Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745)
|
|
- Hermann Junge
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IPV - Anwenderhandbuch Kapitel 01 Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Beschreibung der Felder 3 Autor: LVwA PS IPV Seite
2 1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Seit dem 01. Januar 2002 werden Beiträge im Rahmen von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG ( Riester-Rente )) steuerlich gefördert. Für die Möglichkeit der Förderung dieser Verträge für Beamte, Beamtenanwärter, Richter usw. ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Datenaustausch i. S. v. 10a Abs. 1a Satz 2 EStG, 91 Abs. 2 EStG i. V. m. 7 der Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge (Altersvorsorge- Durchführungsverordnung (AltvDV)) mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchzuführen. Da sich die Höhe der staatlichen Zulagen nach den persönlichen Verhältnissen, u.a. nach der Höhe der Besoldung bzw. Amtsbezüge in einem Kalenderjahr (Entgelte aus dem Vorjahr des Beitragsjahres) und der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld ausgezahlt wird, richtet, sind die erforderlichen Daten von Besoldungsempfängern bzw. Empfängern von Amtsbezügen zu erfassen und der ZfA zu übermitteln. Die maschinelle Übermittlung der Daten setzt die Pflege des Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) sowohl im Besoldungs- als auch ggf. im Tarifbereich voraus. Auszug aus den Internetseiten der ZfA: Zu beachten ist hierbei, dass eine Einverständniserklärung zur Datenübertragung an die ZfA ( 10a Abs.1 S.1 EStG) materiellrechtliche Voraussetzung für den Zulageanspruch ist. Die Einwilligung muss der zuständigen Stelle maximal nach Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Ablauf des Beitragsjahres, für das Zulage beantragt wurde, vorliegen (z.b. bis zum für das Beitragsjahr 2005) Hinweis Sollte eine Dienstkraft während ihrer Versetzung (Austrittsmaßnahme bei der abgebenden Behörde und Eintrittsmaßnahme bei der aufnehmenden Behörde) einen Altersvorsorgevertrag abschließen, dessen Beginn der Laufzeit noch in die Beschäftigungszeit bei der abgebenden Behörde zurückreicht, ist der Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) in beiden Buchungskreisen anzulegen. Bei einem Dienstherrenwechsel ist zu beachten, dass Dienstherren gemäß Altersvorsorge- Durchführungsverordnung (AltvDV) verpflichtet sind, eine Meldung im Folgejahr des Beitragsjahres auch dann zu erstellen, wenn der Steuerpflichtige nur für einen Teilzeitraum des Jahres (Beitragsjahr) beschäftigt war. Autor: LVwA PS IPV Seite
3 Die Einverständniserklärung im Sinne des 10a Abs. 1 EStG ist bei einem Wechsel der zuständigen Stelle auch der neuen zuständigen Stelle gegenüber auszusprechen. Die Definition einer zuständigen Stelle ist im 81a EStG zu finden. 2 Beschreibung der Felder Gültig: Der Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ist bei fristgerechter Abgabe der Einverständniserklärung zur Datenübertragung an die ZfA mit dem Gültigkeitsbeginn 01. Januar des im Altersvorsorgevertrag aufgeführten Beitragsjahres anzulegen. Ein Anlegen des Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ist auch mit einem Gültigkeitsdatum nach einem Austritt möglich. Der Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ist nicht abrechnungsrelevant, deshalb muss für ausgeschiedene Personalfälle der Infotyp Abrechnungsstatus (IT 0003) nicht gesondert gepflegt werden. Beim Infotypen ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ist die Zeitbindung 1 hinterlegt. Bei einem Austritt der Dienstkraft aufgrund von Versetzung in eine andere Behörde oder in den Ruhestand ist im Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ein Split zu setzen, das Gültigkeitsende des aktuellen Datensatzes auf den des laufenden Jahres zu setzen und ein neuer Datensatz mit Gültigkeitsende anzulegen. Im neuen Datensatz ist zum Feld Merkmal BeamtVG (siehe Tz. 5) der Wert leer zu wählen, so dass bei einer späteren Erzeugung von ZfA-Meldungen aus diesen hervor geht, dass die meldende Stelle ab einem Beitragsjahr X nicht mehr für die Dienstkraft zuständig ist. Autor: LVwA PS IPV Seite
4 Nach einem Jahr ist ein weiterer Split zu setzen und der Datensatz mit Gültigkeitsende ist ohne Haken im Feld Erklärung des Mitarbeiters liegt vor (siehe Tz. 2) zu pflegen, damit keine weiteren Meldungen mehr erzeugt werden. Beispiel Der Beamte wird im Jahr 2013 versetzt. Im ersten Quartal 2014 wird die BZ01-Meldung für das Beitragsjahr 2013 (mit der Besoldung für 2012) erzeugt. Im ersten Quartal 2015 wird die BZ01-Meldung für das Beitragsjahr 2014 (mit der Besoldung für 2013) erzeugt. Die abgebende Behörde meldet nur noch die Besoldung. Das Feld Merkmal BeamtVG (siehe Tz. 4) hat den Wert leer. Die BZ01-Meldung im ersten Quartal 2016 für das Beitragsjahr 2015 (mit der Besoldung für 2014) soll durch oben beschriebene Dateneingabe vermieden werden. Hinweis Sofern bei dem Personalfall nach dem Austritt die Anspruchsgrundlage nach dem AVmG entfällt, ist eine BZ01-Meldung im Folgejahr des Austrittsereignisses nicht nötig. Es ist daher im Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ein Split zu setzen, das Gültigkeitsende des aktuellen Datensatzes auf den des laufenden Jahres zu setzen und ein neuer Datensatz mit Gültigkeitsende anzulegen. Dieser Datensatz ist ohne Haken im Feld Erklärung des Mitarbeiters liegt vor (siehe Tz. 2) zu pflegen, damit keine weiteren Meldungen mehr erzeugt werden. 2. Erklärung des Mitarbeiters liegt vor: Dieses Feld ist zu pflegen, wenn die Dienstkraft die Einwilligung zum Datenaustausch gemäß 10a Abs.1 S.1 EStG erteilt hat und Daten an die ZfA gesendet werden sollen. Ohne diese Kennzeichnung werden systemseitig keine Meldungen erstellt.. 3. Datum Einw.-Erkl.: Liegt im Feld Erklärung des Mitarbeiters eine Kennzeichnung vor, kann in dem Feld das Eingangsdatum der Einwilligungserklärung zum Datenaustausch gem. 10a Abs.1 S.1 EStG hinterlegt werden. 4. Versicherungsfreiheit 10a Abs. 1 Halbsatz 2 Nr. 3 EStG: Dieses Feld ist zu pflegen, wenn der/die Antragsteller/in zu dem Personenkreis nach 10 a Absatz 1 Halbsatz 2 Nr. 3 EStG (nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB VI versicherungsfreie bzw. von der Versicherungspflicht nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI befreite Personen) gehört. Autor: LVwA PS IPV Seite
5 5. Merkmal BeamtVG: Landesverwaltungsamt Berlin Dieses Feld ist zwingend in allen Fällen zu pflegen. Dadurch wird der ZfA übermittelt, ob für den/die Anleger/in die zusätzlichen Voraussetzungen in der Beamtenversorgung erfüllt sind. Zu diesem Feld sind folgende Werte zulässig: 1 Voraussetzung nach 10a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 EStG erfüllt 2 Voraussetzung nach 10a Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt 3 Voraussetzung nach 10a Abs. 1 Nr. 5 EStG erfüllt 4 Voraussetzung nach 10a Abs. 1 Satz 4 EStG erfüllt Kein Wert in diesem Feld bedeutet, dass die Dienstkraft nicht zum begünstigten Personenkreis gehört (beispielsweise wegen unbezahltem Urlaub) oder die meldende Stelle in dem Beitragsjahr nicht für die Dienstkraft zuständig ist (beispielsweise wegen Austritt). Hinweis : Der Wert 4 darf nicht erfasst werden, wenn das Beginndatum des Infotypsatzes vor dem liegt, da die entsprechenden Regelungen des EStG erst ab dem Beitragsjahr 2008 gelten. Auszug aus dem EStG: Personenkreise nach 10a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1. Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz, 2. Empfänger von Amtsbezügen aus einem Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, 3. die nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei Beschäftigten, die nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder nach 230 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, 4. Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die ohne Besoldung beurlaubt sind, für die Zeit einer Beschäftigung, wenn während der Beurlaubung die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft unter den Voraussetzungen des 5 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf diese Beschäftigung erstreckt wird, 5. Steuerpflichtige im Sinne der Nummern 1 bis 4, die wegen der Erziehung eines Kindes Autor: LVwA PS IPV Seite
6 beurlaubt sind und deshalb keine Besoldung, Amtsbezüge oder Entgelt erhalten, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen könnten, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde. Personenkreise nach 10a Abs. 1 Satz 4 EStG Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht zum begünstigten Personenkreis nach Satz 1 oder 3 gehören und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in Satz 1 oder 3 genannten Alterssicherungssysteme beziehen, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistungen der Leistungsbezieher einer der in Satz 1 oder 3 genannten begünstigten Personengruppen angehörte; dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige das 67. Lebensjahr vollendet hat. 6. Zulagennummer: Liegt eine von der ZfA vergebene Zulagennummer bereits vor, ist diese in diesem Feld zu pflegen. Liegen weder die Zulagennummer noch die Rentenversicherungsnummer vor, ist dieses Feld frei zu lassen. Damit wird bei der nächsten Meldungserstellung automatisch ein Antrag auf die Vergabe einer Zulagennummer bei der ZfA ausgelöst. Nach Vergabe einer Zulagennummer durch die ZfA werden die Daten per Datenrücklauf von der ZfA an die IPV anwendenden Stellen übermittelt und durch Aktivitäten der Personalsachbearbeitung in den Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) maschinell übernommen. Liegt dagegen eine Rentenversicherungsnummer bereits vor, ist diese, wenn noch nicht geschehen, im Infotyp Sozialversicherung D (IT 0013) zu pflegen. Das Feld Zulagennummer ist frei zu lassen. Das maschinelle Meldungsprogramm zur ZfA zieht sich dann diese Nummer aus dem Infotyp Sozialversicherung D (IT 0013) und verwertet sie als Zulagennummer. Sollten die Rentenversicherungsnummer im Infotyp Sozialversicherung D (IT 0013) und die Zulagennummer im Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) gefüllt sein, hat die Zulagennummer im Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) Vorrang und wird für ZfA-Meldungen verwendet. Zum Feld Zulagennummer findet eine Plausibilitätsprüfung statt, ob die eingegebene Zulagennummer zulässig ist. Zulässig sind echte Rentenversicherungsnummern und von der ZfA vergebene Zulagennummern, die in ihrem Aufbau der Rentenversicherungsnummer entsprechen jedoch immer mit der Kennzahl 40 beginnen. Hinweis : Gem. 90 EStG hat die zuständige Stelle eine auf deren Antrag durch die ZfA vergebene Zulagennummer an den Antragsteller weiterzuleiten. Autor: LVwA PS IPV Seite
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Private Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger nach 10a Einkommensteuergesetz (EStG);
MehrEinmal beantragen, auf Dauer Zulagen genießen der Dauerzulagenantrag
Einmal beantragen, auf Dauer Zulagen genießen der Dauerzulagenantrag Ich bin unmittelbar zulageberechtigt (z. B. Angestellter, Arbeiter, Beamter, Sozialversicherungsnummer/Zulagennummer 5 Steueridentifikationsnummer
MehrVersorgungsanstalt der deutschen Bühnen 81921 München
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen 81921 München VddB, Postfach 81 08 51, 81901 München Unser Zeichen: J/B - Telefonnummer: - Angabe der Tel.Nr. freiwillig - J/B - 0206000424 wegen Vollmacht siehe
MehrANTWORTENKATALOG MVB RENTE PLUS / RIESTER
ANTWORTENKATALOG MVB RENTE PLUS / RIESTER TEIL C: ZULAGENBEANTRAGUNG INHALTSVERZEICHNIS STAND: 12.05.2014 Seite 1. Wie erfolgt die Zulagenbeantragung? 2 2. Was ist die Zulagenummer? 2 3. Wie erhalte ich
MehrZusätzliche private Alters vorsorge
Raum für Absenderangaben des Personalservice/der Pensionsstelle Zusätzliche private Alters vorsorge Informationen für Beamtin nen/beamte Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, dieses Informationsblatt
MehrZusätzliche private Altersvorsorge Informationen für Beamtinnen/Beamte ( Riesterrente )
Landesverwaltungsamt Berlin Zentraler Personalservice Zusätzliche private Altersvorsorge Informationen für Beamtinnen/Beamte ( Riesterrente ) Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, dieses Informationsblatt
MehrÄnderung gilt ab Kalenderjahr: Ist kein Kalenderjahr angegeben, gelten die Änderungen ab dem laufenden Kalenderjahr
Per Fax: 030/31007-2600 oder 030/31007-2602 Versicherungs-Nr.: Versicherungsnehmer: Skandia Lebensversicherung AG Postfach 21 01 50 Name, Vorname bzw. Firma Geburtsdatum Versicherte Person: (wenn abweichend
MehrInformation über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum
Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar
MehrZusätzliche private Altersvorsorge für Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und -anwärter
Personalblatt Nummer 03/2007 19. Dezember 2007 Informationen über Zusätzliche private Altersvorsorge für Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und -anwärter Herausgeber: Das Präsidium der Freien
MehrInformationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
Anlage I Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) wurde die versorgungsrechtliche
MehrMuster. Antrag auf Altersvorsorgezulage 0206000077-59999999
Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG Industriepark Höchst C770 65926 Frankfurt am Main und Anschrift des Antragstellers Frau Eva frau strasse 1 99999 stadt Antrag auf Altersvorsorgezulage
MehrL99960210079100 O1LVB425
O1LVB425 O1LVB455 Unterschrift des Antragstellers Unterschrift gesetzl. Vertreter/Bevollmächtigter O1LVB456 O1LVB427 Unterschrift Ehefrau L99960210079100 O1LVB457 O1LVB458 Die Angaben zu den beitragspflichtigen
MehrAntrag auf FiskAL und ALfonds Riester
Private Altersvorsorge Riester-renten n FiskAL, die klassische Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER n ALfonds Riester, die fondsgebundene Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER Antrag auf FiskAL und ALfonds Riester
MehrTelefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de. vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Postanschrift: 10704 Berlin M Deutsche Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de Rentenversicherung
Mehr2 Beschäftigte Pensionäre
TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-
MehrKommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse KVSA ZVK. Carl-Miller-Str. 7, 39112 Magdeburg Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 Musterstadt Unser Zeichen: 123456 (spätestens bis
MehrMinijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Auswirkungen der Rentenversicherungspflicht auf einzelne Personenkreise Neben der Erhöhung der Entgeltgrenze von 400 Euro auf 450 Euro sind geringfügig
MehrSteuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
BMF v. 17.11.2004 - IV C 4 - S 2222-177/04IV C 5 - S 2333-269/04 BStBl 2004 I S. 1065 Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Zur steuerlichen Förderung der
MehrULV informiert 3/13. ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW www.pvw.ulv-ev.de. Vorsitzender ULV e.v. Rechtsanwalt
ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW www.pvw.ulv-ev.de Lutz Zobel -ev.de Vorsitzender ULV e.v. Rechtsanwalt Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI): Gesetzliche Rentenversicherung
15.1.4 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI): Gesetzliche Rentenversicherung Vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261; ber. BGBl. 1990 I S. 1337), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (BGBl. I S.
MehrHäufige Fragen zur sog. Riester-Förderung ( 10a, 79ff EStG) (Stand: Mai 2014)
Häufige Fragen zur sog. Riester-Förderung ( 10a, 79ff EStG) (Stand: Mai 2014) 1. Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis? Die Riester-Förderung erhält u. a., wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
MehrAntrag auf Altersvorsorgezulage
$FORM=JAHR_ZULAGENANTRAG,,1,,16022016,,,,,; Max Heinr Sutor ohg Hermannstr 46 20095 Hamburg Antrag auf Altersvorsorgezulage 2015 Bitte sofort an oben links stehende Anschrift zurücksenden (spätestens bis
MehrRundschreiben Nr. 3/2013
Münster, 10.12.2013 Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Thema: Koalitionsvertrag Thema: - Beitragserstattungen bei Versicherungsfreiheit - Neuer bundeseinheitlicher Vordruck V005 Frau Völmeke Herr Terwey
MehrKVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)
KVBW Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach 5 Abs. 1 Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) Vom 19. Dezember 2015 - BV 383.241 (StAnz. Nr.
MehrRundschreiben Nr. 1/2010
Münster, 16.08.2010 Auskunft erteilt: Thema: Freiwillige Versicherung/Beitragserstattung Herr Terwey Telefon: 0251 238-2456 E-Mail: Guenter.Terwey@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Themen mit Auslandsberührung:
MehrBUNDESVERSICHERUNGSANSTALT FÜR ANGESTELLTE Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BfA 10868 Berlin Dienstgebäude: Ruhrstaße 2, 10709 Berlin (Wilmersdorf) Telefax 030 865- Telefon, Auskunft erteilt 030 865- Datum Umsetzung der Bestimmungen des Zulageverfahrens ( 10a i.v.m. Abschnitt
MehrSteuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge
Steuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. April 2016 Fachbereich: WD
MehrPflichtversicherte der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Empfänger einer deutschen Besoldung (Beamte, Richter, Berufssoldaten)
Steuer-TIPP : Die Riester-Rente Um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, ist die private Altersvorsorge Pflicht. Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert. Viele Bürger können davon profitieren.
MehrFür die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Riester-Rente
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Riester-Rente Pressefachseminar Berlin, 12. Juli 2012 Ulrich Stolz Sabine Ohsmann Themenübersicht 1. Organisation und Verfahrensüberblick
MehrRiester-Rente Aktuelle Zahlen aus der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Riester-Rente Aktuelle Zahlen aus der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Berlin, 7. Januar 2013 Ulrich Stolz Sabine Ohsmann Themenübersicht 1. Organisation
MehrInformationen zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Informationen zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung bei einem Mitglied des Bayerischen Versorgungsverbandes ausscheiden
MehrSteuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen
Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10
MehrSteuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen
Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10
MehrStaatliche Förderungen kassieren
75 Staatliche Förderungen kassieren Riester-Rente für (fast) alle Verteilt der Staat Fördergelder, sollten Sie nicht abseits stehen, oder? Werbefilme und Medienberichte nerven schon fast mit der stets
MehrMerkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de KVS Merkblatt
MehrAntrag auf Altersvorsorgezulage
Anschrift des jeweiligen Anbieters Name und Anschrift des Antragstellers Feld für Vertragsnummer des Anbieters Antrag auf Altersvorsorgezulage 201 Optionales Feld für TelNr des Antragstellers - Angabe
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Karl Wilhelm Christmann Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Dienstsitz Bonn Graurheindorfer
MehrC. Ehegatte / Ehegattin Umlaute (Ä,ä,Ö,ö,Ü,ü) und ß sind zulässig
C Ehegatte / Ehegattin Umlaute (Ä,ä,Ö,ö,Ü,ü) und ß sind zulässig IDENTIFIKATIONSNUMMER SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER / ZULAGENUMMER GESCHLECHT weiblich männlich STAATSANGEHÖRIGKEIT TITEL (z B Dr, Prof) VOR
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 7. September 2016 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11529 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Januar 15, 2009, /data/bt_vorab/1611529.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke,
MehrFAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand
FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum 01.01.2017 Stand 14.02.2017 Warum muss ich eine Stammdatenanfrage an die Unfallversicherung schicken? Was muss ich im Lohnprogramm
MehrZulageberechtigte 79
Zulageberechtigte 79 79 Zulageberechtigte idf des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346), neu gefasst durch StEUVUmsG v. 8.4.2010 (BGBl. I 2010, 386; BStBl. I 2010, 334) 1 Die in 10a
MehrRentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
Mehr1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An wen kann ich mich wenden?
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Versorgung Inhalt 1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat a.d. 4., völlig neu bearbeitete Auflage Die 1. Auflage erschien unter dem Titel: Die
MehrMuster. Antrag auf Altersvorsorgezulage 0206000069-59999999. Höchster Pensionskasse VVaG Industriepark Höchst C770 65926 Frankfurt am Main
Höchster Pensionskasse VVaG Industriepark Höchst C770 65926 Frankfurt am Main und Anschrift des Antragstellers Antrag auf Altersvorsorgezulage 2015 A Frau Eva frau strasse 1 99999 stadt Art der Zulageberechtigung
Mehr12. Wahlperiode Arbeitgeber-Direktversicherung für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes
12. Wahlperiode 14. 02. 2000 Antrag der Fraktion Die Republikaner und Stellungnahme des Finanzministeriums Arbeitgeber-Direktversicherung für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes
MehrBericht des Vorstandes
Bericht des Vorstandes Christian Amsinck Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 22. Juni 2016 in Bremen Zentrale
MehrSteuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDie Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Pension Rente Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
MehrFragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung.
Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Stand: 21. Oktober 2014 Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben
MehrPersonalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Personalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma: Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ,
MehrTROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE )
TROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE ) Stand: 6. März 2007 INHALT Seite Der Staat fördert die Altersvorsorge 3 Wer kann die Förderung erhalten? 3 Welche Mindesteigenbeiträge muss ich leisten?
MehrVom 24. November 1999 (GVM 1999 Nr. 2 Z. 4) Änderungen
Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz 5.120-Archiv Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Bremischen Evangelischen Kirche (Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz)
MehrDie UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrCheckliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden
MehrMerkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen Stand: 01.08.2016 Welche Auswirkungen haben meine Kindererziehungszeiten auf meine spätere Versorgung? Wurde Ihr Kind bis zum 31.12.1991 geboren, ist die Elternzeit
MehrEntwurf. Stand: 29.9.2004. Zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
Entwurf Stand: 29.9.2004 Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung 2 Anlagen Zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
MehrSteuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrInformationen zum Riester-Annuitätendarlehen
Besondere Informationen über die Förderung bei Darlehen im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes (EigRentG) Gemäß Eigenheimrentengesetz wird das selbstgenutzte Wohneigentum als Teil der Altersvorsorge durch
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrDas Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Informationsblatt Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Hintergrundinformationen Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und
MehrVerordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht
Verordnung zur Überleitung der Besoldung VO Überleitung der Besoldung 472 Verordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht vom 25. Februar 2014 KABl. S. 178 Aufgrund von Artikel
MehrRiester-Zulageantrag - Ausfüllhinweise
A) Art der Zulageberechtigung Bitte nur bei mittelbarer Zulageberechtigung ankreuzen. Zuständiges Finanzamt/Steuernummer Sofern ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden soll, sind hier das Wohnsitzfinanzamt
MehrSteuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrRegierungsdialog Rente
Regierungsdialog Rente Bewertung der Reformvorschläge aus der Sicht der Versicherungswirtschaft Inhaltsverzeichnis Kurzfassung... 2 Zu den Maßnahmen im Einzelnen... 6 Zuschussrente... 6 Verbesserungen
MehrInformationen zur "Riester-Rente"
Informationen zur "Riester-Rente" Stand: Oktober 2006 Inhalt: 1 Was bedeutet "Riester-Rente"?...2 2 Vor- und Nachteile im Überblick...2 3 Wer wird gefördert?...2 4 Wie werden Beiträge, Zulagen und Renten
MehrLandesverwaltungsamt Berlin
Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude
MehrPflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner.
Krankenund Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Einführung. Im Ruhestand sind Sie wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben krankenund pflegeversichert. Diese Broschüre informiert
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Kindererziehungszuschlag
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand: 07/2016 Kindererziehungsergängzungszuschlag Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten,
MehrKurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über
MehrGeschenke vom Staat: mehr, als Sie denken. WohnSparen mit Wüstenrot
Geschenke vom Staat: mehr, als Sie denken WohnSparen mit Wüstenrot Ihre finanziellen Vorteile jetzt kennenlernen und nutzen! Insbesondere beim Bausparen profitieren Sie von staatlicher Förderung. Wir stellen
MehrFragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung
Fragen- und enkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben die Krankenkassen für Zeiträume ab
MehrRiester Grundlagen. November 2014
Riester Grundlagen November 2014 09.03.2011 Pressestimmen zur Riester-Rente KASSE MACHEN Die Riester-Rente lohnt sich immer. Sogar wenn man sich das Kapital komplett auszahlen lässt und dafür Zulagen samt
MehrVersorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrMerkblatt zur Gewährung von Altersgeld. Merkblatt Altersgeld. Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Altersgeld?
Merkblatt zur Gewährung von Altersgeld Aufgrund der Einführung der Trennung der Altersicherungssysteme durch das Dienstrechtsreformgesetz besteht seit 1.Januar 2011 die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten,
MehrDie Gesetzliche Krankenversicherung
Schriftenreihe RdW 223 Die Gesetzliche Krankenversicherung Bearbeitet von Horst Marburger 5., vollständig überarbeitete Auflage 2016 2016. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 415 05639 8 Format (B
MehrI. Allgemeine Informationen zur Förderung des Arbeitnehmeranteils an die Zusatzversorgung
I. Allgemeine Informationen zur Förderung des Arbeitnehmeranteils an die Zusatzversorgung Warum erhalte ich eigentlich eine staatlich geförderte Riester-Rente? Sie zahlen aus Ihrem monatlichen Nettoeinkommen
MehrMerkblatt Nachversicherung
Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 27 Klosterstr. 47 10179 Berlin Stand: 01/2012 Merkblatt Nachversicherung Beachten Sie bitte den Hinweis auf Seite 5 Rechtsvorschriften Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
MehrAntrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen
Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten
Mehr(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist
MehrSprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr, 13:00 18:00 Uhr
An Landkreis Oder-Spree Dezernat IV / Jugendamt Breitscheidstr. 7, Haus B 15848 Beeskow Eingangsdatum: Frau Teuchert-Blaske: Telefonnummer 03366 / 35 1524 Zimmernummer B 215 Frau Scholz: Telefonnummer
MehrInformationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,
Mehr1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An wen kann ich mich wenden?
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Versorgung Inhalt 1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An
MehrDie bestehende Schriftformklausel wird durch eine Schriftformklausel nur für Nebenabreden ersetzt.
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL FAX Betreff: Musterarbeitsverträge
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM
MehrPERSONALBLATT. Inhalt. Freie Universität Berlin. Nummer 1/2003. Februar 2003
veritas iustitia libertas Freie Universität Berlin PERSONALBLATT Nummer 1/2003 Februar 2003 Inhalt Änderungen in der Beamtenversorgung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 Altersvorsorgevertrag und
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrKennzeichen. Vorname (Rufname) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis)
Eingangsstempel (Rentenversicherungsträger) Versicherungsnummer Mitgliedsnummer des Versorgungswerks Deutsche Rentenversicherung Bund Dezernat 5010 - BKZ 5111 10704 Berlin Antrag auf rückwirkende Befreiung
Mehr1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrHAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,-
Einstiegszenario Guten Tag, ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Tim Tauber. Wir haben kürzlich ein Telefonat geführt, in dem mich zu einem Beratungsgespräch eingeladen haben, um mich über
MehrAllgemeine Steuerinformationen sowie Produktinformationen
Allgemeine Steuerinformationen sowie Produktinformationen Swiss Life Champion Riester Stand: 08.2012 (STH_VA_RIE_2012_08) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, neben einer bedarfsgerechten Versorgung
MehrWesentliche Änderungen Seite 1 23
Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die
MehrMerkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die
MehrDie Riester-Rente. Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick: unabhängig produktneutral - erfahren
Die Riester-Rente Seit dem 1. Januar 2002 besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch die Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter
MehrDauerantrag auf Altersvorsorgezulage
- Nikolaiviertel Berlin - HanseMerkur Generalagentur Dietmar Grabow Propststraße 1 10178 Berlin Dauerantrag auf Altersvorsorgezulage Versicherungsschein-Nummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Telefonnummer Antragsteller(in)
MehrGemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in
MehrInformationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 6/2012
KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561 97966-553 service@zvk-kassel.de Ihr Zeichen
Mehr