(See)notfälle auf Sportbooten

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1 (See)notfälle auf Sportbooten

2 Segeln ist eine vergleichsweise sichere Sportart! Der weitaus größte Teil der Skipper geht ein Leben lang völlig unauffällig seinem/ihrem Hobby nach! Aber: Zwei typische Risikogruppen - der blutige Anfänger der alte Hase There are old pilots, there are bolt pilots, yet there aren t many old bolt pilots. Es gibt alte Piloten, es gibt tollkühne Piloten, aber es gibt nicht viele alte tollkühne Piloten. FOLIE 1

3 Situational Preawareness (be 5 minutes ahead of your boat) Die Lage kann sich schlagartig ändern! FOLIE 2

4 FOLIE 3

5 Die Pflicht zur Hilfeleistung durch die Schiffsführung und der Küstenstaaten ist in völkerrechtlichen Verträgen direkt enthalten: So beinhaltet sowohl das Internationale Übereinkommen von 1989 zur Bergung (Art. 10 Abs.1) als auch die International Convention for the Safety of Life at Sea von 1974 (SOLAS; Kap. V Reg.33 Nr.1) eine direkte Verpflichtung des Schiffsführers zur Hilfeleistung. Das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) bindet hingegen die Vertragsstaaten, eine solche Verpflichtung für die Schiffsführer von unter ihrer Flagge fahrenden Schiffen einzuführen (UNCLOS Art. 98 Abs. 1 a). FOLIE 4

6 SOLAS Kapitel V - Sicherung der Seefahrt Der Kapitän eines in Not befindlichen Schiffes oder der zuständige Such- und Rettungsdienst ist berechtigt, eines oder mehrere dieser Schiffe anzufordern, die der Kapitän des in Not befindlichen Schiffs oder der Such- und Rettungsdienst für eine Hilfeleistung am geeignetsten hält. Die Kapitäne der angeforderten Schiffe sind verpflichtet, der Anforderung nachzukommen FOLIE 5

7 International Convention On Maritime Search And Rescue, 1979 Terms and definitions Organization 1. Arrangements for provision and co-ordination of search and rescue services 2. Co-ordination of search and rescue facilities 3. Establishment of rescue co-ordination centres and rescue sub-centres 4. Designation of rescue units 5. Facilities and equipment of rescue units Co-operation 1. Co-operation between States 2. Co-ordination with aeronautical services Preparatory measures Operating procedures Ship reporting systems FOLIE 6

8 Deutschland hat alle vier Verträge ratifiziert und eine entsprechende Verpflichtung für Kapitäne im Schiffssicherheitsgesetz verankert. Außerdem ist in Deutschland das Unterlassen möglicher Hilfeleistung allgemein in 323 c Strafgesetzbuch mit Strafe bewehrt. Diese Vorschrift findet gemäß 4 StGB auch auf allen unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen Anwendung. Darüber hinaus wird die Pflicht zur Hilfeleistung von den meisten Autoren aus Völkergewohnheitsrecht abgeleitet und gehört zu den Grundprinzipien der Seefahrt. FOLIE 7 good seamanship.

9 The Global SAR Plan Ziel: Weltweite, lückenlose und effektive Implementierung der SAR Convention Ursprüngliches Konzept: Alle Küstenstaaten übernehmen Verantwortung für einen festgelegten Such- und Rettungsbereich, welcher über die nationalen Hoheitsgewässer hinaus sich auch auf die hohe See erstreckt. FOLIE 8

10 FOLIE 9

11 Problem: The Global SAR Plan Viele Nationen fühlen sich überfordert, die Standards zu erfüllen. (bisher nur 88 Vertragsstaaten / % der weltweiten Tonnage) Neues Konzept: Einführung eines Zwischenschritts regional approach. Gemeinsame Vorhaltung von SAR- Diensten in einem festgelegten geografischem Seegebiet mittels bilateraler oder multilateraler Vereinbarungen. FOLIE 10

12 International Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual Vol. I-III IMO/ICAO London/Montreal, FOLIE 11 11

13 FOLIE 12 Nationale rechtliche Grundlagen

14 1. Satzung der DGzRS gibt sich die Aufgabe, das (Seenot-) Rettungswerk den deutschen Küsten der Nord- und Ostsee durchzuführen an 2. Seeaufgabengesetz Dem Bund obliegt die Vorsorge für den in Seenotfällen erforderlichen Such- und Rettungsdienst. FOLIE 13

15 3. Vereinbarung BMV/DGzRS von 1982 Der Bundesverkehrsminister überträgt der DGzRS die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes. Für die Leitung des SAR-Dienstes betreibt die DGzRS die Seenotleitung (MRCC) Bremen. 4. Verwaltungsvereinbarung BMVBW - BMVg Der militärische SAR-Dienst unterstützt die DGzRS bei der Durchführung des SAR-Dienstes. FOLIE 14

16 5. Medizinische Erstversorgung und Evakuierung von Schwerkranken und Schwerverletzten an Bord von Schiffen auf See (ILO Res. 164) Briefwechselvereinbarung BMVBW DGzRS vom 16./ der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom ( siehe 3. SOLAS Kapitel V ) 7. Übertragung der Überwachung für UKW-Kanal 16 (Sprechfunk) und UKW-Kanal 70 (DSC) Briefwechselvereinbarung BMVBW - DGzRS vom FOLIE 15

17 Vereinfachtes Organisationsschema der SAR-Dienste in Deutschland UNO internationale Schifffahrt IMO ICAO internationale Luftfahrt maritimer SAR-Dienst DGzRS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aeronautischer SAR-Dienst Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) MRCC Bremen RCC Glücksburg/Münster gegenseitige Unterstützung SAR-Einsatzmittel der DGzRS FOLIE 16 SAR-Einsatzmittel der Marine/Luftwaffe

18 FOLIE 17

19 Maßnahmen an Bord 1. vor und während der Reise Voyage planning Bestimmung des zuständigen MRCC mittels Admirality List of Radio Signals Vol. 5 (NP285) Kommunikationswege für alle gut sichtbar aufzeigen (Seekarte/Liste am Kartentisch ) Notfallpläne erstellen und Besatzung einweisen Teambuilding: Notfallmaßnahmen mit der Besatzung einüben Prüfung und ggf. Aktualisierung der Daten in der nationalen Datenbank für Seefunkstellen FOLIE 18

20 Maßnahmen an Bord 2. bei kritischer Lage (kein akuter Notfall) Position Report an zuständiges MRCC Angabe von Schiffsname, Rufzeichen, verfügbare Kommunikationswege, Position, Anzahl Personen an Bord, Lagedarstellung, Fahrzeuge in der Nähe mögliche vorbereitende Maßnahmen an Bord FOLIE 19

21 FOLIE 20 Lost in Space

22 Maßnahmen an Bord 3. bei akutem Notfall an Bord Sofortmaßnahmen laut Notfallplan All Ships Call MRCC Point To Point Call Angabe von Schiffsname, Rufzeichen, verfügbare Kommunikationswege, Position, Anzahl Personen an Bord, Lagedarstellung FOLIE 21

23 FOLIE 22 YOU ARE HERE

24 FOLIE 23

25 Maßnahmen an Bord 3. bei akutem Notfall eines anderen Fahrzeugs sofern sinnvoll Sofortmaßnahmen einleiten Überwachung des Funkverkehrs Meldung an Havaristen/MRCC Ggf. Mayday Relay Verfahren gemäß IAMSAR Vol. 3 und nach Anweisung MRCC Angabe von Schiffsname, Rufzeichen, verfügbare Kommunikationswege, Position, Anzahl Personen an Bord, Lagedarstellung FOLIE 24

26 FOLIE 25

27 FOLIE 26

28 weitere Literaturempfehlungen: Handbuch für Suche und Rettung (2165), BSH (IAMSAR Manual Vol. 3) Medizin auf See, M. Kohfahl, DSV-Verlag Admirality List of Radio Signals Vol. 5 (NP285) FOLIE 27

29 FOLIE 28

30 FOLIE 29 Noch Fragen?

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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