Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)"

Transkript

1 Stand: Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche werden Geräuschimmissionen angesehen, welche nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Grsätzlich werden die Geräuschimmissionen nach dem Verursacher eingeordnet. Um die Wirkung der einzelnen Lärmarten, ihre soziale Adäquanz Akzeptanz zu berücksichtigen, werden zur Beurteilung von Lärm verschiedene Vorschriften herangezogen. Außerdem gelten verschiedene Immissionswerte. Die vorliegenden Ausführungen sollen der groben Orientierung dienen. Zur genauen Beurteilung von Geräuschimmissionen fließen noch zahlreiche weitere Bestimmungen, Verordnungen Randparameter in die Betrachtung ein. Nachfolgend sind die wichtigsten Geräuscharten ihre Beurteilungsvorschriften aufgeführt: Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele Anlagenlärm allgemein Sportanlagenlärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 18. BImSchV (Sportanlagenlärmverordnung) Betriebe Klimaanlagen Windenergieanlagen Sporthallen Sportplätze Stadien Freizeitlärm Freizeitlärm-Richtlinie Konzertplätze, Rummelplätze, Freilichtbühnen Vergnügungsparks Verkehrslärm 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) Straßen Autobahnen Eisenbahnstrecken Straßenbahnstrecken Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen, ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- Richtwerte nicht herangezogen werden.

2 2 Anlagenlärm - TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie wird zur Beurteilung von Geräusche herangezogen, welche von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen hervorgerufen werden. Ausgenommen sind unter anderem: Sportanlagen, die der 18. BImSchV unterliegen Freizeitanlagen Freiluftgaststätten nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen Schießplätze Tagebaue Nach 6.1 TA Lärm sind Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel entsprechend der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte aufgeführt. in Industriegebieten in Gewerbebetrieben in Kerngebieten, Dorfgebieten Mischgebieten in allgemeinen Wohngebieten Kleinsiedlungsgebieten in reinen Wohngebieten in Kurgebieten, für Krankenhäuser 40 db(a) Diese Werte gelten für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Zu betrachtende Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109 (z.b. Wohnzimmer. Schlafzimmer).

3 3 Des Weiteren gelten folgende Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden für betriebsfremde schutzbedürftige Räume: in Industriegebieten, Gewerbebetrieben, Kerngebieten, Dorfgebieten Mischgebieten, allgemeinen Wohngebieten Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten, Kurgebieten, für Krankenhäuser 25 db(a) Der Tagzeitraum wird nach 6.4 TA Lärm als Zeitraum zwischen 06:00 Uhr 22:00 Uhr der Nachtzeitraum als Zeitraum zwischen 22:00 Uhr 06:00 Uhr definiert. Die Immissionsrichtwerte gelten für eine Beurteilungszeit von 16 Sten. Damit ist der Beurteilungspegel entsprechend der Einwirkzeiten über den gesamten Tagzeitraum zu ermitteln. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtste mit dem höchsten Beurteilungspegel. Ausnahmen - seltene Ereignisse In Fällen, in denen wegen voraussehbarer Besonderheiten bei Betrieb einer Anlage Überschreitungen der oben genannten Werte auftreten, so können diese in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer zulässig sein, jedoch an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres nicht mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden. Dabei gelten für den Beurteilungspegel folgende Immissionsrichtwerte in Industriegebieten, in Gewerbegebieten, Kerngebieten, Dorfgebieten Mischgebieten, allgemeinen Wohngebieten Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten, Kurgebieten, für Krankenhäuser

4 4 Sportanlagenlärm Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImschV) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, Beschaffenheit den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden. Zur Sportanlage zählen alle Einrichtungen, welche mit dieser in engem räumlichen betrieblichen Zusammenhang stehen, so beispielsweise auch Parkplätze. Wichtiger Hinweis: Schulsport unterliegt nicht der 18. BImSchV. Gemäß BImSchV gelten abhängig von der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte folgende Immissionsrichtwerte: in Gewerbebetrieben in urbanen Gebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten Mischgebieten in allgemeinen Wohngebieten Kleinsiedlungsgebieten in reinen Wohngebieten in Kurgebieten, für Krankenhäuser außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit 63 db(a) 58 db(a) 63 db(a) 40 db(a)

5 5 Die aufgeführten Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: Beurteilungszeiten an Werktagen an Sonn- Feiertagen Tagzeitraum 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nachtzeitraum Ruhezeiten 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ausnahmen seltene Ereignisse Die Durchführung besonderer Ereignisse Veranstaltungen kann zu Überschreitungen der oben genannten Immissionsrichtwerte führen. Diese Fälle werden ähnlich wie in der TA Lärm auch in der 18. BImSchV als sogenannte seltene Ereignisse behandelt. Die angesprochenen Überschreitungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer oder mehreren Beurteilungszeiten unabhängig der Zahl der einwirkenden Sportanlagen auftreten. Im Rahmen seltener Ereignisse dürfen nach 5 (5) 18. BImSchV Geräuschimmissionen die oben genannten Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 db(a), keinesfalls jedoch folgende Höchstwerte überschreiten: außerhalb der Ruhezeiten innerhalb der Ruhezeiten Diese Werte gelten unabhängig von der Schutzwürdigkeit der jeweiligen Immissionsorte.

6 6 Freizeitlärm Freizeitlärm-Richtlinie Details zum Freizeitlärm finden sich in einem extra Beitrag auf der Internetseite des Landkreises. Verkehrslärm BImSchV Auch der von Verkehrswegen ausgehende Lärm trägt nicht unwesentlich zur Belastung der Umwelt bei. Zur Beurteilung ist die 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung heranzuziehen. Deren Geltungsbereich erstreckt sich allerdings nur über den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie Schienenwegen der Eisenbahnen der Straßenbahnen. Damit sind auch die nachfolgend aufgeführten Immissionsgrenzwerte nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung dieser Verkehrswege sicherzustellen. Immissionsorte Zeitraum Immissionsgrenzwert an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen Altenheimen in reinen allgemeinen Wohngebieten Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten Mischgebieten 57 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 64 db(a) 54 db(a) Das Ziel des Schutzes des Menschen vor Verkehrslärm wird auch im Rahmen der sogenannten Lärmminderungsplanung verfolgt. Die Paragraphen 47c, 47 d BImSchG regeln unter anderem die Erstellung von Lärmkarten sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg »Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO.

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. V e r o r d n u n g zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. Vom 30. September 2015 1 Auf Grund des 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik

Mehr

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Stuttgart 21 PFA 1.6b Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Prüfung der Belange des Schallschutzes Untersuchungsergebnisse Dipl.-Phys. Peter Fritz FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI Fehlheimer Straße 24

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Für Mensch & Umwelt Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2014 Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Thomas Myck Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten,

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm 12. Dezember 2013 in Berlin Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms Dr. Rudolf Brüggemann Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

Mehr

Ein kleiner Schallmesslehrgang

Ein kleiner Schallmesslehrgang Ein kleiner Schallmesslehrgang Nachbarschaftslärm Freizeitlärm Gaststättenlärm Gewerbelärm Jürgen Stratenschulte (Dipl.- Ing.) 18. Januar 2008 Inhaltsverzeichniss Seite 2 1 Hörschall...3 2 Infraschall...3

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan) Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Niedersächsischer Städtetag Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionsplanung Handlungsempfehlungen

Mehr

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Freizeit- und Sportanlagen Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Rechtliche Bewertung der Geräuschimmissionen von Sport- und Freizeitanlagen Professor Dr. Ketteler 1 Rechtliche Bewertung

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

4.1 Zuschlag für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen 4.2 Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit

4.1 Zuschlag für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen 4.2 Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit 1 Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg - Vorpommern Erlaß des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Vom 3. Juli

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Hamburg, 01.12.2011 TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke

Mehr

HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik

HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik Dipl.-Ing. André Kiwitz Dipl.-Ing. Daniel Haferkamp Inhalt Allgemeine Grundlagen Schall Rechtliche Grundlagen zum Thema Baulärm Baulärmvorhersage am Beispiel

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19499-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 11.11.2014 bis 10.11.2019 Ausstellungsdatum: 04.12.2014 Urkundeninhaber:

Mehr

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan) Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie Aktionsplanung Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan) für Gemeinden ohne relevante Lärmbelastungen Kiel, Februar 2008

Mehr

SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BEI SPORTANLAGEN ALS INGENIEURAUFGABE

SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BEI SPORTANLAGEN ALS INGENIEURAUFGABE SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BEI SPORTANLAGEN ALS INGENIEURAUFGABE von Dipl.-Ing. Georg Eßer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Raumakustik, Bauakustik und Schallimmissionsschutz ITA - Ingenieurgesellschaft für

Mehr

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte -

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Thomas Przybilla LANUV NRW Fachbereich 45: [...], Geräusche und Erschütterungen Fon: 0201-7995-1492 E-Mail: thomas.przybilla@lanuv.nrw.de

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - 10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg Umgebungslärmrichtlinie Ist die Richtlinie in Deutschland angekommen? Matthias Hintzsche Umweltbundesamt Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 10.09.2013 Bundes-Immissionsschutzgesetz 1990 47 a

Mehr

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Vom 5. Dezember 2005* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 2 Immissionsschutzpflichten

Mehr

Tag gegen Lärm Backnang Dipl.-Ing. Gert Braunstein

Tag gegen Lärm Backnang Dipl.-Ing. Gert Braunstein Tag gegen Lärm Backnang 2009 Verordnungen und Richtlinen im Lärmschutz Richtlinen im Lärmschutz Dipl.-Ing. Gert Braunstein Inhalt Kurze Vorstellung der Braunstein + Berndt GmbH Wie lassen sich Lärmgrenzwerte

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm Allgemeines Lärm ist Schall, der als störend empfunden wird oder der objektiv schädlich ist. Seit langem werden die Immissionen

Mehr

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Anwendung in der Praxis

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Anwendung in der Praxis Die Sportanlagenlärmschutzverordnung und ihre Anwendung in der Praxis Die Sportanlagenlärmschutzverordnung und ihre Anwendung in der Praxis Prof. Dr. Gerd Ketteler Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung

Mehr

Lärm Wohnen, Arbeit und Freizeit

Lärm Wohnen, Arbeit und Freizeit Bayerisches Landesamt für Umwelt UmweltWissen Lärm Lärm Wohnen, Arbeit und Freizeit Kein Mensch will Lärm ertragen und schon gar nicht Zuhause: Dennoch sind wir alle Lärmverursacher und Lärmbetroffene

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) Projekt: 961/3 04. Mai 2011 Auftraggeber: AR Lakmann Richard Wagner Straße 1 67454 Haßloch Bearbeitung:

Mehr

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE

Mehr

Stadt Dissen atw. Lärmaktionsplan (Stufe 2) Konfliktanalyse auf der Basis der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen

Stadt Dissen atw. Lärmaktionsplan (Stufe 2) Konfliktanalyse auf der Basis der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionsplan (Stufe 2) auf der Basis der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen Aufstellende Behörde: Stadt Dissen atw Fachbereich Planen und Bauen (FB 4) Große Straße 33 49201 Dissen atw Bearbeitet

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Lärm ein alltägliches Problem. Geräte und Maschinen

Lärm ein alltägliches Problem. Geräte und Maschinen Stadt Salzgitter - Fachgebiet Umwelt - Stand September 2014 M E R K B L A T T L Ä R M Lärm ein alltägliches Problem Das Problem ist vielen bekannt: was für den Einen ein musikalisches Hörvergnügen ist,

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

Sport- und Freizeitlärm, Bolzplatzimmissionen Seminarbeitrag vom Geltungsbereich. 1 Einleitung

Sport- und Freizeitlärm, Bolzplatzimmissionen Seminarbeitrag vom Geltungsbereich. 1 Einleitung 1 Einleitung Die unmittelbare Nachbarschaft von Sport- / Freizeitanlagen und Wohnnutzungen führt insbesondere in räumlich dicht bebauten innerstädtischen Bereichen zu Schallimmissionskonflikten mit der

Mehr

12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen 12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten

Mehr

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom 31.03.2015 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen

Mehr

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1 LfU 2/1 Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1. Fahrzeuggeräusche auf einem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang

Mehr

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche Bayerisches Landesamt für Umwelt Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche Hinweise und Empfehlungen zum Schallschutz 1 Grundsätzliches Der Verkehr von und zu gewerblichen und industriellen Anlagen

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Verkehrslärmschutz an Bestandsstraßen Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Verkehrslärmschutz an Bestandsstraßen Deutscher Bundestag WD /16 Verkehrslärmschutz an Bestandsstraßen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Verkehrslärmschutz an Bestandsstraßen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.03.2016 Fachbereich: WD 7: Zivil- Straf- und Verfahrensrecht,

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Dr. Nils Gronemeyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung

Mehr

Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln Interessenausgleich modernisieren

Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln Interessenausgleich modernisieren Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln Interessenausgleich modernisieren Stellungnahme und Forderungen zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 30.

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Vorblatt. Verordnung über den Lärmschutz. von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an

Vorblatt. Verordnung über den Lärmschutz. von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an Anhang Vorblatt Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 A. Problem und Ziel Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Verordnung. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Verordnung. 18. Wahlperiode der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/10483 18. Wahlperiode 30.11.2016 Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 18/10483

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3)

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3) Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Duisburg-Süd Ausblick 2 Abgrenzung Lärmsanierung - Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmvorsorge

Mehr

Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten. ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013

Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten. ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 12.12.2013 1. Einleitung Beschluss

Mehr

17. Internationaler Tag gegen Lärm am in Düsseldorf

17. Internationaler Tag gegen Lärm am in Düsseldorf Rechtliche Schlechterstellung der Betroffenen durch Schienenlärm nicht mehr begründbarer Schienenbonus von 5 db, tags 4 db und nachts 9 db höhere Grenzwerte als Industrielärm, nachts um 10 db niedrigere

Mehr

Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz 1 Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde und der Hauptverkehrsstraßen Die Gemeinde Wallenhorst liegt im Landkreis Osnabrück

Mehr

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1 Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung Umweltschutz Hannover, 21.10.2014 TNU-UBS-H / PBr Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung Auftraggeber: Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO) Vom 30.

Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO) Vom 30. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IX C 22 Tel.: 925-2275 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe Anforderungen der Strategischen Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung der 2. Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie 25.06.2002 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung

Mehr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Der aus Sicht des Immissionsschutzes notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt ab von: - der Emission der

Mehr

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Geräusche und Felder. Warum es knistern und brummen kann

Geräusche und Felder. Warum es knistern und brummen kann Geräusche und Felder Warum es knistern und brummen kann Physikalische Phänome: Durch starken Regen, Nebel, Schnee oder Raureif kann die Randfeldstärke an den Leiterseilen von Freileitungen Werte erreichen,

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997

Mehr

Malenter Runde

Malenter Runde Malenter Runde 08.11.2008 Sport-/Freizeitlärm Beispiele aus der Praxis Dipl.-Ing. Björn Heichen LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor, Germany, Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15;

Mehr

I nform ationen zum Them a. Lieferlärm

I nform ationen zum Them a. Lieferlärm I nform ationen zum Them a Lieferlärm Verkehrslärm hat eine Spitzenstellung unter den Lärmquellen in unserem städtischen Wohnumfeld, er ist nach Meinungsumfragen für rund ein Drittel aller Bürger Anlass

Mehr

Bayerische Biergartenverordnung

Bayerische Biergartenverordnung Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (GVBl S. 142) Auf Grund des 23 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Auftraggeber Kur-GmbH Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain Wittelsbacherstraße Bad Reichenhall

Auftraggeber Kur-GmbH Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain Wittelsbacherstraße Bad Reichenhall Dipl.-Ing. Peter Mutard Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz mbh Hauptstraße 42 82008 Unterhaching www.pmi-ing.de info@pmi-ing.de Telefon: 089-60 60 69-0 Telefax: 089 60

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom 17.07. 2009 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken

Mehr

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Gemeinde Gottenheim Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher Bebauungsplan Au Neuentwicklung Lustnauer Straße 11 72074

Mehr

Schalltechnische Untersuchung (Lärmimmissionsprognose) für die geplante. 380-kV-Leitung Audorf Flensburg Nr. 324

Schalltechnische Untersuchung (Lärmimmissionsprognose) für die geplante. 380-kV-Leitung Audorf Flensburg Nr. 324 Schalltechnische Untersuchung (Lärmimmissionsprognose) für die geplante 380-kV-Leitung Audorf Flensburg Nr. 324 Anlagenbetreiber / Auftraggeber: TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Durchführung

Mehr

Übungsfall Go-Kart-Bahn

Übungsfall Go-Kart-Bahn Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel. Stand Juni 2014

Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel. Stand Juni 2014 Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel Stand Juni 214 Büro 1 + 2: BoppardBuchholz: 1 Buchenstraße 13 56154 BoppardBuchholz Tel: 6742 / 921133

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

TA Lärm 98 Auslegung und Anwendung in Baden-Württemberg

TA Lärm 98 Auslegung und Anwendung in Baden-Württemberg TA Lärm 98 Auslegung und Anwendung in Baden-Württemberg Dr.-Ing. Norbert Kunz Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Tagung Lärmkongress 2000 Ausgangslage Die alte Technische Anleitung zum

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen

Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen Dr. H.-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung Hannover/Bugewitz www.ecolog-institut.de Ferdinandshof,

Mehr

Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford

Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom 22.-23.10.09 in Herford Immissionsschutz bei Bauvorhaben aus Sicht der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht im Technischen

Mehr

Stadt Bad Vilbel. Bebauungsplan Taunusblick. - Schalltechnisches Gutachten - Mai C 85

Stadt Bad Vilbel. Bebauungsplan Taunusblick. - Schalltechnisches Gutachten - Mai C 85 Stadt Bad Vilbel Bebauungsplan Taunusblick - Schalltechnisches Gutachten - Mai 2008 Gutachten und Rahmenplanungen Gesamtverkehrspläne (IV, ÖV) Verkehrsprognosen Verkehrsberuhigung Lärmschutz Verkehrstechnische

Mehr

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 Bundesrat Drucksache 148/16 24.03.16 Verordnung der Bundesregierung U - G - In Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 A. Problem und Ziel

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Am Stork

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Am Stork Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.- Ing. U. Ritterstaedt Stüttgener Str. 33 41468 Neuss Tel.: 02131/3 55 05 Fax: 02131/ 3 55 06 Internet: http://www.laerm.com Email: Laerm@Laerm.com Von der IHK Mittlerer

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Friedrichstraße 21 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Lärm und Erschütterungen im Mittelrheintal

Lärm und Erschütterungen im Mittelrheintal Lärm und Erschütterungen im Mittelrheintal I4 Barbara Hakenberg & Tibor Benarik Allgemeines Das Weltkulturerbe Mittelrheintal zeichnet sich durch das es prägende enge Rheintal aus. Neben dem Verkehr auf

Mehr

Schalltechnische Immissionsprognose. zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden,

Schalltechnische Immissionsprognose. zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden, Schalltechnische Immissionsprognose zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden, Ockenheim Schalltechnische Immissionsprognose zur Verkehrsentwicklung

Mehr

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen Auftraggeber: Gemeinde Schönkirchen (Amt Schrevenborn) Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Auftragnehmer: Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Tel.: 0 40 / 38 99 94-0

Mehr

A 4 Stadtgebiet Wiehl Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen

A 4 Stadtgebiet Wiehl Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen A 4 Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen 1 I BAB A4 Lärmschutz im Bereich Köln-Olpe I I 14.09.2016 1. Rechtlicher Rahmen / 2. Übersicht A 4 Köln-Merheim bis 3. Übersicht 2 I BAB A4 Lärmschutz im

Mehr