Im Grenzbereich Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen
|
|
- Maike Fischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Im Grenzbereich Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen Fachveranstaltung Arbeitsstätten - 40 Jahre ArbStättV Jahre ASTA - Dipl.-Ing. Horst Leisering Dortmund, Gefahrensituation, BAB, tagsüber ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 2 1
2 Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr Straßenbaustellen ASR A5.2 = Stand der Technik zum Schutz von Beschäftigten vor den Gefahren des Straßenverkehrs Am 5. Dezember 2013 vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossen. Zur Information der Fachöffentlichkeit im April 2014 auf den der Internetseite des BMAS, der BAuA und der BG BAU vorveröffentlicht. Aufgrund kritischer Anmerkungen aus dem verkehrspolitischen Bereich der Bundesländer wurde die Arbeitsstättenregel A5.2 vom BMAS noch nicht im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. In zurzeit finden Gespräche zwischen BMAS / ASTA und der Verkehrsseite statt. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 3 Warum eine neue ASR A5.2? Es gibt doch z. B. die RSA 95 und die ZTV-SA 97!?! Problem: Unterschiedliche Bezugslinien in den RSA 95 für Mindestabstände Keine grafisch eindeutige Darstellung Für höhere Geschwindigkeiten zu geringe Abstände zum Arbeitsschutz RSA gilt nicht für den Arbeitsschutz ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 4 2
3 Unterschiedliche Bezugslinien RSA 95 Beispiel Landstraße Verkehrsbereich: Endet dort, wo Verkehrseinrichtungen zur Begrenzung des Verkehrsbereiches enden. 50 RSA 95, Teil A, Punkt 10.0 (3) b Arbeitsbereich der Arbeitsstelle Leitbake = Verkehrseinrichtung nach 43 StVO Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung RSA 95, Teil A, Punkt 2.2 (6): 0,25 0,25 m 1,00 m ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 5 RSA 95 unterschiedliche Bezugslinien für Mindestabstände Teil A, Abschnitt 10.0 Abstandsmaße beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die Mitte der Verkehrseinrichtungen Arbeitsbereich der Arbeitsstelle Teile B / C, Abschnitt Teil D zwischen Absperrgeräten und einem Baugrubenrand Arbeitsbereich der Arbeitsstelle ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de 3
4 Seit Jahrzehnten geltende Regelungen der Arbeitsstättenverordnung Freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können Beschäftigten sind durch Sicherheitsabstände bzw. geeignete Schutzvorrichtungen vor Fahrzeugen zu schützen. Auswahl der geeigneten Schutzvorrichtung, die Bemessung der freien Bewegungsfläche sowie des Sicherheitsabstandes im Einzelfall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Problem: Keine Maße, keine grafisch eindeutige Darstellung ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 7 Konsequenz: RSA 95 und Arbeitsstättenverordnung wurden / werden häufig nicht berücksichtigt Auf Arbeitsplätzen direkt neben dem fließenden Verkehr oder vor dem herankommenden Verkehr ist ist laut unterschiedlichen Untersuchungen das Risiko für den einzelnen arbeitenden Menschen, einen tödlichen Unfall zur erleiden, 12- bis 48 mal höher als bei anderen Erwerbstätigen. Die Belastungen durch Lärm, Abgase sind hoch. Die psychische Belastung durch die allgegenwärtige Gefahr ist überproportional ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 8 4
5 Unfallgeschehen und Gefährdungen Von 1993 bis 2003 wurden durch Fremdverschulden allein in Nordrhein-Westfalen 15 Straßenwärter getötet und 289 überwiegend schwer verletzt. Der BG BAU sind aus den letzten 4 Jahren 57 Unfälle bekannt, bei denen Beschäftigte vom Verkehr an- oder überfahren wurden. Hierbei kamen 20 Arbeitskräfte zu Tode, 37 wurden schwer verletzt. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 9 Unfallbeispiel BAB A 61: Abfräsen der Asphaltfahrbahn Abbrechen der letzte 10 cm manuell Manuelles entfernen von Fräsgut mit Schaufel / Besen Lkw erfasst Schaufelmann Tod Ursache: Nicht ausreichender bzw. fehlender 1.) Arbeitsraum und 2.) Sicherheitsabstand ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 10 5
6 Gefahrensituation, BAB, nachts ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 11 Seitliche Gefährdung im Kanalbau ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 12 6
7 Seitliche Gefährdung im Kanalbau ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 13 Unfallbeispiel AlD - innerorts ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 14 7
8 Unfallbeispiel Brücke mit Todesfolge ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 15 Gefährdungssituation Arbeiten kürzerer Dauer ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 16 8
9 Unfallbeispiel AkD mit Todesfolge ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 17 Festlegung von Sicherheitsabständen: Arbeitsschutz Verkehrslenkung - StVO - RSA 95 - ZTV-SA 97 ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de - Arbeitsschutzgesetz - Baustellenverordnung - Arbeitsstättenverordnung - ASR A.52 9
10 Schutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung Zu ermitteln im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Freie und unverstellte Fläche für Arbeitsplatz des Beschäftigten: x m? Sicherheitsabstand zwischen Beschäftigten und Lichtraumprofilgrenze: y m? ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 19 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan RAB 31 2 Gefährdungen Aus den relevanten gewerkbezogenen Gefährdungen sind die gewerkübergreifenden Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren. Gewerkübergreifende Gefährdungen Dies sind.. Gefährdungen durch Dritte, z. B. durch weitere betriebliche Nutzung von Teilen des Baufeldes durch den Bauherren; Gefährdung durch öffentlichen Verkehr; Gefährdungen, die sich durch Nachbarbaustellen ergeben. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 20 10
11 Unterlage nach Baustellenverordnung? Sige-Plan? ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 21 Was ändert sich durch die ASR A5.2? In welchen Fällen gilt die ASR A5.2? Was sind die wesentlichen Inhalte? ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 22 11
12 ASR A5.2 anwenden oder nicht? Beispiel 1: Es arbeiten keine Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 finden in dieser Bauphase keine Anwendung. Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA) ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 23 ASR A5.2 anwenden oder nicht? Beispiel 2: Es arbeiten Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr In dieser Bauphase muss die Arbeitsstättenverordnung angewendet werden. S Q B M Nach der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt liefert die ASR A5.2 Planungsund Rechtssicherheit bei der Auswahl und Festlegung der Schutzmaßnahmen. Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA) ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 24 12
13 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2: 1. Gefahr vermeiden - + Vollsperrung Ruhrschnellweg 2012 ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 25 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A Einsatz von Fahrzeug- Rückhaltesystemen..und wenn da einer gestanden hätte???? ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 26 13
14 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 S Q B M 3. Ausreichender Arbeitsraum plus Sicherheitsabstand ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 27 ASR A5.2 Ergonomisch erforderliches Mindestmaß für Arbeitsplatzabmessungen BM = 80 cm Geschwindigkeitsabhängige Sicherheitsabstände S Q in Querrichtung zum vorbeifließenden Verkehr (Beispiel S Q Baken = 30 cm bis 90 cm) und S L zum ankommenden Verkehr Eindeutige Maßketten in Grafiken ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 28 14
15 Grafiken ASR A5.2 ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 29 Vergleich RSA 95 / ASR A5.2 Beispiel AlD Landstraße RSA 95 Teil A, Abschnitt 10.0.Abstandsmaße beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die Mitte der Verkehrseinrichtungen.. BM =? ASR A5.2 BM = 80 S Q = 50 cm B M = 80 cm ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 30 15
16 ASR A5.2 Punkt 4.3 (3) Können die Mindestmaße aus den Tabellen 1 und 2 nicht eingehalten werden: 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Schutzmaßnahmen festlegen (mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten) Dabei sind z. B. folgende Kriterien zu berücksichtigen: Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, Kurvigkeit der Straßenführung, fehlende Ausweichmöglichkeiten, z. B. durch Bordsteine, seitlichen Bewuchs oder Gegenverkehr, Fahrstreifenbreiten, Fahrzeugarten und Verkehrsdichte, Sichtverhältnisse. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 31 Temporäre Fahrbahnverbreiterung ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 32 16
17 Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer stark befahrenen Bundestraße Grund: Brückenschäden ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 33 ASR A5.2 Anwendung von Punkt 4.3 Beispiel Innerorts - Nur Pkw: Fahrstreifenbreite = Mögliche : S Q B M (2,20 +0,25+0,30+0,80) x 2 = 3,55 x 2 = 7,10 m Lichtraumprofil Pkw S Q B M 30 ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 34 17
18 Gründe für eine bessere Regelung der Arbeitsraumbreiten und Sicherheitsabstände Durch das Berücksichtigen von erforderlichen Breiten für die Sicherheitsabstände und Arbeitsräume in der Planung können verkehrsentlastende Maßnahmen rechtzeitig eingeplant und ausgeschrieben werden Stauvermeidung Bei Vollsperrung: Keine Naht, Bessere Produktqualität, längere Haltbarkeit, somit seltener Baustellen, geringere Baukosten, kürzere Bauzeit, weniger Störung und Gefährdung der Anlieger geringere Gefährdung der Beschäftigten und Verkehrsteilnehmer ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 35 ASR A5.2 - Fazit Liefert allen am Straßenbau Beteiligten wichtige Informationen in anschaulicher Darstellung Durch Berücksichtigen der erforderlichen Sicherheitsabstände und Arbeitsräume in der Planung können verkehrsentlastende Maßnahmen rechtzeitig eingeplant und ausgeschrieben werden. Keine Mehrbreiten gegenüber RSA 95 auf Landstraßen bei korrektem Vergleich Für transportable Schutzeinrichtungen sogar geringere Maße als im StVO- Regelwerk Flexibel durch Öffnungsklausel Sozialpartner und Arbeitsschutzvertreter benötigen dieses Werk dringend! ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 36 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Horst Leisering c/o BG BAU Prävention Wasbeker Straße 351 A Neumünster Tel.: Mobil: horst.leisering@bgbau.de Leiter des Sachgebiets Tiefbau im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Leiter des Bereichs Tiefbau der BG BAU ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 37 19
Arbeitsschutz in Baustellen
Arbeitsschutz in Baustellen Autor, Veranstaltung Dipl.-Ing. Horst Leisering 18.03.2010 Kolloquium Wege aus dem Stau 23.08.2011 Am Beispiel von: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr ist das Risiko eines Beschäftigten, einem tödlichen Unfall
MehrSicherung von Arbeitsstellen an Straßen. 10 Grundregeln
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 10 Grundregeln Dipl.-Ing. Horst Leisering Berlin, den 30.05.2012 Gesetzliche Grundlagen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin 2012 - horst.leisering@bgbau.de
MehrVerordnung über Arbeitsstätten. und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR
Verordnung über Arbeitsstätten ArbStättV vom 12.08.2004 (letzte Änderung v. 19.07.2010) und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR 1 Rückblick und derzeitiger Stand Regelungen für die menschengerechte
MehrADAC Verkehrsforum 01.04.2014. der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein
ADAC Verkehrsforum 01.04.2014 Baustellenmanagement der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein Dipl.-Ing. Heike Nadolny, MWAVT MWAVT VII 41 Baustellenmanagement 1 Gliederung 1. Einleitung 2. Elemente des
MehrInhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII
Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
MehrAnforderungen an Arbeitsstätten
Anforderungen an Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Karlsruhe, den 08. Juli 2015 ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Allgemeines (1) Arbeitsräume ausreichende Grundfläche,
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen
Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV E-Mail: olaf.gemesi@dguv.de Potsdamer
MehrDie neue Arbeitsstättenverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Arbeitsstättenverordnung Autoren/Herausgeber: Herbrüggen
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrSicherheitsund. Gesundheitsschutzplan. für Straßenund. Tiefbauvorhaben
1 Sicherheitsund Gesundheitsschutzplan für Straßenund Tiefbauvorhaben Erfahrungen (Beispiele) 2 Niedersächsische Landgesellschaft: Erschließung des Baugebietes Vogelfleck ; Gemarkung Hardegsen Stadt Güsten:
Mehr2 Physikalische Einflussfaktoren
2.1.1 Definitionen 2 Physikalische Einflussfaktoren 2.1 Raum, Größe, Flächenbedarf M. SCHMAUDER 2.1.1 Definitionen Wenn es um Raum, Größe und Flächenbedarf von Büroarbeitsplätzen geht, dann sind die in
MehrArbeitsplatz Straße. Es geht um Sicherheit. Sicherheit geht vor! Die Straße ist Arbeitsplatz für 923 000 Berufskraftfahrer in Deutschland, die tagtäglich mit ihren Brummis Güter verteilen und so das tägliche
MehrRAB 31 Stand: 24.04.2001
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele. Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23.
Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Barrierefreie Arbeitsstätten worum geht es? Ziel: Sicherheit und
MehrDie Rolle der Unfallversicherung bei der Ausgestaltung eines kohärenten Regelwerks
Die Rolle der Unfallversicherung bei der Ausgestaltung eines kohärenten Regelwerks Dr. Olaf Gémesi Referat Handel und Arbeitsstätten Abteilung Sicherheit und Gesundheit DGUV BAuA Dortmund 9. Mai 2011 Gliederung
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
MehrAnleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online
Sicherheit mit Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Autor: Fred Graumann uve GmbH für Managementberatung Im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen gefördert vom:
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
MehrInhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII
Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit
MehrKoordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag
Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische
Mehrwww.baua.de Seite 1 von 9
Übersicht der Projektgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen des ASGB Projektgruppen: Projektgruppe "Begriffsbestimmungen" Projektgruppe "Geeigneter Koordinator" Projektgruppe "SiGePlan" Projektgruppe "Gerüste"
Mehr11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften
11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrAndrea Fergen Die Arbeitsstättenverordnung aus gewerkschaftlicher Sicht
Andrea Fergen Die Arbeitsstättenverordnung aus gewerkschaftlicher Sicht 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte und Betriebsärzte IG Metall Bezirk NRW Sprockhövel, 13. Mai 2015 Überblick 1.
MehrSicherheitsfachkräfte- Tagung 2015 28.10.2015 Stadthalle Deggendorf
Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2015 28.10.2015 Stadthalle Deggendorf Und immer wieder lockt die Gefährdungsbeurteilung -bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI PROF. DR. BERND SCHEEL BG RCI NÜRNBERG
MehrVerkehrsemissionen in Österreich und Einfluss der Geschwindigkeit
Verkehrsemissionen in Österreich und Einfluss der Geschwindigkeit Temporeduktion auf Landstraßen?, 19.11.2015 1 pixabay/public domain Hintergrund der Veranstaltung aus Umweltsicht Viele Umweltqualitätsziele
MehrDie Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Karlsruhe, 14.10.2009 Ralf Hammesfahr, Weingarten (Baden) Inhalt Zur Person Einführung
MehrGefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Fachveranstaltung Arbeitsstätten BAuA-Dortmund, 13. Mai 2013 Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Gliederung
MehrVorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten
MehrRaumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.2
Ausgabe: September 2013 Technische Regeln für Arbeitsstätten Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.2 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrHoch gelegene Arbeitsplätze. für niedrige Arbeitshöhen ( 5 m) - Unfallschwerpunkt Leiter
Hoch gelegene Arbeitsplätze. für niedrige Arbeitshöhen ( 5 m) - Unfallschwerpunkt Leiter Ursachen und Beispiele guter Praxis Arbeiten mit (Sprossen-) Leitern das beliebteste Arbeitsmittel auch das Geeignete?
MehrBAB A 9 Nürnberg-München: Seitenstreifenfreigabe AD Holledau - AK Neufahrn aus Sicht der Verwaltung
BAB A 9 Nürnberg-München: Seitenstreifenfreigabe AD Holledau - AK Neufahrn aus Sicht der Verwaltung Seminar Staustelle Johann Baustelle Schmid 1 Seitenstreifenfreigabe AD Holledau AK Neufahrn Gliederung
MehrLe Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland
Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/
MehrV O R B E M E R K U N G E N
V O R B E M E R K U N G E N Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Nach einer europaweiten Analyse sind
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen
20. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken 10. November 2011 in Essen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen Ingenieurbüro Dudek Dipl.Ing. Thomas
MehrArbStättV 1975-2015. 40 Jahre Arbeitsstättenverordnung. Arbeitsschutz am Puls der Zeit. 40 Jahre Arbeitsstättenverordnung
40 Jahre Arbeitsstättenverordnung Arbeitsschutz am Puls der Zeit ArbStättV 1975-2015 1 Helmut Schmidt ist Bundeskanzler Zeitzeichen 1975 Walter Scheel ist Bundespräsident Borussia Mönchengladbach ist Deutscher
MehrDie Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase
Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite
MehrI. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr 2011. Unfallzahlen 2011 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr:
1 unfälle im Straßenverkehr im Jahr 2011 Der folgende Überblick informiert über die Eckdaten des Statistischen Bundesamt zum Thema unfälle im Straßenverkehr 2011. Als gelten alle Mädchen und Jungen unter
MehrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Neue Herausforderungen durch die zukünftigen Entwicklungen im Radverkehr
Neue Herausforderungen durch die zukünftigen Entwicklungen im Radverkehr Dipl. Ing. Jörg Ortlepp Unfallforschung der Versicherer 2 Entwicklung Radverkehrsunfälle und aller Unfälle Deutschland 2000 bis
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrGefahr erkannt, Gefahr gebannt! Sicherheitskennzeichnung an Baumaschinen
5 Andersfarbige Sicherheitskennzeichnung auf Baumaschinen mit selbsterklärenden Piktogrammen zeigen mehr Wirkung. Fotos (5): Rudi Clemens Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! Sicherheitskennzeichnung an Baumaschinen
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrEinrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten - Hinweise für die Praxis
Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten - Hinweise für die Praxis 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung 08. Juni 2009 in Hennef Ernst-Friedrich Pernack in Zusammenarbeit
MehrArbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014
Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung
MehrVerkehrsunfallbilanz 2013
Verkehrsunfallbilanz 2013 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt nahezu unverändert Rückgang der Verletzten um 0,6 % aber Anstieg der Getöteten um 2,4 % - Rückgang der Getöteten bei
MehrÜbersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2
Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Nr.: 04 lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsmittel Tätigkeit Bereich: Küche Gefährdung/Belastung Maßnahmen/Schutzziel Regelwerk Prüfliste 1 Mängel
MehrGefahren durch Strom
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- Gefahren durch Strom Merkblatt für Betriebe Unfallgeschehen 2008 gab es im Regierungsbezirk Niederbayern eine Häufung von Arbeitsunfällen auf Baustellen
MehrV O R B E M E R K U N G E N
V O R B E M E R K U N G E N Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Nach einer europaweiten Analyse sind
MehrMehr Sicherheit am Bau
ASGB Mehr Sicherheit am Bau Von Dr. Dieter Uhlig und Dr. Volker Steinborn Die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz. Auf Baustellen
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrArbeitsstättenverordnung und ASR Neues und Bekanntes
Arbeitsstättenverordnung und ASR und Bekanntes Reinhard Meier M. Eng., Dipl. Ing. (FH) Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsichtsamt Seite Seite 2 Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 inkl. Änderungen
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage
MehrDipl.-Ing. Detlef Steffenhagen. Gliederung. Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen
Gliederung 1. Eingangsverpflichtung 2. Parameter des Systems 3. Funktionsanalyse 4. Gefährdungsanalyse 5. 6. Risikobewertung Eingangsverpflichtung 1. Verpflichtung zur 1.1 Arbeitsschutzgesetz: Nach 1 (Anwendungsbereich)
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrArbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich
Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich Jörg Lunkewitz, WSW Energie & Wasser AG IKT - 1. Deutscher Tag der Referent Jörg Lunkewitz Gruppenleiter - WSW Energie & Wasser AG Schützenstr. 34
MehrDie psychische Gefährdungsbeurteilung mit dem WPi-QuickCheck
Ist Ihr Unternehmen schon auf die aktuelle Gesetzeslage im Arbeitsschutzgesetz vorbereitet? Die psychische Gefährdungsbeurteilung mit dem WPi-QuickCheck Sie haben Fragen oder möchten einen Termin für ein
MehrSicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen
Sicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen Der Bundesminister für Verkehr -Strassenverkehrsordnung - Auszug- 21 Personenbeförderung (1a) "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als
MehrArbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb
Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb Tagung der BGRCI für Sicherheitsfachkräfte 2014. 22. Mai 2014 in Oberhof Carsten Zölck 22.05.2014 Agenda Die VBG und die Zeitarbeit Was
MehrDie Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen am Beispiel der Beleuchtung
Fachveranstaltung am 09.05.11 Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten? Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen am Beispiel der Beleuchtung Dipl.-Ing. Architekt Roman Jakobiak office@daylighting.de
MehrRegelwerk unterhalb der ArbStättV
ARBEITSSCHUTZTAG SACHSEN-ANHALT 2007 Halle (Saale), 10. Oktober 2007 Regelwerk unterhalb der ArbStättV 1. Ist das Thema wirklich wichtig? 2. Was ist jetzt noch wirklich neu? 2.1 Das Schreiben des BMWA
MehrVertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung
Vertrag über Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung zwischen... (Bauherr) und... (Koordinator) wird auf der Grundlage der Verordnung
MehrStVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der
Verkehrszeichen und Zusatzzeichen aus der StVO Straßenverkehrsordnung 39 Seite 3-4 40 Seite 2-3 41 Seite 4-7 42 Seite 8-12 43 Seite 12 Seite 12-16 Zusammengestellt von Reinhard Spreen Reinhard.Spreen@t-online.de
MehrStudienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen
Satzung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich der "Koordinatorenausbildung nach RAB 30" für Studierende und Absolventen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom
Mehr1. Arbeitsstätten. 2013 W. Kohlhammer, Stuttgart
1. Arbeitsstätten VO. v. 12.8.2004 Einleitung ArbStättV 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004, zuletzt geändert am 16.
MehrDas Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell
Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften
MehrErgonomie am Arbeitsplatz: Raumabmessungen konkretisiert
Jahrgang 201 3 Nr. 9 Stefan Rajewski - Fotolia.com Ergonomie am Arbeitsplatz: Raumabmessungen konkretisiert Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Beschäftigte werden sich noch an die EOSS-Einführung in
Mehr4.2 Sicherheitsunterweisungen
4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der
MehrGefährdungsbeurteilung leicht gemacht - Software GefBU
Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht - Software GefBU Hilfsmittel zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Fachtagung DGUV - Dresden 4.12.2012 Frank Obergöker Alle Menschen sind klug - die einen
MehrArbeitsstättenregeln Arbeitsmedizinisches Forum Berlin 15.03.2014
Arbeitsstättenregeln Arbeitsmedizinisches Forum Berlin 15.03.2014 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Arbeitsstättenregeln 3a ArbStättV (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen,
MehrVerkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162
Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 [Vz101-162] [Vz201-292] [Vz301-394] [Vz401-551] [Vz600-603] [Zz1000-1020] [Zz1020-1044] [Zz1044-1703] Vz 101 Gefahrstelle Vz 102 Kreuzung
MehrSicherheitspartnerschaft 2010
Polizeipräsidium Mannheim Sicherheitspartnerschaft 2010 Wasserschutzpolizeistation Mannheim Trailerbetrieb Allgemeine Punkte Zurrgurte verwenden, Sicherung nach vorne, hinten und nach oben Auflaufbremse
MehrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Schulwegunfälle / Kinderunfälle
Schulwegunfälle / Kinderunfälle Jörg Ortlepp ADAC Expertenreihe 2013 Sichere Schulwege Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. der Schulweg Der Tagesspiegel, 04.02.2013 Schulwegunfälle
MehrKompetenz und Know-how
Kompetenz und Know-how Bauwesen Arbeitsschutz Umweltschutz Brandschutz Entwicklung der Geschäftsanteile 100 90 80 70 60 Bauwesen Umweltschutz Arbeitssicherheit / SiGeKo Brandschutz 50 40 30 20 10 0 1984
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrVerantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes
Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes 1) Stellung des Auftraggebers zum Arbeitsschutz Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung oder
MehrÜbersicht aller Verkehrsschilder nach StVO
Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsschilder, die Sie auf deutschen Straßen vorfinden. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Verkehrszeichen
Mehr5. Demografieforum 2015. Christel Bayer Abteilung Arbeitsschutz, Arbeitsgestaltung
Gesunde und demografiefeste Arbeit 5. Demografieforum 2015 Christel Bayer Abteilung Arbeitsschutz, Arbeitsgestaltung Agenda Gesunde und demografiefeste Arbeit Problemlage Was tun Fazit 5. Demografieforum
MehrInkrafttreten: 01. April 2013
StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)
MehrAnforderungen an die Beleuchtung im Büro aus Arbeitsstättenverordnung und Normen
Anforderungen an die Beleuchtung im Büro aus Arbeitsstättenverordnung und Normen 8. April 2014 "Licht an! Kosten runter! Münchner Unternehmen verbessern ihre Energieeffizienz" Welche Regelungen gelten?
MehrBundeskoordinatorentag 2014
Bundeskoordinatorentag 2014 Rekordabbruch in Leverkusen von 122 m auf 0 m in innovativer Rückbautechnik Höchster bisher durchgeführter Hochhausrückbau in Deutschland Best practice: Zusammenarbeit Bauherr
MehrPsychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür Mainz 10. November 2014 Gefährdungsbeurteilung - Rechtsgrundlage 5 ArbSchG - Neufassung ab 25. Oktober 2013: (1) Der Arbeitgeber
Mehr1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t
kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrZahlen zu technischen Fragen
Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert
MehrNovellierung der Arbeitsstättenverordnung
Novellierung der Arbeitsstättenverordnung FASI: Neues aus dem Regelwerk IHK Koblenz Dr. Harald Wilhelm 15.01.2015 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) neu strukturiert am 25.08.2004 in Kraft getreten seitdem
MehrFKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015
FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 Herzlich Willkommen zum FKT-OWL Fortbildung der Firma Buschenhofen! Sehr geehrte Teilnehmer/innen, Wir wünschen Ihnen eine angenehmen Fortbildung! Grundlage VB Baulicher
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrAnforderungen an Leitlinien und Handlungsanweisungen für die Prävention aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung
Leitlinien Workshop der DGAUM Rostock, 19. Juni 2009 Anforderungen an Leitlinien und Handlungsanweisungen für die Prävention aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung Prof. Dr. Stephan Brandenburg
MehrZeitarbeit über Grenzen hinweg
Zeitarbeit über Grenzen hinweg Rechtliche Voraussetzungen der Zeitarbeit in Deutschland und Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheitsschutz VBG als Präventionspartner der Zeitarbeit Das AÜG Basis auch
MehrDer Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am 11.09.2015 in Neumünster
Der Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am 11.09.2015 in Neumünster Dipl.-Ing. Andreas Heiland, Prävention BG BAU Baustellenverordnung (Juni 1998) Verordnung
MehrMehr Sicherheit im Verkehr trotz zunehmender Verkehrsdichte
Mehr Sicherheit im Verkehr trotz zunehmender Verkehrsdichte Dagmar Glaser Die Entwicklung des Verkehrsgeschehens auf Baden-Württembergs Straßen verlief in den vergangenen 6 Jahrzehnten mehr als rasant.
MehrErfahrungsbericht. Wie groß darf ein SiGe-Plan sein? Dipl.-Phys. Michael Jäger. Büro für Bauplanung und Bauphysik, Leipzig
Erfahrungsbericht Wie groß darf ein SiGe-Plan sein? Dipl.-Phys. Michael Jäger Seite: 1 Erfahrungsbericht Inhalte Ur-SiGe-Plan Tapeten Großer SiGe-Plan SiGe-Planung Aktualisierung SiGe-Planung Seite: 2
Mehrnachstehend stelle ich Ihnen den Verkehrssicherheitsbericht 2014 für die Landeshauptstadt
Verkehrssicherheitsbericht für die Landeshauptstadt Kiel 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend stelle ich Ihnen den Verkehrssicherheitsbericht 2014 für die Landeshauptstadt Kiel vor: Die Unfälle
MehrArbeitsstättenverordnung und deren neue Regeln ASR
Arbeitsstättenverordnung und deren neue Regeln ASR Reinhard Meier M. Eng., Dipl. Ing. (FH) Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsichtsamt 2 Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 inkl. Änderungen Juli
MehrGPA-Mitteilung Bau 2/2007
GPA-Mitteilung Bau 2/2007 Az. 799.034 01.07.2007 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
Mehr