Newsletter Mai 2013 Samstag, 04. Mai 2013

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1 Newsletter Mai 2013 Samstag, 04. Mai 2013 THEMA DES MONATS Viele Gegenstände werden nach Kauf an einen anderen Ort verbracht. Oft zieht man damit um. Wenn dann ein Mangel auftritt, stellt sich die Frage, wo der Verkäufer nachbessern, also den Mangel beseitigen oder den Gegenstand tauschen muß. Daß er die Kosten des Transports tragen muß, ist zwar im BGB geregelt, nicht aber, wer den Transport durchzuführen hat. Dazu sagt der BGH in seiner Entscheidung zum AZ VIII ZR 96/12: Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muß auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat (BGH NJW 2010, 1448 Rdn. 12). Dies setzt eine Zurverfügungstellung am richtigen Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung, voraus. Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht 269 I BGB maßgebend mit der Folge, daß bei einem Fehlen vertraglicher Vereinbarungen über den Erfüllungsort auf die jeweiligen Umstände, insbesondere auf die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen ist und daß dann, wenn sich hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen lassen, der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln ist, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses, also bei Abschluß des Vertrages, seinen Wohnsitz hatte, 269 II BGB (BGHZ 189, 196 Rdn. 29 ff. mwn). ALLGEMEINES (Bearbeiter: diverse) Glasversicherung Eine Terrassenüberdachung aus Plexiglas-Wellplatten fällt unter die Glasversicherung (LG Landshut VersR 2013, 496). Kindergarten - Beschädigten im Außenbereich eines Kindergartens spielende Kinder Eigentum Dritter, muß der Betreiber des Kindergartens die ordnungsgemäße Aufsicht beweisen, wobei Kleinkinder in kurzen Abständen zu kontrollieren sind (BGH NJW 2013, 1233). Lebensversicherung Unterscheidet sich ein Lebensversicherungsprodukt erheblich von den üblicherweise am Markt angebotenen Produkten, muß darüber aufgeklärt und beraten werden (OLG Stuttgart VersR 2013, 482). Mangel - Hält ein Unternehmer bei der Herstellung eines Werkes die anerkannten Regeln der Technik nicht ein, ist das

2 stets ein Mangel der Arbeit (BGH NJW 2011, 1226). Rechtsschutz Unterläßt der Versicherer in einem Schreiben, mit welchem er die Deckung eines Schadenfalls ablehnt, den Hinweis auf das Schiedsverfahren, kann er sich später nicht mehr auf fehlende Erfolgsaussicht berufen (OLG Dresden VersR 2013, 450). Reise Bei Reisen dürfen Anreisetag und Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so daß eine Reise mit 6 Übernachtungen insgesamt 7 Tage dauert (OLG Frankfurt NZV 2013, 77; OLG Köln 6 W 17/13). ARBEITSRECHT (Bearbeiter: RA Ulrich Relling) AGG - Abgelehnte Bewerber um eine Stelle haben keinen Anspruch auf Auskunft gegen das Unternehmen über dessen Auswahlkriterien. Sie müssen selbst ausreichende Indizien für eine Benachteiligung nachweisen (BAG 8 AZR 287/08). Anfechtung Arbeitgeber können Arbeitsverträge wegen Täuschung anfechten, wenn bei der Einstellung zulässig gestellte Fragen vom Arbeitnehmer unrichtig beantwortet wurden. Ungefragt offenlegen müssen Arbeitnehmer nur solche Tatsachen, die für die zu besetzende Stelle von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG NJW 2013, 1115). Anhörung - Arbeitnehmer sind berechtigt, zu einer Anhörung wegen Pflichtverletzungen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dann muß ein neuer Termin angesetzt werden (BAG NZA 2008, 809; LAG Berlin-Brandenburg Beck-RS 2009, 7071). Ausschlußfristen Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt sowohl die erste (das Verlangen) als auch die zweite (das Einklagen) Stufe von tariflichen Ausschlußfristen (BAG NZA 2013, 101 und 156 sowie 330). Für Fristen in Betriebsvereinbarungen (BAG NZA 2007, 453) und Formulararbeitsverträgen gilt gleiches (BAG NZA 2008, 757). Betriebsübergang Kommt es nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, aber vor Ausscheiden zu einem Betriebsübergang oder einem entsprechenden Beschluß, besteht ein Anspruch auf Wiedereinstellung gegen den Erwerber (BAG NZA-RR 2009, 469; 2013, 179). Wird ein Bewachungsauftrag übernommen, führt das nur dann zu einem Betriebsübergang, wenn auch wichtige Betriebsmittel oder wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG NZA 2009, 1412; 2011, 197; 2013, 179). Haftung Verursacht ein Kraftfahrer mit einer BAK von 0,94 Promille einen Schaden, handelt er grobfahrlässig mit der Folge, daß er für den vollen Schaden haftet, sofern das für ihn nicht im Einzelfall existenzvernichtend ist (BAG 8 AZR 705/11). Kirche - Tritt ein Mitarbeiter einer von der Caritas betriebenen Kindertagesstätte aus der Kirche aus, rechtfertigt das seine Kündigung (BAG 2 AZR 579/12).

3 Kündigung (Verdacht einer Straftat) Kündigt ein Arbeitgeber, weil er den Arbeitnehmer dringend einer Straftat verdächtigt, muß er konkrete eigene Verdachtstatsachen vortragen. Er kann nicht bloß auf Ermittlungsergebnisse von Behörden Bezug nehmen (BAG NZA 2013, 371). Mobbing Im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen sind kein Mobbing, auch wenn sie länger andauern. Für die Beurteilung, ob Mobbing vorliegt, kommt es auf eine objektive Sicht an und nicht auf das subjektive Empfinden von Betroffenen. Wahre Tatsachenbehauptungen sind in der Regel hinzunehmen. Nötig für Mobbing ist ein Verhalten, daß objektiv das Ziel hat, die Würde von Betroffenen zu verletzen und ein Umfeld von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung zu schaffen (LAG Rheinland-Pfalz NZA-RR 2013, 192). Sonderzahlung Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitgeber eine Weihnachtsgratifikation zahlt, deren Höhe er jeweils nach eigenem Ermessen festlegt, ist wirksam (BAG 10 AZR 26/12). Teilzeit Die einem Teilzeitbegehren evtl. entgegenstehenden betrieblichen Gründe sind nicht arbeitsplatzbezogen, sondern betriebsbezogen, so daß auch eine Umsetzung zu prüfen ist (BAG 9 AZR 259/11). Verringerung der Arbeitszeit kann auch verlangen, wer bereits in Teilzeit arbeitet. Ob betriebliche Gründe entgegenstehen, ist nicht in Bezug auf den Arbeitsplatz zu prüfen, sondern es ist dabei der gesamte Betrieb zu betrachten unter Berücksichtigung möglicher Umsetzungen (BAG NZA 2013, 373). Urlaub - Der Urlaubsanspruch geht nicht mit Ende des Urlaubsjahres oder des des Folgejahres unter, wenn der Beschäftigte den Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. Er geht aber mit Ablauf von 15 Monaten nach Ende des ursprünglichen Urlaubsjahres unter, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit dann immer noch andauert (BAG NJW 2013, 1179). Zeugnis Das Zeugnis ist im Betrieb abzuholen. Nur in Ausnahmefällen kann wegen Unzumutbarkeit der Abholung Zusendung verlangt werden (BAG NZA 1995, 671). MIETE und WOHNUNGEIGENTUM (Bearbeiter: RA Henrik Völker) Baulärm Eine vorübergehend erhöhte Verkehrslärmbelästigung auf Grund von Straßenbauarbeiten stellt in Innenstadtlagen grundsätzlich keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar (BGH VIII ZR 152/12). Gastherme - Die Klausel Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten stellt eine unzulässige Vornahmeklausel dar (BGH NZM 2013, 138). Kinder Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung ist auch dann befugt, ein eigenes Kind in die Wohnung aufzunehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Einer Untermieterlaubnis des Vermieters bedarf es nicht (LG Potsdam IMR 2013, 135).

4 Nachbarn Ein Doppelhausnachbar ist auch dann berechtigt, seinen Heizwärme- und Warmwasservorsorgungsvertrag zu kündigen, wenn seine Heizanlage beide Grundstücke versorgt. Es besteht keine Versorgungs- oder Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber dem anderen Doppelhausnachbarn (BGH V ZR 56/12). Untervermietung Der Mieter kann vom Vermieter Duldung der Untervermietung verlangen, wenn er ohne die Einnahmen aus der Untervermietung nicht in der Lage sein wird, die monatliche Miete aufzubringen und daher Gefahr läuft, fristlos gekündigt zu werden. Droht dem Mieter Obdachlosigkeit, kann der Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (LG Hamburg 316 T 70/12). Verzugszinsen Gesetzliche Verzugszinsen schuldet der Vermieter auch dann nicht, wenn er über Betriebskosten verspätet abrechnet und die Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergibt (BGH NZM 2013, 188). VERKEHRSRECHT (Bearbeiter: RAin Geesche Warnke und RA Ulrich Relling) Fußgänger Überquert ein Fußgänger längs zur Hauptstraße eine Einmündung, hat er Vorrang gegenüber abbiegenden KFZ (OLG Hamm SP 2013, 73). Gebrauchtwagen Verkauft ein Händler ein gebrauchtes KFZ, um einen Gewährleistungsausschluß zu erreichen, als Privatgeschäft unter Vorschieben seiner Ehefrau, kommt der Vertrag mit jener zustande (BGH VersR 2013, 503). Gutachten - Ist erkennbar nur ein oberflächlicher Bagatellschaden eingetreten, sind die Kosten eines Gutachtens nicht zu erstatten (OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029). Ist ein Gutachten unrichtig, weil der Geschädigte dem Gutachter falsche Angaben gemacht hat, sind die Kosten eines Gutachtens nicht zu erstatten (OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG München NZV 2006, 261; OLG Saarbrücken MDR 2003, 685; KG NZV 2004, 470). Kind Läuft ein 11 Jahre altes Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden KFZ auf die Straße und wird von einem mit knapp 30 km/h dort fahrenden PKW erfaßt, haftet das Kind allein (OLG Naumburg Beck-RS 2013, 03062). Kasko Um mehr als den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu erhalten, muß die ordnungsgemäße Reparatur nachgewiesen werden (LG Essen SP 2013, 82). Mangel Auch ein geringer Mangel, dessen Behebung weniger als 1 % des Kaufpreises erfordert, ist nicht unerheblich, wenn seine Auswirkungen erheblich sind (LG Bremen ASR 2013 Heft 3 Seite 3). Nutzungsausfall Wer dem Schädiger nicht mitteilt, daß Nutzungsausfall für längere Zeit droht, weil man die finanziellen Mittel für eine Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung nicht besitzt, verletzt die Schadensminderungspflicht (OLG Brandenburg SP 2013, 99). Sind wegen geringer Fahrleistung Mietwagenkosten nicht geschuldet, kann alternativ trotz Anmietung Nutzungsausfall verlangt werden statt fiktiver Taxenkosten (BGH VersR 2013, 515).

5 Spurwechsel Wer einem mit Blaulicht und Martinshorn kommenden Einsatz-KFZ das Vorbeifahren ermöglichen will und deshalb die Spur wechselt, haftet bei der Kollision mit einem bereits auf jener Spur befindlichen dritten KFZ allein (LG Hamburg NZV 2013, 81). Sturz Steigt der Geschädigte nach einem Unfall aus seinem KFZ aus und kommt dabei wegen Eisglätte zu Fall, haftet der Schädiger auch insoweit (BGH VI ZR 116/12). Werkstatt Bei der Verweisung auf eine freie Fachwerkstatt müssen deren Qualitätsstandards angegeben werden (LG Berlin VA 2013, 56). Eine Werkstatt kommt ihrer Obhuts- und Verwahrungspflicht nach, wenn sie KFZ verschlossen auf ihrem Gelände parkt und die Schlüssel getrennt davon in ihrem Büro aufbewahrt. Das Gelände muß nicht umzäunt oder verschlossen sein (AG Nürnberg SP 2013, 106). Wohnwagen Gerät ein an das Zugfahrzeug gekoppelter Wohnwagen infolge von Spurrillen ins Schleudern und kollidiert mit dem Zugfahrzeug, handelt es sich um einen nach den AKB gedeckten Unfall (BGH ZfS 2013, 213). Zeitaufwand Geschädigte haben keinen Anspruch auf Ersatz von Zeit, welche sie zur Abwicklung eines Schadenfalls aufwenden (BGH NJW 1976, 1256). Zusicherung Die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit liegt nicht vor, wenn der Verkäufer eines gebrauchten KFZ sich bei bestimmten Angaben auf dritte Quellen bezieht wie laut Vorbesitzer" oder laut Brief (BGH VIII ZR 186/12).

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