Koexistenz statt Streifendenken

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1 Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen und Mischverkehr in der Praxis Das Büro Mitglied von Radkompetenz Österreich Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 2

2 KLIMAAKTIV MOBIL INNOVATIVE UND KLIMAFREUNDLICHE MOBILITÄT FÜR REGIONEN, STÄDTE UND GEMEINDEN Fuß- und Radverkehrsförderung Stärkung des ÖV Gemeindebusse Bewusstseinsbildung Elektromobilität Verkehrssparende Siedlungsentwicklung im Rahmen von Energieraumplanung Mobilitätszentralen Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe CarSharing und CarPooling P+R und B+R Veranstaltungsmobilität Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 3 Unsere Stars im Klimaschutz Innovative, klimafreundliche Mobilität für Regionen, Städte und Gemeinden > t CO 2 - Reduktion/ Jahr > 550 Projektpartner Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 4

3 INHALT Mischverkehr warum sicherer Pfade verlassen? Shared Space -ein neuer Ansatz der Nutzung des Straßenraumes Begegnungszonen in der StVO Beispiele für Begegnungszonen Einsatzgrenzen und Empfehlungen Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 5 Ringstraße Wien Universität 1884 Quelle: habsburger.net, Archiv der Universität Wien Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 6

4 Steigende Motorisierung Reglementierung des Straßenraumes beginnt Konflikte zwischen motorisiertem und Aktivverkehr nehmen zu Lösung erfolgt zugunsten des Kfz-Verkehrs Fahrbahn und Seitenraum werden getrennt Querung auf gesicherte Stellen reduziert Regelung des Parkens Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 7 Ringstraße Wien heute Quelle: sporvognsrejser.dk/fotos/wien-strassenbahnmuseum-2014 Wiener Ringstraße Burgring Blickrichtung Parlament Quelle: wikipedia.org Quelle: Mehrzweckkarte (MZK) Wien Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 8

5 Straßengestaltung als verkehrstechnische Aufgabe Quelle: RVS Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 9 Planung mit Regelbreiten Beispiel zweistreifige Hauptverkehrsstraße gem. RVS, bei v=50 km/h Barbara Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 10

6 Gmunden Stadtdurchfahrt ca.1,5m ca.1,2m ca. 6m Foto: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 11 Reglementierung und Trennung Ergebnisse Erhöhung der Geschwindigkeit für den Kfz- Verkehr Stressfreiere Verkehrsteilnahme Verbesserungen der Verkehrssicherheit Verringerung der Geschwindigkeit für zu Fuß Gehende (teilweise auch für Radfahrende) Städtebaulich unbefriedigende Situationen (Barrieren) Trennprinzip geht auf Kosten der Schwachen Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 12

7 Shared Space Die Wiederentdeckung des Mischverkehrs Hans Monderman Erfinder des Shared Space Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 14

8 Shared Space / Mischverkehr Die Philosophie Quelle: BMVIT: Shared Space Enquete 2008 Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 15 Shared Space Dorenstraat/ dedrift/ de Kaden, Drachten(NL) Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 16

9 Beispiel Shared Space Rijkstraatweg, Haren, NL Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 17 Shared Space / Mischverkehrszonen Merkmale Weitgehender Wegfall klassischer Regelungen/ Verkehrszeichen Es gibt (mit wenigen Ausnahmen) keine Radwege, Radfahrstreifen, baulich getrennte Gehsteige oder Schutzwege Die Gestaltung des Straßenraums fördert das Miteinanderund den Blickkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmern Soziale Interaktionen / Kommunikation ersetzen Vorrangregelungen (Blickkontakt) Verringerung der Geschwindigkeiten ist Voraussetzung und Garant für das Funktionieren Das Parkenist im Regelfall stark eingeschränkt, um ausreichende Sichtbeziehungen zu gewährleisten Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 18

10 Praxistests Mischverkehr Wichtige Ergebnisse Es funktioniert Es ist leistungsfähig Die Verkehrssicherheit wird besser Die Unfallschwere sinkt Wartezeiten sinken vielfach Und es sieht besser aus! Umsetzungen auch in Österreich Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 19 Das Beispiel Graz Sonnenfelsplatz Eines der ersten Umsetzungsprojekte in Österreich

11 Ausgangslage - wenig Platz für Fußgänger Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 21 Ausgangslage - großzügige Fahrbahnflächen Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 22

12 Ausgangslage Verkehrszählung Sonnenfelsplatz VerkehrszählungenSpitzenstunden Fahrzeuge und Fußgängerquerungen Einheiten pro Stunden Fußgängerquerungen Fahrrad Einsp Kfz Kfz Busse Quelle: Verkehrszählung 15. Oktober 2009 Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 23 Politischer Wille der Stadt Graz Umbau zum 1. Shared Space Platz Ausschreibung der Planungsleistung Vergabe an ein interdisziplinäres Konsortium mit innovativem Modell der Bürgerbeteiligung ( Charette ) Intensive Einbindung der Anrainer und von Vertretern von Mobilitätseingeschränkten Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 24

13 Die Bürgerbeteiligung Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 25 Die Charette Diskussionen und Lösungen Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 26

14 Charette Bürgerbeteiligung Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 27 Sonnenfelsplatz Graz Das Konzept Quelle: Arge Sonnenfelsplatz Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 28

15 Sonnenfelsplatz Graz Gehsteige vorher Quelle: Arge Sonnenfelsplatz Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 29 Sonnenfelsplatz Graz Das Gestaltungskonzept Quelle: Arge Sonnenfelsplatz Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 30

16 Sonnenfelsplatz Graz Verkehrsregelung vorher Quelle: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 31 Sonnenfelsplatz Graz Verkehrsregelung nachher Nachträglich wurde eine Begegnungszone verordnet Quelle: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 32

17 Skeptische Presse Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 33 Sonnenfelsplatz Graz Die Eröffnung Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 34

18 Beispiel Sonnenfelsplatz Graz Interaktion Quelle: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 35 Unfallzahlen (Unfälle mit Personenschaden) Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 36

19 Die Begegnungszone Ein neues Instrument der Verkehrsberuhigung StVO 76c Begegnungszone (1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären. (2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern. (3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. (4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird. (5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Begegnungszone die betreffenden Hinweiszeichen ( 53 Abs. 1 Z 9e bzw. 9f) anzubringen sind. (6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen. Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 38

20 Weitere Beispiele Beispiel Begegnungszone Burgdorf, CH Guter Überblick: Foto: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 40

21 Beispiel Zentrumszone Enns, OÖ Foto: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 41 Bischofshofen (S) Gute Gestaltung nachträgliche Verordnung Quelle: Koch Quelle: Foto Atelier Wolf (SIR) Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 42

22 Wolfurt Quelle: Martin Reis Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 43 Das Berner Modell Beispiel Köniz Betriebskonzept alt: 7 Lichtsignalanlagen nach dem Prinzip grüne Welle Betriebskonzept neu: 2 Dosierungsanlagen an den Zentrumseingängen; 1 Ampel zur Sicherung der Barriere Quelle: Fritz Kobi Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 44

23 Das Berner Modell Beispiel Köniz Quelle: Fritz Kobi Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 45 Wien Mariahilferstraße Foto: komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 46

24 Wartberg ob der Aist (OÖ) Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 47 Wartberg ob der Aist (OÖ) Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 48

25 Wartberg ob der Aist (OÖ) Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 49 Gleinstätten??? Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 50

26 Gleinstätten??? Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 51 Gleinstätten Quelle: Foto komobile Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 52

27 Begegnungszonen Einsatzgrenzen und Empfehlungen Wo machen Begegnungszonen Sinn? Platzsituationen oderstraßenabschnitte mit guter Mischung unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer hohem Querungsbedarf bedeutender Aufenthaltsfunktion Richtwerte für Einsatzgrenzen nach Arbeitspapier FSV Problematisch: hoher Durchgangsverkehrs-/ Schwerverkehrsanteil Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 54

28 Wie gestaltet man Begegnungszonen? Prinzip des selbsterklärendes Straßenraumes Qualität statt Schikane Lineare Elemente vermeiden Gestaltungselemente quer zur Fahrtrichtung verwenden Verunsicherung als Element der Verkehrssicherheit Bodenmarkierungs-ähnliche Elemente vermeiden Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 55 Begegnungszonen und Öffentlicher Verkehr ein Widerspruch? Grundsätzlichist öffentlicher Verkehr in Begegnungszonen unproblematisch Längere Strecken sollten vermieden werden Fahrzeitverluste entstehen innerstädtisch vor allem durch Signalanlagen und Behinderungen Beispiele gibt es in Linz(Straßenbahn) und Salzburg (geplant) Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 56

29 Salzburg Griesgasse geplante Begegnungszone mit Obus Quelle: Stadt Salzburg / salzburg.orf.at, 2015 Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 57 Sind Begegnungszonen barrierefrei? Barrierefreiheit ist vielschichtig Vorteile für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer etc. für Sehbehinderte sind gute Lösungen erforderlich Einbeziehung von Verbänden Schulungen Foto komobile Foto Stadt Graz Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 58

30 Wien Mariahilferstraße Querungsstelle für Sehbehinderte Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 59 Mischverkehr auf Landesstraßen Abwägungder unterschiedlichen Ansprüche Durchleiten - Durchgangsverkehr Kurzstreckenverkehr Radfahren Queren Aufenthalt Straßenerhalter sind eher restriktiv Aber bereits mehrere umgesetzte Beispiele (Wolfurt, Thalgau, Velden) Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 60

31 Wie plane ich eine Begegnungszone? Schritt 1 Feststellung der Eignung Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 61 Wie plane ich eine Begegnungszone? Schritt 2 Entwurfsplanung Interdisziplinäre Teams bewähren sich Einbeziehung aller Stakeholder Bürgerbeteiligung ist sehr wichtig (eventuell Planung vor Ort ) Breite Zustimmung der Betroffenen ist erforderlich Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 62

32 Was können Begegnungszonen leisten? Förderung der Aktivmobilität (kürzere Wartezeiten, mehr Platz, mehr Sicherheit) Attraktivere Gestaltung (Aufwertung von Stadtteilen, Verringerung Barrierewirkung) Ökonomische Aufwertung des Zentrums Das Miteinanderder Verkehrsteilnehmergruppen fördern Straßenraumgerechter verteilen (gemeinsame und flexiblere Nutzung) Beitrag zur Rückgewinnung von Urbanität Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 63 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: geo.de/reisen/community/bild/regular/ /Kreuzung-in-Hanoi.jpg Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 64

33 DI Helmut Koch Technisches Büro für Raumplanung und Verkehrsplanung Kirchengasse 3 A-4810 Gmunden t: +43 (0) f: +43 (0) gmunden@komobile.at Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen in der Praxis Folie 65

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