Aktuelles zur Unternehmensbesteuerung. Prof. Matthias Alber Mai 2017
|
|
- Heini Hofmeister
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelles zur Unternehmensbesteuerung Prof. Matthias Alber Mai 2017
2 Themen I. Aktuelles zu Pensionszusagen/Pensionsverzicht II. Aktuelles zum Umwandlungssteuerrecht 2
3 I. Aktuelles zu Pensionszusagen/Pensionsverzicht 3
4 Pensionszusage und Pensionsverzicht Steuerliche Voraussetzungen: Ernsthaftigkeit (mind. 62. Lebensjahr) / Probezeit Erdienbarkeit (neu: auch bei U-Kassen-Versorgungen!) Finanzierbarkeit Angemessenheit 4
5 Pensionszusagen: Verzicht ohne Gegenleistung GmbH Ges.-Gf. - Ertrag - Verzicht betrieblich (Abwendung Insolvenz): keine Korrektur - Verzicht gesellschaftlich: ve, soweit werthaltig (außerbilanzielle Korrektur, Zugang Einlagekonto) - Zufluss von AL, wenn gesellschaftich veranlasst und soweit werthaltig - Insoweit auch nachträgliche AK auf die Beteiligung Nur sinnvoll, wenn nicht werthaltig und Verlustvorträge vorhanden sind; Verlustvortrag wird dann aufgebraucht (Vorsicht: GewSt!) 5
6 Pensionsverzicht - Hinweise Verzicht auch gegen Besserungsschein möglich Bezeichnung nicht entscheidend ( Widerruf heißt nicht automatisch betrieblich veranlasst!) Bei Verzicht auf werthaltigen Anspruch: Teilwert höher als 6a-Wert (Teilwert = vergleichbare Altersversorgung als Einmalbetrag in ein Versicherungsunternehmen); Differenz = Aufwand (aber auch höherer Arbeitslohn) Verzicht auf future service = keine verdeckte Einlage (aber Rückstellung wird niedriger) Verzicht auf verfallbaren Anspruch = keine werthaltige verdeckte Einlage 6
7 Abfindung des Anspruchs GmbH - Auflösung 6a-Rückstellung = Ertrag; keine ve (streitig) - Aufwand aus Abfindung = vga Ges.-Gf. - Versteuerung als vga (zusätzlicher Zufluss über ve?) - BFH-Rspr. gilt nur für beherrschende Ges.-Gf. und nur bei Abfindung in aktiver Zeit - Übergangsregelung bis Mai 2014 in Bad.-Württ. - Beim Ges.-Gf. günstiger als Arbeitslohn - Liquiditätsbelastung bei GmbH, Vorteil beim Ges.-Gf. dann Liquidität zur Steuerzahlung vorhanden (anders als im Verzichtsfall) 7
8 Übertragung auf Pensionsfonds GmbH Ges.-Gf. - Ertrag aus Auflösung der Rückstellung - Zahlung an Fonds = Aufwand; aber faktischer Verteilungszwang für Mehraufwand auf 10 Jahre ( 4e Abs. 3 EStG) - Zufluss von Arbeitslohn - aber steuerfrei nach 3 Nr. 66 EStG, wenn GmbH den Aufwand verteilt - Versteuerung bei späterer Auszahlung (nachgelagerte Besteuerung) - Steuergünstige Lösung, aber sehr teuer (Liquiditätsbelastung, Kurzlebigkeitsrisiko ) - (Mehr-)Aufwand bei GmbH nur verteilt über 10 Jahre - Pensionskasse nicht sinnvoll; Direktversicherung nur bei Liquidation 8
9 Übertragung auf Schwester-GmbH GmbH Ges.-Gf. - bis zur Höhe der 6a-Rückstellung erfolgsneutral - Aufwand in der Differenz zwischen Barwert und 6a-Wert muss auf 15 Jahre verteilt werden ( 4f EStG; BMF- Schreiben dazu kommt) - Neu: BFH v VI R 18/13 und VI R 46/13: kein Zufluss von AL, wenn kein Abfindungsrecht - Auf 3 Nr. 55 EStG kommt es dann nicht mehr an! - Versteuerung als Arbeitslohn bei späterer Auszahlung (nachgelagerte Besteuerung) - Bei übernehmender GmbH: Ertrag in Differenz zwischen Barwert und 6a-Wert, der auf 15 Jahre verteilt werden kann ( 5 Abs. 7 EStG) - U.U. vga und ve, wenn der Übernahmepreis nicht stimmt - Lohnsteuerliche Probleme durch BFH (weitgehend) erledigt 9
10 Pensionszusagen Berechnungsaltersgrenze Bisherige Verwaltungsauffassung (R 6a Abs. 8 EStR): Berechnungsaltersgrenze für Ges.-Gf. auf 65. Lj.; Erhöhung ab 2009 auf 66./67. Lj. (abhängig vom Geburtsjahr) Entscheidung des BFH (I R 72/12): Kein Mindestpensionsalter für beherrschende Ges.-Gf. für Rückstellungsberechnung (auch Berechnung auf 60. Lj. zulässig) Aber: vga kann vorliegen (=> außerbilanzielle Korrektur) Reaktion der Finanzverwaltung: BMF-Schreiben vom
11 Pensionszusagen Berechnungsaltersgrenze: BMF-Schreiben Berechnungsaltersgrenze: Rspr. wird angewandt für Rückstellungsberechnung ist Alter in der Zusage maßgebend Aussagen zur vga-frage: Ernsthaftigkeit (vga dem Grunde nach): Neuzusagen (ab ): Mind. 62. Lebensjahr Altzusagen (bis ): Mind. 60. Lebensjahr Angemessenheit (vga der Höhe nach): Neuzusagen: Mind. 67. Lebensjahr (mit Nachweismöglichkeit über Fremdvergleich); Behinderte: 62 Jahre Altzusagen: Mind. 65. Lebensjahr mit Möglichkeit, im nach dem beginnenden Wj. noch ein Anpassung auf mind. 65. Lj. vorzunehmen; Behinderte: 60 Jahre 11
12 II. Aktuelles zum Umwandlungssteuerrecht 12
13 Aktuelles zum UmwStG: Fall 1: Formwechsel PartGmbB in GmbH R 4.5 Abs. 6 EStR: Bei einer Betriebsveräußerung/Umwandlung ist ein Übergang zur Bilanzierung erforderlich Übergangsgewinn zum i.h. von (laufender Gewinn) für Mandantenforderungen H 4.5 Abs. 6 Übergangsgewinn EStH: Verteilung des Übergangsgewinns kommt nicht in Betracht Hohe Mandantenforderungen können Umwandlungshindernis darstellen 13
14 Aktuelles zum UmwStG: Fall 2: Einbringung Ingenieurbüro in GmbH I 100 % 100 % I Einzeluntern. Ford. 2 Mio. I-GmbH Einbringung zum Forderungen i.h. von 2 Mio. sollen nicht in die I-GmbH eingebracht werden Grundsätze: Voraussetzungen 20 UmwStG erfüllt? Gewährung von Gesellschaftsrechten? Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen? 14
15 Fall 2: Einbringung Ingenieurbüro in GmbH I-GmbH muss eine Kapitalerhöhung vornehmen (Gewährung Gesellschaftsrechte) Forderungen stellen i.d.r. keine wesentlichen Betriebsgrundlagen dar BFH-Urteil vom VIII R 41/09: Ausstehende Honorarforderungen stellen sog. Restbetriebsvermögen des Einbringenden dar und führen nicht zu einem Übergangsgewinn 15
16 Zurückbehaltener Grundstücksanteil Urteil des FG Baden-Württemberg vom : Einbringung S S Ehefrau S EU S Maschinenbau unternehmen Maschinen und Kundenstamm S-GmbH Betriebsaufspaltung Als Privatvermögen behandelt 16
17 Zurückbehaltener Grundstücksanteil Urteil des FG Baden-Württemberg vom : (u.a. Miteigentumsanteil des S) ist dazu bestimmt, die Vermögens- und Ertragslage der GmbH zu verbessern Erhöht dadurch den Wert der Beteiligung notwendiges Betriebsvermögen Miteigentumsanteil des S am Grds. (= wes. BG) wurde nicht auf die GmbH übertragen Voraussetzungen des 20 UmwStG (Einbringung aller wes. BG) liegen nicht vor (d.h. kein BW-Ansatz) 17
18 Abgrenzung BV H 15.7 Abs. 4 Notwendiges Betriebsvermögen EStH Betriebl. Interessen = Betriebsvermögen Keine Fremdüblichkeit der Überlassung Nutzung durch die Interessen des Betriebsunternehmens bestimmt WG kann nur an Betriebsunternehmen überlassen werden WG ist für Betriebsunternehmen unverzichtbar Nutzungsüberlassung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsaufspaltung Private Interessen = Privatvermögen Mietvertrag längere Zeit nach der Betriebsaufspaltung geschlossen Besitzunternehmer hat zivilrechtlich keinen / nur geringen Einfluss auf die Grundstücksgemeinschaft Je geringer die Beteiligung an der Grundstücksgemeinschaft, desto eher eigenständiger Zweck (V+V) 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter
Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...
MehrII Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung
II - Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung... 18 5.1. Überblick... 18 5.2. Unverfallbarkeit... 19 - Änderung durch das AVmG... 20 - Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer...
MehrAbkürzungsverzeichnis. I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern
Abkürzungsverzeichnis XIII I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen 1 1. Bestimmung der Versorgungslücke 1 2. Vergleich der Vorteilhaftigkeit der verschiedenen Säulen
MehrFolge 002 vom Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung
000 vom 23.10.1992 Die Versorgung von GGF 001 vom 23.10.1992 Anrechenbares Gehalt 002 vom 23.10.1992 Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1: Rechtsformwahl. Teil 2: Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG
Teil 1: Rechtsformwahl Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG Gründung einer GmbH 12 826 BGB; 30, 31,73 GmbHG 19 Abs. 4,5 GmbHG BGH, Urteil v. 9.2.2009, IIZR 292/07»Sanitary«, DB 2009 S. 891... 879 BGH, Urteil
MehrGesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten
Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschaftsrechtliche Frage, die vorrangig Verhältnis der Gesellschafter zueinander betrifft Steuerrecht knüpft an Zivilrechtslage an Rechtsprechung des BFH
MehrSteuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen
Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen I. Gründe für eine Ablösung, Abfindung oder Übertragung II. Verzicht III. Abfindung IV. Übertragung auf einen Pensionsfonds V. Übertragung auf neu
MehrHinweise zur Prüfung einer Pensionszusage. 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage
Anlage 2 Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage Erteilung sowie Änderung einer Pensionszusage fallen in die Zuständigkeit
MehrAktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung. Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt Agenda Abfindung einer Pensionszusage Erdienbarkeit
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis
Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V XVI XVIII A. Einfçhrung 1 I. Bilanzielle Regelungen fçr Pensionsrçckstellungen 2 1. Handelsbilanz 2 2. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
MehrPape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen
Pape & Co. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Get Together Pensionszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern 25. Februar
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern (I)
Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller
MehrGebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter
Mehr2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse
2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse In den Fällen, in denen die möglichen Versorgungsleistungen aus Direktversicherung und Pensionskasse nicht ausreichen und eine Pensionszusage
MehrGesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusage
Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusage Insert client logo here (or delete box) bav Symposium 2013 Dipl.-Finw. StB Anne Killat Agenda Neues zum Thema Auslagerung, Verzicht, Abfindung BMF-Schreiben
MehrGewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem
Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 6 Abs. 1 Nr. 5 ESt-Kartei Datum: Karte 3.3 S /3 St32
Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft Bei der Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen
MehrVorinstanz: FG Düsseldorf vom 20. Oktober K 6541/02 E (EFG 2004, 189)
BUNDESFINANZHOF Vermietet eine Eigentümergemeinschaft, an der der Besitzeinzelunternehmer beteiligt ist, ein Grundstück an die Betriebs-GmbH, ist die anteilige Zuordnung des Grundstücks zum Betriebsvermögen
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03
BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften Stand: März 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung
MehrGrundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010
Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund
MehrDas Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung
Berufsausübungsgemeinschaft Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung von StB Dr. Rolf Michels, Köln Das Vermögen, das eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für die ärztliche Tätigkeit benötigt,
MehrAktuelle steuerliche Entscheidungen und Fragestellungen rund um die bav. Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus
Aktuelle steuerliche Entscheidungen und Fragestellungen rund um die bav Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus Inhalt A. Aktuelle Problemfelder zur Anerkennung von Pensionszusagen B. Vorsicht bei Übertragung
Mehrbav Ein Ansatzpunkt im Private Banking
bav Ein Ansatzpunkt im Private Banking Frankfurt, 12.09.2011 Inhalt Grundsätzliches zur betrieblichen Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung von GGF Pensionsverpflichtungen im Speziellen Lösungsansätze
MehrVeräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis
Ott Weitere Informationen zum Produkt mit Bestellmöglichkeit erhalten Sie in unserem Online-Angebot. Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten
MehrHindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds
Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds LVM Pensionsfonds-AG Peter Bredebusch Berlin, 16.5.2013 Einleitung In den vergangenen 10 Jahren ist schon viel erreicht worden:
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 9. Dezember 2016 BETREFF Betriebliche
MehrÜbung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen
Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend
MehrDas Gesellschafter- Geschäftsführergehalt
KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002 IV A 6 S 2240 134/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) TEL +49 (0)1888 682-0 (oder 682 0) Oberste Finanzbehörden der Länder Bedeutung
MehrAbgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung
Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung Einkommenserzielung Einkommensverwendung = Einkommensverteilung ( 8 III S. 1 und 2 KStG) Offene Gewinnausschüttung 8 III 1 KStG Verdeckte Gewinnausschüttung
MehrKapitalgesellschaften in der Ertragsbesteuerung II Beziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
Kapitalgesellschaften in der Ertragsbesteuerung II Beziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft bfd-online-seminar Donnerstag, 12. März 2015 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS
MehrÜbertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
MehrHLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer
HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
MehrDie Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften
Steuerrecht in Wissenschaft und Praxis Herausgegeben von Professor Dr. Georg Crezelius Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften Von Reinhard Geck Juristische GesamtbibliothöR
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung
HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband
MehrAktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht
Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Prof. Matthias Alber Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis I. Pension neben Aktivgehalt... 1 1. Bisherige Folgerungen aus dem BFH-Urteil
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter
Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Abkürzungen durch die Personengesellschaftsberatung von Wolfgang Bolk 1. Auflage Deubner Verlag Köln 2015 Verlag C.H. Beck
MehrMitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften
OFD Frankfurt a.m., Verfügung vom 13.02.2014 - S 2134 A - 14 - St 213 Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen und Eigenschaft als funktional
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrBetr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften bis in München. Gliederung
Roland Wacker Betr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften 20.10. bis 22.10.2011 in München Gliederung I. Determinanten der Rechtformwahl einschließlich Betriebsaufspaltung (Hb) II. Mitunternehmerstellung
Mehr10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Inhalt Rdnr. Inhalt Rdnr. 10.1 Übertragung in das Gesamthandsvermögen... 10.1 10.1.1 Entgeltliche Rechtsgeschäfte... 10.1 10.1.1.1 Übertragung
MehrRobert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,
Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft
MehrDie Stolperfalle Pensionszusage in der modernen GmbH
Die Stolperfalle Pensionszusage in der modernen GmbH Dr. Kai Scharff, Steuerberater, Hamburg Erwin Miller, Fachanwalt für Steuerrecht, St. Wendel/Saar 0 Bei Sorgen und Problemen mit der Thematik Pensionszusagen
MehrVermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern
Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan
MehrPensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer Interessenlage Kapitalgesellschaften, insbesondere kleine und mittelständische, familiengeführte GmbH s sind derzeit aus verschiedenen Gründen bemüht,
MehrBilanzierung, Bewertung, Sonderfälle
Immaterielle Wirtschaftsgüter im Handels- und Steuerrecht Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle Von Dr. jur. Dr. rer. pol. Ursula Niemann Steuerberater, Köln b Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
MehrBesteuerung der Gesellschaften
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-BStG Fachplan für das Studienfach Besteuerung der Gesellschaften Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich
MehrAbschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 Prof. Dr. Roman Seer. Skizze des Sachverhalts 535 BGB. Y-GmbH. Z-GbR. Grdst.
Skizze des Sachverhalts Z-GbR 535 BGB Grdst. Y-GmbH K 49% 51% 80% 20% Z GF F 1 Lösungshinweise Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 A. Steuerpflicht des Z I. Subjektive Einkommensteuerpflicht
Mehr2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage
2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage Augrund der steuerlichen Höchstgrenzen im Rahmen einer Versorgung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse, ist der hohe Versorgungsbedarf
MehrMandanten-Information für GmbH-Geschäftsführer Nr. 2/2012
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Frage, ob die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers mit gleichzeitiger Gesellschafterstellung aus steuerlicher Sicht angemessen ist, sind Gehaltsstrukturuntersuchungen
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Family Office Symposium Hamburg, 02. September 2009 Dr. Andreas Richter, LL.M. 2009 eine steuerliche Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrAbkürzungsverzeichnis... XIX. Geschäftsführern und Vorständen... 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................V Abkürzungsverzeichnis........................... XIX I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen.....................
MehrEinlage, Tausch und tauschähnlicher Vorgang im Zivilrecht und im Steuerrecht
Ralf Adam Einlage, Tausch und tauschähnlicher Vorgang im Zivilrecht und im Steuerrecht PETER LANG EuropäischerVerlag derwissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis
MehrDie Steuerfachwirtprüfung
Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrSteuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Steuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe Veräußerung, unentgeltliche Übertragung, Verlegung, Stü'legung, Änderung der Rechtsform Begründet von Dr. Otto M. Sauer Honorarprofessor an
MehrBilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel
MehrStille Gesellschaften und Umwandlungen
Berichte aus der Betriebswirtschaft Oliver Middendorf Stille Gesellschaften und Umwandlungen Eine ertragsteuerliche Analyse D6 Shaker Verlag Aachen 2005 C V Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrPersonensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer
Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Grundlagen Veranlagungsteuer Körperschaftsteuer bindend für alle KStG bindend nur für Finanzverwaltung KStR Rechtsquellen Einkommensteuer
MehrDLPQuarterly. Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen 2/2014
DLPQuarterly 2/2014 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen Am 15. April hat das Europäische
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin, 28. Mai 2002
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 28. Mai 2002 IV A 2 - S 2742-32/02 Obersten Finanzbehörden der Länder Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz 1 Die
MehrPROF. DR. HERBERT GRÖGLER Seite I. Inhaltsverzeichnis. B. Aktuelle Rechtsprechung / Ausführliche Kommentierungen... 3
PROF. DR. HERBERT GRÖGLER Seite I Inhaltsverzeichnis A. Vorwort... 1 B. Aktuelle Rechtsprechung / Ausführliche Kommentierungen... 3 1. Die Kosten eines Herrenabends und die Norm des 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG:
MehrDie Realteilung von Mitunternehmerschaften
Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,
MehrKörperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005)
Überblick über den Stoff Grundlagen Historie des KSt-Rechts Steuersystematische Bedeutung, insbesondere: Verhältnis zur ESt Finanzwirtschaftliche Bedeutung Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand
MehrEinbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG
Aufsätze Ausgabe: 5/2012 Seite: 136 Autor: Dipl.- Kaufmann/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Franz Ostermayer Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Der neue Umwandlungssteuererlass in
Mehr3.1 Betrieb. 3.2 Teilbetrieb Teilbetriebsbegriff
20; 3.2 Teilbetrieb 395 3. Gegenstand der Einbringung Der Gegenstand der Einbringung i.s.d. 20 UmwStG ist auf Basis des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts zu bestimmen. Bspw. ist bei der Verschmelzung
Mehr3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft
MehrÜbung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext 2 Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten
MehrPrivate Akademie für Steuerrecht in der Wirtschaft Stuttgart GmbH Herzlich willkommen! Arbeitsgemeinschaften im Juli 2014 A.1 A.1 Arbeitszimmer: Anderer Arbeitsplatz Poolarbeitsplatz Grundsatz: Ist ein
MehrNewsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4
Newsletter 1/2013 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Maßgebliches Endalter bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Urteil FG München 20.02.2012 7 V 2818/11)
MehrAktuelle Einzelthemen zur GmbH-Besteuerung. Aus der Vortragsreihe: Beratungsempfehlungen zur Körperschaftsteuer
Aktuelle Einzelthemen zur GmbH-Besteuerung Aus der Vortragsreihe: Beratungsempfehlungen zur Körperschaftsteuer Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Inkongruente Gewinnausschüttung 2. Zinsen auf nicht fremdübliches
MehrMit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater
AKTUELLES STEUERRECHT 2012 Mit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater TEIL I Aus dem Inhalt Praxishinweise zu 15a EStG: Abgrenzung Vorabvergütung / Sondervergütung Der neue 16 Abs. 3b EStG Rückstellungen
Mehr03. bis 04. Februar 2014 München. Referenten: Prof. Matthias Alber, Ludwigsburg RA Robert Hörtnagl, München
Intensiv-Seminar: Die gesellschaftsrechtliche und ertragsteuerliche Behandlung der mittelständischen Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner von der Gründung bis zur Liquidation 03. bis 04. Februar
Mehr2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM
MehrVorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung
Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung Steuersparende Gestaltungen bei Einkommen-, Umsatz-, Erbschaftund Grunderwerbsteuer Von Arnold Obermeier Richter am FG 2. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe
MehrMit der Rürup-Rente Steuern sparen!
Mit der Rürup-Rente Steuern sparen! Die private Altersvorsorge in Deutschland boomt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt die Zahlen für das zweite Quartal 2008 veröffentlicht:
MehrVoraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung? BFH, Urteil vom 29.10.1997 - I R 52/97 - BB 1998, 730 = DB 1998, 706 = BetrAV
MehrEinbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
Katja Kellner Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht Verlag Dr. Kovac -I- Gliederung Seite Einleitung 1 1. Teil: Die Entstehung einbringungsgeborener Anteile 5 A. Originäre
MehrRund um die GmbH und ihre Gesellschafter
Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter Wochenendseminar am Tegernsee Veranstaltungsort: 28. und 29. Oktober 2016 in Tegernsee Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband
Mehr2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
MehrBilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu dem Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung von 16 Abs. 3 EStG bei Realteilung erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht
MehrInhaltsübersicht. Einleitung. 1. Teil Stille Beteiligung an einer GmbH
Inhaltsübersicht Einleitung 1 Stille Beteiligung als Ergänzung zur GmbH 19 2 Stille Beteiligung als Finanzierungsmittel 19 3 Stille Beteiligung und Körperschaft-Steuerreform (Schütt-aus-/Holzurück-Verfahren)
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrAltersversorgung (Gesellschafter-) Geschäftsführer Quo Vadis betriebliche Altersversorgung
Altersversorgung (Gesellschafter-) Geschäftsführer Quo Vadis betriebliche Altersversorgung Riester-Rente - PENSIONSKASSE - der optimale Durchführungsweg Steueroptimale Altersversorgung des (Gesellschafter-)Geschäftsführers
MehrNeufang Akademie. Bei A hat dies eine Buchwertherabsetzung bei den aktiven Wirtschaftsgütern zur Folge; damit reduziert sich die Abschreibung 5.
Lösungshinweis zu Teil II Tz. 1.2.1 Es liegt keine Realteilung vor, weil wirtschaftlich der Betrieb nicht beendet wird 1. Folglich findet zunächst ein Transfer des Grundstücks in den Betrieb des B gegen
MehrDurchführungswege im Detailüberblick Seite 1
Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse
Mehr9.28 Zeile 29: Übertrag aus Anlage A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen.
74 9. Vordruck KSt 1 A 9.27 Zeile 28: Verdeckte Einlagen nach 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG In Zeile 28 sind verdeckte Einlagen i.s.v. 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG dem Einkommen außerbilanziell hinzuzurechnen.
MehrDLQuarterly. Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung - BFH-Urteil vom IX R1/ /2010
DLQuarterly 01/2010 Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung - BFH-Urteil vom 11.11.2009 - IX R1/09 - In diesem Rechtsstreit vor dem
MehrSteuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge
MehrRund um`s Grundstück
Rund um`s Grundstück Stand: 08/2014 Referent: Diplom-Finanzwirt Lars Mayer Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159
MehrUnternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005
- Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften
MehrAbfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)
Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit
Mehr