Grundlagen der Versammlungsstättenverordnung
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- Gertrud Weiß
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Transkript
1 Veranstaltungen im Sportverein sicher planen und durchführen Grundlagen der Versammlungsstättenverordnung Wolfgang Riethmüller Februar 2010
2 Kontaktdaten des Referenten Wolfgang Riethmüller VBG Bezirksverwaltung Ludwigsburg Martin-Luther-Straße Ludwigsburg Tel.: Fax: Mobil:
3 Die VBG ein Überblick Wolfgang Riethmüller
4 VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Wolfgang Riethmüller
5 Service der VBG-Bezirksverwaltungen Wolfgang Riethmüller
6 Service der VBG-Bezirksverwaltungen Wolfgang Riethmüller
7 Seminare bei der VBG Seminarangebot für Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Beschäftigte Trainer, Übungsleiter, Platzwarte Die Seminare sind kostenlos aber wir hoffen nicht umsonst!!! Wolfgang Riethmüller
8 Seminare bei der VBG Für Vorstandsmitglieder, Geschäftführer, Beschäftigte: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Was leistet die VBG für Sie Prävention als Führungsaufgabe Beiträge Sicheres und gesundes Bauen und Renovieren in Sportvereinen Wolfgang Riethmüller
9 Seminare bei der VBG Für Trainer, Übungsleiter, Platzwarte: Sicher und gesund trainieren Sportmedizin Fairplay: Gewaltprävention für den Fußball Verhüten arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren: Fit for Work Wolfgang Riethmüller
10 Seminarstätten Storkau Gevelinghausen Dresden Lautrach Wolfgang Riethmüller
11 Verantwortung im Unternehmen Sportverein Wolfgang Riethmüller 11
12 Definition Wolfgang Riethmüller 12
13 Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit Wolfgang Riethmüller 13
14 F 0980 VBG Prävention Verantwortung des Vorstandes für den sicheren Vereinsbetrieb Wolfgang Riethmüller 14
15 Orientierungshilfen Wolfgang Riethmüller
16 Verantwortung und Pflichtenübertragung Wolfgang Riethmüller 16
17 Wolfgang Riethmüller 17
18 Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sportverein 5 ArbSchG, 3 BGV A Wolfgang Riethmüller 18
19 Aufbau der Versammlungsstättenverordnung - VStättVO - Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Allgemeine Bauvorschriften Teil 3 Besondere Bauvorschriften Teil 4 Betriebsvorschriften Teil 5 Zusätzliche Bauvorlagen Teil 6 Bestehende Versammlungsstätten Teil 7 Schlussvorschriften Wolfgang Riethmüller 19
20 Was ist eine Versammlungsstätte? Anwendungsbereich Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Mehrere Versammlungsräume die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben. Im Freien mit Szenenflächen, der Besucherbereich fasst mehr als 1000 Besucher. Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen Wolfgang Riethmüller 20
21 Anzahl der Besucher? Anwendungsbereich für Sitzplätze an Tischen: 1 Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze: 2 Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes für Stehplätze auf Stufenreihen: 2 Besucher je laufendem Meter Stufenreihe bei Ausstellungsräumen: 1 Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes Nur für Besucher zugängliche Flächen werden in der Berechnung berücksichtigt! Wolfgang Riethmüller 21
22 Probleme für Verantwortliche treten auf, weil Pflichten die als Betreiber/Eigentümer wahrgenommen werden müssen orts- und sachunkundige Personen die in Vor- und Nachbereitung, sowie Abläufe einer Veranstaltung eingreifen Gefahren die vom Veranstaltungsort ausgehen Gefahren von der Art der Veranstaltung ausgehen Veranstalter sich selbst überlassen bleiben Wolfgang Riethmüller 22
23 Verantwortliche Personen Betreiber: Veranstalter: Eigentümer einer Versammlungsstätte dies können Kommunen, Firmen aber auch Vereine sein (juristische) Person, die eine Veranstaltung in einer Versammlungsstätte durchführt Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Der Betreiber kann die Verpflichtungen durch schriftliche Vereinbarungen auf Veranstalter übertragen. Verantwortliche Person im Verein ist der Vorstand als Vertreter der juristischen Person Verein Wolfgang Riethmüller 23
24 Verantwortliche Personen Verantwortliche für Veranstaltungstechnik: Weisungsbefugnis gegenüber allen, soweit, Sicherheit/Brandschutz betroffen ist, Kontrolle eingebrachter Einrichtungen, trägt Fachverantwortung für Durchführung. Ordnungsdienstleiter: Koordinierung der Ordnungskräfte, Kontrolle von Ein- und Ausgängen, Kontrolle max. zulässige Besucherzahlen, beobachten des Besucherverhaltens, Kontrolle der Verbote (Rauchen, Feuer, Pyrotechnik), geordnete Evakuierung im Gefahrfall Wolfgang Riethmüller 24
25 Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle technische Fachkräfte mit bestandener fachrichtungsspezifischer Prüfung Diplomingenieur der Fachrichtung Theater-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik mit mindestens ein Jahr Berufserfahrung technische Fachkräfte die Befähigungsnachweis bereits vor neuer VStättVO erworben hatten Wolfgang Riethmüller 25
26 Rettungswege und Besucherplätze Grundstück: Rettungswege, Zufahrten und Stellplätze für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste müssen ständig frei gehalten werden Gebäude: Rettungswege ständig frei halten, alle Türen im Verlauf von Rettungswege müssen offen sein Besucherplätze: Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze, sowie die Art der Aufstellung dürfen nicht geändert werden Wolfgang Riethmüller 26
27 Brandschutz Ausstattungen (Bühnenbilder) müssen schwerentflammbar sein. Ausschmückungen (Dekoration) müssen schwerentflammbar sein, in notwendigen Fluren und Treppenhäusern aus nichtbrennbarem Material bestehen. Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen befestigt sein. Frei im Raum hängend mindestens 2,50 m Abstand zum Fußboden. Pflanzenschmuck muss frisch sein. Verwendungsverbot: offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten und Gase, pyrotechnischen Sätzen etc. Ausnahme: Art der Veranstaltung begründet den Einsatz, und Veranstalter hat erforderliche Brandschutzmaßnahmen mit zuständiger Dienststelle abgestimmt. Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration ist zulässig Wolfgang Riethmüller 27
28 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Sicherheit und Funktionsfähigkeit sämtlicher technischer Einrichtungen während des Betriebes gewährleisten. Szenenfläche > 200 m² oder Mehrzweckhalle > 5000 Besucher Leitung und Aufsicht von Auf- und Abbau Bühne/Studio und Beleuchtung wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten technische Proben Anwesenheit bei Generalproben, Veranstaltungen, usw. 100m² < Szenenfläche < 200 m² oder Mehrzweckhalle < 5000 Besucher wie zuvor jedoch reicht eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik Anwesenheit nicht erforderlich wenn: Einrichtungen durch Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik überprüft wurden und während der Veranstaltung nicht bewegt werden oder wenn von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können, und Aufsicht führende Person mit Technik vertraut ist Wolfgang Riethmüller 28
29 Was gibt es noch zu beachten Veranstaltung mit erhöhter Brandgefahr -> Brandsicherheitswache Mehr als 5000 Besucher -> zuständige Behörde für Sanitäts- und Rettungsdienst rechtzeitig anzeigen Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne erstellen, jährliche Unterweisung des Betriebspersonals, Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst Art der Veranstaltung -> Gefährdungsbeurteilung Beispiel: Sportfest mit Musik durch eine Band Auftritt mit eigenen Verstärkern Nutzung der vorhanden Beleuchtung Keine Showeffekte mit Pyrotechnik -> keine Brandgefährdung Es ist nicht mit randalierenden Fans zu rechnen -> kein Ordnungsdienst (aber für Lenkung der Besucher überdenken) Dokumentation der Überlegungen empfehlenswert (notwendig) Wolfgang Riethmüller 29
30 Erste Hilfe - Die Rettungskette Wolfgang Riethmüller
31 Erste-Hilfe Meldeeinrichtungen (Funk, Telefon) Kleiner Verbandkasten Großer Verbandkasten Notwendige Erste-Hilfe-Einrichtungen Verbandbuch Sanitäter Sanitätsraum Krankentrage Rettungsgeräte Wolfgang Riethmüller 31
32 Risikobewertung von Veranstaltungen Wolfgang Riethmüller
33 Risikobewertung von Veranstaltungen Wolfgang Riethmüller
34 Risikobewertung von Veranstaltungen Wolfgang Riethmüller
35 Maurer-Schema Algorithmus zur Berechnung der notwendigen Anzahl von Sanitätskräften Berechnung der Gefahrneigung aus: Anzahl der Besucher Art der Veranstaltung Besonderen Umständen ( Eingabe in eine Suchmaschine: Einsatzkräfteberechnung ) Wolfgang Riethmüller 35
36 Notruf Wer meldet? Was geschah? Wie viele sind betroffen / verletzt? Wo geschah es? Warten auf Rückfragen!!!! Wolfgang Riethmüller 36
37 Verträge Verträge Muster Angaben zur Veranstaltung (vom Veranstalter auszufüllen) Prävention Bezeichnung der Veranstaltung:... Schule/Bürgerhaus:... Raum:... Name des Veranstalters:... verantwortliche Person:... Verantwortliche für Veranstaltungstechnik: O ja O nein (falls ja, Nachweise beifügen) Aufbau Datum:... Beginn:... Ende:... Veranstaltung Datum:... Einlass:... Beginn:... Ende:... Abbau Datum:... Beginn:... Ende:... Zusätzliche Angaben/ Bemerkungen: Eintrittsgeld: O ja O nein Verkauf von Speisen und Getränken: O ja O nein Bestuhlung: O ja O nein für Anzahl der Besucher:... Nach Bestuhlungsplan Nr.:... Nutzung der vorhandenen Bühne/Szenenfläche: O ja O nein Umbau der vorhandenen Szenenfläche: O ja O nein Podesterie: O ja O nein Einsatz eines eigenen Bühnenaufbaus: O ja O nein Grundfläche:...Höhe:... Einsatz eigener Scheinwerfer: O ja O nein Anzahl:... Einsatz eigener Tontechnik: O ja O nein Art:... Ordnerdienst: O ja O nein Rauch/offenes Feuer: O ja O nein pyrotechnische Gegenstände: O ja O nein gefährliche Requisiten (Normalgas, Stichwaffen): O ja O nein welche?... Bühnendekoration: O ja O nein Einsatz von Tieren/Flugwerken: O ja O nein welche?... Saaldekoration: O ja O nein Dekoration schwer entflammbar: O ja O nein Brandsicherheitswache: O ja O nein sonstige Einrichtungen: O ja O nein welche?... Beschreibung der Bühnendekoration (falls erforderlich, weitere Blätter hinzufügen) Datum Unterschrift Wolfgang Riethmüller 37
38 Verträge Wird von der Stadt ausgefüllt 0 Der Betreiber bestellt während der Veranstaltung Herrn/Frau... als aufsichtführende Person. 0 Der Veranstalter hat aufgrund der umseitigen Angaben zur Veranstaltung für die fachtechnische Unterstützung der o. g. Aufsichtsperson einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen. 0 Der Veranstalter hat einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik mit Anwesenheitspflicht zu beauftragen. 0 Der Veranstalter hat rechtzeitig Rücksprache mit dem vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr... zu nehmen. Durchschrift (einschließlich Kopie des Antrages) erhält: 0 Schulpostfach... 0 Ich bitte bis zum... um Mitteilung (telefonisch), ob die gewünschte(n) Person(en) zur Verfügung gestellt werden kann/können. 0 Wv. am Wolfgang Riethmüller 38
39 Bestätigung über sicherheitstechnischen Standard gemieteter/gekaufter elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach 5 Absatz 4 der BG-Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A 3) An (Anschrift des Auftraggebers) Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage / das elektrische Betriebsmittel / die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage (Genaue Angaben über Art und Aufstellungsort) den Bestimmungen der BG-Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A 3) entsprechend beschaffen ist. Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage / das elektrische Betriebsmittel / die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen ( 5 Abs. 1, 4 der BGV A 3). Zivilrechtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden durch diese Bestätigung nicht geregelt. Hersteller oder Errichter der Anlage / des Betriebsmittels: (Stempel) (Ort und Datum) (Unterschrift) Wolfgang Riethmüller 39
40 Wolfgang Riethmüller Prävention
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