Das E-Government-Gesetz des Bundes

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1 Das E-Government-Gesetz des Bundes 19. Berliner Anwenderforum E-Government am 19. Februar 2013 Frau Dr. Laier, Referatsleiterin O2, Bundesministerium des Innern

2 Warum brauchen wir das E-Government-Gesetz? 2

3 E-Government heute Das Bild der Verwaltung heute: 3

4 Die öffentliche Verwaltung heute Analoge Welt: ca Schriftformerfordernisse Pflichten/ Verwaltungspraxis bzgl. Beifügung von Originalunterlagen Aktenführung in Papier Identifizierung durch persönliches Erscheinen 4

5 Die öffentliche Verwaltung heute Digitale Welt: Insellösungen fehlende Interoperabilität 5

6 Die öffentliche Verwaltung heute Folgen: Portale: viel Information, etwas Kommunikation, wenig Transaktion wenig Kooperation zwischen den Verwaltungen viele Medienbrüche 6

7 Aktuelle Anforderungen an die öffentliche Verwaltung von Bürgern und Wirtschaft einfach schnell freundlich kompetent Wirtschaft zusätzlich: kosteneffizient 7

8 Aktuelle Anforderungen an die öffentliche Verwaltung von der Politik Digitale Agenda: schnelles Internet und interoperable Anwendungen Europäischer egovernment-aktionsplan : Übergang von derzeitigen elektronischen Behördendiensten zu einer neuen Generation offener, flexibler und kooperativer sowie nahtlos funktionierender elektronischer Behördendienste Nationale E-Government-Strategie 8

9 Was passiert ohne das E-Government-Gesetz? Verschärfung Ist-Zustand Weitere Investitionen in Insellösungen Anträge, Bescheide bleiben schriftlich Hybridakten wirtschaftliche Ineffizienz jährlich19 Mrd. IT- Investitionen Effizienzpotentiale durch Prozessoptimierun g, Standardisierung und Bündelung bleiben ungenutzt Enttäuschte Erwartungen Gutes Angebot digitaler Dienste ist Gebot der Bürgernähe Chancen zu Bürokratieabbau, Transparenz und Kooperation bleiben ungenutzt 9

10 Ziele des E-Government-Gesetzes 10

11 Ziele des E-Government-Gesetzes Mehr und bessere digitale Dienste Interoperabilität Transparenz 11

12 E-Government morgen Die Vision So könnte die Verwaltung von morgen aussehen: 12

13 Das E-Government-Gesetz ebnet den Weg 13

14 Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes Regelungen zur Erreichung dieser Ziele: 1. Mehr und bessere digitale Dienste 2. Interoperabilität 3. Transparenz 14

15 Mehr und bessere digitale Dienste Eröffnung elektronischer Zugänge Alle Behörden: Erreichbarkeit durch mindestens einen elektronischen Zugang (technikneutral) Bundesbehörden: zusätzlich Erreichbarkeit per D + Nutzbarkeit der eid-funktion des neuen Personalausweises 15

16 Mehr und bessere digitale Dienste Ersetzung der Unterschrift Internetanwendungen in Verbindung mit der elektronischen Identifizierung per npa Dokumentenversand per D Bekämpfung der gefühlten Schriftform Abbau von Schriftformerfordernissen 16

17 Mehr und bessere digitale Dienste Elektronische Nachweise erleichtern Angebot mindestens eines elektronischen Zahlverfahrens Elektronische Aktenführung, ersetzendes Scannen rechtssicher machen 17

18 Interoperabilität Prozessoptimierung Georeferenzierung von Registern Berechnung des Erfüllungsaufwands zeigt: größte Effizienzressourcen in der Optimierung der Prozesse 18

19 Transparenz von Verwaltungshandeln Information über Verwaltungsleistungen digitale Bereitstellung von Rohdaten von öffentlichem Nutzungsinteresse Elektronische Amtsblätter Tracking-Funktion für Verwaltungsverfahren 19

20 Das E-Government-Gesetz: Ein Gewinn für alle Beteiligten 20

21 Vorteile für die Verwaltung Klarheit und Rechtssicherheit Effizienz: optimierte Arbeitsprozesse in und zwischen Behörden Lösungen für den demographischen Wandel 21

22 Vorteile für Bürger und Wirtschaft Weniger Behördengänge Zeit- und ortsunabhängiger Zugang zur Verwaltung Schnellere und nachverfolgbare Verfahren Service aus einer Hand für Lebenslage möglich Zeit- und Geldersparnis mehr Service bei gleicher Qualität 22

23 Der Weg zum E-Government-Gesetz

24 Aktueller Stand und nächste Schritte Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor, inklusive Stellungnahme des Bundesrates vom 2. November 2012 und Gegenäußerung der Bundesregierung. Februar 2013: 1. Lesung im Bundestag März 2013: 2. und 3. Lesung im Bundestag Mai 2013: 2. Durchgang im Bundesrat Sommer 2013: Verkündung im Bundesgesetzblatt 24

25 Masterplan Anregung des Nationalen Normenkontrollrats, Beschluss der Bundesregierung Inhalt: Kurz- und mittelfristige Realisierungsziele zum Aufbau wesentlicher Infrastrukturkomponenten Zweck: möglichst koordinierte und damit wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen für den Bund sicherstellen. 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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