Landkreis Märkisch Oderland. J u g e n d h i l f e p l a n u n g

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1 Landkreis Märkisch Oderland J u g e n d h i l f e p l a n u n g Teilplan: Jugendförderplan 2017

2 I M P R E S S U M Landkreis Märkisch-Oderland Fachbereich II Jugendamt Sachbereich: Jugendförderung Klosterstraße Strausberg jugendamt@landkreismol.de Kreistag Märkisch-Oderland Beschluss Nr.: 2017/KT/ Fachliche Auskünfte Sachbearbeiter Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Tel.: stefan_haedicke@landkreismol.de J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 2 von 43

3 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES... 5 Gesetzliche Grundlagen... 5 Leitsätze der Kinder- & Jugendförderung Märkisch-Oderland... 6 Handlungsschwerpunkte Statistische Daten im Überblick... 8 Entwicklung der Anzahl der Kinder / Jugendlichen 2000 bis 2015 im Landkreis MOL... 8 Darstellung des Jugendquotienten... 8 Ausgaben je Kind/Jugendlicher... 9 DARSTELLUNG DER SOZIALREGIONEN DES LANDKREISES Sozialregion Nord Bevölkerungsdaten (7 bis u27 Jahre) Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Sozialregion Ost Bevölkerungsdaten (7 bis u27 Jahre) Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Sozialregion Mitte Bevölkerungsdaten (7 bis u27 Jahre) Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Sozialregion West Bevölkerungsdaten (7 bis u27 Jahre) Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 3 von 43

4 FINANZIELLE AUFWENDUNGEN Zusammenfassende Darstellung Leistungsbereich Jugendarbeit Leistungsbereich Jugendsozialarbeit Kreiszuschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Leistungsbereich Jugendarbeit Außerschulische Jugendbildung Ferienfreizeiten Internationale Jugendarbeit Maßnahmen der Jugendarbeit Anleitung auf dem Gebiet der Jugendarbeit Personalkostenförderprogramm Sachkostenzuschuss für die Jugendarbeit Pädagogisches Bildungsangebot LAP Leistungsbereich Jugendsozialarbeit Zuschuss Kompetenzagentur/ Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier Kinder- und Jugendsuchtprävention Jugendverbandsarbeit Jugendberufshilfe Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 4 von 43

5 A l l g e m e i n e s Gesetzliche Grundlagen Der Jugendförderplan wird jährlich vom Landkreis Märkisch-Oderland als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage des 24 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) für die Leistungsbereiche gemäß SGB VIII erstellt. Im Jugendförderplan ist der in der Jugendhilfeplanung festgestellte Jugendhilfebedarf für diese Leistungsbereiche und die dafür vorgesehenen Aufwendungen des Landkreises auszuweisen. Der festgestellte Jugendhilfebedarf sowie die Ausweisung der Aufwendungen für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit müssen sich auf das laufende und das folgende Haushaltsjahr beziehen sowie die en für zwei weitere Haushaltsjahre darstellen. Gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Jugendhilfe soll nach 1 Abs. 3 SGB VIII zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Gemäß 2 Abs. 2 SGB VIII gehören zu den Leistungen der Jugendhilfe die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Diese Aufgabenfelder werden in den SGB VIII ausführlich beschrieben. Entsprechend 79 SGB VIII hat der Landkreis Märkisch-Oderland als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII, einschließlich der sverantwortung. Er hat dabei einen angemessenen Anteil der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel für die Jugendarbeit zu verwenden ( 79 Abs. 2 SGB VIII). Ohne die rechtzeitige sowie verlässliche Bereitstellung finanzieller Mittel kann der öffentliche Träger einerseits seiner Steuerungsfunktion nicht nachkommen und andererseits können Träger Angebote und Leistungen nicht entsprechend den Bedarfen anbieten. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 5 von 43

6 Leitsätze der Kinder- & Jugendförderung Märkisch-Oderland Die Prinzipien und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland orientieren sich an folgenden sozialpädagogischen Grundsätzen: Freiwilligkeit Lebensweltorientierung Bedarfs- und Bedürfnisorientierung Sozialraumorientierung Partizipation Familienbezogenheit Transparenz Hilfe zur Selbsthilfe Fachlichkeit Dabei sind sie auf die Erreichung folgender Ziele auszurichten: Entwickeln und Stärken sozialer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung, Entwicklung von Selbstbestimmtheit und Förderung der Selbständigkeit, Umgang miteinander, Übernahme von Verantwortung Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche Mitgestaltung an kinder- und jugendgemäßen Lebensräumen, insbesondere sozialraumund lebensraumorientiert, Identifikation mit dem Umfeld Primär- und Sekundär-Prävention Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung einer gesundheitsbewussten sowie einer sport- und bewegungsorientierten Lebensweise, Kennenlernen von Handlungsalternativen und Strategien im Umgang mit Suchtmitteln, Konflikten, Frustration, Misserfolgen etc. Freizeitgestaltung Wahrnehmen, Kennenlernen, Ausprobieren von verschiedenen Möglichkeiten, die Freizeit zu verbringen, Alternativen und Wahlmöglichkeiten schaffen hinsichtlich kommerzieller Angebote Außerschulische Bildung Bildungsarbeit in der Jugendarbeit leistet durch nicht formelles und informelles Lernen (was den überwiegenden Teil von Bildung ausmacht) wichtige Beiträge zur Sozialisation und unterstützt u.a. das Einüben von demokratischem Handeln und Vermittlung von Grundwerten. Vertretung von Kinder- und Jugendinteressen Kinder-, jugend- und familienfreundliche Gemeinde/Stadt, Mitwirkung bei städtebaulichen Vorhaben und bei Entscheidungsprozessen, die Kinder und Jugendliche (partiell) betreffen, Herausstellen der gesellschaftlichen Bedeutung von Kindern und Jugendlichen Erlebnisräume, Ruhe- (Erfahrungs-)Räume schaffen Entwicklungsräume, Erprobungsräume, Selbsterfahrungsräume, räume, Daseinsräume Berücksichtigung besonderer Lebenslagen und Förderung von Chancengleichheit Schwerpunkt Entwicklung inklusiver Arbeitskulturen in der Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendarbeit soll individuell auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sein. Bei besonderen Lebenslagen (z.b. Armut, Migration oder Krankheit/Behinderung) soll den jungen Menschen ein barrierefreier Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht werden. Zudem sollen die Angebote auch deren spezifische Anforderungen berücksichtigen, wie Abbau von gesellschaftlicher Benachteiligung, Verbesserung der Lebensbedingungen, Förderung des Zusammenlebens von Kindern, Jugendlichen und Familien verschiedener Herkunftsländer, Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 6 von 43

7 Handlungsschwerpunkte 2017 AG 78 Jugend(sozial)arbeit Die AG hat sich Ende 2015 gegründet und Ihre Arbeit in 2016 aufgenommen. Sie ist seit Mai 2016 durch einen der beiden Sprecher im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied vertreten. Ziel in 2017 ist es die AG als trägerübergreifendes Gremium in allen relevanten Fachfragen der Jugend(sozial)arbeit des Landkreises Märkisch-Oderland weiter zu etablieren und die durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe geplanten Maßnahmen im Bereich der Jugend(sozial)arbeit abzustimmen. Jugendsozialarbeit Verschiedene Angebote im Bereich der Jugendsozialarbeit, wie die Kompetenzagentur Märkisch-Oderland oder auch die Produktionsschule Märkisch-Oderland konnten in 2016 als feste Angebote im Landkreis etabliert werden. Aufgabe in 2017 ist es, diese u.a. qualitativ weiterzuentwickeln und am Ziel einer bedarfsgerechten Verstetigung der Angebote nach dem Auslaufen der verschiedenen Förderprogramme mit weiteren Partnern zu arbeiten. Personalkostenförderprogramm Ab 2018 muss das Personalkostenförderprogramm wieder stabilisiert sein. Hierzu ist es erforderlich, dass im Jahr 2017 eine Entscheidung getroffen wird, wie die zukünftige Ausrichtung des Programmes ab 2018 sein soll sowie wie die durch den Landkreis geförderten Stellenanteile verteilt werden. Hierzu müssen u.a. die Auswirkungen der geplanten Reform des SGB VIII ab in Bezug auf die Gesamt- Jugendhilfeplanung im Landkreis betrachtet werden. Mit der Umsetzung dieses Schwerpunktes soll im Januar 2017 begonnen werden. Ziel ist es, die Beratungen zur zukünftigen Ausrichtung sowie die Verteilung der geförderten Stellenanteile im ersten Quartal 2017 abzuschließen und in der zweiten Jahreshälfte mit der Umsetzung der Entscheidung zu beginnen. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 7 von 43

8 Statistische Daten im Überblick Entwicklung der Anzahl der Kinder / Jugendlichen 2000 bis 2015 im Landkreis MOL bis unter 27 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre 7 bis unter 12 Jahre Im Jahr 2015 lag die Gesamtanzahl an Kindern und Jugendlichen (7 bis unter 27 Jahren) im Landkreis Märkisch-Oderland bei Nach starken Rückgängen in den Jahren 2000 bis 2008 hat sich die Gesamtanzahl an Kindern und Jugendlichen im Landkreis in der Altersspanne 7 bis unter 27 Jahren stabilisiert. Der stärkste Rückgang seit 2000 ist in der Altersgruppe 12 bis unter 21 Jahren mit ca. 50 Prozent zu verzeichnen. In den letzten Jahren nimmt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen leicht zu, außer bei der Altersgruppe der 21 bis unter 27 Jährigen. In dieser Altersgruppe zeichnet sich ein stetiger Rückgang ab. Darstellung des Jugendquotienten Das Verhältnis zwischen jung und alt spiegelt der sogenannte Jugendquotient wider. Er gibt das Verhältnis von der Anzahl junger Menschen, das sind Menschen, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (0 bis unter 20 Jahre), zu der Anzahl Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) an. Seit 2011 steigt dieser Anteil im Landkreis wieder an. Die folgende Darstellung zeigt, dass der Jugendquotient bezogen auf Deutschland eher stagniert und im Land Brandenburg bzw. im Landkreis Märkisch-Oderland kontinuierlich zunimmt. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 8 von 43

9 Entwicklung Jugendquotient Deutschland Land Brandenburg Landkreis Märkisch- Oderland Jugendquotient Wieviel junge Menschen kommen auf 100 erwerbsfähige Personen? Die Datenreihen "Deutschland" und "Land Brandenburg" lagen nur bis zum (Stichtag) vor. Ausgaben je Kind/Jugendlicher Für den Bereich Jugend(sozial)arbeit gibt der Landkreis Märkisch-Oderland 55,49 und die Sozialregionen zwischen 62,43 und 86,44 je Kind / Jugendlicher aus, berechnet auf Grundlage der Bevölkerungsdaten 2015 der 7- bis unter 27-Jährigen sowie der aufgewendeten Haushaltsmittel Somit liegen die durchschnittlichen Ausgaben je Kommune pro Kind / Jugendlicher bei 69,15 für den Bereich Jugend(sozial)arbeit. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 9 von 43

10 D a r s t e l l u n g d e r S o z i a l r e g i o n e n d e s L a n d k r e i s e s Der Landkreis Märkisch-Oderland wird aufgrund der räumlichen Dimension und der Heterogenität der Sozialstruktur in vier Sozialregionen untergliedert, welche sich unter anderem an den Altkreisen (vor der Kreisgebietsreform 1994), den Amtsgerichtsbezirken, den Jobcenterbereichen und den durch das Land Brandenburg festgelegten Mittelzentren orientieren. Eine Sozialregion besteht aus mehreren Sozialräumen und ist eine Bezugsgröße für eine raumbezogene Verwaltungs-, Organisations- und Budgetform. Die Sozialregion Nord (Altkreis Bad Freienwalde vor der Kreisgebietsreform zuzüglich Prötzel) umfasst den ländlichen Raum mit etwas mehr als Einwohnern. Ebenso dem ländlichen Raum zugeordnet ist die Sozialregion Ost mit fast Einwohnern (Altkreis Seelow sowie Stadt Müncheberg). Dort befindet sich der Sitz der Kreisverwaltung in der Stadt Seelow. Der ehemalige Altkreis Strausberg wurde aufgrund der hohen Bevölkerungsanzahl von ca Einwohnern und der unterschiedlichen sozialen Problemlagen in die Sozialregion Mitte (Amt Märkische Schweiz, Gemeinde Rüdersdorf sowie die Städte Altlandsberg und Strausberg) und die Sozialregion West (Gemeinden Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin und Petershagen/Eggersdorf) unterteilt. 1 Bei der folgenden Darstellung der Sozialregionen werden folgende Faktoren betrachtet: Bevölkerungsdaten (7 bis unter 27 Jahren) Die Datenerhebung erfolgt mit Stand: (lt. Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011). Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Folgende Einrichtungstypen werden unterschieden: 1 Landkreis Märkisch-Oderland, Sozialmonitoring Landkreis Märkisch-Oderland 2011, S. 9 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 10 von 43

11 Jugendraum: Aufenthaltsräume für Jugendliche, selbstorganisierend, ggf. Unterstützung durch mobiles Fachpersonal Jugendclub: mehr als ein Raum vorhanden, selbstorganisierend, unterstützendes, bezahltes Personal (i.d.r. über Arbeitsförderungsinstrumente), ggf. Unterstützung des Personals durch mobiles Fachpersonal; Vorhandensein einer Clubordnung Jugendhaus: mehrere Räume vorhanden, mind. 1 sozialpädagogische Fachkraft vorhanden, vielfältige Angebote Stellenanteile im Personalkostenförderprogramm Die Darstellung der Stellenanteile erfolgt in Vollzeiteinheiten (VZE). Unterschieden wird hier in Stellen, die den Kommunen zugeordnet sind und Personalstellen mit überregionaler Funktion (Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, Sport) Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Angebote / Projekte für junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII. Hier werden die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen ohne Zuschüsse bspw. vom Bund, Land bzw. Landkreis aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt für die Jahre In diesen Ausgaben sind Aufwendungen für Einrichtungen, Personal und Projekte zusammengefasst. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 11 von 43

12 Anzahl Kinder / Jugendlicher Landkreis Märkisch-Oderland Sozialregion Nord Amt Barnim-Oderbruch, Amt Falkenberg-Höhe, Stadt Bad Freienwalde, Stadt Wriezen Bevölkerungsdaten (7 bis unter 27 Jahre) Stand: (lt. Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) Die Sozialregion Nord ist mit der Sozialregion Ost eine der beiden bevölkerungsärmeren Regionen des Landkreises. In der Sozialregion Nord leben 17 Prozent der 7- bis unter 27- Jährigen des Landkreises. Altersgruppen 7-u12 Jahre 12-u14 Jahre 14-u18 Jahre 18-u21 Jahre 21- u27 Jahre LK MOL Gesamt Amt Barnim-Oderbruch Amt Falkenberg-Höhe Stadt Bad Freienwalde Stadt Wriezen SR Nord Anteil LK MOL 16% 17% 16% 18% 18% 17% Im Vergleich zum Jahr 2000 verringerte sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen (7 bis unter 27 Jahren) bis zum Jahr 2015 um 47 Prozent. Am meisten betroffen ist die Gruppe der 18- bis unter 21-Jährigen mit 57 Prozent, gefolgt von der Gruppe der 14- bis unter 18-Jährigen mit 55 Prozent. Auch in Zukunft ist von einer weiteren rückläufigen Tendenz auszugehen. Prognosen gehen von einem Rückgang im Zeitraum 2009 bis 2030 in der Altersgruppe 0 bis unter 15 Jahren von über 50 Prozent aus. In dieser Region ist der größte Rückgang in dieser Altersgruppe, bezogen auf den Landkreis, zu verzeichnen Entwicklung Anzahl Kinder / Jugendliche Sozialregion Nord bis unter 27 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre 7 bis unter 12 Jahre J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 12 von 43

13 Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Die größeren Einrichtungen (Jugendhäuser) befinden sich in Bad Freienwalde und Wriezen. In diesen Einrichtungen sind u.a. sozialpädagogische Fachkräfte über das Personalkostenförderprogramm tätig. Im Amt Barnim-Oderbruch werden überwiegend mobile Angebote von sozialpädagogischen Fachkräften über den CVJM iko e.v. angeboten. Hier ist eine mobile Jugendeinrichtung, der blaue Bus unterwegs und hat feste Stationen in Neutrebbin, Altreetz und Prötzel. Es gibt in Neutrebbin noch eine feste Jugendeinrichtung, die nicht von sozialpädagogischen Fachkräften, sondern von MitarbeiterInnen im Rahmen von Arbeitsförderungsinstrumenten betreut wird. Im Amt Falkenberg Höhe gibt es keine feste Jugendeinrichtung. Im Amt wird im Rahmen des Personalkostenförderprogramms die Stiftung SPI tätig. Hier gibt es verschiedene Angebote vor Ort bzw. im Zusammenhang mit dem Jugend-, Kultur-, Bildungs- und Bürgerzentrum Offi in Bad Freienwalde. Amt Barnim-Oderbruch Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendclub 1 Neutrebbin MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung Sonstige MitarbeiterInnen Mobiles Jugendzentrum blauer Bus 1 Neutrebbin, Altreetz, Prötzel PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen Amt Falkenberg-Höhe Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Stadt Bad Freienwalde Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendraum 1 Hohenwutzen Ehrenamtliche MitarbeiterInnen Jugendhaus 1 Bad Freienwalde MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm sonstige MitarbeiterInnen Stadt Wriezen Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Ehrenamtliche MitarbeiterInnen Jugendhaus 1 Wriezen PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen Mobiles Jugendzentrum blauer Bus 1 Wriezen (Ortsteile) PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 13 von 43

14 Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Die Sozialregion Nord hat 8,45 VZE zur Verfügung. Hinzu kommen die Stellenanteile der überregionalen Stellen mit insgesamt 1,00 VZE. Auf Grund der Erhöhung der Zuweisung durch das Land Brandenburg können seit 2015 bzw im Amt Barnim-Oderbruch sowie in der Stadt Bad Freienwalde jeweils 1,00 VZE zusätzlich an den Oberschulen gefördert werden. Folgend eine Übersicht der Stellenanteile je Kommune unter Angabe der entsprechenden VZE, dem Träger der Personalstelle sowie Angaben zum Standort: Amt bzw. amtsfreie Gemeinde Amt Barnim-Oderbruch Amt Falkenberg-Höhe Stadt Bad Freienwalde VZE Träger Standorte / Schwerpunkte 2,00 CVJM iko e.v. Mobiles Jugendzentrum blauer Bus : Neutrebbin, Altreetz und Prötzel; Oderbruch-Oberschule Neutrebbin 0,75 Stiftung SPI Aufsuchende Arbeit im Amt, übergreifende Angebote im OFFI sowie Kontaktladen in Bad Freienwalde 4,00 Stiftung SPI Jugend-, Kultur-, Bildungs- und Bürgerzentrum OFFI Bad Freienwalde; Kretschmann-Oberschule Bad Freienwalde Stadt Wriezen 1,70 CVJM iko e.v. Jugendhaus Wriezen, Oberschule Wriezen SR Nord 8,45 Personalstellen mit überregionaler Funktion Sozialarbeit an der Albert-Schweizer- Schule in Bad Freienwalde VZE Träger Standorte / Schwerpunkte 0,50 Stiftung SPI Albert-Schweizer-Schule Bad Freienwalde, Jugend-, Kultur-, Bildungs- und Bürgerzentrum OFFI Bad Freienwalde, Kontaktladen der Stiftung SPI Bad Freienwalde Sozialarbeit im Sport 0,25 Kreissportbund MOL e.v. Wriezen, Falkenberg-Höhe, Heckelberg Sozialarbeit an der Schule am Tornowsee in Pritzhagen 0,25 Theophanu ggmbh Schule am Tornowsee Pritzhagen SR Nord 1,000 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 14 von 43

15 Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Institution / Angebot Träger Standort Fachstelle Jugendsuchtberatung und Prävention MOL Kompetenzagentur MOL Unterstützung von mehrfach benachteiligten Jugendlichen (15-27 Jahre) beim Übergang Schule - Beruf Jugendberufshilfe (Produktionsschule Märkisch- Oderland) Angebot für Jugendliche (15-25 Jahre) mit multiplen Problemlagen sowie schlechter schulischer / beruflicher Qualifikation Diakonisches Werk Oderland-Spree e.v. Stiftung SPI Firmaris ggmbh Bad Freienwalde, Wriezen Bad Freienwalde Wriezen Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Amt / Gemeinde / Stadt 2016 Entwurf pro Kopf Ausgaben je Kind / Jugendlicher 2 Sozialregion Nord 65,29 Amt Barnim Oderbruch 34,00 Gemeinde Neutrebbin ,46 Amtshaushalt ,81 Amt Falkenberg-Höhe 55,14 Gemeinde Falkenberg ,20 Gemeinde Heckelberg-Brunow ,67 Amtshaushalt ,29 Stadt Bad Freienwalde keine Angabe 76,92 Stadt Wriezen ,49 2 Berechnet auf Grundlage der Bevölkerungsdaten 2015 der 7- bis unter 27-Jährigen sowie der aufgewendeten Haushaltsmittel 2016 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 15 von 43

16 Anzahl Kinder / Jugendlicher Landkreis Märkisch-Oderland Sozialregion Ost Amt Golzow, Amt Lebus, Amt Neuhardenberg, Amt Seelow-Land, Gemeinde Letschin, Stadt Müncheberg, Stadt Seelow Bevölkerungsdaten (7 bis unter 27 Jahre) Stand: (lt. Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) Die Sozialregion Ost ist zusammen mit der Sozialregion Nord eine der beiden bevölkerungsärmeren Regionen des Landkreises. In der Sozialregion Ost leben 20 Prozent der 7- bis unter 27-Jährigen des Landkreises. Altersgruppen 7-u12 Jahre 12-u14 Jahre 14-u18 Jahre 18-u21 Jahre 21- u27 Jahre LK MOL Gesamt Amt Golzow Amt Lebus Amt Neuhardenberg Amt Seelow-Land Gemeinde Letschin Stadt Müncheberg Stadt Seelow SR Ost Anteil LK MOL 19% 20% 21% 19% 19% 20% Im Vergleich zum Jahr 2000 verringerte sich die Anzahl der Kindern und Jugendlichen (7 bis unter 27 Jahre) im Jahr 2015 um 40 Prozent. Am meisten betroffen ist die Gruppe der 18- bis unter 21-Jährigen mit knapp 60 Prozent, gefolgt von der Gruppe der 14 bis unter 18 Jährigen sowie der 12- bis unter 14-Jährigen mit knapp 50 Prozent. Auch in Zukunft ist von einer weiteren rückläufigen Tendenz von Kindern und Jugendlichen auszugehen. Prognosen gehen von einem Rückgang im Zeitraum 2009 bis 2030 in der Altersgruppe 0 bis u15 Jahren von knapp 50 % aus Entwicklung Kinder / Jugendliche Sozialregion Ost bis unter 27 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre 7 bis unter 12 Jahre J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 16 von 43

17 Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Die Sozialregion Ost besitzt eine dichte Struktur an Jugendeinrichtungen. Fast in jedem Ort gibt es einen Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche, in der Mehrzahl Jugendräume bzw. Jugendclubs. Die Anzahl der Einrichtungen ist allerdings rückläufig. Die Einrichtungen werden zum Großteil von MitarbeiterInnen aus der Arbeitsförderung betreut. Koordiniert werden verschiedene Angebote in diesen Einrichtungen über sozialpädagogischen Fachkräfte, die anteilig in den Einrichtungen Angebote unterbreiten bzw. die dortigen MitarbeiterInnen anleiten. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Letschin. Von ehemals neun Jugendräumen gibt es 2015 noch einen. In der Stadt Müncheberg gibt es keine Einrichtung. Kleinere Einrichtungen in den Ortsteilen Münchebergs werden zum Großteil ehrenamtlich geführt. Die Kreisstadt Seelow als wichtiger Schulstandort mit großem Einzugsgebiet verfügt über eine gute bis sehr gute Struktur an Jugendeinrichtungen. Amt Golzow Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendclub 6 Alt Tucheband Bleyen-Genschmar Golzow Küstriner Vorland im OT Gorgast, Küstrin-Kietz sowie Manschnow MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm Amt Lebus Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendclub 6 Lebus sowie OT Mallnow und Schönfließ Reitwein Zeschdorf im OT Alt Zeschdorf, Petershagen MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm Amt Neuhardenberg Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendraum 1 Jugendclub 2 Märkische Höhe im OT Batzlow Gusow-Platkow im OT Platkow Neuhardenberg im OT Altfriedland Ehrenamtliche MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung Jugendhaus 1 Neuhardenberg PK-Förderprogramm J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 17 von 43

18 Amt Seelow-Land Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendraum 2 Jugendclub 3 Fichtenhöhe im OT Niederjesar (Kinderclub) Vierlinden im OT Neuentempel Falkenhagen Lindendorf im OT Sachsendorf Vierlinden im OT Worin (Kinderclub) Ehrenamtliche MitarbeiterInnen PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen Ehrenamtliche MitarbeiterInnen PK-Förderprogramm Gemeinde Letschin Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendraum 1 OT Kienitz - Stadt Müncheberg Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendraum 4 OT Eggersdorf, Hoppegarten, Jahnsfelde, Obersdorf Ehrenamtliche MitarbeiterInnen Stadt Seelow Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendhaus 2 CVJM-Haus Seelow, Kirchstraße 7 Kinder- und Jugendfreizeitzentrum FRIZZ, Marktgasse 1 Ehrenamtliche MitarbeiterInnen PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 18 von 43

19 Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Die Sozialregion Ost hat 12,463 VZE zur Verfügung. Hinzu kommen die Stellenanteile der überregionalen Stellen mit insgesamt 1,00 VZE. Auf Grund der Erhöhung der Zuweisung durch das Land Brandenburg können seit 2015 bzw im Amt Lebus zusätzlich 1,00 VZE an den Grundschulen Alt Zeschdorf und Lebus sowie in der Gemeinde Letschin 0,25 VZE zusätzlich an der Fontane-Schule gefördert werden. Folgend eine Übersicht der Stellenanteile je Kommune unter Angabe der entsprechenden VZE, dem Träger der Personalstelle sowie Angaben zum Standort: Amt bzw. amtsfreie Gemeinde VZE Träger Standorte / Schwerpunkte Amt Golzow 1,000 Kinderring Neuhardenberg e.v. anteilig tätig in Grundschulen in Golzow und Manschnow sowie Jugendeinrichtungen in Golzow, Manschnow, Alt Tucheband, Ratstock, Küstrin-Kietz und Genschmar Amt Lebus 2,000 Amt Neuhardenberg 2,000 Amt Seelow-Land 1,000 Kinderring Neuhardenberg e.v. Kinderring Neuhardenberg e.v. (1,3 VZE) Kindervereinigung e.v. Seelow (0,7 VZE) Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree anteilig tätig in Grundschulen Lebus und Alt Zeschdorf sowie Jugendeinrichtungen in Lebus, Mallnow, Alt Zeschdorf, Petershagen, Podelzig und Reitwein anteilig tätig in der Grundschule Neuhardenberg sowie HAUS Neuhardenberg und einer Jugendeinrichtungen in Altfriedland anteilig tätig in den Jugendeinrichtungen Platkow sowie Batzlow anteilig tätig in Niederjesar, Worin, Sachsendorf, Dolgelin, Seelow, Falkenhagen, Neuentempel sowie sozialraumübergreifend Gemeinde Letschin 1,000 CVJM Oderbruch e.v. Stadt Müncheberg 2,000 Stiftung SPI anteilig tätig an der Letschiner Schule (Oberschulteil), in der Gemeinde Letschin sowie auch sozialraumübergreifend anteilig tätig an der Ober- und Grundschule Müncheberg Stadt Seelow 3,463 CVJM Oderbruch e.v. (1,213 VZE) Kindervereinigung e.v. Seelow (1,500 VZE) anteilig tätig im CVJM-Haus Seelow, Gymnasium auf den Seelower Höhen sowie sozialraumübergreifend Kinder- und Jugendfreizeitzentrum FRIZZ J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 19 von 43

20 Stadt Seelow (0,750 VZE) Grundschule Seelow SR Ost Personalstellen mit überregionaler Funktion Sozialarbeit an der Kleeblatt-Schule Seelow 12,463 VZE VZE Träger Standort / Schwerpunkte 0,50 CVJM iko e.v. anteilig tätig in der Kleeblattschule Seelow Sozialarbeit im Sport 0,25 Kreissportbund MOL e.v. Seelow und Oderbruch Sozialarbeit an der Schule am Tornowsee, Pritzhagen 0,25 Theophanu ggmbh Schule am Tornowsee Pritzhagen SR Ost 1,00 VZE Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Institution / Angebot Träger Standort Fachstelle Jugendsuchtberatung und Prävention MOL Kompetenzagentur MOL Unterstützung von mehrfach benachteiligten Jugendlichen (15-27 Jahre) beim Übergang Schule - Beruf Diakonisches Werk Oderland-Spree e.v. Stiftung SPI Seelow Seelow Jugendberufshilfe Angebot für Jugendliche (15-25 Jahre) mit multiplen Problemlagen sowie schlechter schulischer / beruflicher Qualifikation In dieser Region gibt es kein Angebot. Je nach Erreichbarkeit werden Jugendliche an die Standorte Strausberg und Wriezen zugewiesen. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 20 von 43

21 Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Amt / Gemeinde / Stadt 2016 Entwurf Pro Kopf Ausgaben je Kind / Jugendlicher 3 Sozialregion Ost 86,44 Amt Golzow 60,22 Gemeinde Alt Tucheband ,43 Gemeinde Golzow ,91 Gemeinde Küstriner Vorland ,72 Amtshaushalt ,48 Amt Lebus 186,96 Gemeinde Podelzig ,69 Gemeinde Reitwein ,24 Gemeinde Treplin ,43 Gemeinde Zeschdorf ,42 Stadt Lebus ,50 Amtshaushalt ,45 Amt Neuhardenberg 109,32 Gemeinde Gusow-Platkow ,56 Gemeinde Märkische-Höhe ,69 Gemeinde Neuhardenberg ,29 Amtshaushalt ,30 Amt Seelow-Land 60,54 Gemeinde Falkenhagen (Mark) ,05 Gemeinde Fichtenhöhe ,56 Gemeinde Lietzen ,00 Gemeinde Lindendorf ,91 Gemeinde Vierlinden ,32 Amtshaushalt ,09 Gemeinde Letschin ,91 Stadt Müncheberg ,08 Stadt Seelow ,60 3 Berechnet auf Grundlage der Bevölkerungsdaten 2015 der 7- bis unter 27-Jährigen sowie die aufgewendeten Haushaltsmittel 2016 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 21 von 43

22 Anzahl Kinder / Jugendliche Landkreis Märkisch-Oderland Sozialregion Mitte Amt Märkische Schweiz, Gemeinde Rüdersdorf b. Berlin, Stadt Altlandsberg Stadt Strausberg Bevölkerungsdaten (7 bis unter 27 Jahre) Stand: (lt. Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) Die Sozialregion Mitte stellt eine der beiden Sozialregionen im berlinnahen Raum dar. Zusammen mit der Sozialregion West ist sie eine der bevölkerungsreicheren Regionen des Landkreises. In der Sozialregion Mitte leben knapp ein Drittel der 7- bis unter 27- Jährigen des Landkreises. Altersgruppen 7-u12 Jahre 12-u14 Jahre 14-u18 Jahre 18-u21 Jahre 21- u27 Jahre LK MOL Gesamt Amt Märkische-Schweiz Gemeinde Rüdersdorf b. Berlin Stadt Altlandsberg Stadt Strausberg SR Mitte Anteil LK MOL 29% 31% 29% 32% 36% 32% Im Vergleich zum Jahr 2000 verringerte sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen (7 bis unter 27 Jahren) um insgesamt 47 Prozent. Am meisten betroffen ist die Gruppe der 18- bis unter 21-Jährigen mit 62 Prozent, gefolgt von der Gruppe der 14- bis unter 18- Jährigen mit 58 Prozent. Auch in Zukunft ist von einer rückläufigen Tendenz an Kindern und Jugendlichen auszugehen. Prognosen gehen von einem Rückgang im Zeitraum 2009 bis 2030 in der Altersgruppe 0 bis unter 15 Jahren um 37 % aus Entwicklung Kinder / Jugendliche Sozialregion Mitte bis unter 27 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre 7 bis unter 12 Jahre J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 22 von 43

23 Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII Die Einrichtungsstruktur stellt sich in dieser Region differenziert dar. Im Amt Märkische-Schweiz gibt es eine größere Einrichtung (Jugendhaus) in der Gemeinde Rehfelde. Die anderen Einrichtungen sind kleinere, die nur in geringen Anteilen von sozialpädagogischen Fachkräften des Personalkostenförderprogramms betreut werden. Ähnlich stellt sich die Struktur in der Stadt Altlandsberg dar. Auch hier gibt es nur kleinere Einrichtungen. In der Stadt Strausberg gibt es zwei Jugendeinrichtungen die regelmäßig geöffnet sind und mit verschiedenen Angeboten durch sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen des Personalkostenförderprogramms betreut werden. Eine weitere Einrichtung, das Jugendund Kulturzentrum Horte, wird über einen Verein selbstverwaltet geführt. Des Weiteren gibt es in Strausberg das Angebot eines Aktivspielplatzes. Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin weist eine gute bis sehr gute Struktur an Jugendeinrichtungen auf. In der Gemeinde befinden sich zwei größere Einrichtungen, das Crazy House sowie das Jugendzentrum Notausgang. Beide Einrichtungen werden u.a. von sozialpädagogischen Fachkräften im Rahmen des Personalkostenförderprogramms betreut. Amt Märkische-Schweiz Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendraum 2 Jugendhaus 1 Rehfelde Oberbarnim im OT Klosterdorf sowie Buckow Ehrenamtliche MitarbeiterInnen PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen Gemeinde Rüdersdorf b. Berlin Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Ehrenamtliche MitarbeiterInnen Jugendhaus 2 Rüdersdorf bei Berlin MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm Stadt Altlandsberg Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendclub 3 OT Bruchmühle, Gielsdorf, Wegendorf PK-Förderprogramm J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 23 von 43

24 Stadt Strausberg Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendclub 2 Strausberg Ehrenamtliche MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Die Sozialregion Mitte hat 15,125 VZE zur Verfügung. Hinzu kommen die Stellenanteile der überregionalen Stellen mit insgesamt 1,50 VZE. Auf Grund der Erhöhung der Zuweisung durch das Land Brandenburg können seit 2015 bzw in der Gemeinde Rüdersdorf zusätzlich 0,75 VZE an der Grund- und Oberschule sowie 0,25 VZE an der Grundschule Hennickendorf und des Weiteren in der Stadt Strausberg an der Lise-Meitner-Oberschule 1,00 VZE gefördert werden. Folgend eine Übersicht der Stellenanteile je Kommune unter Angabe der entsprechenden VZE, dem Träger der Personalstelle sowie Angaben zum Standort: Amt bzw. amtsfreie Gemeinde VZE Träger Standorte / Schwerpunkte Amt Märkische-Schweiz 2,625 Amt Märkische- Schweiz (0,875 VZE) Jugendförderverein Chance e.v. (1,750 VZE) anteilig tätig in Buckow, Rehfelde, Waldsieversdorf, Garzin-Garzau, Oberbarnim sowie sozialraumübergreifend anteilig tätig im Jugendraum Buckow und in der Grundschule Buckow sowie im Jugendclub Rehfelde und in der Grundschule Rehfelde Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin (1,750 VZE) anteilig tätig an der Grund- und Oberschule Rüdersdorf, Grundschule Tasdorf sowie den Jugendeinrichtungen Crazy House und Notausgang sowie sozialraumübergreifend Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin 5,000 WIBB GmbH (3,250 VZE) anteilig tätig in den Jugendeinrichtungen Notausgang und Crazy House, übergreifend im Sozialraum Rüdersdorf, Gemeindehaus Lichtenow, Grundschule Hennickendorf sowie im Bürgerzentrum Brücke Stadt Altlandsberg 1,000 Stadt Altlandsberg anteilig tätig in der Stadtschule Altlandsberg, den Jugendclubs im OT Bruchmühle, Gielsdorf und Wegendorf J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 24 von 43

25 Stadt Strausberg 6,500 Alternatives Jugendprojekt 1260 e.v. (0,900 VZE) AWO (1,000 VZE) Bürgerverein Hegermühle e.v. (0,900 VZE) Jugendsozialverbund Strausberg e.v. (0,900 VZE) Jugendwerkstatt Hönow e.v. (1,000 VZE) Kreissportbund MOL e.v. (0,800 VZE) Sozialer Hilfeverband Strausberg e.v. (1,000 VZE) anteilig tätig in der Jugendeinrichtung Club in Strausberg-Vorstadt, in den Schulen sowie übergreifend im Sozialraum Strausberg anteilig tätig an der Anne-Frank- Oberschule in Strausberg sowie übergreifend im Sozialraum Strausberg anteilig tätig in der Jugendeinrichtung Domizil, im Wohngebiet Hegermühle sowie übergreifend im Sozialraum Strausberg anteilig tätig im Sietch-Treff, auf dem Sportgelände des JSV sowie dem Aktivspielplatz Lise-Meitner-Oberschule anteilig tätig im Wohngebiet Hegermühle / Strausberg Ost, an Strausberger Schulen, im Mehrgenerationenhaus und übergreifend im Sozialraum Strausberg anteilig tätig an der Vorstadt- Grundschule und der Grundschule am Annatal sowie übergreifend im Sozialraum Strausberg SR Mitte Personalstellen mit überregionaler Funktion Sozialarbeit an der Clara-Zetkin Schule Strausberg 15,125 VZE VZE Träger Standort / Schwerpunkte 1,00 Sozialer Hilfeverband Strausberg e.v. anteilig tätig an der Schule mit sonderpäd. Förderschwerpunkt Lernen Clara-Zetkin Strausberg, dem Kieztreff Strausberg Vorstadt sowie der Stadtranderholung in Strausberg Sozialarbeit im Sport 0,25 Kreissportbund MOL e.v. Altkreis Strausberg Sozialarbeit an der Schule am Tornowsee, Pritzhagen 0,25 Theophanu ggmbh Schule am Tornowsee Pritzhagen SR Mitte 1,5 VZE J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 25 von 43

26 Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Institution / Angebot Träger Standort Fachstelle Jugendsuchtberatung und Prävention MOL Kompetenzagentur MOL Unterstützung von mehrfach benachteiligten Jugendlichen (15-27 Jahre) beim Übergang Schule - Beruf AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.v. Stiftung SPI Strausberg Strausberg, Rüdersdorf bei Berlin Jugendberufshilfe (Produktionsschule Märkisch- Oderland) Angebot für Jugendliche (15-25 Jahre) mit multiplen Problemlagen sowie schlechter schulischer / beruflicher Qualifikation Sozialer Hilfeverband Strausberg e.v. Strausberg Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Amt / Gemeinde / Stadt 2016 Entwurf Pro Kopf Ausgaben je Kind / Jugendlicher 4 Sozialregion Mitte 67,24 Amt Märkische-Schweiz 102,49 Stadt Buckow (Märk. Schweiz) ,43 Gemeinde Garzau-Garzin ,28 Gemeinde Oberbarnim ,74 Gemeinde Rehfelde ,57 Gemeinde Waldsieversdorf ,49 Amtshaushalt ,35 Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ,05 Stadt Altlandsberg ,82 Stadt Strausberg ,86 4 Berechnet auf Grundlage der Bevölkerungsdaten 2015 der 7- bis unter 27-Jährigen sowie der aufgewendeten Haushaltsmittel 2016 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 26 von 43

27 Anzahl Kinder / Jugendliche Landkreis Märkisch-Oderland Sozialregion West Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Gemeinde Hoppegarten, Gemeinde Neuenhagen b. Berlin, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Bevölkerungsdaten (7 bis unter 27 Jahre) Stand: (lt. Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) Die Sozialregion West ist eine der beiden Sozialregionen im berlinnahen Raum. Zusammen mit der Sozialregion Mitte ist sie eine der bevölkerungsreicheren Regionen des Landkreises. In der Sozialregion West leben 32 Prozent der 7- bis unter 27-Jährigen des Landkreises. Altersgruppen 7-u12 Jahre 12-u14 Jahre 14-u18 Jahre 18-u21 Jahre 21- u27 Jahre LK MOL Gesamt Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Gemeinde Hoppegarten Gemeinde Neuenhagen b. Berlin Gemeinde Petershagen/Eggersdorf SR West Anteil LK MOL 36% 32% 33% 31% 27% 32% Im Vergleich zum Jahr 2000 verringerte sich die Anzahl an Kinder und Jugendlichen (7 bis unter 27 Jahren) um 24 Prozent. Am meisten betroffen ist die Gruppe der 18 bis unter 21 Jährigen mit 44 Prozent, gefolgt von der Gruppe der 14- bis unter 18-Jährigen mit 38 Prozent. Bei der Gruppe der 7- bis unter 12-Jährigen ist ein Zuwachs um 28 Prozent zu verzeichnen Entwicklung Kinder / Jugendliche Sozialregion West bis unter 27 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre 7 bis unter 12 Jahre J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 27 von 43

28 Bestand an Einrichtungen nach 11 SGB VIII In der Sozialregion West gibt es in jeder Kommune eine Jugendeinrichtung, die von sozialpädagogischen Fachkräften im Rahmen des Personalkostenförderprogramms betreut wird. Die Gemeinden Neuenhagen bei Berlin sowie Petershagen/Eggersdorf erweitern diesen vom Landkreis geförderten Anteil an Personal durch zusätzliche Anteile an sozialpädagogischen Fachkräften in ihren Jugendeinrichtungen. Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendclub 1 Fredersdorf-Vogelsdorf PK-Förderprogramm Gemeinde Hoppegarten Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Ehrenamtliche MitarbeiterInnen Jugendhaus 1 OT Hönow PK-Förderprogramm Honorarkräfte sonstige Angestellte Gemeinde Neuenhagen b. Berlin Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Ehrenamtliche MitarbeiterInnen Jugendhaus 1 Neuenhagen bei Berlin MitarbeiterInnen aus Arbeitsförderung PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Einrichtungstyp Anzahl Ort Personal Jugendhaus 1 Petershagen/Eggersdorf PK-Förderprogramm Sonstige MitarbeiterInnen J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 28 von 43

29 Stellenanteile Personalkostenförderprogramm Die Sozialregion West hat 6,00 VZE zur Verfügung. Hinzu kommen die Stellenanteile der überregionalen Stellen mit insgesamt 0,50 VZE. Auf Grund der Erhöhung der Zuweisung durch das Land Brandenburg können seit 2015 bzw in der Gemeinde Hoppegarten zusätzlich 0,75 VZE an der Gebrüder-Grimm- Grundschule sowie 0,25 VZE an der Lenné Oberschule gefördert werden. Folgend eine Übersicht der Stellenanteile je Kommune unter Angabe der entsprechenden VZE, dem Träger der Personalstelle sowie Angaben zum Standort: Amt bzw. amtsfreie Gemeinde VZE Träger Standorte / Schwerpunkte Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Gemeinde Hoppegarten 1,00 3,50 Gemeinde Fredersdorf- Vogelsdorf Gemeinde Hoppegarten (2,500 VZE) Jugendwerkstatt Hönow e.v. (1,000 VZE) anteilig tätig im Jugendclub sowie übergreifend im Sozialraum Fredersdorf-Vogelsdorf anteilig tätig in der Lenné- Oberschule, Gebrüder-Grimm- Grundschule sowie übergreifend im Sozialraum Hoppegarten anteilig tätig im Jugendclub N.A.Y.S. sowie an offenen (Spiel-) Plätzen im OT Hönow Gemeinde Neuenhagen bei Berlin 1,00 IB Berlin-Brandenburg ggmbh anteilig tätig im Jugendhaus Blaupause sowie übergreifend im Sozialraum der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf 1,50 Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf anteilig tätig im Jugendclub Petershagen/Eggersdorf, an den Grundschulen Eggersdorf und Petershagen sowie übergreifend im Sozialraum SR West 7,00 VZE Personalstellen mit überregionaler Funktion VZE Träger Standort / Schwerpunkte Sozialarbeit im Sport 0,25 Kreissportbund MOL e.v. Sozialregion West Sozialarbeit an der Schule am Tornowsee, Pritzhagen 0,25 Theophanu ggmbh Schule am Tornowsee Pritzhagen SR West 0,5 VZE J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 29 von 43

30 Angebote nach 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Institution / Angebot Träger Standort Fachstelle Jugendsuchtberatung und Prävention MOL Kompetenzagentur MOL Unterstützung von mehrfach benachteiligten Jugendlichen (15-27 Jahre) beim Übergang Schule - Beruf AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.v. Stiftung SPI Strausberg Strausberg, Neuenhagen bei Berlin Jugendberufshilfe (Produktionsschule Märkisch- Oderland) Angebot für Jugendliche (15-25 Jahre) mit multiplen Problemlagen sowie schlechter schulischer / beruflicher Qualifikation Sozialer Hilfeverband Strausberg e.v. Strausberg Darstellung der Aufwendungen der Ämter, Städte und Gemeinden in den Leistungsbereichen SGB VIII Amt / Gemeinde / Stadt 2016 Entwurf Pro Kopf Ausgaben je Kind / Jugendlicher 5 SOZIALREGION WEST 62,43 Gemeinde Fredersdorf- Vogelsdorf ,87 Gemeinde Hoppegarten ,00 Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Gemeinde Petershagen/Eggersdorf , ,00 5 berechnet auf Grundlage der Bevölkerungsdaten 2015 der 7- bis unter 27-Jährigen sowie der aufgewendeten Haushaltsmittel 2016 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 30 von 43

31 F i n a n z i e l l e A u f w e n d u n g e n Zusammenfassende Darstellung Leistungsbereich Jugendarbeit KTR Sachkonto KTR Sachkonto Bezeichnung E I N N A H M E N Erstattungen übrige Bereiche Erstattungen von freien Trägern Erstattungen von freien Trägern Erstattungen von freien Trägern Zuweisungen vom Land (Beratung) Zuweisungen vom Bund (LAP) Zuweisungen vom Land (PK-Förderprogr.) Erstattungen von Gemeinden / GV Erstattungen von freien Trägern Gesamt Bezeichnung A U S G A B E N Außerschulische Jugendbildung Ferienfreizeiten, erlebnispäd. Angebote Internationale Jugendarbeit Maßnahmen der Jugendarbeit Anleitung auf dem Gebiet der Jugendarbeit PK-Zuschuss kommunale Träger SK-Zuschuss kommunale Träger PK-Zuschuss freie Träger SK-Zuschuss freie Träger Pädagogisches Bildungsangebot - LAP Gesamt J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 31 von 43

32 Leistungsbereich Jugendsozialarbeit KTR Sachkonto KTR Sachkonto Bezeichnung E I N A H M E N Zuweisungen Bund (JUGEND STÄRKEN im Quartier) Zuweisungen vom Land (Jugendberufshilfe) Erstattungen von Kommunen/Landkreisen Gesamt A U S G A B E N Bezeichnung Maßnahmen der Schulsozialarbeit Zuschuss Kompetenzagentur Kinder- und Jugendsuchtprävention Jugendverbandsarbeit Projekt Hierbleiber gesucht JUGEND STÄRKEN im Quartier Jugendberufshilfe Maßnahmen des erz Jugendschutzes Gesamt Kreiszuschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Einnahmen Ausgaben Kreiszuschuss Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Gesamt Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Gesamt Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Gesamt J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 32 von 43

33 Leistungsbereich Jugendarbeit Außerschulische Jugendbildung Durch die Förderung vielfältiger Angebote und Projekte sollen junge Menschen des Landkreises zur Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen befähigt werden. Gefördert werden neben dem politischen und sozialen Lernen auch Projekte der kulturellen Arbeit sowie geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 15 verschiedene Träger, Verbände, Vereine bzw. Initiativen aus dem Landkreis gefördert. Die Antragshöhe aller Anträge lag mit geringfügig höher als im Vorjahr. Die förderfähigen Angebote umfassen Projekte zum sozialen Lernen, Erlebnis- und Bildungsreisen, Bildungsangebote, medienpädagogische Angebote sowie kreative und künstlerischen Aktivitäten. Das Antragsvolumen war von 2011 bis 2013 im Durchschnitt doppelt so hoch wie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf Grund des seit mehreren Jahren gestiegenen Bedarfs wurde diese Haushaltsposition im Jahr 2015 um auf erhöht. Die nun noch bestehende Förderlücke von ca in 2015 wie auch in 2016 wurde durch das Einwerben von anderen Fördermitteln / Spenden bzw. Eigenmitteln der Projektträger ausgeglichen. Eine weitere Anhebung der Haushaltsmittel wird momentan nicht als notwendig erachtet. Entwicklung Antragsvolumen / Antragsvolumen Im Jahr 2016 erhielten folgende Träger im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung Zuwendungen des Landkreises Märkisch-Oderland: 1. Diakonisches Werk Oderland-Spree e.v. 9. Kinderring Neuhardenberg e.v. 2. DRK Kreisverband Märkisch-Oder-Spree e.v. 10. AWO Strausberg 3. Amt Barnim-Oderbruch 11. KSC Strausberg / Fanfarenzug 4. Missionscamp Oderbruch e.v. 12. Kindervereinigung e.v. Seelow 5. Jugendförderverein Chance e.v. 13. Jugendwerkstatt Hönow e.v. 6. CVJM Oderbruch e.v. 14. IB Berlin-Brandenburg ggmbh 7. Stadt Altlandsberg 15. Kreisjugendfeuerwehr MOL 8. Stadt Strausberg Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Außerschulische Jugendbildung J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 33 von 43

34 Ferienfreizeiten Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgt eine teilweise Übernahme von Teilnehmerbeiträgen entsprechend 90 SGB VIII. Pro Kind bzw. Jugendlichem kann einmal jährlich ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70,Prozent des zu entrichtenden Teilnahmebeitrages, höchstens jedoch bis zu 175 gewährt werden. Seit 2014 werden auch Ferienspiele ab fünf Tagen mit max. 40 Prozent des zu entrichtenden Teilnahmebeitrages, jedoch höchstens bis zu 100 gefördert. Durch die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien soll deren Teilnahme an Ferienfreizeiten bzw. Ferienspielen ermöglicht werden. Entwicklung Höhe Zuwendungen / Anzahl geförderte Kinder und Jugendliche Zuwendungen Gesamt Anzahl geförderter Kinder / Jugendlicher Stand: Im Jahr 2012 war erstmalig ein stärkerer Rückgang an Anträgen zu verzeichnen. Die Entwicklung in den Jahren 2013/2014 wies eine steigende Tendenz, jedoch 2015/2016 wieder eine sinkende Tendenz auf. Da die weitere Entwicklung, bezogen auf das Antragsvolumen, nur schwer einzuschätzen ist, die Haushaltsmittel in den letzten Jahren ausreichend waren, wird die Höhe der Haushaltsposition beibehalten. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Ferienfreizeiten, erlebnispädagogische Angebote J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 34 von 43

35 Internationale Jugendarbeit Mit der Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen wird ein wichtiger Beitrag zur Völkerverständigung geleistet. Großer Wert wird auf den Begegnungscharakter junger Menschen gelegt, wobei gemeinsames Lernen, gemeinsames Handeln und Erleben im Mittelpunkt stehen. Im Jahr 2016 wurden fünf verschiedene Träger bei der Umsetzung internationaler Projekte durch den Landkreis unterstützt. Durch die finanziellen Zuschüsse wurden überwiegend deutsch-polnische Begegnungen bezuschusst, aber auch deutschfranzösische Begegnungen mitfinanziert. Folgende Träger erhielten 2016 im Rahmen dieser Förderung eine Zuwendung durch den Landkreis Märkisch-Oderland: 1. Oderlandkids e.v. 4. Jugendsozialverbund Strausberg e.v. 2. Kindervereinigung e.v. Seelow 5. Amt Märkische-Schweiz 3. Kinderring Neuhardenberg e.v. Entwicklung Antragsvolumen / Antragsvolumen Seit 2013 ist eine Abnahme im Antragsvolumen zu verzeichnen. Im Jahr 2016 war die Höhe des Antragsvolumens erstmals unter den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Aus diesem Grund wird diese Haushaltsposition ab 2017 von auf runtergesetzt. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Internationale Jugendarbeit J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 35 von 43

36 Maßnahmen der Jugendarbeit Die Jugendförderung des Landkreises versteht sich als Schnittstelle der Jugendhilfeträger des Arbeitsfeldes Jugend(sozial)arbeit im Landkreis. Sie begleitet u.a. verschiedene Netzwerke, stellt Ressourcen zur Verfügung, initiiert aber auch Fachveranstaltungen im Landkreis. Als solch eine Schnittstelle bietet die Jugendförderung MOL verschiedene Serviceleistungen an, wie Ausleihmöglichkeiten von bspw. einem Moderationskoffer, Moderationsmaterial und einer Moderationswand sowie erlebnispädagogischen Materialien. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Maßnahmen der Jugendarbeit Anleitung auf dem Gebiet der Jugendarbeit Beratungsprogramm Im Rahmen des Beratungsprogramms für Jugend(sozial)arbeit des Landes Brandenburg sollen die Qualitätsentwicklung und Praxisbegleitung bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt und deren Struktur optimiert werden. Das Programm wird zu 90 Prozent aus Landesmitteln und zu 10 Prozent aus Mitteln des Landkreises finanziert. Im Jahr 2016 konnten folgende Träger im Rahmen der Konzept- aber auch Qualitätsentwicklung Beratung in Anspruch nehmen: 1. Sozialer Hilfeverband Strausberg e.v. 2. Stadt Strausberg (Sozialraumteam) 3. Firmaris ggmbh Fortbildung / Supervision Im Jahre 2013 wurde dieses Förderinstrument umgestellt. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden direkt an die Personalstellen im Rahmen des Personalkostenförderprogramms angebunden. Je Vollzeiteinheit wurde ein Budget in Höhe von 120 für Fortbildung und 120 für Supervision zur Verfügung gestellt. Seit 2015 werden diese Aufwendungen zu einem Budget zusammengefasst. Die Anstellungsträger haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Etats von 240 je Vollzeiteinheit, die Mittel selbst auf die Positionen Fortbildung und Supervision aufzuteilen. Auf Grund der Erhöhung der Zuweisung von Stellenanteilen im Personalkostenförderprogramm durch das Land Brandenburg in 2015/2016 wird ab 2017 diese Haushaltsposition um erhöht. Jugendleiterausbildung (JULEICA) In den Jahren 2010 bis 2012 sowie 2014 bildete das Jugendamt JugendleiterInnen aus. Durch die Finanzierung der Ausbildung wird die ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld gestärkt. Nach erfolgreicher Ausbildung erhalten die TeilnehmerInnen die Jugendleitercard (Juleica). Sie ist ein bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Die Juleica dient der Legitimation und als Qualifizierungsnachweis der InhaberInnen. Im Jahr 2013 hat diese Ausbildungsreihe der Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch- Oderland e.v., im Auftrag des Landkreises, durchgeführt. J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 36 von 43

37 Seit 2015 erfolgt die Ausbildung im Rahmen der Förderung der Jugendverbandsarbeit durch den Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch-Oderland e.v. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Zuweisung vom Land (Beratungsprogramm) Anleitung auf dem Gebiet der Jugendarbeit davon: Beratungsprogramm Fortbildung / Supervision Jugendleiterausbildung Personalkostenförderprogramm Das Personalkostenförderprogramm für sozialpädagogische Fachkräfte (PK- Förderprogramm) in der Jugend- und Jugendsozialarbeit ermöglicht den Erhalt der Grundstruktur an sozialpädagogischem Personal in der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises. Der Kreistag Märkisch-Oderland hat sich im Jahr 2005 mit einem Grundsatzbeschluss (2005/KT/208-15) dazu bekannt, das PK-Förderprogramm auf der Grundlage des beschlossenen Landesprogrammes fortzuführen. Das Land Brandenburg fördert im Rahmen des o.g. Landesprogrammes je Vollzeitstelle einen Festbetrag in Höhe von für 45 Vollzeitstellen im Landkreis. Auf der Grundlage dieses Landesprogrammes förderte der Landkreis seit 2016 insgesamt 43,038 Vollzeitstellen, die den Kommunen des Landkreises nach einem festgelegten Schlüssel zugeteilt wurden. Diese Personalstellen werden vom Landkreis in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von sowie in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen zur Verwaltung dieser Personalstellen bezuschusst. Weitere 4,0 Vollzeitstellen mit überregionaler Funktion (wie Sozialarbeit an Förderschulen sowie Sozialarbeit im Sport) werden zu 100 Prozent zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale finanziert. Nach einem intensiven Diskussionsprozess und einem folgenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom (Beschluss 2015/JHA/110) sollte die Förderung ab auf ein neues System umgestellt werden. Auf Grund der enormen finanziellen Auswirkungen sowie einer noch abzuwartenden Reform des SGB VIII kann dieser Beschluss in 2017 nicht umgesetzt werden. Die Förderung in 2017 wird analog der Förderphase erfolgen. Im ersten Quartal 2017 wird es zur Neuausrichtung des Förderprogramms ab erneute Beratungen geben, für die die noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der Reform des SGB VIII abzuwarten sind sowie ggf. Einfluss haben werden. Der Zuschuss des Landkreises je Vollzeiteinheit (VZE) für regionale Stellen wird für die Förderperiode 2017 analog der Förderperiode festgesetzt: Förderperiode Förderperiode 2017 Festbetrag je VZE Verwaltungspauschale je VZE max. 824 max. 824 J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 37 von 43

38 Hinsichtlich der überregionalen Stellen werden 100 Prozent der Personalkosten zzgl. einer Verwaltungspauschale in Höhe von max. 824 finanziert. In den entsprechenden Ausgabe-Sachkonten kommt es auf Grund von statistischen Vorgaben zu Verschiebungen in der Zuordnung von freien Trägern zu kommunalen Trägern. Des Weiteren wird die Haushaltsposition PK-Zuschuss freie Träger um erhöht, um die Tarifanpassungen bei den sog. überregionalen Stellen zu finanzieren. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Zuweisungen vom Land (PK-Förderprogramm) PK-Zuschuss kommunale Träger PK-Zuschuss freie Träger Sachkostenzuschuss für die Jugendarbeit Diese Haushaltspositionen (Sachkostenzuschuss für kommunale Träger / Sachkostenzuschuss für freie Träger) wurden 2013 zu einem großen Teil in ein Budget umgewandelt und an die Personalstellen im Rahmen des PK-Förderprogramms angebunden. Im Rahmen des PK-Förderprogramms steht je Vollzeiteinheit ein Budget in Höhe von pro Jahr zur Verfügung. Für Einrichtungen, in denen keine sozialpädagogischen Fachkräfte im Rahmen des Personalkostenförderprogramms tätig sind besteht weiterhin die Möglichkeit bis max pro Jahr Zuschüsse beim Jugendamt zu beantragen. Folgende Einrichtungen wurden im Jahr 2016 hierüber gefördert: Träger Missionscamp Oderbruch e.v. Gemeindejugendring Rüdersdorf e.v. Kreis-Kinder- und Jugendring MOL e.v. Schloss Trebnitz Bildungs- und Begegnungszentrum e.v. Kinderring Neuhardenberg e.v. Alternatives Jugendprojekt 1260 e.v. IB Berlin-Brandenburg GmbH Einrichtung / Projekt Ausstattung Ferienfreizeiten Crazy House Servicebüro Schloss Trebnitz Ausstattung Keramikwerkstatt HORTE ARCHE In den entsprechenden Sachkonten kommt es auf Grund von statistischen Vorgaben zu Verschiebungen in der Zuordnung von freien Trägern zu kommunalen Trägern. Die Sachkonten wurden entsprechend der Erhöhung der Anzahl der geförderten Stellenanteile in 2015 und 2016 erhöht. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung SK-Zuschuss kommunale Träger SK-Zuschuss freie Träger J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 38 von 43

39 Pädagogisches Bildungsangebot LAP Der Kreistag Märkisch-Oderland hat auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 die Erarbeitung eines Lokalen Aktionsplanes für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus beschlossen (2006/KT/381-24). Bis Mitte 2007 wurde in Zusammenarbeit mit demokratisch handelnden Vereinen, Verbänden, Institutionen, Parteien, Gemeinden und Städten, Initiativen, Netzwerken und interessierten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises der Aktionsplan erarbeitet. Dieser ist die Grundlage für eine integrierte Strategie im Landkreis zur Stärkung zivilgesellschaftlicher und demokratischer Strukturen. In den Jahren 2007 bis 2014 wurde der Landkreis im Rahmen des Bundesprogramms "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Dabei unterstützte das Bundesprogramm Maßnahmen und Projekte im Landkreis, die die Ziele des Lokalen Aktionsplans verwirklichen. Seit 2007 arbeiten die unterschiedlichsten Akteure in Kooperationsverbünden. Neben einem kreisweiten Kooperationsverbund betreuen Verbünde in den vier Sozialregionen die Projektträger vor Ort. Die Aktivitäten reichen von Workshops, Seminaren, Bildungsarbeiten bis hin zu Konzerten, thematischen Film- und Infoveranstaltungen, Theateraufführungen, Politikertalks und öffentlichen Diskussionsrunden und erreichten in den vergangenen Jahren mehr als Menschen der Region. Zentraler Anlaufpunkt ist neben dem Landkreis der Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch-Oderland e.v., der als externe Koordinierungs- und Fachstelle für den Lokalen Aktionsplan fungiert, Projektträger unterstützt und berät. Ein Begleitausschuss aus Vertretern der kommunalen Verwaltung, staatlicher Institutionen und zivilgesellschaftlicher Akteure arbeitet als übergreifendes Gremium, das die Umsetzung des Lokalen Aktionsplan unterstützt und begleitet. Aufbauend auf bewährte Elemente wird die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne der früheren Bundesprogramme seit 2015 in Form von lokalen bzw. regionalen Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogrammes Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit fortgeführt und weiterentwickelt. Der Landkreis erhält im Rahmen dieses Bundesprogrammes eine Förderung bis Ende Der Zuschuss des Bundes erhöhte sich 2016 nachträglich um für die Arbeit der externen Koordinierungs- und Fachstelle sowie um weitere für den Bereich Partizipation, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Coaching. Ab 2017 erhöht der Bund seine Förderung um weitere Dementsprechend wurde die Ausgabe angepasst. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Zuweisungen vom Bund (LAP) Zuschüsse an übrige Bereiche (LAP) J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 39 von 43

40 Leistungsbereich Jugendsozialarbeit Zuschuss Kompetenzagentur / Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier Die Kompetenzagentur Märkisch-Oderland übernimmt als fachlich anerkannter Dienstleister seit 2007 eine wichtige Beratungs-, Vermittlungs- und Lotsenfunktion zur passgenauen beruflichen und sozialen Integration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Schul- oder Berufsabschluss oder ohne konkrete berufliche Perspektive. Sie soll vor allem solche Jugendlichen erreichen, die vom bestehenden System der Hilfsangebote nicht erreicht werden oder den Zugang zu Unterstützungssystemen nicht eigenständig finden. Seit wird die Kompetenzagentur Märkisch-Oderland, dessen Projektträger weiterhin die Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg ist, über das Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier finanziert. Im Zuge des Bundesprogrammes konnten die Standorte erweitert werden. Die Kompetenzagentur Märkisch-Oderland ist seit neben den bereits bestehenden Standorten in Seelow und Bad Freienwalde auch in Strausberg sowie tageweise in Rüdersdorf bei Berlin und Neuenhagen bei Berlin tätig. Weiterer Baustein dieses Bundesprogrammes im Landkreis ist die Durchführung von Mikroprojekten. Diese sind Gruppenmaßnahmen mit Quartiersbezug. Sie sollen die sozialen Kompetenzen der TeilnehmerInnen fördern und einen sichtbaren Mehrwert für das benachteiligte Quartier schaffen. Der Mehrwert kann durch gestalterische Maßnahmen oder die Stärkung des sozialen Miteinanders erfolgen. Die Jugendlichen sollen an der Entwicklung der Projektideen beteiligt werden. Zudem ist es wichtig, Akteure aus den Quartieren einzubeziehen. Mikroprojekte können sich auf die gesamte Bandbreite von Handlungsfeldern integrierter Stadtentwicklung beziehen: soziale Infrastruktur, Wohnumfeld, Nachbarschaft, Kultur, Freizeit und Tourismus, zivilgesellschaftliches Engagement und Partizipation usw. Die Mikroprojekte werden durch die Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg in Abstimmung mit dem Landkreis koordiniert. Zur Umsetzung des Bundesprogrammes im Landkreis wurde im Sachbereich Jugendförderung eine lokale Koordinierungsstelle eingerichtet. Das Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier läuft bis und wird zu 80 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und zu 20 Prozent aus Eigenmitteln des Landkreises finanziert. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Einnahme Ausgaben Zuweisungen vom Bund (JUGEND STÄRKEN im Quartier) JUGEND STÄRKEN im Quartier J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 40 von 43

41 Kinder- und Jugendsuchtprävention Seit September 2010 hat der Landkreis zwei Träger (mit je einer Personalstelle zzgl. Sachkosten) beauftragt, im Rahmen der Kinder- und Jugendsuchtprävention tätig zu werden. Die Zuständigkeit beider Träger ist wie folgt aufgeteilt: Region Träger Standort Sozialregion Nord + Ost Diakonisches Werk Oderland-Spree e.v. Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow Sozialregion Mitte + West AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.v. Strausberg Folgende Leistungen sind durch die Träger zu erfüllen: Beratung betroffener Kinder und Jugendlicher Schaffung von Gruppenangeboten (erlebnisorientierter Ansatz) als Alternative zum Suchtkonsum Schaffung spezieller Angebote für Kinder aus suchtkranken Familien Vermittlung in weiterführende therapeutische Einrichtungen / Angebote Aufsuchende und begleitende präventive Beratungsarbeit in suchtkranken Familien Kooperation und Koordination mit Schulen, Jugendhilfe, Berufsausbildungsstätten, Kliniken etc. Entwicklung eines Netzwerkes im Landkreis MOL für Kinder- und Jugendsuchtprävention Entwicklung von Selbsthilfegruppen für entsprechende Alters- und geschlechterdifferenzierte Angebote Mitarbeit in vorhandenen Arbeitsgremien des Landkreises. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Kinder- und Jugendsuchtprävention Jugendverbandsarbeit Nach 12(1) SGB VIII ist Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ( ) unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens ( ) zu fördern. Die Verwaltung des Jugendamtes hat in Zusammenarbeit mit dem Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch-Oderland e.v. (KKJR MOL e.v.) ein Konzept zur Stärkung der Jugendverbandsarbeit in Märkisch-Oderland im Zeitraum von 2013 bis 2014 erarbeitet. Der KKJR MOL e.v., als einer von derzeit neun Kreis- und Stadtjugendringen im Land Brandenburg und Dachverband von gegenwärtig 29 freien Trägern, Vereinen, Jugendverbänden, Initiativen des Arbeitsfeldes Jugend(sozial)arbeit aus Märkisch- Oderland, ist mit der Umsetzung dieses Konzeptes seit beauftragt. Schwerpunkte der Aufgaben sind: Fortbildung / Qualifizierung von Jugendlichen / Akteuren der Jugendarbeit (u.a. jährliche JugendleiterInnenausbildung, Fachtage für Fachkräfte des Landkreises) J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 41 von 43

42 Vernetzung, Fördermittelakquise, Beratung (u.a. Abstimmung von Vorhaben / Projekten in Sozialregionen, Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln) Verbands- und Gremienarbeit (u.a. Schnittstelle zwischen Dachverband KKJR MOL e.v. und Jugendamt, Initiierung / Begleitung AG nach 78 SGB VIII, Mitarbeit Jugendhilfeausschuss, landesweite Vernetzung) Qualitätsentwicklung nach 79a SGB VIII für den Leistungsbereich SGB VIII in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Für die Umsetzung der Konzeption finanziert der Landkreis jährlich eine Personalstelle zzgl. Sachkosten. Auf Grund von Tarifanpassungen wird der Zuschuss ab 2017 auf erhöht. Finanzielle Aufwendungen: KTR Sachkonto Bezeichnung Jugendverbandsarbeit Jugendberufshilfe Die finanzielle Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe gewährleistet die Realisierung berufspädagogischer Angebote im Rahmen der Jugendhilfe für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen. Im Landkreis arbeitet seit die Produktionsschule Märkisch-Oderland in einem Trägerverbund an den Standorten in Wriezen (Firmaris ggmbh) und Strausberg (Sozialer Hilfeverband Strausberg e.v.). Die Platzkapazität beträgt 16 Plätze je Standort. Beide Standorte wurden u.a. gewählt, um eine Erreichbarkeit der Jugendlichen zu gewährleisten. Auf Grund der weiten Fahrwege und nicht immer optimal zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmitteln im Landkreis war diese Entscheidung nicht leicht zu treffen. Der Standort Wriezen soll in der Regel den Einzugsbereich der Sozialregion Nord sowie der Sozialregion Ost abdecken, der Standort Strausberg das Einzugsgebiet der Sozialregion Mitte und West. Im Einzelfall sind aber auch Ausnahmen (bspw. durch bessere Erreichbarkeit der Jugendlichen sowie Platzkapazität) möglich. Produktionsschulen sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Lern- und Arbeitsort eine Einheit bilden, so dass die Lernprozesse in der Regel über die Produktionsprozesse stattfinden. Produktionsschulen arbeiten in betriebsähnlichen Strukturen, mit realen Aufträgen und Kundenkontakten. Durch die Nähe zur Praxis sind sie ein attraktives und damit besonders wirkungsvolles Lernangebot für die betroffenen jungen Menschen. Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Brandenburgischen Schulgesetzes. Eine Produktionsschule kann einen oder mehrere Standorte haben. Sie muss verschiedene Werkstätten vorhalten, um eine ausreichende Auswahl- und Erprobungsmöglichkeit anbieten zu können. Die Produktionsschule Märkisch-Oderland wird über ESF-Mittel des Landes gefördert. Eine Förderung ist bis 2020 möglich. Für die folgenden Jahre (2018ff.) ist mit einer Senkung der Aufwendung zu rechnen, da die Produktionsschule Märkisch-Oderland ab Mitte 2017 () einen Eigenanteil durch den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten des Trägerverbundes erwirtschaften muss. Dieser Erlös wird auf den entsprechenden Kostensatz angerechnet und minimiert diesen. Diese findet sich in den momentanen Aufwendungen des J U G E N D F Ö R D E R P L A N 2017 Seite 42 von 43

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