Konzeption der Schulsozialarbeit in Tuttlingen

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1 Konzeption der Schulsozialarbeit in Tuttlingen Ausgangslage in Tuttlingen 1. Grundsätzliches 1.1 Definitionen von Schulsozialarbeit 1.2 Gesetzliche Grundlagen 1.3 Trägerschaft 2. Ziele 3. Zielgruppen 4. Vorgehensweise 4.1 Handlungskonzept 4.2 Schnittstellen 4.3 Kooperationspartner 5. Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit 5.1 Beratung von Schülern 5.2 Arbeit mit Klassen 5.3 Sozialpädagogische Gruppenarbeit 5.4 Offener Bereich mit sozialpädagogischen Angeboten Schülercafé Offene Angebote 5.5 Arbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten 5.6 Beratung von Lehrkräften 5.7 Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf 5.8 Konfliktbewältigung 5.9 Vernetzung im Gemeinwesen 5.10 Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung 6. Strukturelle Rahmenbedingungen 6.1 Personelle Ausstattung 6.2 Räumlichkeiten 6.3 Sachmittel 6.4 Arbeitszeiten 6.5 Fortbildung und Supervision 6.6 Team 6.7 Dienst- und Fachaufsicht 7. Qualitätsentwicklung 7.1 Evaluation 7.2 Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit

2 Ausgangslage in Tuttlingen Die Stadt Tuttlingen hat Einwohner (KERNSTADT!!! / Stand ). Davon sind etwa 13 % im schulpflichtigen Alter (6-18 Jahre alt). Es gibt in Tuttlingen vier Grundschulen, zwei Grund- und Hauptschulen, eine Grund- und Werkrealschule, eine Werkrealschule, zwei Realschulen, zwei Gymnasien, eine Förderschule sowie die Schulen des Landkreises (eine Schule für Geistigbehinderte, die Gewerblichen Schulen und die Kaufmännischen und Hauswirtschaftlichen Schulen) und eine Schule für Erziehungshilfe. 1 Grundsätzliches Schulsozialarbeit ist eine Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule. Die Kooperation zwischen beiden Systemen wird für die Jugendhilfe in 81 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), 7 des Kinder- und Jugendfördergesetzes des Landes NRW und für die Schule in 5 a des Schulverwaltungsgesetz als Pflichtaufgabe festgelegt. Bei der Bewältigung der Aufgabenfelder von Schulsozialarbeit sind Schule und Jugendhilfe verstärkt aufeinander angewiesen. Viele Erfahrungswerte in und aus den Schulen zeigen, dass diese ihre ursprünglichen Aufgaben ohne stärkere Beachtung sozialpädagogischer Aufgaben nur begrenzt erfüllen können. Auf der anderen Seite ist die Jugendhilfe nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben ohne Berücksichtigung einer zentralen Lebensthematik junger Menschen - nämlich dem Lebensraum Schule - angemessen zu lösen. Schule und Jugendhilfe haben unterschiedliche Aufträge und funktionieren nach unterschiedlichen Strukturen. Schule hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche für ihr Leben zu qualifizieren, indem sie ihnen Allgemeinbildung und die Voraussetzungen zur beruflichen Orientierung vermittelt Jugendhilfe hat den Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie bei der Erziehung beratend zu unterstützen. Jugendhilfe hat in Ergänzung zur Familie neben Schule und Ausbildung junge Menschen in ihrer Entwicklung allgemein erzieherisch zu fördern und durch Beratung und Unterstützung sozialer Benachteiligung und Entwicklungskrisen entgegen zu wirken ist mehr als Bildung. Bildung wiederum ist mehr als Schule hat einen stark unterstützenden und anwaltlichen Auftrag für Kinder und Jugendliche. Dem für die Schule formulierten Erziehungsauftrag nach 1 Schulordnungsgesetz (SchOG) kann nur dann Rechnung getragen werden, wenn eine enge Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe (wie in 5 SchVG gefordert wird) besteht, die in Gestalt der Schulsozialarbeit gewährleistet wird.

3 Kooperation braucht feste Strukturen Kooperation zwischen den unterschiedlichen Systemen der Schule und Jugendhilfe kann nur gelingen, wenn es eine entsprechende Kooperationskultur gibt, die insbesondere die Qualität der pädagogischen Arbeit und ihren Auftrag sichert und weiterentwickelt. Gelungene Kooperation bedeutet, gemeinsam aktiv zu werden, aber auch ein angemessenes Maß an Autonomie des eigenen Fachgebietes zu gewährleisten Definitionen von Schulsozialarbeit Wir definieren Schulsozialarbeit als eine präventive, unterstützende und krisenintervenierende Beratung für alle Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Schulsozialarbeit umfasst Maßnahmen um mögliche Probleme und Fehlentwicklungen zu erkennen, sodass rechtzeitig ziel- und lösungsorientierte Sozialarbeit geleistet werden kann beinhaltet die Auseinandersetzung mit verschiedenen in der Gesellschaft auftretenden sozialen Phänomenen und Gefährdungen ist eine ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schüler/innen im Zusammenwirken mit der Schule und dem Elternhaus. Schulsozialarbeit bedeutet Prävention, Intervention, Förderung, Integration, Partizipation, Emanzipation und Vernetzung. Prävention setzt frühzeitig im Bereich der psychosozialen Entwicklung ein, um Auffälligkeiten, Abweichungen und Ausgrenzungen zu verhindern und gleichberechtigte Lebenschancen herzustellen. Intervention erfolgt in besonderen Problemlagen und bei Lebensschwierigkeiten in Form von sozialpsychologischer Beratung, Vermittlung sozialer Kompetenzen, Unterstützung bei Verhaltensänderungen, kollegialer Hilfeleistung und Austausch mit den Schulleitungen und Lehrer/innen. Förderangebote Die Vorbereitung von Förder- und Projektangeboten und die Weiterentwicklung von Konzepten sind grundlegende Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit. Sie erfordern einen interdisziplinären und kooperativen Ansatz mit allen pädagogisch Beteiligten im Sinne der Fachlichkeit. Partizipation bedeutet die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Schulleben, an Angeboten und Projekten, an der Gestaltung und Veränderung des Lebensraumes Schule. 1 Vgl.: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. / Landesverband Nordrhein-Westfalen(Hrsg.): Rahmenrichtlinien des Deutschen Verufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), Landesverband Nordrehin- Westfalen, Landesfachgruppe Schulsozialarbeit. S. 2-3.

4 Emanzipation hat die Aufgabe den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulsozialarbeiterischen Angebote sowohl die eigene Geschlechtsrolle als auch den Status als Kind und Jungendlicher kritisch zu vermitteln. Integration Schulsozialarbeit erfordert einen integrativen Ansatz in der Schule, im Wohnumfeld und Erwerbsleben und ist weiterhin bestrebt, durch Mitwirkung in der Sozialplanung eine Verbesserung der Lebenssituation zu erzielen. Vernetzung Die an Schulen tätigen Diplom-Sozialpädagogen/innen und -Sozialarbeiter/innen sind Bindeglied zwischen der Schule, dem Elternhaus und der Jugendhilfe. Schulintern arbeiten sie dabei eng mit den Lehrer/innen, der Schulleitung und den Eltern zusammen. Zudem kooperieren sie mit externen Jugendhilfe- und Beratungsinstitutionen, sind Mitglied in verschiedenen Netzwerken und tauschen sich regelmäßig mit Fachkollegen/Innen über Erfahrungen aus. Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges, an Kindern, Jugendlichen und Eltern orientiertes pädagogisches Angebot, das in der Institution Schule und ihrem direkten Umfeld nur in enger Kooperation mit der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern in einem interdisziplinären, ganzheitlichen Ansatz zum Erfolg führen kann Gesetzliche Rahmenbedingungen Schulsozialarbeit arbeitet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ( 1,3,9,13,81 SGB VIII) Hinzu kommen die Bestimmungen des 8a des SGB VIII. Weitere Regelungen finden sich im Schulgesetz (u.a. 85). Der Datenschutz ist zum einen im SGB VIII ( 61-67) geregelt, zum anderen im SGB I ( 35) und im SGB X ( 69ff). 1.3 Trägerschaft Der Träger für die Schulsozialarbeit in Tuttlingen ist die Stadt Tuttlingen. Hier ist die Schulsozialarbeit bei Dezernat 1, Fachbereich 4 (Familie, Bildung, Integration und Soziales) bei der Abteilung 4.3 (Jugend und Senioren) angesiedelt. 2 Ziele Schulsozialarbeit verbindet verschiedene Leistungen der sozialen Arbeit miteinander und ist mit diesem Angebot im Alltag von Kindern und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände erreichbar. Sie bringt sozialpädagogische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrages der Lehrkräfte nicht durch diese realisiert werden können. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit neue Zugänge und erweitert deren Handlungsmöglichkeiten. 2 Vgl.: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. / Landesverband Nordrhein-Westfalen(Hrsg.): Rahmenrichtlinien des Deutschen Verufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), Landesverband Nordrehin- Westfalen, Landesfachgruppe Schulsozialarbeit. S. 4-5.

5 Schulsozialarbeit fördert gemeinsam mit der Schule - die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen -, indem sie an der Schule Aktivitäten anbietet, durch die Schülerinnen und Schüler über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. Sie trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, indem sie Ausgrenzungen und dem Risiko des Scheiterns in der Schule entgegenwirkt und schulisch weniger Erfolgreiche darin unterstützt, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen und Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie berät Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule einbringt und eine Brückenfunktion zwischen den einzelnen Sozialisationsinstanzen wahrnimmt. Sie schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl, indem sie an der Schule Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Lebensprobleme und Risiken leistet, zur Selbsthilfe befähigt und spezielle Hilfen vermittelt. Sie trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu erhalten bzw. zu schaffen, indem sie daran mitwirkt, Schule als Lebensraum so zu gestalten, dass alle darin ihren Platz haben, dass vielfältige Beziehungen zum sozialen Umfeld bestehen und dass Kinder und Jugendliche sich an der Gestaltung des Lebensraumes Schule beteiligen können. 3 Zielgruppen Zielgruppen der Schulsozialarbeit sind - alle Schülerinnen und Schüler einer Schule, - die Eltern - und die Lehrerinnen und Lehrer. 4 Vorgehensweise Grundlagen der Schulsozialarbeit sind sozialpädagogische Handlungsorientierungen. Bei der Realisierung ihrer Aufgaben greift sie auf das gesamte Repertoire sozialpädagogischer Methoden zurück. Schule besteht aus vielen differenzierten sozialen Systemen und wird zusätzlich von außerschulischen Systemen beeinflusst. Jede Schule ist, trotz dieser Gemeinsamkeiten, ein eigenständiges Gefüge, das ein eigenständiges Handlungskonzept einfordert. 4.1 Handlungskonzept Diese Konzeption ist als Rahmen zu sehen, die konkrete Ausgestaltung an der Schule wird im jeweiligen Handlungskonzept festgeschrieben. Hier werden Tätigkeitsschwerpunkte sowie Besonderheiten der Schule beschrieben. Dieses Handlungskonzept ist als Prozess zu sehen, es wird in regelmäßigen Abständen überprüft und wenn nötig verändert bzw. fortgeschrieben.

6 4.2 Schnittstellen Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an alle, die direkt oder indirekt in das System Schule eingebunden sind oder davon berührt werden. 4.3 Kooperationspartner Mögliche Kooperationspartner der Schulsozialarbeit sind alle Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zutun haben. 5 Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit In der Folge werden alle möglichen Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit beschrieben. Für jede Schule muss anhand klar definierter Standards eine spezielle konzeptionelle Auswahl und eine begründete Schwerpunktsetzung entwickelt und fortgeschrieben werden. Hierbei werden die spezifischen Problemlagen in der Schule und ihrem Umfeld, mögliche Kooperationspartner, sachliche und personelle Ressourcen und die Erfahrungen der sozialpädagogischen Fachkräfte berücksichtigt. 5.1 Beratung von Schülern Durch die ständige Präsenz der sozialpädagogischen Fachkräfte haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und sich in Problemsituationen Rat zu holen. Erfahrungsgemäß stehen folgende Bewältigungsprobleme im Mittelpunkt der Beratung durch die Schulsozialarbeit: - Persönlichkeitsentwicklung und Zukunftsperspektiven - Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern - Probleme in der Familie - Konflikte mit Lehrkräften - Lernprobleme und Schulschwierigkeiten - Soziale Auffälligkeiten Schulsozialarbeit bietet sowohl informellen Rat zwischen "Tür und Angel" als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen an. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind wichtige Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln. 5.2 Arbeit mit Klassen Die Schulsozialarbeit unterstützt den Aufbau und Erhalt von Klassengemeinschaften mit gruppenpädagogischen Methoden. Ebenso nutzt sie ihre Möglichkeiten für Kriseninterventionen. Es können auch bestimmte Themen aufgegriffen werden durch kurz- oder längerfristig angelegte soziale Kompetenztrainings. Eine weitere Möglichkeit mit Klassen zu arbeiten ist die Mitwirkung in Projekten mit Klassen zu verschiedenen Themen. 5.3 Sozialpädagogische Gruppenarbeit Sozialpädagogische Gruppenarbeit umfasst in der Schulsozialarbeit ein breites Spektrum möglicher Angebote mit unterschiedlichen Zielen und Organisationsformen. Dazu zählen: - Interessengruppen oder themenorientierte Gruppen: Hier sind ganz bestimmte Interessen und Themen der Ausgangspunkt für gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse.

7 - Gruppenarbeit mit Schülerinnen und Schüler, die Verantwortung für bestimmte Aufgaben bei der Gestaltung des Schullebens übernehmen. (z.b. Streitschlichter) - Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Dazu zählen Gruppenangebote, die Schülerinnen und Schüler bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten helfen sollen. Bei all diesen Angeboten stehen die Bedürfnisse und das gemeinsame Handeln der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. 5.4 Offener Bereich mit sozialpädagogischen Angeboten Schulsozialarbeit initiiert Angebote, die allen Schülerinnen und Schülern zu bestimmten Zeiten offen stehen und ihnen Gelegenheit geben, sich zu treffen, sich auszutauschen, Geselligkeit, Vergnügen und Entspannung zu erleben, aber auch Anerkennung und Eigenverantwortung zu erfahren. Für die Schulsozialarbeit sind solche Treffs niederschwellige Angebote, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen. Hier können Anknüpfungspunkte und Vertrauen für spätere Beratungen entstehen. Beispiel: Schülercafé Schülercafés oder Schülertreffs sind Räume, die von den Kindern und Jugendlichen selbst gestaltet werden sollen. Dies betrifft nicht nur die Einrichtung und Instandhaltung der Räumlichkeiten, sondern auch die Gestaltung der Atmosphäre und das Aufstellen von Regeln. Die Einrichtung und Organisation solcher Kommunikationsmöglichkeiten kann zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören. Beispiel: Offene Angebote Die Schulsozialarbeit kann Angebote im Freizeitbereich bzw. im Rahmen der Ganztagesschule planen, organisieren und betreuen. 5.5 Arbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten Schulsozialarbeit hat für Eltern eine unterstützende Funktion und soll entsprechende Angebote machen. Das können Beratungen, thematische Elterngesprächsrunden (eventuell in Kooperation mit Fachkräften), Hausbesuche, Teilnahme an Elternversammlungen und Vermittlungshilfen sein. Solche Angebote dienen der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, der Förderung der Erziehungskompetenz, der Unterstützung bei Problem- und Krisensituationen, der Vermittlung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe und anderen Unterstützungsangeboten und dem Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule. 5.6 Beratung von Lehrkräften Schulsozialarbeit berät Lehrkräfte in Erziehungsfragen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule einbringt und eine Brückenfunktion zwischen den einzelnen Sozialisationsinstanzen wahrnimmt. 5.7 Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf Einige Jugendliche haben Schwierigkeiten, nach der Schule einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Schulsozialarbeit unterstützt diese Jugendlichen darin, sich über ihre beruflichen Interessen klar zu werden, ihre Möglichkeiten, Stärken und Schwächen realistisch einzuschätzen und sich einen gangbaren Einstieg ins Berufsleben zu erschließen. Sie unterstützt sie darin, die Berufswahl mit ihrer Le-

8 bensplanung zu verbinden, rechtzeitig die wichtigen Informationen zu bekommen, die richtigen Schritte zu gehen und emotionalen Rückhalt zu erfahren. Insbesondere findet diese Unterstützung im Rahmen des Projekts Fit4Future statt. 5.8 Konfliktbewältigung Aufgrund ihrer Stellung im Schulbetrieb nehmen sozialpädagogische Fachkräfte eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Konflikten im Schulalltag ein: Sie können sozialpädagogische Gruppenarbeit anbieten, bei der Kinder und Jugendliche Kompetenzen zur Bewältigung von Konflikten erwerben können, z.b. Streitschlichtung. Sie unterstützen Lehrkräfte dabei, Klassenkonflikte oder akute Krisensituationen in Schulklassen zu bearbeiten. Sie vermitteln bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften oder zwischen Eltern und Lehrkräften. 5.9 Vernetzung im Gemeinwesen Es gehört zu den Kernaufgaben der Schulsozialarbeit, einen Bezug zur Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen herzustellen und das Erfahrungs-, Handlungsund Lernpotential ihres Umfeldes zu nutzen. Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei ihrer Öffnung ins Gemeinwesen und ermöglicht Kooperationspartnern den Zugang zur Schule und zu Schülerinnen- und Schülergruppen. Zur Vernetzung im Gemeinwesen gehören auch die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen, die Kooperation mit dem Jugendamt (Amt für Familie, Kinder und Jugend) sowie eine enge Verknüpfung mit dem Stadtjugendreferat Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung Die Schule ist ein Lern- und Lebensort, an dessen ständiger Weiterentwicklung alle zu beteiligen sind. Zu den institutionsbezogenen Aufgaben von Schulsozialarbeit gehört auch die Mitarbeit in schulischen Gremien sowie die Arbeit am Schulprogramm und in der Schulentwicklung. Sie berät die Institution Schule und die Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen und Erfordernissen und beteiligt sich an der Schulentwicklung. Dazu gehören beispielsweise: - Teilnahme an und Mitarbeit in schulischen Konferenzen - Kooperation mit der SMV - Mitarbeit bei Wandertagen, Schullandheim-Aufenthalten, Projektwochen - Mitarbeit bei pädagogischen Tagen - Durchführung von Informationsveranstaltungen für LehrerInnen, Eltern und andere Personen des Schulumfeldes 6 Strukturelle Rahmenbedingungen Folgende Rahmenbedingungen sind für eine erfolgreiche Schulsozialarbeit insbesondere notwendig: 6.1 Personelle Ausstattung Die personelle Ausstattung richtet sich nach einem Schülerschlüssel sowie nach dem individuellen Handlungskonzept der Schule.

9 6.2 Räumlichkeiten Die Schulsozialarbeit benötigt zentrale, auf dem Schulgelände gelegene und gut wahrnehmbare Räumlichkeiten. Zum einen steht ein geeigneter Raum als Schülercafé und/oder Gruppenraum zur Verfügung, zum anderen ein Büro mit geeigneter Ausstattung, Telefon und Internet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte üben in diesen Räumen das Hausrecht aus, wobei die Ausübung des Hausrechts nicht gegen die Schulordnung verstoßen darf. Die Schulsozialarbeit hat ein Nutzungsrecht für weitere schulische Räume sowie jederzeitigen Zugang zur Schule unabhängig von Schulbetrieb und Ferienzeiten. 6.3 Sachmittel Die Schulsozialarbeit bedarf einer ihren Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung für Verwaltungsleistungen, Sachausgaben und zur Durchführung pädagogischer Maßnahmen. Über den Etat verfügen die SozialpädagogInnen in eigener Verantwortung. 6.4 Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen TVÖD. Bei der Strukturierung der Arbeitszeit ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Zeitabschnitte in der Schulsozialarbeit gibt, unterteilt in feste Zeiten, flexible Zeiten und Ferienzeiten. Die Strukturierung und Gewichtung der Arbeitszeiten erfolgt je nach Handlungskonzept. 6.5 Fortbildung und Supervision Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung wird gewährleistet. Team-Supervision findet drei Mal jährlich statt. Einzel-Supervision wird bei Bedarf ermöglicht und finanziert. 6.6 Team Die Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen in der Schulsozialarbeit bilden Teams. Der regelmäßige Austausch mit anderen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern der Region wird vom Öffentlichen Jugendhilfeträger unterstützt (Landkreis Tuttlingen, Amt für Familie, Kinder und Jugendliche). Darüber hinaus ist eine enge Kooperation zwischen den Schulsozialarbeitern und den Mitarbeitern der offenen/mobilen Jugendarbeit der Stadt Tuttlingen erwünscht. 6.7 Dienst- und Fachaufsicht Eine kontinuierliche fachliche Beratung durch sozialpädagogisch qualifizierte Ansprechpartner wird durch die Stadt Tuttlingen durch die Leitung der Abteilung Jugend und Senioren gewährleistet. Ihr obliegt die Dienst- und Fachaufsicht. 7. Qualitätsentwicklung Die Qualitätsentwicklung ist ein kontinuierlicher gemeinsamer Prozess, an dem die Schulsozialarbeit, der Träger und die Schule gleichermaßen zusammenwirken. Soll dies gelingen, müssen die Rollen und die Verantwortlichkeiten der Beteiligten klar definiert sein. Das Grundverständnis der eigenen Rolle und Auftrags

10 ist die Ausgangsbasis einer wertschätzenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen allen Partnern. Qualitätsentwicklung zielt auf die Steigerung der Fachlichkeit und dem Nutzen der Beteiligten. Sie soll die jeweiligen Professionalisierungsprozesse voranbringen und die Rahmenbedingungen weiterentwickeln. 7.1 Evaluation Die Schulsozialarbeit muss nach verbindlichen Richtlinien eine Statistik erstellen. Einmal jährlich werden die Auswertungen durchgeführt. Darüber hinaus soll das vergangene Jahr im Rahmen der jährlich stattfindenden Sitzung der Planungsgruppe ausgewertet werden. Dabei wird insbesondere auf das aktuelle Handlungskonzept eingegangen und die Umsetzung der vereinbarten Ziele und Leistungen überprüft werden. 7.2 Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Bei der jährlich stattfindenden Sitzung der Planungsgruppe soll die Evaluation mit den verschiedenen Beteiligten diskutiert und gemeinsam eine Neuausrichtung für das nächste Jahr vorgenommen werden. Gez. Alber-Bacher Tuttlingen, den 05. März 2013

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