Rente mit 67 Das emagazin

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1 Rente mit 67 Das emagazin Inhalt 1. Einführung 2. Geschichte der Rente Seite 3 Jahr 1889 In Deutschland wird die Invaliditäts- und Altersversicherung eingeführt. Jahr 1911 Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung werden in der Reichsversicherungsordnung Jahr 1914 Jahr 1933 Jahr 1945 Jahr 1957 Jahr 1972 Jahr 1977 Jahr 1986 Jahr 1990 Jahr 1992 Jahr 1996 Jahr 2001 Jahr 2005 Jahr 2007 zusammengefasst. Der Erste Weltkrieg beginnt, Renten für Kriegswitwen- und -waisen belasten das Rentensystem. Unter dem NS-Regime wird die Rentenversicherung politisch gleichgeschaltet. Ende des Zweiten Weltkriegs: Millionen Flüchtlinge und Vertriebene werden erfolgreich in die Rentenversicherung integriert. Der Generationenvertrag wird geschlossen, das Umlageprinzip eingeführt. Die Rentenversicherung wird für Selbständige geöffnet. Hoher Defizite in der Rentenkasse. Die Rentenanpassung wird verändert. Kindererziehungszeiten werden erstmals im Rentenrecht berücksichtigt. Mit der Einheit Deutschlands werden die Prinzipien der Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer übertragen. Rentenreform: Für vorgezogene Altersrenten werden die Altersgrenzen angehoben. Hohe Arbeitslosigkeit und die Folgen der Einheit belasten die Rentenversicherung. Die Riester-Rente kommt. Mit dem Alterseinkünftegesetz wird die Rentenbesteuerung neu geregelt. Die Rente zukunftsfest gestalten! Die Rente mit 67 wird beschlossen. Seite 4 Seite 4 Seite 4 Seite 5 Seite 5 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 9 1

2 3. Rente mit 67 Seite 9 Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4 Kapitel 5 Kapitel 6 Kapitel 7 Kapitel 8 4. Initiative 50plus Seite 16 Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4 Kapitel 9 Kapitel 10 Kapitel 11 Demografischer Wandel Lebenserwartung 65-Jähriger im Zeitvergleich Rentenbezugsdauer: Vergleich Anteile der Systeme an der Alterssicherung in Deutschland Beitragssatzwirkung der Altersgrenzenanhebung Regelung für besonders langjährig Versicherte Rentenzugang 2005 Demografischer Wandel: Verhältnis Rentner zu Personen im erwerbsfähigem Alter Ältere werden gebraucht! Abnahme von Personen im erwerbsfähigen Alter Ziele der Rente mit 67 Ziele der Initiative 50plus Maßnahmen der Initiative 50plus INQA: Initiative Neue Qualität der Arbeit Förderprogramme des Bundes Seite 9 Seite 10 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 12 Seite 13 Seite 13 Seite 14 Seite 15 Seite 15 Seite 16 Seite 16 Seite 19 Seite FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR RENTE MIT 67 Seite 21 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11 Frage 12 Warum bleibt es nicht bei der Rente mit 65? Wie soll man bis 67 arbeiten, wenn heute schon viele Ältere arbeitslos sind? Ist die Rente mit 67 gerecht? Was tut die Politik, um die Rente stabil zu halten? Ist die Rente mit 67 eine versteckte Rentenkürzung? Für wen gilt die Rente mit 67? Was gilt für Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren? Welche Änderungen gibt es bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Sind bei der Anhebung der Regelaltersgrenze Vertrauensschutzregelungen vorgesehen? Gilt die Anhebung der Altersgrenzen auch für Beamte? Welche Ziele und Maßnahmen sind mit der Initiative 50plus verbunden? Welche Folgen hat die Anhebung der Altersgrenzen in der zusätzlichen Altersvorsorge? Seite 21 Seite 21 Seite 22 Seite 22 Seite 23 Seite 23 Seite 23 Seite 24 Seite 24 Seite 24 Seite 25 Seite 25 2

3 1. Einführung Hallo und herzlich Willkommen zum e-magazin, dem Multimedienmagazin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im e-magazin beschäftigen wir uns mit aktuellen Themen aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Wir präsentieren Ihnen Maßnahmen und Konzepte der Bundesregierung und geben Ihnen einen Einblick in die Arbeit des Ministeriums. In diesem begleitenden PDF-Dokument finden Sie alle Informationen unseres Online-Magazins zum Nachlesen - kompakt und übersichtlich aufbereitet. Mit der ersten Ausgabe des e-magazins erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Thema Rente mit 67. Wir beleuchten die demografischen Hintergründe und stellen Ihnen die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung vor. Im Kapitel Die Geschichte der Rente finden Sie interessante Hintergrundinformationen zur historischen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir erklären Ihnen die grundlegenden Prinzipien und veranschaulichen ihre Genese im Spiegel der Zeitgeschichte. Relevante Daten und Zahlen zum Thema finden Sie im Kapitel die Rente mit 67. Hier erfahren Sie, warum die Rente mit 67 beschlossen wurde und wie sie umgesetzt wird. Im Kapitel Initiative 50plus zeigen wir Ihnen, mit welchen unterschiedlichen Maßnahmen die Bundesregierung die Rente mit 67 ergänzt und was sie tut, um aktiv die Arbeitswelt von morgen zu gestalten. Nachlesen können Sie dies unter Punkt 4 dieser Dokumentation. Genau wie im e-magazin finden Sie im letzten Kapitel Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. 2. Geschichte der Rente Weit über 100 Jahre reichen die Wurzeln unseres heutigen Rentensystems zurück. Seine wandlungsreiche Geschichte zeugt von sozialstaatlichen Erfolgen, und sie spiegelt auch die großen historischen Verwerfungen des 20. Jahrhunderts wider. Das Prinzip, die Alterssicherung der Bürger ganz wesentlich durch den Sozialstaat zu gewährleisten, hat sich über alle Jahrzehnte und trotz großer historischer Einschnitte als leistungsfähig erwiesen. Heute gehört die gesetzliche Rentenversicherung zum verlässlichen Fundament unseres Sozialstaats. Mit unserem Zeitstrahl zeigen wir Ihnen die wichtigsten Etappen, Einschnitte und Ereignisse in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeitreise beginnt 1889 und endet im Jahr 2007 mit einem Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen. 3

4 In Deutschland wird die Invaliditäts- und Altersversicherung eingeführt. Unter Reichskanzler Otto von Bismarck verabschiedet der Reichstag nach zweijähriger intensiver Diskussion am 22. Juni 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung. Damit ist die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Arbeiter ab dem 16. Lebensjahr und Angestellte mit einem Jahreseinkommen bis zu Reichsmark geschaffen. Mit der Rentenversicherung und der schon 1883 eingeführten Krankenversicherung für die Arbeiter sowie der 1884 geschaffenen Unfallversicherung will Bismarck vor allem die Verelendung der Arbeiterklasse bekämpfen: der eigentliche Beschwerdepunkt des Arbeiters ist die Unsicherheit seiner Existenz; er ist nicht sicher, dass er immer gesund ist, und er sieht voraus, dass er einmal alt und arbeitsunfähig sein wird. Eine Rente wird hauptsächlich im Falle einer Arbeitsinvalidität ausgezahlt. Die Altersrente als Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt gibt es erst ab Vollendung des 70. Lebensjahres, was zu dieser Zeit weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung der Arbeiter liegt. Männer werden im Jahr 1910 im Schnitt 45 Jahre alt Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung werden in der Reichsversicherungsordnung zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 werden Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Mit dem Gesetz wird auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen geschaffen, die durch Zuschüsse der Reichsregierung finanziert wird. Versicherungsämter werden eingerichtet, an die sich nun jeder Versicherte im Streitfall wenden kann. Mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte erhalten die Angestellten als eigene Gruppe zwischen Arbeiterschaft und Beamtentum eine selbständige soziale Absicherung. Zuvor waren Angestellte mit einem Jahresverdienst zwischen und Reichsmark gesetzlich nicht versichert. Die Beiträge für die Angestellten sind höher als für die Arbeiter, die Leistungen entsprechend umfangreicher. Leistungen sind unter anderem: Ruhegeld im Alter oder bei Invalidität, Hinterbliebenenrenten oder Heilverfahren zur Abwendung drohender Arbeitsunfähigkeit Der Erste Weltkrieg beginnt, Renten für Kriegswitwen- und -waisen belasten das Rentensystem. Der Erste Weltkrieg und seine Folgen erfassen auch das Rentensystem. Der Kriegsdienst wird auf die Rentenzeiten angerechnet. Auch soziale Verbesserungen werden eingeführt: das Renteneintrittsalter wird ab Januar 1916 auch in der Invalidenversicherung auf 65 Jahre abgesenkt. Dadurch verdoppelt sich bis zum Jahresende 1916 die Zahl der Altersrentner. 4

5 Der Krieg hinterlässt eine große Zahl an Kriegswitwen- und Waisen, die alle Renten erhalten müssen. Gleichzeitig verlieren die Renten während der Inflation in den Zwanziger Jahren an Wert. Die Rentenkassen sind überfordert. Als die Weltwirtschaftskrise der Jahre 1930 bis 1932 hinzukommt, reagiert die Rentenversicherung mit mehrfachen Einschränkungen des Leistungsrechts. Viele Rentner müssen die staatliche Sonderfürsorge heute würde man Sozialhilfe sagen in Anspruch nehmen Unter dem NS-Regime wird die Rentenversicherung politisch gleichgeschaltet. Im Dritten Reich wird die Sozialversicherung bereits im Mai 1933 politisch gleichgeschaltet und die Selbstverwaltungsorgane im Juli 1934 formal beseitigt. Die Rassenpolitik der Nationalsozialisten wird auch auf die Sozialversicherung übertragen. Juden und andere Verfolgte werden aus der sozialen Sicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern bleiben ohne Ansprüche. Überschüsse der Sozialversicherung werden zur Deckung der Rüstungsausgaben verwendet. Zudem wird das Reichsversicherungsamt angewiesen, sein Guthaben in Reichsanleihen anzulegen, die nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches praktisch wertlos sind. Auch in Immobilien oder Grundstücke angelegtes Vermögen ist nach dem Krieg meist zerstört oder unbrauchbar Ende des Zweiten Weltkriegs: Millionen Flüchtlinge und Vertriebene werden erfolgreich in die Rentenversicherung integriert. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs kommen zu den vielen Menschen, die ihre Angehörigen verloren hatten, Millionen Flüchtlinge und Vertriebene, die in das Rentensystem integriert werden müssen. Es gelingt, die Rentenversicherung trotz zahlreicher Leistungseinschränkungen aufrechtzuerhalten. In der sowjetischen Besatzungszone wird ab 1947 unter Leitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) eine Einheitsversicherung aufgebaut und das Gesundheitssystem verstaatlicht. Im Westteil Deutschlands und in West-Berlin wird das bisherige Rentensystem in seinen wesentlichen Bestandteilen beibehalten. Mit der Währungsreform von 1948 werden die Renten im Verhältnis 1:1 von Reichsmark auf D-Mark umgestellt, während die übrige Währungsumstellung im Verhältnis 1:10 erfolgt. Trotzdem kann die gesetzliche Rentenversicherung in den alten Bundesländern bis 1957 allein nicht den Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit sichern, sondern hat eher Unterstützungscharakter. 5

6 1957- Der Generationenvertrag wird geschlossen, das Umlageprinzip eingeführt. Der Generationenvertrag wird geschlossen. Es kommt nicht nur darauf an, die bestehende soziale Gesetzgebung neu zu ordnen, sondern es muss das Ziel einer echten Reform sein, die Wandlung unserer Gesellschaftsstruktur seit Bismarck in unserer Sozialgesetzgebung zu berücksichtigen. Das Ziel ist die Schaffung der sozialen Sicherheit. Mit diesem Anspruch macht sich Bundeskanzler Konrad Adenauer daran, im Jahr 1957 die entscheidende Umstellung des bundesdeutschen Rentensystems auf den Generationenvertrag einzuleiten. Die sogenannte Umlagefinanzierung wird eingeführt. Dabei werden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus den laufenden Beitragseinnahmen bestritten. Seither kommt die aktiv im Erwerbsleben stehende Generation für die Renten ihrer Elterngeneration auf. Die arbeitende Generation wiederum kann sich darauf verlassen, dass nach dem Erreichen des Rentenalters die nachfolgende Generation ihre Renten zahlt. Bezahlt wird die Rentenversicherung aber nicht nur durch Beiträge der Versicherten. Arbeitgeber zahlen den gleichen Beitrag ein wie die Arbeitnehmer und der Staat zahlt einen Zuschuss aus Steuermitteln. Mit der Rentenreform von 1957 wird erstmals ein einkommens- und beitragsbezogenes Rentensystem eingeführt, das es ermöglicht, den Lebensunterhalt im Alter allein mit der Rente zu sichern. Neu ist auch die regelmäßige Anpassung der Renten: Sie orientieren sich seither an der aktuellen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten der Wirtschaft Die Rentenversicherung wird für Selbständige geöffnet. Die Rentenversicherung wird im Jahr 1972 unter Bundeskanzler Willy Brandt auch für Selbständige geöffnet. Diese erhalten die Möglichkeit, durch freiwillige Beiträge Rentenansprüche zu erwerben. Zudem wird die Altersrente für langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres als flexible Altersgrenze nach 35 Versicherungsjahren eingeführt. Abschläge für den vorzeitigen Rentenbezug sind nicht vorgesehen Hohe Defizite in der Rentenkasse. Die Rentenanpassung wird verändert. Die weltweite Rezession Mitte der Siebziger Jahre, die Beiträge der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner und die hohen Mehrausgaben aufgrund der Rentenreform 1972 führen zu hohen Defiziten. Deshalb wird die Rentenanpassung verändert und die Ausgaben der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner angepasst. Der Beitragssatz steigt auf 18,5 Prozent. 6

7 1986- Kindererziehungszeiten werden erstmals im Rentenrecht berücksichtigt. In der zweiten Hälfte der Achtziger Jahre sinkt das tatsächliche Renteneintrittsalter immer stärker ab. Im Jahr 1989 geht fast jeder zweite Rentner vorzeitig in Rente und nur 29 Prozent erreichen die eigentliche Altersgrenze von 65 Jahren. Unterstützt wird dieser Trend durch betriebliche und tarifliche Regelungen. Verschiedene Reformschritte werden eingeleitet, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Aber auch Verbesserungen werden eingeführt: Ab 1986 werden erstmals Kindererziehungszeiten im Rentenrecht berücksichtigt Mit der Einheit Deutschlands werden die Prinzipien der Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer übertragen. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten werden Millionen bisheriger DDR-Bürger in das Rentensystem der Bundesrepublik integriert. Für die Rentenversicherung heißt das unter anderem, für rund vier Millionen Rentnerinnen und Rentner die Zahlungen sicherzustellen. Im Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990 wird festgelegt, die Grundsätze der Rentenversicherung, wie sie in den alten Bundesländern galten, auf die neuen zu übertragen. Damit wurde das in der DDR vorrangig auf eine Mindestsicherung ausgerichtete Rentensystem durch das lohn- und beitragsbezogene bundesdeutsche Rentensystem abgelöst Rentenreform: Für vorgezogene Altersrenten werden die Altersgrenzen angehoben. Schon Mitte der Achtziger Jahre begannen die Arbeiten an der Rentenreform von 1992, mit der auf die sinkenden Geburtenraten und die stetig steigende Lebenserwartung reagiert wird. Die Berechnungsgrundlage für Rentenanpassungen wird geändert. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen, verringert. Die bis dahin bestehenden Altergrenzen von 60 und 63 Jahren werden ab 2001 stufenweise auf die Regelaltersgrenze von 65 Jahren angehoben. Ein vorzeitiger Rentenbezug ist auch weiterhin möglich, allerdings nur mit finanziellen Abschlägen, die den längeren Rentenbezug ausgleichen. 7

8 1996- Hohe Arbeitslosigkeit und die Folgen der Einheit belasten die Rentenversicherung. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und die Folgen der deutschen Einheit erzeugen zusätzlichen Druck auf die Rentenkasse. Aufgrund des massiven Sparzwangs in der Rentenversicherung und angesichts der massiven Frühverrentungspraxis wird die Altersgrenzenanhebung vorgezogen und beschleunigt. Seither ist ein vorzeitiger Rentenbezug in der Regel nur noch mit Abschlägen möglich Die Riester-Rente kommt. Die Riester-Rente kommt. Ende der Neunziger Jahre zeichnet sich bei anhaltend schwieriger Wirtschaftslage und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit ab, dass der Beitragssatz weiter steigen wird. Um die Leistungsfähigkeit der jüngeren Generation nicht zu überfordern, werden weitere Reformgesetze beschlossen, die unter anderem eine Begrenzung der künftigen Beitragssätze durch eine veränderte Rentenanpassungsformel vorsehen. Als Ausgleich für das damit verbundene Absinken des Rentenniveaus wird mit der Riester-Rente die private oder betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert Mit dem Alterseinkünftegesetz wird die Rentenbesteuerung neu geregelt. Mit dem Alterseinkünftegesetz wird ab 2005 schrittweise zur nachgelagerten Rentenbesteuerung übergegangen. Damit wird die steuerliche Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und -bezügen grundlegend neu geregelt. Trotz der Neuregelungen ändert sich für die große Mehrheit der Rentner und Rentnerinnen nichts. Mehr als drei Viertel aller Rentnerhaushalte zahlen auch nach 2005 keine Steuern auf ihre Rente. Zugleich wird die betriebliche und private Altersvorsorge deutlich verbessert. 8

9 2007- Die Rente zukunftsfest gestalten! Die Rente mit 67 wird beschlossen. Aufgrund der anhaltend niedrigen Geburtenrate und einer weiter steigenden Lebenserwartung wird sich das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern zunehmend ungünstig entwickeln. Um auch künftig ein bezahlbares und leistungsfähiges Rentensystem zu erhalten, braucht es neue Antworten der Politik auf die drängenden Fragen des demografischen Wandels. Eine wichtige Maßnahme bildet hier die Rente mit 67. Sie trägt zur Stabilität und Sicherheit der Rente bei und gewährleistet die zukünftige Leistungsfähigkeit unseres Rentensystems. 3. Rente mit 67 Der Generationenvertrag, auf dem die gesetzliche Rentenversicherung aufbaut, bildet ein verlässliches Band zwischen Jung und Alt: Die Jungen erwirtschaften die Renten der Älteren und erwerben so den Anspruch auf eine eigene Rente. Diese wird dann von der nächsten Generation getragen. Dieses Prinzip ist seit Jahrzehnten tragfähig und belastbar. Der Generationenvertrag ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft. Doch das Fundament des Generationenvertrags bröckelt zunehmend: Immer weniger Jüngere müssen für immer mehr Ältere über einen immer längeren Zeitraum die Rente finanzieren. Angesichts der demografischen Entwicklung muss die gesetzliche Rentenversicherung weiter entwickelt und zukunftsfest gestaltet werden, damit sie auch weiterhin die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland bleibt! Kapitel 1 DEMOGRAFISCHER WANDEL Quelle: statistisches Bundesamt

10 Der Altersaufbau unserer Gesellschaft verändert sich dramatisch. Anhaltend niedrige Geburtenzahlen und die gleichzeitig steigende Lebenserwartung führen dazu, dass der Anteil der Jüngeren an der Bevölkerung kleiner wird, während der der Älteren zunimmt. Im Zeitverlauf wird deutlich: Die Anteile der unter 20-Jährigen sowie der 20 bis 64- Jährigen sinken, während der Anteil der über 65-Jährigen massiv ansteigt. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Ausgestaltung der Alterssicherung bleiben. Kapitel 2 Lebenserwartung 65-Jähriger im Zeitvergleich Quelle: BMAS, 2007 Der demografische Wandel ist keine Katastrophe. Es ist erfreulich, dass die Menschen heute gesünder leben und älter werden als früher. Der Vergleich mit dem Jahr 1960 zeigt: 65-jährige Männer und Frauen leben heute über vier Jahre länger als vor ca. 40 Jahren. Und die durchschnittliche Lebenserwartung wird weiter steigen. Kapitel 3 Rentenbezugsdauer: Vergleich Weil wir länger leben, bekommen wir auch länger Rente gezahlt. Wer heute in Rente geht, kann seinen Ruhestand im Schnitt 7 Jahre länger genießen als diejenigen, die im Jahr 1960 in Rente gegangen sind. Durchschnittlich 17 Jahre lang erhalten heute die Rentnerinnen und Rentner Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren es nur 10 Jahre. Diese Entwicklung zeigt, wie leistungsfähig die gesetzliche Rentenversicherung ist. Doch angesichts weiter steigender Rentenbezugszeiten wird das System irgendwann an seine Grenzen stoßen. Um es an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, ist eine Anhebung des Renteneintrittsalters unverzichtbar. 10

11 Kapitel 4 ELEMENTE der Alterssicherung in Deutschland Die Grafik zeigt: Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn wir heute die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Belastungen durch den demografischen Wandel müssen gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Sonst würde der Generationenvertrag über kurz oder lang in Frage stehen. Quelle: BMAS, 2007 Quelle: BMAS,

12 Kapitel 5 Beitragssatzwirkung der Altersgrenzenanhebung Quelle: BMAS, 2007 Die Rente mit 67 ist eine zentrale Maßnahme, um die Belastungen generationengerecht zu verteilen. Wie die Grafik zur Beitragssatzwirkung der Altersgrenzenanhebung zeigt, steigt der Beitragssatz für die Jüngeren durch die Anhebung weniger stark, als dies ohne die Anhebung der Altersgrenzen notwendig wäre. Der Grundgedanke des Generationenvertrages gilt fort: Jung und Alt - gemeinsam füreinander! Kapitel 6 Regelung für besonders langjährig Versicherte Ein gerechter Ausgleich der Belastungen ist aber nicht nur zwischen den Generationen notwendig. Zentrales Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist und bleibt, dass die Lebensleistung erwerbstätiger Menschen anerkannt wird. Deshalb werden besonders langjährig Versicherte auch weiterhin ohne Abschlag mit 65 Jahren in Rente gehen können. Als besonders langjährig versichert gelten alle, die mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Dazu zählen Beitragszeiten aus abhängiger Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit. Ebenso werden Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen angerechnet. 12

13 Kapitel 7 Rentenzugang 2005 Quelle: BMAS, 2007 Für all jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 65 oder 67 arbeiten können, gibt es weiterhin die Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Abschläge bei einem Rentenzugang bis zum 60. Lebensjahr bleibt unverändert. Beim Rentenzugang zwischen 60 und 65 Jahren erhöhen sich die Abschläge auf maximal 10,8%. Wer mit 65 Jahren und älter erwerbsgemindert wird, kann abschlagsfrei in diese Rente gehen. Doch auch hier gibt es eine Sonderregelung für langjährig Versicherte: Wer 35 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege erreicht, kann mit unveränderter Höhe der Abschläge bzw. ab 63 Jahre abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 sind dafür 40 Beitragsjahre notwendig. Kapitel 8 Demografischer Wandel: Verhältnis Rentner zu Personen im erwerbsfähigem Alter Das zahlenmäßige Verhältnis von Personen im erwerbsfähigen Alter also denjenigen, die die Renten erwirtschaften zu den Rentnern wird zunehmend ungünstiger. Während 1991 noch vier Erwerbstätige einem Rentner gegenüber standen, beträgt das Verhältnis heute nur noch 3:1. Ohne die Anhebung der Altersgrenze würde sich dieses Verhältnis weiter verschlechtern. Prognosen zufolge würden im Jahr 2030 auf einen Rentner nur noch zwei Erwerbstätige kommen. 13

14 Kapitel 9 Ältere werden gebraucht! Quelle: BMAS, 2007 Quelle: BMAS, 2007 Die Rente mit 67 wirkt dieser Entwicklung zielgerecht entgegen, da sich die Anhebung des Renteneintrittsalters an der Entwicklung der Erwerbstätigenzahlen orientiert. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter wird bis 2030 wird von derzeit rund 50 Millionen auf ca. 45 Millionen absinken. Parallel zu diesem Rückgang der Erwerbstätigen wird das Renteneintrittsalter ansteigen. Erst im Jahr 2029, wenn die Zahl der Erwerbstätigen besonders gering ist, wird die Rente mit 67 ihre volle Wirkung entfalten. Der Beginn der Umstellung erfolgt aber schon viel früher, nämlich Diese lange Phase des Übergangs gibt den Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen. 14

15 Kapitel 10 Abnahme von Personen im erwerbsfähigem Alter Quelle: BMAS, 2007 Die demografische Entwicklung wird sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Die Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinkt, gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Erwerbstätigen an. Weil viele ältere Fachkräfte schon bald das Rentenalter erreichen, rechnen Experten bereits ab ca mit einem spürbaren Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Die Anhebung der Altergrenze bei der Rente wirkt diesem drohenden Fachkräftemangel entgegen. Die Unternehmen und Betriebe können länger auf das wertvolle Erfahrungswissen und auf die Kenntnisse der älteren Arbeitnehmer zurückgreifen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, gleichzeitig sichert es die finanziellen Grundlagen unseres Rentensystems. Kapitel 11 Ziele der Rente mit 67 Das Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als stabil und belastbar erwiesen. Damit der Generationenvertrag auch in Zukunft funktioniert, wurden mit den Beitragssatzobergrenzen und den Niveausicherungszielen klare Ziele für die gesetzliche Rentenversicherung definiert. Nach diesen Vorgaben soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 nicht mehr als 20 Prozent betragen und bis zum Jahr Prozent nicht übersteigen. Gleichzeitig soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2020 nicht unter 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Das sind ehrgeizige Ziele! Die Heraufsetzung der Altersgrenzen ist eine zentrale Voraussetzung, um sie erreichen zu können. Die Rente mit 67 ist gesellschaftspolitisch notwendig, finanz- und wirtschaftspolitisch geboten und sie ist sozialpolitisch angemessen. Flankiert wird die Rente mit 67 durch die Initiative 50plus. Mit ihr sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Menschen, die länger arbeiten sollen, auch länger arbeiten können. 15

16 4. Initiative 50plus Der demografische Wandel wird auch die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändern. Langfristig müssen wir das Erfahrungswissen, das Engagement und die Kreativität der älteren Arbeitnehmer für Betriebe und Unternehmen sichern. Nur wenn wir das besondere Potenzial der Älteren einbeziehen, wird Deutschland zukünftig im globalen Wettbewerb bestehen können. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat daher die Initiative 50plus ins Leben gerufen. Sie verbessert die Beschäftigungschancen Älterer und unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf ihrem Weg in die Arbeitswelt von morgen. Kapitel 1- Ziele der Initiative 50plus Wir stehen heute in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik vor großen Herausforderungen: In den kommenden Jahrzehnten werden wir unseren Wohlstand mit immer weniger und immer älteren Arbeitskräften erwirtschaften müssen. Bereits ab dem Jahr 2015 erwarten Experten einen akuten Fachkräftemangel in Deutschland. Aber: Wenn wir heute die Weichen richtig stellen, können wir uns auf mehr ältere Arbeitnehmer und auf einen erhöhten Qualifikationsbedarf der Beschäftigten einstellen. Ziel der Initiative 50plus ist es daher, die Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen der Älteren zu verbessern. Ein entscheidender Garant dafür ist die berufliche Weiterbildung. Wir müssen Konzepte für ein lebenslanges Lernen entwickeln für alle Altersgruppen. Kapitel 2- massnahmen der Initiative 50plus Am 1. Mai 2007 trat das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen in Kraft. Darin wurden konkrete Maßnahmen der Initiative 50plus formuliert: Maßnahmen, die Einstellungsbarrieren abbauen und die Beschäftigungsfähigkeit Älterer verbessern sollen. Damit ältere Arbeitslose schnell wieder in Beschäftigung kommen, wurde mit dem Gesetz der Kombilohn für Ältere ab 50 Jahren ausgebaut: Ältere Arbeitslose mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten einen Zuschuss zum Entgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen, wenn sie für eine Neubeschäftigung ein niedrigeres Nettoentgelt als bei der Beschäftigung vor ihrer Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen. Außerdem wird die berufliche Qualifikation stärker als bisher gefördert: Weiterbildungskosten für Beschäftigte ab 45 Jahren können von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, wenn sie in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten. Aber auch die Arbeitgeber profitieren von den neuen gesetzlichen Regelungen: Bis zu drei Jahre lang können sie einen Eingliederungszuschuss in Höhe von 30 bis 50 Prozent der Lohnkosten erhalten, wenn sie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren einstellen. 16

17 Darüber hinaus wurde der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 52 Jahren, die unmittelbar zuvor mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, erleichtert. Das alles sind Maßnahmen, die bereits erfolgreich wirken! Erfahrung mit neuen Ideen kombinieren - Zu Gast im Luisenhof. Ein Unternehmen mit Weitblick. Michael Eisenberg, Hausleiter des Luisenhofes Der Luisenhof - Zentrum für Pflege und Betreuung - ist eine stationäre Pflegeeinrichtung mit integriertem Kurzzeitpflegeangebot in Göttingen. Neben der klassischen Altenpflege umfasst der Luisenhof gerontopsychiatrische Wohnbereiche, eine Wohngruppe für psychisch erkrankte junge Erwachsene und einen beschützten Wohnbereich. Für umfangreiche Dienst- und Serviceleistungen inkl. der hauswirtschaftlichen Fachbereiche setzen sich 200 Mitarbeiter ein. 43 von ihnen sind älter als 50 Jahre. Die Initiative 50 plus begrüßen wir, da mit ihr eine gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Diskussion angeregt wurde. Es müssen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Alter nicht gleichbedeutend mit teuer ist, sondern einen wichtigen Beitrag für den unternehmerischen Erfolg bedeuten. Wir am Luisenhof wählen unser Personal nach Qualifikation und nicht nach Geburtsdatum. Wir sind von altersgemischten Teams überzeugt und schaffen hierfür mit altersgerechten Arbeitsbedingungen die Voraussetzungen: Dazu zählt die flexible Gestaltung der Arbeitszeiten ebenso, wie variable Aufgabenbereiche oder auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die altersunabhängig angeboten werden. Zudem wurde z.b. im vergangenen Jahr durch den Beschäftigungspakt im Rahmen einer Personalentwicklungsberatung ein Fachbereich hinsichtlich altersbedingter Konfliktsituationen durch ein Coaching begleitet. Unsere Bewohner sind überwiegend 80, 90 oder älter. Unser Altersbegriff ist daher sehr positiv besetzt. Die Lebenserfahrung von älteren Mitarbeitern wird sowohl von den jüngeren Kollegen als auch von unseren Bewohnern geschätzt. Erfahrung auf die wir nicht verzichten können und wollen. 17

18 Wir setzten daher auf altergemischte Teams die die Erfahrung, Ausdauer und Routine der älteren mit der Flexibilität, Schnelligkeit und den neuen Ideen der jüngeren Mitarbeiter kombinieren. Diese Maßnahmen praktizieren wir seit vielen Jahren und sind dafür als Unternehmen mit Weitblick ausgezeichnet worden. Voneinander lernen - Altenpflegerinnen Gerda Wieland und Ludmilla Storm über das Arbeiten in altersgemischten Teams am Luisenhof. Ludmilla Storm, Altenpflegerin Wir arbeiten bei uns in gemischten Teams. Unser Team besteht aus Mitarbeitern, die zwischen Zwanzig und über fünfzig Jahre alt sind. Und es ist in unserem Team so, dass wir voneinander lernen. Die jüngeren Mitarbeiter lernen von der Lebenserfahrung der älteren Mitarbeiter, die sie im Laufe ihres Lebens gesammelt haben. Das betrifft die Lebens- und Arbeitserfahrung. Und die älteren Mitarbeiter lernen auch von den Jüngeren, was z.b. die EDV betrifft, oder das neueste Wissen aus der Ausbildung. Gerda Wieland, Altenpflegerin Unsere Bewohner sind überwiegend 80, 90 oder älter. Unser Altersbegriff ist daher sehr positiv besetzt. Die Lebenserfahrung von älteren Mitarbeitern wird sowohl von den jüngeren Kollegen als auch von unseren Bewohnern geschätzt. Erfahrung auf die wir nicht verzichten können und wollen. Wir setzten daher auf altergemischte Teams, die die Erfahrung, Ausdauer und Routine der älteren mit der Flexibilität, Schnelligkeit und den neuen Ideen der jüngeren Mitarbeiter kombinieren. Diese Maßnahmen praktizieren wir seit vielen Jahren und sind dafür als Unternehmen mit Weitblick ausgezeichnet worden. 18

19 Kapitel 3- INQA: Initiative neue Qualität der Arbeit Der Wandel der Arbeitswelt hat auch neue Belastungen und Gesundheitsrisiken hervorgebracht. Damit die Menschen in Zukunft ihr Arbeitsleben aktiv gestalten können, müssen moderne Formen einer alters- und alternsgerechten Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung selbstverständlich werden. Die Bundesregierung will diese Entwicklung fördern und unterstützt deshalb die Initiative Neue Qualität der Arbeit, kurz: INQA. INQA ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Sozialpartnern zusammen mit Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen. Ziel ist es, Betriebe und Beschäftigte für die demografische Herausforderung zu sensibilisieren und damit Investitionen in gute Arbeitsbedingungen anzuregen. Wertschöpfung durch Wertschätzung - Interview mit Frau Dr. Cornelia Fischer, Abteilungsleiterin für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Frau Fischer. Warum gibt es überhaupt INQA? Frau Dr. Cornelia Fischer, Abteilungsleiterin für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Alle wissen, dass Deutschland den internationalen Wettbewerb nicht mit Billiglöhnen gewinnen wird. Wir brauchen qualifizierte, motivierte, innovationsfreudige Mitarbeiter. Die sind angewiesen auf gesunde Arbeitsbedingungen, auf ein Arbeitsumfeld, das sie motiviert, das ihre Gesundheit erhält; ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft fördert und sichert. Und INQA weist genau auf diesen Zusammenhang hin: Den Zusammenhang zwischen guten Arbeitsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Soweit die Botschaft. Wie ist die Resonanz bei den Empfängern bei den Unternehmen in Deutschland? Die Resonanz wird immer besser. Nehmen wir z.b. unser Demografiethema. Die demografische Entwicklung wird die Arbeitswelt stark verändern. Minister Franz Müntefering hat gerade die Initiative 50 plus gestartet, um die Öffentlichkeit und die Betriebe für diese Fragen zu sensibilisieren. Wir werden länger mit älteren Belegschaften arbeiten. INQA spielt da eine ganz herausragende Rolle. Wir haben uns früh dieses Themas angenommen: Wenn die Menschen länger arbeiten sollen und wollen, dann müssen sie es auch können. Hier setzt INQA ein. 19

20 Z.B. mit unserem Demografienetzwerk. Das ist eine Plattform für Unternehmen. Für den Erfahrungsaustausch, wie Unternehmen sich demografiefest gestalten können. Wie sie die Herausforderungen der demografischen Entwicklung in Ihrem Unternehmen möglichst kreativ und innovativ bewältigen. Kapitel 4- Förderprogramme des Bundes Um die Beschäftigungschancen Älterer am Arbeitsmarkt zu verbessern, engagiert sich die Bundesregierung auch im Rahmen verschiedener Förderprogramme. Dabei unterstützt sie auch Programme, mit denen neue Wege gegangen werden. Das Bundesprogramm Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen zum Beispiel zielt auf die Wiedereingliederung von älteren Langzeitarbeitslosen, also älteren Menschen, die bereits über ein Jahr arbeitslos sind. Neu ist, dass dabei besonders auf die Gestaltungskraft der Regionen gesetzt wird. Die 62 beteiligten Beschäftigungspakte haben regional passende Konzepte entwickelt und damit bereits beachtliche Erfolge erzielt. Einen anderen Schwerpunkt hat das Programm Zusatzjobs für Ältere ab 58 Jahren. Die Förderung gesellschaftlich anerkannter Arbeiten bietet Menschen über 58 einen Übergang zur Altersrente, der ihre beruflich erworbenen Fähigkeiten berücksichtigt. Sie stellt eine sozialpolitische Alternative zur sonst unvermeidlichen Arbeitslosigkeit dar und setzt ein Zeichen für gesellschaftliches Engagement und Ehrenamt im Anschluss an das Erwerbsleben. 20

21 4. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR RENTE MIT 67 Ist die Rente mit 67 gerecht?, Was gilt eigentlich für Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren? Und was tut die Politik, um die Rente stabil zu halten? Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Rente mit 67 zusammengestellt. Frage 1 - Warum bleibt es nicht bei der Rente mit 65? Unser heutiges Rentensystem wurde 1957, also mitten im Baby-Boom gestaltet. Damals ging man davon aus, dass immer viele Kinder geboren und damit auch immer ausreichend Beitragszahler nachrücken würden. Doch damit war es spätestens nach dem sogenannten Pillenknick vorbei. Den Älteren werden in Zukunft immer weniger Jüngere gegenüberstehen. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20-bis 64-Jährigen im Jahr 2005 noch 1 : 3,2 betrug, wird es im Jahr 2030 voraussichtlich bei 1 : 2 liegen. Hinzu kommt, dass wir immer älter werden. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren um sieben Jahre auf nunmehr rund 17 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung von 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 um weitere zweieinhalb Jahre ansteigen wird. Dies wirkt sich auf die Bezugsdauer der Renten aus. Die Anhebung der Altersgrenzen muss durch eine gezielte Förderung der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flankiert werden. Dies ist wichtig für die Chancen des Einzelnen am Arbeitsmarkt, es ist aber auch aus ökonomischen Gründen unerlässlich. Mit dem demografischen Wandel wird das Erwerbstätigenpotenzial in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen bis 2030 um 5,3 Mio. zurück gehen. Mit der Anhebung der Altersgrenzen wird deswegen auch einem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt, denn Erfahrung und Wissen älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Betriebe wichtige ökonomische Ressourcen. Frage 2 - Wie soll man bis 67 arbeiten, wenn heute schon viele Ältere arbeitslos sind? Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre beginnt erst ab dem Jahre Sie muss mit einer Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einhergehen. Schon heute ist auf dem Arbeitsmarkt eine verstärkte Nachfrage nach älteren Arbeitskräften zu verzeichnen. Dies wird allen Prognosen nach so bleiben, denn aufgrund des demografischen Wandels wird ja nicht nur die Bevölkerung insgesamt, sondern auch die Gruppe der Erwerbstätigen immer älter. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Menschen in der Bevölkerungsgruppe zwischen 20 und 64 Jahren von heute über 50 Millionen auf dann rund 45 Millionen sinken. Damit wird auch die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte zurückgehen, wobei sich dieser Prozess ab 2020 beschleunigen dürfte. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen ist auf diese Entwicklung abgestimmt und wirkt dem demografisch bedingten Fachkräftemangel, der heute sich schon in vielen Betrieben bemerkbar macht, entgegen. 21

22 Wichtig ist zudem, dass es weiterhin die Möglichkeit geben wird, vorzeitig mit 63 (schwerbehinderte Menschen mit 62) Jahren in Rente zu gehen. Auch kann man teilweise erwerbstätig sein und eine Teilrente beziehen, und so gleitend in den Ruhestand wechseln. Und für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, bleibt es bei den Erwerbsminderungsrenten. Frage 3- Ist die Rente mit 67 gerecht? Unsere Rente funktioniert so, dass die heute arbeitenden Beitragszahler die Rente für die heutigen Rentner zahlen. Wer heute Rentenbeiträge leistet, zahlt damit sozusagen die Rente seiner Eltern und erwirbt selbst Anspruch auf eine eigene Rente, die dann wiederum von der nächsten Generation erwirtschaftet wird. Ohne die Rente mit 67 müssten die nachrückenden Altersgruppen deutlich höhere Rentenbeiträge bezahlen. Es wäre also ungerecht, wenn nichts geändert würde und alles beim Alten bliebe. Denn dann würde eine Generation auf Kosten der anderen leben. Frage 4 - Was tut die Politik, um die Rente stabil zu halten? Durch die steigende Lebenserwartung und die stagnierenden Geburtenzahlen ist die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung gefährdet. Vor diesem Hintergrund sind sowohl für die Beiträge als auch für die Höhe der Renten gesetzliche Ziele festgelegt worden. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen bis zum Jahr 2020 höchstens 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 höchstens 22 Prozent betragen. Das Rentenniveau vor Steuern soll bis zum Jahr 2020 mindestens 46 Prozent, bis zum Jahr 2030 mindestens 43 Prozent betragen. Die Anhebung der Altersgrenzen ist untrennbar mit einer weiteren Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verbunden. Der Bund unterstützt die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation Älterer mit der Initiative 50plus und einer Reihe von Modellprojekten in den Regionen. Ebenso gefordert sind Wirtschaft und Gewerkschaften sowie die Betriebsparteien, mit Tarif- und Betriebsvereinbarungen Bedingungen zu gestalten, die die Beschäftigungsfähigkeit im Alter erhalten und die Beschäftigung Älterer erhöhen. 22

23 Frage 5- Ist die Rente mit 67 eine versteckte Rentenkürzung? Nein. Die Anhebung der Regelaltersgrenze hat keinen Einfluss auf die Höhe der gezahlten Renten. Gerade weil die Renten nicht gekürzt werden, die Bezugsdauer der Renten wegen der höheren Lebenserwartung jedoch immer länger wird, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Die Rente mit 67 sorgt dafür, dass die Renten auch in Zukunft bezahlbar bleiben, ohne die zukünftigen Generationen zu stark mit Beiträgen zu belasten. Die langsame und schrittweise Anhebung des Rentenalters beginnt erst im Jahr Bis dahin sollen die Erwerbschancen Älterer deutlich verbessert werden. Schon heute ist die Entwicklung positiv: Auch bedingt durch das Ende der Frühverrentungspraxis steigt die Erwerbstätigenquote bei den über 55-Jährigen seit einigen Jahren wieder an. Im Jahr 2000 betrug sie noch 37,5%, im 1. Quartal 2007 bereits 49,7%. Die Bundesregierung strebt weiter einen kontinuierlichen Aufwärtstrend an. Die Maßnahmen der Initiative 50plus und die demografische Entwick lung werden dazu führen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon in naher Zukunft bessere Beschäftigungschancen haben werden. Im Übrigen profitieren die Rentner letztlich von den aus der Anhebung der Altersgrenzen resultierenden tendenziell höheren Rentenanpassungen. Die durch die Anhebung bewirkte Entlastung des Beitragssatzes kommt neben den Beitragszahlern auch den Rentnerinnen und Rentnern zugute. Da die Rentenanpassungsformel einen Faktor enthält, der Veränderungen des Beitragssatzes widerspiegelt, führt der gedämpfte Beitragssatzanstieg zu höheren Rentenanpassungen. Frage 6- Für wen gilt die Rente mit 67? Derzeit wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Von 2012 an wird diese Grenze über 17 Jahre hinweg, also bis 2029, stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Die Stufen der Anhebung sollen zunächst ab Jahrgang 1947 einen Monat pro Jahr und dann ab Jahrgang 1959 zwei Monate pro Jahr betragen. Die Regelaltersgrenze liegt für 1947 Geborene demnach bei 65 Jahren und einem Monat. Bei den jetzt 42- oder 43-Jährigen (Geburtsjahrgang 1964) wird die Anhebung auf 67 Jahre vollständig abgeschlossen sein. Frage 7- Was gilt für Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren? Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt ab 65 haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erreichen. Dazu zählen Zeiten mit abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Pflege von Angehörigen sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Durch diese Regelung werden Versicherte mit außerordentlich langjähriger - nicht selten belastender - Berufstätigkeit und entsprechend langer Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung besonders berücksichtigt. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen, dass bei den Menschen, die 2004 in Rente gingen, rund 20 Prozent mindestens 45 Jahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege erreicht hatten. Bei Männern liegt dieser 23

24 Anteil mit gut 30 Prozent höher als bei Frauen mit rund 10 Prozent. In den neuen Bundesländern ist der Unterschied wegen der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen weniger stark ausgeprägt. Hier erreichten rund 20 Prozent der Frauen 45 Beitragsjahre. Die Initiative 50plus (siehe Infokasten Initiativen ) zielt auf einen Einstellungswandel hinsichtlich der Teilnahme und Teilhabe von älteren Menschen am Arbeitsleben. Die Förderinstrumente werden dazu beitragen, dass ältere Menschen länger erwerbstätig sein können. Deshalb wird auch künftig ein beachtlicher Anteil der Versicherten die Voraussetzung für einen abschlagsfreien Rentenbezug ab 65 erfüllen. Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erwerben zwar Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Zeiten werden für die 45-Jahres-Regelung jedoch nicht berücksichtigt. Denn ansonsten könnte diese Leistung als neue Möglichkeit für einen Vorruhestand zu Lasten der Sozialkassen genutzt werden. Das Ende einer Beschäftigung könnte so gewählt werden, dass Versicherte anschließend durch Bezug von Leistungen der Arbeitsverwaltung auf die 45 Jahre kommen. Frage 8 - Welche Änderungen gibt es bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die früheste vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente wird von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die Rente kann also nach wie vor frühestens drei Jahre vor dem abschlagfreien Bezug in Anspruch genommen werden. Damit bleibt es bei einem maximalen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent (3 x 3,6 Prozent). Frage 9- Sind bei der Anhebung der Regelaltersgrenze Vertrauensschutzregelungen vorgesehen? Vertrauensschutz ist schon dadurch gegeben, dass die Anhebung erst im Jahr 2012 beginnt und in sehr moderaten Schritten erfolgt. Durch eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber genügend Zeit, um ihre Planungen anzupassen. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter gilt ein besonderer Vertrauensschutz, wenn sie vor dem 1. Januar 2007 (Stichtag) verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben. Für diese Personen bleibt es bei den heute geltenden Altersgrenzen. Frage 10 - Gilt die Anhebung der Altersgrenzen auch für Beamte? Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen. Dies wird in einem eigenständigen Gesetz geschehen. 24

25 Frage 11- Welche Ziele und Maßnahmen sind mit der Initiative 50plus verbunden? Mit der Initiative 50plus sind vier Zielsetzungen verbunden: Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll weiter erhöht werden. Das derzeit zu frühe Ausscheiden der 55-jährigen und Älteren aus dem Berufsleben soll reduziert werden. Die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser soll wesentlich verbessert werden. Hierzu sollen insbesondere der Kombilohn für Ältere und die neu gestalteten Eingliederungszuschüsse beitragen. Die Teilnahmequote an beruflicher Weiterbildung soll deutlich erhöht werden, um für die steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes von morgen gerüstet zu sein. Die konkreten Maßnahmen der Initiative 50plus sind im Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen geregelt. Danach gibt es folgende Änderungen: Erweiterung und attraktivere Gestaltung der Förderung der beruflichen Weiterbildung Älterer, Erweiterung des Eingliederungszuschusses für die Einstellung Älterer, Ausbau und attraktivere Gestaltung der Entgeltsicherung (Kombilohn) für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. EU_Gemeinschaftsrechts-konforme Gestaltung der Regelung über befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Vollendung des 52. Lebensjahres. Doch nur eine gemeinsame Anstrengung von Politik, Wirtschaft und anderer gesellschaftlicher Akteure wird zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und -chancen älterer Menschen führen. Deshalb müssen die Tarifpartner, Unternehmen und Sozialverbände in die Initiative 50plus eingebunden werden. Hier kann an gute Erfahrungen aus der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) angeknüpft werden, insbesondere an das von den beteiligten Unternehmen gegründete Demografie-Netzwerk. Denn es gibt viele in diesem unserem Land, die an den Herausforderungen des demografischen Wandels arbeiten. Es ist Aufgabe der Politik, diese Akteure zusammenzubringen, um gemeinsam auf einen Einstellungswandel in unserer Gesellschaft hinsichtlich des Alters und des Alterns hinzuwirken. Frage 12- Welche Folgen hat die Anhebung der Altersgrenzen in der zusätzlichen Altersvorsorge? Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch in den Systemen der zusätzlichen Altersvorsorge nachvollzogen werden. Hierfür sind Änderungen sowohl bei der betrieblichen Altersversorgung als auch bei der steuerlich geförderten privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge erforderlich. Im Betriebsrentengesetz, das den arbeitsrechtlichen Mindestschutz für Arbeitnehmer statuiert, erfolgen Änderungen in zwei Vorschriften. Zum einen wird bei der vorgezogenen Altersleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die an den Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 25

26 geknüpft ist, auf die neue Regelaltersgrenze abgestellt. Zum anderen wird bei der Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer künftig vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Beginn der Regelaltersgrenze und nicht wie bisher bis zum 65. Lebensjahr gerechnet werden - es sei denn, in der Versorgungsregelung wird ein früherer Zeitpunkt vorgesehen. Die Anpassungen im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung werden durch Änderungen der entsprechenden Verwaltungsanweisungen erfolgen. Sowohl im Rahmen der steuerlich geförderten privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge - d.h. bei der Riester-Rente und bei der sog. Basis-/ Rürup -Rente - als auch bei privaten kapitalbildenden Lebensversicherungen erfolgt eine Anpassung der Altersuntergrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Leistung von 60 auf 62 Jahre. Diese neue Altersuntergrenze gilt aber erst für ab dem Jahr 2012 geschlossene Verträge. Für bis dahin abgeschlossene Verträge bleibt es bei der alten Regelung. Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie uns eine mit Ihrer Frage und schicken Sie diese bitte an: info@ bmas.de. Besuchen Sie auch unsere Kampagnenseiten im Netz. Unter finden sie weitere Informationen zum Thema die Rente mit

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