Messung der Neutronen- und Gammastrahlung während des Atommülltransports ins oberirdische Zwischenlager Gorleben im November 2010

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1 Dahlenburg: Der radioaktive Zerfall des Atommülls in den Transport- und Lagerbehältern setzt Energie frei, die das umgebene Material erwärmt hier in einer Thermografieaufnahme sichtbar gemacht. Im Wendland stand der Atommüllzug stundenlang in der Nähe von Wohnhäusern. Greenpeace Messung der Neutronen- und Gammastrahlung während des Atommülltransports ins oberirdische Zwischenlager Gorleben im November 2010 Behältertypen: CASTOR HAW28M und TN TM 85 Dipl.-Phys. Oda Becker Dipl.-Phys. Heinz Smital Mitarbeit: Dipl. Biol. Alexandra Boehlke Hannover, März 2011 V.i.S.d.P.: Alexandra Boehlke, Stand: 03/2011

2 Greenpeace-Vorwort Nach dem Atommülltransport aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague nach Deutschland im November 2010 stehen nun 102 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen im oberirdischen Zwischenlager Gorleben. Es wird noch bis mindestens ins Jahr 2025 Rücktransporte deutschen Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) geben. Geplant ist die Rücknahme von weiteren 32 Großbehältern mit hochradioaktiven und 173 Großbehältern mit mittelradioaktiven Abfällen. Für hochradioaktive Abfälle gibt es weder in Deutschland noch weltweit ein Endlager oder auch nur ein verantwortungsvolles Endlagerkonzept. Allein diese Situation macht jeglichen Weiterbetrieb von Atomkraftwerken inakzeptabel. Gemäß den Prinzipien des Strahlenschutzes muss eine Strahlenanwendung gerechtfertigt sein. Dies ist im Fall der Atommülltransporte aus den Wiederaufarbeitungsanlagen ins Zwischenlager Gorleben nicht gegeben. Denn es ist schon länger offensichtlich, dass der dortige Salzstock, der aktuell offiziell erkundet (faktisch aber bereits in Endlagerdimensionen ausgebaut) wird, aus geologischer Sicht für diese Zwecke nicht geeignet ist. Es fehlt z.b. ein Deckgebirge, das nach dem Mehrbarrierensystem notwendig wäre. Auch die Gasvorkommen unter wie auch in dem Salzstock sprechen mehr als deutlich gegen dessen Eignung. Das heißt, dass der Atommüll irgendwann wieder aus dem Zwischenlager am Standort Gorleben abtransportiert werden muss und beim Transport in ein Endlager ein zweites Mal Menschen gefährdet. Der nachfolgende Bericht über die Greenpeace-Neutronenmessungen 2010 zeigt deutlich, dass während des Castortransports nicht der Schutz der Bevölkerung und des Sicherungspersonals im Vordergrund stand. Die Bewertung und Darstellung der Strahlenbelastungen während des Transports durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ist unwissenschaftlich und verharmlosend. Es ist zu befürchten, dass dies zu Fehlentscheidungen der verantwortlichen Behörden führte, die die GRS-Bewertung und -Darstellung der Strahlenbelastungen als Informations- und Beurteilungsgrundlage potenzieller radiologischer Auswirkungen nutzen. Statt adäquat zu warnen und die Polizeikräfte darauf hinzuweisen, dass sie sich (a) so kurz wie nötig nahe der Transport- und Lagerbehälter und (b) immer soweit wie irgend möglich von diesen entfernt aufhalten sollen, wird Gefahr und Strahlenbelastung heruntergespielt. Vollkommen unverständlich ist, warum während des unplanmäßigen nächtlichen Stopps des Atommüllzugs im Wendland keine offizielle Stelle tätig wurde. Einfache Abschätzungen hätten ergeben, dass Anwohner einer nicht zu vernachlässigenden Strahlenbelastung ausgesetzt sein könnten. In jedem Fall bleibt eine Frage offen: Was passiert, wenn der Zug (z.b. aus technischen Gründen) zum längeren Halt innerhalb bewohnter Gebiete gezwungen ist? Wesentlich ist anzumerken, dass das strahlenbiologische Wissen im Bereich niedriger ionisierender Strahlung lückenhaft ist. Konsequent muss daher jede unnötige Strahlendosis vermieden, bzw. auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden so wie es in der Strahlenschutzverordnung eigentlich auch vorgesehen ist. Es ist notwendig, die Wege der tödlichen Fracht zu minimieren und sie an grenznahen Kraftwerksstandorten zwischenzulagern. Ein entsprechendes Konzept hat Greenpeace bereits vorgelegt. Es sieht vor, den deutschen Atommüll entsprechend des Verursacherprinzips im ersten Schritt auf die Zwischenlager Philippsburg (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Isar (Bayern) zu verteilen. Im zweiten Schritt muss ein nationales Endlagerkonzept entwickelt werden. Der Verdacht liegt nahe, dass jeder Atommülltransport ins oberirdische Zwischenlager Gorleben den darunterliegenden Salzstock als Endlager zementieren soll. Das ist unverantwortlich und alleinig im Sinne der Atomkraftwerksbetreiber, die Milliardengewinne mit ihren Altmeilern einfahren ungeachtet des nicht vorhandenen Entsorgungskonzepts! 2

3 Zusammenfassung Einleitung Neutronen- und Gammastrahlung Verwendete Behältertypen Offizielle Strahlenmessungen Eingesetzte Messgeräte Messung Neutronenstrahlung Messung Gammastrahlung Greenpeace-Messungen Messungen nahe dem Verladebahnhof Dannenberg Messungen auf einem Privatgrundstück an der Transportstrecke Diskussion der Ergebnisse Vergleich mit der natürlichen Hintergrundstrahlung Vergleich mit den Vorjahresmessungen von Greenpeace Vergleich mit dem verkehrsrechtlichen Grenzwert Gesamtbewertung Ignorieren der Grundsätze des Strahlenschutzes Verharmlosung in der grafischen Darstellung der Messwerte Verharmlosung durch den Vergleich mit Flugreisen Verweisen auf veraltete Untersuchungsergebnisse Probleme aus technischen Gründen Erhöhung des Risikos bei einem Unfall Relative biologische Wirksamkeit (RBW) von Neutronenstrahlung...25 Anhang: Messungen A.1 Verladebahnhof Dannenberg...29 A.1.1 Neutronenstrahlung...29 A.1.2 Gammastrahlung...30 A.2 Privatgrundstück an der Transportstrecke...31 A.2.1 Neutronenstrahlung...31 A.2.2 Gammastrahlung...32 A.2.3 Ergebnis der Messungen

4 Zusammenfassung Elf Atommüllbehälter mit HAW-Kokillen (verglaste hochradioaktive Abfälle) wurden zwischen dem und dem aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague per Bahn und LKW ins oberirdische Zwischenlager Gorleben transportiert. Ein höheres radioaktives Inventar der abgebrannten Brennelemente (und damit auch der zurückgelieferten HAW-Glaskokillen) machte die Entwicklung neuer Behältertypen notwendig wurden erstmalig Behälter vom Typ CASTOR HAW28M eingesetzt. Probleme bei den Sicherheitsnachweisen führten dazu, dass deren Zulassung erst sechs Jahre nach Antragstellung erteilt wurde. Neben zehn Behältern des Typ CASTOR HAW28M wurde ein französischer Behälter der Baureihe TN 85 eingesetzt. Die in den HAW-Kokillen enthaltenen radioaktiven Stoffe zerfallen u.a. unter Aussendung von Gamma- und Neutronenstrahlung, die selbst durch die massiven dickwandigen Behälter (Leergewicht rund 100 Tonnen) nicht vollständig abgeschirmt werden und sich im umgebenden Raum ausbreiten. Ein Greenpeace-Messteam hat die Dosisleistung gemessen. Schwerpunkt lag auf der Messung der Neutronenstrahlung, die im Strahlungsfeld eines mit HAW- Kokillen beladenen Behälters gegenüber der Gammastrahlung dominiert. Außerdem ist die biologische Wirksamkeit der Neutronenstrahlung (d.h. die Art und Anzahl der durch sie in den Zellen erzeugten Schäden) höher (die genaue Höhe ist Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen). Von der Verladefirma AREVA wurden im Vorfeld des Transports die Dosisleistungen in verschiedenen Abständen von den Behältern gemessen und die Ergebnisse von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in einer Grafik veröffentlicht. Die Dosisleistungen sind mit den Werten des vorherigen Atommülltransports ins Zwischenlager Gorleben im Jahr 2008 vergleichbar, sie reichten also auch 2010 wieder nahe (bis zu 73 Prozent) an den offiziellen Grenzwert heran. Wie in den Vorjahren wurde die Greenpeace-Messstation in unmittelbarer Nähe zum Verladebahnhof in Dannenberg aufgebaut. Zusätzlich wurde von Greenpeace erstmalig direkt an der Bahntransportstrecke gemessen (während der Zug länger und ungeplant etwa 20 Kilometer vor Dannenberg stand). Die Greenpeace-Messungen wurden mit einer Neutronensonde vom Typ LB 6411 der Firma EG&G Berthold und mit einem Gammaspektroskopiegerät (identifinder ) durchgeführt. Die Strahlenmessung nahe dem Verladebahnhof in Dannenberg erfolgte in einer Entfernung von ca. 14 Metern zu den Behältern, nachfolgend sind die Ergebnisse aufgeführt: Die mittlere Gesamtdosisleistung bei der Vorbeifahrt der Behälter war noch in einer Entfernung von ca. 14 Metern (seitlich vom Zug) mit 7,2 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) um mehr als 100-mal höher als die vorher gemessene Hintergrundstrahlung. Die Neutronendosisleistung liegt (einzeln betrachtet) sogar beim 480-fachen, die Gammadosisleistung (einzeln betrachtet) in etwa beim 40-fachen Wert der Hintergrundstrahlung. Die gemessene Neutronendosisleistung lag 2010 um rund 45 Prozent höher als während des Transports 2005 und damit in etwa auf dem gleichen Wert wie Eine geringfügig höhere Neutronendosisleistung gegenüber 2008 ist nicht auszuschließen. Der verkehrsrechtliche Grenzwert von 100 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) in einem Abstand von zwei Metern vom Transportfahrzeug wird formal eingehalten. Allerdings ist Kritik an eine immer weitere Annährung an den Grenzwert durchaus begründet: Die Höhe der Dosisleistung der beladenen Behälter führt schon jetzt dazu, dass bereits ab einem Aufenthalt von acht Minuten in zwei Metern Abstand die zurzeit international als geringfügig angesehene Strahlenbelastung von 10 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) überschritten wird. Den Grenzwert als alleinigen Maßstab für die Bewertung anzusetzen, widerspricht den Grundsätzen des Strahlenschutzes. Ein wesentlicher Grundsatz ist eine Dosis- 4

5 begrenzung, d.h. jede einzelne Strahlenanwendung darf nur einen möglichst kleinen Anteil des Grenzwerts der Bevölkerung ausschöpfen. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in 6 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Jede Strahlenexposition von Mensch und Umwelt ist unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. Eine Einhaltung der Grenzwerte ist nicht gleichzusetzen mit einer Ungefährlichkeit der Strahlung. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass bereits kleine Strahlendosen Zellveränderungen verursachen, die z.b. zu genetischen Veränderungen oder Krebserkrankungen führen können. Neuere Untersuchungen zeigen, dass trotz Einhaltung der Grenzwerte in der Umgebung von Atomanlagen vermehrt Krebserkrankungen auftreten. Noch sind die Ursachen für diese Häufung unbekannt. Ein ursächlicher Zusammenhang zu den Atomanlagen lässt sich bisher weder widerlegen, noch lässt er sich beweisen. Eine Erhöhung der Dosisleistung bis nahe an den zurzeit gültigen Grenzwert heran ist nicht vertretbar (aufgrund bestehender Wissenslücken zur biologischen Wirkung von Strahlung einerseits und der angesprochenen Befunde andererseits). Im Gegenteil, eine angemessene Reaktion wäre eine Verringerung der Dosisleistung bzw. eine Minimierung des Transportaufkommens von Atommüll. Dies umzusetzen ist Aufgabe des Staates, so ist es auch im System des Strahlenschutzes vorgesehen. Die Dosisleistung der transportierten Behälter bleibt nur aufgrund der derzeit gültigen Bewertung der biologischen Wirkung von Neutronenstrahlung in der deutschen Strahlenschutzverordnung innerhalb der Grenzwerte. Die biologische Wirkung der in der Umgebung eines mit HAW-Kokillen beladenen Behälters dominierenden Neutronenstrahlung ist in Relation zur Gammastrahlung deutlich höher. Strahlenwichtungsfaktoren spiegeln die relative biologische Wirksamkeit (RBW) wieder, allerdings gibt es bezüglich der RBW noch viele Unsicherheiten. Bei den aus den Strahlenwichtungsfaktoren berechneten Strahlendosen handelt es sich also nicht um physikalische Messgrößen, sondern lediglich um Abschätzungen des Strahlenrisikos. Die stufenweise Annäherung an den verkehrsrechtlichen Grenzwert, das Erreichen des Grenzwerts, ist angesichts der Unsicherheiten bei den Strahlenwichtungsfaktoren nicht angemessen. Die RBW ist nur eine von vielen ungeklärten Fragestellungen im Bereich ionisierender Strahlung. Konsequent muss jede unnötige Strahlendosis vermieden, bzw. die Strahlendosis auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden so, wie es in der Strahlenschutzverordnung eigentlich auch vorgesehen ist. Die Strahlenwichtungsfaktoren hängen von der Energie der Neutronen ab. Ihre Energieverteilung im Strahlungsfeld der HAW-Behälter variiert für unterschiedliche Behältertypen sowie von Behälter zu Behälter und muss daher einzeln ausgemessen werden. Das Neutronenfeld der 2010 transportierten HAW-Behälter wurde vor dem Transport nicht bestimmt. So konnte im Vorfeld keine genaue Ermittlung der Dosisleistung anhand der zurzeit gültigen Strahlungswichtungsfaktoren erfolgen. Zu bedenken ist, dass mit der Erhöhung des radioaktiven Inventars auch das Risiko eines Unfalls steigt. Im Jahr 2010 wurde von Greenpeace erstmalig die Dosisleistung direkt an der Bahntransportstrecke gemessen (der Zug stoppte unplanmäßig für zwölf Stunden in bewohntem Gebiet). Die Ergebnisse der Messungen können dazu dienen, potenzielle sowie tatsächlich erhaltene Strahlendosen der betroffenen Anwohner zu berechnen. Allerdings ist anhand der durchgeführten Messungen nur eine grobe Abschätzung möglich. Da die Polizei dem Greenpeace-Messteam zunächst den Zugang zum Grundstück verhinderte, konnten die Messungen erst nach Verlassen der Bewohner (und daher nur außerhalb ihres Hauses) erfolgen. Nachfolgend die Ergebnisse: 5

6 Die erhaltene Strahlendosis der Anwohner lag (da sie sich auf Rat des Greenpeace- Atomexperten in dem von den Bahngleisen (sprich Atommüllbehältern) am weitest entfernten Räumen aufhielten und nach fünf Stunden das Haus verließen) vermutlich unter (oder nur wenig über) 10 Mikrosievert (µsv). Diese Abschätzung gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass durch die derzeit gültigen Strahlenwichtungsfaktoren für Neutronenstrahlung das Strahlenrisiko angemessen quantifiziert wird. Eine Abschätzung der potenziellen Strahlendosis der Anwohner bei dem zwölfstündigen Stopp des Zugs ergab 120 Mikrosievert. Für diese Abschätzung wurde konservativ von einem Aufenthalt im Freien und an der den Behältern am nächsten gelegenen Grundstücksgrenze ausgegangen. Eine Behörde muss bei Berechnung radiologischer Folgen insgesamt konservativ vorgehen, insbesondere aufgrund bestehender Unsicherheiten der biologischen Wirkung von (Neutronen-)Strahlung. Vollkommen unverständlich ist, warum während des langen nächtlichen Stopps des Atommüllzugs keine offizielle Stelle tätig wurde. Einfache Abschätzungen hätten ergeben, dass Anwohner einer nicht zu vernachlässigenden Strahlenbelastung ausgesetzt sein könnten. Selbst wenn die Behörden nicht streng konservativ vorgingen und nur einen zwölfstündigen Aufenthalt im Haus und einen Schwächungsfaktor des Hauses von 10 unterstellt hätten, wäre eine potenzielle Strahlendosis der Bewohner von etwa 12 Mikrosievert ermittelt worden. Sie liegt in einem Bereich, in dem behördliches Einschreiten erforderlich ist (laut Sicherheits- und Schutzkonzeption der EURATOM Grundnormen). Ein wesentlicher Grund für das fahrlässige Versäumnis der Behörden ist in der verharmlosenden Darstellung und Bewertung durch die GRS zu suchen. Die GRS untersuchte im Jahr 2000 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die mit dem Transport der Behälter verbundenen potenziellen radiologischen Auswirkungen (s.u.). Einfache Abhilfe wäre im November 2010 möglich gewesen: Der Zug hätte einige Meter weiter in unbewohntem Gebiet halten können. Anders wäre es gewesen, hätten technische Gründe zu einem längeren Halt in bewohntem Gebiet geführt ein durchaus mögliches Szenario: Während des 2010er Transports wurde Greenpeace durch Zufall auf ein technisches Problem am Zug aufmerksam. Die von Greenpeace beauftragten thermografischen Aufnahmen des Zugs (aufgenommen nach Abfahrt in Valognes) zeigten Anomalien in der Wärmeverteilung an den Rädern. Wann dieses Problem behoben wurde (und wie gefährlich es war) bleibt unklar. Die zuständigen Behörden verweisen bei Fragen zur Strahlenbelastung beim Transport auf die Grafik der GRS, die die Dosisleistung der Behälter in Abhängigkeit vom Abstand zum Fahrzeug darstellt. Die Grafik verharmlost die Situation im Nahbereich aber unzulässig: Das Fahrzeug ist im Verhältnis zur Skalierung in der Grafik deutlich vergrößert dargestellt. So suggeriert die Abbildung, dass bereits im Abstand etwa einer Fahrzeugbreite die Dosisleistung erheblich abgefallen ist. Das trifft aber nicht zu. Eine von Greenpeace erstellte Grafik auf Grundlage derselben Daten zeigt das Fahrzeug und die abstandsabhängige Dosisleistung der Behälter im gleichen Maßstab. Zusätzlich wird als Vergleich die (durchschnittliche) natürliche Hintergrundstrahlung angegeben. So wird deutlich, dass die Dosisleistung bei Annäherung zum Transportfahrzeug stark ansteigt und selbst in einem Abstand von zehn Metern noch 100fach höher ist, als die natürliche (durchschnittliche) Hintergrundstrahlung am Boden. Ein anderes Beispiel für die verharmlosende Darstellung und Bewertung der GRS ist ihr Verweis darauf, dass die Strahlungsintensität der HAW-Behälter bereits in zehn bis 20 Metern Abstand auf einem Niveau liegt, das mit dem Strahlungsfeld in gängigen Flughöhen vergleichbar sei. Diese Aussage suggeriert, dass natürliche Strahlung harmlos sei eine Annahme, die seit langem nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. 6

7 Die GRS verweist im Zusammenhang mit dem Transport 2010 auf sicherheitstechnische Untersuchungen, die sie im Auftrag des BMU durchführte. Sie wurden im Jahr 2000 in einem Bericht veröffentlicht und sind, so die GRS, nach wie vor aktuell. Laut GRS lassen die Untersuchungsergebnisse zusammenfassend die Schlussfolgerung zu, dass die potenziell im Rahmen des Transports der HAW-Behälter auftretenden Strahlenbelastungen die Dosisgrenzwerte deutlich unterschreiten und somit keine ins Gewicht fallende radiologische Belastung von Bevölkerung und Polizeikräften darstellen. Die GRS betont, dass die zu erwartende Strahlenbelastung der Bevölkerung z.t. sogar unterhalb einer Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr liegt. Damit wären die radiologischen Risiken für Personen gemäß der Sicherheits- und Schutzkonzeption den EURATOM Grundnormen so gering, dass kein Regelungsbedarf bestünde. Diese Schlussfolgerung der GRS verharmlost den Sachverhalt: Zum einen werden die Dosisgrenzwerte nicht deutlich unterschritten, vor allem aber erfolgte die Ermittlung der Werte nicht durchgängig konservativ. Zudem ist die Datengrundlage veraltet (Transporte in den Jahren 1995 bis 1998). So waren die Untersuchungsergebnisse bereits bei Erscheinen des Berichts im Jahr 2000 unterschätzend obwohl er bis 2010 als Bewertungsgrundlage dienen sollte. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Untersuchungen der GRS dienen den verschiedenen mit der Transportsicherheit befassten Organen und Entscheidungsträgern als Informations- und Beurteilungsgrundlage hinsichtlich der potenziellen radiologischen Auswirkungen. Es ist zu befürchten, dass die verharmlosende Bewertung und Darstellung der GRS zu Fehlentscheidungen der verantwortlichen Behörden geführt hat (wie z.b. zum zwölfstündigen Stopp in bewohntem Gebiet). Sollte erneut ein Transport mit HAW-Behältern ins Zwischenlager Gorleben erfolgen, muss dieser Bericht aktualisiert werden. Generell sind für alle weiteren Transporte sicherheitstechnische Untersuchungen erforderlich, in die auch die höheren Dosisleistungen der Behälter und die neuen Erfahrungen (z.b. längerer Halt des Zugs) einfließen müssen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass es durch eine Unterschätzung der während eines Transports potenziell auftretenden Strahlendosen erneut zu fahrlässigen Fehlentscheidungen kommt. Ein weiteres Ziel des veralteten GRS-Berichts ist es, einen Beitrag zur sachlichen Information der Öffentlichkeit zu leisten. Dafür ist er in der verharmlosenden Darstellung und Bewertung absolut nicht geeignet. 7

8 1 Einleitung In der Zeit vom bis fand ein Transport von verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins oberirdische Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen statt. Der sogenannte CASTOR-Transport war mit einer Dauer von rund 92 Stunden 2 der bisher längste derartige Transport quer durch Frankreich und Deutschland. Es wurden insgesamt elf Behälter transportiert, jeweils beladen mit 28 HAW (high active waste) Glaskokillen und mit einem Gesamtgewicht von je ca. 110 Tonnen (TN TM 85) bzw. 114 Tonnen (CASTOR HAW28M). 3 Die Behälter gelangten per Bahn auf ca. 20 Meter langen Spezialwaggons nach Deutschland. Endpunkt der Bahnfahrt war Dannenberg, wo für die letzte Etappe des Transports zum Zwischenlager Gorleben eine Umladung auf Tieflader-LKW erfolgte. Die Transport- und Lagerbehälter schirmen die radioaktive Strahlung ihrer Fracht zum Großteil ab, eine im Vergleich zur natürlichen Hintergrundstrahlung deutlich erhöhte Neutronenund Gammastrahlung ist allerdings außerhalb der Behälter messbar. Um Daten über die Dosisleistung in der Umgebung der Behälter zu erhalten, die den realen Bedingungen beim Transport entsprechen, wurden von Greenpeace am 07. und Messungen durchgeführt. Geplant waren wie bei vorangegangenen Atomtransporten Messungen der Dosisleistung nahe dem Verladebahnhof in Dannenberg. Zusätzlich fanden 2010 aber auch Messungen während eines ungeplanten nächtlichen Stopps des Zugs bei Dahlenburg statt. 1.1 Neutronen- und Gammastrahlung Die in den HAW-Kokillen enthaltenen radioaktiven Stoffe zerfallen unter Aussendung ionisierender Strahlung 4, die beim Durchgang durch Materie Energie abgibt. Sie ist so z.b. in der Lage, das im Zellkern vorhandene genetische Material zu verändern. Werden diese Veränderungen vom Organismus nicht ausreichend repariert, können sie an nachfolgende Zellgenerationen weitergegeben werden. Bösartige Neubildungen wie Krebs und Leukämie können so entstehen. Falls Keimzellen 5 betroffen sind, können Veränderungen der Erbanlagen mit möglichen gesundheitlichen Folgen für nachkommende Generationen die Folge sein. Aufgrund strahlenbiologischer Erkenntnisse wird grundsätzlich angenommen, dass (ohne Schwellenwert) jede auch noch so niedrige Strahlenexposition mit einem (dann entsprechend niedrigen) Strahlenrisiko verbunden ist. 6 Alpha- und Betastrahlung haben eine sehr begrenzte Reichweite beim Durchgang durch feste Materie, sie werden zum erheblichen Teil in der Ummantelung der HAW-Kokillen absorbiert (und erwärmen diese). Gamma- und Neutronenstrahlung werden selbst durch die massiven Behälter (Leergewicht rund 100 Tonnen) nicht vollständig abgeschirmt 7, diese Strahlungsarten breiten sich im umgebenden Raum aus, ihre Intensität nimmt mit Abstand zum Behälter ab. 1 In Öffentlichkeit und Medien wird die Bezeichnung CASTOR-Transport (nach dem bisher am häufigsten eingesetzten Behältertyp) für die Transporte der mit HAW-Kokillen beladenen Behälter verwendet. 2 Abfahrt des Zugs: Valognes, Freitag, den , 14:24 Uhr, Ankunft: Zwischenlager Gorleben, Dienstag, den , 09:48 Uhr 3 Gesellschaft für Nuklear Service GmbH (GNS), unter 4 Sie besitzt genügend Energie, um aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen (ionisieren). 5 der Fortpflanzung dienende Geschlechtszellen 6 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Einführung zum Thema ionisierende Strahlung, unter 7 Anmerkung: Die Strahlungsintensität einer Gammastrahlung mit der Energie von 1 MeV und die damit verbundene Dosisleistung werden durch eine Abschirmwand aus Eisen mit einer Wandstärke von 37,1 Zentimetern auf den millionsten Teil des Ausgangswertes reduziert. Der Schwächungsfaktor einer mit Moderatormaterial (Polyäthylenstangen) versehenden Behälterwandung gleicher Dicke für Neutronenstrahlung im hier relevanten Energiebereich liegt demgegenüber typischerweise im Größenbereich von etwa 500. Quelle: Sicherheitsanalyse zur bestimmungsgemäßen Beförderung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen in der Region Gorleben, GRS-A-2814, August

9 Greenpeace hat 2010 zusätzlich zur Dosisleistung durch Neutronenstrahlung auch die Dosisleistung durch Gammastrahlung gemessen. Schwerpunkt bei Durchführung und Bewertung der Ergebnisse lag aber weiterhin auf der Messung der Neutronenstrahlung, denn in der Umgebung eines mit HAW-Kokillen beladenen Behälters dominiert sie gegenüber der Gammastrahlung. Außerdem war die biologische Wirksamkeit der Neutronenstrahlung, d.h. die Art und Anzahl der durch sie in den Zellen erzeugten Schäden, in der Vergangenheit Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen. So wurden 2001 die sogenannten Strahlenwichtungsfaktoren 8 in der neuen Fassung der deutschen Strahlenschutzverordnung hinaufgesetzt. Dabei verblieben Unsicherheiten. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Revisionen nach oben nötig werden dann hätte Neutronenstrahlung eine stärker schädigende Wirkung, als momentan für die Berechnung der Strahlendosis vorausgesetzt wird. 1.2 Verwendete Behältertypen 2010 wurden erstmalig die von der deutschen Firma GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service mbh) neu entwickelten Transport- und Lagerbehälter vom Typ CASTOR HAW28M eingesetzt. Ein höheres radioaktives Inventar der abgebrannten Brennelemente 9 (und damit auch der zurückgelieferten HAW-Glaskokillen) hatte die Entwicklung neuer Behältertypen notwendig gemacht. Neben den zehn Behältern des Typ CASTOR HAW28M wurde im November 2010 ein französischer Behälter der Baureihe TN 85 verwendet, hergestellt von der Firma TN International, einer Tochtergesellschaft von AREVA NC. Dieser ebenfalls neu entwickelte Behälter wurde bereits 2008 beim Atommülltransport von La Hague nach Gorleben eingesetzt, denn die GNS konnte zum damaligen Transporttermin die zur Genehmigung erforderlichen Sicherheitsnachweise für den CASTOR HAW28M nicht erbringen. Die Probleme, die bei Entwicklung und Genehmigung des deutschen Behälters auftraten, führten auch dazu, dass 2009 kein Transport hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nach Gorleben stattfand. Der CASTOR HAW28M erhielt erst am die Behälterzulassung, sechs Jahre nach Antragstellung. Das BfS erteilte die Genehmigung zur Lagerung dieses Behältertyps im Zwischenlager Gorleben am Offizielle Strahlenmessungen Im Vorfeld des Transports wurden von der Verladefirma AREVA die Dosisleistungen 10 in verschiedenen Abständen von den Behältern gemessen. Die Ergebnisse dieser sogenannten NMI-Messungen wurden von der GRS in einer Grafik veröffentlicht. 11 Laut dieser liegen die Dosisleistungen in einem Bereich, der mit den Werten des 2008er Transports vergleichbar ist. Die Dosisleistungen reichen also auch 2010 wieder nahe (bis zu 73 Prozent) an den offiziellen Grenzwert heran. Im französischen Valognes fanden bei der Zugzusammenstellung nochmals Messungen der Neutronen- und Gammastrahlung an den verladenen Behältern statt. Mit diesen verkehrsrechtlichen Messungen sollte sichergestellt werden, dass während des Transports vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschritten werden. Auch diese Messungen führte das Industrieunternehmen AREVA durch, mit vor Ort waren von der zuständigen deutschen Behörde 12 beauftragte unabhängige Gutachter bzw. Behördenvertreter sie führten aber keine 8 Strahlenwichtungsfaktoren bewerten die Schädlichkeit von ionisierender Strahlung in Abhängigkeit von ihrer Qualität und Energie. Wird die Energiedosis mit dem Wichtungsfaktor multipliziert, erhält man die Äquivalentdosis in der Einheit Sievert (Sv). 9 Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Atomkraftwerke wird die Einsatzdauer der Brennelemente verlängert. Dazu werden deren Anreicherungen und damit die Entladeabbrände erhöht. Die höheren Abbrände führen nicht nur zu einem Abbau von Sicherheitsreserven im Reaktor, sondern auch zu einem höheren radioaktivem Inventar der entladenen Brennelemente. 10 Dosis pro Zeit 11 Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS), unter 12 Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), für den Straßentransport das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg 9

10 eigenen Messungen durch, sondern überprüften lediglich die ordnungsgemäße Durchführung. Beim Umladen der Behälter in Dannenberg fanden (unter Aufsicht von Vertretern des Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg) erneut Strahlenmessungen statt, durchgeführt von der Transportfirma GNS. Anders als 2008 wurden 2010 die Dosisleistungen von allen Behältern gemessen. Zudem wurden, ebenfalls anders als in 2008, die Messungen von Sachverständigen des TÜV-Nord EnSys mit eigenen Messgeräten verifiziert. Die Ergebnisse der Messungen in Valognes und Dannenberg wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) in einer Tabelle veröffentlicht. 13 Sie sind nachfolgend als Grafik (Abbildung 0-1) dargestellt. msv/h 0,08 0,07 0,06 0,05 0,04 0,03 0,02 0,01 0 Maximale Dosisleistung in 2 m Abstand (Gamma und Neutronen) Valognes AREVA Dannenberg GNS Dannenberg TÜV Abbildung 0-1: Vergleich der Messergebnisse von AREVA, GNS und TÜV Die Werte stimmen zwar grob überein, jedoch beträgt die Abweichung zwischen den Messungen der AREVA in Valognes und des TÜVs in Dannenberg bis zu 18 Prozent. Insgesamt ist eine geringfügige systematische Abweichung festzustellen: Im Mittel ist die Dosisleistung der Behälter bei den TÜV-Messungen in Dannenberg um fünf Prozent höher als bei den AREVA-Messungen in Valognes. Bei der Annahme im Zwischenlager Gorleben wurde die Dosisleistung der Behälter erneut bestimmt. Nach Prüfanweisungen des BfS wurde die Gamma- und Neutronendosisleistung an festgelegten Stellen gemessen, um den innerbetrieblichen Strahlenschutz zu planen. 13 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, Pressemitteilung Nr. 94/2010, unter 10

11 2 Eingesetzte Messgeräte 2.1 Messung Neutronenstrahlung Die Greenpeace-Messungen wurden mit einer Neutronensonde vom Typ LB 6411 sowie dem dazugehörigen Universellen Monitor für den Strahlenschutz Typ UMo LB 123 der Firma EG&G Berthold durchgeführt. Die Geräte waren voll funktionstüchtig, eine Überprüfung und Wartung durch den Hersteller erfolgte im August Die Neutronensonde LB 6411 besteht aus einem zylindrischen Proportionalzählrohr (einem Detektor für ionisierende Strahlung), das mit Helium-3 gefüllt und von einer Moderatorkugel aus Polyäthylen umgeben ist. Das Zählrohr ist hauptsächlich für thermische (langsame) Neutronen empfindlich. Um auch Neutronen höherer Energie nachweisen zu können, müssen sie abgebremst werden. Dies geschieht durch Kollision (und damit Energieverlust) schneller Neutronen mit Atomkernen im Moderatormaterial. Das Ansprechvermögen des Geräts auf Neutronen eines breiten Energiespektrums wurde vom Hersteller so optimiert, dass die Zählrate für jede Neutronenenergie möglichst gut der Äquivalentdosisleistung proportional ist. 14 Der vom Hersteller angegebene konventionelle Kalibrierfaktor der Neutronensonde beträgt 1,27 ( Sv/h) / IPS. Das beschriebene Gerät ist für Messungen im Neutronenfeld von Behältern mit hochradioaktivem Material geeignet. Es unterschätzt allerdings die Dosisleistung bei der vorliegenden Energieverteilung systematisch um 10 bis 20 Prozent. 15,16 Diese bekannte Abweichung wird bei der Auswertung der Ergebnisse korrigiert. Gemessen werden Impulse pro Sekunde (IPS). Die Ergebnisse werden mit dem Faktor 1,5 ( Sv/h) / IPS multipliziert, um die Neutronen-Äquivalentdosisleistung in Mikrosievert pro Stunde ( Sv/h) gemäß der derzeit gültigen Fassung der deutschen Strahlenschutzverordnung zu ermitteln. 17 Diesem Faktor liegt die Annahme einer relativen biologischen Wirksamkeit für Neutronen (siehe Kapitel 5.7) von ca. 15 zugrunde, die vor Jahren für das typische Neutronenfeld eines älteren Behältertyps (CASTOR HAW-20/28) ermittelt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die GRS für den CASTOR HAW28M und TN TM 85 ein vergleichbares Neutronenfeld zugrunde gelegt hat, da sie im Rahmen des Atommülltransports im November 2010 auf dieselben Untersuchungen hinweist, wie in den Jahren zuvor. Ob diese Annahme gerechtfertigt ist, konnte im Rahmen des vorliegenden Berichts nicht überprüft werden. 2.2 Messung Gammastrahlung Die Gammastrahlung wurde mit einem tragbaren digitalen Gammaspektroskopiegerät der Firma ICx Radiation gemessen. Dieser sogenannte identifinder wurde für den mobilen Einsatz entwickelt. Die für die Greenpeace-Messungen eingesetzte Variante ist laut Hersteller insbesondere für eine feuchte Umgebung geeignet. Das verwendete Gerät hat eine interne Cäsium-137-Quelle zur Kalibrierung. 14 Neutronensonde LB 6411 Betriebsanleitung; EG&G Berthold, 1. Ausgabe, Dezember Heimlich, F.H. (Hrsg.): Messungen im Neutronen- und Gammastrahlungsfeld eines beladenen CASTOR-IIa-Behälters im Transportbehälterlager Gorleben und Vergleich der Messergebnisse für Neutronen mit Monte-Carlo-Rechnungen; BfS-ET- 24/97, Salzgitter Diese für einen CASTOR-Behälter älterer Bauart getroffene Aussage wird hier auf den CASTOR HAW 28M und den Behälter TN TM 85 übertragen. Als erster grober Anhaltspunkt ist diese Übertragung zulässig, um allerdings die Einhaltung der Grenzwerte und eine potenzielle Strahlenbelastung abschätzen zu können, muss das Neutronen- und Gammastrahlungsfeld der neuen Behälter bestimmt werden. 17 Dieser Faktor ergibt sich dadurch, dass der Kalibrierfaktor durch den oben genannten Faktor von 0,85 geteilt wird. 11

12 3 Greenpeace-Messungen Die Greenpeace-Messstation wurde, wie in den Vorjahren auch, nahe dem Verladebahnhof in Dannenberg aufgebaut. Zusätzlich wurde 2010, während der Zug einen längeren und ungeplanten Stopp etwa 20 Kilometer vor Dannenberg hatte, erstmalig direkt an der Transportstrecke gemessen. Schwerpunkt der Messung lag, wie bereits erwähnt, auf der Messung der Neutronenstrahlung, ergänzend wurde 2010 die Dosisleistung aus Gammastrahlung gemessen. 3.1 Messungen nahe dem Verladebahnhof Dannenberg Die Messungen wurden am Bahngleis durchgeführt, rund 100 Meter westlich vom Verladebahnhof in Dannenberg. Sie erfolgten in einer Höhe von rund einem Meter und in einem Abstand von ca. 14 Metern senkrecht zu den beladenen Waggons. Die Waggons wurden, wie bereits 2008, in drei Dreiergruppen und einer Zweiergruppe in langsamer Fahrt an der Greenpeace-Messstation vorbei zum Verladekran gefahren. Zusätzlich wurden die Dosisleistungen gemessen (1) während der Zug in einiger Entfernung vor der Messstation auf die Einfahrt zum Verladebahnhof wartete sowie (2) während eines Rangiervorgangs. Ergebnis der Messungen Die nach der derzeit gültigen deutschen Strahlenschutzverordnung errechnete Neutronendosisleistung in etwa 14 Metern Entfernung entspricht für die Dreiergruppe etwa 4,8 Mikrosievert pro Stunde ( Sv/h) und für die Zweiergruppe etwa 3,75 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Noch in einer Entfernung von 40 Metern war die Neutronenstrahlung der Behälter deutlich messbar. Die Neutronendosisleistung betrug in diesem Abstand 0,44 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Während der Rangierfahrt wurde eine Neutronendosisleistung von 4,5 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) gemessen. Durch unregelmäßige Zwischenstopps (s. Anhang) wurde die Dosisleistung des vorbeifahrenden Zugs in geringem Umfang unterschätzt. Zur Ermittlung der Gesamtdosisleistung wurde der Messwert der Dreiergruppe herangezogen (s.o.) und der Mittelwert der Gammadosisleistung verwendet. Letzterer beträgt 2,44 ± 0,1 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Insgesamt errechnet sich für den vorbeifahrenden Zug damit eine mittlere Dosisleistung von etwa 7,2 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) in einer Entfernung von ca. 14 Metern und einer Höhe von ca. einem Meter. Eine detaillierte Beschreibung der Messungen befindet sich im Anhang A Messungen auf einem Privatgrundstück an der Transportstrecke Am Abend des , um ca. 20:30 Uhr, hielt der mit hochradioaktivem Atommüll beladene Zug unplanmäßig etwa 20 Kilometer vor Dannenberg, in Seedorf bei Dahlenburg. 18 Der Zug stand in unmittelbarer Nähe von Privatgrundstücken mit bewohnten Häusern. Laut Agenturmeldungen war die Weiterfahrt des Zugs erst für den nächsten Morgen vorgesehen. Eine Anwohnerin bat daraufhin Greenpeace telefonisch um Messung der Dosisleistung in ihrem Wohnhaus, in dem sie mit ihrem Mann lebt genau hinter ihrem Haus war der Zug auf dem Bahndamm zum Stehen gekommen. 18 Mehrere Tausend Menschen saßen in einigen Kilometern Entfernung auf den Schienen, um gegen den Betrieb der Atomkraftwerke und insbesondere gegen eine Verlängerung ihrer Laufzeiten zu demonstrieren. 12

13 Nach längerer Auseinandersetzung mit der den dortigen Bereich absperrenden Bundespolizei und mehrmaliger Beschwerde bei der Einsatzleitung 19, wurde das Greenpeace- Messteam um etwa drei Uhr in der Nacht zum Grundstück vorgelassen. Da sich das Ehepaar allerdings gegen 1:30 Uhr entschlossen hatte ihr Haus zu verlassen, konnten die Messungen nur außerhalb des Wohnbereichs stattfinden. Aus Gründen des Strahlenschutzes 20 wurde der Umfang der Messungen so gering wie möglich gehalten. Eine Messreihe, die eine belastbare Aussage über die Höhe der Dosisleistung im Wohnbereich (innerhalb des Hauses) ermöglicht, konnte aufgrund der Umstände nicht aufgenommen werden. Abschätzungen sind jedoch anhand der im Außenbereich aufgenommenen Messergebnisse möglich. Eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Messungen befindet sich im Anhang A.2. Abschätzung und Bewertung der Strahlendosis Folgend wird zunächst die real erhaltene Strahlendosis des Ehepaars grob abgeschätzt. Anschließend wird die potenzielle Strahlendosis für Anwohner in dieser Situation abgeschätzt so, wie es von Behördenseite erforderlich gewesen wäre. (1) Abschätzung der tatsächlich erhaltenen Strahlendosis Die Strahlendosis im Haus wird anhand der Greenpeace-Messergebnisse im Freien abgeschätzt. In den Sicherheitsuntersuchungen der GRS (siehe Kapitel 5.4) wird bei einer Abschätzung der potenziellen Strahlendosis für Anwohner davon ausgegangen, dass in Gebäuden die Strahlung um den Faktor 10 abgeschwächt ist. 21 Im Rahmen dieses Berichts konnte nicht überprüft werden, ob dieser Faktor berechtigt ist, es muss aber bezweifelt werden, dass er konservativ ist. Insbesondere im Bereich der Fenster ist nur von einer unwesentlichen Schwächung der Neutronenstrahlung auszugehen. Bei der folgenden Abschätzung der Strahlendosis wird neben dem Schwächungsfaktor von 10 daher zusätzlich ein Schwächungsfaktor von 2 verwendet, der hier eher angemessen erscheint. Die Dosisleistung an der zu den Behältern gelegenen Außenwand betrug etwa 7 bis 8 und an der vorderen Außenwand etwa 2 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Das Ehepaar hielt sich für eine Dauer von fünf Stunden innerhalb des Hauses auf. Unter der Voraussetzung der Gültigkeit des Schwächungsfaktors von 10 haben sie im Erdgeschoss eine Dosis von 1 bis 4 Mikrosievert (µsv) erhalten. Wird hier plausibel angenommen, dass sich die Personen zwei Stunden im hinteren Bereich (nahe des Bahndamms) und drei Stunden im vorderen Bereich des Hauses aufhielten, errechnet sich eine Dosis von rund 2 Mikrosievert (µsv). 22 Mit einem Schwächungsfaktor von 2 errechnet sich (unter ansonsten gleichen Annahmen) eine Dosisleistung von 10 Mikrosievert (µsv). 23 Die Dosisleistung im Außenbereich des Hauses wurde durch Messungen direkt bestimmt. Für die Ermittlung der Strahlendosis wurde ein Aufenthalt im Freien beim Verlassen des Hauses von 15 Minuten angenommen. Der Eingangsbereich und die Auffahrt befinden sich neben dem Haus. In diesem Bereich wurde eine Dosisleistung zwischen 2 und 8 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) gemessen. Insofern erhielten sie dort maximal eine Dosis von 1 bis 2 Mikrosievert (µsv). Die abgeschätzte Gesamtdosisleistung lag so bei 3 bis 4 Mikrosievert (µsv) bei einem Schwächungsfaktor des Hauses von 10 und bei 11 bis 12 Mikrosievert (µsv) bei einem Schwächungsfaktor von 2. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die tatsächlich erhaltene Strahlendosis vermutlich unter 10 Mikrosievert (µsv) blieb oder nur knapp darüber lag allerdings nur aufgrund der Tat- 19 auch durch einen Politiker, den Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen, Stefan Wenzel 20 um die Strahlenexpositionen des Messteams so gering wie möglich zu halten 21 Das heißt, dass die Dosisleistung im Gebäude um einen Faktor 10 geringer ist als im Freien. 22 (2h * 7,6 µsv/h * + 3h * 1,8 µsv/h) * 0,1 = 2,06 µsv 23 (2h * 7,6 µsv/h * + 3h * 1,8 µsv/h) * 0,5 = 10,3 µsv 13

14 sache, dass die Anwohner nach fünf Stunden das Haus verließen und sich vorher (auf Rat des Greenpeace-Atomexperten) im von den Bahngleisen bzw. Atommüllbehältern am weitesten entfernten Bereich des Hauses aufhielten. Zu betonen ist nochmals, dass aufgrund der anfänglichen Zugangsverweigerung durch die Polizeikräfte zum Grundstück eine Messung im Haus nicht möglich war und daher nur eine Abschätzung der Strahlendosis möglich ist. Anzumerken ist, dass diese Abschätzung nur unter der Voraussetzung gilt, dass durch die derzeit gültigen Strahlenwichtungsfaktoren für Neutronenstrahlung das Strahlenrisiko angemessen quantifiziert wird. (2) Abschätzung der potenziellen Strahlendosis Folgend wird abgeschätzt, welche Strahlendosis die Bewohner des Hauses in der Situation ohne Beratung durch Greenpeace und Verlassen des Hauses hätten erhalten können. Für diese Abschätzung wird konservativ vorgegangen, so wie von einer Behörde erforderlich gewesen wäre. Die Strahlenbelastung im ersten Stock des Hauses war vermutlich etwas höher als im Erdgeschoss, denn die Behälter der Zug stand auf einem Bahndamm befanden sich dort auf etwa gleichem Niveau. Eine Erhöhung von 10 Prozent wird angenommen. 24 Das entspräche dann einer Dosisleistung von rund 10 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). In den genannten Sicherheitsuntersuchungen der GRS wird für die Berechnung der potenziellen Strahlendosis von Anwohnern angenommen, dass sie sich 25 Prozent der Zeit im Freien und 75 Prozent im Haus aufhalten. Das entspräche bei einem zwölfstündigen Stopp des Zugs einem Aufenthalt von drei Stunden im Freien und neun Stunden innerhalb des Hauses. So errechnet sich eine Dosis von rund 40 Mikrosievert bei einem Schwächungsfaktor von 10 und von rund 75 Mikrosievert bei einem Schwächungsfaktor von Für die betrachtete Situation ist ein längerer Aufenthalt der Bewohner am Fenster verbunden mit keiner oder nur einer geringen Strahlungsabschirmung wahrscheinlich und muss daher konservativ unterstellt werden. Insgesamt sollte daher ein kleiner Schwächungsfaktor verwendet werden. In anderen Abschätzungen der Behörden wird im Rahmen einer konservativen Vorgehensweise während des gesamten Expositionszeitraums ein Aufenthalt im Freien angenommen, um von den unterschiedlichen Schwächungsfaktoren der Gebäude unabhängig zu sein. So errechnet sich an der Grundstücksgrenze zum Bahndamm eine potenzielle Strahlenbelastung von 120 Mikrosievert. Aber selbst wenn ein zwölfstündiger Aufenthalt im Haus unterstellt wird und der Schwächungsfaktor von 10 gerechtfertigt wäre, errechnet sich eine potenzielle Strahlendosis der Bewohner von etwa 12 Mikrosievert. Vollkommen unverständlich ist daher, warum während des langen nächtlichen Stopps des Zugs keine offizielle Stelle tätig wurde. Einfache Abschätzungen hätten ergeben, dass die Anwohner einer nicht zu vernachlässigenden Strahlenbelastung ausgesetzt sein könnten. Die potenzielle Strahlendosis wäre zwar vermutlich unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte geblieben, läge aber in einem Bereich, in dem behördliches Einschreiten laut Sicherheits- und Schutzkonzeption der EURATOM Grundnormen (Art. 3 in Verbindung mit Anhang I) erforderlich ist (10 Mikrosievert). Ein wesentlicher Grund für dieses Versäumnis der Behörden ist in der verharmlosenden Darstellung und Bewertung der GRS zu suchen (siehe Kapitel 5.4). Es wäre in der Situation eine einfache Abhilfemaßnahme möglich gewesen: Der Zug hätte nur einige Meter weiter halten können, in unbewohntem Gebiet. 24 Rechnerisch beträgt die kürzeste Entfernung von der Waggonmitte zur Hausmitte ca. 14,3 Meter zur Hausecke ca. 13,3 Meter. Laut GRS-Grafik liegt die Dosisleistung für diesen Abstand in einem Bereich von 7 bis 9 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Da sich aber das Strahlungsfeld beider Behälter überlagert, wird die Dosisleistung etwas höher sein. 25 3h * 10 µsv/h + 0,1 (9h * 10 µsv/h) = 38,91 µsv bzw. 3h * 10 µsv/h + 0,5 (9h * 10 µsv/h) = 75 µsv 14

15 4 Diskussion der Ergebnisse 4.1 Vergleich mit der natürlichen Hintergrundstrahlung Neutronenstrahlung Die Neutronenhintergrundstrahlung betrug an den Messtagen und unter Berücksichtigung der vom Gerät angegebenen Messunsicherheiten im Mittel 0,0082 ± 0,0022 IPS (Impulse pro Sekunde). Das entspricht einer Dosisleistung von 0,01 ± 0,0028 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Die gemessene Neutronenstrahlung erhöhte sich während der Vorbeifahrt der Behälter-Dreiergruppe deutlich, ihr Messwert betrug 3,2 0,39 IPS, das entspricht einer Dosisleistung von 4,8 ± 0,59 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Das heißt: Die Neutronendosisleistung nahe dem Verladebahnhof in Dannenberg war während der Vorbeifahrt einer Dreiergruppe gegenüber der Neutronenhintergrundstrahlung um einen Faktor 480 erhöht. Für diesen Vergleich wurde nur die Messung der einen Dreiergruppe herangezogen, die das Vorbeifahren des Gesamtzugs am besten repräsentiert (s. Anhang). Eine Person, die sich in einer Entfernung von 14 Metern vom vorbeifahrenden Transport aufgehalten hat, wird einer ähnlichen bzw. etwas höheren 26 Dosisleistung ausgesetzt gewesen sein. Gammastrahlung Die Dosisleistung durch die Gammahintergrundstrahlung betrug am nahe dem Verladebahnhof in Dannenberg 0,06 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Die mittlere Gammadosisleistung der Behälter lag mit 2,44 ± 0,1 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) in etwa 40-mal höher. Gesamtdosisleistung Die Hintergrundstrahlung (Gamma und Neutronen) betrug an den Messtagen etwa 0,07 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h). Die mittlere Dosisleistung bei der Vorbeifahrt der Behälter war noch in einer Entfernung von ca. 14 Metern mit rund 7,2 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) um mehr als 100-mal höher als die vorher gemessene Hintergrundstrahlung. 4.2 Vergleich mit den Vorjahresmessungen von Greenpeace Ein Vergleich der Greenpeace-Messergebnisse für die Neutronenmessung aus den Jahren 2005, 2008 und 2010 nahe dem Verladebahnhof in Dannenberg ist zulässig. Bei den Messungen bestand eine Übereinstimmung hinsichtlich wesentlicher Randbedingungen: Sie erfolgten am selben Ort, in der gleichen Entfernung zu den Behältern und mit demselben Messgerät. Die Messbedingungen waren auch bezüglich der Anordnung der Behälter (langsame Vorbeifahrt in Behältergruppen) identisch. Allerdings konnte im Jahr 2010 nur von einer der Dreiergruppen die Dosisleistung ungestört gemessen werden. Dieser Messwert betrug 3,2 IPS. Im Jahr 2008 wurden die Werte von drei Dreiergruppen aufgenommen, sie lagen zwischen 3,0 und 3,2 IPS (Mittelwert 3,13 IPS). Im Jahr 2005 lagen die Messwerte der vier 27 Dreiergruppen zwischen 2,0 und 2,3 IPS, im Mittel bei 2,15 IPS. Die während des Transports 2008 gemessene Neutronenstrahlung war gegenüber dem 2005er Transport deutlich erhöht, im Mittel um 45 Prozent. Die für den Transport zuständige Firma GNS bestätigte 2008 einige Wochen nach dem Transport in einer Pressemitteilung, dass die von Greenpeace konstatierte Erhöhung gegenüber den Werten des 2005er- Transports korrekt festgestellt wurde da sich dann die Strahlungsfelder der Behälter überlagern und somit alle elf Behälter zur Dosisleistung beitragen wurden zwölf Behälter transportiert und in vier Dreiergruppen zur Verladung gebracht. 28 Strahlung beim HAW-Transport 2008 im grünen Bereich, , unter 15

16 Insgesamt lässt sich feststellen, dass 2010 die Dosisleistung durch Neutronenstrahlung in einer Entfernung von ca. 14 Metern etwa auf dem gleichen Wert wie 2008 lag. Eine geringfügig höhere Neutronendosisleistung ist jedoch nicht auszuschließen. 4.3 Vergleich mit dem verkehrsrechtlichen Grenzwert Die Dosisleistung darf laut gültiger Transportvorschriften in zwei Metern Abstand von der Oberfläche des beladenen Transport- und Lagerbehälters maximal 100 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) betragen. 29 Nur in einer indirekten Abschätzung kann anhand der durchgeführten Greenpeace-Messungen die Einhaltung des verkehrsrechtlichen Grenzwerts überprüft werden. Es muss berücksichtigt werden, dass die gemessene Dosisleistung einer Behälter- Dreiergruppe zu einer Überschätzung der Dosisleistung des einzelnen Behälters führt (Überlagerung der Strahlungsfelder einzelner Behälter). Hier wird angenommen, dass die Überschätzung etwa 10 bis 20 Prozent beträgt. Somit kann die mittlere Gesamtdosisleistung eines Behälters in 14,4 Metern Abstand auf rund 6,5 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) abgeschätzt werden. In der GRS-Grafik 30 zur Dosisleistung der elf Behälter in Abhängigkeit von der Entfernung lassen sich für die Entfernung, in der die Greenpeace-Messung stattfand, Werte im Bereich von 6 bis 8 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) ablesen. 31 Damit stimmen die Messwerte in etwa 14 Metern Entfernung überein. Insofern ist anzunehmen, dass auch die Dosisleistungen in einer Entfernung von zwei Metern den in der GRS-Grafik dargestellten Werten entsprechen. Genauere Werte zu den Dosisleistungen in zwei Meter Entfernung sind vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) veröffentlicht. 32 Danach liegen die Gesamtdosisleistungen der Behälter zwischen 64 und 73 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h), 2008 lagen sie zwischen 60 und 80 µsv/h. Der verkehrsrechtliche Grenzwert von 100 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) wird also formal eingehalten. Das heißt aber keinesfalls, dass Kritik unbegründet ist. Das Transportunternehmen GNS hielt 2008 aber die Kritik an der relativ hohen Dosisleistung für unbegründet, da die von den Behältern ausgehende Strahlung während des gesamten Transports von La Hague nach Gorleben innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen lag. 33 Auch das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) betonte 2010, dass die Messungen bestätigen, dass die zulässigen Grenzwerte der Dosisleistung (Gamma- und Neutronen) sicher eingehalten werden. Es wird suggeriert, dass somit alles in Ordnung sei. Das ist aber nicht der Fall: Eine Einhaltung der Grenzwerte ist nicht gleichzusetzen mit einer Ungefährlichkeit der Strahlung. Bei der stochastischen (zufallsbedingten) Strahlenwirkung wird derzeit davon ausgegangen, dass es keine Schwellendosis gibt: Auch kleine Strahlendosen können Zellveränderungen verursachen, die z.b. zu genetischen Veränderungen führen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für Schäden bei geringen Dosen kleiner als bei höheren Dosen. 29 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR); Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil II, Nr. 27, Seite Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), unter 31 Die etwas höheren Werte sind vermutlich auf die verschiedenen Messhöhen zurückzuführen, die offiziellen Messungen erfolgten auf zwei Metern, die Greenpeace-Messungen auf einem Meter. 32 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz: CASTOR -Transport; Pressemitteilung Nr. 94/2010 vom , unter 33 Strahlung beim HAW-Transport 2008 im grünen Bereich, , unter 16

17 Es widerspricht den Grundsätzen des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzverordnung, den Grenzwert als alleinigen Maßstab für die Bewertung anzusetzen (siehe Kapitel 5.1). Als Grenzwert wird eine Dosisleistung angegeben. Die erhaltende Strahlendosis steigt mit der Aufenthaltszeit: 2010 wird bereits nach acht Minuten in zwei Metern Abstand vom Transportfahrzeug und nach 24 Minuten in fünf Metern Abstand die zurzeit international als geringfügig angesehene Strahlenbelastung von 10 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) überschritten. In der Umgebung eines mit HAW-Kokillen beladenen Behälters liefert die Neutronenstrahlung den Hauptbeitrag zur Gesamtdosisleistung. Die biologische Wirksamkeit der Neutronenstrahlung, d.h. die Art und Anzahl der durch sie in den Zellen erzeugten Schäden, war, wie erwähnt, in der Vergangenheit Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Neutronenstrahlung eine stärker schädigende Wirkung hat, als momentan für die Berechnung der Strahlendosis vorausgesetzt wird (siehe Kapitel 5.7). Neuere Untersuchungen zeigen, dass ohne dass Grenzwerte überschritten worden wären in der Umgebung von Atomanlagen vermehrt Krebserkrankungen auftreten. Die KIKK-Studie 34 aus dem Jahr 2007 zeigt z.b. einen Zusammenhang zwischen der Entfernung des Wohnorts zum Atomkraftwerk und dem Auftreten von Leukämie bei Kindern. Der Befund lässt sich mit bisherigem Wissen über die Wirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Organismus nicht erklären. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass niedrigdosige ionisierende Strahlung die Ursache der Krebserkrankungen ist. Deutlich wird vielmehr, wie groß die Wissenslücken im Gebiet der Strahlenwirkung heute noch sind. So sieht das auch Niedersachsens Gesundheitsministerin Özkan (CDU) in Zusammenhang mit der erhöhten Krebsrate in der Nähe des Atommüllendlagers Asse 35 zwischen 2002 und 2009 hatte sich dort die Zahl der Blutkrebsfälle verdoppelt (im Vergleich zu den statistisch zu erwartenden Fällen), beim Schilddrüsenkrebs sogar verdreifacht. 36 Während Bundesumweltminister Röttgen (CDU) erklärte, dass er das dortige Atommüllendlager als Ursache für die Krebsfälle ausschließe, stellte Niedersachsens Gesundheitsministerin klar, dass sie die Position des Bundesumweltministeriums nicht teile. Sie betonte, dass erst wenn eine fundierte Datenbasis für weitere Untersuchungen existiere, verlässliche Aussagen getroffen werden könnten. Noch seien die Ursachen für die Häufung von Krebserkrankungen nicht bekannt, und ein ursächlicher Zusammenhang ließe sich bisher weder widerlegen noch beweisen unter 35 In einem sogenannten Versuchsendlager, dem ausgedienten Salzbergwerk Asse, wurden über Jahre schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Heute dringt Wasser ein, der Atommüll muss wieder geborgen und gesichert werden. 36 Den Angaben zufolge wurden insgesamt Krebsneuerkrankungen und Krebssterbefälle untersucht. 37 Angesichts der erhöhten Krebsrate, die vom Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen bestätigt wurde, plant das Gesundheitsministerium Niedersachsen eine personalisierte Meldepflicht für Krebsfälle einzuführen. In dem landesweiten Register sollen neben den medizinischen Daten auch die Lebensläufe der Patienten gesammelt werden. In Gemeinden mit einer kerntechnischen Anlage sollen die Daten detaillierter ausgewertet werden, /harz/asse561.html 17

18 5 Gesamtbewertung 5.1 Ignorieren der Grundsätze des Strahlenschutzes Eine Erhöhung der Dosisleistung während der Atommülltransporte ins Zwischenlager Gorleben bis nahe an den zurzeit gültigen Grenzwert heran ist aufgrund der Wissenslücken zur biologischen Wirkung von Strahlung einerseits und der angesprochenen Befunde in der Umgebung von Atomanlagen andererseits nicht vertretbar. Im Gegenteil, eine angemessene Reaktion wäre eine Verringerung der Dosisleistung bzw. eine Minimierung des Transportaufkommens. Dies umzusetzen wäre Aufgabe des Staates, so sieht es auch das System des Strahlenschutzes vor, das auf den Grundsätzen Rechtfertigung, Dosisbegrenzung und Minimierung 38 basiert. 39 Jede Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in Wissenschaft und Technik bedarf der Rechtfertigung. Dies sicherzustellen ist, so das BfS in seinem Jahresbericht 2004, eine primäre Aufgabe des Staates. Die Begründung und Quantifizierung des Nutzens ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Grundsätze Rechtfertigung und Minimierung setzen einen aktiven Prozess der Abwägung zwischen Handlungsoptionen voraus. Der Verweis auf niedrige Expositionen unterhalb von Grenz- und Richtwerten allein ist weder hinreichend für die Rechtfertigung einer Anwendung, noch ist es ein Nachweis dafür, dass das Optimum (Minimierung) erreicht sei. Dosisbegrenzung heißt u.a., dass jede einzelne Strahlenanwendung nur einen möglichst kleinen Anteil des Grenzwerts der Bevölkerung ausschöpfen darf. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in 6 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung: (1) Wer eine Tätigkeit nach 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden. (2) Wer eine Tätigkeit nach 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. 40 Bereits anlässlich des Atomtransports von La Hague nach Gorleben im Jahr 2008 wies der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission des Bundes, Professor Rolf Michel, auf das Strahlenminimierungsgebot hin. Er hielt es für notwendig, die Eignung der neuen Behälter für die stärker strahlenden hochradioaktiven Materialien auch unter strahlenbiologischen Gesichtspunkten zu überprüfen. Seiner Meinung nach müssen nicht nur die Grenzwerte beachtet werden, sondern auch das Gebot, Strahlung zu minimieren Verharmlosung in der grafischen Darstellung der Messwerte Die GRS stellt in einer Grafik die Dosisleistung der Behälter in Abhängigkeit vom Abstand zum Transportfahrzeug dar. 42 Diese Grafik verharmlost die Situation im Nahbereich deutlich. Ohne ersichtlichen Grund werden in der Grafik zwei unterschiedliche Größenmaßstäbe verwendet, der eine gilt für das Fahrzeug bzw. den Behälter, der andere für den Abstand zum Fahrzeug (siehe Abbildung 0-2). 38 international auch als Optimierung bezeichnet 39 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Jahresbericht 2004, unter 40 siehe 41 Frankfurter Rundschau, Artikel vom , unter eingesehen im November Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS), unter 18

19 Abbildung 0-2: GRS-Grafik zur Abstandsabhängigkeit der Dosisleistung (Originalgrafik) 43 Aufgabe einer Grafik ist es, einen Sachverhalt anschaulich darzustellen. Wäre das Fahrzeug in der GRS-Grafik nicht abgebildet, würde die Betrachtung auf die Kurve und die Abstandangaben in Meter fallen. Durch das abgebildete Fahrzeug wird aber nun sehr wahrscheinlich das Fahrzeug selber als Größenmaßstab für die Abstandabhängigkeit der Dosisleistung wahrgenommen. Da in der GRS-Grafik das Fahrzeug im Verhältnis deutlich vergrößert dargestellt ist um mehr als einen Faktor 3, suggeriert die Abbildung, dass bereits in einem Abstand in etwa der Breite des Fahrzeugs die Dosisleistung erheblich 44 abgefallen ist. In der folgenden Grafik (Abbildung 0-3) sind Fahrzeug und Abstand im gleichen Maßstab dargestellt. Es wird deutlich, dass die Dosisleistung erst bei wesentlich größerem Abstand zum Fahrzeug abnimmt. Abbildung 0-3: GRS-Grafik zur Abstandsabhängigkeit der Dosisleistung (Größen angepasst) 43 siehe 44 auf einen Wert von 10 Mikrosievert pro Stunde (µsv/h) 19

20 Deutlich wird der Sachverhalt auch in Abbildung 0-4. Die von Greenpeace erstellte Grafik zeigt das Fahrzeug und die abstandsabhängige Dosisleistung der Behälter in Relation zur natürlichen Hintergrundstrahlung. Abbildung 0-4: Greenpeace-Grafik zur Abstandabhängigkeit der Dosisleistung zum Behälter Aus dieser Darstellung wird z.b. deutlich, dass im Abstand von unter fünf Metern die Dosisleistung bei Annäherung zum Transportfahrzeug stark ansteigt und selbst in einem Abstand von zehn Metern noch eine 100fach erhöhte Dosisleistung gegenüber der natürlichen (durchschnittlichen) Hintergrundstrahlung vorhanden ist. 5.3 Verharmlosung durch den Vergleich mit Flugreisen In der o.g. sicherheitstechnischen Untersuchung der GRS wird wiederholt darauf verwiesen, dass die Strahlungsintensität der beladenen HAW-Behälter bereits in zehn bis zwanzig Meter Abstand von der Fahrzeugoberfläche auf einem Niveau liegt, das mit dem in gängigen Flughöhen 45 anzutreffenden Strahlungsfeld kosmischen Ursprungs vergleichbar ist, bzw. dieses Strahlungsniveau bereits unterschreitet. Diese Aussage spiegelt den Sachverhalt nicht wieder, sie suggeriert gar, dass natürliche Strahlung harmlos sei eine Annahme, die seit langem nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Europäische Union sieht daher in der EU-Richtlinie 96/29 EURATOM auch den Schutz vor einer erheblich erhöhten Exposition durch natürliche Strahlenquellen vor, sie bezieht in diesen Schutz auch das fliegende Personal ein. In Deutschland wurde diese Anforderung 2001 in die Strahlenschutzverordnung aufgenommen. In einigen Studien gibt es Hinweise auf ein leicht erhöhtes Krebsrisiko für fliegendes Personal. Von einem wissenschaftlich gesicherten und ursächlichen Zusammenhang zwischen der Höhenstrahlung und der Häufigkeit von Krebserkrankungen beim fliegenden Personal kann man beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht sprechen. Gleichwohl ist es laut BfS sinnvoll, die Höhe eines möglichen gesundheitlichen Risikos durch Höhenstrahlung abzuschätzen und zu begrenzen. 46 Die Betreiber von Flugzeugen sind daher seit August 2003 verpflichtet, Dosiswerte mit Rechenprogrammen zu ermitteln und an das Strahlenschutzregister im BfS zu übermitteln sowie durch eine entsprechende Planung der Flugrouten und des Personaleinsatzes die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. 45 acht bis zwölf Kilometer 46 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Höhenstrahlen beim Fliegen, März

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