Die erweiterten Anforderungen der neuen Kontrollverordnung an die Analytik. Petra Gowik, Abteilung 5, BVL

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1 Die erweiterten Anforderungen der neuen Kontrollverordnung an die Analytik Petra Gowik, Abteilung 5, BVL

2 Artikel 34: Kaskadenregel Artikel 37: Benennung amtlicher Labore (auch in einem anderen MS oder Drittstaat, aber Audits und Inspektionen erforderlich; Akkreditierung kann flexibel sein, s. auch Art. 40, 41, 42) Artikel 38: auf Verlangen eines EURL oder NRL beteiligen sich die amtlichen Labore an Laborvergleichstests oder Eignungsprüfungen. Artikel 93, 94, 97: Benennung der EURL und EURZ zeitlich befristet (mindestens fünf Jahre) oder werden regelmäßig überprüft Seite 2

3 Artikel 97 Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette Die Kommission kann mittels Durchführungsrechtsakten Referenzzentren der Europäischen Union benennen, die die Tätigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von auf betrügerischen oder irreführenden Praktiken beruhenden Verstößen gegen die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 unterstützen. Benennung NRZ nicht geregelt, somit auch keine Festlegung von Aufgaben Seite 3

4 Artikel 99 Pflichten der Kommission Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 144 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, in denen ergänzend zu den Bestimmungen in Artikel 93 Absatz 3, Artikel 94, Artikel 95 Absatz 3, Artikel 96, Artikel 97 Absatz 3 und Artikel 98 die Anforderungen an die Referenzlaboratorien der Europäischen Union, die Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz und die Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette sowie deren Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt werden. Diese delegierten Rechtsakte sind auf Fälle beschränkt, in denen neue oder aufkommende Risiken, neue oder aufkommende Tierseuchen oder Pflanzenschädlinge oder neue rechtliche Anforderungen dies erfordern. Seite 4

5 Nationales Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette Pressemitteilung des BMEL Nr. 36 vom Kommt das Olivenöl aus Italien? Ist der Fisch wirklich Seezunge? Bundesminister Schmidt gibt den Startschuss für die Errichtung des Referenzzentrums für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette am MRI Kulmbach Seite 5

6 Herausforderungen an das nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette Verbreitung von Forschungsergebnissen und technischen Innovationen auf den Gebieten innerhalb ihres Aufgabenbereichs (Art 98): es existieren bereits eine Vielzahl an Projekten, Konsortien, Institutionen, Forschungsbereichen erforderlichenfalls Aufbau und Pflege von Beständen geprüfter Referenzmaterialien (Art 98): Auffinden bzw. Herstellen von authentischen Produkten, Herstellen von Referenzmaterialien(banken) Bereitstellung spezifischer Analysen (Art 98): Validierung und Standardisierung von hochkomplexen Untersuchungsverfahren; Datenbanken mit Referenzspektren Seite 6

7 Erwartungen an das nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette BMEL, Minister Schmidt: die in Deutschland vorhandenen Untersuchungsmethoden und Untersuchungsergebnisse zur Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette weiterzuentwickeln, zusammenzutragen, zu bündeln und auszuwerten. als nationale Kontaktstelle eng mit dem geplanten europäischen Referenzzentrum zusammenarbeiten aktives Kompetenz-Netzwerk über behördliche und wissenschaftliche Grenzen hinweg Seite 7

8 Netzwerke und Stakeholderin der EIL NRZ Netzwerk (Kontaktstellen) Mitgliedstaaten JRC (KOM) BVL Codex Alimentarius (CCMAS) BMEL NRZ-EIL im MRI (Netzwerk NRL) Länder Überwachung Normung DIN-CEN-ISO BfR Forschung Netzwerk Lebensmittel Wirtschaft Eigenkontrolle Seite 8

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dr. Petra Gowik Abteilungsleiterin Methodenstandardisierung, Referenzlabore, Antibiotikaresistenz Seite 9

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