Hartz IV: Mit Betroffenen im Gespräch. Hilfe zur Selbshilfe

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1 Hartz IV: Mit Betroffenen im Gespräch. Hilfe zur Selbshilfe

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3 Vorwort Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV sind inzwischen sieben Monate vergangen. Für die, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben, eine zu kurze Zeit, um eine Zwischenbilanz zu ziehen. Insofern hat die amtierende Bundesregierung angekündigt, bestenfalls über einige kosmetische Veränderungen nachzudenken, aber am eingeschlagenen Kurs festzuhalten. Dabei wird sie von CDU/CSU, die Hartz IV einst mit auf den Weg gebracht hat, voll und ganz unterstützt. Daher ist es berechtigt, von einer unverbrüchlichen Hartz-IV-Gemeinschaft zu sprechen. Die PDS-Landtagsfraktion meint hingegen, dass sieben Monate durchaus ausreichen, um zumindest eine Zwischenbilanz zu ziehen. Und wir haben darauf auch im Landtag mit einer Reihe von Anträgen und zahlreichen Anfragen gedrängt. Als Antwort erhielten wir meist, dass noch keine ausreichende Datenbasis vorliege, man aber die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe insgesamt für erfolgreich halte. Deshalb wurden all unsere Initiativen von CDU und SPD abgelehnt. Wir bleiben dabei: wir hätten gern eine detaillierte und ausgewogene Standpunkt-Äußerung der Staatsregierung zur Umsetzung von Hartz IV in Sachsen. Aber im Unterschied zur sächsischen Regierungskoalition sind wir mit vielen Menschen, die von Hartz IV betroffen sind, im Gespräch. Sie suchen unsere Bürgerberatungen auf und bitten um Hilfe. Darüber hinaus bestehen unsererseits enge Kontakte zu zahlreichen sächsischen Vereinen und Verbänden, die Beratungen anbieten. Deshalb können wir uns auch ein ziemlich genaues Bild darüber machen, wie Hartz IV in Sachsen wirkt. Dabei finden wir unsere von Anfang an vertretenen Positionen, dass dieses Gesetz zu einer erheblichen Absenkung des Lebensstandards der Betroffenen führt, keine neuen Arbeitsplätze schafft und im Übrigen erhebliche handwerkliche Mängel aufweist vollauf bestätigt. Deshalb bleibt es bei unserer Grundaussage: Hartz IV ist Armut per Gesetz! Wir werden uns auch künftig für seine Beseitigung einsetzen. Bereits Anfang Januar hatte die PDS-Landtagsfraktion unter dem Titel Hartz IV. Bescheid bekommen und was nun? Hilfe zur Initiative eine Broschüre herausgegeben, in der wir auf Fragen aus Beratungsgesprächen eingingen. Diese Publikation hat großen Anklang gefunden und wird auch heute noch 3

4 nachgefragt. Unsere Zeit ist jedoch schnelllebig, so dass manche damals getroffenen Aussagen aus heutiger Sicht und Erfahrung präzisiert werden müssen. Und natürlich haben wir seit Januar weitere Probleme von Bürgerinnen und Bürgern kennen gelernt, die z. T. bei der Überarbeitung berücksichtigt wurden. Abschließend möchten wir, wie schon im Vorwort zur o. g. Publikation, noch einmal auf Folgendes hinweisen: Zum anderen wollen wir den Betroffenen auch künftig beistehen, damit sie wenigstens ihre Rechte wahrnehmen können. Da wir keine Rechtsberatungen durchführen dürfen und dies auch nicht tun, besteht unser Anliegen in den Beratungen vor allem darin, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Wer sich in den Beispielfällen wieder findet, kann dann besser entscheiden, ob er sich an eine Rechtsberatung wendet bzw. eines Rechtsbeistandes versichert. Dresden, den 22. Juli 2005 MdL Prof. Dr. Peter Porsch Vorsitzender der PDS- Landtagsfraktion MdL Dr. Dietmar Pellmann Sozialpolitischer Sprecher der PDS-Landtagsfraktion 4

5 Ablehnung Ich erhalte kein Arbeitslosengeld II, weil mein Mann angeblich ein zu hohes Einkommen hat. Ist es da nicht besser, wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelde, denn in meinem Alter, ich bin 54 Jahre alt, bekomme ich doch ohnehin keine Arbeit mehr? Da wir annehmen, dass in Ihrem Bescheid nicht begründet ist, weshalb Sie kein Arbeitslosengeld II erhalten, sollten Sie die Einlegung eines Widerspruchs prüfen. Natürlich haben Sie Recht, dass die Chancen auf Vermittlung in Arbeit für Sie im Augenblick nicht besonders gut sind. Dennoch sollten Sie der Vermittlung weiterhin zur Verfügung stehen, um wenigstens Zeiten für die spätere Rente angerechnet zu bekommen. Ich habe bisher keine Arbeitslosenhilfe erhalten, weil mein Mann zu viel verdient. Deshalb wurde mir wahrscheinlich auch kein Antrag auf Arbeitslosengeld II zugesandt. Inzwischen hat sich das Einkommen meines Mannes aber reduziert, so dass ich vielleicht doch anspruchsberechtigt sein könnte. Was kann ich unternehmen? Sie sollten sich bei Ihrer Arbeitsagentur unbedingt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II aushändigen lassen und diesen umgehend vollständig ausgefüllt zurückgeben. Aktion 55 Ich möchte in meinem Verein auch weiterhin an der Aktion 55 teilnehmen. Wird mir als Bezieherin von Arbeitslosengeld II die entsprechende Aufwandsentschädigung auf das Einkommen angerechnet? Zunächst eine erfreuliche Botschaft. Auf unsere Anfrage hin hat die sächsische Staatsregierung bestätigt, dass die Aktion 55 im Jahre 2005 in bisheriger Weise weiter geführt wird. Nunmehr sind dafür auch entsprechende Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Die dafür gezahlte Aufwandsentschädigung ist so niedrig, so dass sie Ihrem Einkommen nicht angerechnet wird. 5

6 Ältere Arbeitnehmer Ich bin 59 Jahre alt und habe im vergangenen Jahr eine Erklärung bei der Arbeitsagentur unterzeichnet, nicht mehr vermittelt werden zu wollen und bis zum Eintritt in das Rentenalter meine bisherigen Leistungen dennoch zu erhalten. Seit Januar erhalte ich das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II. Muss ich das hinnehmen? Hinnehmen sollten Sie das keinesfalls. Wenn Sie bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben, könnten Sie das bei ihrem nächsten Bewilligungsbescheid noch tun. Ähnlich wie Ihnen geht es Zehntausenden, die die so genannte 58er-Regelung unterschrieben haben. Aus unserer Sicht handelt es sich um glatten Vertragsbruch und verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, denn die von Ihnen damals unterzeichnete Vereinbarung basierte auf dem 428 SGB III. Wir halten die neue Regelung für grundgesetzwidrig, weil sie in unzulässiger Weise in die Lebensplanung der Betroffenen eingreift. In Ihrem Widerspruch sollten Sie daher fordern, dass Ihnen die ursprünglich vereinbarten Leistungen auch weiterhin gewährt werden. Im Landtag haben wir diese Ungerechtigkeit mehrfach thematisiert und auf Veränderung gedrängt. Sowohl die Vertreter der CDU als auch der SPD waren allerdings nicht bereit, sich unserer Initiative anzuschließen und beriefen sich lediglich auf die umstrittene gesetzliche Regelung. Altersrente Ich werde in wenigen Wochen 60, habe die so genannte 58er-Regelung unterschrieben. Nun erhalte ich lediglich das Arbeitslosengeld II, das viel niedriger ist als die Arbeitslosenhilfe, die mir bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter zugesichert war. Ist es da nicht besser, wenn ich vorzeitig Altersrente beantrage. Das müssen Sie sich gründlich durchrechnen. Dabei haben Sie zu bedenken, dass Sie pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, 0,3 Prozent Ihres Rentenbetrages, den Sie ansonsten ab dem gesetzlichen Rentenalter erhalten würden, verlieren. Das sind bei fünf Jahren immerhin 18 Prozent. Es dürfte daher 6

7 auch von der Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld II und der zu erwartenden Rente abhängen, ob eine vorzeitige Beantragung von Rente sinnvoll sein kann. Anforderungen an Bescheide Immer wieder hören wir in unseren Beratungen: Den Bescheid versteht ein Laie überhaupt nicht. Außerdem werden oft die Entscheidungen überhaupt nicht begründet. Entspricht das überhaupt den gesetzlichen Anforderungen? Es gibt in der Tat klare gesetzliche Anforderungen an solche Bescheide. Geregelt ist das im 33 SGB X. Danach müssen solche Bescheide klar inhaltlich bestimmt sein, ausweisen, welche Behörde sie ausgestellt hat und die Unterschrift des Behördenleiters oder zumindest eines seiner Bevollmächtigten enthalten. Ist auch nur gegen eines der Kriterien verstoßen, ist der Bescheid schon rein formal anfechtbar. Weiter müssen die wesentlichen Entscheidungsgründe enthalten sein; das gilt auch für Ermessensentscheidungen ( 35 SGB X). Anspruchsberechtigte Wegen der Betreuung unserer beiden Kinder war ich einige Jahre zu Hause und auch bei der Arbeitsagentur nicht gemeldet. Inzwischen würde ich aber gern wieder eine Arbeit aufnehmen, zumal der Arbeitsplatz meines Mannes nicht unbedingt sicher ist. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Zunächst müssten Sie sich bei der für Ihren Ort zuständigen Arbeitsagentur Arbeit suchend melden. Erst dann könnten Sie auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Generell sind anspruchsberechtigt alle Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65 Jahren, wenn Bedürftigkeit besteht. Ob Sie jedoch bedürftig sind, hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie denen Ihres Mannes, mit dem Sie eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bilden, ab. Ausländer sind neben den bereits genannten Voraussetzungen nur 7

8 anspruchsberechtigt, wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben. Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Mein Bescheid ist von der ARGE ausgestellt. Ich habe gehört, dass der rechtliche Status dieser Arbeitsgemeinschaften umstritten sein könnte. Ist es da nicht besser, wenn ich meinen Widerspruch an die für mich zuständige Agentur für Arbeit richte? In der Tat gibt es nicht wenige Juristen, die das Konstrukt der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zumindest dann für rechtlich bedenklich halten, wenn es sich bei dieser ARGE nicht um eine juristisch selbständige Institution handelt. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Ihren Widerspruch müssen Sie aber dennoch bei der Behörde, die Ihren Bescheid ausgestellt hat, einlegen. In Ihrem Fall ist das die ARGE. Arbeitslosenstatistik Mir wurde ein so genannter 1-Euro-Job in Aussicht gestellt. Falle ich bei Annahme einer solchen Arbeitsgelegenheit aus der Arbeitslosenstatistik heraus oder nicht? Ja, das ist der Fall. Allerdings ist die Skepsis, die in Ihrer Fragestellung durchklingt, verständlich. Denn die 1-Euro-Jobs stellen bekanntlich kein normales Arbeitsverhältnis dar, so dass eigentlich weiterhin Arbeitslosigkeit besteht. Mit diesem Trick will die Bundesregierung offenbar die Arbeitslosenstatistik schönen. Ausländer Meine Frau ist Nichtdeutsche. Warum wird sie in meinem Bescheid nicht berücksichtigt? Ausländische Mitbürger, die sich gewöhnlich in der BRD aufhalten, haben An- 8

9 spruch auf Leistungen nach dem SGB II, wenn ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Asylbewerber sowie ausreisepflichtige, geduldete Personen erhalten die deutlich niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bedarfsgemeinschaft Ich habe einen Freund, mit dem ich auch zusammen lebe. Er hat ein relativ hohes Einkommen. Daher erhalte ich kein Arbeitslosengeld II. Wir haben schon erwogen uns zu trennen. Was sollen wir tun? In Ihrem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie mit Ihrem Freund eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bilden und daher das Einkommen beider Partner Ihrem gemeinsamen Bedarf gegenüber gestellt wird, so wie es auch bei Ehepartnern gehandhabt wird. Bei Ihnen kommt noch erschwerend hinzu, dass sie auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind und Ihr Partner für Sie auch noch die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen müsste. Sie sollten aber prüfen, ob dann das Einkommen unter dem für Sie errechneten Bedarf liegt, so dass Sie zumindest Anspruch auf einen Teil des Arbeitslosengeldes II hätten. Ihre Situation ist leider kein Einzelfall; und wir befürchten deshalb erhebliche Konflikte in solchen Partnerschaften. Inzwischen haben sich bereits viele Partner getrennt, so dass es in einigen sächsischen Kommunen kaum noch kleine und billige Wohnungen gibt. Das mag auch dazu beigetragen haben, dass die Zahl der von Hartz IV betroffenen Bedarfsgemeinschaften wesentlich höher ist, als es die Bundesregierung ursprünglich angenommen hat. Insofern ist Hartz IV familienfeindlich. Sie werden jedoch verstehen, dass wir Ihnen keinen Rat geben können, ob Sie sich trennen oder nicht. Ich bin 55 Jahre alt, lebe mit meiner Mutter in einem Haus, habe aber einen völlig selbständigen Wohnbereich. Nun werden meine Mutter und ich im Bewilligungsbescheid als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen. Da meine Mutter eine relativ hohe Rente erhält, soll ich überhaupt kein Arbeitslosengeld II erhalten. Ist das gerechtfertigt, denn ich stehe mit meiner Mutter weder in einer Haushaltsnoch in einer Bedarfsgemeinschaft. 9

10 Im Regelfall bilden alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Bei Ihnen wird nun die so genannte Unterhaltsvermutung in Anwendung gebracht und angenommen, dass Sie von Ihrer Mutter unterstützt werden. Aus unserer Sicht entsprach es schon nicht den Anforderungen des Datenschutzes, dass Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Mutter im Antrag auf Arbeitslosengeld II angeben mussten. Es kann doch nicht hingenommen werden, dass hoch betagte Eltern bis zum Lebensende für ihre Kinder aufkommen müssen. Auf jeden Fall sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und den Nachweis führen, dass Sie nicht nur einen getrennten Wohnbereich, sondern auch einen eigenen Haushalt haben. Allerdings werden Ihnen die Kosten der Unterkunft dann auch nur für den von Ihnen genutzten Wohnbereich erstattet. Generell möchten wir allerdings darauf hinweisen, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Wenn er aber erfolgreich ist, können Sie zumindest mit einer Nachzahlung rechnen. Bewilligungsbescheid Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass ich keine finanziellen Leistungen im Rahmen von Arbeitslosengeld II zu erwarten habe. Das kann ich nicht nachvollziehen. Kann ich verlangen, dass die Entscheidung ausführlich im Bescheid begründet wird? Selbstverständlich können Sie das verlangen. Es ist Ihr gutes Recht zu erfahren, welche Gründe es für die Ablehnung der Leistungen gibt. Und diese Gründe sollten dann auch durch eine ausführliche Gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen untersetzt sein. Generell gilt, dass in den entsprechenden Bescheiden die jeweiligen Entscheidungen zu begründen sind. Bewilligungszeitraum Ich habe gelesen, dass der Bewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld II jeweils 6 Monate beträgt. In meinem Bescheid wird aber nur für 3 Monate Arbeitslosengeld II gewährt. Ist das rechtens und lohnt sich ein Widerspruch? 10

11 Selbstverständlich können Sie auch hier Widerspruch einlegen und verlangen, dass Ihre Leistungen für 6 Monate bewilligt werden. Aber ein solcher Einspruch lohnt sich eigentlich kaum, denn die Behörden haben 3 Monate Zeit, um Ihren Widerspruch zu bescheiden. Es ist für Sie zwar ein zusätzlicher Aufwand, schon nach wenigen Monaten erneut einen Antrag zu stellen, aber der Änderungsantrag ist wesentlich überschaubarer als der Erstantrag im Umfang von 16 Seiten. Dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht ausgeschöpft wird, hat offensichtlich einen ganz einfachen Grund. Es soll ein erneuter Antragsstau verhindert werden, der die Behörden wiederum erheblich überlasten würde. Ein-Euro-Job Als Bezieherin von Arbeitslosengeld II würde ich gern einen Ein- Euro-Job erhalten. Mir fällt wegen meiner langen Arbeitslosigkeit langsam zu Hause die Decke auf den Kopf. Mir ist allerdings nicht klar, wie viel ich über den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II hinaus behalten darf? Bei den so genannten Ein-Euro-Jobs, die der Gesetzgeber offiziell als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet, können sie die dafür gezahlte Aufwandsentschädigung behalten. Auf Grund verschärfter Bestimmungen hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit können Sie aber auch zu einem solchen Ein-Euro-Job gezwungen werden, weil bei Ablehnung ansonsten Sanktionen drohen. Wie viele Stunden sie wöchentlich arbeiten und wie hoch die Aufwandsentschädigung letztendlich ist, hängt von den Regelungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt ab, weil der Gesetzgeber hierfür nur relativ allgemeine Vorgaben erlassen hat. Eingabefehler In meinem Bescheid stimmt das Geburtsdatum meiner Kinder nicht. Soll ich diesen Fehler einfach ignorieren? Solche oder ähnliche Fehler tauchen in einer Reihe von Bescheiden auf. 11

12 Es dürfte sich dabei um Eingabe- oder Übertragungsfehler handeln, die auf Grund der Überlastung der Mitarbeiterinnen entstanden sein können. Selbstverständlich kann dagegen Widerspruch eingelegt werden, insbesondere dann, wenn sich daraus Konsequenzen für die Höhe der gewährten finanziellen Leistungen ergeben. Aber oft genügt auch das Gespräch mit der zuständigen Bearbeiterin, um eine Korrektur des Bescheides zu erreichen. Eingliederungsleistungen Ich habe den Bescheid über die Zahlung von Arbeitslosengeld II erhalten. Das ist doch sicher nicht alles, was Hartz IV bringt. Was habe ich noch zu erwarten? Es gibt das breite Spektrum von Eingliederungsleistungen. Ob diese für Sie in Frage kommen, entscheidet Ihr Fallmanager, denn es handelt sich durchweg um Ermessensentscheidungen. Eine Ausnahme bilden Leistungen für behinderte Menschen. Sie müssen dann gewährt werden, wenn dies nach dem SGB III vorgesehen ist. Im Einzelnen handelt es sich nach dem SGB III um mögliche Leistungen, die auch für diejenigen in Anwendung kommen können, für die ansonsten das SGB II gilt: Beratung Vermittlung (auch durch Dritte) Erstattung von Bewerbungskosten sowie Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen Teilnahme an Trainingsmaßnahmen Mobilitätshilfen Förderung der beruflichen Weiterbildung Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Eingliederungszuschüsse Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Vermittlungsgutscheine. Folgende weitere Leistungen können erbracht werden, wenn sie für die Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder Häusliche Pflege von Angehörigen 12

13 Schuldnerberatung Suchtberatung Gewährung von Einstiegsgeld Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Zudem können für erwerbsfähige Hilfsbedürftige Arbeitsgelegenheiten im Sozialrechtsverhältnis geschaffen werden. Erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Beantragung von Arbeitslosengeld II in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln. Allerdings gibt es gerade hierbei erhebliche Defizite. Deshalb hat die PDS-Landtagsfraktion eine Reihe von Initiativen ergriffen, um betroffenen Jugendlichen eine sinnvolle Perspektive zu ermöglichen. Einmalige Leistungen Ich habe bis Ende 2004 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, bin aber als arbeitsfähig eingestuft, so dass ich Arbeitslosengeld II erhalte. In verschiedenen Zeitungsanzeigen der Bundesregierung wird behauptet, dass ich nunmehr sogar mehr finanzielle Leistungen erhalte. Ist das wirklich so? Ich habe da erhebliche Zweifel. Was in diesen Anzeigen behauptet wird, ist ein Propagandatrick der Bundesregierung. Die meisten bisher für Sozialhilfeempfänger gewährten einmaligen Leistungen fallen in der Tat beim Arbeitslosengeld II weg. Dafür, so wird argumentiert, erhalten Sie ja den erhöhten Regelsatz von 331 EUR. Ganz abgesehen davon, dass sich dieser neue Regelsatz auf einen so genannten Warenkorb bezieht, der dem Niveau der Verbraucherpreise des Jahres 1998 entspricht, müssen Sie künftig selbst Rücklagen bilden, um sich Bekleidung oder neue Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände kaufen zu können. Wie das angesichts der Höhe des Regelsatzes allerdings möglich sein soll, steht in den Sternen. Wenn eine Notlage entstehen sollte, können Sie bestenfalls ein Darlehen beantragen, für dessen Zurückzahlung Ihr Regelsatz um 10 Prozent im Monat gekürzt wird. 13

14 Erwerbsfähigkeit Ich bin schwer behindert mit einem Grad der Behinderung von 60. Ich beziehe aber keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig sei. Das zweifle ich an, weiß aber nicht, was ich tun soll? Zunächst müssten Sie gegen den Bescheid in Widerspruch gehen und nachweisen, dass bei Ihnen keine Erwerbsfähigkeit besteht. Hilfreich ist in diesem Falle ein ärztliches Gutachten. Als erwerbsfähig gilt in der Tat, wer dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung steht. In Ihrem Falle wäre aber zumindest zu überlegen, ob Sie nicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollten. Gebühren für Rundfunk und Fernsehen Trifft es zu, dass ich als Bezieher von Arbeitslosengeld II von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit werden kann? In meinem Bewilligungsbescheid ist dies aber nicht vermerkt. Die Behörde, die Ihren Bewilligungsbescheid ausgestellt hat, ist dafür auch nicht zuständig. Sie müssten sich daher an das dafür zuständige Amt in Ihrer Kommune wenden und könnten sich dort zugleich über den Sozialtarif der Telekom sachkundig machen. Der Antrag ist aber an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zu richten. Jugendliche Meine Tochter ist vor kurzem 18 geworden, hat selbst kein Einkommen. Ich erhalte Arbeitslosengeld II. Muss ich von diesem wenigen Geld meine Tochter mit ernähren und auch voll und ganz für die gemeinsame Wohnung aufkommen? Das müssen Sie nicht, denn Ihre Tochter ist mit Vollendung des 18. Lebens- 14

15 jahres eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn sie arbeitsfähig ist und keine anderen Leistungen (z. B. Bafög) bezieht, ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld II sowie auf anteilige Kosten der Unterkunft. Allerdings müsste Ihre Tochter einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Kindergeld Mein Sohn ist 22 und studiert in einer anderen Stadt. Bisher habe ich ihm das mir ausgezahlte Kindergeld voll zur Verfügung gestellt. Ist es rechtens, dass dieses Kindergeld auf mein Einkommen angerechnet und damit der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II um diesen Betrag reduziert wird? Dass sie Ihrem Sohn bisher das Kindergeld voll zur Verfügung gestellt haben ist löblich, da das Kindergeld ja vor allem dem Kind zukommen soll. Die Bewilligungsbehörde für Ihr Arbeitslosengeld II interessiert Ihre persönliche Entscheidung aber zunächst nicht, weil sie davon ausgeht, dass Sie das Kindergeld erhalten. Sie sollten also mit der Familienkasse Ihrer Arbeitsagentur vereinbaren, dass das Kindergeld von vornherein Ihrem Sohn überwiesen wird. Erst dann kann es Ihrem Einkommen nicht mehr zugerechnet werden. Den Nachweis müssten sie dann der Bearbeiterin Ihres Bescheides zum Arbeitslosengeld II zur Kenntnis geben und auf eine Änderung Ihres Bewilligungsbescheides hinwirken. Selbstverständlich können sie dies auch per Widerspruch tun; aber vielleicht reicht ja der Kontakt mit der für Sie zuständigen Bearbeiterin aus, um die Angelegenheit zu klären. Meinem Kind steht ein Regelsatz von 199 Euro zu. Dieser ist aber im Bewilligungsbescheid mit dem Kindergeld in Höhe von 154 Euro verrechnet worden, so dass nur noch 45 Euro verbleiben. Wie kann eine solche Ungerechtigkeit sein? Kindergeld zählt grundsätzlich als Einkommen und wird deshalb auch bei der Gewährung der Regelleistungen Ihrer Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Diese Regelung galt bereits im Sozialhilferecht, so dass die in der Vergangenheit erfolgten Anhebungen des Kindergeldes den Beziehern von Sozialhilfe nicht zugute kamen. Es wird damit bestätigt, dass Arbeitslosengeld II weitestgehend 15

16 nach den Kriterien gewährt wird, wie sie bisher für Sozialhilfeleistungen galten. Kinderzuschläge Ich habe gehört, dass es für Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, extra Zuschläge geben soll. Stimmt das? Das trifft zu. Wir können aber nicht beurteilen, ob die dafür gültigen Voraussetzungen auch für Sie zutreffen. Einen speziellen Antrag müssten Sie bei der zuständigen Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Der Höchstbetrag, der Ihnen gewährt werden kann, liegt bei 140 EUR pro minderjährigem Kind. Der Zuschlag kann gewährt werden, wenn Sie nur deshalb nicht von Ihrem Einkommen leben können, weil Sie finanziell für Ihre Kinder mit aufkommen müssen. Klage gegen Bewilligungsbescheid Ich habe gegen Behördenentscheidungen schon oft Widerspruch eingelegt, meist erfolglos. Ist es da nicht besser, wenn ich gleich Klage erhebe? Das ist nicht möglich. Sie müssen erst Widerspruch bei der Bewilligungsbehörde einlegen. Wenn diesem Widerspruch, wie es in der Amtssprache heißt, nicht abgeholfen wird, haben sie die Möglichkeit, wenn es um Bescheide zum Arbeitslosengeld II geht, beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Die sächsischen Sozialgerichte rechnen bereits mit einer Flut von Klagen und haben ihren Personalbestand aufgestockt. Bereits bis Ende Mai waren bei sächsischen Sozialgereichten mehr als Klagen wegen Hartz IV anhängig. Bei alledem sollten Sie sich dennoch vorher darüber beraten lassen, ob eine eventuelle Klage Aussicht auf Erfolg hat. 16

17 Kosten der Unterkunft (KdU) In meinem Bewilligungsbescheid werden mir die Kosten für Warmwasser nicht erstattet. Entspricht das der Gesetzeslage? Wir haben festgestellt, dass die sächsischen Kommunen sehr unterschiedlich verfahren, wenn es um die Erstattung der Kosten der Unterkunft geht. Der Bundesgesetzgeber hat lediglich formuliert: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. ( 22 Abs. 1 SGB II) Und genau aus dieser relativ allgemeinen Formulierung ergeben sich zahlreiche Probleme. Über die Angemessenheit entscheiden die Kommunen selbst; es ist nicht ausgeschlossen, dass sie dies nach jeweiliger Kassenlage tun. Hinsichtlich Ihrer konkreten Frage besteht zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen unterschiedliches Handeln. Ob die Kosten für Warmwasser zur Angemessenheit gehören, muss möglicherweise erst durch Gerichtsentscheid geklärt werden. Voraussetzung dafür ist freilich der Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid. Die Behörden begründen die Praxis des Abzugs einer Pauschale für Warmwasser in der Regel von 8,18 EUR pro Monat und Einzelperson mit der schon im früheren Sozialhilferecht gängigen Praxis. Mir wurde eine Pauschale für Warmwasser von 8,18 von den gewährten Kosten der Unterkunft abgezogen, obwohl ich gar kein Warmwasser beziehen kann, sondern Wasser über einen Elektroboiler selbst erwärmen muss. Wie kann es da sein, dass mir eine Pauschale abgezogen wird? Das kann eigentlich nicht sein, denn eine Warmwasserpauschale wird nur dann von den erstatteten Kosten der Unterkunft abgezogen, wenn Warmwasser aus Fernwärmeleitungen angeboten wird. Sie sollten gegenüber Ihrer Bewilligungsbehörde also nachweisen, dass Sie Warmwasser selbst aufbereiten müssen. In der Regel muss das anerkannt werden. Ansonsten bleibt Ihnen wirklich nur der Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid. Es trifft doch zu, dass mir in den ersten sechs Monaten die gesamte Miete erstattet werden muss, selbst wenn ich eine zu große und zu teure Wohnung habe. In meinem Bewilligungsbescheid wird aber 17

18 lediglich der Betrag bewilligt, der in meiner Stadt als Obergrenze gilt. Was kann ich tun? Hier sollten Sie Widerspruch einlegen. Denn im dafür maßgebenden 22 SGB II Abs 1 ist geregelt, dass die Aufwendungen der Unterkunft, wenn sie die Angemessenheit übersteigen, so lange zu erstatten sind, wie es dem Antragsteller nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Aufwendungen zu senken. In der Regel, so heißt es weiter im Gesetz, gilt dies längstens für sechs Monate. Die kommunalen Behörden werden, wenn die Aufwendungen z. B. nur unmaßgeblich über der ortsüblichen Pauschale liegen, zu entscheiden haben, ob sie auf einen Umzug drängen, zumal sie dann auch die Umzugskosten sowie die Erstausstattung einer anderen Wohnung zu finanzieren hätten. Aus meinem Bewilligungsbescheid geht nur eine Gesamtsumme der Kosten für Unterkunft hervor. Wie soll ich so aber nachvollziehen, ob nicht vielleicht doch zu wenig bewilligt wurde? Insbesondere wenn Sie feststellen, dass ihnen die Kosten der Unterkunft nur teilweise erstattet werden, sollten Sie Widerspruch einlegen und fordern, dass Ihnen genau aufgeschlüsselt wird, wie sich der Ihnen gewährte Betrag zusammen setzt. Darauf haben Sie ein Recht. Ich habe als Alleinstehender eine Wohnung von 54 Quadratmetern, deren Miete aber sehr niedrig ist und weit unter dem liegt, was in meiner Stadt gezahlt wird. In meinem Bewilligungsbescheid wurde mir nun nur die Miete für 45 Quadratmeter gezahlt. Lohnt sich da Widerspruch einzulegen? Auf jeden Fall, denn in den meisten sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten wird nicht nur beachtet, dass eine Einzelperson in der Regel nicht mehr als 45 Quadratmeter Wohnfläche haben sollte, sondern es wird zugleich berücksichtigt, wie hoch der Mietpreis pro Quadratmeter ist. Beide Positionen werden gemeinsam betrachtet, so dass die Kosten der Unterkunft auch dann voll erstattet werden, wenn die Wohnung zwar eigentlich zu groß, die Gesamtmiete aber vergleichsweise niedrig ist. In der Umkehrung wird ein relativ hoher Mietpreis pro Quadratmeter anerkannt, wenn die Wohnung weit unter der empfohlenen Größe liegt. 18

19 Ich habe bis Ende 2004 Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, wahrlich kein Betrag, mit dem man große Sprünge machen kann. So habe ich die mir vom Sozialamt überwiesenen Kosten für die Miete ab und an für andere Zwecke verbraucht, so dass Mietschulden entstanden. Das Sozialamt hat mir mehrfach angedroht, meine Miete direkt an den Vermieter zu überweisen. Wäre das mit den Bestimmungen des Datenschutzes zu vereinbaren, denn dann würde ja mein Vermieter erfahren, dass ich auf Stütze angewiesen bin? Auch zu Ihrer Frage hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen. Im 22 Abs 4 SGB II heißt es: Die Kosten für Heizung und Unterkunft sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist. Sie müssen also mit dieser Verfahrensweise rechnen, wenn Sie die Miete nicht zahlen und in Rückstand geraten. Krankenkassen Mein Mann und ich erhalten Arbeitslosengeld II. Nun soll ich gezwungen werden die AOK zu verlassen und mich bei meinem Mann, der Mitglied einer Ersatzkasse ist, familienversichern zu lassen. Ich möchte aber in der AOK bleiben. Kann man mich wirklich so unter Druck setzen? Man hat es ja versucht. Aber eine solche Praxis ist vom Gesetz nicht wirklich gedeckt. Sie haben, wenn Sie selbst Arbeitslosengeld II erhalten, selbstverständlich das Recht in der AOK zu bleiben. Vielleicht wollte die Behörde den für Sie zu entrichtenden Krankenkassenbeitrag sparen und Ihnen einreden, dass Sie ja dennoch den notwendigen Versicherungsschutz genießen. Aber das wäre ein Eingriff in Ihr Recht auf Wahl der Krankenkasse, den Sie nicht hinnehmen sollten. Im Übrigen wird durch eine derartige Praxis die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen weiter geschwächt. 19

20 Krankenversicherung Bis Ende 2004 erhielt ich Arbeitslosenhilfe und meine Beiträge für die Krankenkasse wurden von der Agentur für Arbeit bezahlt. Nunmehr erhalte ich kein Arbeitslosengeld II. Da ich zwar mit einem Partner zusammen lebe, wir aber nicht verheiratet sind, kommt für mich auch die Mitversicherung in der Krankenkasse meines Mannes nicht in Frage. Muss mein Partner daher die Kosten für meine Krankenversicherung tragen? Wird der Betrag wenigstens bei der Errechnung unseres Bedarfes berücksichtigt? Ihr Fall ist leider nicht selten. Es stimmt, Ihr Partner müsste Ihre Beiträge zur Krankenversicherung von seinem Einkommen bezahlen. Sollten Sie beide dadurch unter die errechnete Bedarfsgrenze geraten, würden Sie zumindest teilweise Arbeitslosengeld II erhalten, müssten dafür aber einen neuen Bewilligungsbescheid erwirken. Mehrbedarfszuschläge In meinem Bewilligungsbescheid ist ein Mehrbedarfszuschlag wegen Sonderernährung von 10 Prozent des Regelsatzes angerechnet worden. Dieser Betrag reicht aber in keiner Weise aus, um die durch Sonderernährung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen auch nur annähernd auszugleichen. Lohnt sich daher ein Widerspruch, um einen höheren Mehrbedarfszuschlag zu erlangen? Sie sollten auf jeden Fall Widerspruch einlegen und dem Schreiben eine detaillierte Kostenaufstellung für die zusätzlich notwendige Ernährung beifügen. Der Gesetzgeber hat im 21 Abs 5 SGB II festgelegt: Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Ob die Ihnen zugebilligten 10 Prozent als angemessen anzusehen sind, müsste im Widerspruchsverfahren geprüft werden. Dabei sollten Sie auf jeden Fall verlangen, dass die Entscheidung begründet wird. Der Vollständigkeit halber fügen wir an, dass die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs die Höhe des Regelsatzes nicht übersteigen darf ( 21 Abs 6 SGB II). 20

21 Mietzahlung Werden mir die Kosten für Unterkunft überwiesen oder erhält diese der Vermieter direkt? In der Regel werden die Kosten der Unterkunft Ihnen überwiesen. Davon kann nur dann abgewichen werden, wenn Sie diese Gelder für andere Zwecke verwenden und Ihre Miete nicht pünktlich zahlen. Nebenjob Als ehemaliger Empfänger von Arbeitslosenhilfe hatte ich einen Nebenjob, für den ich bis zu 165 EUR monatlich erhielt. Diesen Nebenjob habe ich auch im Antrag auf Arbeitslosengeld II angegeben. Aus dem Bewilligungsbescheid geht hervor, dass mir von diesem Verdienst nur ein geringer Teil bleibt. Lohnt sich da überhaupt noch so ein Nebenjob? Zunächst entspricht es noch dem Gesetz, dass nur 15 Prozent ihres Nebenverdienstes nicht auf Ihr Einkommen angerechnet werden, so dass sich faktisch Ihr Regelsatz des Arbeitslosengeldes II entsprechend verringert. Widerspruch würde sich nur lohnen, wenn bei Ihnen etwa die gesamten 165 EUR angerechnet wären. Dennoch wollen wir Ihnen nicht empfehlen Ihren Nebenjob zu kündigen, weil das Sanktionen nach sich ziehen kann. Ab 1. Oktober 2005 tritt eine Neuregelung in Kraft, nach der die ersten 100 EUR vom Verdienst aus einem Nebenjob nicht mehr auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II angerechnet werden. Generell möchten wir jedoch anfügen: Wir haben zwar Verständnis, dass Langzeitarbeitslose in solchen Nebenjobs einen gewissen Ausweg sehen. Volkswirtschaftlich betrachtet sind solche Tätigkeiten jedoch äußerst problematisch, weil so mehr und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet werden. Ombudsrat Hat es Sinn, dass ich mich wegen meiner Kritik an Hartz IV an 21

22 den Ombudsrat, über den in der letzten Zeit öfter berichtet wurde, wende? Dem Ombudsrat beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, gehören drei pensionierte Politiker, darunter der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf an. Noch im Januar, als Hartz IV gerade startete, verkündete Biedenkopf bereits den Erfolg dieser so genannten Reform, weil es kaum Eingaben an diese Alibibehörde gab. Inzwischen soll es mehr als Anfragen und Eingaben geben, wahrlich keine geringe Zahl. Im Zwischenbericht dieses Ombudsrates von Juni 2005 wurden zwar einige Veränderungsvorschläge unterbreitet. Aber es steht in den Sternen, ob diese jemals umgesetzt werden. Dennoch sollte man sich an dieses relativ einflusslose Gremium wenden, schon um dessen Mitgliedern zu beweisen, dass Hartz IV nicht widerspruchslos hingenommen wird. Regelsatz Meine Schwester ist allein stehend und erhält 331 EUR Arbeitslosengeld II. Im Bescheid für mich und meinen Mann sind zusammen aber nur 596 EUR vermerkt. Ist das nicht ein Rechenfehler? Nein, es entspricht der Gesetzeslage. Danach erhält ein allein stehender Hilfebedürftiger in der Tat 331 EUR, volljährige Partner jeweils nur 298 EUR, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 199 EUR sowie Kinder ab Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 265 EUR. Den gegenwärtigen Regelsatz halten wir generell für wesentlich zu niedrig. Daher fordert die Linkspartei. PDS für eine Einzelperson 420 EUR in Ost und West. Ich habe meinen Bewilligungsbescheid geprüft und festgestellt, dass er den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dennoch bin ich damit nicht einverstanden, denn als Alleinstehende kann ich doch von den 331 EUR nicht leben. Ist deshalb ein Widerspruch sinnvoll? Wenn der Bescheid den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dürfte der 22

23 Widerspruch abgelehnt werden. Sie haben dann aber die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Sozialgericht, dessen Entscheidung wir freilich nicht vorgreifen können. Allerdings sind wir der Auffassung, dass vom gegenwärtig gültigen Regelsatz keine vernünftige Lebensführung möglich ist. Rente Ich erhalte eine relativ hohe Rente. Meine Frau ist noch im erwerbsfähigen Alter und hat daher einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Im Bewilligungsbescheid steht nun, dass sie keine Leistungen erhält. Wie kann es sein, dass wir beide nur von meiner Rente leben sollen. Altersrente ist Einkommen und wird daher bei der Errechnung des Bedarfs für Sie und Ihre Frau berücksichtigt. Es kann daher durchaus sein, dass Ihre Frau deshalb keine finanziellen Leistungen nach dem SGB II erhält. Sie sollten allerdings die Angaben im Bescheid genau prüfen und Sie haben das Recht sich genau begründen zu lassen, weshalb Ihre Frau keine Leistungen erhält. Es kann daher sinnvoll sein, wenn Ihre Frau Widerspruch einlegt. Gleiche Regelungen gelten auch für Erwerbsminderungsrenten. Rentenversicherungsbeiträge Da mein Mann zu viel Einkommen hat, erhalte ich kein Arbeitslosengeld II, muss mich in bestimmten Abständen aber dennoch bei der Arbeitsagentur melden, obwohl ich kaum Aussicht auf Vermittlung eines Jobs habe. Mir wurde aber gesagt, dass die Arbeitsagentur für mich ja Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Trifft das zu? Das trifft nicht zu. Melden Sie sich dennoch bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Damit erwerben Sie wenigstens Anspruchszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem wollen wir nicht völlig ausschließen, dass Sie ein Arbeitsangebot erhalten, selbst wenn die Chancen in den neuen Bundesländern gegenwärtig eher gering sind. 23

24 Rückforderungen Ich habe gegenwärtig eine ABM mit monatlichen Leistungen von 800 EUR. Meine Frau und ich haben einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt, zumal meine ABM bald ausläuft. Im Bewilligungsbescheid erhalten wir beide den vollen Regelsatz sowie die Kosten der Unterkunft. Liegt da nicht ein Fehler vor? Das ist offensichtlich so. Wer mehr Leistungen erhält, als ihm nach Gesetz zustehen, muss sich auf Rückforderungen einstellen. Schulden Durch den Bezug von Arbeitslosengeld II erhalte ich weniger Geld als bisher. Vom bisherigen Arbeitslosengeld konnte ich wenigstens einen Teil meiner Schulden begleichen. Was kann ich nun tun? Im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II werden Schulden nicht übernommen. Eine Ausnahme kann es eventuell bei Mietschulden geben, wenn ansonsten der Verlust der Wohnung droht. Sowohl Arbeitslosengeld II als auch Sozialgeld werden nur für Gegenwart und Zukunft gewährt. Sie dienen daher weder dem Zweck der Entschuldung des Hilfebedürftigen noch der Vermögensbildung. Schwangerschaft Mein Mann und ich erwarten das zweite Kind. Gegenwärtig haben wir eine Wohnung von 70 Quadratmetern. Uns wurde nun gesagt, dass wir umziehen sollen, weil die Wohnung für drei Personen zu groß ist. Aber wir sind doch bald vier und dann hätten wir doch wieder eine angemessene Wohnung. Müssen wir wirklich umziehen? Die Auskunft, die Sie erhalten haben, ist für uns unverständlich und zeugt von völlig überzogenem Bürokratismus. Wir sollten doch froh sein, wenn Kinder geboren werden und den Familien nicht weitere Steine in den Weg legen. Sie 24

25 können auf einer Einzelfallprüfung bestehen und sollten auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Sozialgerichte Wer ist eigentlich zuständig für Klagen zu Bescheiden über Arbeitslosengeld II? Gegen Bescheide können Sie nicht ohne weiteres klagen. Zunächst müssen Sie bei der ausstellenden Behörde Ihres Bescheides Widerspruch einlegen. Sollte dieser abschlägig behandelt werden, besteht das Recht zur Klage. Dafür sind dann die Sozialgerichte zuständig. In Sachsen gibt es für die erste Instanz drei Sozialgerichte mit Sitz in * Chemnitz Parkstr. 28, Tel.: Fax: * Dresden Löbtauer Str. 4 Tel.: Fax: * Leipzig Berliner Str. 11 Tel.: Fax: Unterhaltspflicht Bisher hatte ich eine relativ hohe Arbeitslosenhilfe, von der ich auch Unterhalt für meine minderjährige Tochter, die bei meiner geschiedenen Frau lebt, zahlen konnte. Nunmehr bekomme ich den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II. Kann mir da noch eine Unterhaltszahlung zugemutet werden? Leider ist Ihre Situation nicht so selten. Viele Väter haben uns gegenüber ihr großes Bedauern geäußert, weil sie für ihre Kinder keinen Unterhalt mehr zahlen können. Ihre geschiedene Frau kann beim zuständigen Jugendamt dann Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn die Tochter das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Unterhaltsvorschuss wird jedoch maximal für 60 Monate gezahlt. 25

26 Ich habe eine 13-jährige Tochter, die bei meiner geschiedenen Frau lebt, die einen neuen Partner hat. Da ich gut verdiene, zahle ich pünktlich relativ hohen Unterhalt für meine Tochter. Nun habe ich erfahren, dass meine Unterhaltsleistung auf das Einkommen der neuen Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Ist das rechtens? Das ist zumindest umstritten und wird sicher juristisch zu prüfen und zu entscheiden sein. Denn das Unterhaltsgesetz bestimmt, dass durch die Unterhaltszahlung das Kind den gleichen Lebensstandard wie der Zahlungspflichtige haben soll. Dieser Grundsatz wird nun völlig ausgehebelt, wenn im Zuge von Hartz IV für das Kind nur ein geringer Betrag bleibt. Veränderungen Ich habe meinen Bewilligungsbescheid schon Ende November erhalten. Inzwischen ist mir eine Mieterhöhung mitgeteilt worden. Muss ich diese Mieterhöhung selbst tragen oder kann mein Bescheid noch verändert werden? Sie sollten diese Veränderung umgehend mitteilen und als Beweis eine Kopie des Schreibens Ihres Vermieters beilegen. In diesem Fall muss Ihr Bescheid in Bezug auf die Höhe der Kosten für Unterkunft geändert werden, so dass Sie die Mieterhöhung dann nicht selbst tragen müssen, wenn die Miete noch als angemessen für ihre Kommune gilt. Uns liegen allerdings Informationen vor, dass in einer Reihe von Gemeinden Vermieter die Miete im Zuge von Hartz IV angehoben haben. Im Übrigen müssen sie alle Veränderungen umgehend mitteilen, insbesondere dann, wenn sie Einfluss auf die Höhe des Ihnen bewilligten Arbeitslosengeldes II haben. Das kann sein, wenn Sie beispielsweise einen Minijob erlangen sollten oder sich das Einkommen des Partners verändert. Verhütungsmittel Bis Ende 2004 habe ich laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo- 26

27 gen; deshalb wurden mir die Kosten für die Pille erstattet. Mit dem Übergang zum Arbeitslosengeld II ist das nicht mehr so. Will der Staat damit die Geburtenzahl steigern? Ihre Information trifft zu. Die Kosten für die Pille sind aus dem Regelsatz, den Sie erhalten, zu bestreiten. Sie haben sicher Verständnis, dass wir Ihre Spekulation hinsichtlich eventueller Überlegungen des Staates nicht kommentieren. Wir haben allerdings den Eindruck, dass der Gesetzgeber bewusst oder unbewusst eine Reihe von Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes nicht ausreichend erkannt hat. Auf Ihr Beispiel zurückkommend könnte es durchaus sein, dass höhere Kosten auf die gesetzlichen Krankenkassen zukommen, weil diese die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nach wie vor übernehmen. Vermögen Obwohl ich durch die Auflösung meiner Lebensversicherung sehr große Verluste haben würde, soll ich diese jetzt verwerten. Kann man mich dazu zwingen? Legen Sie Widerspruch ein. Als Vermögen sind ausdrücklich nicht zu berücksichtigen: Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Dabei ist es allerdings unerheblich, in welchem Umfang künftig Gewinn- und Renditeaussichten durch die Verwertung verloren gehen. Maßgeblich ist der aktuelle Wert des Vermögensgegenstandes. Würde durch die Verwertung ein Verlust von mehr als 10 Prozent entstehen, dann gilt die Verwertung als unwirtschaftlich. Bei Aktien, Aktienfonds oder ähnlichen Anlagen (insbesondere solchen mit Tageskurs) ist eine gewisses Risiko gegeben. Solche Anlage ist daher, unabhängig vom früheren Kaufpreis, als Vermögen zu berücksichtigen. Eine besondere Härte liegt auch dann vor, wenn der Hilfebedürftige bei dem zumutbar verwertbaren Vermögen in absehbarer Zeit einen höheren Erlös erzielen kann (z. B. Prämiensparen oder Lebensversicherung kurz vor der Fälligkeit). Obwohl meine Familie schon seit langem den Kauf eines Eigenheimes plant und dafür auch bereits einen Makler beauftragt hat, 27

28 sollen wir nun den angesparten Betrag bis zur so genannten Schongrenze aufbrauchen. Kann das wirklich von uns verlangt werden? Legen Sie Widerspruch ein. Vermögen ist ausdrücklich nicht zu berücksichtigen, so lange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstückes von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder Pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung dieses Vermögens gefährdet würde. Versicherungen In meinem Bewilligungsbescheid finde ich keine Angaben darüber, ob mir die monatlichen Kosten für bestimmte Versicherungen erstattet werden. Insbesondere geht es mir um Haftpflicht- und Hausratversicherung. Wie verhält es sich damit? Sollten in Ihrem Bescheid die Freibeträge für Versicherungen nicht enthalten sein, müssten Sie das anmahnen und ggf. Widerspruch einlegen. Vermögen minderjähriger Kinder Meine Tochter ist 15 und hat von ihren Großeltern in den letzten Jahren oft größere Geldgeschenke bekommen, so dass sie jetzt ein Vermögen von rund Euro hat. Daher bekomme ich vorläufig kein Arbeitslosengeld II, weil mir dieses Vermögen mit angerechnet wird. Kann es wirklich sein, dass ich auf Kosten meiner minderjährigen Tochter leben muss? Auch wir halten das für ungerecht. Aber das Gesetz legt fest, dass Ihre Tochter, die ja zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, nur ein Vermögen in Höhe von EUR haben darf. 28

29 Verzögerung der Auszahlung von Arbeitslosengeld II Mein Bewilligungsbescheid war nur drei Monate befristet. Einen Neuantrag habe ich erst sehr spät erhalten. Nun steht die Auszahlung der mir zustehenden Bezüge schon zwei Wochen aus. Ich bin aber dringend auf das Geld angewiesen, zumal zum jeweils 1. des Monats die Mietüberweisung fällig ist. Was soll ich tun? Die von Ihnen geschilderte Situation ist in Sachsen leider kein Einzelfall. So musste die sächsische Landesregierung einräumen, dass die Stadt Leipzig von solchen Verzögerungen Mitte 2005 besonders stark betroffen war. Aber auch aus dem Landkreis Mittweida liegen ähnliche Meldungen vor. Begründet wird die Verzögerung bei der Auszahlung durch angebliche Computerpannen oder durch die Überlastung des zuständigen Personals. Sie können nur immer wieder bei der Behörde vorsprechen und zumindest auf eine Abschlagszahlung drängen. Sollten Ihnen dadurch zusätzliche Ausgaben entstehen, müssen Sie diese geltend machen. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch ( 839 Abs 1 Satz 1) kommt dafür die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde auf. Widerspruch In meinem Bewilligungsbescheid werden verschiedene Positionen überhaupt nicht begründet. Außerdem meine ich, dass man von der gewährten Regelleistung überhaupt nicht leben kann. Ich würde mich gern dagegen wehren. Was ist dafür der geeignete Weg? Wenn Sie mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit des Widerspruches, der an die Behörde zu richten ist, die Ihren Bescheid ausgestellt hat. Ein Widerspruch ist nicht an eine besondere Form gebunden, muss eigentlich nicht einmal schriftlich erfolgen, sondern kann bei der zuständigen Behörde auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir halten allerdings die schriftliche Widerspruchsform für sicherer. In jedem Falle sollten Sie sich den Eingang Ihres Widerspruches schriftlich bestätigen lassen. Bei der Abfassung eines Widerspruches kann von Ihnen nicht erwartet werden, dass Sie eine lupenreine juristische Begründung abgeben. Es muss jedoch deutlich werden, dass und warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind und 29

30 eine Änderung erwarten. Begründungen des Widerspruches sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, sollten aber dennoch erfolgen, um Ihren Einwendungen mehr Nachdruck zu verleihen. Schon bis Mitte April dieses Jahres hatten in Sachsen von Hartz IV Betroffene Widerspruch eingelegt. Von den bis Ende April bearbeiteten Widersprüchen waren mehr als die Hälfte für den Beschwerdeführer erfolgreich. Die Erfolgsquote liegt damit wesentlich höher als bei früheren Einsprüchen bei Sozialhilfe. Widerspruchsfristen Gegen meinen Bewilligungsbescheid habe ich schon vor mehr als vier Monaten Widerspruch eingelegt, der immer noch nicht beschieden ist. Wie lange muss ich eigentlich auf eine Antwort warten? Die Bearbeitungsfrist für Widersprüche ist vom Gesetzgeber auf drei Monate festgelegt worden ( 88 Abs 2 Sozialgerichtsgesetz). Wir wissen allerdings, dass bei der Bearbeitung von Widersprüchen zu Hartz IV in Sachsen erhebliche Bearbeitungsrückstände bestehen. Wenn die Bearbeitungsfrist überschritten ist, kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. Nicht einverstanden sind wir mit der Stellungnahme zu einer Petition an den Sächsischen Landtag, in der faktisch die Gründe für eine Fristüberschreitung hingenommen werden. Aus unserer Sicht handelt es sich um einen eindeutigen Gesetzesverstoß. Daher müssen die Widerspruchsstellen personell verstärkt werden. Einen entsprechenden Antrag hat beispielsweise die PDS-Fraktion im Leipziger Stadtrat gestellt. Wohneigentum Wir haben uns Mitte der neunziger Jahre ein Eigenheim gebaut. Nun sind mein Mann und ich auf Arbeitslosengeld II angewiesen, haben aber noch einen ziemlich großen Kredit zu tilgen. Wir haben deshalb Sorge, aus unserem Haus ausziehen zu müssen, weil die 30

31 Bank es sicher versteigern wird. Was können wir tun? Zunächst trifft es zu, dass in den für Sie bewilligten Kosten der Unterkunft keine Zahlungen für die Tilgung von Krediten enthalten sind, sondern lediglich Zinsen übernommen werden. Sie sollten sich deshalb auf jeden Fall mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und versuchen eine Stundung der Kreditraten zu erwirken. Es könnte ja sein, dass Sie oder Ihr Mann in Zukunft wieder eine Existenz sichernde Arbeit erhalten und damit in der Lage wären die Tilgungsraten des Kredites zu zahlen. Das von Ihnen geschilderte Problem betrifft leider nicht wenige Haushalte. Wir haben im Übrigen die sächsische Staatsregierung aufgefordert nach Wegen zu suchen, wie Menschen wie Ihnen geholfen werden kann, so dass es im Zuge von Hartz IV nicht zu massenhaften Zwangsversteigerungen kommt. In der Pflicht sehen wir auch die Sächsische Aufbaubank, die sehr viele Baukredite ausgereicht hat und der Aufsicht durch die sächsische Regierung unterliegt. Aus unserem Bewilligungsbescheid geht hervor, dass wir nur einen Teil der Kosten für Unterkunft für unser selbst genutztes Haus erhalten. Außerdem ist im Bescheid nur ein Gesamtbetrag erhalten, so dass wir nicht nachprüfen können, wie sich dieser zusammensetzt. Können wir eine Aufschlüsselung verlangen? Das sollten Sie sogar. In einem Widerspruchsschreiben müssten Sie die Aufschlüsselung der Ihnen zugebilligten Kosten der Unterkunft verlangen und ggf. die Höhe anzweifeln. Wir haben immer wieder festgestellt, dass die gewährten Kosten der Unterkunft für selbst genutztes Wohneigentum meist erheblich unter den Beträgen liegen, die Mietern gewährt werden. Sie müssen allerdings detailliert nachweisen, welche Kosten Sie wirklich haben. Zurückziehen von Widersprüchen Ich habe gegen meinen Erstbescheid vor der ARGE Widerspruch eingelegt, über den immer noch nicht entschieden ist. Da der Bescheid nur für drei Monate befristet war, musste ich einen neuen Antrag stellen. Die zuständige Mitarbeiterin hat mich aufgefordert, den Widerspruch zurück zu nehmen, da ich ansonsten keine weite- 31

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