Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radio OK FM

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radio OK FM I. Allgemeines 1. Für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen Vertragspartnern, die ihren Firmensitz in Deutschland haben, und Radio OK FM gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und Auftraggebern können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber Radio OK FM nicht geltend gemacht werden. 2. Aufträge und Verträge mit Radio OK FM werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Radio OK FM verbindlich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. 3. Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf Leistungen von Radio OK FM verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. II. Werbesendungen 1. Radio OK FM verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen wie auch sein jeweiliges Programm. 2. Radio OK FM behält sich vor, auch disponierte Werbesendungen auf Grundlage rechtsverbindlich angenommener Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, der Länge, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Radio OK FM keine Ansprüche geltend gemacht werden. 3. Die vorgesehenen oder vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Ist eine Ausstrahlung in der vorgesehenen oder vereinbarten Zeit nicht möglich, wird die Werbesendung innerhalb der unmittelbar davor oder danach stehenden Zeit ausgestrahlt. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Ist für diese Zeitzone eine höhere Vergütung gemäß gültiger Preisliste vorgesehen, wird diese Differenz nicht berechnet. Im umgekehrten Fall erfolgt eine Gutschrift der Differenz. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeit oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Wünsche nach Konkurrenzausschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruches. 4. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer

2 Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche gegen Radio OK FM sind ausgeschlossen. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen / Jingles für die Werbesendung spätestens bis eine Woche vor Erstausstrahlung zu liefern. 6. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Jingles verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlicher oder schriftlicher Übermittlung des Textes liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber. 7. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt Radio OK FM von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Jingle keine GEMA-pflichtige Musik enthält. Wird Radio OK FM dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für jeglichen dem Sender entstandenen Schaden. 8. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr, Ausnahmen hiervon bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Aufträge werden spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muß vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Disponiert ein Auftraggeber das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen nicht rechtzeitig, hat er Radio OK FM den daraus entstehenden Schaden mit pauschal 20 % bezogen auf das ursprünglich vereinbarte Auftragsvolumen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf Basis der tatsächlich Ausgestrahlten Spotlänge, mindestens jedoch 30 Sekunden. Der Mindestauftragswert beträgt netto 400,--. Maßgeblich für die gesamten Berechnungen eines Auftrages bleibt das vereinbarte Auftragsvolumen.

3 Wird ein vereinbarter Ausstrahlungstermin kurzfristig (kürzer als 10 Arbeitstage vor Ausstrahlung) vom Auftraggeber storniert oder verschoben, so kann Radio O.K. FM 50 % des stornierten oder verschobenen Auftragswertes zum Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Ist die Stornierung oder Verschiebung eines Ausstrahlungstermines dem Sender technisch nicht möglich, können hieraus gegen Radio OK FM keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet. 9. Rechnungen für Werbesendungen werden monatlich im voraus erstellt. Das Zahlungsziel beträgt generell 7 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlung bis zur Fälligkeit oder bei Bankeinzug werden 3 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug behält sich Radio OK FM vor, die weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden bei Radio O.K. FM kann der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, gleichgültig in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche von Radio OK FM an den Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Radio OK FM behält sich die Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe ab dem Zeitpunkt des Verzuges sowie Mahngebühren vor. 10. Tarifänderungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekannt gegeben, wenn sie erteilte Aufträge nachteilig berühren. Bei Tarifänderungen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als unzumutbar ist eine Tarifänderung anzusehen, wenn sie über 20 % hinaus geht. Der Auftraggeber hat ein solches Rücktrittsbegehren gegenüber Radio OK FM unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich anzuzeigen. 11. Rabatte werden laut Rabattstaffel gewährt.

4 12. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 % auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist. 13. Die Pflicht zur Aufbewahrung gelieferter Spots / Jingles endet für Radio OK FM drei Monate nach der Ausstrahlung. Nach Ablauf dieser Frist ist Radio OK FM berechtigt, die Sendungen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum von Radio OK FM sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf Seiten von Radio OK FM wird ausgeschlossen. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden. 14. Radio OK FM haftet im Rahmen der Vertragsverhältnisse nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 15. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit. III. Inhalt des Onlineangebotes Radio OK FM übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen der Homepage. Haftungsansprüche gegen Radio OK FM, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Radio OK FM kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Radio OK FM behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Für die Musikwahl und Wortbeiträge der Sendungen sind ausschließlich die sendenden Moderatoren verantwortlich, Radio OK FM übernimmt keine Haftung für das Programm der Moderatoren.

5 IV. Schlussbestimmungen 1. Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen anfechtbar oder unwirksam, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksam oder anfechtbar gewordenen Bestimmungen eine wirksame zu setzen, die der früheren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit nicht eine andere Regelung ausdrücklich schriftlich getroffen wurde, der Hauptsitz von Radio OK FM ist in Erding. Stand: September 2010

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