Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels der Gemeinde Inning
|
|
- Eleonora Pfaff
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels der Gemeinde Inning Dipl.-Ing. (FH) F. J. Maget Bericht-Nr.: ACB / ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 26 BImSchG Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de
2 Titel: Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels der Gemeinde Inning Gemeinde Inning am Ammersee Bauamt Pfarrgasse Inning a. Ammersee Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: ACB /06 31 Seiten Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) F. J. Maget Tel.: / franz.maget@accon.de Zusammenfassung: Die Gemeinden Inning beabsichtigt für ein Gebiet östlich der B471, nördlich der A96 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Auf der überplanten Fläche befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe sowie Wohngebäude. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an. Aufgrund der Vorbelastung durch die an der B471 gelegenen Tankstelle und angrenzende Gewerbegebiete sowie der Vorgabe an den Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes die Richtwerte für Mischgebiet einzuhalten, konn- Im Plangebiet ten nur rel. geringe Emissionskontingente vergeben werden. ist daher nur eingeschränktes Gewerbe möglich. Die Emissionskontingente gelten nicht für bereits bestehende Betriebe (Be- standsschutz). Erst bei der Neuerrichtung bzw. einer genehmigungspflichti- der DIN gen Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme ist entsprechend 45691: Abschnitt 5 nachzuweisen, dass die im Bebauungsplan fest- gesetzten Emissionskontingente eingehalten werden. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 2
3 Inhalt 1 Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Beurteilungsgrundlagen Orientierungswerte DIN Immissionsrichtwerte TA-Lärm Vorbelastung durch bestehende Gewerbeflächen Bestehende Wohngebäude innerhalb und außerhalb des Plangebietes Kontingentierung Allgemeines Lärmkontingentierung Beurteilung der künftigen Lärmsituation Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Zusammenfassung ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Lagelplan Emissionen Immissionen Lärmkarten Berechnungskonfiguration 3
4 Billerberg Bericht-Nr.: ACB /06 1 Aufgabenstellung Die Gemeinden Inning beabsichtigt für das Gebiet östlich der B471, nördlich der A96 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet erbegebiet aufzustellen. Auf der überplanten Fläche befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an. Für die überplanten Gewerbeflächen sollen Lärmkontingente so festgesetzt werden, dass in den angrenzenden Gebieten, unter Berücksichtigung der durch die bestehenden Gewerbegebiete gegebenen Vorbelastung, die Orientierungswerte der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, bzw. die damit wertgleichen Immissionsrichtwerte e der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden. 2 Örtliche Gegebenheiten Das geplante Gewerbegebiet liegt nördlich der BAB A96, östlich der Bundesstraße B471, Brucker Straße. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an das Plangebiet an. Innerhalb dieses Gewerbegebietes, auf dem Grundstück Flur 871/5 befindet sich eine Kindertagesstätte. Im Bereich des Plangebietes sind einzelne Gewerbebetriebe, wie eine Tankstelle (nicht im überplanten Bereich) und eine Pferdepension, sowie die dazu gehörenden Wohngebäude. In etwas größerem Abstand südlich ist die Autobahnmeisterei. Das Gelände im Untersuchungsbereich ist i. W. eben. Die Lage des Bebauungsplanes ist aus dem Lageplan Anlage 1 und nachfolgender Abbil- dung zu ersehen. Abbildung 1: Lageplan IO_07 Wildmoos Wildmoos 10 IO_01 Billerberg B471, Brucker Straße 2353/4 IO_ / IO_11 IO_ IO_ Kita 864/1 IO_ IO_04 817/ IO_05 IO_08 4
5 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Orientierungswertee DIN Schallschutzbelange werden in der Bauleitplanung durch die DIN (Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002) konkretisiert. Nach DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 (Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientie- in der rungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987, [1]) sind bei der Bauleitplanung Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.b. Bauflächen, Baugebiete, sons- Ihre Ein- tige Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. haltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Tabelle 1 Orientierungswertee nach DIN Gebietsnutzung Tags Nachts ( Uhr) ( Uhr) Gewerbegebiete (GE)) 65 db(a) 50 db(a)/ /55 db(a) Mischgebiete (MI) Dorfgebiet (MD) 60 db(a) 45 db(a)/ /50 db(a) allgemeine Wohngebiete (WA) 55 db(a) 40 db(a)/ /45 db(a) reine Wohngebiete (WR) 50 db(a) 35 db(a)/ /40 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeit- lärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. 3.2 Immissionsrichtwerte TA-Lärm Die DIN verweist in Abschnitt 3.2 hinsichtlich gewerblicher Anlagen auf die TA Lärm, [2] die auch in Abschnitt 2 der DIN zitiert ist. In der TA Lärm [2] werden Immissionsrichtwerte festgesetzt, die durch die von der Anlage ausgehenden Geräusche nicht überschritten werden dürfen. Danach gelten je nach Gebiets- nutzung folgende Werte: 5
6 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Ziffer 6.1 Nutzungsart Immissionsrichtwert db( (A) tags nachts a) Industriegebiete 70 b) Gewerbegebiete 65 c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 e) reine Wohngebietee 50 f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [2] stimmen mit den Orientierungswerten der DIN überein. Auf Besonderheiten der TA Lärm Beurteilung (z.b. lauteste Nachtstunde, Zuschläge für Ruhezeiten) wird in der Anmerkung der DIN Abschnitt 3.2 hingewiesen. 3.3 Vorbelastung durch bestehende Gewerbeflächen Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm gelten für die Summe der Geräuschimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Anlagen. Nördlich und östlich grenzt an das Plangebiet das Gewerbegebiet Interkommunaler Gewer- sich eine Tank- bepark Inning/Wörthsee. Am westlichen Rand, auf dem Grundstück Flur 864/1 an der B471 befindet stelle. Laut Genehmigungsbescheid vom dürfen durch den Betrieb der Tankstelle an den nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten tags 60 db(a) und nachts 45 db(a) nicht überschritten werden. Der für Mischgebiete geltende Richtwert wird somit durch den genehmigten Betrieb der Tankstelle bereits voll ausgeschöpft. Um eine Erhöhung der Immissionen, und somit eine Überschreitung der Richtwerte zu ver- nicht meiden, dürfen die neuen GE-Flächen und Gewerbebetriebe die Immissionsrichtwerte voll ausschöpfen. Es müssen Emissionskontingente festgesetzt und eingehalten werden. 6
7 3.4 Bestehende Wohngebäude innerhalb und außerhalb des Plangebietes Innerhalb des Plangebietes befinden sich drei Wohngebäude, Brucker Straße 34, 36 und 38. Diese hatten bisher als Außenbereichslage den Schutzanspruch wie Mischgebiet. Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan liegen diese künftig in einem Gewerbegedie Emissionen der biet. Wegen Bestandsschutz müssen an diesen Wohngebäuden durch Nachbargrundstücke weiterhin die Richtwerte für Mischgebiet eingehalten werden. Im östlich und nördlich angrenzenden Gewerbepark Inning/Wörthsee befinden sich Gewermuss sichergestellt bebetriebe mit angeschlossenen Betriebsleiterwohnungen. Auch hier sein, dass die maßgebenden Richtwerte eingehalten werden. Im Bereich der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flur 871/5 im Gewerbepark Inning/Wörthsee darf der für Mischgebiet geltende Richtwert von 60 db( (A) tags (Freifläche und Fenster von Aufenthaltsräumen) nicht überschritten werden. 4 Kontingentierungg 4.1 Allgemeines Bei der städtebaulichen Planung, insbesondere bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete, ist aus schalltechnischer Sicht zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles, der Einhaltung der maßgebendenn Immissionsrichtwerte, führen. Ein Instrument dies zu gewähr- im Be- leisten und rechtlich umzusetzen ist die Festsetzung von Geräuschkontingenten bauungsplan. Die Emissionskontingente L EK werden im Bebauungsplan verbindlich festge- Die Emissi- legt und gelten bzgl. Einwirkungsbereichen in der Umgebung des Plangebietes. onskontingente L EK geben die zulässige, immissionswirksame Schallabstrahlung pro Quad- und zur ratmeter der Grundstücksfläche an. Das Verfahren zur Geräuschkontingentierung Bestimmung der immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistung ist in der DIN [4] geregelt. Die Emissionskontingente gelten nicht für bereits bestehende Betriebee (Bestandsschutz). Erst bei der Neuerrichtung bzw. einer genehmigungspflichtigen Umbau- oder Erweiterungs- dass die maßnahme ist entsprechend der DIN 45691: Abschnitt 5 [4] nachzuweisen, im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente eingehalten werden. 7
8 4.2 Lärmkontingentierung Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 3 erläuterten Randbedingungen und der Vorbelas- (flächenbezo- tung werden für die neuen GE-Flächen zulässige Lärmemissionskontingente gene Schallleistungspegel) berechnet. Durch die Vorbelastung aufgrund bestehender Ge- der Tankstelle werbegebiete sowie insbesondere auch durch die genehmigten Emissionen wird das neu geplante Gewerbegebiet stark eingeschränkt. Die Berechnung der Lärmkontingente erfolgt gemäß DIN [4] bei Ansatz einer Fläche mit der Ausdehnung der Gesamtfläche der neuen GE-Flächen. Für Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen) wer- wurde in Teil- den keine Kontingente festgelegt. Die Fläche des geplanten Gewerbegebietes flächen mit unterschiedlichen Kontingenten unterteilt. Für die neuen GE-Flächen ergeben sich gemäß Berechnung folgende maximal zulässige flächenbezogene Schallleistungspegel: Flur 2353/4: Flur 2353/5 : Flur 869: Flur 864: Flur 855,856, West: Flur 857,863 West: Flur 855,856, Ost: Flur 857,863 Ost: Flur 817/1: L w = 63 db(a) am Tag und L w = 48 db(a) in der Nacht L w = 56 db(a) am Tag und L w = 41 db(a) in der Nacht L w = 53 db(a) am Tag und L w = 38 db(a) in der Nacht L w = 55 db(a) am Tag und L w = 40 db(a) in der Nacht L w = 60 db(a) am Tag und L w = 45 db(a) in der Nacht L w = 57 db(a) am Tag und L w = 42 db(a) in der Nacht L w = 59 db(a) am Tag und L w = 44 db(a) in der Nacht L w = 50 db(a) am Tag und L w = 35 db(a) in der Nacht L w = 62 db(a) am Tag und L w = 47 db(a) in der Nacht Aus diesen flächenbezogenen Schalleistungspegeln ergeben sich an Immissionsorten folgende Immissionsrichtwertanteile (IRWA). den maßgeblichen Tabelle 3 Immissionsrichtwertanteil der neuen GE-Flächen Berechnungspunkt Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 IO 03, Billerberg 10, Kita MI IO 03, Kita Freiraum IO 04, Billerberg 11 West GE IO 05, Billerberg 11 Süd GE IO 06, Gut Arzla IO 07, Moorfeldweg Immissionsrichtwert IRWA Nutz tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE GE MI MI MI IO 08, Etterschlager Straße 3 MI Differenz IRWA / IRW
9 Innerhalb des Plangebietes befinden sich Wohngebäude. In der folgendenn Tabelle 4 sind die Immissionsrichtwertanteile der neuen Gewerbeflächen an diesen Gebäuden aufgelistet. Die jeweiligen Eigenanteil (Emissionskontingente) der Teilflächen (Flurstücke) auf denen die betreffenden Gebäude stehen wurden nicht berücksichtigt. Tabelle 4 Immissionsrichtwertanteil der neuen GE-Flächen (mit Vorbelastung Gewerbepark und Tankstelle) an den Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes. Berechnungspunkt Immissionsrichtwert IRWA Lr Vorbelas- tung Gesamtbelastung Bezeichnung IO 10,Brucker Straße 38 IO 11,Brucker Straße 36 IO 12,Brucker Straße 34 Nutz tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) MI MI MI Im Bereich der Kindertagesstätte wurden folgende (Tabelle 5) Beurteilungspegel ermittelt. Tabelle 5 Immissionsrichtwertanteil im Bereich der KITA Berechnungspunkt Immissionsrichtwert IRWA Lr Vorbelastung Gesamtbelastung Bezeichnung IO 03, Billerberg 10, Kita IO 03, Kita Freiraum tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Beurteilung der künftigen Lärmsituation Die Immissionsrichtwertanteilee des neuen Gewerbegebietes liegen, bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Emissionskontingente, an den maßgebenden Immissionsorten um 6 db(a) unter den Immissionsrichtwerten. Aufgrund der Vorbelastung durch die Tankstelle kommt es, bei Betrachtung der Gesamtbelastung, innerhalb des Gewerbegebietes am IO 12 (Brucker Straße 34) zu einer geringfügigen (< 1 db(a)) Überschreitung des Richtwertes für Mischgebiet. Da davon auszugehen ist, dass die Tankstelle die genehmigten Immissionspeseltenen Fällen auf- gel in der Regel nicht voll ausschöpft, wird diese Überschreitung nur in treten. An der Kita wird der Beurteilungspegel von 60 db(a), auch bei Berücksichtigung der Vorbelastung, nicht überschritten. Im Zuge einer Baugenehmigung ist entsprechend der DIN 45691: , Abschnitt 5 [4] nachzuweisen, dass die Emissionskontingente eingehalten werden. Die Emissionskontingente L EK werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten bzgl. Einwirkungsberei- chen in der Umgebung des Plangebietes. 9
10 5 Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet Westlich des geplanten Gewerbeparks verläuft die Bundesstraße B471. Südlich, in größerem Abstand, die Bundesautobahnn A96. Es ist zu prüfen, ob durch die von diesen Straßen ausgehenden Emissionen die maßgebenden Orientierungswerte der DIN (65 db(a) tags bzw. 55 db(a) nachts in Gewerbegebieten) überschritten werden. Die Emissionen des Straßenverkehrslärms werden nach. der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, RLS-90 [6], berechnet. Die Verkehrsmengen wurden der Verkehrsmengenkare Bayern (2010) entnommen. In den Tabellen 6 ist der aus den Verkehrsmengen auf den Straßen resultierende Emissisind aus Anlage 2 onspegel in 25 m Entfernung aufgeführt. Die detaillierten Berechnungen ersichtlich. Tabelle 6 Schallemissionen L m,e des Straßenverkehrs gem. RLS-90 [6] Straße B 471 Süd B 471 Nord A 96 (25) Emissionspegel L m / db(a) Tag Abend Nacht 64,1 60,5 56,3 67,5 64,6 59,6 76,4 74,8 69,3 Aus den Lärmkarten im Anhang (Anlagen 4.3 und 4.4) ist zu ersehen, dass im Beurteilungs- bis zu zeitraum Tag der Orientierungswert von 65 db(a) nicht bzw. nur in Randbereichen, einem Abstand von ca. 25 m zur Straßenachse, überschritten wird. Im Beurteilungszeitraum Nacht wird der Orientierungswert von 55 db(a) bis zu einem Ab- der B471 stand von 40 (nördlicher Bereich) bis 50 m (südlicher Bereich) zur Straßenachse überschritten. In diesem Bereich sollten keine Betriebsleiterwohnungen o. ä. errichtet wer- erstellt wer- den. Sollten hier dennoch Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen den, so müssen deren Außenbauteile gem. DIN 4109 [7] ein resultierendes Bauschalldämm- Maß R w,res von 40 db (Büroräume 35 db) aufweisen. 10
11 6 Vorschlag für Bebauungsplan Festsetzungen zum Schallschutz im Betriebe, Anlagen und Nutzungen sind in dem Gewerbegebiet nur zulässig, wenn deren Schallemissionen die in der nachfolgenden Tabelle genannten Emissionskontingente L EK nach DIN vom Dezember 2006 weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten. Die Emissionskontingente L EK geben die zulässige, flächenbezogene Schallleistung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Die Emissionskontingente L EK beziehen sich auf die gesamte nutzbare Grundstücksfläche. Für Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen) werden keine Kontingen- te festgelegt. Die Prüfung der maximal zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel erfolgt gemäß DIN ( ), Abschnitt 5, auf Basis der L WA und des Abstandsmaßes von 10 log (4πs²). Der Nachweis der Einhaltung der sich aus den Emissionskontingenten L EK ergebenden zu- lässigen Geräuschimmissionskontingente L IK der einzelnen Betriebe ist für Immissionsorte im Sinne von Nr. 2.3 der TA-Lärm an der nächstgelegenen Baugrenze oder Gebäudefassaden der außerhalb des Gewerbegebietes liegenden Nutzungen, in denen sich Fenster von Auf- zu enthaltsräumen befinden oder auf Grund von Planungsrecht entstehen können, führen. Die Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm von 1998 (TA-Lärm) sind zu beachten. Tabelle A Emissionskontingent L EK für den Tag ( Uhr) und die Nacht ( Uhr) in db(a) Flur Nr. Flur 2353/4 Flur 2353/5 Flur 869 Flur 864 Flur 855 West Flur 856 West Flur 857 West Flur 863 West Flur 855 Ost Flur 856 Ost Flur 857 Ost Flur 863 Ost Flur 817/1 Emissionskontingente tags und nachts in db(a) L EK, tags L EK, nachts
12 Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel L r den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsor- darauf zu achten, ten um mindestens 15 db unterschreitet. Innerhalb des Gewerbegebietes ist bei der Planung der Betriebsanlagenn dass auf den jeweiligen Nachbargrundstücken an den nächstgelegenen Nachbarimmissi- nicht bebaut onsorten (Fenster von Aufenthaltsräumen) bzw., wenn das Nachbargrundstück ist, an den nächstgelegenen Baugrenzen, die Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete ge- und Betriebs- mäß Nr. 6.1.b TA-Lärm eingehalten werden. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber leiter sind ausnahmsweise innerhalb des Planungsgebietes zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass vor den Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen die maßgebdurch den Gewer- lichen Immissionsrichtwerte und das Spitzenpegelkriterium der TA-Lärm be- und Anlagenlärm aus der Nachbarschaft eingehalten werden. Die für Verkehrslärm geltenden Orientierungswerte der DIN werden nachts bis zu eidiesem Bereich soll- nem Abstand von ca. 50 m vom Straßenrand der B471 überschritten. In ten keine Betriebsleiterwohnungen o. ä. errichtet werden. Sollten dennoch Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen erstellt werden, so müssen deren Außenbauteile gem. DIN 4109 ein resultierendes Bauschalldämm-Maß R w,res von 40 db aufweisen. Zur erforderlichen hygienischen Belüftung sind bei schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109, die ausschließlich Fenster aufweisen, an denen der Beurteilungspegel von 50 db(a) in der Nacht überschritten wird, schallgedämmte, fensterunabhängige Lüf- das erforderliche tungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen vorzusehen, welchee Schalldämmmaß nach DIN 4109 nicht verschlechtern. Bei Wohngebäuden ist ein Nachweis der ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Eine genaue Dimensionierung der Außenbauteile hat nach VDI-Richtlinie 2719 zu erfolgen. 12
13 7 Zusammenfassung Die Gemeinden Inning beabsichtigt für ein Gebiet östlich der B471, nördlich der A96 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Auf der überplanten Fläche befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe sowie Wohngebäude. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an. Aufgrund der Vorbelastung durch die an der B471 gelegenen Tankstellee und angrenzende Gewerbegebiete sowie der Vorgabe an den Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes die Richtwerte für Mischgebiet einzuhalten, konnten nur rel. geringe Emissionskontingente ver- Die Emissionskontingente gelten nicht für bereits bestehende Betriebee (Bestandsschutz). geben werden. Im Plangebiet ist daher nur eingeschränktes Gewerbe möglich. Erst bei der Neuerrichtung bzw. einer genehmigungspflichtigen Umbau- oder Erweiterungs- dass die im maßnahme ist entsprechend der DIN 45691: Abschnitt 5 nachzuweisen, Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente eingehalten werden. Greifenberg, Franz J. Maget ACCON GmbH 13
14 Quellenverzeichnis Für die Untersuchung wurden folgende Grundlagen herangezogen: [1] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Pla nung, Juli 2002 [2] TA LÄRM, Technischee Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August [3] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2, Allge- Beurteilung von meines Berechnungsverfahren, Ausgabe [4] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 [5] CadnaA für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Lärmimmissionen im Freien, Version 4.6, DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, Greifenberg; [6] RLS-90, Richtlinien, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesbaugesetzblatt Teil I, Nr. 8, [7] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. 14
15 Anlage 1 Lageplan 15
16
17
18 Anlage 2 Schallemissionen 18
19 BPlan-Quellen: Bezeichnung Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche Lw'' Lw Lw'' Lw (dba) (dba) (dba) (dba) (m²) Flur 2353/ Flur 2353/ Flur Flur , 856, West ,863, West , 856, Ost ,863, Ost Flur 817/ Flur 864/1 ARAL 72/ Südwest Zus Südost Zus Nord Zus Südwest Südost Nord
20 Straßen: Bezeichnung ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Tag Abend Nacht DTV Str..gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) A 96 STR_ A 96 STR_ B 471 STR_ B 471 STR_ B 471 STR_ L 2067 STR_ L 2067 STR_ L 2070 STR_
21 Anlage 3 Immissionen 21
22 IRWA: Berechnungspunkt Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 IO 03, Billerberg 10, Kita IO 03, Kita Freiraum IO 04, Billerberg 11 West IO 05, Billerberg 11 Süd IO 06, Gut Arzla IO 07, Moorfeldweg IO 08, Etterschlager Straße 3 Immissionsrichtwert IRWA Differenz IRWA / IRW Nutz tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE GE MI MI GE GE MI MI MI db(a) Teilpegel: Quelle Teilpegel V01 IRW Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 Flur 2353/ Flur 2353/ Flur Flur , 856, West ,863, West , 856, Ost ,863, Ost Flur 817/ Pegelsumme: Quelle Teilpegel V01 IRW Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 Flur 2353/ Flur 2353/ Flur Flur , 856, West ,863, West , 856, Ost ,863, Ost Flur 817/ WA Tag IO 03, Billerberg 10, Kita WA Nacht IO 04, Billerberg 11 West IO 05, Billerberg 11 Süd IO 06, Gut Arzla IO 07, Moorfeldweg IO 08, Etterschlager Straße IO 03, IO 04, IO 05, IO 06, IO 07, IO 08, Billerberg Biller- Biller- Gut Arzla Moor- Etter- 10, berg 11 berg 11 feldweg schlager Kita West Süd Straße Pegelsumme:
23 Beurteilungspegel GE östlich B 471, (jeweils ohne Eigenanteil ): Berechnungspunkt Bezeichnung tags db(a) IO 10,Brucker Straße IO 11,Brucker Straße IO 12,Brucker Straße Teilpegel IRWA: IRWA Differenz IRWA / IRW nachts tags nachts tags nachts tags Lr Vorbelastung db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Immissions- richtwert Gesamtbelastung nachts tags nachts Teilpegel V01 Teilpegel V01 Quelle IRWA Tag IRWA Nacht Flur 2353/4 Flur 2353/ Flur Flur , 856, West ,863, West , 856, Ost ,863, Ost 30.3 Flur 817/ Flur 864/1 ARAL 72/57 Südwest Südost Nord Pegelsummen: 53.4 IO 10,Brucker Straße 38 IO 11,Brucker Straße 36 Teilpegel V01 IRWA Tag Teilpegel V01 IRWA Nacht IO 12,Brucker Straße 34 Teilpegel V01 IRWA Tag Teilpegel V01 IRWA Nacht Teilpegel Vorbelastung: Teilpegel V02 Vorbelastung Tag Quelle Flur 2353/4 Flur 2353/5 Flur 869 Flur , 856, West 857,863, West 855, 856, Ost 857,863, Ost Flur 817/1 Flur 864/1 ARAL 72/ Südwest 44.4 Südost 44.5 Nord 50.0 IO 10,Brucker Straße 38 IO 11,Brucker Straße 36 Teilpegel V02 Vorbelastung Nacht Teilpegel V02 Vorbelastung Tag Teilpegel V02 Vorbelastung Nacht IO 12,Brucker Straße 34 Teilpegel V02 Vorbelastung Tag Teilpegel V02 Vorbelastung Nacht Pegelsummen:
24 Immissiopnen Kita: Berechnungspunkt Bezeichnung Immissions- richtwert tags db(a) IO 03, Billerberg 10, Kita 60 IO 03, Kita Freiraum 60 Teilpegel: IRWA Differenz IRWA/IRW Vorbelastung nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Lr Quelle Teilpegell V03 Gesamt- Tag belastung Bezeichnung IO 03, Billerberg 10, Kita IO 03, Kita Freiraum Gesamtbelastung Flur 2353/ Flur 2353/ Flur Flur , 856, West ,863, West , 856, Ost ,863, Ost 39.5 Flur 817/ Flur 864/1 ARAL 72/ Südost 51.7 Nord 48.0 Südwest ohne KITA 44.4 Pegelsumme:
25 Anlage 4 Lärmkarten 25
26
27
28
29
30
31 Anlage 5 Berechnungskonfiguration 31
Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen
Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN
MehrSchalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrIngenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.
Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax
MehrSchalltechnisches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 167 B Industriegebiet Barkhausen Nord der Stadt Paderborn - Fortschreibung - Auftraggeber(in):
MehrPWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
MehrSchalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich
Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 8 Marzoll, 1. Änderung der Stadt Bad Reichenhall
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 8 Marzoll, 1. Änderung der Stadt Bad Reichenhall Dipl.Ing. (FH) F. J. Maget BerichtNr.: ACB04136109/03 29.04.2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO
MehrÜberschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:
Beurteilungsfläche: Allgemeines Wohngebiet - Riegling Abstand min. ca. 150 m 49,0 db 47,0 db 49,0 db 47,0 db Die im allgemeinen Wohngebiet genannten Orientierungswerte von Tags 55,0 db Nachts 45,0 db werden
MehrSchallschutz in der Bauleitplanung
Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn
MehrImmissionsgutachten Nr. 1066/III
Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut
MehrSchalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld Verkehrsbetrachtung
Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld Verkehrsbetrachtung Dipl.-Ing. (FH) C. Angerer Bericht-Nr.: ACB-0207-4023/2 23.03.2007 ACCON GmbH Ingenieurbüro für Schall- und
MehrSCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE
SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.
MehrLärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG
MehrSchalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Friedrichstraße 21 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert
MehrLärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10
Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:
MehrAnforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -
10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,
MehrSchalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg
Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende
MehrImmissionsgutachten Nr. 2657
Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Sedelhöfe" der Stadt Ulm - Stand September Satzung
1 Anlage 5 zu GD 341/15 Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm
MehrBebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de
MehrGrundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen
Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der
MehrVerkehrslärm. Grundlagen
Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen,
MehrFachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze
Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich
MehrSchalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße 3 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert
Mehranbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.
Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder
MehrSchalltechnische Untersuchung
Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz)
zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) Projekt: 961/3 04. Mai 2011 Auftraggeber: AR Lakmann Richard Wagner Straße 1 67454 Haßloch Bearbeitung:
MehrNeues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012
Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik
MehrGemeinde Oberschleißheim
Gemeinde Oberschleißheim Bebauungsplan Nr.68 Gewerbegebiet an der Kreuzstraße Schalltechnische Untersuchung November 2010 Auftraggeber: Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim
MehrStadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan
Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,
MehrSchwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5
MehrVerkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder
Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder 4 Fallgestaltungen der Bauleitplanung 1. Die Gemeinde plant den Bau oder die Änderung
MehrSchalltechnisches Gutachten
Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH
MehrBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871
MehrTabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden
MehrMessbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION
Hamburg, 01.12.2011 TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium
MehrFlughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2013 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte
Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2013 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte Markus Petz Bericht-Nr.: ACB-0314-3637/34 07.03.2014 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN
MehrSchalltechnische Untersuchung
Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Bebauungsplan Nr. 034 Wohngebiet Lok-Stadion Stadt
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Am Stork
Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.- Ing. U. Ritterstaedt Stüttgener Str. 33 41468 Neuss Tel.: 02131/3 55 05 Fax: 02131/ 3 55 06 Internet: http://www.laerm.com Email: Laerm@Laerm.com Von der IHK Mittlerer
MehrBebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz
STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung
Mehr- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE
MehrGeräuschkontingentierung in der Bauleitplanung Erfahrungsbericht aus der Praxis
Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen
MehrSTADT OSNABRÜCK. Bebauungsplan Nr. 606 Artilleriestraße Nordwest. Schalltechnische Beurteilung. Projektnummer: Datum:
STADT OSNABRÜCK Bebauungsplan Nr. 606 Artilleriestraße Nordwest Schalltechnische Beurteilung Projektnummer: 214519 Datum: 2015-05-26 2 / 14 Stadt Osnabrück, B-Plan Nr. 606 Artilleriestraße Nordwest 1 Zusammenfassung
MehrStellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
MehrL 455, UMGEHUNG OFFSTEIN
Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik
MehrStadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 1.Änderung B-Plan Nr. 124 Pfaffel-Garten Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Schalltechnische Untersuchung November 2015 Auftraggeber: Auftragnehmer: Projekt-Nr.: Projektleiter: Projektmitarbeit:
MehrImmissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Burghaun
Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Burghaun TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Dipl.-Ing. Florian Fennel Inhalt 1. Sachstand 2. Aufgabenstellung
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach
MehrWartungsbahnhof und Abstellanlagen
Stuttgart 21 PFA 1.6b Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Prüfung der Belange des Schallschutzes Untersuchungsergebnisse Dipl.-Phys. Peter Fritz FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI Fehlheimer Straße 24
MehrAB CDEB D F D D D D D D
AB CDB D FD DDDDD Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Straßenverkehrslärm Objekt Standorterweiterung Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst West ggmbh Feithstraße 180-186 58097 Hagen Bauherr
MehrWohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln
Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen
MehrRealisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen
Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente
MehrVoruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung
MehrSchall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH
Schall / Schatten Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, 29.07.2014 Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Folie 44 TÜV SÜD IS Wind Cert Services Standortbewertung Typenzertifizierung Windparkzertifizierung
MehrSchalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn
Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI
MehrBaunutzungsverordnung
- 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen
MehrSchalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG
MehrS t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2
MehrVCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014
VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 Verantwortliches Handeln Der VCI unterstützt die weltweite Responsible-Care-Initiative 1 Inhaltsverzeichnis
MehrSchalltechnisches Gutachten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 Industriegebiet Wulfheide in Wulsbüttel
Schalltechnisches Gutachten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 Industriegebiet Wulfheide in 27628 Wulsbüttel Projekt Nr.: 12-038-GH-01 Messstelle nach 26 BImSchG Datum: 05.01.2015
MehrGewerbelärm in Innenstädten
Gewerbelärm in Innenstädten Erfahrungen zum Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe 24.02.2016 Volker Pischke 1 Beispiel HKW Beschwerdeführer HKW Mitte: - 400 MW elektr. - 638 MW Fernwärme - 200 MW Fernwärme
MehrBauverwaltung Maximilianstraße Mindelheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden
Auftraggeber: Stadt Mindelheim Bauverwaltung Maximilianstraße 26 87719 Mindelheim Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach
MehrImmissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg
Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Dipl.-Ing. Florian Fennel Inhalt 1. Sachstand 2. Aufgabenstellung
MehrDie Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.
STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Stadt Garching bei München Bauverwaltung Rathausplatz 3 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung
MehrSchallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten
Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
MehrZusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte
Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719
MehrAnlagenbezogener Schallimmissionsschutz. Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen
TLUG-Veranstaltung 17/2013 Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen Maik Gruber, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrSchalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet Oerel - Bahnhof der Gemeinde Oerel -korrigierte Fassung-
Umweltschutz Hannover, 21.01.2015 TNU-UBS-H/Me Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet Oerel - Bahnhof der Gemeinde Oerel -korrigierte Fassung- TÜV-Auftrags-Nr.:
Mehr2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen
Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige
MehrWindvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr
Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Der aus Sicht des Immissionsschutzes notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt ab von: - der Emission der
MehrLÄRMPROGNOSE : LANGE+GERADE STASSE, DIN 18005/MAI 87 VERKEHRSSTÄRKE LKW-ANTEIL
Anlage 1: überschlägige schalltechnische Berechnung zum Schallschutz entlang der B76 zur Ermittlung der Lärschutzwallhöhen gem. Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 Schnitte A und B: Einmündunqsbereich Hamburger
MehrStadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht
MehrSCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10
SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße
MehrSchallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen
afi B3050 Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße der Stadt Oberhausen B3050 afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner
MehrStadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade
Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:
MehrReinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden
Auftraggeber: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau-Gaisbach Auftragnehmer: Schalltechnisches Entwicklungsund Prüfinstitut GmbH Brückenstraße 9 71364 Winnenden Stellungnahme
MehrStadt Unterschleißheim
Stadt Unterschleißheim B-Plan Nr. 123 Gewerbefläche westlich der Landshuter Straße und nördlich der Oskar-Maria-Graf-Straße Stadt Unterschleißheim Schalltechnische Untersuchung April 2014 Auftraggeber:
MehrUnterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite
Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang
MehrImmissionsgutachten Nr. 1546D
Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 18.11.2015
MehrGutachten STB-319/07 TÜV. Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz
G.-Nr. A.-Nr. STB-319/07 Datum 09.12.2007 Zeichen Spe Gutachten Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung
MehrErmittlung der zulässigen Geräuschemissionen für die Ansiedlungsfläche Bebauungsplan 9-60 in Berlin Treptow-Köpenick
KSZ Ermittlung der zulässigen Geräuschemissionen für die Ansiedlungsfläche Bebauungsplan 9-60 in Berlin Treptow-Köpenick Projekt-Nummer: 13-040 Auftraggeber: Land Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
MehrReinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden
Auftraggeber: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau-Gaisbach Auftragnehmer: Schalltechnisches Entwicklungsund Prüfinstitut GmbH Brückenstraße 9 71364 Winnenden Stellungnahme
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen
Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.
MehrRechenverfahren. DGfM. Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung
Rechenverfahren Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung von Bauteilen Zur allgemeinen Kennzeichnung der frequenzabhängigen Luftschalldämmung von Bauteilen mit einem Zahlenwert wird das bewertete
MehrBFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz
MehrKreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.
Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang
MehrBegründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255)
Begründung 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255) Stadt Flensburg Fachbereich Entwicklung und Innovation Stadt und Landschaftsplanung Flensburg, 15.12.2014
MehrSchalltechnische Untersuchung
Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Bebauungsplan Nr. F 22 A 25 Gewerbe am Kreisel Stadt
MehrSchalltechnische Untersuchung zu zwei geplanten Tiefgaragen. Wohnanlage Correnstraße / Im Rotbad Teil II in Tübingen. Nr.
Finkenberger + Kollegen I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t m b H angeschlossen: VMPA-Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Bauphysikalische Beratung / Messungen Bau-/Raumakustik Lärmschutz Schallimmissionsschutz
MehrImmissionsprognose Nr. 2678/IIb
Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
MehrBebauungsplan Turley-Areal
Bebauungsplan 32.40 Turley-Areal Schalltechnisches Gutachten Karlsruhe Oktober 2013 Bebauungsplan 32.40 Turley-Areal Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dr.-Ing.
MehrGEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße
GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße www.workside-haar.de Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten:
Mehr