Notfallsanitätergesetz Umsetzung in Klinik und Praxis
|
|
- Steffen Färber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5. Nürnberger Adventsymposium 12. Dezember 2015 Notfallsanitätergesetz Umsetzung in Klinik und Praxis M.Bayeff-Filloff Landesbeauftragter Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Bayern
2 Das Notfallsanitätergesetz definiert ein Berufsbild Das Notfallsanitätergesetz regelt allein die Ausbildung des Notfallsanitäters (3 Jahre als Angestellter) Das NotSanG ist ein Bundesgesetz Die Umsetzung ist Sache der zuständigen Ministerien der Länder
3
4
5 Das Gesetz regelt die Ausbildung des Notfallsanitäter 4 bestimmt das Ausbildungsziel entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln. Lerninhalt Curriculum: Gesamte Notfallmedizin
6 Differenzierung der Maßnahmen 4 Abs. 2 Nr. 1c gegen Nr. 2c in Bezug auf Lerninhalte und die notärztliche Versorgung Beherrschte auch invasive Maßnahmen um Verschlechterung im lebensbedrohlichen Zustand vorzubeugen oder Folgeschäden zu vermeiden bis der Notarzt kommt Beginn weitere ärztliche Versorgung (=Klinik im Zeitvorteil) Kein in Frage stellen des Notarztindikationskatalog 4 Abs. 2 Nr. 1c Teilmenge Heilkundliche Maßnahmen in Vorgabe des ÄLRD die eigenständig durchgeführt werden (=ohne Notarzt) 4 Abs. 2 Nr. 2c
7 Empfehlungen Maßnahmen vor Eintreffen des Notarztes Applikationswege für Infusion und Medikamente Defibrillation Kardioversion Endobronchiales Absaugen Laryngoskopie Maskenbeatmung Supraglottische Atemwegsicherung Umgang mit Tracheostoma Nadelcricothyreotomie Thorax-Entlastungspunktion Geburtsbegleitung Reposition Beckenschlinge Tourniquet Medikamentengabe
8
9 Empfehlungen Maßnahmen vor Eintreffen des Notarztes Der Maßnahmenkatalog ist kein Freifahrtschein. Checklisten beschränken an Hand des symptombezogenen Zustandes des PaGenten die eigentliche Durchführung auf die gesetzliche IndikaGon
10
11
12 Vermi9lung der prak=schen Fähigkeiten Schule SimulaGon KlinikprakGka Inhalte der KlinikprakGka in Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt
13 KlinikprakGka zwar auf 720 Stunden erhöht Frage: Welche Maßnahmen können in 3 Jahren organisatorisch nicht vermi9elt werden? Lernen am Pa=ent / SimulaGon / Selbstversuch LL DGAI IntubaGon 100 Anwendungen am PaGent
14 Was ändert sich in Klinikprak=ka gegenüber Re9Ass? Kein Mitlaufen sondern Ausbildung KlinikprakGka benöggen Ausbildungsstrukturen analog zur Pflege mit Praxisanleiter Widerspruch? Verantwortliche Klinikärzte bescheinigen zwar kein Beherrschen der Maßnahmen, sollen aber befähigen dass die Maßnahme beherrscht wird.
15 Befähigen ist eine ganz andere Dimension in der Ausbildung der NoUallsanitäter gegenüber der bisherigen Ausbildung von ReQungsassistenten. Empfehlung der ÄLRD: Lernkurvenbasierten Kontrolle der Ausbildung DefiniGon von Lernzielen 50x PunkGon ist nicht gleich 50 x laufende Infusion
16 Finanzierung Klinikpraktika bezogen auf die zu leistenden praktischen Ausbildungsstunden Von 720 Stunden beträgt die Gesamtsumme Euro
17 Differenzierung der Maßnahmen 4 Abs. 2 Nr. 1c gegen Nr. 2c in Bezug auf Lerninhalte und die ärztliche Versorgung Beherrschte auch invasive Maßnahmen um Verschlechterung im lebensbedrohlichen Zustand vorzubeugen oder Folgeschäden zu vermeiden bis der Notarzt kommt oder bis Beginn weitere ärztliche Versorgung (=Klinik im Zeitvorteil) 4 Abs. 2 Nr. 1c Teilmenge? Heilkundliche Maßnahmen in Vorgabe des ÄLRD die eigenständig durchgeführt werden (=ohne Notarzt) Novelle 4 Abs. 2 Nr. 2c
18 Überführung Re9Ass mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung Beginn der Ergänzungsprüfungen 2016 Vorbereitungskurse gesetzlich nicht vorgesehen Überführung Re9Ass mit unter / über 3 Jahre Berufserfahrung Weitere Ausbildung 480 / 960 gesetzlich vorgeschrieben Hintertürchen Das Gesetz hat die Lücke, nach 32 Abs. 2 Satz 4 nicht die Ergänzungsprüfung, sondern die staatliche Voll-Abschlussprüfung zu absolvieren. Damit würde Sinn und Zweck des NotSanG kompleq unterlaufen. Bayern lehnt diesen Weg ab.
19 Was ändert sich in der rechtlichen Bewertung eines Einsatzes nach 4 Abs. 2 Nr. 1c? Bisherige Notkompetenz (Begriff der BÄK) ist strafrechtlich ein rechuerggender Notstand Qualifiziertes Handeln im Rahmen des Erlernten und der vorgegebenen Algorithmen erfüllt regelhau die Anforderungen an Handeln im rechuerggenden Notstand. Sons=ge Maßnahmen/Medikamentengabe außerhalb dieser Qualifika=on (z.b. Intuba=on, off label use) werden rechtlich voraussichtlich erheblich strenger bewertet.
20 Übergang durchgängige Besetzung der Re9ungsmi9el Im BayRDG zu regeln. Geplante Übergangsfrist
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
AUSBILDUNG NOTFALLSANITÄTER - KÖNNEN WIR ALLES UMSETZEN, WAS GELEHRT WIRD?
CAMPUS INNENSTADT AUSBILDUNG NOTFALLSANITÄTER - KÖNNEN WIR ALLES UMSETZEN, WAS GELEHRT WIRD? Stephan Prückner Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement, Klinikum der Universität München FREUND
MehrJuristische Überlegungen zur Notfallsanitäterausbildung. 1. Notfallsanitätersymposium Hamburg, 17. Juni 2014
Juristische Überlegungen zur Notfallsanitäterausbildung 1. Notfallsanitätersymposium Hamburg, 17. Juni 2014 Roter Faden Gesetzgebungskompetenz Struktur Ausbildungsträger Schulen Kompetenzen Einsatz der
MehrErsteinschätzung und initiale Beurteilung Patient ABCDE
Ersteinschätzung und initiale Beurteilung Patient ABCDE Ersteinschätzung und initiale Beurteilung Patient nach ABCDE zu n Notfallsanitäter/innen vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1297 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.:
Mehr13.-14. November 2014, Hohenroda
13.-14. November 2014, Hohenroda Am Rande der Welt? Rettungsdienst und Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum Nun lasst Sie doch oder? Rettungs- und Notfallmedizin und neue Aufgaben für das nichtärztliche
MehrFortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen 28.03.2013
Fortbildung Herzlich Willkommen Fortbildung Zusammenarbeit Rettungsdienst und Krankenhaus beim Großschadensfall der ReTTop e.v. stellt sich vor 1 Die Referenten Christian Kronfeld (Leiter Rettungswache
MehrFortbildungen für Rettungsassistenten (RA) / Notfallsanitäter (NFS)
Jahresprogramm 2017 Fort- und Weiterbildung für Rettungsdienst-Profis Die Akademie für Notfallmedizin garantiert allen Unternehmen von Falck Deutschland, dass das Wissen ihrer Rettungsdienst-Mitarbeiter
MehrFachbereich - Rettungswesen
WERKFEUERWEHRVERBAND BAYERN E.V. ARBEITSGEMEINSCHAFT BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ Fachbereich - Rettungswesen Vorstellung des Fachbereiches Aktueller Stand zum Thema Verrechnung der Rettungsdiensteinsätze
MehrAktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung
Aktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung Schülerinnen und Schüler an Rettungsassistenzschulen im Spiegel der Statistik Von Bettina Link Rettungsassistentinnen und -assistenten nehmen im Gesundheitswesen
MehrKTQ-Zertifizierung im Rettungsdienst als nahtlose Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
KTQ-Zertifizierung im Rettungsdienst als nahtlose Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Prof. Dr. med. P. Sefrin Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern
MehrWeiterbildung. Fachgesundheitspfleger für den Operationsdienst. Alfried Krupp Krankenhaus
Weiterbildung Fachgesundheitspfleger für den Operationsdienst Alfried Krupp Krankenhaus Weiterbildung zum Fachgesundheitspfleger für den Opetrationsdienst Die Arbeit im OP stellt immer höhere fachliche
MehrBerufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in an der Landesrettungsschule der DRK- und ASB-Landesverbände Sachsen-Anhalt ggmbh
Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in an der Landesrettungsschule der DRK- und ASB-Landesverbände Sachsen-Anhalt ggmbh Landesrettungsschule der DRK- und ASB- Landesverbände Sachsen Anhalt ggmbh
MehrRegelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum
Regelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum Dr. iur. Oliver Jürgens Rechtsanwalt Göttingen Delegation Notkompetenz Regelkompetenz Delegation Anordnungsverantwortung: Notarzt Durchführungsverantwortung:
MehrAusbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN
Ausbildung im Rettungsdienst Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN Rettungsassistent/in (Verkürzte Ausbildung nach RettAssG 8.2) Lernziele: Leistungen: Lehrgangsort: Umfang: Fundierte Kenntnisse
MehrDeutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit
Mathias Hochschule Rheine Mathias Hochschule Rheine Postfach 1863 48408 Rheine Deutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit Anschrift Frankenburgstraße 31 48431 Rheine Telefon +49 (0) 5971 42-1171 Telefax
Mehrund LNA im BA Burkhard Dirks Ulm LNA und Qualitätssicherung (RDG) Aufgaben
Burkhard Dirks Ulm und LNA im BA LNA und Qualitätssicherung (RDG) Aufgaben! Der Leitende Notarzt wirkt bei der Qualitätssicherung im Rettungsdienst mit.! Aufgaben, Tätigkeit und Bestellung des Leitenden
MehrBereitstellung von Notärzten für f die präklinische. Versorgung
Bereitstellung von Notärzten für f die präklinische Versorgung Detlef Blumenberg Klinikum Osnabrück Ausgangsbedingungen Abnahme der Akutkliniken in den nächsten n Jahren Zunahme der Primärtransporte rtransporte
MehrRechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht. BUDAPESTER STRAßE 34A 01069 DRESDEN 0351/86261100 kanzlei@annett- kohle.de
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht BUDAPESTER STRAßE 34A 01069 DRESDEN 0351/86261100 kanzlei@annett- kohle.de VOM RETTUNGSASSISTENTEN ZUM NOTFALLSANITÄTER JURISTISCHE ASPEKTE DER VERSORGUNG
MehrVom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)
Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80
MehrIB Medizinische Akademie Starnberg. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w)
IB Medizinische Akademie Starnberg Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w) Passion Mensch! Weil Sie die eigenständige Betreuung und Beratung am Patienten lieben. Schwebt Ihnen ein vielfältiger, zukunftssicherer
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912 Beschlussempfehlung Kultusausschuss Hannover, den 16.11.2016 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe
MehrMedizinische Fachangestellte und Rettungsassistenten in der Notaufnahme, geht das?
Medizinische Fachangestellte und Rettungsassistenten in der Notaufnahme, geht das? Ausgangslage Nach Hochrechnungen werden in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2020
MehrStruktur und Inhalt einer möglichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Struktur und Inhalt einer möglichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) Pflegeberufsgesetz (PflBG) www.blgs-ev.de Carsten Drude 22.01.2016 Agenda Aktueller Sachstand
MehrRichtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern.
Anlage 2 Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern (RDPZR-OrgL) Inhaltsübersicht 1 Geltungs- und Regelungsbereich
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung
Die Ausbildungszielbestimmung des 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Notfallsanitätergesetzes Bundesrechtliche Vorgaben und Umsetzung durch die Bundesländer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Ausbildungszielbestimmung
MehrAusbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport
Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des
MehrWOHIN MUSS ZWINGEND DER NOTARZT?
CAMPUS GROSSHADERN CAMPUS INNENSTADT WOHIN MUSS ZWINGEND DER NOTARZT? Interprofessionalität in der Präklinik ZUR PERSON Oberarzt der Klinik für Anaesthesiologie Bis 31. Juli 2016 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
MehrStellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
16 STELLUNGNAHME 16/2167 A01, A11 Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes Nordrhein- Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung
MehrPädiatrische Fachweiterbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG) 08. Februar
Pädiatrische Fachweiterbildung für Intensiv- und 08. Februar 2016 12.03.2018 Lehrgangseröffnung 08. Februar 2016 1 Brandenburgische Bildungswerk für Medizin und Soziales e.v. (BBW e.v.) Wir wollen, dass
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrAssociation of the Scientific Medical Societies in Germany
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Association of the Scientific Medical Societies in Germany AWMF S Arbeitskreis "Ärzte und Juristen" Referate der Sitzung des
MehrGesundheits- und Krankenpfleger/in
Kompetent. Sympathisch. vor Ort. Ausbildung mit Perspektive Gesundheits- und Krankenpfleger/in Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in in den Henneberg-Kliniken Hildburghausen Das Berufsbild
MehrStellungnahme der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Stellungnahme der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und
MehrNeue Wege in der Ausbildung? GeneralistischePflegeausbildung was bedeutet das für unsere Region?
Neue Wege in der Ausbildung? GeneralistischePflegeausbildung was bedeutet das für unsere Region? Pflegepraxis heute und morgen Im Mittelpunkt stehen die zu pflegenden Menschen mit dem Recht auf Selbst-
MehrA. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP
NOTFALLPFLEGE IN DEUTSCHLAND A. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP Inhalt Berufsstand Gesundheits- und Krankenpflege Stellung der Notfallpflege Spezifische Problemlagen Fort- und Weiterbildung
MehrStellungnahme der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Stellungnahme der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und
MehrArbeitsablauforganisation Pflege am Klinikum rechts der Isar
Arbeitsablauforganisation Pflege am Klinikum rechts der Isar Situationsgerechte Handlungsanpassung Patientenorientierte Pflege Dimensionen der Handlungskompetenz Bereichspflege situativ anpassen Personalkompetenz
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1000033198. digitalisiert durch
Teil 1 : Einführung 1 I. Einsatz der Telemedizin im Gesundheits- und Rettungswesen 1 II. Begriffsbestimmung 2 1. Telematik 3 2. Gesundheitstelematik 3 3. Telemedizin 4 4. Präklinische Notfallmedizin und
MehrWas bedeutet die Internationalisierung der Curricula in der Medizin?
Was bedeutet die Internationalisierung der Curricula in der Medizin? PD Dr. Michael Knipper Institut für Geschichte der Medizin, JLU Gießen Was bedeutet die Internationalisierung der Curricula in der Medizin?
MehrDGKH Jahreskongress Berlin 2016
Thema: Aktuelle Weiterbildungssituation zur Hygienefachkraft in Deutschland www.krankenhaushygiene.de Inhalte: 1. Überblick AG Offensive Hygiene 2. Aktuelle Situation der HFK-Ausbildung in Deutschland
MehrOrdnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter
Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1
MehrPraxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Altenpflege
Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Altenpflege Weiterbildungskurs 2017 Weiterbildung zum Praxisanleiter Im Februar 2017 startet nunmehr der 17. Kurs zur Praxisanleitung am Alfried
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau
über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrAusführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen
Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen Teil II Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines S. 2 B. Hinweise zur Vollausbildung S. 2 C. Ausbildungsinhalte
MehrLogopädie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung
Logopädie Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Die Aufgaben eines/r Logopäden/in umfassen Prävention,
MehrEmpfehlungen der Bundesärztekammer zur Qualifikation Leitender Notarzt Stand:
Stand: 01.04.2011 Diese Empfehlungen ergänzen und aktualisieren die Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Fortbildung zum Leitenden Notarzt (LNA) (25.02.1988) sowie die Empfehlungen der Bundesvereinigung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrNeue Aspekte des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) vom 16. Juli 2003
Neue Aspekte des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) vom 16. Juli 2003 (Bundesgesetzblatt Nr. 1442 vom 21. Juli 2003) 1 Führen der Berufsbezeichnung: Neue Berufsbezeichnung:
MehrNOTFALLSANITÄTER CRASHKURS
Allgemeine Informationsbroschüre NOTFALLSANITÄTER CRASHKURS Kompaktlehrgang mit abschließender staatl. Prüfung für Rettungsassistenten/innen Urheberrecht: 22. August 2016 7. Oktober 2016 Das vorliegende
Mehr73. Bayerischer Ärztetag in Weiden. Dr. med. Heidemarie Lux Vizepräsidentin
73. Bayerischer Ärztetag in Weiden Dr. med. Heidemarie Lux Vizepräsidentin Übersicht» Prävention» Krankenhaus» Fortbildung» Notfallmedizin/Notarzt» PPP-Kommission» Suchtmedizin Präventionskommission Im
MehrNotfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung
Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Präklinik und Klinik Eckpunktepapier November 2007 Prof. Dr. med. Peter Sefrin Stellv. Vorsitzender der BAND (Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften
MehrDer Notfallsanitäter wie läuft es bei der Feuerwehr. Simon Heußen, Feuerwehr Gelsenkirchen
Der Notfallsanitäter wie läuft es bei der Feuerwehr Simon Heußen, Feuerwehr Gelsenkirchen Der Notfallsanitäter wie läuft es bei der Feuerwehr (in NRW) Übersicht Feuerwehr im Rettungsdienst Eine Übersicht
MehrBerufsbild Leitstellendisponent - alles bleibt anders?
Berufsbild Leitstellendisponent - alles bleibt anders? Dr. Christian Ebersperger Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 4. Symposium Leitstelle aktuell 31. Mai 2016 in Bremerhaven
MehrNeue OrgL-Ausbildung in Bayern. Klemens Reindl Leiter Führungs- und Leitungskräfteausbildung
Neue OrgL-Ausbildung in Bayern Klemens Reindl Leiter Führungs- und Leitungskräfteausbildung Tag der Leitungs- und Führungskräfte im BV Schwaben 18. Oktober 2008 Der Diskussionsprozess Die Notwendigkeit
MehrLogopädie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung
Logopädie Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Die Aufgaben eines/r Logopäden/in umfassen Prävention,
Mehr(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:
Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrOrganisatorischer Leiter Rettungsdienst
ongress Der Organisatorische Leiter - Erfahrungen u. Perspektiven Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Anforderungsprofil einz Jäger 1 1 rganisatorischer Leiter Rettungsdienst - Anforderungsprofil Definition
MehrStellungnahme der ver.di-vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/6927 Stellungnahme der ver.di-vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Zum Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein -Gesetzentwurf zur Novellierung des
MehrRecht im Rettungsdienst. Nur zur online Präsentation. Rechte: BI MZ
Recht im Rettungsdienst Hinweis zu Beginn NotSanG 4 Ausbildungsziel (1) Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher,
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrFormazione del Medico
Formazione del Medico Austria, Germania, Italia a confronto Bolzano, 17.+18. settembre 2010 Dr. Frank Ulrich Montgomery Vizepräsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Trilaterales
MehrLogopädie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung
Logopädie Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Die Aufgaben eines/r Logopäden/in umfassen Prävention,
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrVereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.
16. Pflege-Recht-Tag Berlin 2011 Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, die zum
MehrDer Hems-Crew-Member (HCM) in der Luftrettung. A. Burgkhardt, Msc (Christoph 61, Leipzig / ADAC Luftrettung GmbH)
Der Hems-Crew-Member (HCM) in der Luftrettung A. Burgkhardt, Msc (Christoph 61, Leipzig / ADAC Luftrettung GmbH) Was oder Wer ist der HCM? Was oder Wer ist der HCM? Was ist der HCM? Hems - Crew - Member
Mehr'LH1RWNRPSHWHQ] Von Rechtsanwalt Achim Diekmann, Rheine
'LH1RWNRPSHWHQ] Von Rechtsanwalt Achim Diekmann, Rheine Die "Notkompetenz" ist ein schillernder Begriff, der in der Ausbildung der Rettungssanitäter und -assistenten und in der täglichen Praxis nach wie
MehrPositionspapier. Die kopernikanische Wende
Positionspapier Advanced Practice Nursing Advanced Nursing Practice Advanced Practice Nurse Die kopernikanische Wende Peter Ullmann, Katrin Thissen, Birgit Ullmann, Ruth Schwerdt, Harald Haynert, Brigitte
MehrStellungnahme des Berufsverbandes für den Rettungsdienst e.v. (BVRD) "Das Ende der Notkompetenz die Regelkompetenz"
Stellungnahme des Berufsverbandes für den Rettungsdienst e.v. (BVRD) "Das Ende der Notkompetenz die Regelkompetenz" Der Berufsverband für den Rettungsdienst e.v. (BVRD), die berufsständische Vertretung
MehrHandlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck
Geisteswissenschaft Tino Müller Handlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck Facharbeit (Schule) 1. Einleitung Das Ziel dieser Facharbeit ist es zu bestimmen, wie das Handlungsfeld eines Praxisanleiters
MehrOrdnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat
MehrUnabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern
MDK-Gemeinschaft Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern Essen/Berlin (12. März 2013) - Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MDK und MDS) sieht den Ausbau der Patientensicherheit
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Studienordnung für den postgradualen Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrProgrammübersicht 2014 Aus-, Fort und Weiterbildung
Berufsfachschule für den Rettungsdienst Südwestfalen Hauptmanns Garten 9a 57462 Olpe www.rettungsschule-suedwestfalen.de Programmübersicht 2014 Aus-, Fort und Weiterbildung Sie möchten eine Ausbildung
MehrAltenpflege Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung
Altenpflege Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Die Aufgabe von Altenpflegern ist es, alte Menschen
MehrPraxisanleiter für Notfallsanitäter Regulärer Lehrgang 360 Stunden am neuen Standort Hanau
Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Praxisanleiter für Notfallsanitäter Regulärer Lehrgang 360 Stunden am neuen Standort Hanau Mit dem In Kraft
MehrDie Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die
Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen
MehrIB Medizinische Akademie Tübingen. Ergotherapeut (m/w)
IB Medizinische Akademie Tübingen Ergotherapeut (m/w) Vielfältig und kreativ! Mit Interesse am Menschen. Verfügen Sie über Einfühlungsvermögen? Interessieren Sie sich für Menschen in ihren individuellen
MehrRettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land
Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land Stand: 15. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes...2 2.1 Aufgaben des Rettungsdienstes...2
MehrNotkompetenz im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Steinfurt
Notkompetenz im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Steinfurt Hinweise und Vorgaben (Redaktionsstand 19.01.2015) Vorbemerkung und Ziele Der Alltag in der öffentlichen Notfallrettung des Kreises Steinfurt
MehrNachholbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit Schwerpunkt, Pflege des psychisch kranken Menschen
Nachholbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit Schwerpunkt, Pflege des psychisch kranken Menschen Die Universitären Psychiatrischen Kliniken sind als Kompetenzzentrum der Psychiatrie auf qualifiziertes Personal
Mehrdes Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5283 02. 06. 2014 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
MehrQualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren
Medizin Tim Guderjahn Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Studienarbeit Gesundheitsökonomie für Mediziner Fachhochschule Riedlingen
MehrIB Medizinische Akademie Berlin. Ergotherapeut (m/w)
IB Medizinische Akademie Berlin Ergotherapeut (m/w) Einfach reich an Abwechslung! Verstehen und Handeln Tätig sein ist ein menschliches Grundbedürfnis. Gezielt eingesetzte Betätigung fördert die Gesundheit
MehrSanitätergesetz 2002 Überlegungen damals und was daraus wurde. Michael Halmich
Sanitätergesetz 2002 Überlegungen damals und was daraus wurde Michael Halmich Historischer Abriss I 1961: erste berufsrechtliche Regelung => Sanitätsgehilfe (MTF-SHD-G) Historischer Abriss II Nur Berufsausübung
MehrLogopädie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung
Logopädie Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Die Aufgaben eines/r Logopäden/in umfassen Prävention,
MehrLandesamt für f r soziale Dienste - Abt. Gesundheitsschutz - Schleswig-Holstein. Erfahrungsbericht
RiliBÄK 2008 Erfahrungsbericht Zuständige Behörde in Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Landesamt für soziale Dienste Schleswig- Holstein - Abteilung Gesundheitsschutz -
MehrErgebnisse der AG Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne
Ergebnisse der AG Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne Thomas Bauer Werkstätten:Messe, Nürnberg, 13.03.2015 Inhalte Die WfbM und das Ordnungssystem der Berufsbildung Zielsetzungen der BAG WfbM und der
MehrFinanzierung der Notfallsanitäterausbildung
Notfallsanitäter was NUN? Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung NUN-Abschlussveranstaltung Gesetzesfolgen Durch die Neuregelung der Ausbildung entstehen Mehrkosten. Diese verteilen sich auf unterschiedliche
MehrPraxisorientierung durch das KTQ-Modell Gesine Dannenmaier Geschäftsführerin, KTQ-GmbH Berlin
Praxisorientierung durch das KTQ-Modell Gesine Dannenmaier Geschäftsführerin, KTQ-GmbH Berlin 10. Internationales Symposium Qualität im Gesundheitswesen Seite 1 KTQ-Gesellschafter Verbände der Kranken-
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
MehrUnser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover
Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns
MehrPersonal Profile im Wandel. Berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals aus Sicht des Roten Kreuzes
Personal Profile im Wandel Berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals aus Sicht des Roten Kreuzes. Rettungsfachpersonal ist die Sammelbezeichnung für das nicht-ärztliche in Notfallrettung und Krankentransport
MehrGmbH-Geschäftsführer (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm - Merkblatt GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Merkblatt Personalqualifikation GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Merkblatt GmbH-Geschäftsführer
MehrKostenerstattung der ambulanten Ernährungstherapie beim Dialysepatienten
Kostenerstattung der ambulanten Ernährungstherapie beim Dialysepatienten 3 4 Kostenerstattung der ambulanten Ernährungstherapie 5 Kostenerstattung der ambulanten Ernährungstherapie.am Beispiel des KfH-Nierenzentrum
MehrDie Ausländerbehörde. Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch?
Die Ausländerbehörde Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch? Zweck des Aufenthaltsgesetzes Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
MehrUnterbringung und Zwangsbehandlung
Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit
MehrFachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung
Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung Dr. Andreas Albrecht Aufsichtsperson Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 1 Inhaltliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung 4
MehrKontaminationsrisiken bei der Pflege der Patienten während und nach der Chemotherapie K.Paradies 2.NZW Dresden
Kontaminationsrisiken bei der Pflege der Patienten während und nach der Chemotherapie 1 Wer übt Tätigkeiten mit Zytostatika aus? Tätigkeiten mit Zytostatika üben alle Beschäftigten aus, die Zytostatika
Mehr