Bodenschutz, Naturschutz, Hochwasserschutz in der Gemeinde
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- Frida Lorentz
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1 Bodenschutz, Naturschutz, Hochwasserschutz in der Gemeinde Lehrgang Kommunale/r Bodenschutzexperte/in Linz,
2 Inhaltsübersicht Quantitativer Bodenschutz am Beispiel des Schutzes landwirtschaftlich genutzter Flächen Die Bedeutung des quantitativen Bodenschutzes in der Hochwasservorsorge 2
3 MVRDV: Pig - City MVRDV,
4 MVRDV: Pig-City Werden bei gleichbleibender Produktion alle Schweine mit Futtermittel aus dem biologischen Landbau gemästet, wären 75% der niederländischen Landesfläche Schweinen gewidmet. MVRDV,
5 MVRDV: Pig - City Entkoppelung von Viehzucht und Flächennutzung hoher Flächenanspruch durch die Landwirtschaft MVRDV,
6 Quantitativer Bodenschutz landwirtschaftlich motivierte Begründungen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und Energieträgern ist mit einer Rückkehr der Fläche (Sieferle, 2007) verbunden. Neue Flächenkonkurrenzen: Flächenanspruch für nachwachsende Rohstoffe (NAWAROS) konkurriert mit dem Flächenanspruch für die Erhaltung der Biodiversität und für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln Boden als begrenzte und nicht erneuerbare Ressource Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit (v.a. Gerechtigkeit zwischen den Generationen) ist die langfristige Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine essentielle Aufgabe 6
7 Multifunktionalität bäuerlicher Leistungen Produktionsfunktion (Nahrungsmittel und biogene Rohstoffe) Direkte und indirekte Beschäftigungsfunktion Landschaftspflegefunktion Schutz vor Naturgefahren Freiflächen- und Reserveflächenfunktion Ökologische Funktionen Bildungs- und Kulturfunktion 7
8 Dauersiedlungsraum im Bundesländervergleich BEV, o.j. 8
9 Flächenverbrauch in % des Dauersiedlungsraums Lexer,
10 Ziele der Raumplanung in Hinblick auf die Landwirtschaft Ziel einer flächensparenden Siedlungsstruktur Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weit gehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen. Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden. ( 3 Abs 1 StmkROG) Ziel der Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere ( ) e) für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft ( 3 Abs 2 StmkROG) 10
11 Landwirtschaftliche Vorrangzonen in der Regionalplanung GIS Steiermark,
12 Landwirtschaftliche Vorrangzonen - Abgrenzungskriterien Natürliche Ertragsbedingungen Bodenqualität (aus Bodenschätzung oder Bodenkartierung) Seehöhe Exposition Bewirtschaftungsbedingungen Hangneigung Ausdehnung zusammenhängender Landwirtschaftsflächen Eignung für Sonderkulturen (z.b.: Wein- und Obstbau) 12
13 Lw. Vorrangzonen Landwirtschaftliche Motivation Strukturwandel und räumliche Segregation in der Landwirtschaft: Verschiebung der Produktionsschwerpunkte der Landwirtschaft in Talräume und Beckenlagen und damit in Zonen mit höheren außerlandwirtschaftlichen Nutzungsansprüchen Kosteneinsparung durch arbeitsextensive Bewirtschaftung Landwirtschaftliche Produktionsvorteile gewinnen zusätzlich an Bedeutung 13
14 Lw. Vorrangzonen Landwirtschaftliche Motivation Steigende Nachfrage nach NAWAROS, Trends zu Regionalität und biologischer Landwirtschaft: Steigende Flächenansprüche der Landwirtschaft, v.a. in (regionalen) landwirtschaftlichen Gunstlagen und neue Flächenkonkurrenzen 14
15 Lw. Vorrangzonen Außerlandwirtschaftliche Motivation Eindämmung der Zersiedelung Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen als mögliche Hochwasserretentionsflächen Erhaltung siedlungsnaher und regionaler Erholungsräume Sicherung (wild)ökologischer Korridore und Ausgleichsräume 15
16 Landwirtschaftliche Vorrangzonen Niederösterreich Ausweisung von lw. Vorrangzonen auch auf örtlicher Ebene (Flächenwidmungsplan) Ziel der Vorrangzonen auf örtlicher Ebene ist die Sicherung einer offenen Kulturlandschaft Verknüpfung mit dem NÖ Kulturflächenschutzgesetz: Verhinderung der Aufforstung von lw. Vorrangzonen Lw. Vorrangzonen betreffen nicht nur hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen Geltungsbereich (Gemeinden) im Sektoralen Raumordnungsprogramm über die Freihaltung der offenen Landschaft geregelt 16
17 Maßnahmen außerhalb der Raumplanung Image-Aufwertung ( Branding ) von Freiflächen Bewusstseinsbildung in Richtung Schutz von Freiflächen und flächensparender Siedlungsentwicklung Kommunalen Grüngürtelprojekte: Landschaftsgestaltung und Vertragsnaturschutz Verknüpfung von Bodenschutz und Landentwicklung Quelle: 17
18 Vertragsnaturschutz Ziel Beteiligung der Bewirtschafter ökologisch wertvoller Flächen am Naturund Landschaftsschutz durch privatrechtliche Verträge Maßnahmen Die Bewirtschafter übernehmen vertraglich definierte Schutz- und Pflegeleistungen gegen Ausgleichs- und bzw. Entschädigungszahlungen 18
19 Österreichische Bodenkartierung Erhebung der bodenkundlichen Grundlagen zur Erfassung des landwirtschaftlichen Produktionspotentials sowie als Entscheidungshilfe für verschiedene planerische Maßnahmen (z.b. Raumplanung, wasserwirtschaftliche Planung) Karten im Maßstab 1: bzw. 1:50.000, verfügbar auch als WebGIS-Applikation ( Übersichtsdarstellung von Bodenformen, keine parzellenscharfe Abgrenzung Informationen je Bodenform: Bodentyp, Bodenart, Wasser- und Humusverhältnisse, Bodenreaktion, Erosionsgefahr, Bearbeitbarkeit, Bewertung für die landwirtschaftliche Nutzung + Profilbeschreibungen der einzelnen Horizonte 19
20 Österreichische Bodenkartierung 20
21 Finanzbodenschätzung Ermittlung der natürlichen Ertragsbedingungen aller landwirtschaftlich genutzten Flächen Österreichs. Dabei werden die klimatischen Bedingungen, die Boden- und Wasserverhältnisse sowie die Geländeform (Hangneigung, spezielle topografische Gegebenheiten) erfasst. Die Bewertung erfolgt für steuerliche Zwecke. Sie stellt die Grundlage für die Ermittlung des Einheitswerts und u.a. für die Bemessung der Grundsteuer dar. Grundstücksscharfe Darstellung als Karten im jeweiligen Katastermaßstab 1:1.000 bzw. 1:2.000; digitalisierte Version Die Bodenschätzungsergebnisse sind nicht frei verfügbar. 21
22 Finanzbodenschätzung Pehamberger,
23 Die Bedeutung des quantitativen Bodenschutzes in der Hochwasservorsorge 23
24 Bodenschutz und Hochwasserschutz Ob es um technischen Hochwasserschutz, Hochwasserrückhalt oder Gewässerrenaturierung geht, entscheidend ist die Verfügbarkeit von (unbebautem) Grund und Boden. (Ein Wasserbauingenieur in einem FloodRisk II Projektworkshop) 24
25 Flächenverbrauch in % des Dauersiedlungsraums Umweltbundesamt,
26 (Hochwasser)Risiko Risiko: Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Ereignisses und Konsequenzen des Auftretens Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenspotential Das Schadenspotential hängt ab vom Grad des Ausgesetztseins und dem Grad der Anfälligkeit von Objekten im Raum 26
27 Möglichkeiten der Beeinflussung von Hochwasserrisiken Gefahrenvorsorge: Beeinflussung der Eintrittswahrscheinlichkeit (Ausmaß der Gefahr) Technischer Hochwasserschutz Landnutzung im Einzugsgebiet Freihaltung von Rückhalteräumen Raumplanung Schadensvorsorge: Beeinflussung des Schadenspotentials Freihaltung gefährdeter Bereiche von Intensivnutzungen (hohe potentielle Schäden) Raumplanung Bauvorsorge (Bebauungsvorschriften) (Raumplanung) Katastrophenschutz, Notfallmaßnahmen Regenerationsvorsorge (z.b. Hochwasserversicherungen) 27
28 Hochwasserbezogene Informationsgrundlagen Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA) 28
29 Gefahrenzonenpläne Informationen über Gefährdung differenziert nach roten und gelben Gefahrenzonen Rote Gefahrenzone Abflussbereiche und Uferzonen von Gewässern, in denen Zerstörungen oder schwere Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen möglich sind Diese Zone ist zur Benützung für ständige Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht geeignet. Gelbe Gefahrenzone Abflussbereiche, in denen für Gebäude und Verkehrsanlagen Gefahren geringeren Ausmaßes auftreten können. Beschädigungen von Gebäuden und Verkehrsanlagen sowie Verkehrsbehinderungen sind möglich. Die Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist nach Maßgabe der Gefährdung beeinträchtigt 29
30 Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA) WebGis-Applikation des BMLFUW Zeigt die potentiellen Überschwemmungsgebiete in 3 Zonen (HQ 30, HQ 100, HQ 200 ) bei Versagen der bestehenden Schutzmaßnahmen (Restrisiko) Quelle: 30
31 Instrumente der Raumplanung in Österreich Überörtliche Raumplanung: Landesentwicklungsplan Sektorale Raumordnungsprogramme Regionale Raumordnungsprogramme Örtliche Raumplanung: Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan 31
32 Hochwasserrisikovorsorge in der Flächenwidmungsplanung Die Ersichtlichmachung von hochwassergefährdeten Bereichen ist in fast allen Raumordnungesetzen verpflichtend vorgesehen, in vielen Fällen mit explizitem Bezug zu Gefahrenzonenplänen Einschränkungen für Widmungsfestlegungen in Gefährdungsbereichen Beschränkungen für die Neuausweisung von Bauland - Baulandwidmungsverbot mit Bezug zu definierten Grenzwerten (z.b. HQ 100 ) oder zu Gefahrenzonenplänen - Baulandwidmungsverbot ohne genaue Bezeichnung des Gefährdungsbereiches (z.b. hochwassergefährdete Bereiche ) - Ausnahmeregelungen Beschränkungen für gültige (Bauland)Widmungen - Bebautes Bauland (sehr geringer planerischer Spielraum) - Unbebautes Bauland (Regelungsansätze wie Bausperren und Rückwidmungsgebote) 32
33 Regionale Dimension in der Hochwasserrisikovorsorge Bednar, Meyer-Cech,
34 Regionale Dimension in der Hochwasserrisikovorsorge 34
35 Hochwasserrisikovorsorge in der überörtlichen Raumplanung Keine gesetzlichen Verpflichtungen für Festlegungen bezüglich Naturgefahren in der Regionalplanung Festlegungen sind nicht ausgeschlossen, zählen aber nicht zu den Kerninhalten der Regionalplanung, weder was überörtliche Bauverbote noch was Ersichtlichmachungen von Gefahrenbereichen anbelangt Das sektorale Raumordnungsprogramm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume in der Steiermark legt Beschränkungen für die Flächenwidmung der Gemeinden fest GIS Steiermark,
36 Gemeindekooperation: Hochwasserschutzverband Aist 29 Gemeinden, Wasserverband nach Wasserrechtsgesetz Initiative: Einzelpersonen (Bürgermeister einer Unterliegergemeinde, Gebietsbauleiter WLV) Auslöser: Hochwasser 2002, große Hochwasserschäden besonders in den Unterliegergemeinden, WLV-Regionalstudie Aist Ziele: Bau von Hochwasserrückhaltebecken und Freihaltung der Rückhalteräume für die fließende Retention, Entwicklung eines Hochwasservorwarnsystems 36
37 Gemeindekooperation im Hochwasserschutz IK erfordert Anreize in Form von Problemdruck und bewusstsein IK brauchen gut aufbereitete fachliche Grundlagen, Galionsfiguren, nachvollziehbare und akzeptierte Modelle der Kostenaufteilung sowie eine Umorientierung von kompetitiven zu solidarischen Verhaltensweisen Regionale Selbstorganisation ist nicht hoheitlich erzwingbar. Soll Hochwasserflächenvorsorge auf regionaler Ebene präventiv betrieben werden, sind hoheitliche Ansätze in Form von regionalen Raumordnungsprogrammen erforderlich. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Freihaltung von überörtlich bedeutsamen Retentionsflächen in der überörtlichen Raumplanung ist zu empfehlen 37
38 Sicherung von Rückhalte- und Abflussräumen Sicherung durch verträgliche Nutzungen Retentionsflächen als Naherholungsgebiete Retentionsflächen mit forstwirtschaftlicher Nutzung Sicherung durch Flächenankauf Finanzierung durch Förderungsprogramme (Wasserbautenförderungsgesetz; Artikel 33; Landschaftsfonds) Grundzusammenlegung Sicherung durch Agrar-Umwelt-Förderungsprogramme (z.b. ÖPUL) und Bewirtschaftungsverträge 38
39 Sicherung von Rückhalte- und Abflussräumen Weinviertel Management,
40 Sicherung von Rückhalte- und Abflussräumen 40
41 Absiedlung Machland - Nord Laufende Maßnahme seit 1993 Absiedlung nach Wasserbautenförderungsgesetz, nachzuweisen ist nur der Abriss der Gebäude Die umgewidmeten Grundstücke verbleiben im Eigentum der Absiedler Eintragung eines Bauverbots zugunsten des Landes OÖ auf allen Grundstücken des Absiedlers im Absiedlungsgebiet Ersatzobjekte müssen außerhalb des derzeitigen Abflussbereiches des HQ 100 liegen Kunst,
42 Absiedlung Machland - Nord Förderungsbasis: 80% des geschätzten Zeitwertes und der Abbruchkosten der Objekte Finanzierungsschlüssel: 50% Bundesmittel, 30% Landesmittel, 20% Eigenanteil Geplant ist die Absiedlung von 250 Liegenschaften, 186 Verfahren sind abgeschlossen, 64 in Bearbeitung Erwartete Gesamtkosten für die öffentliche Hand: ca. 92 Mio Begleitende Maßnahme der Raumplanung: Sonderwidmung Bauland-Aussiedler Kunst,
43 Absiedlung Machland - Nord 43
44 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Ass.Prof. DI Dr. Walter Seher Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung Peter Jordan-Straße 82, A-1190 Wien Tel.: , Fax: walter.seher@boku.ac.at 44
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