Laboratoriumsmedizin Dortmund Dr. Eberhard & Partner

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1 Laboratoriumsmedizin Dortmund Dr. Eberhard & Partner Seite 1

2 Der Datenschutzbeauftragte in Praxis und Labor Seite 2

3 Mein Name: Joachim Strelecki Betrieblicher Datenschutzbeauftragter in der Laboratoriumsmedizin Dortmund Dr. Eberhard & Partner Seite 3

4 Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen Eintragung als Berufsverband hat das Landgericht Ulm bereits also vor mehr als 10 Jahren- zum einen geklärt, dass - die Bezeichnung Datenschutzbeauftragter eine Berufsbezeichnung und ist. - die Ausübung dieser Tätigkeit eine öffentliche Aufgabe Seite 4

5 Stellenbeschreibung für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten 1. Stellenbezeichnung Datenschutz 2. Dienstrang Datenschutzbeauftragter 3. Unterstellung Der DSB ist der Unternehmensleitung unterstellt 4. Aufgaben Der DSB hat auf die Einhaltung der Bundesdatenschutzgesetze und anderer Vorschriften des Datenschutze hinzuwirken Seite 5

6 Stellung des betr. DSB innerhalb des Unternehmens 1.Der betr. DSB ist in Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei auch in Hinblick auf die Geschäftsleitung des Unternehmens 2.Er agiert deshalb von der gesetzlichen Systematik her als unabhängiges Kontrollorgan 3.Er nimmt nach der Rechtssprechung keine neutrale Stellung im Unternehmen ein, sondern, ist er der Arbeitgeberseite zuzuordnen 4.Der DSB ist der Geschäftsleitung unmittelbar personell bzw. disziplinarisch (aber nicht fachlich!!!!) zu unterstellen Seite 6

7 Bestellungspflicht In einem Unternehmen, in dem mehr als fünf Beschäftigten beschäftigt sind, kommt es bei der Bestellung eines DSB nicht nur auf die Zahl der Vollbeschäftigten an. Mitgezählt werden müssen bei der speichernden Stelle alle beschäftigten Arbeitnehmer, also auch die Halbtags- und Teilzeitkräfte, die mit personenbezogene Daten regelmäßig (auch kurzzeitig) umgehen. Auszubildende sind ebenfalls zu berücksichtigen, wenn Datenverarbeitung ein wichtiger Bestandteil ihrer Ausbildung ist. Folgen bei unterlassener Bestellung Bei vorsätzlicher oder fahrlässigem Unterlassen der rechzeitigen Bestellung eines DSB kann ein Bußgeld in Höhe von verhängt werden. Des weiteren besteht die Möglichkeit, einen Monat nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides eine neuerliche Geldbuße aufzuerlegen, wenn der Bestellung eines DSB noch nicht nachgekommen wurde. Seite 7

8 Persönliche Voraussetzung Laut des BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Der DSB muss weiterhin - die Vorschriften des BDSG des Bundes und der jeweiligen Länder und andere Rechtsvorschriften anwenden können - über Kenntnisse der betrieblichen Organisation verfügen - Computerexperte sein sowie über - didaktische Fähigkeiten, - psychologisches Einfühlungsvermögen und - Organisationstalent verfügen Außerdem muss er mit Konflikten um seine Position, seine Funktion und Aufgabe in angemessener Art umgehen können. Seite 8

9 Aufgabenbereich im Einzelnen - Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme - Schulung Der DSB hat die ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme zu überwachen Der DSB hat die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit der Vorschrift dieses Gesetzes sowie anderen Datenschutz-Vorschriften vertraut zu machen - Überwachung und Koordinierung soweit diese Der DSB hat die Maßnahmen für Datenschutz und Sicherheit, haben, zu überwachen ihre Grundlage im BDSG oder in anderen Vorschriften und zu koordinieren Seite 9

10 - Benachrichtigung und Auskunftserteilung Der DSB hat bei der Benachrichtigung und Auskunftserteilung mitzuwirken. Ferner hat er die Angaben auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen. - Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen Der DSB hat zu prüfen, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen gegriffen haben. - Vorabkontrolle Der DSB hat die notwendige Vorabkontrolle durchzuführen. - Beschwerden Beschwerden sind zu bearbeiten, wenn sie mit dem BDSG und anderen Vorschriften in Beziehung stehen Seite 10

11 - Richtlinien Der DSB hat die Richtlinien für den Datenschutz zu erlassen und fortzuschreiben - Verpflichtung auf das Datengeheimnis alle mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen, werden durch den DSB verpflichtet - Vertretung nach außen koordiniert Der DSB vertritt das Unternehmen gegenüber externen Stellen in Fragen des Datenschutzes. Er ist Ansprechpartner für externe DS-Auditoren und - Tätigkeitsbericht seine seine die Audit-Abläufe. Er muss zum Jahresende in einem Bericht der Unternehmensleitung über Aktivitäten des vergangenen Jahres und den Stand seiner Arbeit, sowie über Planung informieren. Seite 11

12 - Befugnisse Der DSB hat ein Initiativ- und Einspruchsrecht verbunden mit einem direkten Kontrollrecht in sämtlichen Bereichen des Unternehmens. Er ist berechtigt, von Stellen zu verlangen, dass Richtlinien, Anweisungen und Gesetze zum Datenschutz eingehalten werden. In Erfüllung seiner Aufgaben hat er ungehindertes Kontroll- und Zutrittsrecht im gesamten Unternehmen. Daher ist er befugt, alle sich im Unternehmen befindlichen Unterlagen und Systeme zu prüfen. Der DSB ist über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu informieren. Gegenüber der Leitung hat er ein direktes Vortragsrecht. In Zweifelfällen kann sich der Datenschutzbeauftragte an die Aufsichtsbehörde wenden. Seite 12

13 - Verschwiegenheitspflicht Der DSB unterliegt einer besonderen Verschwiegenheitspflicht soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird. - Kontrolle der Pflichten von Führungskräften Verfahrensbezogen - Einhaltung der gesetzlichen und internen Regelung - Einhaltung der gesetzlichen Dokumentation - Information des DSB vor Einführung neuer Verarbeitungen - Bei kritischer Datenverarbeitung vorherige Einschaltung des DSB zum Zweck der Vorabkontrolle - Bei Einschaltung Betriebsfremder im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten - Gewährleistung der Rechte des Betroffenen Seite 13

14 Mitarbeiterbezogen Mitarbeiter müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet sein Arbeitsanweisungen hinsichtlich der Verarbeitungsbefugnisse Sensibilisierung und Weiterbildung Kontrolle durch DSB und Führung Seite 14

15 - Zutrittskontolle Unbefugten den Zutritt zu DV-Anlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren - Zugangskontrolle zu verhindern, das DV-Systeme von Unbefugten genutzt werden können - Zugriffskontolle zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines DV-Systems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können Seite 15

16 - Weitergabekontrolle zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während des Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist - Eingabekontrolle zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in DV-Systeme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind Seite 16

17 - Auftragskontrolle zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können - Verfügbarkeitskontrolle zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind - Trennungskontrolle zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können Seite 17

18 Praktizierter Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit. Datenschutz ist eine in der Ethik verwurzelte Tugend aller Mitarbeiter. Seite 18

19 Haben Sie noch Fragen? Ich bin für Sie da! Laboratoriumsmedizin Dortmund Dr.Eberhard & Partner Brauhausstrasse Dortmund Fon: Joachim Strelecki, strelecki@labmed.de, Fon: Seite 19

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