Prüfbericht 2. Dorfplatz Nußdorf. Dorfplatz Nußdorf

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1 Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, Landratsamt Traunstein Postfach Traunstein Per Zustellungsurkunde Selberdingerheim Sozialtherapeutisches Pflegeheim Familie Barwig Dorfplatz Nußdorf Sachbearbeiter/in: Frau Bettina Huber St.-Oswald-Straße Traunstein Telefon: +49 (0) 861/ Telefax: +49 (0) 861/ Bettina.Huber@lra-ts.bayern.de Aktenzeichen: Zimmer-Nr.: 2.02 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Prüfbericht 2 Träger der Einrichtung: Vertretungsberechtigte Personen: Geprüfte Einrichtung: Maria Barwig Dorfplatz Nußdorf Frau Barwig Selberdingerheim Nußdorf Dorfplatz Nußdorf In der Einrichtung wurde am von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) haben eine Verwaltungsmitarbeiterin, eine Pflegefachkraft, eine Sozialpädagogin sowie zwei Ärztinnen teilgenommen. Des Weiteren haben ein Sozialpädagoge sowie eine Pflegefachkraft der Regierung von Oberbayern an der Begehung teilgenommen. Postanschrift: Bankverbindungen: Öffnungszeiten: Ludwig-Thoma-Str. 2 3 Kreissparkasse Traunstein-Trostberg Mo. Fr.: Traunstein Konto Nr. 18, BLZ Von 08:30 12:00 Uhr Telefon: +49 (0) 861/58-0 IBAN: DE Mo. Do.: SWIFT-BIC: BYLADEM1TST Von 14:00 bis 16:00 Uhr

2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Personal Soziale Betreuung Wohnqualität Mitwirkung Hygiene Medikamente Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Wohnformen: Wohnbereich für psychisch (seelisch) behinderte Menschen Wohnbereich für pflegebedürftige Menschen Angebotene Plätze: 90 (64 im Wohnbereich für psychisch (seelisch) behinderte Menschen, 26 im Wohnbereich für Pflegebedürftige) davon beschützende Plätze: - davon Plätze für Rüstige: Belegte Plätze: 89 in der Gesamtplatzzahl enthalten Einzelzimmerquote: 14,58 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 54 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 2-2 -

3 Informationen zur Einrichtung Die Verwendung der Begriffe Bewohner und Mitarbeiter ist geschlechtsneutral zu bewerten und soll keinesfalls diskriminierend sein. Vielmehr soll dies einem ungestörten Textfluss beim Lesen dienen. II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Personal - Um die Erfüllung der Fachkraftquote zu überprüfen, wurde anhand einer aktuellen Personalliste sowie der aktuellen Bewohnerliste (mit Pflegeeinstufung und Betreuungsschlüssel) ein Abgleich des Dienstplanes mit dem Stellenplan vorgenommen. Die Berechnung für den Prüfungstag ergab, dass die gesetzlich festgeschriebene Quote von mindestens 50 % gem. 15 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) in der Einrichtung erfüllt wird. - Die Prüfung der Dienstpläne ergab, dass diese ordnungsgemäß geführt sind. Alle Dienste (Früh-, Spät- und Nachtdienst) sind durchgängig mit mindestens einer Fachkraft besetzt. - Das Personal konnte während des Begehungstages als wertschätzend und aufmerksam den Bewohnern gegenüber wahrgenommen werden. - Die Bewohner, mit denen gesprochen wurde, fühlen sich insgesamt sehr wohl in der Einrichtung und sind zufrieden, was z. B. das Personal anbelangt oder die Betreuung und Pflege. Es wird einiges geboten und es rührt sich immer viel. Es gibt öfters Feste oder einen Tag der offenen Tür. Soziale Betreuung - Bei der Einrichtung handelt es sich um einen Familienbetrieb im besten Sinne. Im Gespräch mit mehreren Bewohnern wurde deutlich, dass diese es sehr schätzen, dass nahezu immer jemand von der Familie Barwig im Hause anwesend und immer auch für sie ansprechbar ist. - Während der Begehung konnte mit mehreren Mitarbeitern gesprochen werden, die sich alle deutlich positiv über ihren Arbeitsplatz/ihre Arbeitssituation äußerten und mit Freude und Engagement in ihrer Tätigkeit wahrgenommen werden konnten. - Die Mitarbeiter sind zum Großteil bereits lange Jahre in der Einrichtung tätig und bilden ein starkes und funktionsfähiges Team. Die positive Wertschätzung, die den Bewohnern entgegengebracht wird ist umfassend, und in vielen kleinen Details bemerkbar. - Im Bereich der Sozialen Betreuung bietet die Einrichtung den Bewohnern zum einen vielschichtige Beschäftigungsmöglichkeiten mit einem großen Fundus an Materialien, zum anderen diverse Angebote um Alltagskompetenzen zu erhalten bzw. zu fördern

4 - Hervorzuheben ist der Umstand, dass die Einrichtung den Bewohnern eine Beheimatung im bestmöglichen Sinne bietet wenn pflegerische Maßnahmen die Leistungen des sozialtherapeutischen Bereiches übersteigen, kann in den pflegerischen Bereich gewechselt werden ohne die vertraute Umgebung und vertraute Menschen durch einen Einrichtungswechsel aufgeben zu müssen. - Diese Beheimatung wird in der Einrichtung auf wohl einzigartige Weise fortgeführt, indem der beinahe familiäre Bezug selbst nach dem Tode eines Bewohners erhalten bleibt eine einrichtungseigene Grabstätte auf dem nahegelegenen Friedhof ermöglicht eine Bestattung von Bewohnern, die in der Einrichtung ihr Zuhause gefunden haben/hatten. - Ein Bezugspersonensystem stellt die Koordination von Leistungen sicher und bietet die Chance einer tragfähigen Beziehung zwischen Bewohner und Betreuer. Der Hilfebedarf wird in Inhalt und Umfang individuell und ressourcenorientiert beplant. Die Förderplanung wird in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf evaluiert. - Das computergestützte Dokumentationssystem ist transparent und nachvollziehbar; die interne Kommunikationsstruktur sinnvoll und effektiv. Wohnqualität - Alle besichtigten Räumlichkeiten besitzen ein sehr angenehmes Ambiente sogar in den Hauswirtschaftsräumen (Wasch-, Bügel- und Hausmeisterraum etc.) herrscht eine heimelige Atmosphäre. Besonders hervorzuheben sind wohl die Himmelswerkstatt im Obergeschoß, die Floristik-Werkstatt im Souterrain und ein sehr schöner Meditationsraum (der Raum der Stille) die großen, hellen und luftige Räume mit vielen Pflanzen laden regelrecht zum Verweilen ein. - Ein ansprechend gestalteter Hof ist mit Sitzgelegenheiten und Brunnen ausgestattet. - Da der ältere Trakt der Einrichtung ehemals ein Gasthof war, ist dem jetzigen Speisesaal noch die originale Theaterbühne angegliedert, welche nicht nur von Bewohnern, sondern auch bisweilen von externen Theaterspielern genutzt wird. - Die Umgebung ist bestens für Spaziergänge geeignet; es besteht eine gute Busanbindung in die nahegelegene Stadt. - Direkt gegenüber der Einrichtung gibt es in Form eines kleinen Dorfladens eine bequeme Einkaufsmöglichkeit. - Schnappschüsse von Veranstaltungen und Ausflügen laufen als regelmäßig upgedatete Diashow auf einem digitalen Bilderrahmen im Eingangsbereich, sowie auf allen Bildschirmschonern an den Arbeitsplätzen eine nette Idee, die bei Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern auf großen Anklang stößt. - Alle befragten Bewohner gaben an, sich in der Einrichtung ausgesprochen wohl zu fühlen. - Positiv aufgefallen ist auch die Art und Weise der Taschengeldverwaltung. Das Taschengeld wird bewohnerbezogen in Umschlägen aufbewahrt. Auf jedem Umschlag ist eine Übersicht, aus der erkennbar ist über welches Guthaben der Bewohner verfügt. Für den Bewohner ist somit jederzeit nachzählbar, wie viel Geld er aktuell hat. Nach Angaben der Einrichtungsleitung hat sich dieses System über Jahre bewährt

5 Mitwirkung - Am Tage der Begehung konnte mit zwei Mitgliedern des Heimbeirates gesprochen werden. Ein Mitglied wurde in seinem Zimmer besucht. Die Tatsache, dass es sich um ein Zweibettzimmer handelt, wurde thematisiert und vom Bewohner als überwiegend positiv bewertet. - Beide Heimbeiratsmitglieder bestätigten, diese Stellung sehr aktiv zu nutzen und seitens der Einrichtungsleitung jegliche Unterstützung zu bekommen. Es sei von der Leitung immer jemand anwesend - und dies stets mit einem offenen Ohr für die Belange der Bewohner. (Eine Überprüfung des Procedere und den zugehörigen Protokollen musste aus zeitlichen Gründen auf eine spätere Begehung verschoben werden.) Hygiene - Für alle Bereiche lagen die Reinigungspläne lückenlos vor und waren nach Ausführen der Tätigkeit mit Handzeichen versehen. - Die Belehrungsnachweise nach 43 IfSG lagen lückenlos vor. - Alle Waschbecken für das Personal sind mit Seifen-, Desinfektions- und Einmalhandtüchern ausgestattet. - Zur Reinigung stehen desinfizierende Putzmittel und reine Desinfektionsmittel zur Verfügung. Diese sind in der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) aufgelistet). II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Entfällt, da erste Begehung mit neuem FQA-Team. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Hygiene - Es stehen Hygienestandards für verschiedene Bereiche zur Verfügung, z. B. bei MRSA-infizierten Bewohnern. Gut wäre ein Hygienestandard für den Umgang mit Durchfall erkrankten Bewohnern, da Durchfallerkrankungen und Erbrechen mit die häufigsten Infektionskrankheiten sind. Weitere Standards wären wünschenswert (Hepatitis A, B, C Salmonellen, Grippevirus). - Zur Händehygiene stehen Desinfektionsmittelspender in jedem Zimmer zur Verfügung. Auf dem Gang vor den Bewohnerzimmer nicht (Wäschewagen wegen Gefahr des Missbrauchs)

6 Verwendet wird ein Desinfektionsmittel mit ausreichend viruzider Wirkung. Es gibt keine Händedesinfektionsblätter auf den Toiletten für das Personal, diese sollten angebracht werden. - Mehrere Proben wurden durch ein autorisiertes Labor einige Tage vor unserer Begehung entnommen. Die Ergebnisse lagen noch nicht vor und sollten nachgereicht werden. - Nach wie vor kommt das Personal in eigener Dienstkleidung zur Arbeit. Die Reinigung bzw. das Waschen der Kleidung erfolgt zu Hause. Wir empfehlen, die Dienstkleidung der Angestellten durch eine Wäscherei reinigen zu lassen. Dies erscheint angemessen, da in der Einrichtung 26 pflegebedürftige Bewohner leben (TRBA 250). Medikamente - Verordnung erfolgt nur noch direkt im PC nach Einloggen des Arztes mit eigenem Kürzel. Diese Verordnungsroutine sollte engmaschig kontrolliert und dokumentiert werden. Die Verabreichung der Medikamente erfolgt aus verblisterten Medikamententütchen. Für jeden Bewohner steht eine Box mit eigener Ration für eine Woche bereit. Gelagert werden lediglich Bedarfsmedikamente. Änderungen in der Anordnung werden telefonisch, per Fax oder persönlich mit den Hausärzten und Apotheken besprochen. - Das BTM-Buch war korrekt geführt. Allerdings nicht durch einen Arzt abgezeichnet. Nach 13 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) sollte am Ende jeden Kalendermonats mit Handzeichen und Datum überprüft werden, ob der Bestand der Dokumentation entspricht. Behandelnde Ärzte sind nach 13 BtMVV Satz 6 dazu verpflichtet, dies zu überprüfen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt

7 V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe VI.1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe VI.2) werden. VI.1 VI.2 Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Traunstein, St.- Oswald-Straße 3 in Traunstein einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: München, Bayerstraße 30, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach , München, Hausanschrift:80335 München, Bayerstraße 30, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen Huber - 7 -

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