Ziele der Bürgerbeteiligung und zentrale Elemente der Leitlinien

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1 Herzlich Willkommen zum 1. Workshop Ziele der Bürgerbeteiligung und zentrale Elemente der Leitlinien Wiesbaden, 28. Februar 2015

2 Leitlinien zur Bürgerbeteiligung: Grundlagen und Struktur

3 Begriff Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung umfasst jede Form der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse. Für die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in Beteiligungsprozessen ist entscheidend, dass: Bürgerinnen und Bürger als solche einbezogen werden und nicht ausschließlich»funktionsträger«wie Experten, gewählte Repräsentanten oder Vertreter von Institutionen, die Einbezogenen etwas beisteuern können und nicht nur»empfänger«sind, das Verfahren von der Politik und/oder Verwaltung initiiert oder zumindest begleitet wird. (Bertelsmann Stiftung 2015:

4 Ziele von Bürgerbeteiligung mehr Demokratie durch prozessuale Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in kommunale Entscheidungsprozesse Identifizierung von Bedürfnissen der Bürger und möglichen Hemmnissen bei der Umsetzung gemeinsame Suche nach Handlungsalternativen und der besten Lösung Mobilisierung von dezentralem Wissen Sicherung der langfristigen Akzeptanz von politischen Entscheidungen neu: Bürgerinnen und Bürger sollen/können selbst aktiv werden und sich an der Lösung von Problemen beteiligen

5 Qualitätskriterien von Bürgerbeteiligung Ergebnisse Auftaktveranstaltung Kriterien Netzwerk Bürgerbeteiligung weitgehend vergleichbare Kriterien umfangreiche Informationen Transparente Information ausreichende Ressourcenausstattung gute Zeitplanung und Projektsteuerung klare, transparente Kommunikation Dialog gleiches Initiierungsrecht Ergebnisoffenheit Verbindlichkeit und Vertraulichkeit klare, transparente Kommunikation ausreichend Vorlauf Zielgruppenorientierung Evaluierung Ressourcen und klare Ziel- und Rahmensetzungen Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog Dialog auf Augenhöhe Verbindlichkeit und Verlässlichkeit Nutzung der vorhandenen Gestaltungsspielräume Mitwirkung aller Lernen aus Erfahrung zusätzliche Kriterien sorgfältige und kompetente Gestaltung des Beteiligungsprozesses Einbettung in lokale Beteiligungskultur

6 Formelle Bürgerbeteiligung und gesetzliche Grundlagen Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung, u.a. durch Landesverfassung, Volksbegehrensgesetz und Hessische Gemeindeordnung Volksbegehren, Volksentscheide Bürgerbegehren, Bürgerentscheide Bürgerversammlung Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bauleitplanung Beteiligung bei Planfeststellungsverfahren

7 Informelle Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung über gesetzlich verankerte Formen hinaus Große Vielfalt von Verfahren, Methoden und Instrumenten Ergebnisse i.d.r. nicht bindend Ziele der Leitlinien für Bürgerbeteiligung: verlässliche Rahmenbedingungen für freiwillige, informelle Beteiligungsprozesse Ergänzung der gesetzlich geregelten Beteiligungsformen

8 Anwendungsbereiche Im Prinzip alle städtischen Handlungs- und Tätigkeitsfelder denkbar Stadtentwicklung Kommunale Infrastruktur Bildung und Kultur Finanzen Wirtschaft und Handel Nur Angelegenheiten im Entscheidungsbereich der Stadt

9 Anwendungsbereiche Vier zentrale Anwendungsbereiche: 1. Vorhabenbezogene Anwendungsbereiche Beteiligung an konkreten Vorhaben der Stadt Vorhaben = Projekte und Planungen mit großer Bedeutung für die Gesamtstadt oder einzelne Stadtteile Vorhaben, die viele Einwohnerinnen und Einwohner betreffen viele Einwohnerinnen und Einwohner interessieren ein bestimmtes Finanzvolumen überschreiten voraussichtlich besonders kontrovers diskutiert werden

10 Anwendungsbereiche 2. Stadtteilbezogene Anwendungsbereiche Entscheidungen über unmittelbares Lebensumfeld Umsetzung kleinerer Projekte direkt vor Ort Finanzierung mittels eines festen jährlichen Budgets Beispiele: Unterstützung eines Straßenfests Unterstützung eines Vereins Bepflanzung einer Grünfläche Weihnachtsbeleuchtung eines Platzes

11 Anwendungsbereiche 3. Haushaltsaufstellung (Bürgerhaushalt) Umfassende Information der Bürgerschaft über Haushaltsplanungen der Kommune Beteiligung an der Verteilung (eines Teils) der frei verwendbaren Haushaltsmittel Ablauf: Einreichung von Vorschlägen Abstimmung über Reihenfolge der Vorschläge Diskussion der wichtigsten Vorschläge in der Stadtverordnetenversammlung

12 Anwendungsbereiche 4. Zielgruppenbezogene Anwendungsbereiche Dauerhafte Formen der Beteiligung und des Dialogs für bestimmte Gruppen (Kinder und Jugendliche, Familien, Senioren, ) Beispiel: Mannheimer Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung Kinder- und Jugendbüro als Anlaufstelle Regelmäßige Kinder- und Jugendversammlungen in den Stadtteilen Diskussion von Ideen, Wünschen und Vorschlägen und Weitergabe an die Politik Stadtweiter Kinder- und Jugendgipfel alle vier Jahre

13 Anwendungsbereiche Keine Anwendung bei: Angelegenheiten der internen Verwaltung und Organisation der Kommune Personalentscheidungen Vertraulichen oder nicht öffentlichen Vorhaben Vorhaben mit gesetzwidrigem Ziel Vorhaben, bei denen kein Entscheidungsspielraum der Stadt besteht Vorhaben der städtischen Gesellschaften sowie von privaten Investoren

14 Aufbau von Leitlinien am Beispiel anderer Städte Unterschiede: Umfang: <10 Seiten bis >50 Seiten Versionen: Eine einzige Fassung versus Kurzfassung + Langfassung Gesamttext versus Hauptteil + detaillierte Instrumentenübersicht/Vorlagen/Satzung im Anhang Zielgruppen: Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik nur Verwaltung Ziel und Charakter: Broschüre/Infoheft: mit Ziel Interesse wecken, zur Beteiligung motivieren und erster Überblick Handbuch: mit Ziel detaillierte Arbeitsanleitung Gestaltung/Layout: einfach, ohne Layout ansprechend und mit vielen Fotos gelayoutet

15 Aufbau von Leitlinien am Beispiel von Heidelberg Langfassung: 18 Seiten + 35 Seiten Anlage

16 Aufbau von Leitlinien am Beispiel von Heidelberg Langfassung: Aufbau Teil 1: Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Stadt Heidelberg (S. 1 36) Teil 2: Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (S ) Teil 3: Verwaltungsvorschrift über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters (S )

17 Aufbau von Leitlinien am Beispiel von Heidelberg Langfassung: Aufbau Teil 1 - Leitlinien 1. Ziele mitgestaltender Bürgerbeteiligung 2. Begriffsbestimmung und Zusammenfassung der Gestaltungsmerkmale 3. Anwendungsbereiche 4. Frühzeitige Information (Vorhabenliste) 5. Anregung von und Entscheidung über Bürgerbeteiligung 6. Planungszuständigkeiten für Beteiligungskonzepte 7. Inhalte des Beteiligungskonzepts 8. Durchführung und Ergebnisübermittlung / Kosten 9. Verbindlichkeit der Grundsätze und Regeln 10. Weiterentwicklung der Leitlinien und Stärkung der Zivilgesellschaft 11. Anlagen 1. Standardschema zur Verzahnung von Planungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen 2. Ablaufschema von Planungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen in der Verwaltung 3. Instrumentenkoffer für Bürgerbeteiligung

18 Aufbau von Leitlinien am Beispiel von Heidelberg Kurzfassung: 16 Seiten, davon 11 Seiten mit Text, gelayoutet mit vielen Bildern

19 Ausblick Workshop 2: Informationen zu Anwendungsbereichen von Leitlinien und Beteiligungsmöglichkeiten ( , Uhr, Galatea Anlage Biebrich) Workshop 3: Struktur der zukünftigen Bürgerbeteiligung in Wiesbaden ( , Uhr, Roncallihaus)

20 Programm Workshop 2 (vorläufig) Uhr Begrüßung und Einführung in den Ablauf des Workshops Uhr Anwendungsbereiche, Verfahren und Methoden (Vortrag) - Anwendungsbereiche (Ergebnisse des 1. Workshops) - Verfahren in den Anwendungsbereichen - Methoden und beispielhafte Instrumente Uhr Arbeitsgruppen zu den Verfahren und Methoden nach Anwendungsbereichen Uhr Pause Uhr Präsentation der Ergebnisse im Plenum Uhr Grobentwurf einer Matrix von Verfahren und Methoden nach Anwendungsbereichen (Plenumsdiskussion) Uhr Ausblick auf die Workshops 3 und Uhr Ende

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