Handbuch für CarSharing in Berlin

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1 Handbuch für CarSharing in Berlin Zuletzt geändert:

2 Willkommen bei stadtmobil Schön, dass Sie sich für das Autoteilen entschieden haben! Sie sind nun Teilnehmer bei stadtmobil in Berlin. Um einen problemlosen Ablauf Ihrer Buchungen und Fahrten zu ermöglichen, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und dieses Handbuch lesen. Bei Problemen und Fragen stehen wir für Sie gern zur Verfügung. Viel Spaß und gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr stadtmobil Team Der besseren Textverständlichkeit wegen, haben wir in diesem Handbuch auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Zuletzt geändert:

3 Inhaltsverzeichnis A CarSharing Buchen Telefonnummern und Internetadresse Buchungszentrale Buchungszeiträume Buchungsvorgang Stornierungen Verlängerungen Fahrtbeginn Fahrzeug nicht da? Schäden oder Mängel prüfen Fahrzeug öffnen stadtmobil-ausstattung prüfen Wegfahrsperre freischalten Während der Fahrt Nutzungsregeln Fahrtunterbrechung Kraftstoff sparen Tanken Tankkarten Bordbucheintrag beim Tanken Vorgehen bei Panne Vorgehen bei Unfall Fahrtende Fahrzeug verlassen und Nutzung beenden Quernutzung Quernutzung bei stadtmobil und Kooperationspartnern Auslandsfahrt Zubehör Kindersitze Dachzubehör Schneeketten Mobiles Navigationsgerät...17 B Tarife Aufnahmetarife Teilnahmebeitrag pro Monat Nutzungstarife Quernutzungstarif Gebühren Stornierungsgebühren Gutschriften C Zusatzangebote Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung...22 D Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)...24 Zuletzt geändert:

4 1 Telefonnummern Buchen stadtmobil-büro Postadresse Öffnungszeiten Büro Servicebüro im Kopfbahnhof Internetadressen Bankverbindung E Index Zuletzt geändert:

5 A CarSharing 1 Buchen 1.1 Telefonnummern und Internetadresse Buchungen sind per Telefon, Internet oder Smartphone möglich. Buchung per Telefon Buchungszentrale Rund um die Uhr Stadtmobil-Büro Buchung per Internet Montag bis Freitag von Uhr außerhalb der Öffnungszeiten bitte Buchungszentrale anrufen oder Nachricht hinterlassen Buchung per App Da bei Auslandsfahrten die Grüne Versichertenkarte, der Originalfahrzeugschein und eine Vollmacht mitgeführt werden müssen, melden Sie diese Fahrten bitte mindestens 3 Werktage im Voraus bei stadtmobil an. 1.2 Buchungszentrale Das Telefon der Buchungszentrale ist rund um die Uhr besetzt. 1.3 Buchungszeiträume Bei der Festlegung des Buchungszeitraumes beachten Sie bitte folgendes: Buchungen können entweder zur halben oder zur vollen Stunde beginnen und enden. Abgerechnet werden ganze Stunden, z.b.: 1,5 Stunden werden als 2 Stunden abgerechnet. Geben Sie beim Buchungstag immer den Wochentag und das exakte Datum an, z.b.: Montag, der 30. Dezember. Geben Sie Uhrzeiten folgendermaßen an, z.b.: 8 Uhr abends ist immer 20 Uhr. Kalkulieren Sie unbedingt einen Zeitpuffer ein, so dass Sie zum Buchungsende das Fahrzeug wieder rechtzeitig zurückstellen können. Wenn Sie ein Fahrzeug länger als 8 Tage buchen möchten, erfolgt Ihre Buchung ausschließlich über das stadtmobil-büro, telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten oder per Mail. Bei Langzeitbuchungen über 8 Tagen reinigen Sie bitte grundsätzlich das Fahrzeug. Zuletzt geändert:

6 1.4 Buchungsvorgang 1. Nehmen Sie Ihre aktuelle Fahrzeugübersicht zur Hand. 2. Halten Sie folgende Daten bei der Buchung bereit: Teilnehmernummer Name Telefonkennwort/PIN Buchungszeitraum Station Fahrzeug Alternativfahrzeug und/oder Alternativstation für den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug nicht verfügbar ist. 3. Lassen Sie sich am Ende Ihrer Buchung die Buchungsdaten wiederholen und notieren Sie sich diese. Nur die vom Telefonisten tatsächlich wiederholten Buchungsdaten sind maßgebend für Ihre Buchung und deren Abrechnung. 1.5 Stornierungen Bei Buchungen, die weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn storniert werden, fallen Stornierungsgebühren an (siehe S. 20). Ansonsten sind Stornierungen kostenfrei. 1.6 Verlängerungen Ist ein Fahrzeug im Anschluss Ihrer Fahrt bereits gebucht, können Sie den Buchungszeitraum nicht verlängern. In diesem Fall müssen Sie das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an seine Station zurückstellen. Falls Sie versäumen, das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an seine Station zurückzustellen, wird eine Gebühr erhoben. Zuletzt geändert:

7 2 Fahrtbeginn 2.1 Fahrzeug nicht da? Falls das gebuchte Fahrzeug nicht an der Station ist, vergewissern Sie sich, dass Sie tatsächlich an der von Ihnen gebuchten Station stehen. Ist dies der Fall, warten Sie bitte noch etwa 10 Minuten. Ist das Fahrzeug auch dann noch nicht zurück, benachrichtigen Sie die Buchungszentrale. Sie können Ihre gebuchte Fahrt kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. 2.2 Schäden oder Mängel prüfen Überprüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel und Schäden. Sollten Sie Mängel oder Schäden feststellen: 1. Schauen Sie nach, ob der Schaden oder Mangel bereits im Bordbuch in der Rubrik Schäden / Mängel eingetragen wurde. 2. Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, den Schaden bei stadtmobil vor Fahrtantritt zu melden. Schäden, die bereits von stadtmobil oder anderen Teilnehmern vermerkt sind, müssen nicht mehr eingetragen werden Teilnehmernummer 2 Ihr vollständiger Name 3 Datum und Uhrzeit, wann sich der Schaden ereignet hat, bzw. wann Sie den Schaden festgestellt haben. 4 Kurze Beschreibung, wie es zu dem Schaden kam, bzw. welche Art von Schaden oder Mängel Sie festgestellt haben. 5 Kreisen Sie den Schaden auf einer der Skizzen ein und kennzeichnen Sie ihn mit den erklärten Abkürzungen (k, d, st) 6 Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift. Sie sind verpflichtet, jeden Schaden oder Mangel umgehend auch telefonisch bei der Buchungszentrale zu melden. Beeinträchtigen die festgestellten Mängel die Verkehrssicherheit oder die Verkehrstüchtigkeit oder können sie zu Folgeschäden führen, dürfen Sie die Fahrt nicht antreten. Benachrichtigen Sie in diesem Fall ebenfalls die Buchungszentrale. Zuletzt geändert:

8 2.3 Fahrzeug öffnen Um ein Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Führen Sie Ihre Zugangskarte möglichst nah und mittig vor das Kartenlesefeld an der Windschutzscheibe, und halten Sie sie dort für mindestens zwei Sekunden ruhig. 2. Die Zentralverriegelung des Fahrzeuges öffnet sich automatisch. Öffnen Sie die Fahrzeugtür und steigen Sie in das Fahrzeug ein. Die Zentralverriegelung öffnet nicht? Ein rotes Blinken am Kartenfeldlesegerät heißt, dass der Kartenleser zwar aktiv ist, aber die Zugangskarte noch nicht gelesen wurde. 2.4 stadtmobil-ausstattung prüfen 1. Prüfen Sie, ob das Bordbuch im Fahrzeug vorhanden und vollständig ist. Das Bordbuch besitzt folgende Rubriken: Titelseite mit wichtigen Informationen Fahren Kundenbemerkungen Tanken / Waschen Tankbelege Fahrzeughinweise Unfall- und Pannenhilfe 2. Prüfen Sie, ob die Tankkarten vorhanden und gültig sind, und eine Kopie des Fahrzeugscheins hinterlegt ist. Die Grüne Versichertenkarte und der Originalfahrzeugschein müssen bei Auslandsfahrten mitgeführt werden. Auslandsfahrten sollten mindestens 3 Werktage im Voraus im stadtmobil Büro angemeldet werden. 3. Prüfen Sie, ob sich eine Kindersitzerhöhung im Fahrzeug befindet. Sollten Sie das Fahrzeug in obigen Punkten nicht ordnungsgemäß vorfinden, melden Sie dies bitte der Buchungszentrale. 2.5 Wegfahrsperre freischalten 1. Nehmen Sie den Bordcomputer zur Hand. Der Bordcomputer befindet sich in der Regel im Handschuhfach. 2. Bitte geben Sie Ihre vierstellige Geheimzahl am Bordcomputer ein. Eine falsch eingegebene Ziffer kann nicht korrigiert werden. Geben Sie einfach die restlichen Ziffern ein und probieren es erneut. Nach der dritten fehlerhaften Eingabe wird Ihre Zugangskarte automatisch gesperrt. Bitte schreiben Sie Ihre Geheimzahl niemals auf die Zugangskarte! Zuletzt geändert:

9 3. Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel aus dem Bordcomputer. 4. Der Bordcomputer zeigt Ihr Buchungsende an. Falls das Buchungsende falsch sein sollte, rufen Sie bitte die Buchungszentrale an. 5. Jetzt können Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel starten. Der Bordcomputer zeigt die gefahrenen Kilometer an. 3 Während der Fahrt 3.1 Nutzungsregeln Im Sinne der CarSharing-Idee halten Sie sich bitte an folgende Nutzungsregeln: Rauchen Sie auf keinen Fall im Fahrzeug. Das Rauchen ist im Interesse der nicht rauchenden Teilnehmer und deren Kinder in allen stadtmobil-fahrzeugen grundsätzlich verboten! Prüfen Sie bei längeren Fahrten (mehr als 1000 km) in angemessenen Abständen die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck. Falls Sie das Fahrzeug länger benötigen als gebucht, verlängern Sie rechtzeitig Ihre Buchung! Rufen Sie schnellstmöglich die Buchungszentrale an. 3.2 Fahrtunterbrechung 1. Unterbrechen Sie die Fahrt ganz normal mit dem Ausschalten der Zündung. Da Sie die Fahrt später fortsetzen wollen, brauchen Sie die Frage des Bordcomputers Möchten Sie das Auto jetzt zurückgeben? überhaupt nicht zu beachten. Nach 4 Minuten wird die Wegfahrsperre aktiv. 2. Das Schließen und Öffnen des Fahrzeuges erfolgt nur mit dem Fahrzeugschlüssel. Bordcomputer oder Zugangskarte werden dafür nicht benötigt. 3. Setzen Sie die Fahrt fort mit dem Einschalten der Zündung. Nach Einschalten der Zündung wird der Bordcomputer aktiviert und schaltet innerhalb von 2 Sekunden die Wegfahrsperre frei. Wenn Sie den Fahrzeugschlüssel sehr schnell in die Start-Position drehen, hat der Bordcomputer evtl. die Wegfahrsperre noch nicht freigeschaltet und das Fahrzeug startet erst mit einer Verzögerung. Zuletzt geändert:

10 3.3 Kraftstoff sparen Sie können mit einfachen Mitteln eine erhebliche Menge an Kraftstoff einsparen. Am Beispiel der Gangwahl soll folgendes Diagramm die Einsparmöglichkeiten aufzeigen: Kraftstoffverbrauch bei 50 km/h und unterschiedlicher Gangwahl Liter ,5 7 5,5 4 3,2 Benzinmotor Dieselmotor 0 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang Für eine kraftstoffsparende Fahrweise beachten Sie bitte folgende Tipps: Lassen Sie den Motor nicht im Stand laufen. Schalten Sie bei längerem Warten (ab 10 Sekunden) den Motor ab. Fahren Sie niedrigtourig, d.h. nicht mehr als 2000 Umdrehungen/Minute. Schalten Sie früh hoch; nach Anfahren sofort in den 2. Gang schalten. Fahren Sie vorausschauend und gleichmäßig. So vermeiden Sie abruptes Bremsen und unnötiges Beschleunigen. Vermeiden Sie hohe Fahrtgeschwindigkeiten. Lassen Sie das Fahrzeug bei eingelegtem Gang ausrollen. Schalten Sie nicht benötigte Stromverbraucher ab (Klimaanlage, Lüftung, Heckscheibenheizung, Radio, Licht nach Tunnelfahrt). Vermeiden Sie Kurzstreckenfahrten, insbesondere mit kaltem Motor. Zuletzt geändert:

11 3.4 Tanken Bitte tanken Sie den Wagen voll, wenn die Tankanzeige unter ein Viertel sinkt. Gezahlt wird auf unsere Kosten mit der Tankkarte, die Sie im Bordcomputer finden. Benachrichtigen Sie sofort stadtmobil, wenn eine Tankkarte fehlt oder nicht funktioniert. Die Tankkarten werden bei vielen Tankstellen akzeptiert. Sie können aber neben der Zahlung per Tankkarte auch selbst voraus zahlen, der Betrag wird spätestens mit der übernächsten Rechnung erstattet. Damit der Rechnungsbetrag in Ihrer stadtmobil-abrechnung erstattet und verrechnet werden kann, beachten Sie folgende Hinweise: Unabhängig von Zahlungsart - per Tankkarte oder per Selbstzahlung -lassen Sie sich an der Kasse unbedingt eine Quittung aushändigen. Schreiben Sie Ihre Teilnehmernummer auf Quittung oder Beleg. Legen Sie Quittung oder Beleg in die dafür vorgesehene Hülle unter der Rubrik Tankbelege im Bordbuch. Tragen Sie alle notwendigen Daten zum Tankvorgang unter der Rubrik Tanken im Bordbuch ein. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch getankt haben, dürfen Sie den Motor nicht starten. Um Folgeschäden zu vermeiden, informieren Sie sofort stadtmobil. Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist ein Bedienungsfehler ( Betriebsschaden ), der durch die Vollkaskoversicherung nicht gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfehlern haften Sie daher in vollem Umfang. 3.5 Tankkarten Im folgenden werden die Tankkarten, die stadtmobil zur Verfügung stellt, aufgelistet: Handhabung: Tanken An der Kasse Tankkarte vorlegen Geheimzahl und Gesamtkilometerstand eingeben Summe kontrollieren und bestätigen Beleg aushändigen lassen Geheimzahl: die Geheimzahl ist vierstellig und entspricht dem Kennzeichen des Fahrzeugs, bei nur drei Ziffern wird eine 0 vorangestellt. NOVOFLEET-CARD Gültigkeit: u.a. bei JET, Star, HEM, Sprint, GO, TAMOIL und einigen kleineren Tankstellen. ARAL-CARD Gültigkeit: europaweit bei allen Routex-Aral-Card-Partnern wie Aral, BP, Agip, OMV, Statoil und z.t. Westfalen. Zuletzt geändert:

12 3.6 Bordbucheintrag beim Tanken In der Rubrik Tanken/Waschen werden die Daten Ihres Tankvorganges eingetragen. Aber auch bei Öl nachfüllen oder Waschen machen Sie in dieser Rubrik Ihre Angaben. 1 Teilnehmernummer. 2 Ihren vollständigen Namen. 3 Zeitpunkt, wann Sie getankt, Öl nachgefüllt oder das Fahrzeug gewaschen haben. 4 Kilometerstand beim Tanken oder Öl nachfüllen oder Waschen des Fahrzeugs. 5 Menge des getankten Kraftstoffes oder des nachgefüllten Öls. 6 Betrag der Rechnung in der entsprechenden Währung eintragen. Bei Fremdwährung bitte unbedingt die Währung angeben. stadtmobil rechnet den Betrag in Euro um. 7 Zahlungsart: K wie Karte, für Tanken mit Tankkarte Q wie Quittung, für Tanken mit Selbstzahlung 8 Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift. 3.7 Vorgehen bei Panne Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein sollte, gehen Sie wie folgt vor: Sichern Sie den Ort Ihrer Panne mit Warnblinklicht und Warndreieck. Rufen Sie das stadtmobil Büro oder (außerhalb der Öffnungszeiten) die Buchungszentrale an. In Notfällen werden Sie von einem Techniker umgehend zurück gerufen, geben Sie daher bitte immer eine Rückrufnummer an. Schutzbriefleistungen und Reparaturaufträge können nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil in Anspruch genommen werden. Zuletzt geändert:

13 3.8 Vorgehen bei Unfall Falls Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sein sollten, gehen Sie wie folgt vor: Ergreifen Sie Maßnahmen zur Unfallortsicherung und Schadenminderung. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Unfallort auf. Leisten Sie Erste Hilfe bei verletzten Personen. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und nennen Sie Ihren Namen (wer?), den Unfallort (wo?) und erläutern Sie kurz das Unfallgeschehen (was?). Rufen Sie die Polizei an und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen. Sichern Sie Beweise. Wenn möglich, fotografieren Sie Unfallstelle, Bremsspuren und Unfallfahrzeuge. Protokollieren Sie den Unfall mit Hilfe des Unfallberichts aus dem Bordbuch (persönliche Daten, Kfz-Daten, Unfallhergang mit Skizze etc.). Melden Sie den Unfall schnellstmöglich bei stadtmobil. Geben Sie an der Unfallstelle auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärungen ab. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. 4 Fahrtende 4.1 Fahrzeug verlassen und Nutzung beenden 1. Schalten Sie Licht, Radio und Innenraumbeleuchtung aus. 2. Lassen Sie das Lenkradschloss einrasten. 3. Legen Sie den ersten Gang ein oder ziehen Sie die Handbremse. 4. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder zurück in den Schlitz am Bordcomputer. Solange der Fahrzeugschlüssel nicht im Bordcomputer steckt, können Sie das Fahrzeug nicht mit der Zugangskarte abschließen! 5. Lesen Sie Ihre Fahrdaten am Bordcomputer ab. Nachdem Sie den Fahrzeugschlüssel in den Bordcomputer gesteckt haben, zeigt der Bordcomputer Ihre Fahrdaten (Fahrtzeit und Kilometer) für etwa 10 Sekunden an. 6. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus und führen Sie Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Die Zentralverriegelung des Fahrzeuges schließt das Fahrzeug automatisch ab. Versichern Sie sich aber, ob alle Türen tatsächlich verschlossen sind. Der Fahrzeugschlüssel darf auf gar keinen Fall an eine an der Station wartende Person weitergegeben werden. Zuletzt geändert:

14 5 Quernutzung Jeder Teilnehmer kann auch in vielen anderen Städten Fahrzeuge nutzen - das nennt sich "Quernutzung". Die Nutzung erfolgt zu den Bedingungen und Tarifen der jeweils fahrzeuggebenden Organisation. Monatsbeiträge oder Aufnahmegebühren fallen in der Regel nicht an. 5.1 Quernutzung bei stadtmobil und Kooperationspartnern Mit den Regionen der stadtmobil-gruppe und anderen CarSharing-Anbietern besteht eine direkte Zusammenarbeit. Sie können auch für diese Regionen selbstständig buchen und die Fahrzeuge mit Ihrer stadtmobil-zugangskarte abholen. Die Nutzungskosten sind hier vereinheitlicht (siehe S. 19/20). Über den Bundesverband CarSharing (bcs) können Sie in den meisten größeren Städten Deutschlands quernutzen. Sie fahren in diesem Fall zu den Konditionen des jeweiligen Anbieters und benötigen eine Zugangskarte von diesem. In vielen Fällen können Sie diese im Berliner Stadtmobil- Büro ausleihen. Bitte planen Sie hier für eine Buchung etwa zwei Wochen Vorlaufzeit ein. Zuletzt geändert:

15 6 Auslandsfahrt Informieren Sie sich im stadtmobil-büro über mögliche Besonderheiten bezüglich Ihres Reiseziels. Zudem holen Sie rechtzeitig bevor Sie ins Ausland fahren, den Original-Kfz-Schein, die grüne Versicherungskarte und eine Vollmacht im stadtmobil-büro ab. Bitte geben Sie dazu dem Büro mindestens drei Werktage vor Fahrtbeginn Bescheid. Die Papiere müssen spätestens drei Werktage nach Beendigung der Buchung zurückgegeben werden, sonst fallen Verspätungsgebühren an. Eine Zusatzvereinbarung ist für osteuropäische Staaten oder Länder außerhalb der Europäischen Union erforderlich: Im Falle der Inanspruchnahme der stadtmobil-fahrzeugversicherung wegen Fahrzeug- oder Teilediebstahl und/oder Einbruch erhöht sich der Selbstbehalt um Sie verpflichten sich darüber hinaus, möglichst auf bewachten Parkplätzen zu parken. Ausschließlich zu diesen Bedingungen ist eine Fahrt in osteuropäische Staaten oder Ländern außerhalb der Europäischen Union gestattet! Zuletzt geändert:

16 7 Zubehör Jede Art von Zubehör muss im stadtmobil-büro gebucht, dort abgeholt und auch dort wieder zurückgebracht werden. Welches Zubehör zu welchem Fahrzeug passt, erfahren Sie im stadtmobil- Büro. 7.1 Kindersitze Jedes Fahrzeug verfügt über eine Kindersitzerhöhung (Ausnahme: Smart). Zusätzliche Kindersitze können Sie, soweit verfügbar, kostenfrei im stadtmobil-büro buchen. Montieren Sie Kindersitze unbedingt auf dem Rücksitz. Ist dies nicht möglich, können Kindersitze ausnahmsweise auch auf dem Beifahrersitz montiert werden. Rückwärtsgerichtete Kindersitze (Babyschalen) dürfen auf dem Beifahrersitz allerdings nur angebracht werden, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Im Übrigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, über die Sie sich informieren müssen. BABYSCHALE: Körpergewicht: Alter: Gurt: Ausrichtung: Achtung: bis 10 Kilo 0-9 Monate 2- und 3-Punkt-Gurt. rückwärts gerichtet Die Babyschale darf nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist RÖMER KID: Körpergewicht: Alter: Gurt: Ausrichtung: Achtung: 9-36 kg 9 Monate bis 12 Jahre (Gruppe I, II + III) 3-Punkt-Gurt vorwärts gerichtet es darf kein 2-Punkt-Beckengurt verwendet werden Umfangreiche Informationen und Anleitungen zu Produkten von Römer erhalten Sie im Internet unter Zuletzt geändert:

17 7.2 Dachzubehör Ausgeliehenes Dachzubehör wird gegen eine Pauschale von 10,-, inklusive Hol- und Bringdienst, von einem Techniker montiert. Seien Sie sehr vorsichtig, damit keine Schäden am Fahrzeug entstehen. Dachquerträger für Fahrzeuge mit Dachreling...5,- pro Paar, pro Buchung Dachbox...20,- pro Buchung (Innenmaße: Länge: 2,20m / Breite: 0,50 m / Höhe: 0,30 m) Fahrradträger fürs Dach...10,- pro Träger, pro Buchung 7.3 Schneeketten Schneeketten...5,- pro Buchung 7.4 Mobiles Navigationsgerät Mobiles Navigationsgerät (Mindestmietdauer)...10,- pro Woche Zuletzt geändert:

18 B Tarife. 1 Aufnahmetarife Tarif Standard Tarif Profi je Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer im selben Haushalt Firmen und Vereine Startpaket 39,00 380,- 160,- 380,- Einlage (bei Kündigung und Rückgabe der Karte zinslos zurück) 0,- 350,- 130,- 350,- Aufnahmegebühr* 39,- 30,- 30,- 30,- * Inhaber einer Bahncard 100 oder eines nachgewiesenen Jahresabos für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin zahlen keine Aufnahmegebühr und bekommen einmalig eine Fahrtgutschrift von 5. 2 Teilnahmebeitrag pro Monat Die monatlichen Teilnahmebeiträge werden immer kalenderjährlich berechnet. Die Teilnahmebeiträge für das erste Kalenderjahr (ab Aufnahme bei stadtmobil) werden im Eintrittsmonat abgebucht. Die Teilnahmebeiträge in den Folgejahren werden zu Jahresbeginn abgebucht. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurück erstattet. Tarif Standard Tarif Profi je Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer im selben Haushalt Firmen und Vereine Teilnahmebeitrag pro Monat 2,- 5,- 2,- 10,- Für Firmen und Vereine gilt der monatliche Teilnahmebeitrag bis maximal 4 Personen. Für jede weitere Person werden zusätzlich 2,- pro Monat berechnet. Zuletzt geändert:

19 3 Nutzungstarife Ihr Nutzungstarif errechnet sich aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungsgebühr von 1,-. Versicherungen, Kraftstoffkosten und Mehrwertsteuer sind im Nutzungstarif enthalten. Tarif Standard Z E I T T A R I F K M - T A R I F pro pro 24 Stunden Wochenende Woche pro km pro km Stunde 8-22 Uhr Stunde 22-8 Uhr Beginn beliebig Fr. 17:00 Uhr Mo. 8:00 Uhr Beginn beliebig bis 100. km ab 101. km Mini 1,50 1,30 21,50 43,- 131,- 0,24 A 0,18 A Smart 1,80 1,30 24,50 49,- 148,- 0,24 A 0,18 A Klein 2,20 1,30 27,50 55,- 166,- 0,25 A 0,19 A Mittel 2,50 1,30 31,00 62,- 182,- 0,25 A 0,19 A Kombi 2,80 1,30 33,00 66,- 198,- 0,26 A 0,20 A Komfort 3,10 1,30 36,00 73,- 215,- 0,27 A 0,21 A Bus 3,20 1,30 38,00 76,- 225,- 0,28 A 0,22 A Tarif Profi Z E I T T A R I F K M - T A R I F pro pro 24 Stunden Wochenende Woche pro km pro km Stunde 8-22 Uhr Stunde 22-8 Uhr Beginn beliebig Fr. 17:00 Uhr Mo. 8:00 Uhr Beginn beliebig bis 100. km ab 101. km Mini 0,98 0,98 18,50 37,- 102,- 0,21 A 0,16 A Smart 1,28 0,98 20,50 41,- 112,- 0,21 A 0,16 A Klein 1,55 0,98 22,50 45,- 122,- 0,23 A 0,17 A Mittel 1,80 0,98 23,50 47,- 132,- 0,24 A 0,18 A Kombi 2,05 0,98 25,00 50,- 142,- 0,24 A 0,18 A Komfort 2,20 0,98 27,00 54,- 157,- 0,25 A 0,19 A Bus 2,30 0,98 28,00 56,- 162,- 0,26 A 0,20 A A: Anpassungsvorbehalt: Die Kilometertarife gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,65 und 1,80 (Basis: Statistik von Aral). Bei einem Superbenzinpreis unter 1,65 reduziert sich der Kilometerpreis in allen Preisgruppen für den entsprechenden Monat ohne weitere Ankündigung um 0,01 /km. Bei jeder weiteren Benzinpreissenkung um weitere 0,15 sinkt der Kilometertarif um zusätzliche 0,01 (z.b. unter 1,50 um 2 Cent). Sollte der Superbenzinpreis über 1,80 liegen, wird der Kilometerpreis im jeweiligen Monat automatisch in allen Preisgruppen um 0,01 pro Kilometer erhöht. Bei jeder weiteren Benzinpreiserhöhung um 0,15 erhöht sich der Kilometertarif um zusätzliche 0,01 (z.b. über 1,95 um 0,02 ). Zuletzt geändert:

20 4 Quernutzungstarif Für Ihre Quernutzungen in der stadtmobil-gruppe bzw. bei Partnern wird Ihr Tarif zugrunde gelegt. Das heißt: Sie zahlen genau den Betrag, den Sie bei uns auch zahlen würden. Wenn Sie bei anderen Carsharing-Organisationen außerhalb des stadtmobil-partner-verbundes in Deutschland, Europa und im Ausland fahren, zahlen Sie die Tarife der jeweiligen Organisation. 5 Gebühren Verspätete Fahrzeugrückgabe, unangekündigt...30,- Verspätete Fahrzeugrückgabe, rechtzeitig angekündigt...15,- Falsches Fahrzeug genommen...30,- Falscher Stellplatz bei Rückgabe ohne Ankündigung...ab 30,- Reinigung bei Verschmutzung, je nach Aufwand pro Stunde...30,- Selbst verschuldeter Technikereinsatz (z.b. Batterie leer), je nach Aufwand...ab 30,- Bearbeitungsgebühr bei Unfall / Schaden...30,- Bearbeitungsgebühr bei Strafzettel / Bußgeld...5,- Bordbuch nicht, unvollständig oder unleserlich ausgefüllt...5,- Verlust einer Zugangskarte...30,- Verlust/falsche Nutzung einer Dauerparkkarte/Stellplatzschlüssels usw....ab 30,- Verlust eines Fahrzeugschlüssels und Datafobs...ab 100,- Rücklastschrift...belastete Bankgebühr 6 Stornierungsgebühren mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn...kostenfrei weniger als die Hälfte des Zeittarifs 24 Stunden vor Fahrtbeginn...zzgl. 1,- Stornierungsgebühr 7 Gutschriften Gebuchte Fahrt konnte ohne eigenes Verschulden nicht angetreten werden...bis 15,- Fahrzeugreinigung (Waschen und Saugen mit Tankkarte)...5,- Zuletzt geändert:

21 C Zusatzangebote 1 Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung Wer einen Schaden verursacht, trägt einen Teil des Schadens selbst (Versicherungsselbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der SB durch eine Zusatzversicherung bei stadtmobil reduzieren. ohne Reduktion mit Reduktion erhöhte SB SB Haftpflicht 750,- 250, ,- SB Teilkasko 300,- 100,- 300,- SB Vollkasko 750,- 250, ,- SUMMEN (maximal) 900,- 300, ,- Erläuterung: Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.b. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am Stadtmobil. Eine erhöhte SB gilt für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Fahrerlaubnis weniger als 2 Jahre besteht. Darüber hinaus für Teilnehmer, die in den letzten 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden einen vorherigen Schaden verursacht haben. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets: mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis und Vollendung des 21. Lebensjahres, Die Haftungsreduktion gilt für einen Schadensfall pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall gilt die aktuell gültige Tarifordnung. Was ist zu beachten? Die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung kann für 12 Monate beantragt werden und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn diese nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. stadtmobil ist berechtigt, einen Antrag auf Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung abzulehnen bzw. nicht zu verlängern. Die Reduktion gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil. Im Übrigen gelten die aktuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen, die Sie auf unter Downloads finden. Gebühren für das Sicherheitspaket ( /Jahr): Einzelperson (Teilnehmer)...39,- pro Jahr 2 Personen (mit Teilnehmer im selben Haushalt)...59,- pro Jahr 4 Fahrer (bei Firmen und Vereinen)...79,- pro Jahr pro weiteren Fahrer (bei Firmen und Vereine)...10,- pro Jahr Zuletzt geändert:

22 Stadtmobil Berlin GmbH Hagenauer Straße Berlin Fax: (030) ANTRAG ZUR REDUKTION DER VERSICHERUNGSSELBSTBETEILIGUNG Ich möchte die Versicherungsselbstbeteiligung für 12 Monate reduzieren. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt. Wird die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung nicht 6 Wochen vor dem Stichtag schriftlich gekündigt, verlängert sie sich automatisch für die nächsten 12 Monate. Die Vertrags und Versicherungsbedingungen sind mir bekannt. Die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung tritt ab dem gewünschten Stichtag bei stadtmobil Berlin in Kraft. Teilnehmer Teilnehmer im selben Haushalt Name Vorname Teilnehmernummer Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen. (hier bitte nur die Bankverbindung angeben, die bei stadtmobil bereits vorliegt) Konto-Nr.:... BLZ:... Bank: Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer Bitte senden Sie dieses Formular unterschrieben an stadtmobil Berlin Zuletzt geändert:

23 D Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil Berlin GmbH, im folgenden Stadtmobil genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. 2 Teilnehmergemeinschaften 1. Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt leben, können eine Teilnehmergemeinschaft, bestehend aus einem Erstnutzer und einem oder mehreren Zweitnutzern, bilden. Für die Teilnehmergemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Der Erstnutzer nimmt Erklärungen und Mitteilungen von Stadtmobil für die Gemeinschaft entgegen. 2. Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die Stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. 3 Juristische Personen als Teilnehmer 1. Ist der Teilnehmer eine Juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von Stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Teilnehmer haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für eigenes. 4 Kaution Der Teilnehmer hinterlegt zum Vertragsbeginn je nach Tarif, gegebenenfalls eine Kaution bei Stadtmobil, deren Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Die Kaution dient Stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des CarSharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen den Teilnehmer, die Stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird dem Teilnehmer nach Ende des Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet. 5 Zugangsmittel 1. Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.b. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von Stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist Stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. Zuletzt geändert:

24 6 Buchung, Nutzung 1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß 16 dieser AGB zulässig. 2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. Stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. 3. Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit Stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit Stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Teilnehmer und Kinder verboten. 4. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Teilnehmer unter Zuletzt geändert:

25 Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von Stadtmobil im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt Stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von Stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. 2. Der Teilnehmer ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. Stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Teilnehmer hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens Stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer Stadtmobil unverzüglich zu melden, alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. 2. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von Stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Teilnehmer nicht selbst für den Schaden haftet. 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. 13 Versicherungen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. 2. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die während seiner Buchungszeit auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat, begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt. 3. Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Zuletzt geändert:

26 Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.), für die der Teilnehmer vollständig einzutreten hat. 14 Haftung von Stadtmobil Stadtmobil haftet gegenüber dem Teilnehmer im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragten Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet Stadtmobil nur für Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet Stadtmobil nicht. Stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt ( 6 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt ( 8). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil nach vorheriger Abmahnung mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. 16 Entgelt, Einzugsermächtigung, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. Stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Nutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Zuletzt geändert:

27 Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.b. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Teilnehmer erteilt Stadtmobil eine Ermächtigung zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt eine Frist von fünf Werktagen, während derer der Teilnehmer berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurück belastet und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist Stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von Stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. Die Kaution nach 4 wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die Stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel von Stadtmobil zurückerstattet. Stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. 5. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. Stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Teilnehmers und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann Stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer Stadtmobil gegenüber. 2. Der Teilnehmer kann Stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei Stadtmobil eingesehen werden können. Zuletzt geändert:

28 Stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch Stadtmobil abgerechnet. Der Teilnehmer stellt Stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von Stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch Stadtmobil in Rechnung gestellt. Stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Teilnehmers. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. 20 Datenschutz 1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 2. Stadtmobil darf personenbezogene Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an Ordnungsund Strafverfolgungsbehörden weitergeben. 3. Falls Stadtmobil oder der Teilnehmer Leistungen von Dritten nach 18 dieser AGB in Anspruch nimmt, ist Stadtmobil berechtigt, an den Dritten zur Erledigung seiner Aufgaben notwendige personenbezogene Daten des Teilnehmers weiterzugeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Ansonsten ist Stadtmobil nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. 21 Schufa Stadtmobil behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über Aufnahme und Beendigung des Rahmennutzungsvertrags zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Teilnehmer zu erhalten. Unabhängig davon wird Stadtmobil der Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann Stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von Stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz Zuletzt geändert:

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