ACCURAT HCM. Payroll Wartung Release 17.02

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1 ACCURAT HCM Payroll Wartung Release 17.02

2 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise Einsatz der Wartung für alle ACCURAT HCM-Payroll-Anwender Kurzarbeitergeld Beitragszuschuss zur Krankenversicherung PV-Beitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer Meldeverfahren Meldeverfahren Unfallversicherung Meldeverfahren EEL Änderung an der Berechnung des voraussichtlichen Jahreseinkommens zur Versteuerung von Sonstigen Bezügen nach Jahressteuerberechnung Speicherung der SV- und UV-Werte aus vorangegangenen Arbeitsverhältnissen in der Datenbank SV-Werte gleicher Arbeitgeber Umsetzläufe mit Ändern Ordnungsbegriff gespeicherte LStB-Daten wurden nicht mit geändert Überarbeitung der News-Anzeige Import von Dateien Anpassung Suchergebnisse Erstellen von Reports... 8 Seite 2 von 8

3 1. Allgemeine Hinweise Wichtig: Bitte lesen Sie sich dieses Schreiben sorgfältig durch. Alle Änderungen wurden von uns ausführlich getestet, bevor das Release seine Freigabe erhielt. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, im Bedarfsfall für die betroffenen Mitarbeiter eine Testabrechnung durchzuführen. Natürlich stehen Ihnen unsere Systemberater für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung. Das ACCURAT HCM-Payroll Anwendungshandbuch und weitere wichtige Informationen können Sie immer aktuell aus dem Internet herunterladen. Sie finden diese Dokumente auf unserer Webseite im Kundenbereich unter dem Punkt "Dokumentation". 2. Einsatz der Wartung für alle ACCURAT HCM-Payroll-Anwender Der Einsatz des Wartungsreleases erfolgt am 13. März Das Programm wird auf dem Terminalserver bereits am Samstag, den 11. März 2017 aktualisiert. Sie müssen jedoch bis zum Mittag des 13. März 2017 mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Anwendung rechnen. Falls Sie bereits Ihre Abrechnung mit dem alten Release durchgeführt haben, müssen Sie zwingend vor der Installation des Service-Packs Ihre Transfer-Dateien empfangen und einlesen. Die Konsistenz der Daten ist sonst nicht gewährleistet. 3. Kurzarbeitergeld 3.1 Beitragszuschuss zur Krankenversicherung Bei privat versicherten Arbeitnehmern, die Kurzarbeitergeld beziehen, ist der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Beitragszuschuss wird auf die tatsächlichen Aufwendungen (Prämie) begrenzt. Für die Ermittlung des Beitragszuschusses für das tatsächliche Arbeitsentgelt wird die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes herangezogen: Tatsächliches Arbeitsentgelt x die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes Für das fiktive Arbeitsentgelt ist aufgrund des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vom der Beitragszuschuss unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zu ermitteln: Fiktiventgelt x (allgemeiner Beitragssatz zuzüglich durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) Unter bestimmten Konstellationen wurde bei der Berechnung des KV-Beitragszuschusses nicht der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, sondern der individuelle Zusatzbeitragssatz verwendet. Mit Einsatz dieser Wartung wird der Beitragszuschuss korrekt ermittelt. Für privat versicherte Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeldbezug kann es daher ab 01/2016 zu Nachberechnungen kommen. 3.2 PV-Beitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer Lt. 60 Abs. 7 SGB XI werden die Beitragszuschläge zur Pflegeversicherung für die Bezieher von Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit pauschal erstattet. Deshalb sind aus dem fiktiven Seite 3 von 8

4 Arbeitsentgelt hierfür keine Beiträge zu berechnen und abzuführen. Das bedeutet, dass der freiwillige Beitrag zur PV um den Beitragszuschlag zur PV für das fiktive Arbeitsentgelt zu reduzieren ist. Ein entsprechender Hinweis der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung wurde Anfang des Jahres an die Softwarehäuser gegeben. Mit Einsatz dieser Wartung werden rückwirkend ab 01/2016 die freiwilligen Beiträge zur PV um den Beitragszuschlag PV für das fiktive Entgelt gekürzt. 4. Meldeverfahren Meldungen mit dem Status Excluded[x] sind Datensätze, die vom Meldeverfahren ausgeschlossen sind und nicht berücksichtigt wurden. Diese stehen lediglich aus Gründen der Dokumentation der Historie im System und bedürfen keiner Bearbeitung. Mit dem Release ist auch keine Bearbeitung mehr möglich. 4.1 Meldeverfahren Unfallversicherung Die ursprünglich für den Januar avisierte Freigabe des Stammdatenabrufs konnte aus Gründen der Qualitätssicherung noch nicht erfolgen. Da der Stammdatenabruf Voraussetzung für die Erstellung des elektronischen Lohnnachweises ist, wird dieser in der Abrechnung momentan noch nicht erstellt. Das hat keine Auswirkungen auf Ihre gewohnten Abläufe. Sie können die folgenden Monate ohne Rücksicht auf die Neuerungen zum elektronischen Lohnnachweis zu den gewohnten Terminen abrechnen. Der elektronische Lohnnachweis wird nach der Freigabe des Stammdatenabrufs und dem anschließenden Einlesen der Rückmeldung zur dann folgenden Abrechnung erstellt. Die verspätete Abgabe des elektronischen Lohnnachweises wird in diesem Jahr aufgrund des Parallelverfahrens von der DGUV toleriert. Die personenbezogene Meldeliste 262 für den elektronischen Lohnnachweis haben wir übergangsweise in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar 2017 zusätzlich erzeugt, ohne die entsprechenden Meldesätze dazu zu erstellen. Diese Liste wurde nur dann ausgegeben, wenn alle Zugangsdaten für das UV-Meldeverfahren für das Jahr 2016 vorhanden waren (siehe Kundeninfo vom ). Mit Einsatz dieser Wartung wird die personenbezogene Meldeliste 262 nur noch erzeugt, wenn auch entsprechende Meldesätze (Liste 263) des elektronischen Lohnnachweises erstellt werden. 4.2 Meldeverfahren EEL Bei Feldern, die im Meldeverfahren zum Überschreiben freigegeben sind, kam es zu Verschiebungen der Dezimalstellen. Dieser Fehler wurde behoben Entgeltbescheinigung bei Mutterschaftsgeld Fehlzeiten vor Beginn des Mutterschutzes wurden bei der Berechnung von EEL-Meldungen nicht korrekt erkannt, weshalb auch der Grund der Fehlzeit vor der Schutzfrist nicht korrekt ermittelt werden konnte. Der Fehler ist behoben. Weiterhin ist auch der Fehler Meldung erzeugt SQL DateTime-Überlauf behoben Vorerkrankungsanfragen Bei EEL Meldungen mit Grund 61 (Vorerkrankungsanfrage) wurden zu viele und teilweise nicht relevante Vorerkrankungszeiten ausgewählt, wodurch die Meldung nur falsch abgegeben werden konnte. Nun werden die korrekten Fehlzeiten ausgewählt. Seite 4 von 8

5 5. Änderung an der Berechnung des voraussichtlichen Jahreseinkommens zur Versteuerung von Sonstigen Bezügen nach Jahressteuerberechnung Für die Berechnung des Voraussichtlichen Jahreseinkommens gibt es die Auswahl von 3 Varianten: - Hochrechnung Jahreseinkommen auf Basis einer monatlichen Durchschnittsberechnung - Hochrechnung Jahreseinkommen auf Basis eines vom Anwender vorzugebenden geschätzten Monatsverdienstes - Hochrechnung Jahreseinkommen auf Basis des lfd. Steuerbruttos des Monats, in dem der sonstige Bezug versteuert wird. Bei untermonatigem Austritt werden für die Ermittlung des Satzes je Steuertag nur die anteiligen Steuertage herangezogen. Anlass für die Änderungen war die zu ungenaue Hochrechnung im Fall der Variante des ersten Anstrichs, speziell bei Fällen mit unterjährigem Ein- oder Austritt und Zahlungen nach Austritt. Hier wurden alle Monate bis zum Zahlungsmonat des sonstigen Bezugs unabhängig davon, ob der Mitarbeiter dort überhaupt beschäftigt gewesen ist, für die Durchschnittsberechnung herangezogen. Dadurch kam es in den genannten Fällen u.u. zu einem zu niedrigen voraussichtlichen Jahreseinkommen und damit meist zu einer zu niedrigen Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug. Um solche partiellen Abweichungen künftig zu vermeiden, wurde abgegrenzt ab dem Jahr 2017 die Variante mit der Durchschnittsberechnung weg von den Monaten auf die tatsächlichen Steuertage bezogen umgestellt. Es wird ein Satz je Steuertag aus dem im Jahr aufgelaufenen monatlichen Steuerbrutto bis zum Zahlungsmonat des sonstigen Bezugs dividiert durch die tatsächlichen Steuertage bis zum betr. Monat gebildet. Bei unterjährigem Eintritt wird dabei geprüft, ob Fremdfirmenvorträge vorhanden sind und ob im Fremdfirmenzeitraum steuerliche Werte zu Steuerbrutto und/oder Steuertagen angegeben sind. Vorträge mit Steuerbrutto und/oder Steuertagen werden in den aufgelaufenen Wert mit einbezogen. Für Vorträge ohne diese Angaben werden die Steuertage ermittelt und mit dem ermittelten Satz je Steuertag mit aufgefüllt. Beim Auffüllen der nach dem Monat der Zahlung des sonstigen Bezugs liegenden Zeit bis zum Jahresende werden auch bei vor der Zahlung liegenden Austritt immer die fehlenden Tage nach dem Austrittstag mit aufgefüllt. Die Wahl der Variante richtet sich danach, wie die Mitarbeiter vergütet werden. Bei monatlichen Entgelten in wechselnden Höhen wird die Variante mit der durchschnittlichen Berechnung wahrscheinlich das voraussichtliche Jahreseinkommen besser abbilden, als die Variante, den Verdienst des Monats der Zahlung des sonstigen Bezugs als Basis heranzuziehen. Bei gleichbleibenden Entgelten ist es u.u. günstiger, den Verdienst des Zahlungsmonats des Sonstigen Bezugs als Basis für die Hochrechnung der noch fehlenden Monate heranzuziehen, da hier eine u.u. im Jahr stattgefundene Entgeltänderung sich auf den fehlenden Anteil bis zum Jahresende direkt auswirkt. Die Vorgabe eines geschätzten Monatsverdienstes bleibt den Fällen vorbehalten, wo bekannt ist, dass in der Zukunft der Verdienst erheblich von den bisher vorliegenden Werten abweichen wird. Damit könnte eine zu niedrige Jahresversteuerung vermieden werden, wenn der Mitarbeiter zu hohe Rückforderungen im Rahmen der Veranlagung vermeiden will. Seite 5 von 8

6 Die Steuerungskennzeichen zur Auswahl der Varianten sind wie folgt zu finden: Firmensteuerung: Steuerung je Person: In der Lohnkontoliste finden Sie in der nachstehenden Zeile das jeweils beim Mitarbeiter für die Ermittlung des voraussichtlichen Jahreseinkommens wirksam gewordene Kennzeichen. Steht das Kennzeichen durchgängig auf 0, wird die Zeile nicht ausgewiesen. BEZEICHNUNG SUMME JANUAR FEBRUAR MAERZ JAHRESVERSTEUERUNG Speicherung der SV- und UV-Werte aus vorangegangenen Arbeitsverhältnissen in der Datenbank SV-Werte gleicher Arbeitgeber Bisher wurden diese Werte wie Berichtsdaten verarbeitet und die Eingaben nach erfolgter Abrechnung wieder gelöscht. Die Werte waren nur im Textteil des Lohnkontos des betr. Jahres in Listenform verfügbar. Da diese Werte an sich permanente Personalstammdaten darstellen, sollten sie auch dauerhaft in der Datenbank wie andere Personaldaten stehen bleiben. Deshalb wurde die Datenhaltung für die SV- und UV-Werte dahingehend geändert, dass eingegebene Vortragswerte stehen bleiben und vom System z.b. bei Wiedereintritten oder Umsetzungen mit Wiedereintritt gebildeten Werte nach der Abrechnung Seite 6 von 8

7 in die Datenbank rückübertragen werden und dort für Kontrollzwecke oder Auswertungen zur Verfügung stehen. Mit der ersten Abrechnung nach Releaseeinsatz werden einmalig alle Werte der Jahre 2016 und 2017, sofern diese vorhanden sind, zwangsweise rückübertragen und gespeichert. Die Umstellung betrifft die Werte, die unter folgendem Ordner angezeigt werden: Achtung: Versuchen Sie bitte keine Korrekturen auf einzelne SV-Vortragswerte bis zur nächsten Abrechnung vorzugeben. Da die Datenbank erst mit der nächsten Abrechnung einmalig komplett mit den ggf. im Abrechnungsbestand gespeicherten Werten bestückt wird, muss vermieden werden, dass durch jetzt vorgenommene Einzelkorrekturen Nullwerte für andere Felder übertragen werden. Ggf. erfassen Sie in solchen Fällen alle SV-Vortragswerte, die bereits gespeichert sind. Die Werte sind im 2. Lohnkontoteil, in dem auch die DEÜV-Meldungen in Listenform noch einmal dargestellt sind, zu finden. Nach der Abrechnung können Sie hier dann wie mit anderen Stammdaten normal arbeiten. Soll ein Wert explizit auf 0,00 gesetzt werden, tragen Sie bitte auch 0,00 ein. Gelöschte Wertfelder werden derzeit noch nicht als 0,00 ausgegeben, um hier nicht für versehentlich erfasste und wieder gelöschte Felder Nullwerte zur Abrechnung zu schicken. 7. Umsetzläufe mit Ändern Ordnungsbegriff gespeicherte LStB-Daten wurden nicht mit geändert Bei Umsetzläufen mit Ändern Ordnungsbegriff werden bekanntermaßen alle Abrechnungsdaten des Mitarbeiters mit auf den neuen Ordnungsbegriff übernommen. Dabei wurden bislang bereits gespeicherte LStB-Daten nicht mitgenommen, so dass es bei der nächsten Abrechnung u.u. zu einer Neuerzeugung einer bereits vorher schon einmal erzeugten Lohnsteuerbescheinigung gekommen ist. Der Fehler wurde behoben, so dass jetzt auch die LStB-Daten mit auf den neuen Ordnungsbegriff übernommen werden. 8. Überarbeitung der News-Anzeige In der News-Anzeige gibt es eine neue Filterfunktion oben rechts. Die Sortierung erfolgt von Neu nach Alt bisher wurden fälschlicherweise nur die ältesten 11 Einträge angezeigt. Dieser Fehler wurde behoben. Seite 7 von 8

8 9. Import von Dateien Bisher konnte das Fenster eines Importes jederzeit geschlossen werden, ohne eine Abfrage nach der Ausführung des Imports. Nun wird beim Verlassen/Schließen des Fensters eine Rückfrage gestellt um versehentliche Import-Abbrüche zu vermeiden. Alt: Neu: 10. Anpassung Suchergebnisse Suchergebnisse in der erweiterten Suche bzw. Listenansicht mit "Ausgabe in: Microsoft Excel-Arbeitsmappe" wurden bei Angabe eines Zeitraums ohne Eingrenzung ausgegeben. Der Fehler wurde korrigiert und der Export entspricht nun erwartungsgemäß dem Ergebnis der Anzeige in HCM. 11. Erstellen von Reports Reports, die eine Zeilennummernberechnung beinhalten, wurden mit $COUNT$ anstelle von Zeilennummern ausgegeben. Dieser Fehler wurde behoben. Seite 8 von 8

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