Stadt Rheinbach. Niederschrift. über die 9/21. Sitzung des Feuerwehr-, Bau- und Vergabeausschusses
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- Joachim Junge
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1 Stadt Rheinbach Niederschrift über die 9/21. Sitzung des Feuerwehr-, Bau- und Vergabeausschusses am Mittwoch. dem 23. Mai 2012 Ort der Sitzung: großer Sitzungssaal, Rathaus Von den Mitgliedern waren Bühler, Gerhard Vorsitzender Ratsfrau I Ratsherr Baron, Oliver Beer, Klaus Bongartz, Fred Gottfried Gebert, Andreas Kerstholt. Karl-Heinz Schragen, Georg Stellvertretender Vorsitzender Schiebener, Heribert Spilles, Jürgen Beginn: 18,00 Uhr fehlten: Lüdemann, Jürgen Niklaus, Tassilo Ende: Uhr Von der Verwaltung waren anwesend: Fachbereichsleilerin Burkhart, Sigrid Westermeier, Michael Phiesel-Neumann, Annette ferner anwesend: Sachkundige(r) Bürger(in) Kirchhartz, Hans Reinhardt. Kurt-Klaus für Lüdemann, Jürgen Koch, Martina für Niklaus, Tassilo Jung, Beate Preutenborbeck, Ernst Weber, Walter
2 Tagesordnung Seite 2 zur 9/21. Sitzung TO-Punkt Beratungsgegenstand Beschluß Nr. Nr. A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz 2.1 Ergänzung der Gestaltungssatzung der Stadt Rheinbach über besondere Anforderungen an äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen im Kernbereich der Stadt Rheinbach 9/97 3 Tiefbau 4 Hochbau 5 Feuerwehr 6 Planung 7 Anträge von Bürgern, Ratsmitgliedern und Fraktionen 8 Mitteilungen der Verwaltung 8.1 Mitteilungen der Verwaltung Genehmigte Bauvorhaben Sonstige Mitteilungen
3 Tagesordnung Seite 3 zur 9/21. Sitzung TO-Punkt Beratungsgegenstand Beschluß Nr. Nr. B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 9 Feuerwehr 10 Tiefbau 10.1 Bauliche Kanalsanierung der Schadensklasse 0 in der Hauptstraße in Rheinbach hier: Vergabe der Ingenieurleistungen 10.2 Bauliche Kanalsanierung der Schadenklasse 0 in der Neugartenstraße in Rheinbach hier: Vergabe der Ingenieurleistungen 9/98 9/99 11 Hochbau 12 Bauordnung 12.1 Genehmigte Bauvorhaben sowie ergänzende Erläuterungen zu diesen Vorhaben 13 Planung 14 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz 15 Mitteilungen der Verwaltung 16 Bekanntgabe von n
4 der Niederschrift über die 9/21. Sitzung Seite 4 Punkt Nr.des Wortlaut des Beschlusses: Vor der Sitzung hat ab Uhr eine Ortsbesichtigung der Dachflächen des Sport- und Erlebnisbades Monte Mare stattgefunden. Der neue Vorsitzende, Ratsherr Bühler, eröffnet um Uhr die 9/21. Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung macht Vorsitzender Bühler Ausführungen zu seiner Person und erläutert seinen privaten, beruflichen und politischen Werdegang. Die Unannehmlichkeiten der Sitzungsverschiebung bittet er zu entschuldigen. Sodann stellt er die ordnungsgemäße Sitzungseinladung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Anerkennung der Tagesordnung Die Tagesordnung der 9/21. Sitzung wird in der mit der Einladung vom 09. Mai 2012 vorgelegten Fassung einstimmig - bei 15 Ja Stimmen beschlossen. 2 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz 2.1 Ergänzung der Gestaltungssatzung der Stadt Rheinbach über besondere Anforderungen an äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen im Kernbereich der Stadt Rheinbach Ratsherr Spilles dankt der Verwaltung für die aufgenommenen Änderungsvorschläge. Er bedauert, dass dem von der SPD-Fraktion in der Ausschusssitzung am gestellten Antrag auf Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereiches der 3-7,10 und 11 auf den Bereich Vor dem Voigtstor in der Sitzungsvorlage nicht entsprochen wird. Die SPD Fraktion zielt darauf ab, den Stadteingangsbereich aus Richtung Meckenheim aufzuwerten. Sachkundiger Bürger Preutenborbeck spricht sich für den Beschlussvorschlag aus. Er bittet die Verwaltung ergänzend zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die sogenannten mobilen Werbefahnen im gesamten
5 der Niederschrift über die 9/21. Sitzung Seite 5 Punkt Nr. des Wortlaut des Beschlusses: Stadtgebiet zu verbieten. Fachbereichsleiterin Burkhart erklärt, dass für den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ein Verbot für mobile Werbefahnen gilt. Außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung geht die Verwaltung ordnungsrechtlich gegen mobile Werbefahnen vor. Fachbereichsleiterin Burkhart sagt eine Abstimmung mit dem zuständigen Fachgebiet zu. Ratsherr Kerstholt kündigt an, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen wird. Die SPD-Fraktion möchte, dass für den Bereich Vor dem Voigtstor die gleichen Gestaltungsvorschriften gelten wie für den Bereich der Hauptstraße, um den Stadteingangsbereich gestalterisch aufzuwerten. Ferner wünscht die Fraktion eine eindeutige Beschlussfassung zum Verbot von mobilen Werbefahnen. Sachkundiger Bürger Reinhardt schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an mit dem Zusatz, dass die Verwaltung außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung ordnungsrechtlich gegen mobile Werbefahnen vorgeht. Sachkundiger Bürger Preutenborbeck wiederholt nochmals seine Bitte an die Verwaltung, durch das Fachgebiet 32 die Ausdehnung des Verbotes von mobilen Werbefahnen auf das gesamte Stadtgebiet zu veranlassen. Eine Aufnahme in die Beschlussfassung hält er nicht für erforderlich. Entsprechend dem Beschussvorschlag der Verwaltung wird folgender 9/97 Beschluss - bei 12 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen - gefasst: - als Empfehlung an den Rat Der FeuelWehr-, Bau- und Vergabeausschuss fasst folgenden Grundsatzbeschluss betreffend die Ergänzung der Gestaltungssatzung der Stadt Rheinbach über besondere Anforderungen an äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen im Kernbereich der Stadt Rheinbach: 7 Abs. 6 der Gestaltungssatzung wird wie folgt ergänzt: JJ Transparent satinierte Folienbeklebungen werden zugelassen. " und
6 9 Abs. 10 wird wie folgt ergänzt: "Nicht gestattet sind insbesondere Leuchtkästen, Lichtprojektionswerbung, Laufschriftenwerbeanlagen mit wechselndem oder sich bewegendem Licht oder mit sich bewegenden Konstruktionen, Fahnentransparente und Spannbänder sowie mobile Werbefahnen mit Werbung. Ausgenommen hiervon sind Transparente, die Hinweise auf Sonderveranstaltungen, Feste, etc., geben, die nur für kurze Zeit angebracht werden, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung. Diese bedürfen jedoch einer gesonderten Genehmigung der Stadt. Diese ist zu versagen, wenn die Transparente im Straßenerscheinungsbild einen dominanten Stellenwert einnehmen. " der Niederschrift über die 9/21. Sitzung Seite 6 Punkt Nr. des Wortlaut des Beschlusses: 9 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: "Bei Erneuerung von Werbeanlagen auf farbneutralem Hintergrund kann auf Einzelbuchstabendarstellung verzichtet werden." Der Antrag der SPD-Fraktion vom zur Änderung des 2 Abs. 2 der Gestaltungssatzung betreffend den räumlichen Geltungsbereich der 3-7, 10 und 11 und der Ausdehnung des Geltungsbereiches der v. g. Paragraphen auf den Bereich Vor dem Voigtstor wird abgelehnt. 3 Tiefbau 4 Hochbau 5 Feuerwehr 6 Planung
7 der Niederschrift über die 9/21. Sitzung Seite 7 Punkt Nr. des Wortlaut des Beschlusses: 7 Anträge von Bürgern, Ratsmitgliedern und Fraktionen 8 Mitteilungen der Verwaltung 8.1 Mitteilungen der Verwaltung Genehmigte Bauvorhaben Der Ausschuss nimmt die Auflistung der genehmigten Bauvorhaben für den Zeitraum vom bis zur Kenntnis. 8.2 Sonstige Mitteilungen 1. Beleuchtung von historischen Bauwerken In dem Zeitraum von Uhr bis ca Uhr wird heute die Stadtmauer im Bereich des Prümer Walls und des Himmeroder Walls und der Hexenturm und der. Windmühlenturm beleuchtet. Fachbereichsleiterin Burkhart weist auf den Besichtigungstermin hin. Treffpunkt ist um Uhr am Windmühlenturm. 2. Einladung zum Umtrunk in der Ausschusssitzung am Fachbereichsleiterin Burkhart erklärt, dass der ehemalige Vorsitzende, Herr Witsch, im Anschluss an die Ausschusssitzung am anlässlich seiner Verabschiedung zu einem Umtrunk einlädt. 3. Ortsbesichtigung der Dachflächen des Sport- und Erlebnisbades Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die vor der Sitzung stattgefundene Führung über die Dachflächen des Sport- und Erlebnisbades.
8 der Niederschrift über die 9/21. Sitzung Seite 8 Punkt Nr. des Wortlaut des Beschlusses: Der Ausschuss nimmt die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Vorsitzende schließt um Uhr die öffentliche Sitzung. Nachdem die Zuhörer den Sitzungssaal verlassen haben, eröffnet er sogleich die nichtöffentliche Sitzung.
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