmen D. Rechtsfolgen Kapitel 15 Energie- und Stromsteuer A. Überblick I. Gesetzliche Grundlagen II. Wesen der Energie- und Stromsteuer B. Energiesteuern I. Allgemeine Bestimmungen Steuergegenstand Steuergebiet Der Steuertarif Allgemeine Steuerbegünstigungen a) Begünstigungstatbestand aa) Begünstigter Nutzungszweck bb) Ortsfeste Anlagen cc) Gruppe der Energieträger b) Anmeldung zur begünstigten Verwendung Steuerentlastungen a) Überblick b) Steuerentlastungstatbestände II. Besondere Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Gas Überblick Steuergegenstand Steuerentstehung a) Steuerlager aa) Herstellungsbetriebe bb) Lager b) Entfernung aus dem Steuerlager Steuerschuldner a) Lagerinhaber; Einlagerer b) Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebs Steueranmeldung Zahlung und Fälligkeit der Steuer Erlaubnis gem. 6 Abs. 3, 7 Abs. 3 EnergieStG a) Antrag b) Zuverlässigkeit des Antragstellers Steuerbefreiung XXIX

29 XXX III. Versteuerung von Kohle Steuergegenstand Entstehung der Steuer Steuerschuldner a) Kohlebetrieb b) Lieferant Erlaubnis gem. 31 Abs. 4 EnergieStG Anmeldung der Steuer und Fälligkeit Steuerbefreiung IV. Versteuerung von Gas Steuergegenstand, Entstehung der Steuer a) Leitungsnetz b) Entnahme c) Ausnahme Steuerschuldner Anmeldung und Fälligkeit C. Stromsteuer I. Steuergegenstand und Steuergebiet II. Der Steuertarif III. Der Steuerschuldner Der Versorger Leistung des Stroms Der Letztverbraucher Netzverluste IV. Die Erlaubnispflicht Antrag auf Erlaubnis Pflichten des Erlaubnisinhabers Anmeldung der Steuer Zahlung und Fälligkeit V. Steuerbefreiung und Steuerermäßigung Steuerbefreiung Steuerermäßigung Erlass, Erstattung oder Vergütung für bestimmte Prozesse und Verfahren VI. Die Erlaubnis Voraussetzung für die Erlaubnis Pflichten des Erlaubnisinhabers Mindestbelastung D. Kernbrennstoffsteuer I. Überblick II. Steuergegenstand und Steuergebiet III. Steuertarif und Steuerschuldner IV. Entstehung der Steuerschuld

30 V. Berichtspflichten VI. Anmeldung TEIL 4 KARTELL-, BEIHILFEN- UND VERGABERECHT Kapitel 16 Kartellrecht A. Grundprinzipien I. Gesetzliche Regelungen II. Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verstößen III. Vom Verstoß im Einzelfall unabhängige Maßnahmen Verpflichtungszusagen Sektoruntersuchungen Markttransparenzstelle B. Marktabgrenzung in der Energiewirtschaft I. Grundprinzipien II. Elektrizität Sachliche Marktabgrenzung a) Erstabsatzmarkt b) Belieferung von RLM-Kunden c) Belieferung von SLP-Kunden d) Weitere Produktmärkte im Strombereich Räumliche Marktabgrenzung Elektrizität III. Gas Sachliche Marktabgrenzung a) Belieferung von Weiterverteilern b) Letztverbrauchermärkte c) Weitere Produktmärkte Räumliche Marktabgrenzung C. Kartellverbot I. Grundprinzipien II. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern Verbot von Hardcore-Absprachen Horizontale Kooperationen in der Energiewirtschaft III. Vereinbarungen im Vertikal-Verhältnis Weiterlieferungsverbote in Strom- und Gaslieferverträgen Einschränkungen der Erzeugung oder des Absatzes von Strom Langfristige Gaslieferverträge mit Weiterverteilern D. Missbrauchsverbot I. Grundprinzipien Tatbestände Durchsetzung von Missbrauchsverboten XXXI

31 3. Verhältnis zu energiewirtschaftsrechtlichen Spezialregelungen II. Normadressatenstellung Stromliefermärkte Gasliefermärkte Weitere Märkte III. Behinderungsmissbrauch und Diskriminierungsverbot Mengengrenzvereinbarungen Kopplungsangebote Vergabe von Wegenutzungsrechten IV. Ausbeutungsmissbrauch Allgemeine Preismissbrauchskontrolle a) Vergleichsmarktkonzept aa) Räumliches Vergleichsmarktkonzept bb) Sachliches Vergleichsmarktkonzept cc) Zeitliches Vergleichsmarktkonzept b) Gewinnbegrenzungskonzept Besondere Preismissbrauchskontrolle nach 29 GWB Anwendungsfälle der Preismissbrauchsverbote Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten Nationales Engpassmanagement V. Preisstrukturmissbrauch VI. Zugangsverweigerung E. Fusionskontrolle I. Grundprinzipien Marktstrukturkontrolle Vollzugsverbot Zuständigkeit nationaler Fusionskontrollbehörden Zuständigkeit der EU-Kommission und Verweisungssystem Anmeldung Fristen und Entscheidung II. Deutsche Fusionskontrolle Zusammenschlusstatbestände a) Vermögenserwerb b) Kontrollerwerb c) Anteilserwerb d) Wettbewerblich erheblicher Einfluss e) Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens f) Entfristung von Beteiligungen Aufgreifschwellen Ausnahmen Wettbewerbliche Beurteilung XXXII

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Regelung in der EU und in Deutschland wo führt der Weg

Mehr

Gliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13

Gliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13 Gliederung Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13 A. Problemstellung...19 B. Rechtsnatur von Konzessionsverträgen...21 I. Privatrechtlicher Austauschvertrag...21 II. Energiewirtschaftliche

Mehr

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht

Mehr

Preisanpassungsklauseln in der Energiewirtschaft

Preisanpassungsklauseln in der Energiewirtschaft Preisanpassungsklauseln in der Energiewirtschaft GradZ Kolloquium, 27. September 2012 Präsentation Verzahnung von Umwelt- und Energierecht Wirtschaftliche Bedeutung von PAK Preisanpassungen in der Grundversorgung

Mehr

Schriftenreihe Energie- und Infrastrukturrecht 12. Anreizregulierung. Eine kritische Untersuchung

Schriftenreihe Energie- und Infrastrukturrecht 12. Anreizregulierung. Eine kritische Untersuchung Schriftenreihe Energie- und Infrastrukturrecht 12 Anreizregulierung Eine kritische Untersuchung von Dr. Christian Theobald, Dr. Konrad Hummel, Dr. Peter Gussone, Diane Feller 1. Auflage Anreizregulierung

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

ene't Anwendertage 2011

ene't Anwendertage 2011 ene't Anwendertage 2011 Konzessionsabgabenverordnung - Vorgaben zur Bemessung von Konzessionsabgaben für Gaslieferungen Rechtsanwalt Toralf Baumann Bonn, 8. Juni 2011 Folie 1 Gliederung I. Konzessionsverträge

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354

Mehr

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012 12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung

Mehr

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) I Stadt Erfurt Erfurt 9. Juli 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen der Eigenversorgung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Smart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur.

Smart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur. Smart Meter I Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht 1. Aktueller Rechtsrahmen Smart Meter 2. künftiger

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Ein Unternehmen der EnBW

Ein Unternehmen der EnBW Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Inhaltverzeichnis:

Mehr

Inhaltsübersicht ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...11

Inhaltsübersicht ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...11 Inhaltsübersicht ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...11 1. KAPITEL: EINLEITUNG...16 A. ZIEL DER UNTERSUCHUNG...16 B. GEGENSTAND DER UNTERSUCHUNG...17 C. GANG DER UNTERSUCHUNG...20 2. KAPITEL: GRUNDLAGEN...22 A. DIE

Mehr

Aktuelle Netzregulierung

Aktuelle Netzregulierung Aktuelle Netzregulierung Dr. Konrad Hummel Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@boos-hummel.de Inhaltsübersicht I. 19 StromNEV:

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe zwischen Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnehmers Art des Netzanschlusses Drehstrom 400 V Telefon

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr. Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

hiermit laden wir Sie für den 24. September 2015 in Berlin und für den 25. September 2015 in Freiburg zu unserem Kanzlei-Intensivseminar mit dem Thema

hiermit laden wir Sie für den 24. September 2015 in Berlin und für den 25. September 2015 in Freiburg zu unserem Kanzlei-Intensivseminar mit dem Thema Gersemann & Kollegen Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Rechtsanwälte Dieter Gersemann Gregor Czernek LL.M. Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19 freiburg@gersemann.de

Mehr

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom)

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) EVO Energieversorgung Oelde GmbH Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) Anschlusserstellung Dokument-Identnummer: S-1016 Gültig ab: 01.04.2007 Vertragstyp: Netzanschluss-/Netzzugangskonzept: Netzanschlussvertrag

Mehr

Energiepreise rechtlich hinterfragen

Energiepreise rechtlich hinterfragen Energiepreise rechtlich hinterfragen www.ritter-gent.de Energiepreise rechtlich hinterfragen 1 Inhalt I. Rechtswidrige Preisanpassung II. Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB III. Preismissbrauch der Versorger

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

Energie für Mühlheim 2015

Energie für Mühlheim 2015 Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013

Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013 Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013 Hermine-Berghofer-Straße 31, 6130 Schwaz Telefon 05242 6970-500, Fax 05242 6970-503 info@stadtwerkeschwaz.at www.stadtwerkeschwaz.at Preise

Mehr

Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM

Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM Im Mai 2008 wurde zwischen dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und der enviam AG

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Stromnetze: Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in Deutschland

Stromnetze: Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in Deutschland Kevin Canty 11. Beschlussabteilung Bundeskartellamt, Deutschland Stromnetze: Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in Deutschland Seminar Neue Netztarife und Regulierungsprinzipien Elektrizitäts-Control

Mehr

Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. RWE Deutschland AG, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1

Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. RWE Deutschland AG, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1 Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1 Systemsicherheitsmaßnahmen des VNB > Nach 11 EnWG Verpflichtung eines jeden Netzbetreibers zum Betrieb eines sicheren,

Mehr

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung

Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung - Landesregulierungsbehörde - Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung (ARegV) Mit dem Beginn der

Mehr

Prüfungsmaßstab für Datenschutzerklärungen und Sanktionierung bei Unwirksamkeit

Prüfungsmaßstab für Datenschutzerklärungen und Sanktionierung bei Unwirksamkeit Prüfungsmaßstab für Datenschutzerklärungen und Sanktionierung bei Unwirksamkeit RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M. BRANDI Rechtsanwälte www.dsri.de Gliederung Bedeutung von Datenschutzerklärungen Gesetzliche

Mehr

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 RECHTSANWÄLTE Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 24. Windenergietage Linstow, 12. November 2015 Dr. Christian Dümke Rechtanwälte, Berlin Dr. Christian Dümke Telefon: 030/890492-12 Telefax: 030/890492-10

Mehr

Stromkonzession Bedingungen für ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren

Stromkonzession Bedingungen für ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren diskriminierungsfreies Vergabeverfahren Anhörung im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 12.12.2012 RA und FaVwR Dr. Martin Düwel, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin Tel.: 030 / 24 75 74 11

Mehr

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011 Vorgelegt durch Frau Michaela Nerger Für SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH SWU Energie GmbH SWU Netze GmbH

Mehr

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Preisblatt Gas - RLM (gültig ab 01.01.2013) Hinweis: Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte ist die behördlich für unser Netz im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß 72 EnWG für 2013

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe

Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe Von Andreas Dörge Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 19 B. Der Begriff Wertpapierleihe" 23 C. Die Einsatzmöglichkeiten und die potentiellen

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

New Public Management

New Public Management Klaus Krönlein New Public Management im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Darstellung eines Grundlagenmodells Diplomica Verlag Klaus Krönlein New Public Management im Bereich der gesetzlichen

Mehr

Bedingungen für die Nutzung der bruno banani Cloud

Bedingungen für die Nutzung der bruno banani Cloud Bedingungen für die Nutzung der bruno banani Cloud 1 Anwendungsbereich Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der bruno banani Cloud durch registrierte Nutzer. Für die Nutzung

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Gliederung. Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 15. I. Einleitung 21 1. Einführung 21 2. Fragestellung 23 3. Methodisches Vorgehen 24

Gliederung. Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 15. I. Einleitung 21 1. Einführung 21 2. Fragestellung 23 3. Methodisches Vorgehen 24 Gliederung Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 I. Einleitung 21 1. Einführung 21 2. Fragestellung 23 3. Methodisches Vorgehen 24 II. Entwicklung des Regulierungsrechts in Deutschland 26 1. Entwicklung

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem

Mehr

Die Bedeutung der Hausbankbeziehung für Finanzierungen im Mittelstand Schwerpunkt: Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge

Die Bedeutung der Hausbankbeziehung für Finanzierungen im Mittelstand Schwerpunkt: Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge Isabell Dorothee Höner Die Bedeutung der Hausbankbeziehung für Finanzierungen im Mittelstand Schwerpunkt: Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge Diplom.de Isabell Dorothee Höner Die Bedeutung der

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Die Zulässigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfügbarkeitsklausel Braun

Die Zulässigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfügbarkeitsklausel Braun Schriftenreihe Information und Recht 63 Die Zulässigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfügbarkeitsklausel von Heiko Braun 1. Auflage Die Zulässigkeit von Service Level Agreements -

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5 Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Preisblatt der Open Grid Europe GmbH für Ein- und Ausspeiseverträge sowie interne Bestellungen gem. Kooperationsvereinbarung VII

Preisblatt der Open Grid Europe GmbH für Ein- und Ausspeiseverträge sowie interne Bestellungen gem. Kooperationsvereinbarung VII Preisblatt der Open Grid Europe GmbH für Ein- und Ausspeiseverträge sowie interne Bestellungen gem. Kooperationsvereinbarung VII Essen, 29.09.2014 Gültig für Transporte ab 01.01.2015 1/5 1. Kapazitätsentgelte

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Elektrizitätsliefervertrag

Elektrizitätsliefervertrag Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen

Mehr

Rechtlicher Rahmen der Entwicklung des Berliner Fernwärmenetzes

Rechtlicher Rahmen der Entwicklung des Berliner Fernwärmenetzes Rechtlicher Rahmen der Entwicklung des Berliner Fernwärmenetzes Vortrag und Diskussion auf dem Netzlabor zur Fernwärme 17.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Titel 1

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Neue Dienstleistungen für Energieversorgungsunternehmen (EVU) Saarbrücken, 19. November 2014 Dr. Ralf Levacher

Neue Dienstleistungen für Energieversorgungsunternehmen (EVU) Saarbrücken, 19. November 2014 Dr. Ralf Levacher Neue Dienstleistungen für Energieversorgungsunternehmen (EVU) Saarbrücken, 19. November 2014 Dr. Ralf Levacher Vorstellung der Stadtwerke Saarlouis GmbH Wir versorgen mit 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Zukunft der Verteilnetze

Zukunft der Verteilnetze Zukunft der Verteilnetze Pressekonferenz Fachverband Energietechnik 26. April 2016, Hannover Der Fachverband Energietechnik Der Fachverband Energietechnik vertritt Hersteller hocheffizienter Technologien

Mehr

Die Ausgleichsmechanismusverordnung

Die Ausgleichsmechanismusverordnung Die Ausgleichsmechanismusverordnung Christian Glenz Referent im Referat für Übergreifendes Energierecht und EEG Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 29. Juni 2015 Gliederung Entwicklung

Mehr

Kundeninformation zu Energielieferverträgen

Kundeninformation zu Energielieferverträgen Kundeninformation zu Energielieferverträgen Gut beraten mit den Stadtwerken Allgemeine Informationen zu wesentlichen Vertragsinhalten von Strom- und Erdgassonderverträgen gem. 41 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014 Mitteilung des Senats vom 18. Februar 2014 Wahrnehmung der Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach derm Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Heike Pleß. Verlag Dr. Kovac. Untersucht am Modell eines Verteilernetzbetreibers Strom

Heike Pleß. Verlag Dr. Kovac. Untersucht am Modell eines Verteilernetzbetreibers Strom Heike Pleß Strategische Handlungsoptionen von Netzbetreibern vor dem Hintergrund der Anreizregulierung nach 21a EnWG für Unternehmen der Energiewirtschaft Untersucht am Modell eines Verteilernetzbetreibers

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk

Mehr

0,00 1,50 0,00 1,79. Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a

0,00 1,50 0,00 1,79. Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a Netznutzungsentgelte gem. StromNEV für das Stromnetz der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach gültig ab 01. Januar 2015 Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Abt. Energiewirtschaft Herr Christoph Rademaker (0671 99 1655)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII 1 Einleitung... 1 1.1 Problemstellung und Zielsetzung... 1 1.2 Gang der Untersuchung... 3 2 Originäre Informationsfunktion der

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Mediatoren- Verträge

Mediatoren- Verträge Mediatoren- Verträge von Hubertus Nölting, LL.M. Rechtsanwalt 2003 CENTRALE FÜR MEDIATION Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung 1. Teil Begriffsbestimmung und Grundlagen

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH im Jahr 2015 2

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,09 Grundpreis pro Monat 11,17 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT 29,70 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT 21,69 Verbrauchsunabhängiger

Mehr

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe

Mehr