STADT DILLENBURG SCHALLTECHNISCHE BEURTEILUNG BEBAUUNGSPLAN INNENSTADTENTWICKLUNG BEREICH HAUPT-, MARKT-, MAIBACHSTRASSE
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- Ute Goldschmidt
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1 STADT DILLENBURG SCHALLTECHNISCHE BEURTEILUNG BEBAUUNGSPLAN INNENSTADTENTWICKLUNG BEREICH HAUPT-, MARKT-, MAIBACHSTRASSE KuBuS architektur + stadtplanung Altenberger Straße Wetzlar
2 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 2 Auftraggeber: KuBuS architektur + stadtplanung Altenberger Straße Wetzlar Projekt: Stadt Dillenburg Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstrasse Schalltechnische Beurteilung Öhringen, Volker Mörgenthaler Dr. Ing., Geschäftsführer
3 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 3 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUFGABENSTELLUNG 5 2. LAGE IM STRASSENNETZ 5 3. VERKEHRSBELASTUNG MAIBACHSTRASSE Bestehende Verkehrsverhältnisse Verkehrsaufkommen Bestand Verkehrsaufkommen Oraniengalerie An- und Abfahrtsrouten 7 4. SCHALLTECHNISCHE BEURTEILUNG Maßgebende Richtlinien Topographie Immissionsorte Emissionen Warenanlieferung durch Lkw / Verladung Verkehr von und zum Vorhaben auf öffentlichen Straßen Bewertung der zukünftigen Lärmsituation Allgemeines Warenanlieferung durch Lkw / Verladung Verkehr von und zum Vorhaben auf öffentlichen Straßen FAZIT LITERATUR 13
4 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Planungsraum Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße...6 Abbildung 2: Darstellung der Verkehrsbelastung in der Maibachstraße...8 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: An- und Abfahrtsrouten Oranien Galerie...8 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm...11 Anlagenverzeichnis Verkehrsaufkommensabschätzung nach Bosserhoff...Anlage 1/2 Der Untersuchungsbericht darf nicht auszugsweise weitergegeben werden. Eine vollständige Weitergabe bedarf der Genehmigung des Auftraggebers oder des Verfassers.
5 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 5 1. AUFGABENSTELLUNG Auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung aus den Jahren 2004 und 2007 hat die Stadt Dillenburg Planungen zur städtebaulichen Entwicklung des Bereichs Karlsplatz eingeleitet. Ziel ist es, eine Nutzung des Geländes für ein Einkaufszentrum zu ermöglichen. Die Etablierung einer solchen Nutzung ist zur Sicherung als Einkaufsstandort und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlich. Für das von Hauptstraße, Marktstraße, Maibachstraße und Hüttenplatz eingefasste Gebiet liegt eine Projektplanung zum Bau eines Einkaufs- und Dienstleistungszentrums (Oranien Galerie) vor. Rechtsgrundlage für das Vorhaben wird ein aktuell in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan der Stadt Dillenburg. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Gießen (Abt. Umwelt) immissionsschutzfachliche Hinweise gegeben, die Anlass für die schalltechnische Beurteilung sind. Im Rahmen der vorliegenden Schalltechnischen Beurteilung wird das vorhandene Verkehrsaufkommen im Planungsraum analysiert, der Neuverkehr durch die Oranien Galerie ermittelt und die Auswirkungen des Neuverkehrs sowie der Lkw- Anlieferung auf die Lärmsituation im Umfeld des Planungsraums dargestellt. 2. LAGE IM STRASSENNETZ Der Planungsraum liegt im Zentrum von Dillenburg, eingeschlossen durch die Maibach-, Markt-, Hauptstraße und den Hüttenplatz Derzeit liegt in der Maibachstraße ein 2-Richtungsverkehr, in der Rathausstraße ein 1-Richtungsverkehr in Richtung Westen sowie in der Marktstraße ein 1-Richtungsverkehr in Richtung Süden vor. Die Erschließung des Gebietes erfolgt aus Richtung Westen über die Marktstraße bzw. die Rathausstraße und aus Richtung Osten über die Maibachstraße (siehe auch Abbildung 1).
6 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 6 Abbildung 1: Planungsraum Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße 3. VERKEHRSBELASTUNG MAIBACHSTRASSE 3.1 Bestehende Verkehrsverhältnisse 2006 Am wurde durch die Stadt Dillenburg eine Kurzzeitzählung in den Zeitbereichen 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Maibachstraße gegenüber dem Dialysezentrum durchgeführt. Dabei wurden Fahrzeuge gezählt. Diese Kurzzeitzählung wurde nach HBS auf den gesamten Tag hochgerechnet. Dabei ergibt sich eine Verkehrsbelastung am Zählquerschnitt der Maibachstraße von rd Kfz/24h. Der Lkw-Anteil am gesamten Kfz Verkehr liegt unter 1 %. 3.2 Verkehrsaufkommen Bestand Laut Angabe von KuBuS, Architektur- und Stadtplanung ist im Planungsraum derzeit ein EDEKA Markt mit 800 m 2 Verkaufsfläche (VKF) sowie ein Optiker und eine Drogerie mit insgesamt 500 m 2 VKF vorhanden. Das vorhandene Verkehrsaufkommen dieser Nutzungen wird nach /1/ aus der Verkaufsfläche abgeschätzt. Die Kennwerte zur Ermittlung dieses Verkehrsaufkommens (Kundenanzahl, Beschäftigtenanzahl, Modal-Split, Wegehäufigkeit, Besetzungsgrad der Fahrzeuge) enthält die Anlage 1.
7 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 7 Weiterhin liegt das Dialysezentrum Dillenburg im Planungsraum. Beim Dialysezentrum wurden die durchschnittlichen täglichen Patientenzahlen sowie die Mitarbeiterzahlen abgefragt und hieraus das Verkehrsaufkommen ermittelt. Unter Berücksichtigung der Nutzungen im Bestand entstehen im Bestandsgebiet täglich zwischen 393 und Fahrten pro Tag. Für die weiteren Berechnungen wird ein Verkehrsaufkommen von 750 Fahrten (Querschnitt) im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von/zu den Bestandsnutzungen angesetzt. 3.3 Verkehrsaufkommen Oraniengalerie Das Büro KuBuS, Architektur- und Stadtplanung entwickelt für die Überbauung des Planungsraums ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (Oranien Galerie). Für die Oranien Galerie ist die Nutzung durch einen Vollsortimenter, einen Unterhaltungselektronikmarkt, verschiedene Textilläden und Dienstleister sowie Shops, vorgesehen. Das Verkehrsaufkommen der Oranien Galerie wird ebenfalls aus Kennwerten der geplanten Nutzung abgeleitet. Grundlage der Verkehrsaufkommensabschätzung ist die Variante 9 der Planungen zur Oranien Galerie Dillenburg. Die Kennwerte zur Ermittlung dieses Verkehrsaufkommens enthält die Anlage 2. Bei Fahrten in ein Gebiet oder zu einer neuen Einrichtung handelt es sich nicht ausschließlich um Neuverkehr. Ein Teil des Verkehrs befindet sich auf der Fahrt zu einem anderen Ziel und tätigt im Gebiet einen Zwischenstopp (Mitnahmeeffekt z. B. für einen Einkauf). Dieser Mitnahmeeffekt wird in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigt. Weitere Effekte sind der Konkurrenzeffekt (Konkurrenz durch andere Einrichtungen) und der Verbundeffekt (z. B. gemeinsamer Kundenverkehr). Auch diese Effekte werden berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen entstehen durch die Oraniengalerie im Planungsraum künftig zwischen Fahrten und Fahrten. Weiterhin ist laut Büro KuBuS, Architektur- und Stadtplanung mit maximal einem Sattelzug und Lkw unter 7,5 t pro Tag für die Oranien Galerie zu rechnen. Für die Schalltechnische Beurteilung wird ein Neuverkehr von Kfz - Fahrten (Querschnitt) im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zugrunde gelegt. 3.4 An- und Abfahrtsrouten Die räumliche Verteilung des Quell- und Zielverkehrs von und zur Oranien Galerie wurde in Abstimmung mit dem Büro KuBuS, Architektur- und Stadtplanung, wie folgt festgelegt (siehe auch Tabelle 1).
8 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 8 Tabelle 1: An- und Abfahrtsrouten Oranien Galerie Fahrtrichtung Maibachstraße von / nach Osten Marktstraße / Rathausstraße von / nach Westen Fahrten zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (50 %) (50 %) Somit ergeben sich für die Maibachstraße die in Abbildung 2 dargestellten Verkehrsbelastungen. Es ist die Verkehrsbelastung auf der Maibachstraße im Bestand dargestellt. Weiterhin ist die Verkehrsbelastung im Analysejahr 2006 ohne EDEKA, Optiker, Drogerie und Dialysezentrum sowie unter Berücksichtigung der geplanten Oranien Galerie dargestellt. Abbildung 2: Darstellung der Verkehrsbelastung in der Maibachstraße Die in Abbildung 2 dargestellten Verkehrsbelastungen auf der Maibachstraße im Bestand bzw. unter Berücksichtigung der Oranien Galerie stellen die Grundlagen der Schalltechnischen Beurteilung der Lärmsituation entlang der Maibachstraße dar. Anzumerken ist, dass die Verkehrsbelastungen anhand des Zählquerschnittes auf Höhe des derzeitigen Dialysezentrums ermittelt wurden. Somit ist es möglich, dass die Verkehrsbelastung östlich dieses Zählquerschnittes aufgrund der derzeit vorhandenen Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen von der dargestellten abweicht.
9 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 9 4. SCHALLTECHNISCHE BEURTEILUNG 4.1 Maßgebende Richtlinien Die Berechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN unter Berücksichtigung der folgenden Vorschriften durchgeführt: TA-Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm RLS-90 - Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien VDI Schallabstrahlung von Industriebauten DIN Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw 4.2 Topographie Die relevanten Berechnungsgrundlagen zur geplanten Nutzung werden den Planunterlagen zum EKZ Dillenburg, Variante 9 vom entnommen, die vom Büro KuBuS, Architektur- und Stadtplanung, zur Verfügung gestellt wurden. 4.3 Immissionsorte Laut Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom (Immissionsschutz II) sollen die Lärmeinwirkungen durch den Neuverkehr zum Vorhaben sowie durch den Anlieferverkehr auf Wohnungen in der Maibachstraße untersucht werden. Aus diesem Grund werden für die Beurteilung der Lärmbelastung durch das Vorhaben zwei Immissionsorte am Gebäude Maibachstraße 1-5 berücksichtigt. Das Gebäude Maibachstraße 1 5 liegt innerhalb eines ausgewiesenen besonderen Wohngebietes (WB). Im vorliegenden Fall sind oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig. Am Gebäude Marktstraße 16 wurden keine Immissionsorte untersucht, da es sich hierbei um ein Geschäftshaus handelt.
10 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite Emissionen Warenanlieferung durch Lkw / Verladung In der Ausbreitungsberechnung wird entsprechend den Angaben des Büro KuBuS, Architektur- und Stadtplanung, die tägliche Anlieferung mit einem Sattelzug und 15 Lkw unter 7,5 t berücksichtigt. Für dieses Fahrzeugkollektiv sowie für die Verladevorgänge wird ein Schallleistungspegel von 100 db(a) innerhalb der Anlieferrampe angesetzt. Für die Fahrvorgänge sowie die Verladungen wird eine Einwirkzeit von insgesamt 3 Stunden pro Tag angesetzt. In den Ausbreitungsberechnungen wird davon ausgegangen, dass das Tor der Anlieferung, außer während der Zu- und Abfahrten der Lieferfahrzeuge, geschlossen ist Verkehr von und zum Vorhaben auf öffentlichen Straßen Die Lärmemissionen auf der Maibachstraße im Bestand sowie unter, Berücksichtigung der Oranien Galerie, werden entsprechend der RLS 90 ermittelt. 4.5 Bewertung der zukünftigen Lärmsituation Allgemeines Das betrachtete Gebäude (Maibachstraße 1 5) liegt innerhalb eines besonderen Wohngebietes (WB). Im vorliegenden Fall befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes Geschäfte, Büros und ähnliches und in den Obergeschossen Wohnungen. In den maßgebenden Richtlinien ist das Besondere Wohngebiet nicht als eigene Nutzungskategorie aufgeführt. Die schalltechnische Beurteilung richtet sich daher nach den konkreten Umständen des betroffenen Gebiets. Im vorliegenden Fall ist das besondere Wohngebiet wegen der vorhandenen Nutzungsstrukturen und Nutzungsgliederung dem Kerngebiet gleichgestellt Warenanlieferung durch Lkw / Verladung Für das untersuchte Gebäude sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Kerngebiete (MK) zur Bewertung heranzuziehen. Nach TA Lärm gelten die Immissionsrichtwerte auch dann als überschritten, wenn kurzzeitige Geräuschspitzen den jeweiligen Richtwert um mehr als 30 db(a) am Tag oder um mehr als 20 db(a) bei Nacht überschreiten. Bei Untersuchung der Lärmemissionen von Anlagen entsprechend der TA Lärm sind die folgenden Lärmbelastungsarten zu unterscheiden:
11 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 11 Zusatzbelastung als Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Vorbelastung als Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen entsprechend der TA Lärm, ohne die Zusatzbelastung. Gesamtbelastung in Addition der Zusatz- und Vorbelastung entsprechend der TA Lärm. Nach TA Lärm kann auf eine Berücksichtigung der Vorbelastung verzichtet werden, wenn die Zusatzbelastung durch das Vorhaben um 6 db(a) unterhalb des Immissionsrichtwertes liegt. Für die Beurteilung der Lärmbelastungsarten sind die folgenden Immissionsrichtwerte maßgebend (s.a. Tab. 2). Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietsnutzung Immissionsrichtwert nach TA Lärm in db(a) Spitzenpegel nach TA Lärm in db(a) Tag Nacht Tag Nacht Kerngebiet (MK) Die Beurteilungspegel in Folge der Lkw - Anlieferung an den untersuchten Immissionsorten liegen zwischen 44 db(a) und 48 db(a) am Tag (Zusatzbelastung). Bei Nacht finden keine Anlieferungen statt, deshalb wurde dieser Zeitbereich nicht betrachtet. Damit werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch die Zusatzbelastung der Lkw Anlieferung an den untersuchten Immissionsorten am Tag und bei Nacht eingehalten. Da die Zusatzbelastung um 6 db(a) unterhalb der Immissionsrichtwerte liegt, kann auf eine Betrachtung der Vorbelastung verzichtet werden Verkehr von und zum Vorhaben auf öffentlichen Straßen Im vorliegenden Fall ist das Vorhaben als kritisch zu betrachten, wenn durch den Mehrverkehr zum Vorhaben die Beurteilungspegel um 3 db(a) und mehr erhöht werden bzw. wenn die Beurteilungspegel erstmalig oder weitergehend 70 db(a) am Tag bzw. 60 db(a) in der Nacht überschreiten. Derzeit liegen die Beurteilungspegel am Gebäude Maibachstraße 1 5 unter Berücksichtigung der o.g. Verkehrsmengen zwischen 62 db(a) und 65 db(a) am Tag. Der Nachtzeitraum wurde nicht betrachtet, da hier keine relevanten Fahrten stattfinden und die Grundbelastung der Straße sehr niedrig ist.
12 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite 12 Durch den Mehrverkehr der Oranien Galerie ergeben sich Pegelzunahmen um rd. 1-2 db(a) am Tag gegenüber der Bestandssituation. Damit liegen die Beurteilungspegel am Gebäude Maibachstraße 1-5 zwischen 63 db(a) und 67 db(a) am Tag. 5. FAZIT Die Beurteilungspegel durch die Anlieferzone liegen unterhalb des Irrelevanzkriteriums der TA Lärm und durch den Mehrverkehr von und zum Vorhaben werden weder die Beurteilungspegel um 3 db(a) erhöht, noch werden 70 db(a) am Tag erstmalig oder weitergehend überschritten. Somit ist das Vorhaben aus schalltechnischer Sicht in Bezug auf die geplante Anlieferung sowie den Zu- und Abfahrtsverkehr zum Vorhaben als unkritisch einzustufen. Anzumerken ist, dass sich durch die Verlegung der derzeit vorhandenen oberirdischen Stellplätze in die Tiefgarage der Oranien Galerie eine Verbesserung der Lärmsituation durch wegfallende Parkplatzgeräusche (z.b. Türenschlagen, beschleunigte an- und Abfahrten usw. ) gegenüber dem heutigen Zustand ergeben müsste.
13 Stadt Dillenburg - Bebauungsplan Innenstadtentwicklung Bereich Haupt-, Markt-, Maibachstraße Schalltechnische Beurteilung Seite LITERATUR /1/ Bosserhoff D.: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung Grundsätze und Umsetzung zur Abschätzung der Verkehrserzeugung. Hrsg. Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42 der Schriftenreihe, Wiesbaden 2000.
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