LEONTEQ SECURITIES AG, ZÜRICH, SCHWEIZ (eingetragen in der Schweiz) handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey:
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1 Zusammenfassung und Wertpapierbeschreibung vom 16. April 2014 LEONTEQ SECURITIES AG, ZÜRICH, SCHWEIZ (eingetragen in der Schweiz) handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey: Leonteq Securities AG, Guernsey Branch als Emittentin Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots der Tracker Zertifikate bezogen auf einen Immobilienfonds-Basket und ein Geldmarktzertifikat unter Berücksichtigung der Momentum Strategie mit einem Emittenten-Kündigungsrecht ISIN CH WKN EFG9UG Valor Der Prospekt setzt sich aus (i) der Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") und der Wertpapierbeschreibung (die "Wertpapierbeschreibung"), jeweils mit Datum vom 16. April 2014 (in diesem Dokument enthalten) sowie (ii) dem Registrierungsformular der Leonteq Securities AG vom 24. Juni 2013 und etwaiger Nachträge (das "Registrierungsformular") zusammen (alle Dokumente zusammen der "Prospekt"). Bei dem Prospekt handelt es sich um einen Prospekt gemäß 5 und 12 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG"), durch das die Richtlinie 2003/71/EG,vom 4. November 2003 wie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 (die "Prospektrichtlinie") in deutsches Recht umgesetzt wurde. Zuständige Behörde für die Billigung des Prospekts ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "Zuständige Behörde" oder die "BaFin") gemäß 5 und 13 WpPG. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß 13 Abs. 1 WpPG die Prüfung durch die BaFin sich auf die Vollständigkeit des Prospekts (einschließlich der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen) beschränkte. Der vorliegende Prospekt dient dazu, das öffentliche Angebot der unter der ISIN CH , der WKN EFG9UG und der Valor emittierten Tracker Zertifikate (das "Zertifikat" oder das
2 "Produkt" und, in Bezug auf das gesamte emittierte Volumen der Tracker Zertifikate, die "Zertifikate" oder die "Produkte") nach Ablauf der Gültigkeit des Ersten Basisprospekts (wie nachstehend definiert) fortzusetzen. Für die Zertifikate wurden erstmals endgültige Angebotsbedingungen vom 5. März 2013 (welche durch Hinterlegung neuer endgültiger Angebotsbedingungen vom 11. März 2013 ersetzt wurden) (die "Ersten Endgültigen Bedingungen") zum Basisprospekt vom 26. Juni 2012 der EFG Financial Products AG, Zürich, Schweiz handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey: EFG Financial Products AG, Guernsey Branch, in der Fassung etwaiger Nachträge (der "Erste Basisprospekt") bei der zuständigen Behörde hinterlegt. Durch endgültige Bedingungen vom 19. April 2013 (die "Zweiten Endgültigen Bedingungen") zum Ersten Basisprospekt, die bei der Zuständigen Behörde hinterlegt wurden, wurden weitere Tracker Zertifikate emittiert, die mit den unter den Ersten Endgültigen Bedingungen begebenen Zertifikaten konsolidiert wurden und eine einheitliche Emission bilden. Jegliche die Produkte betreffende Anlageentscheidung sollte auf Grundlage des Prospekts als Ganzem (d. h. der Zusammenfassung, der Wertpapierbeschreibung und des Registrierungsformulars) erfolgen. Der Erste Basisprospekt wurde bei der SIX Swiss Exchange AG registriert. Die Zertifikate sind an der SIX Swiss Exchange AG kotiert und zum Handel auf der Plattform der SIX Structured Products Exchange AG (vormals Scoach Schweiz AG) zugelassen. Der Erste Basisprospekt, ergänzt um den Schweizer Kotierungsanhang, ergänzt durch sämtliche zusätzliche Angaben, die sich aus dem anwendbaren Recht oder Börsenbestimmungen ergeben, bildet den vollständigen Kotierungsprospekt im Sinne des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange AG. Keine Person ist ermächtigt, Informationen zu geben oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dem Prospekt oder in anderen Informationen, die im Zusammenhang mit den Zertifikaten zur Verfügung gestellt werden, enthalten sind oder mit diesen nicht übereinstimmen und sofern solche Informationen oder Erklärungen gegeben bzw. gemacht werden, dürfen sie nicht als von der Emittentin, dem Lead Manager oder der Berechnungsstelle, entweder einzeln oder insgesamt, genehmigt oder abgegeben angesehen werden. Lead Manager Leonteq Securities AG, Zürich, Schweiz 2
3 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS A. ZUSAMMENFASSUNG...5 Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise... 5 Abschnitt B Emittent und etwaige Garantiegeber... 6 Abschnitt C Wertpapiere... 9 Abschnitt D Risiken Abschnitt E Angebot B. WERTPAPIERBESCHREIBUNG...22 I. RISIKOFAKTOREN IM HINBLICK AUF DIE PRODUKTE Risikofaktoren in Bezug auf die Produkte Spezielle Risikofaktoren der Produkte in Bezug auf Besonderheiten der Momentum Strategie Risikofaktoren in Bezug auf den Basiswert Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Leonteq Securities AG und Inhabern...35 II. ANGABEN ZU DEN PRODUKTEN Allgemeine Angaben zu den Produkten Kurzbeschreibung zur Rückzahlung Pfandbesicherung (COSI)...45 III. PRODUKTBEDINGUNGEN ANHANG ZU DEN PRODUKTBEDINGUNGEN: RAHMENVERTRAG FÜR PFANDBESICHERTE ZERTIFIKATE...84 APPENDIX I ZU DEN PRODUKTBEDINGUNGEN: MOMENTUM STRATEGIE...85 APPENDIX II ZU DEN PRODUKTBEDINGUNGEN: FÜR DIE IM RAHMEN DER MOMENTUM-STRATEGIE VORGENOMMENE DURCHSCHNITTSBILDUNG RELEVANTE PREISE DES BASISWERTS(1) VOR DER ANFANGSFIXIERUNGSPERIODE
4 INHALTSVERZEICHNIS IV. BESTEUERUNG Allgemeines Besteuerung in Deutschland Besteuerung in der Schweiz...91 V. VERKAUFSRESTRIKTIONEN VI. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortlichkeitserklärung Bereithaltung des Prospekts Informationen von Seiten Dritter Rating Zustimmung zur Nutzung des Prospekts ANHANG ZUR WERTPAPIERBESCHREIBUNG: RAHMENVERTRAG FÜR PFANDBESICHERTE ZERTIFIKATE UNTERSCHRIFTEN...U-1 4
5 A. ZUSAMMENFASSUNG A. ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A E gegliedert und nummeriert (A.1 E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Entfällt". Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt (der "Prospekt") zu verstehen, der aus dieser Zusammenfassung, der Wertpapierbeschreibung der Leonteq Securities AG, Zürich (Schweiz), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey: Leonteq Securities AG, Guernsey Branch (die "Emittentin") vom 16. April 2014 und dem Registrierungsformular der Leonteq Securities AG vom 24. Juni 2013 (einschließlich etwaiger Nachträge) besteht. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Produkte auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt sowie etwaigen Nachträgen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung des Prospekts und etwaiger Nachträge in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin oder Personen, von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich einer gegebenenfalls angefertigten Übersetzung davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospekts Angebotsfrist Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist Die Emittentin stimmt der Nutzung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens (general consent)) zu. Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung oder der endgültigen Platzierung der Produkte durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Angebotsfrist, d.h. beginnend mit dem Datum der Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung bis zum Ablauf der Gültigkeit des Prospekts gemäß 9 5
6 A. ZUSAMMENFASSUNG Hinweis, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen sind Wertpapierprospektgesetz, erfolgen. Die vorstehende Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung der für die Produkte geltenden Angebots- und Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen Investoren nur zusammen mit etwaigen Nachträgen (sofern vorhanden) auszuhändigen. Die Zustimmung zur Nutzung des Prospekts ist darüber hinaus an keine weiteren Bedingungen gebunden. Anlegern sind im Falle eines Angebots durch einen Finanzintermediär von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots die Angebotsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Abschnitt B Emittent und etwaige Garantiegeber B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung des Emittenten B.2 Sitz, Rechtsform, Rechtsordnung, Land der Gründung der Gesellschaft Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Leonteq Securities AG. Die Emittentin, vormals EFG Financial Products AG, wurde am 24. September 2007 gemäß Art. 620ff. des Schweizer Obligationenrechts als Aktiengesellschaft in der Schweiz für unbestimmte Zeit gegründet und in Zürich (Schweiz) eingetragen. Seit diesem Datum ist sie im Handelsregister des Kantons Zürich (Schweiz) unter der Nummer CH registriert. Der eingetragene Sitz der Leonteq Securities AG ist Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich (Schweiz), und die zentrale Telefonnummer lautet B.4b Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken Entfällt; es gibt keine bekannten Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken. B.5 Konzernstruktur Die Leonteq Securities AG, vormals EFG Financial Products AG, gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey Leonteq Securities AG, Guernsey Branch, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Leonteq AG, ehemals EFG Financial Products Holding AG, (Leonteq AG gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die "Leonteq Gruppe"). Die Aktien der Leonteq AG sind an der SIX Swiss Exchange notiert und werden unter anderen durch die Notenstein Privatbank AG, Mitglieder des Managements und Mitarbeitende von Gesellschaften der Leonteq Gruppe gehalten. 6
7 A. ZUSAMMENFASSUNG B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über den Emittenten, Erklärung zu Trendinformationen sowie wesentliche Veränderungen der Finanzlage oder Handelsposition des Emittenten Entfällt; die Emittentin hat keine Gewinnprognose oder -schätzung abgegeben. Entfällt; es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk der Emittentin zu ihren historischen Finanzinformationen. Die nachfolgenden Finanzinformationen wurden dem geprüften Jahresabschluss der EFG Financial Products AG für die zum 31. Dezember 2012 und 2011 geendeten Jahre entnommen. in Tausend CHF Umsatz Ergebnis der gesamten Geschäftstätigkeit zum 31. Dezember 2011* (geprüft) zum 31. Dezember 2012 (geprüft) Gewinn vor Steuern Bilanz 31 Dezember 2011* 31 Dezember 2012 (geprüft) (geprüft) Summe der Aktiva Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Summe Eigenkapital * angepasst (restated) Die nachfolgenden Finanzinformationen wurden dem ungeprüften Zwischenabschluss für die am 30. Juni 2013 geendeten sechs Monate entnommen. in Tausend CHF Umsatz Ergebnis der gesamten Geschäftstätigkeit zum 30. Juni 2012* (ungeprüft) zum 30. Juni 2013 (ungeprüft) Gewinn vor Steuern
8 A. ZUSAMMENFASSUNG Bilanz 31 Dezember Juni 2013 (geprüft) (ungeprüft) Summe der Aktiva Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Summe Eigenkapital * angepasst (restated) Seit dem Stichtag der letzten geprüften Jahresabschluss (31. Dezember 2012) hat es keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Geschäftsaussichten der Emittentin gegeben. Seit dem Stichtag der letzten Zwischenfinanzinformationen (30. Juni 2013) sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin eingetreten. B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Emittenten in hohem Maße relevant sind Am 12. März 2013 hat EFG International AG bekanntgegeben, dass sie eine Vereinbarung unterzeichnet hat, wonach sie der Notenstein Privatbank AG, einer Tochtergesellschaft der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, ihren verbleibenden Anteil von 20,25 % an EFG Financial Products Holding AG verkaufen wird. Diese Transaktion wurde am 23. April 2013 abgeschlossen und EFG Financial Products Holding AG von EFG International AG dekonsolidiert. Mit dem Erwerb hat die Notenstein Privatbank AG ihren Anteil an EFG Financial Products Holding AG auf 22,75% erhöht. Nach der Umfirmierung der EFG Financial Products Holding AG zu Leonteq AG wurde EFG Financial Products AG mit Wirkung zum 17. Juni 2013 in Leonteq Securities AG umbenannt. Die Umsetzung der Namensänderung innerhalb der Leonteq Gruppe ist abgeschlossen. B.14 Konzernstruktur, Abhängigkeit des Emittenten von anderen Konzerngesellschaften B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten Siehe B.5 Innerhalb der Leonteq Gruppe ist die Leonteq Securities AG die wichtigste operative Gesellschaft. Leonteq Securities AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Leonteq AG, die als Einzelaktionär die Leonteq Securities AG kontrolliert. Zu den Tätigkeiten der Leonteq Securities AG zählen Entwicklung, Strukturierung, Vertrieb, Absicherung (Hedging), Abrechnung sowie Market- Making und Sekundärmarktdienste für strukturierte Produkte wie Zertifikate, Schuldverschreibungen, Anleihen, Optionsscheine und andere derivative Instrumente, die sie ebenfalls als Dienstleistung Dritten im Rahmen von 8
9 A. ZUSAMMENFASSUNG Kooperationen erbringt (White Labelling) sowie ferner die Konzeption und das Investment Management von Zertifikaten und das Investment Management im Hinblick auf variable Annuitäten-Produkte. Die Emittentin unterscheidet somit zwischen zwei Geschäftssegmenten: dem Structured Solutions-Bereich und dem Structured Asset Management & Pension Solutions-Bereich. Die Leonteq Securities AG vertreibt ihre Finanzprodukte entweder direkt an institutionelle Anleger oder indirekt über dritte Finanzintermediäre an Privatanleger. Ferner bietet die Leonteq Securities AG strukturiertes Asset Management und Pensionslösungen für Dritte in der Schweiz und im Ausland sowie Brokerage-Dienstleistungen für Dritte an. B.16 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse Abschnitt C Wertpapiere C.1 Art und Gattung der Wertpapiere, einschließlich Wertpapierkennung Das Aktienkapital der Leonteq Securities AG wird in seiner Gesamtheit von der Leonteq AG gehalten. Darüber hinaus bestehen keine weiteren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse an der Emittentin. Art/Form der Wertpapiere Die vorliegenden Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Rückzahlung von der Entwicklung des Basiswerts abhängig ist. Die Produkte wurden in unverbriefter Form gemäß Art. 973c des Schweizerischen Obligationenrechts als Wertrechte ausgegeben. Wertrechte werden von der Emittentin durch Eintrag in einem von der Emittentin geführten Wertrechtebuch geschaffen. Diese Wertrechte werden dann in das Hauptregister der Verwahrungsstelle eingetragen. Mit der Eintragung der Wertrechte im Hauptregister der Verwahrungsstelle und deren Gutschrift in einem oder mehreren Effektenkonten entstehen Bucheffekten im Sinne des Bundesgesetzes über Bucheffekten. Wertpapierkennung ISIN: CH WKN: EFG9UG Valorennummer: SIX Symbol: EFGFGM C.2 Währung der Wertpapieremission C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit Die Auszahlungswährung der Produkte ist Schweizer Franken ("CHF"). Entfällt; die Produkte sind frei übertragbar. 9
10 A. ZUSAMMENFASSUNG C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, einschließlich der Rangordnung und der Beschränkungen dieser Rechte Anwendbares Recht Form und Inhalt der Produkte sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Inhaber bestimmen sich nach dem Recht der Schweiz. Mit den Produkten verbundene Rechte Jedes Produkt gewährt dem Inhaber einen Anspruch auf Zahlung des Rückzahlungsbetrags wie unter C.15 ausführlicher beschrieben. Die Produkte werden nicht verzinst. Die Emittentin ist berechtigt, die Produkte außerordentlich und ordentlich zu kündigen. Status der Produkte Die Produkte stellen allgemeine vertragliche Verbindlichkeiten der Emittentin dar, die dinglich besichert sind. Die Produkte stehen untereinander sowie, vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Regelungen, mit allen sonstigen dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin im gleichen Rang. Beschränkungen der Rechte Die Emittentin ist unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung der Produkte und zu Anpassungen der Produktbedingungen berechtigt. C.11 Zulassung zum Handel Die Produkte wurden bei der SIX Structured Products Exchange AG (vormals Scoach Schweiz AG), die von der SIX Swiss Exchange AG betrieben wird, eingeführt. Die Emittentin und die Anbieterin übernehmen keine Rechtspflicht hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Börseneinführung. C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere den Basiswert durch Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Produkte und dem wirtschaftlichen Wert der Basiswerte, vorliegend eines Baskets aus Immobilienfonds und eines Geldmarktzertifikats, besteht ein Zusammenhang. Die Produkte verlieren regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs der Basiswerte fällt und die Allokation in den Basiswerten größer 0 (null) ist. Die Produkte partizipieren an der Wertentwicklung eines Baskets aus Immobilienfonds (der "Basiswert (1)") und an der Entwicklung eines Geldmarktzertifikats (der "Basiswert (2)") (nähere Informationen zu den Basiswerten (1) und (2) finden sich nachstehend unter Punkt C.20). Die Allokation zwischen dem Immobilienfonds-Basket und dem Geldmarktzertifikat erfolgt dynamisch über die Momentum Strategie. Der Zweck der Momentum Strategie ist die dynamische Anpassung der Gewichtung des Basiswerts (1) und des Basiswerts (2) basierend auf dem sich verändernden Durchschnittskurs des Basiswerts (1). Ziel ist dabei, bei starken negativen Kursschwankungen des Basiswerts (1) die Gewichtung des 10
11 A. ZUSAMMENFASSUNG Basiswerts (1) schrittweise zu verringern (und die des Basiswerts (2) schrittweise zu erhöhen) und damit die negativen Folgen eines starken Kursrückgangs im Basiswert (1) für den Anleger zu verringern. Umgekehrt wird bei positiver Kursentwicklung des Basiswerts (1) die Gewichtung des Basiswerts (1) schrittweise erhöht (und die des Basiswerts (2) schrittweise verringert), damit der Anleger bei einer positiven Entwicklung am Basiswert (1) partizipieren kann. Anleger sollten beachten, dass die Produkte eine negative Kursentwicklung aufweisen können und ein Totalverlust eintreten kann. Aufgrund der Anwendung der Momentum-Strategie können über die reine Partizipation an der Wertentwicklung der Basiswerte hinausgehende Risiken insofern entstehen, als es denkbar ist, dass die Momentum Strategie stetig ungünstige Kauf- und Verkaufssignale für den Basiswert (1) generiert. Beispielsweise kann die Momentum Strategie nach einem Wertverlust des Basiswerts (1) die Gewichtung am Basiswert(1) auf null (0) reduzieren. Bei einem starken Preisanstieg des Basiswerts (1) nehmen Investoren dann nicht mehr - oder zu spät (nach dem ein neues Kaufsignal durch die Momentum Strategie generiert wurde) - an dieser Preisentwicklung teil. Die Momentum Strategie kann somit eine schlechtere Rendite als ein Direktinvestment in Basiswert(1) aufweisen. Zusätzlich wird die Rendite durch die Verwaltungsgebühr geschmälert. Zu beachten ist auch, dass eine Anpassung der Gewichtung des jeweiligen Basiswerts im Rahmen der Momentum Strategie während mehrerer Basiswert-Bewertungstage ausgeführt werden kann. Dementsprechend kann die Anpassung unter Umständen nur verzögert erfolgen. Zu beachten ist insbesondere, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Zusammenfassung ein Teil der Laufzeit der Produkte bereits verstrichen ist und die Gewichtung der Basiswerte im Rahmen der Momentum Strategie angepasst wurde.. Die Anpassungen sind im Angebotspreis der Wertpapiere (siehe auch unter Punkt E.3) bereits berücksichtigt. Zur Klarstellung: Obwohl der Rückzahlungsbetrag bzw. die Wertentwicklung unter Bezugnahme auf einen in den Produktbedingungen definierten Stand des Basiswerts berechnet wird, ist die Emittentin nicht verpflichtet, den Erlös aus der Ausgabe der Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in den Basiswert bzw. dessen Bestandteile zu investieren. Die Inhaber haben keine Eigentumsrechte oder Anteile an den Bestandteilen. Die Emittentin ist in der Verwendung der Emissionserlöse frei. 11
12 A. ZUSAMMENFASSUNG C.16 Bewertungstag, Fälligkeitstag Rückzahlungstag: 3. März 2023 Verfallstag: 27. Februar 2023 Endfixierungsperiode: Der Zeitraum vom 14. Februar 2023 (einschliesslich) bis 27. Februar 2023 (einschliesslich) (vorbehaltlich einer ordentlichen Kündigung bzw. einer Verlängerung dieses Zeitraums) C.17 Abrechnungsverfahren C.18 Angaben zur Rückzahlung der Wertpapiere Die Emittentin wird bis zu dem Rückzahlungstag über die Zahlstelle die Überweisung des gegebenenfalls zu beanspruchenden Rückzahlungsbetrags an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Inhaber veranlassen. Die Emittentin wird von ihren Zahlungsverpflichtungen durch Zahlung an das, oder an die Order des, maßgeblichen Clearing Systems (oder an dessen Verwahrer bzw. Bevollmächtigten) hinsichtlich des gezahlten Betrags frei werden. "Clearing Systeme" sind SIX SIS AG, Brandschenkestraße 47, 8002 Zürich und Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, Eschborn. C.19 Referenzpreis des Basiswerts Im Hinblick auf den Basiswert (1): Endlevel: Die Summe aller Basketbestandteil-Referenzkurse unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung der einzelnen Basktebestandteile am Verfallstag Basketbestandteil-Referenzkurs: Der während der Endfixierungsperiode (wie oben unter Punkt C.16 definiert) ermittelte niedrigste Kurs eines jeden Basketbestandteils. Im Hinblick auf den Basiswert (2): Endlevel: Der Referenzkurs des Basiswerts (2) am Verfallstag. Referenzkurs: Der während der Endfixierungsperiode an der maßgeblichen Börse ermittelte niedrigste Kurs des Basiswerts (2). C.20 Art des Basiswerts und Angabe des Ortes, an dem Informationen über den Basiswert erhältlich sind Im Hinblick auf den Basiswert (1): Typ: Basket bestehend aus Immobilienfonds Name der Basketbestandteile: Basketbestandteil (1): Credit Suisse Real Estate Fund Siat (Bloomberg Seite SIAT SW Equity) Basketbestandteil (2): UBS (CH) property Fund Swiss Mixed Sima (Bloomberg Seite SIMA SW Equity) Basketbestandteil (3): Credit Suisse Real Estate Fund InterSwiss (Bloomberg Seite INT SW Equity) 12
13 A. ZUSAMMENFASSUNG Basketbestandteil (4): Basketbestandteil (5): Schroder ImmoPLUS (Bloomberg Seite SRI SW Equity) Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus (Bloomberg Seite CSLP SW Equity) ISIN: Basketbestandteil (1): Basketbestandteil (2): Basketbestandteil (3): Basketbestandteil (4): Basketbestandteil (5): CH CH CH CH CH Börse: SIX Swiss Exchange (für alle Basketbestandteile) Managementgesellschaft: Basketbestandteil (1): Basketbestandteil (2): Basketbestandteil (3): Basketbestandteil (4): Basketbestandteil (5): Credit Suisse Funds AG UBS Fund Management (Switzerland) AG Credit Suisse Funds AG Schroder Investment Management (Switzerland) AG Credit Suisse Funds AG Preiswährung: CHF (für alles Basketbestandteile) Weitere Informationen über die Basketbestandteile des Basiswerts (1) sind auf der Internetseite (für alle Basketbestandteile) erhältlich. Im Hinblick auf den Basiswert (2): Typ: Geldmarktzertifikat Name des Basiswerts: Monthly Rolling CHF Money Market Certificate ISIN: CH Börse: SIX Swiss Exchange Preiswährung: CHF Weitere Informationen über den Basiswert (2) sind auf der Internetseite erhältlich. Abschnitt D Risiken D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Durch ihre Aktivitäten ist die Emittentin verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, einschließlich Marktrisiko, Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko. 13
14 A. ZUSAMMENFASSUNG Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Diese Risiken ergeben sich vor allem aus der Emission strukturierter Produkte, der Anlage der Erlöse und der Absicherung der Marktrisiken durch den Erwerb von derivativen Produkten. Auf die Finanzinformationen der Emittentin für eine bestimmte Finanzperiode sollte nicht als Indiz für zukünftige Ergebnisse vertraut werden, da sich die Ergebnisse von einem Jahr zum nächsten verändern können und die Fähigkeit der Emittentin beeinflussen können, ihre strategischen Ziele zu erreichen. Die Emittentin könnte aufgrund einer verschlechterten finanziellen Lage nicht fähig sein, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Emittentin könnte zahlungsunfähig werden. Die Emittentin ist Marktrisiken aufgrund von offenen Positionen bei Zins-, Währungs- und Equity-Produkten ausgesetzt, welche ihre Ertragslage negativ beeinflussen könnten. Die Emittentin ist einem erheblichen und steigenden Wettbewerb ausgesetzt, der ihre künftige Ertragslage negativ beeinflussen könnte. Die Emittentin ist Risiken im Zusammenhang mit ihrem White Labelling Geschäft ausgesetzt, insbesondere, dass die Emittentin auf Grund mangelnder Nachfrage kein bedeutendes operatives Ergebnis, Liquidität oder profitable Erträge erzielen kann und potentielle Zahlungsverzüge ihrer White Labelling Partner die Ertragslage der Emittentin erheblich beeinflussen könnten. Die Emittentin ist dem Kreditrisiko ihrer Gegenparteien ausgesetzt. Die Emittentin unterliegt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, welche ihre Fähigkeit, ihr Geschäft zu betreiben, sowie ihre künftige Ertragslage negativ beeinflussen könnte. Die Risikofaktoren, denen die Emittentin ausgesetzt ist, könnten sich durch Risikokonzentration verstärken, wenn ein einzelnes oder eine Gruppe von Finanzinstrumenten Veränderungen in demselben Risikofaktor ausgesetzt ist bzw. sind und dieser Umstand zu einem signifikanten Wertverlust basierend auf plausiblen, nachteiligen, zukünftigen Marktentwicklungen führen kann. Die Aktivitäten der Emittentin könnten durch operationelle Risiken, die sich aufgrund von Mangelhaftigkeit oder Ausfall von Prozessen, Personen, Infrastrukturen und Technologien oder durch externe Ereignisse ergeben können, negativ beeinflusst werden. Die Emittentin könnte durch rechtliche und regulatorische Risiken sowie durch Reputationsrisiken negativ beeinflusst werden. D.6 Zentrale Angaben zu 1. Risikofaktoren in Bezug auf die Produkte 14
15 den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind A. ZUSAMMENFASSUNG Die Produkte sind risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage. Im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen ist bei ihnen das Risiko von Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten hoch. Kursänderungen (oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung) des Basiswerts können den Wert des Produkts bis hin zur Wertlosigkeit mindern. Bei Produkten mit Laufzeitbegrenzung kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis des Produkts rechtzeitig wieder erholen wird. Die Produkte werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf etwaige Ausschüttungen im Zusammenhang mit den Bestandteilen des Basiswerts. Anleger tragen das Kreditrisiko der Emittentin der Produkte. Die Produkte sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. Die Pfandbesicherung nach den Bestimmungen des «Rahmenvertrages für Pfandbesicherte Zertifikate» der SIX Swiss Exchange AG (COSI) reduziert das Ausfallrisiko des Emittenten nur insoweit, als die Erlöse aus der Verwertung der Sicherheiten, die Ansprüche der Anleger zu decken vermögen. Sofern sich die Berechnung des Aktuellen Wertes eines Pfandbesicherten Produkts als fehlerhaft erweist, kann die Besicherung des Pfandbesicherten Produkts ungenügend sein. Die persönliche Rendite des Anlegers hängt maßgeblich von dem bezahlten Kaufpreis für das Produkt und von der Wertentwicklung des Produkts ab. Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit eines Produkts. Anleger sollten beachten, dass sich neben Kursänderungen (oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung) des Basiswerts auch andere Faktoren negativ auf den Wert des Produkts auswirken können. Die Produkte sind mit einer festgelegten Laufzeitbegrenzung ausgestaltet. Die Emittentin hat das Recht zur ordentlichen Kündigung der Produkte. Im Fall des Vorliegens bestimmter Umstände hat die Emittentin darüber hinaus das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Produkte. Anleger erhalten in diesem Fall einen nach billigem Ermessen bestimmten Marktpreis zurückgezahlt. Während der Laufzeit der Produkte bestimmt sich der Wert der Produkte unter Berücksichtigung einer Verwaltungsgebühr, die an jedem Beobachtungstag abgezogen wird. Am Laufzeitende der Produkte wird von dem zu zahlenden Rückzahlungsbetrag die im Hinblick auf den letzten Beobachtungstag verbleibende Verwaltungsgebühr in einer 15
16 A. ZUSAMMENFASSUNG bestimmten Höhe in Abzug gebracht. Die Verwaltungsgebühr wird auf Basis eines Satzes in Höhe von 1,85 % p.a. berechnet. Die Verwaltungsgebühr mindert nicht nur den am Rückzahlungstag gegebenenfalls von der Emittentin zu zahlenden Rückzahlungsbetrag, sondern beeinflusst auch während der Laufzeit der Produkte die Preisbildung im Sekundärmarkt negativ. Anleger können den im Fall einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung von der Emittentin zu zahlenden Betrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wiederanlegen als denen, die beim Erwerb des Produkts vorlagen (Rendite- und Wiederanlagerisiko). Anlegern sollte bewusst sein, dass sie eventuell nicht in der Lage sein werden, sich gegen Risiken aus den Produkten abzusichern. Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Produkten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. Geschäfte der Emittentin oder von mit ihr verbundenen Unternehmen zur Absicherung des Risikos bezüglich des Abschlusses und der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Produkten können erheblichen Einfluss auf die Kursentwicklung des Basiswerts haben. Gebühren und andere Transaktionskosten vermindern die Chancen der Anleger, mit dem Erwerb des Produkts einen Gewinn zu erzielen. Anleger sind dem Risiko einer falschen Erwartung im Hinblick auf die Liquidität der Produkte aufgrund des in den Produktbedingungen angegebenen Angebotsvolumens ausgesetzt. Anleger unterliegen den Risiken, die sich aus einer Suspendierung oder Dekotierung vom Handel an der maßgeblichen Börse, aus Gründen die die Emittentin und der Lead Manager nicht zu vertreten haben, ergeben können, und dem Risiko, dass dies negative Auswirkungen auf den Wert der Produkte haben kann. Die Produkte könnten keine Liquidität aufweisen oder der Markt für solche Produkte könnte eingeschränkt sein, wodurch der Wert der Produkte oder die Möglichkeit der Anleger, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden könnte. Marktstörungen, Anpassungsmaßnahmen und Kündigungsrechte können negative Auswirkungen auf den Wert der Produkte haben. Zivilrechtliche Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen können nachteilig für Anleger sein. Anleger unterliegen dem Risiko, dass Ereignisse, die den Basiswert betreffen, nach Erstellung des Prospekts bekannt werden und den Kurs des Basiswerts negativ beeinflussen. 16
17 A. ZUSAMMENFASSUNG Änderungen im Steuerrecht können sich negativ auf den Wert bzw. den Marktpreis der Produkte auswirken oder dazu führen, dass sich die steuerliche Beurteilung der betreffenden Produkte ändert. Sollte im Zusammenhang mit der FATCA-Quellensteuer aufgrund der Nichteinhaltung von FATCA durch einen Inhaber ein Betrag von Zins-, Kapital- oder anderen Zahlungen auf die Produkte abgezogen oder einbehalten werden müssen, wären weder die Emittentin, noch eine Zahlstelle oder eine andere Person gemäß den Produktbedingungen verpflichtet, aufgrund des Abzugs oder Einbehalts einer solchen Steuer zusätzliche Beträge an den Anleger bezahlen zu müssen, so dass dieser einen erheblich geringeren Betrag erhalten würde, als ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt. 2. Spezielle Risikofaktoren der Produkte in Bezug auf Besonderheiten der Momentum Strategie Die vorliegenden Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Preisentwicklung der in Basiswert (1) enthaltenen Basketbestandteile sowie die Preisentwicklung von Basiswert (2) unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung widerspiegeln. In Bezug auf das Risiko sind sie daher vergleichbar mit einer Direktanlage in die in dem Basiswert (1) enthaltenen Basketbestandteile bzw. in den Basiswert (2). Anleger sollten beachten, dass die Produkte eine negative Kursentwicklung aufweisen können und ein Totalverlust eintreten kann. Aufgrund der Anwendung der Momentum-Strategie können über die reine Partizipation an der Wertentwicklung der Basiswerte hinausgehende Risiken insofern entstehen, als es denkbar ist, dass die Momentum Strategie stetig ungünstige Kauf- und Verkaufssignale für den Basiswert (1) generiert. Beispielsweise kann die Momentum Strategie nach einem Wertverlust des Basiswerts (1) die Gewichtung am Basiswert (1) auf null (0) reduzieren. Bei einem starken Preisanstieg des Basiswerts (1) nehmen Investoren dann nicht mehr - oder zu spät (nach dem ein neues Kaufsignal durch die Momentum Strategie generiert wurde) - an dieser Preisentwicklung teil. Die Momentum Strategie kann somit eine schlechtere Rendite als ein Direktinvestment in Basiswert (1) aufweisen. Zusätzlich wird die Rendite durch die Verwaltungsgebühr geschmälert. Zu beachten ist auch, dass eine Anpassung der Gewichtung des jeweiligen Basiswerts im Rahmen der Momentum Strategie während mehrerer Basiswert-Bewertungstage ausgeführt werden kann. Dementsprechend kann die Anpassung unter Umständen nur verzögert erfolgen. 17
18 A. ZUSAMMENFASSUNG 3. Risikofaktoren in Bezug auf den Basiswert Die Anleger sind weiteren Risiken ausgesetzt, welche sich aus der Art des Basiswerts bzw. der Basketbestandteile und der Verhaltensweise von deren Marktpreisen ergeben, da der Rückzahlungsbetrag, den ein Anleger nach den Produktbedingungen erhält, von der Wertentwicklung des Basiswerts bzw. der Basketbestandteile abhängt. Anleger sollten nur in die Produkte investieren, sofern sie auch mit dem Basiswert bzw. den jeweiligen Basketbestandteilen vertraut sind und ein umfassendes Verständnis bezüglich der Art des Basiswerts bzw. der Basketbestandteile als solchem und der Markt- und anderweitigen Regeln des Basiswerts bzw. der Basketbestandteile haben. 4. Risikofaktoren imhinblick auf Interessenkonflikte zwischen Leonteq Securities AG und Inhabern Interessenkonflikte in Bezug auf den Basiswert Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den Basiswerten bzw. in Bestandteilen des Basiswerts bzw. in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten und können sich von Zeit zu Zeit für eigene oder fremde Rechnung an Transaktionen beteiligen, die mit den Produkten in Verbindung stehen. Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe können ferner Beteiligungen an einzelnen Basiswerten oder in diesen enthaltenen Gesellschaften halten, wodurch Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den Produkten entstehen können. Interessenkonflikte in Bezug auf Ausübung einer anderen Funktion Zudem können die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe in Bezug auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts zusätzlich eine andere Funktion ausüben, zum Beispiel als Ausgabestelle, Berechnungsstelle bzw. Zahl- und Verwaltungsstelle. Daher können hinsichtlich der Pflichten bei der Ermittlung der Kurse der Produkte und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Gruppe als auch zwischen diesen und den Anlegern Interessenkonflikte auftreten. Ferner können die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe in Verbindung mit künftigen Angeboten des Basiswerts oder Bestandteilen des Basiswerts als Konsortialmitglied, als Finanzberater oder als Geschäftsbank fungieren; auch Tätigkeiten dieser Art können Interessenkonflikte mit sich bringen und sich auf den Wert der Produkte auswirken. Interessenkonflikte in Bezug auf die Vornahme von Absicherungsgeschäften Die Emittentin kann einen Teil der oder die gesamten Erlöse aus dem Verkauf der Produkte für Absicherungsgeschäfte verwenden. Diese Absicherungsgeschäfte können Einfluss auf den sich am Markt bildenden Kurs 18
19 A. ZUSAMMENFASSUNG der Basiswerte oder der Bestandteile des Basiswerts haben. Interessenkonflikte in Bezug auf die Emission weiterer derivativer Produkte Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe können weitere derivative Produkte in Bezug auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts ausgeben einschließlich solcher, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die Produkte haben. Die Einführung solcher mit den Produkten im Wettbewerb stehender Produkte kann sich auf den Kurs des Basiswerts bzw. der Bestandteile des Basiswerts und damit auf den Kurs der Produkte auswirken. Interessenkonflikte in Bezug auf basiswertspezifische Informationen Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert bzw. Bestandteile des Basiswerts erhalten, sind jedoch nicht zur Weitergabe solcher Informationen an die Inhaber verpflichtet. Zudem können Gesellschaften der Gruppe Research- Berichte in Bezug auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts publizieren. Tätigkeiten der genannten Art können bestimmte Interessenkonflikte mit sich bringen und sich auf den Wert der Produkte auswirken. Interessenkonflikte in Zusammenhang mit der Festsetzung des Verkaufspreises der Produkte und Provisionszahlungen In dem Verkaufspreis für die Produkte ist ein für den Anleger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen mathematischen ("fairen") Wert der Produkte enthalten (die "Marge"). Diese Marge wird von der Emittentin nach ihrem freien Ermessen festgesetzt und kann sich von Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Produkte erheben. Interessenkonflikte in Zusammenhang mit dem Market-Making für die Produkte Es ist beabsichtigt, dass der Lead Manager unter gewöhnlichen Marktbedingungen regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Produkte einer Emission stellen wird. Es wird jedoch keinerlei Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger Kurse übernommen. Es ist zu beachten, dass die Produkte während ihrer Laufzeit gegebenenfalls nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt oder einem bestimmten Kurs veräußert werden können. Abschnitt E Angebot E.2b Gründe für das Entfällt; der Erlös aus dem Verkauf der Produkte wird zur Absicherung der 19
20 A. ZUSAMMENFASSUNG Angebot und Verwendung der Erträge, sofern nicht zur Gewinnerzielung E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen aus der Begebung der Produkte entstehenden Zahlungsverpflichtungen und zu Zwecken der üblichen Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet. Die Emittentin schafft mit Erstellung des Prospekts die Voraussetzungen für die Fortsetzung des öffentlichen Angebots der Zertifikate beginnend ab dem Datum des Prospekts. Der Angebotspreis der Produkte am Datum des Prospekts wird auf der Grundlage der jeweiligen Marktbedingungen festgelegt und ist an diesem Tag auf der Webseite abrufbar. E.4 Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlichen, kollidierenden Interessen auch Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den Basiswerten bzw. in Bestandteilen des Basiswerts bzw. in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten und können sich von Zeit zu Zeit für eigene oder fremde Rechnung an Transaktionen beteiligen, die mit den Produkten in Verbindung stehen. Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe können ferner Beteiligungen an einzelnen Basiswerten oder in diesen enthaltenen Gesellschaften halten, wodurch Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den Produkten entstehen können.zudem können die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe gegebenenfalls in Bezug auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts zusätzlich eine andere Funktion ausüben, zum Beispiel als Ausgabestelle, Berechnungsstelle bzw. Zahl- und Verwaltungsstelle. Daher können hinsichtlich der Pflichten bei der Ermittlung der Kurse der Produkte und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Gruppe als auch zwischen diesen und den Anlegern Interessenkonflikte auftreten. Ferner können die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe in Verbindung mit künftigen Angeboten des Basiswerts oder Bestandteilen des Basiswerts als Konsortialmitglied, als Finanzberater oder als Geschäftsbank fungieren; auch Tätigkeiten dieser Art können Interessenkonflikte mit sich bringen und sich auf den Wert der Produkte auswirken. Die Emittentin kann einen Teil der oder die gesamten Erlöse aus dem Verkauf der Produkte für Absicherungsgeschäfte verwenden. Diese Absicherungsgeschäfte können Einfluss auf den sich am Markt bildenden Kurs der Basiswerte oder der Bestandteile des Basiswerts haben. Die Emittentin und andere Gesellschaften der Gruppe können weitere derivative Produkte in Bezug auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts ausgeben einschließlich solcher, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die Produkte haben. Die Einführung solcher mit den Produkten im Wettbewerb stehender Produkte kann sich auf den Kurs des Basiswerts bzw. der Bestandteile des Basiswerts und damit auf den Kurs der 20
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