BÜRGERBETEILIGUNG IN DEN KOMMUNEN

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1 CDU-Gemeinderatsfraktion Ulm Montag, 14. Januar 2013 Fraktionssitzung

2 INHALT 1. Definition Bürgerbeteiligung 2. Bürgerbeteiligung in der Gemeindeordnung 3. Bürgerbeteiligung am Beispiel Heidelberg 4. Bürgerbeteiligung nach dem Vorschlag des Stadtverbandes Ulm 5. Fazit, Pro - Contra

3 1. DEFINITION Bürgerbeteiligung ist - Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen (politischer) Prozesse - Die Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess - Die Teilhabe der Bevölkerung an Verwaltungsangelegenheiten

4 2. GEMEINDEORDNUNG In der GemO finden sich vier Paragraphen zur Bürgerbeteiligung: 20 Unterrichtung der Einwohner 20a Bürgerversammlung 20b Bürgerantrag 21 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

5 2. GEMEINDEORDNUNG 20 Unterrichtung der Einwohner - Allgemeine Unterrichtungspflicht - Bei wichtigen Planungen und Vorhaben soll der Bürger möglichst frühzeitig unterrichtet werden. - Es soll bei Bedarf Gelegenheit zur Äußerung geben. 20a Bürgerversammlung - Der Gemeinderat soll in der Regel einmal im Jahr Bürgerversammlungen veranstalten.

6 2. GEMEINDEORDNUNG 20b Bürgerantrag - Möglichkeit der Bürger auf Gemeinderatsbeschlüsse zu reagieren - und eigene Themen auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu übertragen. 21 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren - Mit einer zwei Drittel Mehrheit kann der Gemeinderat Themen aus seiner Zuständigkeit zur Entscheidung an die Bürger übertragen.

7 3. BEISPIEL HEIDELBERG Das Heidelberger Modell nach einem Telefonat mit der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg: Zu 20 GemO Zu 20b GemO Zentrale Koordinierungsstelle

8 3. BEISPIEL HEIDELBERG Zu 20 GemO Unterrichtung der Einwohner: - Umwandlung der möglichst frühzeitigen Unterrichtung der Bürger in eine verpflichtende vierteljährliche Unterrichtung über Vorhaben und Projekte. -> Formalisierung der Vorgänge soll zu mehr Transparenz, Verfahrenssicherheit führen und begünstigt Akzeptanz

9 3. BEISPIEL HEIDELBERG Zu 20b GemO Bürgerantrag: - Senkung der Schwelle von Bürgeranträgen von 3000 auf 1000 Stimmen der Einwohner ab 16 Jahren. - Einplanung von BB-Verfahren durch die Verwaltung - Anregung von BB-Verfahren durch den Gemeinderat und Initiativen, Vereine, etc. -> Senkung der Antragsschwelle und die Ausweitung des Antragsrechts kann zu mehr Bürgerbeteiligung führen.

10 3. BEISPIEL HEIDELBERG Zentrale Koordinierungsstelle - Dient als zentrale Kommunikationsstelle für Bürger und Verwaltung. - Gewährt die angemessene Bearbeitung von Anträgen und das konstante Aktualisieren der Vorhabenliste. - Die Formalisierung der Vorgänge kann zu mehr Transparenz und damit mehr Akzeptanz führen. - Die Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren und für die Koordinierungsstelle liegen bei der Stadt.

11 4. STADTVERBAND ULM Laut dem Stadtverband Ulm erscheint es wünschenswert, dass sich die CDU in Ulm positiv zur Bürgerbeteiligung positioniert. - Bürger sollen bei Entscheidungen mitgenommen werden. - Bürger sollen in Problemlösungen frühzeitig einbezogen werden. - Das Wissen der Bürger soll genutzt werden.

12 4. STADTVERBAND ULM Kernpunkte der Bürgerbeteiligung sind: - Die Formalisierung/Regelmäßigkeit der Abläufe um Bürgerbeteiligung. - Zentrale Stellung hat ein Bürgerbeteiligungsgremium (Mitglieder des Gemeinderats), das über Bürgerbeteiligung, Betroffene, Kosten des Verfahrens, etc. aller Projekte und Vorhaben entscheidet.

13 4. STADTVERBAND ULM Einigung während der Fraktionssitzung am auf folgende Punkte: - Prüfung des Konzepts im Hinblick auf rechtliche Belange - Test der Funktionsfähigkeit des Konzepts anhand eines Beispiels (z.b. Ostplatz oder Wilhelmsburg)

14 5. FAZIT Pro Bürgerbeteiligung - RPGs sind recht unbekannt und sind unorganisiert, dem Zufall überlassen. -> Mit einer Zusatzsatzung ließe sich das regelmäßiger gestalten - Die Kosten für BB trägt die Stadt und verprellt damit keine Investoren - Die Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse kann mehr Akzeptanz bringen und damit dem innerstädtischen Frieden dienen

15 5. FAZIT Contra Bürgerbeteiligung - RPGs gibt es bereits, werden aber wenig von Bürgern genutzt. -> BB interessiert die Menschen nicht. - BB kann Investoren abschrecken, wenn die Verfahrenskosten von den Investoren getragen werden. - In der Verwaltung wird eine Einmischung der Bürger aufgrund möglicher Unberechenbarkeit kritisch gesehen. - BB kostet viel, wird aber wenig wahrgenommen.

16 5. FAZIT Bürgerbeteiligung in - Ulm - Neu-Ulm - Heidelberg html

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