Unterstützungsleistungen für Familien! Stand !
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- Tristan Gerd Seidel
- vor 6 Jahren
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1 !!! Unterstützungsleistungen für Familien! Stand !
2 Gliederung! Kinderbetreuungsgeld! Familienbeihilfe! Steuervorteile für Familien! Familienzuschuss des Landes Vorarlberg! Pensionsrechtliche Absicherung für Frauen! Weitere familienunterstützende Maßnahmen! (Berndorfer Modell)!
3 Kinderbetreuungsgeld neu! Ab gibt es ein flexibles Kindergeldkonto mit einheitlicher Gesamtsumme, unabhängig von Bezugszeitraum (15 35 Mon.)! für Monate ein Elternteil geht in Karenz! für Monate beide Elternteile teilen sich Karenz! (Monatlich also zwischen 440,00 und 1.030,00)! Einkommensabhängige Variante: 12+2: 80 % der Letzteinkünfte (max ,00/Mon.)! Bezahlter Papamonat: Vorschuss in Höhe von 700,00 (nur möglich innert 3 Mon. nach der Geburt)! Partnerschaftsbonus: 1.000,00 bei Aufteilung der KiBe (50%/50% oder 60%/40%)!
4 Familienbeihilfe! Kinder ab dem Monat der Geburt 111,80!!! Kinder ab dem Monat, in dem das Kind 3 Jahr alt wird 119,60 Kinder ab dem Monat, in dem das Kind 10 Jahre alt wird 138,80 Kinder ab dem Monat, in dem das Kind 19 Jahre 162,00! Familien mit 2 Kindern zusätzlich pro Kind 6,90! Familien mit 3 Kindern zusätzlich pro Kind 17,00!!! Familien mit 4 Kindern zusätzlich pro Kind 26,00 Familien mit 5 Kindern zusätzlich pro Kind 31,40 Familien mit 6 Kindern zusätzlich pro Kind 35,00! Familien mit 7 und mehr Kindern pro Kind 51,00! Mit 1. Juli 2014 ist es zu einer Indexanpassung (Erhöhung um 4%) gekommen. Weitere Erhöhungen treten in Kraft ab 1. Jänner 2016 und nochmals ab 1. Jänner 2018 (jeweils 1,9%).!
5 Familienbeihilfe! Wer hat ab 18 noch Anspruch auf Beihilfe?! Für Kinder, die bereits 18 sind, besteht nur dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie für einen Beruf (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) aus- oder fortgebildet werden.! In den Zeit zwischen Matura und Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst gibt es Familienbeihilfe, wenn nach Ende des Dienstes so rasch wie möglich die Berufsausbildung fortsetzt wird.! In der Zeit zwischen Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes und Beginn einer Ausbildung gibt es ebenfalls Familienbeihilfe.! Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner Berufsausbildung mehr stehen, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe - auch dann nicht, wenn sie beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos vorgemerkt sind.! Wie lange bekommt man Familienbeihilfe?! Die maximale Bezugsdauer für die Familienbeihilfe ist mit dem vollendeten 24. Lebensjahr begrenzt. (Bei bestimmten Voraussetzungen bis 25).! Für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern das Kind noch nicht 24 ist.! Bei volljährigen Kindern, die ein Studium absolvieren, besteht der Anspruch, wenn die vorgesehene Studienzeit eingehalten und ein positiver Studienerfolg vorliegt. Dieser muss dem Finanzamt nachgewiesen werden.!
6 Steuervorteile für Familien! Für Familien gibt es Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert:! Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag: 1 Kind 494 Euro, 2 Kinder 669,00, 3 Kinder 889,00, für jedes weitere Kind + 220! Mehrkindzuschlag (ab 3 Kindern): 20,00 für das 3. und jedes weitere Kind! Kinderfreibetrag (ab 2016 verdoppelt sich dieser auf 440,00 Euro)! Unterhaltsabsetzbeträge (für Unterhaltsverpflichtete): monatlich 29,20 Euro für das 1. Kind, 43,80 Euro für das 2. Kind und jeweils 58,40 Euro für das 3. und jedes weitere alimentierte Kind! Refundierung der Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 50% (bis zu Euro pro Jahr)!
7 Familienzuschuss Land Vorarlberg! seit 1988 (nur in Vorarlberg)! Finanzielle Unterstützung für jedes Kind im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld! Deutliche Erhöhung im Jahr 2014, vor allem für Eltern ab dem 3. Kind, für Eltern von Mehrlingen sowie für Alleinerziehende.! Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder und beträgt zwischen 44,90 und 496,80 Euro monatlich.!
8 Familienzuschuss Land Vorarlberg! für jedes Kind im Anschluss an das KiBe-Geld für max.18 Monaten, wenn! das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die A oder EWR/CH-Staatsangehörigkeit hat und! das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle).!
9 Familienzuschuss Land Vorarlberg!
10 Pensionsrechtliche Absicherung! 4 Jahre pro Kind Anrechnung als Ersatzzeit! Für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Personen: Bewertung bei Pensionsantritt 2015 mit 1.112,30 Euro/Mon.! Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen (Pensionskonto): Bewertung mit monatlich 1.735,06 Euro im Jahr 2016! Gilt immer nur für das jüngste Kind! jährliche Steigerung der Bemessungsgrundlagen! Bei Arbeit während dieser Zeit - zusätzlich zur eigenen Teilgutschrift! Freiwilliges Pensionssplitting! Der arbeitende Elternteil kann für die ersten vier Jahre (AB 2017: für die ersten SIEBEN Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen.! (Ziele FB: 4 Jahre für alle Kinder, verpflichtendes Splitting)!
11 Familienunterstützende Maßnahmen! Kinderbetreuung: Ein qualitativ gutes und verlässliches Angebot an Kinderbetreuung ist eine wichtige Unterstützung für Familien. Fokus liegt auf Ausbau, Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie Leistbarkeit.! Zahlreiche Projekte und Initiativen, beispielsweise! Kinder in die Mitte (Unterstützung von Projekten und Aktivitäten zu den Bereichen Familie, Kommunaler Nahraum, Rahmenbedingungen...)! familieplus (Auditierungsprozess der Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit) oder! Familienfreundliche Betriebe (Gütesiegel für familienbewusste UN)! Auch Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung etc. berücksichtigen die Lebenssituation von Familien (bspw. die Anzahl der Kinder).!
12 Berndorfer Modell! fördert den familienbeihilfebeziehenden Elternteil max. bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.! Gewährung je nach KBG ab dem Ende des Wochengeldbezuges bzw. ab Vollendung des 18. Lebensmonates! Auszahlung erfolgt immer nur für das jüngste Kind.! Fällt weg bei Inanspruchnahme externer Betreuung! Die Höhe beträgt (< weniger als Vlbg. Familienzuschuss!)! bei der Variante ,00/Mon., Variante ,00/Mon., alle übrigen Varianten 68,00/Mon.! 1/3 Finanzierung durch Bund/Land/Gemeinde.! Die Verwirklichung des Gesamtmodells hat bisher nicht stattgefunden.!
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