2009 Ausgegeben am 14. Oktober 2009
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1 H Ausgegeben am 14. Oktober 2009 Nr. 53 Inhalt Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ansgarikirchhof S. 381 Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ostertorsteinweg/Vor dem Steintor S. 387 Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ansgarikirchhof Vom 6. Oktober 2009 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350), das durch Gesetz vom 2. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 181) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz: 1 Innovationsbereich Auf den Flächen, die in Anlage 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt. 2 Ziele und Maßnahmen (1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, das Gebiet um den Ansgarikirchhof als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln. (2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen, 1. imageprägende Veranstaltungen durchzuführen und imageprägende Gestaltungen vorzunehmen, insbesondere a) eine Veranstaltung im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung Musikfest Bremen, b) eine vorübergehende Begrünung; 2. die Standortmarke mit werblichen Maßnahmen weiterzuentwickeln, insbesondere durch a) die Werbung in gedruckten Medien, b) die Durchführung eines Wettbewerbs zur Namensfindung in Kooperation mit einer regionalen Zeitung, c) den Aufbau eines Internetauftrittes; 3. ein Gestaltungskonzept zu entwickeln, insbesondere für a) die Standorte von Fahrradständern, Plakatierungen, Aufstellern und Werbefahnen, b) die Standorte von öffentlichen Bänken, c) die Installation einer öffentlichen Beleuchtung unter Beteiligung der Handwerkskammer, d) die Beschilderung auf dem Platz; 4. die Belange des Innovationsbereiches gegenüber der Verwaltung und Politik zu vertreten, insbesondere bei a) der Erstellung eines Platzkonzeptes, b) der Optimierung der Wegeführung in der Bremer Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung des Lloydhofes und des Bremer Carrees, c) der Pflege, dem Rückschnitt und dem Austausch von Grünpflanzen, d) der Überprüfung der Standorte der Beschilderung und der Stadtmöblierung, e) der Reinigung von Schildern und Laternen, f) Sondernutzungen, g) der Terminkoordination für verkaufsoffene Sonntage oder sonstige Veranstaltungen. 3 Aufgabenträger Aufgabenträger ist die CS City-Service GmbH, Bremen. 4 Standortausschuss Dem Standortausschuss gehören ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte-Östliche Vorstadt, sowie der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.
2 382 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr Hebesatz und Mittelwert Der Hebesatz nach 7 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren wird auf 0, festgesetzt. Der Mittelwert nach 7 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren beträgt Euro. 6 Verwaltungspauschale Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von 1 % der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt. 7 Geltungsdauer Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 15. Oktober 2012 außer Kraft. Bremen, den 6. Oktober 2009 Der Senat
3 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober Anlage 1 (zu 1)
4 384 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53 Anlage 2 (zu 1)
5 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober
6 386 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53
7 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ostertorsteinweg/Vor dem Steintor Vom 6. Oktober 2009 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350), das durch Gesetz vom 2. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 181) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz: 1 Innovationsbereich Auf den Flächen, die in Anlage 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt. 2 Ziele und Maßnahmen (1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, die Straßenzüge Ostertorsteinweg und Vor dem Steintor als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln. (2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen, 1. städtebauliche Aufwertungen vorzunehmen, insbesondere durch a) die Verbesserung der Gestaltung der beiden Eingangsbereiche zum Innovationsbereich, b) die verbesserte Präsentation des Innovationsbereiches durch Lichtkunst und Weihnachtsbeleuchtung, c) die Verbesserung der Sauberkeit; 2. die Angebotsstruktur zu verbessern, insbesondere durch a) die Bereitstellung von Standortdaten und die Entwicklung von Ansiedlungslösungen, b) die Unterstützung der Eigentümer bei der Werbung für den Geschäftsstandort des Innovationsbereiches und bei der Anwerbung von neuen Unternehmen, c) die Verbesserung der Leerstandsoptik; 3. die Standortmarke mit werblichen Maßnahmen weiterzuentwickeln, insbesondere durch a) die Werbung in gedruckten Medien, b) die elektronische Werbung und den Aufbau eines Internetportals, c) die gezielte Information und Einbeziehung der Eigentümer und Anlieger in die Entwicklung des Innovationsbereiches; 4. die Besucherfrequenz mit Veranstaltungen zu erhöhen und die Potenziale des Innovationsbereiches herauszustellen, insbesondere durch a) den Samba- und Maskenkarneval, b) das Viertel-Fest, c) die Offenen Ateliers der Kunsthandwerker, d) die Weihnachtsaktivitäten; 5. Kostenvorteile durch Nutzung von Synergien zu erzielen, insbesondere bei a) der Graffiti-Entfernung, b) einem Winterdienst, c) den Werbekonditionen; 6. ein Standortmanagement zu betreiben, das a) eine Geschäftsstelle für den Innovationsbereich betreibt, b) die Finanzverwaltung treuhänderisch wahrnimmt, c) die Interessen des Innovationsbereiches vertritt. 3 Aufgabenträger Aufgabenträger ist die Interessengemeinschaft Das Viertel e.v., Bremen. 4 Standortausschuss Dem Standortausschuss gehören ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte- Östliche Vorstadt sowie die Sprecher der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt sowie der Landesbehindertenbeauftragte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil. 5 Hebesatz und Mittelwert Der Hebesatz nach 7 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren wird auf 0, festgesetzt. Der Mittelwert nach 7 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren beträgt Euro. 6 Verwaltungspauschale Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von 1 % der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt. 7 Geltungsdauer Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 15. Oktober 2014 außer Kraft. Bremen, den 6. Oktober 2009 Der Senat
8 388 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53 Anlage 1 zu 1)
9 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober
10 390 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53
11 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober Anlage 2 ( zu 1)
12 392 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53
13 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober
14 394 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53
15 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober
16 396 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53
17 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober
18 398 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53
19 Nr. 53 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober
20 400 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Oktober 2009 Nr. 53 Herausgegeben von der Senatskanzlei Bremen, Rathaus Verlag: Carl Ed. Schünemann KG, Bremen, II. Schlachtpforte 7, Druck: Girzig+Gottschalk, Hannoversche Straße 64, Bremen
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