Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden
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- Elsa Richter
- vor 6 Jahren
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1 Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Angaben zur antragstellenden Gemeinde Name, Gemeindekennzahl bzw. Gemeindekennziffer (GKZ) und Anschrift der antragstellenden Gemeinde sind anzugeben. Bei der Anschrift sind Straße, Postleitzahl und Ort der antragstellenden Gemeinde bekannt zu geben (Kontaktadresse). Soll der Zweckzuschuss für einen von einer Gemeinde beherrschten Projektträger (z.b. eine Immobiliengesellschaft der Gemeinde) gewährt werden, ist die beherrschende Gemeinde anzuführen. Die antragstellende Gemeinde ist die den Projektträger beherrschende Gemeinde. Ansprechperson Anrede, Vor- und Zuname, Telefonnummer und Adresse einer Ansprechperson sind für Rückfragen zum Antrag, Investitionsvorhaben udgl. anzugeben. Die Korrespondenz zwischen der antragstellenden Gemeinde und der Buchhaltungsagentur des Bundes wird ausschließlich über die im Antrag angegebene Adresse geführt. Wird keine Adresse im Antrag angegeben, erfolgt die Kommunikation über die Adresse des Absenders. Angaben zum Investitionsvorhaben Von der antragstellenden Gemeinde ist die zusätzliche Bauinvestition, für die ein Zweckzuschuss gemäß 2 Abs. 2 KIG 2017 beantragt wird, auszuwählen. Pro Antrag ist nur eine zusätzliche Bauinvestition auszuwählen. Erläuterungen und Beispiele zu den zuschussfähigen Bauinvestitionen sind in den Durchführungsbestimmungen zum KIG 2017 angeführt. Für die Anschaffung von Fahrzeugen, Personalkosten, Kauf von bereits bestehenden Anlagen/Gebäuden und Eigenleistungen der Gemeinde (z.b. Tätigkeiten von Mitarbeitern eines Bauhofes) wird kein Zweckzuschuss gewährt. Projektname/Projektbezeichnung Es ist eine kurze Projektbezeichnung anzugeben (z.b. Erweiterung Kindergarten inkl. Name des Kindergartens oder der Gemeinde). Beschreibung des Investitionsvorhabens / Projektträger Von der antragstellenden Gemeinde ist eine Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens abzugeben (z.b. Nutzung, Größe, Bauweise, Ausstattung). Eine kurze Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens ist ausreichend (keine Übermittlung von Plänen oder Leistungsverzeichnissen). Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Seite 1 von 5
2 Beispiel: Projekt Erweiterung eines Kindergartens: Erweiterung des Kindergartens mit zwei Gruppenräumen, Toiletten und Waschanlage mit insgesamt 60m 2 in Massivbauweise. Soll der Zweckzuschuss für einen von einer Gemeinde beherrschten Projektträger gewährt werden, ist der Projektträger anzuführen. Bei Durchführung von Projekten innerhalb eines Gemeindeverbandes ist das Formular Antrag für Gemeindeverbände Zweckzuschuss gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 auszufüllen. Investitionsstandort Für die eindeutige Zuordnung des Bauprojekts ist der Investitionsstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) anzugeben. Das Datum des geplanten Baubeginns (TT.MM.JJJJ) und der geplanten Fertigstellung (TT.MM.JJJ) des Bauprojekts sind anzugeben. Kostenplan Die Höhe der Gesamtinvestition für das Investitionsprojekt ist in Euro anzugeben. Für Personalkosten, Eigenleistungen (z.b. durch Mitarbeiter des Bauhofs), Ankauf von bereits bestehenden Anlagen/Gebäude und die Anschaffung von Fahrzeugen werden keine Zuschüsse gewährt. Derartige Kosten sind abzuziehen. Eigenmittel der antragstellenden Gemeinde (z.b. Rücklagen) führen zu keiner Reduzierung der zuschussfähigen Gesamtkosten. Angaben zur Vorsteuer Es ist anzugeben, ob der Träger des Investitionsvorhabens zur Gänze, nicht oder teilweise vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist der Träger des Investitionsvorhabens zur Gänze vorsteuerabzugsberechtigt, sind weiters die Brutto-Gesamtkosten, Vorsteuer und Netto-Gesamtkosten anzugeben. Die Brutto-Gesamtkosten abzüglich der Vorsteuer ergeben die Netto-Gesamtkosten. Ist der Träger des Investitionsvorhabens nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sind die Brutto- Gesamtkosten anzugeben. Ist der Träger des Investitionsvorhabens teilweise vorsteuerabzugsberechtigt, sind weiters die Brutto- Gesamtkosten, die teilweise enthaltene Vorsteuer und die verbleibenden Gesamtkosten anzugeben. Die Brutto-Gesamtkosten abzüglich der teilweisen Vorsteuer ergeben die verbleibenden Gesamtkosten. Eine teilweise Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, wenn nicht für alle Bereiche ein Vorsteuerabzug möglich ist. Wenn nicht für alle Bereiche eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht ist der beim Finanzamt geltend zu machende Vorsteuerbetrag von den Brutto-Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Seite 2 von 5
3 Finanzierungsplan Die Finanzierung ist getrennt nach Eigenmitteln der antragstellenden Gemeinde, Fremdmittel und sonstige Förderungen oder Zuschüsse anzuführen (ohne Zweckzuschuss gemäß KIG 2017). Die Fremdmittel sind getrennt nach deren Höhe und Herkunft (Bank) anzugeben. Sonstige geplante Förderungen oder Zuschüsse sind getrennt nach Höhe und Herkunft (z.b. Name der gewährten Förderung und von wem diese gewährt wird, z.b. Bundesministerium) anzugeben. Investitionszuschüsse von dritter Seite (sonstige Förderungen, Zuschüsse) für das betreffende Investitionsprojekt sind zulässig und führen nur dann zu einer Reduzierung des gemäß KIG 2017 gewährten Zweckzuschusses, wenn der Zweckzuschuss und die weiteren Investitionszuschüsse die Gesamtkosten übersteigen. Beantragter Zweckzuschuss gemäß KIG 2017 Von der antragstellenden Gemeinde ist der beantragte Zweckzuschuss gemäß KIG 2017 anzugeben. Der Zweckzuschuss kann maximal 25 % der unter dem Punkt Kostenplan angeführten Gesamtinvestition betragen. Die Gewährung des Zweckzuschusses erfolgt nach Maßgabe der für die Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel. Jeder Gemeinde steht ein entsprechender Anteil am gesamt gemäß KIG 2017 zu vergebenden Zweckzuschuss zur Verfügung. Der Zweckzuschuss ist mit dem berechneten Anteil am Gesamtzweckzuschuss begrenzt. Darüber hinaus kann kein Zweckzuschuss gewährt werden. Beispiel Geplantes Projekt der Gemeinde ,-- Gesamte Finanzierung durch Gemeinde ,-- (= 75 % von ) Davon Eigenmittel der Gemeinde ,-- Fremdmittel (Kredit) ,-- Sonstige Förderungen/Zuschüsse 2.500,-- Möglicher Zweckzuschuss max. 25 % ,-- (= 25 % von ) Die Auszahlung erfolgt nur in der Höhe jener der Gemeinde gemäß 2 Abs. 8 KIG 2017 zustehenden Mittel. Stehen der Gemeinde in obigem Beispiel aufgrund von bereits gestellten Anträgen nur noch ,-- zu, können nur ,-- beantragt und ausgezahlt werden. Stehen der Gemeinde noch zu, so sind insgesamt 2.500,-- für weitere Zuschüsse offen. Ein Zweckzuschuss wird nur für ausfinanzierte Projekte (Kostenplan ist durch Finanzierungsplan gedeckt) gewährt. Zweckzuschüsse, die von einer Gemeinde nicht in Anspruch genommen werden, können nicht auf andere Gemeinden übertragen werden. Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Seite 3 von 5
4 Überweisung des Zweckzuschusses (Bankverbindung) Die Bankverbindung (Bankinstitut, Kontoinhaber, IBAN) der antragstellenden Gemeinde ist anzugeben. Die Überweisung des Zweckzuschusses erfolgt auf das angegebene Konto. Beizulegende Unterlagen Von der antragstellenden Gemeinde sind folgende Unterlagen verpflichtend beizulegen: Bescheinigung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters über die Zusätzlichkeit gemäß 2 Abs. 5 KIG Unter Zusätzlichkeit ist zu verstehen, dass die Projekte im Budget 2017 (d.h. im Budget zum ) der Gemeinde nicht enthalten waren. Für die Bescheinigung ist das Formular Bescheinigung der Gemeinde über die Zusätzlichkeit der Bauinvestition gemäß 2 Abs. 5 Kommunalinvestitionsgesetz 2017 Beilage zum Antrag eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2017 auszufüllen und von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der antragstellenden Gemeinde oder einer berechtigten Vertretung zu unterfertigen. Anrede, Vor- und Zuname der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sind jedenfalls anzugeben. Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung des Projektes oder Beschluss über Voranschlag. Ein Auszug aus dem beschlossenen Voranschlag oder Nachtragsvoranschlag ist ausreichend, wenn das Investitionsprojekt darin ausgewiesen ist (getrennte Darstellung). Weitere zusätzliche Unterlagen sind je nach Investitionsvorhaben beizulegen: Antrag auf Gewährung eines Zweckzuschusses für die Schaffung von öffentlichem Wohnraum gemäß 2 Abs. 2 Z 6 KIG 2017: Bestätigung der zuständigen Baubehörde, der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder einer berechtigten Vertretung über die Erfüllung der Standards gemäß der Art 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, BGBl. II Nr. 251/2009 i.d.g.f. Für die Bestätigung ist das Formular Bestätigung der Gemeinde über die Erfüllung der Standards Beilage zum Antrag zur Gewährung eines Zweckzuschusses für die Schaffung von öffentlichem Wohnraum gemäß 2 Abs. 2 Z 6 KIG 2017 auszufüllen und von der zuständigen Baubehörde, der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister oder einer berechtigten Vertretung zu unterfertigen. Antrag auf Gewährung eines Zweckzuschusses für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen gemäß 2 Abs. 2 Z 9 KIG 2017, wenn eine Finanzierung aus Mitteln gemäß Umweltförderungsgesetz erfolgt: Vorlage einer Kopie des Förderantrages (ohne Beilagen) samt Eingangsbestätigung des zuständigen Amtes der Landesregierung nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG). Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Seite 4 von 5
5 Antrag auf Gewährung eines Zweckzuschusses für Maßnahmen in Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen gemäß 2 Abs. 2 Z 10 KIG 2017: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung seitens des Breitbandbüros über die erfolgte Beratung (Kontakt: breitbandbüro@bmvit.gv.at). Falls die Beratung vom Breitbandbüro nicht innerhalb von sechs Wochen durchgeführt wurde, ist das erfolgte Ansuchen an das Breitbandbüro beizulegen. Der Antrag ist auszudrucken, von der Bürgermeisterin oder von dem Bürgermeister der antragstellenden Gemeinde zu unterfertigen (inkl. Gemeindestempel) und eingescannt unter kip@bhag.gv.at einzubringen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann sich bei der Antragstellung von einem vertretungsbefugten Organ vertreten lassen. Anfragen sind per an kip@bhag.gv.at zu stellen. Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Seite 5 von 5
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