Vorwort der Herausgeber
|
|
- Eugen Bruhn
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort der Herausgeber 5 Vorwort der Herausgeber Die richtigen Strategien sind entscheidend für den Erfolg eines Rechtsanwalts. Es hat sich gezeigt, dass alle erfolgreichen Anwälte zwei parallele Anwaltsstrategien anwenden: Zum einen eine vom Typ und den persönlichen Präferenzen abhängige individuelle Karrierestrategie, die sich in der Ausrichtung und Organisation der Tätigkeit sowie in der Spezialisierung manifestiert. Zum anderen wenden sie die Strategie an, überlegenes Wissen optimal in der Praxis einzusetzen. Auf dieser Erkenntnis basiert die Fachbuchreihe Anwaltsstrategien. Sie unterstützt den Leser bei der Entwicklung und Anwendung der notwendigen individuellen Karrierestrategie durch die an den Fachanwaltschaften ausgerichteten Bände zu den Spezialgebieten, wie z. B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht. Daneben vermitteln weitere Bände der Reihe das gesamte Anwalts-Know-how, damit der Leser wie jeder erfolgreiche Anwalt die Strategie der Anwendung des notwendigen überlegenen Wissens anwenden kann. Erfolg im Anwaltsberuf setzt die Anwendung des Fachwissens voraus, das mit der Reihe Anwaltsstrategien vermittelt wird. Gemeinsam mit vielen Kooperationspartnern unterstützen die Herausgeber den Leser bei der Aneignung dieses Fachwissens mit Rat und Tat und dem zusätzlich angebotenen Fortbildungsprogramm. Dies kommt besonders neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugute, die sich auf dem juristischen Markt gegen harte Konkurrenz durchsetzen und bewähren müssen. Die neue Reihe Anwaltsstrategien bietet jetzt erstmals eine umfassende Unterstützung auf diesem Weg: Die Bände vermitteln das Know-how für einen erfolgreichen Start in den Anwaltsberuf und ermöglichen es Berufsanfängern, das im Referendariat erlernte Wissen praxisgerecht umzusetzen. Durch die konzentrierte Darstellung erleichtern die Anwaltsstrategien auch erfahrenen Rechtsanwälten das Auffrischen ihres Wissens. Der Erfolg im anwaltlichen Markt beruht aber nicht allein auf der Fähigkeit, Mandate in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht optimal zu bearbeiten. Deshalb bieten die Anwaltsstrategien mehr als nur Recht: Sie ermöglichen dem Rechtsanwalt nicht nur ein effizientes Kanzleimanagement, sondern auch die nötige Absicherung seiner finanziellen Basis sowie eine erfolgreiche Mandantenakquise. Damit verbessern die neuen Ratgeber insbesondere die Marktchancen der Leser und helfen ihnen, Anfängerfehler zu vermeiden.
2 6 Vorwort der Herausgeber Es wurde darauf geachtet, dass die Einzelbände einen kompakten Umfang von 120 bis 180 Seiten haben und preisgünstig sind. Ein durchgängiges Gliederungskonzept ermöglicht den gezielten und schnellen Zugriff auf konkrete Problemstellungen. Die Buchreihe besticht durch ein klares Gesamtkonzept und strukturierte Themenmodule. Jeder Band deckt ein bestimmtes Themengebiet zuverlässig und kompetent ab. Die bänderübergreifende Vernetzung der Themen bietet eine lückenlose Basis für den Berufsstart. Die Autoren der Reihe, selbst erfolgreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, geben Expertentipps, stellen dem Leser Musterformulierungen sowie mandatsbezogene Anwaltstricks, Formulierungs- und Fallbeispiele aus ihrer Anwaltspraxis zur Verfügung, die sowohl jungen als auch erfahrenen Anwälten beim Einstieg in die Rechtsmaterie und bei deren Anwendung in der Praxis helfen. Optimal ergänzt werden die Bände durch thematisch abgestimmte Präsenz- und Online-Seminare, die unter abrufbar sind. Die Herausgeber sind Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und bringen ihre langjährige Erfahrung aus ihrer Anwaltstätigkeit ein, die sie im Rahmen von juristischen Aus- und Fortbildungsseminaren vermitteln. Sie sind darüber hinaus an den Standardwerken Anwaltsrecht I und Anwaltsrecht II für Rechtsreferendare beteiligt und engagieren sich als Experten im Bereich der Anwaltsaus- und -fortbildung in dem von ihnen gegründeten IAAD Institut für Anwaltsstrategien Axmann Degen ( Wir danken den Autorinnen und Autoren für deren engagierte Mitarbeit sowie dem Richard Boorberg Verlag, insbesondere der dort zuständigen Lektorin, Frau Rechtsanwältin Stefanie Assmann, für die schnelle und professionelle Unterstützung im Rahmen der Umsetzung der neuen Reihe. Das Herausgeber- und Autorenteam wünscht den Lesern viel Erfolg im Anwaltsberuf gemäß dem gemeinsamen Motto Vom Start weg gut: Anwaltsstrategien das Powerpaket für erfolgreiche Anwälte! Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen
3 Vorwort 7 Vorwort Die Bedeutung des Erbrechts hat in den vergangenen Jahren berechtigterweise rasant zugenommen. Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts ist nicht erst seit der sogenannten Erbengeneration beträchtlich. Jedes Jahr werden Milliardenbeträge vererbt. Das Pflichteilsrecht nimmt in der Beratungspraxis den bedeutesten Stellenwert ein. Weder eine Testamentsgestaltung noch eine Nachfolgeberatung oder eine Erbauseinandersetzung ist ohne Berücksichtigung des Pflichtteilsrecht denkbar. Dieses Buch wendet sich an Rechtsanwender, die einen Einblick in die anwaltliche Rechtsberatung im Pflichtteilsrecht erhalten möchten. Gleichzeitig soll es den Rechtsanwender bei der praktischen Bearbeitung der pflichtteilsrechtlichen Fälle unterstützen. Daher sind die entsprechenden Problemstellungen mit konkreten Rechenbeispiele zu Veranschaulichung versehen. Das Buch orientiert sich an die Praxisarbeit der anwaltlichen Arbeit und enthält die Strategien des Anwalts zur praktischen Mandatsbearbeitung. Stuttgart, im Juli 2007 Hans Christian Blum
4 8 Vorwort
5 Inhaltsverzeichnis 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber 5 Vorwort 7 Literaturverzeichnis 13 A. Der Pflichteilsanspruch 15 I. Kreis der Pflichtteilsberechtigten 15 II. Ermittlung der Pflichtteilsquote Quote des Pflichtteilsberechtigten Pflichtteilsquote des Ehegatten 17 III. Pflichtteil trotz Zuwendung des Erblassers Restpflichtteilsanspruch 2305 BGB Pflichtteil nach 2306 BGB 18 a. Die Falllagen des 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB 19 b. Die Falllagen des 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB 20 c. Quoten- und Werttheorie Zuwendung eines Vermächtnisses 2307 BGB 22 B. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch Auskunftsanspruch 24 a. Bankvermögen 24 b. Schenkungen zu Lebzeiten 25 c. Anstandsschenkungen 26 d. Einsichtsrechte Auskunftsberechtigte Auskunftsschuldner Form der Auskunftserteilung Wertermittlungsanspruch Prozessuale Geltendmachung 33 C. Feststellung des Nachlassbestandes 36 I. Aktivbestand des Nachlasses 36 II. ABC der Aktiva 37 III. Passivbestand des Nachlasses 40 IV. ABC der Passiva 41 D. Bewertung der Nachlassgegenstände 46 I. Grundsätze der Bewertung 46 II. Bewertungsmethoden 47 III. Wertbestimmungen durch den Erblasser 48 E. Anrechnung im Pflichtteilsrecht 49 I. Anrechnungspflichtteil 49 II. Voraussetzungen der Anrechnungspflicht 49 III. Wirkung der Anrechnungspflicht 50 IV. Anrechnungspflicht für fremden Vorempfang 52
6 10 Inhaltsverzeichnis F. Ausgleichung im Pflichtteilsrecht 54 I. Mehrere Abkömmlinge 54 II. Ausgleichungspflichtige Zuwendungen 55 III. Berechnung des Ausgleichungspflichtteils Ausgleichung nach 2050 Abs. 1 BGB Ausgleichung bei Ehegatten Ausgleichung nach 2316 i.v.m. 2057a BGB 59 G. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch 60 I. Rechtsnatur des Pflichtteilsergänzungsanspruchs 60 II. Voraussetzungen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs Gläubiger Schuldner Schenkung Einzelfälle 62 a. Anstands- und Pflichtschenkungen 2330 BGB 62 b. Gemischte Schenkung 64 c. Ehebezogene (unbenannte) Zuwendungen 65 d. Abfindungen für Erb- und Pflichtteilsverzicht 66 e. Lebensversicherungen 66 aa. Nachlasszugehörigkeit 67 bb. Bemessungsgrundlage und Ausschlussfrist 68 f. Stiftungen 70 g. Personengesellschaften 71 h. Kapitalgesellschaften 74 i. Bäuerliche Hofübergabe 74 III. Bewertung der ergänzungspflichtigen Schenkungen Verbrauchbare Sachen Nicht verbrauchbare Sachen Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts Übernahme von Schulden und Grundpfandrechten 79 IV. Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruches Ausführliche Berechnung Vereinfachte Berechnung Verkürzte Berechnung 81 V. Zeitliche Begrenzung des Ergänzungsanspruches Nießbrauch Rentenlast Wohnrecht Rückerwerbsrechte Schenkungen an Ehegatten 84 VI. Beweislast, Prozessuales 85 H. Der Ergänzungsanspruch des Erben 2326 BGB 87 I. Erbeinsetzung des Pflichtteilsberechtigten 87 II. Voraussetzungen des 2326 BGB Kürzung nach 2326 Satz 2 BGB Anwendung der Quoten- oder Werttheorie 88 III. Beschränkungen und Beschwerungen 89
7 Inhaltsverzeichnis 11 I. Der beschenkte Pflichtteilsberechtigte 2327 BGB 92 I. Zweck der Anrechnung 92 II. Voraussetzungen der Eigengeschenke 92 III. Anrechnungsfälle der Eigengeschenke Eigengeschenk ohne Anrechnungspflicht Eigengeschenk mit Anrechnungspflicht 95 IV. Beweislast, Verfahrensfragen 97 J. Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten 2329 BGB 98 I. Voraussetzungen des Anspruchs gegen den Beschenkten 98 II. Fehlende Haftung des Erben 99 III. Die Haftung nach 2329 BGB 100 IV. Verfahrensfragen 102 K. Einwendungen des Pflichtteilsberechtigten 104 I. Pflichtteilsunwürdigkeit 104 II. Pflichtteilsentziehung 105 III. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Voraussetzungen der Beschränkung in guter Absicht Beschränkungsmöglichkeiten des Erblassers 109 a. Einsetzung von Nacherben 109 b. Anordnung eines Nachvermächtnisses 109 c. Anordnung der Testamentsvollstreckung 110 IV. Kürzungsrechte im Pflichtteilsrecht Kürzungsrecht nach 2318 Abs. 1 BGB Kürzungsbefugnis nach 2318 Abs. 2 BGB Kürzungsbefugnis nach 2318 Abs. 3 BGB Zusammentreffen der Kürzungsrechte 117 V. Einrede nach 2319 BGB 117 VI. Einrede nach 2328 BGB 118 VII. Einrede nach 2316 i.v.m. 2057a BGB 120 VIII.Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses 122 IX. Stundung des Pflichtteilsanspruches 123 L. Pflichtteilsanspruch im Sozialhilferecht 125 M. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs 126 N. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht 127 O. Reform des Pflichtteilsrechts 128 I. Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe 128 II. Erleichterung der Stundungsmöglichkeiten 129 III. Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch 129 IV. Änderung der Anrechungsbestimmung 129 V. Bessere Honorierung von Pflegeleistungen 130 Stichwortverzeichnis 131
Anwaltsstrategien zur Vergütungsabrechnung
3 Anwaltsstrategien zur Vergütungsabrechnung Teil I: RVG GKG von Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann, Stuttgart Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und Rechtsfachwirtin Carmen Rothenbacher, Konstanz
MehrAnwaltsstrategien beim Kanzleimarketing
3 Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing Mandantenakquise, Werberecht und Spezialisierungen von Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann, Stuttgart Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und Rechtsanwalt
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrVorwort der Herausgeber
0AnwStr.Buch : Titelei.pod 5 07-09-11 14:43:13 -pc9- pc9 Vorwort der Herausgeber 5 Vorwort der Herausgeber Die richtigen Strategien sind entscheidend für den Erfolg eines Rechtsanwalts. Es hat sich gezeigt,
MehrPflichtteilsergänzung
Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Teil 2 Die Erbfolge A. Die gesetzliche Erbfolge... 17 I. Überblick... 17 II. Grundsätze... 17 1. Universalsukzession... 17 2. Erbfähigkeit...
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrErben und Vererben mit Kindern
Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem
Mehr"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE"
"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE" FAMILY MANAGEMENT BANKHAUS SPÄNGLER WirtschaftsBlatt UNTERNEHMENSNACHFOLGE DIE AUFGABE VIELVERSPRECHEND MEISTERN 03. März 2016 RECHTSANWALT DDR. ALEXANDER
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
Mehr1 von 5 18.09.2014 08:50
1 von 5 18.09.2014 08:50 AnwaltZertifikatOnline - Fortbildung für Rechtsanwälte Dokument Autor: Datum: 24.01.2014 Nicola Dissel-Schneider, RA in Quelle: Normen: 2305 BGB, 2305 BGB, 2303 BGB, 1931 BGB,
MehrTestament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth
Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...
MehrBUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT
BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL Der Vater stirbt und hinterlässt Ehefrau und mehrere Kinder aus zwei Ehen. Er hat kein Testament gemacht. Was wird aus seinem Einfamilienhaus,
MehrDer Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
Gartenstraße 14 26122 Oldenburg T: 0441 361 333 0 F: 0441 361 333 22 E: info@hillmann-partner.de 17. Juni 2015 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrErste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen
Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrUnternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung
Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrStellungnahme. der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. zu dem Referentenentwurf
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Bundesgeschäftsstelle Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Tel.: (0 64 21) 491 0, Fax: 491 213 e-mail: recht@lebenshilfe.de Internet:
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017
ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017 Änderungen bei der Grunderwerbssteuer Ab 1.1.2016 wird bei Erbschaften und Schenkungen der (höhere) Verkehrswert (Ermittlung via Immobilienpreisspiegel
MehrOrtenauer Erbrechtstage
Übergabevertrag Testament Erbschaftssteuer Ortenauer Erbrechtstage Pflichtteilsanspruch Schenkung Das neue Erbrecht Das Neue Erbrecht Rechtsanwalt Markus Arendt Morstadt Arendt Anwaltspartnerschaft, Offenburg
MehrKapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen
7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden
MehrThema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien
Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig
MehrDas Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II
Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrPlötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrChristiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Zollner Rechtsberatung Seite 3 Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilian-Universität in
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Pflichtteilsrechte 25. Juni 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Funktion des Pflichtteilsrechts Das Pflichtteilsrecht garantiert allen Abkömmlingen, den Eltern sowie dem Ehegatten/eingetragenen
MehrDas liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrGEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.
GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
MehrErbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008
Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abfindungen Gesellschaftsrecht 1/08 10 Vererblichkeit: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch 1/08 18 Abgabenordnung Änderungen des 42AO, die
MehrErbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater
Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt
MehrHerzlich Willkommen zu Erben im Wandel
1 Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 2 Warum gibt es uns erst jetzt? Das haben wir uns auch gefragt und deshalb die Sache selbst in die Hand genommen. Bonner ErbrechtsTag e.v. = www.bonn-erbt.de Denn:
MehrJetzt gibt es viel zu regeln.
Informationen zur Nachlassabwicklung Jetzt gibt es viel zu regeln. Alles, was Sie über Erbrecht und Immobilienveräußerungen wissen sollten. Informationen zum Thema Nachlassabwicklung Es gibt Dinge, die
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrG. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.
Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrKomplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse.
IHR GUTES RECHT. Komplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse. RECHT HABEN. RECHT BEKOMMEN. Unsere Gesetze werden immer komplexer und undurchschaubarer. Es gibt ständig Änderungen, Zusätze
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDie Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht
Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)
MehrDeutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015
Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrAlarm für Thomas Britzger
Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht
MehrOUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten
Outsourcing Advisor Bewerten Sie Ihre Unternehmensanwendungen auf Global Sourcing Eignung, Wirtschaftlichkeit und wählen Sie den idealen Dienstleister aus. OUTSOURCING ADVISOR Der Outsourcing Advisor ist
MehrGRUNDMANN HÄNTZSCHEL. Arbeitsrecht. Urheberrecht. Erbrecht. Grundstücksrecht. www.hgra.de. So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto:
GRUNDMANN HÄNTZSCHEL So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto: R E C H T S A N W Ä LT E Fahren Sie Richtung Zentrum bis auf den Innenstadtring. Vom Innenstadtring biegen Sie in den Ranstädter Steinweg/
MehrII. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1.
Inhalt A. Systematische Stellung und Allgemeines... 13 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 13 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 13 III. Formen des Ausgleichs... 15 1. Fälle des erbrechtlichen
MehrAber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten!
Pflichtteil Das Erbrecht und die Gestaltung der Erbfolge sind von der Frage möglicher Pflichtteile nicht zu trennen. Werden die Regelungen des Pflichtteilsrechts nicht beachtet, kann dies zu unerwünschten
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrDas Verhältnis zwischen Lebensversicherung und Pflichtteil
Das Verhältnis zwischen Lebensversicherung und Pflichtteil Von Peter Frömgen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einführung in die Problematik 25 Kapitel 1 Die Problemstellung 25 1. Der
MehrInsbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.
Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der
MehrNEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009
NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrQualität und Sicherheit
Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrIHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN!
IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN! IT.TEM GmbH Industriestraße 4 70565 Stuttgart Telefon +49 711 99760440 info@it-tem.de www.it-tem.de IHRE ZIELE
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
Mehr50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte
50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien
MehrÜbertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?
Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche
MehrDas Versorgungselement im gesetzlichen Pflichtteilsrecht - mit Bezug zum englischen Erbrecht
Katrin Stadler Das Versorgungselement im gesetzlichen Pflichtteilsrecht - mit Bezug zum englischen Erbrecht PETER LANG Europâischer Vertag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Abkurzungsverzeichnis 13
MehrDie Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz
Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als
MehrImmobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV
Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht
MehrRechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht
Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
Mehr1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT
1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT 1 1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT A) Allgemeines Der Mensch befasst sich nicht gerne mit seiner eigenen Endlichkeit. Dies ist eine Erklärung dafür, dass nur ca. 30 % der Bevölkerung
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrUnsere Referendarausbildung
Unsere Referendarausbildung Wir suchen ständig Referendare (m/ w) in den Pflicht- und Wahlstationen Wir verstehen uns als Kanzlei, die erstklassige juristische Beratung bei individueller Betreuung bietet.
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ)
An wen wende ich mich im Schadensfall? Egal für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben, Sie wenden sich bitte immer an uns. Wir leiten Ihre Schadensmeldung sofort an die zuständige
MehrAnwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma:
Anwendungsbeispiele Neuerungen in den E-Mails Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in den E- Mails 2 Was gibt es neues? 3 E- Mail Designs 4 Bilder in E- Mails einfügen 1 Neuerungen
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
Mehr