Im Grenzbereich Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen

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1 Im Grenzbereich Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen Fachveranstaltung Arbeitsstätten - 40 Jahre ArbStättV Jahre ASTA - Dipl.-Ing. Horst Leisering Dortmund, Gefahrensituation, BAB, tagsüber ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 2 1

2 Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr Straßenbaustellen ASR A5.2 = Stand der Technik zum Schutz von Beschäftigten vor den Gefahren des Straßenverkehrs Am 5. Dezember 2013 vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossen. Zur Information der Fachöffentlichkeit im April 2014 auf den der Internetseite des BMAS, der BAuA und der BG BAU vorveröffentlicht. Aufgrund kritischer Anmerkungen aus dem verkehrspolitischen Bereich der Bundesländer wurde die Arbeitsstättenregel A5.2 vom BMAS noch nicht im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. In zurzeit finden Gespräche zwischen BMAS / ASTA und der Verkehrsseite statt. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 3 Warum eine neue ASR A5.2? Es gibt doch z. B. die RSA 95 und die ZTV-SA 97!?! Problem: Unterschiedliche Bezugslinien in den RSA 95 für Mindestabstände Keine grafisch eindeutige Darstellung Für höhere Geschwindigkeiten zu geringe Abstände zum Arbeitsschutz RSA gilt nicht für den Arbeitsschutz ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 4 2

3 Unterschiedliche Bezugslinien RSA 95 Beispiel Landstraße Verkehrsbereich: Endet dort, wo Verkehrseinrichtungen zur Begrenzung des Verkehrsbereiches enden. 50 RSA 95, Teil A, Punkt 10.0 (3) b Arbeitsbereich der Arbeitsstelle Leitbake = Verkehrseinrichtung nach 43 StVO Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung RSA 95, Teil A, Punkt 2.2 (6): 0,25 0,25 m 1,00 m ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 5 RSA 95 unterschiedliche Bezugslinien für Mindestabstände Teil A, Abschnitt 10.0 Abstandsmaße beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die Mitte der Verkehrseinrichtungen Arbeitsbereich der Arbeitsstelle Teile B / C, Abschnitt Teil D zwischen Absperrgeräten und einem Baugrubenrand Arbeitsbereich der Arbeitsstelle ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de 3

4 Seit Jahrzehnten geltende Regelungen der Arbeitsstättenverordnung Freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können Beschäftigten sind durch Sicherheitsabstände bzw. geeignete Schutzvorrichtungen vor Fahrzeugen zu schützen. Auswahl der geeigneten Schutzvorrichtung, die Bemessung der freien Bewegungsfläche sowie des Sicherheitsabstandes im Einzelfall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Problem: Keine Maße, keine grafisch eindeutige Darstellung ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 7 Konsequenz: RSA 95 und Arbeitsstättenverordnung wurden / werden häufig nicht berücksichtigt Auf Arbeitsplätzen direkt neben dem fließenden Verkehr oder vor dem herankommenden Verkehr ist ist laut unterschiedlichen Untersuchungen das Risiko für den einzelnen arbeitenden Menschen, einen tödlichen Unfall zur erleiden, 12- bis 48 mal höher als bei anderen Erwerbstätigen. Die Belastungen durch Lärm, Abgase sind hoch. Die psychische Belastung durch die allgegenwärtige Gefahr ist überproportional ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 8 4

5 Unfallgeschehen und Gefährdungen Von 1993 bis 2003 wurden durch Fremdverschulden allein in Nordrhein-Westfalen 15 Straßenwärter getötet und 289 überwiegend schwer verletzt. Der BG BAU sind aus den letzten 4 Jahren 57 Unfälle bekannt, bei denen Beschäftigte vom Verkehr an- oder überfahren wurden. Hierbei kamen 20 Arbeitskräfte zu Tode, 37 wurden schwer verletzt. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 9 Unfallbeispiel BAB A 61: Abfräsen der Asphaltfahrbahn Abbrechen der letzte 10 cm manuell Manuelles entfernen von Fräsgut mit Schaufel / Besen Lkw erfasst Schaufelmann Tod Ursache: Nicht ausreichender bzw. fehlender 1.) Arbeitsraum und 2.) Sicherheitsabstand ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 10 5

6 Gefahrensituation, BAB, nachts ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 11 Seitliche Gefährdung im Kanalbau ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 12 6

7 Seitliche Gefährdung im Kanalbau ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 13 Unfallbeispiel AlD - innerorts ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 14 7

8 Unfallbeispiel Brücke mit Todesfolge ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 15 Gefährdungssituation Arbeiten kürzerer Dauer ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 16 8

9 Unfallbeispiel AkD mit Todesfolge ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 17 Festlegung von Sicherheitsabständen: Arbeitsschutz Verkehrslenkung - StVO - RSA 95 - ZTV-SA 97 ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de - Arbeitsschutzgesetz - Baustellenverordnung - Arbeitsstättenverordnung - ASR A.52 9

10 Schutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung Zu ermitteln im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Freie und unverstellte Fläche für Arbeitsplatz des Beschäftigten: x m? Sicherheitsabstand zwischen Beschäftigten und Lichtraumprofilgrenze: y m? ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 19 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan RAB 31 2 Gefährdungen Aus den relevanten gewerkbezogenen Gefährdungen sind die gewerkübergreifenden Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren. Gewerkübergreifende Gefährdungen Dies sind.. Gefährdungen durch Dritte, z. B. durch weitere betriebliche Nutzung von Teilen des Baufeldes durch den Bauherren; Gefährdung durch öffentlichen Verkehr; Gefährdungen, die sich durch Nachbarbaustellen ergeben. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 20 10

11 Unterlage nach Baustellenverordnung? Sige-Plan? ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 21 Was ändert sich durch die ASR A5.2? In welchen Fällen gilt die ASR A5.2? Was sind die wesentlichen Inhalte? ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 22 11

12 ASR A5.2 anwenden oder nicht? Beispiel 1: Es arbeiten keine Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 finden in dieser Bauphase keine Anwendung. Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA) ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 23 ASR A5.2 anwenden oder nicht? Beispiel 2: Es arbeiten Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr In dieser Bauphase muss die Arbeitsstättenverordnung angewendet werden. S Q B M Nach der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt liefert die ASR A5.2 Planungsund Rechtssicherheit bei der Auswahl und Festlegung der Schutzmaßnahmen. Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA) ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 24 12

13 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2: 1. Gefahr vermeiden - + Vollsperrung Ruhrschnellweg 2012 ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 25 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A Einsatz von Fahrzeug- Rückhaltesystemen..und wenn da einer gestanden hätte???? ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 26 13

14 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 S Q B M 3. Ausreichender Arbeitsraum plus Sicherheitsabstand ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 27 ASR A5.2 Ergonomisch erforderliches Mindestmaß für Arbeitsplatzabmessungen BM = 80 cm Geschwindigkeitsabhängige Sicherheitsabstände S Q in Querrichtung zum vorbeifließenden Verkehr (Beispiel S Q Baken = 30 cm bis 90 cm) und S L zum ankommenden Verkehr Eindeutige Maßketten in Grafiken ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 28 14

15 Grafiken ASR A5.2 ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 29 Vergleich RSA 95 / ASR A5.2 Beispiel AlD Landstraße RSA 95 Teil A, Abschnitt 10.0.Abstandsmaße beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die Mitte der Verkehrseinrichtungen.. BM =? ASR A5.2 BM = 80 S Q = 50 cm B M = 80 cm ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 30 15

16 ASR A5.2 Punkt 4.3 (3) Können die Mindestmaße aus den Tabellen 1 und 2 nicht eingehalten werden: 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Schutzmaßnahmen festlegen (mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten) Dabei sind z. B. folgende Kriterien zu berücksichtigen: Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, Kurvigkeit der Straßenführung, fehlende Ausweichmöglichkeiten, z. B. durch Bordsteine, seitlichen Bewuchs oder Gegenverkehr, Fahrstreifenbreiten, Fahrzeugarten und Verkehrsdichte, Sichtverhältnisse. ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 31 Temporäre Fahrbahnverbreiterung ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 32 16

17 Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer stark befahrenen Bundestraße Grund: Brückenschäden ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 33 ASR A5.2 Anwendung von Punkt 4.3 Beispiel Innerorts - Nur Pkw: Fahrstreifenbreite = Mögliche : S Q B M (2,20 +0,25+0,30+0,80) x 2 = 3,55 x 2 = 7,10 m Lichtraumprofil Pkw S Q B M 30 ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 34 17

18 Gründe für eine bessere Regelung der Arbeitsraumbreiten und Sicherheitsabstände Durch das Berücksichtigen von erforderlichen Breiten für die Sicherheitsabstände und Arbeitsräume in der Planung können verkehrsentlastende Maßnahmen rechtzeitig eingeplant und ausgeschrieben werden Stauvermeidung Bei Vollsperrung: Keine Naht, Bessere Produktqualität, längere Haltbarkeit, somit seltener Baustellen, geringere Baukosten, kürzere Bauzeit, weniger Störung und Gefährdung der Anlieger geringere Gefährdung der Beschäftigten und Verkehrsteilnehmer ASR A5.2 Straßenbaustellen Seite 35 ASR A5.2 - Fazit Liefert allen am Straßenbau Beteiligten wichtige Informationen in anschaulicher Darstellung Durch Berücksichtigen der erforderlichen Sicherheitsabstände und Arbeitsräume in der Planung können verkehrsentlastende Maßnahmen rechtzeitig eingeplant und ausgeschrieben werden. Keine Mehrbreiten gegenüber RSA 95 auf Landstraßen bei korrektem Vergleich Für transportable Schutzeinrichtungen sogar geringere Maße als im StVO- Regelwerk Flexibel durch Öffnungsklausel Sozialpartner und Arbeitsschutzvertreter benötigen dieses Werk dringend! ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 36 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Horst Leisering c/o BG BAU Prävention Wasbeker Straße 351 A Neumünster Tel.: Mobil: horst.leisering@bgbau.de Leiter des Sachgebiets Tiefbau im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Leiter des Bereichs Tiefbau der BG BAU ASR A5.2 Straßenbaustellen horst.leisering@bgbau.de Seite 37 19

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