Barrierefreiheit. Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen
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- Arwed Ursler
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1 Barrierefreiheit Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen Selamet Aydogdu Markus Riesch Zugang für alle Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung SharePoint-Day Zürich, The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect. Tim Berners-Lee, W3C Director and Inventor of the World Wide Web
2 Stiftung «Zugang für alle» Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung Förderung des barrierefreien Zugangs zu ICT für alle Menschen Schnittstelle zwischen Behörden, Betroffenen, Behindertenorganisationen, Industrie und Forschung Fachstelle für Accessibility Beratung und Testing barrierefreier Internet-Projekte Schweizer Zertifizierungsstelle für barrierefreie Websites Zugang für alle Stiftung Zugang für alle Grubenstrasse 12 CH-8045 Zürich Zertifikat Barrierefreiheit Label for all 3 Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen 2
3 Barrieren in der Informationsgesellschaft Nur 3% der öffentlichen Webseiten sind barrierefrei 1 In der Schweiz gibt es blinde und sehbehinderte Menschen 15% der Bevölkerung sind Menschen mit Behinderungen 1 Für 30% sind barrierefreie Angebote notwendig und für 100% sind sie komfortabel. 1: Quelle: i2010 First Annual Report on the European Information society 5 Bedeutung digitaler Medien für Behinderte Intensivere Internet-Nutzer Möglichkeit der Teilnahme an der digitalen Gesellschaft Berufliche Integration Verbesserung der Lebensqualität durch IKT Kompensation von Mobilität Politische Mitsprache evoting mehr Selbstständigkeit weniger Abhängigkeit 6 3
4 Barrieren für Menschen mit Behinderungen Sehbehinderung Grafische Elemente ohne Textalternative Kontraste und Skalierbarkeit Farbkombinationen (Farbenfehlsichtigkeit) Hörbehinderung Auditive Inhalte Text (Geburtsgehörlose) Kognitive Behinderung Komplexität Sprache Bedienbarkeit (Usability) Motorische Behinderung Geräteabhängigkeit Kleine Schaltflächen Bewegliche Inhalte, dynamische Element 7 Überwindung von Barrieren Wie können Barrieren im Internet überwunden werden? Quelle: Die Post 8 4
5 Assistierende Technologien Quelle: 9 Sprachausgabe und Braillezeile René, blind, mit Screen-Reader und Braillezeile. 10 5
6 Bildschirmvergrösserungssoftware Thomas, sehbehindert, mit Bildschirmlupe ZoomText. 11 Geräteunabhängigkeit Thomas, motorisch behindert, mit Taststab. 12 6
7 Assistierende Technologien Tetraplegiker, motorisch behindert mit Mundmaus. 13 Bildschirmtastatur 14 7
8 Rechtliche Rahmenbedingungen egovernment muss barrierefrei werden! Bundesverfassung Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) seit BehiV P028 ech Fachgruppe Accessibility Standards, Musterlösungen, Hilfsmittel Deklaration von Riga Bund Kantone Gemeinden Weitere öffentliche Organisationen Private 16 8
9 Bundesverfassung Niemand darf diskriminiert werden [ ] wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Artikel 8, Bundesverfassung 17 Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Art. 1 Zweck 1 Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. 2 Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Das BehiG ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft 18 9
10 P028 Richtlinien des Bundes zur Gestaltung barrierefreier Websites Neue Websites des Bundes - Neue Websites des Bundes müssen der Priorität AA entsprechen. Dies gilt ab Inkrafttreten dieses Informatikstandards. Bestehende Websites des Bundes - Bestehende und von Zeit zu Zeit aktualisierte Websites des Bundes müssen bis am der Priorität AA entsprechen. Alte Websites des Bundes - Websites, die nicht mehr aktualisiert werden, sind als solche zu markieren und unterliegen somit nicht mehr dieser Richtlinie. In der Folge muss die Website mit einer erläuternden Beschreibung und einer Kontaktadresse, in einem von der Bundeskanzlei zu pflegenden, zentralen über Internet abrufbaren, Verzeichnis aufgeführt werden. 19 P028 - PDF Die Information der im Internet angebotenen PDF- Dokumente, die ab Inkrafttreten (23. Mai 2005) dieser Richtlinien produziert werden, müssen im Internet barrierefrei zugänglich sein. Für Informationen von PDF-Dokumenten, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinien im Internet angeboten wurden und welche nicht zugänglich sind für Menschen mit Behinderungen gilt: der Informationsdienst des jeweiligen Websitebetreibers stellt die Information auf Anfrage in einem angemessenen Zeitraum in zugänglicher Form zur Verfügung. Dokumente, die von den Informationsdiensten zugänglich gemacht wurden, werden anschliessend als Alternative zum PDF-Dokument im Internet publiziert
11 ech-fachgruppe Accessibility egovernment Standards Die ech-fachgruppe Accessibility erarbeitet Standards, Musterlösungen und Hilfsmittel für barrierefreies egovernment in der Schweiz Integration aller Interessengruppen: Bund, Kantone, Gemeinden, IT-Unternehmen, Behinderten- und Fachorganisationen und Forschung und Entwicklung Aktuelle Standards und Hilfsmittel: ech-0059 Accessibility-Standard (genehmigt) ech-0060 Accessibility-Hilfsmittel (genehmigt) Weitere Informationen unter: Markus Riesch Leiter FG 21 Barrierefreies Webdesign Beispiele aus der Praxis 11
12 Keine Layouttabellen verwenden 23 Semantik 24 12
13 Alternativ-Text für Grafiken 25 Alternativ-Text für Grafiken 26 13
14 Alternativ-Text für Grafiken 27 Unklare Linkziele mehr mehr mehr mehr mehr mehr mehr mehr 28 14
15 Klare Linkziele 29 Weshalb Barrierefreiheit 15
16 Zusammenfassung Weshalb Barrierefreiheit: weil es das Gesetz so verlangt weil barrierefreie Websites besser gefunden werden ( Google ist auch blind!) weil barrierefreie Websites kostengünstiger sind weil so bis 30% mehr Kunden/Besucher erreicht werden können weil die Einhaltung von Webstandards für Qualität stehen weil es das Image verbessert und vor allem: weil alle Menschen, unabhängig ihrer Einschränkungen, das Internetangebot nutzen können 31 Zertifikat für barrierefreie Websites Schweizerisches Label für geprüfte, barrierefreie Websites seit Zertifizierungsstelle durch Stiftung Zugang für alle Test nach WCAG 1.0 und P028 Richtlinien den Bundes zur Gestaltung barrierefreier Websites Tests durch behinderte und nicht-behinderte Experten der Stiftung Zugang für alle Das Label zertifizierte barrierefreie Website 32 16
17 Ressourcen Accessibility-Studie 2007 /de/studie/index.html W3C-Standards WCAG 1.0 Priorität 1&2 (Konformitätsstufe AA) Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Schweiz Richtlinien des Bundes (P028) ech 0059 Accessibility-Standard Zertifizierung in der Schweiz Zertifikat für barrierefreie Websites nach WCAG, P028 und ech Access for all Blog 33 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stiftung Zugang für alle Markus Riesch Tel
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