Vertrag für die Benutzung der IT-Infrastruktur der Evangelischen Mittelschule Schiers (EMS)
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- Wilfried Bergmann
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1 Vertrag für die Benutzung der IT-Infrastruktur der Evangelischen Mittelschule Schiers (EMS) Dieser Vertrag richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Mittelschule Schiers (im Folgenden kurz Schüler genannt). Er beinhaltet wichtige Grundregeln im Umgang mit der schulischen IT-Infrastruktur. A Benutzung der Computer und sonstiger Hardware der Schule 1 Anwendungsbereich Der Vertrag gilt für die Nutzung der Computer, Computerdienstleistungen, Internetzugänge, Netzwerk- sowie Peripheriegeräte wie Drucker und Scanner, die von der Evangelischen Mittelschule Schiers im Unterrichtsbereich betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere die schuleigenen Laptops sowie die Geräte und Dienste in den beiden Computerräumen und die Schülercomputer im Zylinder. Sie werden im Folgenden kurz IT-Infrastruktur genannt. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und sonstige digitale Geräte, die in die Schule mitgebracht werden, soweit sie nach Sinn und Zweck auch auf diese Geräte anwendbar sind. 2 Nutzungsberechtigte (1) Die IT-Infrastruktur der Evangelischen Mittelschule Schiers kann grundsätzlich von allen Schülern genutzt werden, soweit sie nicht im Einzelfall besonderen Zwecken vorbehalten ist. Die Schulleitung und die Lehrpersonen können weitere Personen zur Nutzung zulassen (z. B. Gastschüler).
2 3 Nutzung & Schulung (1) Für die Handhabung der Anwendungsbereiche (Windows Benutzerkonto, Office 365, Educanet2 & ems-schiers Mailadresse) wird den neuen Schüler eine Schulung angeboten. Die Daten werden zu Schulbeginn bekannt gegeben. Für weitere Fragen steht der ICT Support jeweils vormittags ( Uhr) zur Verfügung. Wir erwarten, dass nach der Schulung die ems-schiers Mailadresse so eingerichtet ist, dass eine gut funktionierende Schulkommunikation gewährleistet werden kann. (2) Die Nutzung der IT-Infrastruktur hat entsprechend den Anweisungen der Lehrpersonen zu erfolgen. Bei Verstössen können Massnahmen nach 14 ergriffen werden. (3) Die Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit der IT-Infrastruktur verpflichtet. Insbesondere sind die Geräte vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Das Essen und Trinken ist während der Nutzung der IT-Infrastruktur untersagt. (4) Nach Beendigung der Nutzung muss die Infrastruktur ordnungsgemäss hinterlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC ordnungsgemäss herunterfahren, Gerät / Monitor ausschalten, Unrat beseitigen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen). 4 Passwortweitergabe (1) Die Schüler sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten. Dieses darf insbesondere nicht an andere Personen weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzubewahren. Der ICT-Support ist unverzüglich zu informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird. Die Schulleitung ist berechtigt, die Zugangsdaten eines Nutzers unverzüglich zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Personen genutzt wird; der betroffene Nutzer wird hierüber informiert und erhält ein neues Passwort zugeteilt, soweit er nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat. (2) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ( Passwort-Sharing ) ist untersagt. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schulleitung oder dem ICT-Support mitzuteilen. 5 Beschädigung der Geräte Störungen oder Schäden an der IT-Infrastruktur sind der Lehrperson unverzüglich zu melden. Wer absichtlich oder fahrlässig Schäden verursacht, hat für die Behebung dieser aufzukommen. Darüber hinaus kann der handelnden Person die weitere Nutzung dieser Geräte auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden (siehe auch 12 Absatz (1)). Ein Nutzungsverbot ist auch dann möglich, wenn bei der Nutzung durch einen Schüler wiederholt Schäden auftreten.
3 6 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte Daten (1) Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der schulischen Hardwareausstattung sind nicht erlaubt. Dies beinhaltet auch das Einschleusen von Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden. (2) Die Installation von Software (egal in welcher Form) auf den von der Schule gestellten Computern ist nicht zulässig. 7 Kosten Die Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur sind in der Schulgeldpauschale enthalten. B Abruf von Internet-Inhalten (Telediensten) 8 Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten, jugendgefährdende Inhalte aufzurufen oder zu speichern. Dazu zählen z. B. pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, die Menschenwürde verletzende sowie nach dem Jugendschutzgesetz indizierte Inhalte. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, muss dies sofort der Lehrperson mitgeteilt werden. 9 Download von Internet-Inhalten Der Download von Dateien (insb. Musikstücken und Filmen), die in so genannten FileSharing-Netzwerken angeboten werden, ist untersagt. Auch die Umgehung von Kopierschutzmechanismen ist generell nicht erlaubt. 10 Online-Abschluss von Verträgen: kostenpflichtige Angebote Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung des Internets weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder selbstverpflichtend Vertragsverhältnisse aufgrund von Angeboten in Informations- und Kommunikationsdiensten eingehen. Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen des Weiteren keine für die Schule kostenpflichtigen Dienste im Internet in Anspruch genommen werden.
4 C Veröffentlichung von Inhalten im Internet 11 Veröffentlichung von Dateien im Internet Grundsätzlich muss die Erlaubnis der Lehrperson eingeholt werden, bevor Programme oder Dateien wie Bilder, Videos und Audiodateien im Internet veröffentlicht, versandt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. 12 Illegale Inhalte (1) Es ist untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, jugendgefährdende, beleidigende oder strafrechtlich relevante Inhalte bzw. Äusserungen im Internet zu veröffentlichen, zu versenden oder sonst zugänglich zu machen. (2) Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, dürfen nicht verbreitet werden. D Austritt 13 Benutzerkonto (1) Das Windows Benutzerkonto der Schüler bleibt während einem Monat nach Austrittsdatum aktiv und wird danach unwiderruflich gelöscht. (2) Das Educanet 2 Benutzerkonto der Schüler bleibt während einem Monat nach Austrittsdatum aktiv und wird danach unwiderruflich gelöscht. (3) Das Microsoft (Office 365) Benutzerkonto der Schüler bleibt während einem Monat nach Austrittsdatum aktiv und wird danach unwiderruflich gelöscht. (4) Die ems-schiers Mailadresse der Schüler bleibt während einem Monat nach Austrittsdatum aktiv und wird danach unwiderruflich gelöscht. E Schlussvorschriften 14 Verstösse gegen die Nutzungsordnung (1) Gegenüber Schülern, die sich nicht an die Nutzungsordnung halten, können geeignete Massnahmen ergriffen werden, damit die Betriebssicherheit aufrechterhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. In Betracht kommen insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum, je nach Schwere des Verstosses aber auch weitere Erziehungs- und Ordnungsmassnahmen. (2) Die Benutzung kann auch dann zeitweilig oder auf Dauer eingeschränkt oder untersagt werden, wenn nicht gewährleistet ist, dass der betreffende Schüler seinen Pflichten als Nutzer nachkommen wird.
5 15 Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten Soweit uns personenbezogene Daten zur Verfügung stehen, werden wir diese zur Abwicklung von Verträgen und für die technische Administration verwenden. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten - erforderlich ist. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. 16 Haftung der Schule (1) Die Verfügbarkeit von Daten und Dienstleistungen sowie die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten können nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten ggf. Sicherheitskopien auf externen Datenträgern (z. B. USB-Sticks) anzufertigen. (2) Das Mitbringen von digitalen Endgeräten, z. B. Laptops, und Software geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden. 17 Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit (1) Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Änderungen werden nach Möglichkeit nur zu Beginn eines jeden Schuljahres vorgenommen, in dringenden Fällen aber auch während des laufenden Schuljahres. Über Änderungen werden alle Schüler per ems-schiers Mailadresse informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich stillschweigend als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer die IT-Infrastruktur nach Inkrafttreten der Änderungen weiter nutzt. Nur wenn durch die Änderungen die Rechte der Nutzer in erheblichem Masse eingeschränkt werden, wird erneut die schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen bei den Nutzern eingeholt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 18 Inkrafttreten Diese Nutzungsordnung tritt am in Kraft. Ort & Datum Unterschrift Benutzer / Benutzerin Gesetzliche Vertretung (Bei SchülerInnen unter 18 Jahren muss der IT-Infrastrukturvertrag von der gesetzlichen Vertretung mitunterschrieben werden vielen Dank!)
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