Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

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1 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes:

2 Artikel 1 4. Änderung zum Anforderungskatalog nach 73 Abs. 8 SGB V für die Verordnungssoftware von Heilmitteln (Anlage 29 BMV-Ä) 1. In Nummer 3.2 Allgemeine Anforderungen an die Heilmittelverordnung werden folgende Änderungen vorgenommen: a) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-10 wird nach dem Satz Dieser Hinweis muss im PVS angezeigt werden, ohne den Workflow zu unterbrechen. folgender Satz eingefügt: Ausnahme: Bei der Verordnung von Maßnahmen der Podologie ist der Hinweis zum behandlungsfreien Intervall nicht anzuzeigen. b) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-10 wird folgender Satz angefügt: Da bei der Verordnung von Maßnahmen der Podologie kein behandlungsfreies Intervall zu beachten ist, ist dieser Hinweis nicht anzuzeigen. c) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-11 in Absatz 5 werden nach dem Wort Ausnahme die Wörter bei Ergotherapie eingefügt. d) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-13 wird folgender Text gestrichen: Ausnahme Aphonie (Diagnosegruppe ST3) Bei der Belegung des Feldes unter der Diagnosegruppe ST3 ist dem Anwender eine Auswahl der Frequenzempfehlungen (XML-Element../diagnosegruppe/leitsymptomatik_liste/leitsymptomatik/

3 heilmittelverordnung/frequenzempfehlung_liste) gemäß der Heilmittel- Stammdatei anzubieten. e) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-13 werden folgende Sätze gestrichen: Bei der Diagnosegruppe ST3 lautet die Frequenzempfehlung im Heilmittelkatalog täglich, bis zu mehrere Einheiten pro Tag. Hier wird in der Heilmittelstammdatei eine Auswahl unterschiedlicher Frequenzempfehlungen ermöglicht. f) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-17 werden nach den Wörtern innerhalb von 14 Kalendertagen die Wörter (Physikalische Therapie/Ergotherapie/Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) bzw. 28 Kalendertagen (Podologie) eingefügt. g) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-20 wird folgender Satz angefügt: Die Angabe der Therapieziele ist keine Pflicht für den Anwender. 2. In Nummer 3.3 Besondere Anforderungen - Muster 13 (Maßnahmen der Physikalischen Therapie/ Podologischen Therapie) wird in der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-38 das Wort Symptomatik durch das Wort Leitsymptomatik ersetzt. 3. In Nummer 3.4 Besondere Anforderungen - Muster 14 (Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) werden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-26 wird wie folgt gefasst:

4 Der Anwender muss im Rahmen der Verordnung auf dem Muster 14 im Feld Diagnose mit Leitsymptomatik, störungsspezifischer Befund (Sprech-, Sprach-, Stimmstatus, Hörgeräte) (ergänzend zur Anforderung P3-08) die Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog angeben. Die Software fordert zur Auswahl der Leitsymptomatik (XML-Element../diagnosegruppe/leitsymptomatik_liste/leitsymptomatik/erlaeuterung_liste) gemäß der Heilmittel-Stammdatei auf. Dem Anwender muss die Möglichkeit gegeben werden, den ausgewählten Text zu bearbeiten. Darüber hinaus muss die Angabe eines Freitextes möglich sein. Die Angabe einer Leitsymptomatik ist für den Anwender verpflichtend. b) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-26 in Satz 3 wird das Wort kann durch das Wort muss ersetzt. c) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-26 nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: Die Angabe der Leitsymptomatik ist gemäß der Vorgaben der Heilmittel- Richtlinie für den Arzt verpflichtend. 4. In Nummer 3.5 Besondere Anforderungen - Muster 18 (Maßnahmen der Ergotherapie) werden folgende Änderungen vorgenommen: a) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter sensomotorisch-perzeptive Behandlung durch die Wörter Sensomotorisch-perz. b) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter motorisch-funktionelle Behandlung durch die Wörter Motorisch-funkt.

5 c) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter sensomotorisch-perzeptiven Behandlung durch die Wörter Sensomotorisch-perz. d) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter motorisch-funktionellen Behandlung durch die Wörter Motorisch-funkt. e) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 2 werden die Wörter sensomotorisch-perzeptive Behandlung durch die Wörter Sensomotorisch-perz. f) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 2 werden die Wörter Motorisch-funktionelle Behandlung durch die Wörter Motorisch-funkt. g) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 3 werden die Wörter sensomotorisch-perzeptiven Behandlung durch die Wörter Sensomotorisch-perz. h) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-31 in Absatz 3 werden die Wörter motorisch-funktionellen Behandlung durch die Wörter Motorischfunkt. i) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-32 wird Satz 2 wie folgt gefasst: Die Software fordert zur Auswahl der Symptomatik (XML-Element../diagnosegruppe/leitsymptomatik_liste/leitsymptomatik/ beeintraechtigung_liste) gemäß der Heilmittel-Stammdatei auf.

6 j) In der Beschreibung der PFLICHTFUNKTION P3-32 werden folgende Sätze angefügt: Die Angabe der Leitsymptomatik ist für den Anwender verpflichtend. Hinweis: Das XML-Element../diagnosegruppe/leitsymptomatik_liste/leitsymptomatik/ erlaeuterung_liste ist nicht bei Maßnahmen der Ergotherapie zu verwenden. k) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-32 in Satz 3 wird das Wort kann durch das Wort muss ersetzt. l) In der Begründung der PFLICHTFUNKTION P3-32 nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: Die Angabe der Leitsymptomatik ist für den Arzt verpflichtend. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderungen treten mit Wirkung zum in Kraft. Berlin, den Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin

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