SCHUTZIMPFUNG GEGEN MASERN-MUMPS-RÖTELN IN DER 7. SCHULSTUFE. Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen:
|
|
- Berthold Kerner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: September bis November 2009 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen mit der Schule festgelegt. 2. Impfärztinnen und Impfärzte: Die Impfungen werden in den öffentlichen und privaten Schulen von den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Falls unbedingt erforderlich, können diese Impfungen in den privaten Schulen auch von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt vorgenommen werden. 3. Impfstoff: Kombinierter Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff M-M-Rvax Pro 4. Bestellung von Impfstoff und Impfmaterial: Der voraussichtliche Bedarf an Impfstoff sowie des sonstigen Impfmaterials ist dem Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels spätestens eine Woche vor dem Impftermin bekannt zu geben. Es ist ausschließlich der vom Gesundheitsamt bezogene Impfstoff und kein privat mitgebrachter Einzelimpfstoff zu verwenden. 5. Impfstofftransport und -lagerung: Da der Impfstoff lebende, attenuierte Viren enthält, ist er wärmeempfindlich und muss daher in einer Kühltasche transportiert und im Kühlschrank gelagert werden. Aufgelöster Impfstoff darf nicht aufgehoben werden. Nicht mehr benötigter Impfstoff ist gekühlt dem Bezirksgesundheitsamt, von dem er bezogen wurde, zurückzubringen. Während der Ferien darf kein Impfstoff in der Schule verbleiben.
2 Seite 2 von 5 6. Impfbehelfe: Folgende Impfbehelfe sind vom Bezirksgesundheitsamt bereit zu stellen: Impfstoff Zellstofftupfer, ISOZID-H-Lösung in der nötigen Menge Hansaplast in der erforderlichen Menge Effortil oder Sympatol Weiße Unterlage für den Impftisch, 1 Plastiktasche für Impfmaterial, 1 Plastiksack und Entsorgungsbox für Abfall 1 Notfallbox für private Schulen und AHS, die nach Abschluss der Impfung dem Bezirksgesundheitsamt zu retournieren ist, von dem sie bezogen wurde. 7. Aufgaben der Schulen: Die Magistratsabteilung 15 ersucht um Unterstützung bei der Impfung durch Schulbehörde und Schulen in folgender Weise: Aussendung der Informationen zur Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung (MA 15 SD 4), der Einverständniserklärung zur Durchführung der Schutzimpfung (MA 15 SD 5) und der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 4/1, MA 15 SD 5/1, MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 4/2, MA 15 SD 5/2, MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 4/3, MA 15 SD 5/3, MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 4/4, MA 15 SD 5/4, MA 15 SD 6/4) Ausfertigung. Einsammeln der Impfdokumente. Einsammeln und Alphabetisierung der von den Erziehungsberechtigten unterfertigten Einverständniserklärung (MA 15 SD 5), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 5/1), kroatischen (MA 15 SD 5/2), serbischen (MA 15 SD 5/3) oder türkischen (MA 15 SD 5/4) Ausfertigung, sowie der unterfertigten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 6/4) Ausfertigung. Rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten über den geplanten Impftermin.
3 Seite 3 von 5 Bereitstellung eines geeigneten Impflokales mit Tisch, Handwaschbecken und Untersuchungsliege. Aufrechterhaltung der Ordnung bei der Impfung. Übersendung der ausgefüllten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 6/4) Ausfertigung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 8. Aufgaben der Impfärztinnen und Impfärzte: Festlegen des Impftermins mit der Schulleitung. Austeilen der Einverständnis- und Zustimmungserklärungen für die jeweilige Impfung in den Klassen. Kontrolle der zum vereinbarten Termin eingesammelten Einverständnis-, Zustimmungserklärungen und Impfdokumente. Feststellung des Impfstoffbedarfs. Telefonische Bestellung des Impfstoffes beim Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels. Impftermin: Feststellung der Impffähigkeit der zu impfenden Schülerinnen und Schüler und Durchführung der Impfung. Nachimpftermin 1 Woche später. Dokumentation der durchgeführten Impfungen für die Schule (Pflichtschulen: Gesundheitsbögen, AHS: Impflisten). Ausfüllen der Impfkartei auf der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 6/4) Ausfertigung. Dokumentation der Impfung für die geimpfte Person im vorhandenen Impfdokument mit den beigepackten Selbstklebeetiketten. Eventuell benötigte Impfausweise sind im Bezirksgesundheitsamt erhältlich.
4 Seite 4 von 5 Erstellen der Impfstatistik und Übermittlung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulleitung: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes nach Abschluss der Impfung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 9. Aufgaben der Bezirksgesundheitsämter: Vorbereitung des Impfmaterials und sonstiger Impfbehelfe. Durchführung der Impfung der von den Schulärztinnen und Schulärzten allenfalls zugewiesenen Kinder. Ausweisen der Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (Schulen und Bezirksgesundheitsämter) im Monatsbericht. ALLGEMEINES Entsprechend den Impfempfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden im Schuljahr 2009/2010 wieder Schutzimpfungen gegen Masern-Mumps-Röteln für Schülerinnen und Schüler der 7. Schulstufe ( Lebensjahr) in den Hauptschulen, Sonderpädagogischen Zentren und Allgemeinbildenden höheren Schulen angeboten. In der 7. Schulstufe sollen alle Schüler/innen geimpft werden, die nicht oder noch nicht zweimal gegen Masern-Mumps-Röteln geimpft sind. Für Schülerinnen und Schüler die bereits einmal gegen Masern-Mumps und einmal gegen Masern-Mumps-Röteln geimpft sind, wäre das Nachholen der 2. Rötelnimpfung (monovalent) ausreichend. Da monovalenter Rötelnimpfstoff nicht zur Verfügung steht, ist auch für diese Kinder Masern-Mumps- Röteln-Impfstoff zu verwenden. Prinzipiell gilt dies auch für Kinder, die Masern und/oder Mumps nachweislich durchgemacht haben. Die zusätzliche Masern-Mumps-Röteln- Impfung schadet nicht, da bei Impfstoffen mit attenuierten lebenden Viren der Körper nur gegen jene Impfstoffkomponente mit einer Antikörperbildung reagiert, gegen die kein Schutz besteht. Eine Überimpfung ist daher nicht möglich. Eine Auffrischungsimpfung mit M-M-Rvax Pro erhalten Kinder die einmal gegen Masern-Mumps-Röteln oder Masern-Mumps und Masern-Mumps-Röteln oder Masern-Mumps und Röteln geimpft wurden.
5 Seite 5 von 5 Für die Bestellung und Abholung von Impfstoffen stehen 9 Bezirksgesundheitsämter *) zur Verfügung. *) Adressen der Bezirksgesundheitsämter BGA Zuständig für den Adresse Telefon (+43 1) BGA 2 2. u. 20. Bezirk 2, Karmeliterg BGA 3 3. u. 11. Bezirk 3, Karl-Borromäus-Pl BGA 4 4., 5. u.12. Bezirk 4, Favoritenstr BGA 9 1., 8., 9., 17., 18. und 19. Bezirk 9, Tendlergasse BGA Bezirk 10, Laxenburgerstr BGA , 14. u. 23. Bezirk 13, Hietzinger Kai BGA 15 6., 7., 15. u. 16. Bezirk 15, Gasg BGA Bezirk 21, Franz-Jonas -Pl.3/ BGA Bezirk 22, Siebeckstr. 7, 2. Stock Schülerinnen und Schüler, die die Masern-Mumps-Röteln-Impfung in der Schule versäumt haben, können diese Impfung im Bezirksgesundheitsamt (Impfung erfolgt kostenlos) oder bei den niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten (Impfung ist kostenpflichtig) erhalten. Als Kontraindikationen gelten vor allem akute fieberhafte Erkrankungen, Schwangerschaft (3 Monate nach der Impfung soll eine Schwangerschaft vermieden werden), abgeschwächte Immunantwort wie z.b. HIV-Infektionen mit Symptomen, immunsuppressive Therapie (z.b. systemische Cortison-, Strahlen- oder Zytostatikatherapie), Allergien gegen Impfstoffbestandteile z.b. Neomycin. 4 Wochen Intervall wird nach anderen "Lebendimpfungen" (z. B. Gelbfieber-, orale Typhus-, orale Choleraimpfung), 6 Wochen nach einer eventuellen BCG-Impfung empfohlen. Nach der Masern-Mumps-Röteln-Impfung sind alle Impfungen mit lebenden, attenuierten Erregern nach 4 Wochen möglich, sofern diese nicht gleichzeitig verabreicht werden. Zu anderen Impfstoffen ist kein Intervall einzuhalten. Nach dem Erhalt von Blut, Blutprodukten oder Globulinen ist ein Abstand von 3 Monaten einzuhalten. Im Fall von Nebenwirkungen ist an niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte zu verweisen.
SCHUTZIMPFUNG GEGEN MASERN-MUMPS-RÖTELN IN DER 1. SCHULSTUFE. Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen:
Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: September bis November 2009 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen
MehrSCHUTZIMPFUNG GEGEN DIPHTHERIE-TETANUS-POLIO IN DER 2. SCHULSTUFE
Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: Ab September 2008 bis Dezember 2008 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG mit Polio-Salk Mérieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrMA 15 - IV/4/8 135/2007 Wien,
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien Referat IV/4 - Schulärztlicher Dienst 1030, Thomas-Klestil-Platz 8 Telefon: (01) 531 14-87 631 - FAX:01
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN HEPATITIS B mit HBvaxPro 5 Mikrogramm/0,5 ml BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN FSME für Kinder und Jugendliche an den Schulen der Stadt Wien organisiert
MehrEURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN.
EURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN. MASERN SIND KEIN KINDER- SPIEL. Warum Sie sich und Ihre Kinder schützen sollen. MIT DER MMR- GRATIS- IMPFUNG Foto: Corbis MASERN SIND KEIN KINDERSPIEL! Masern sind
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer
MehrEinführung: Warum impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
MehrEinführung: Warum Impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum Impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
MehrMS und Impfungen. DAS KLEINE IMPF-1x1. DAS KLEINE IMPF-1x1. Christian Lampl. Abteilung für Allgemeine Neurologie und Schmerzmedizin
MS und Impfungen Christian Lampl Abteilung für Allgemeine Neurologie und Schmerzmedizin DAS KLEINE IMPF-1x1 Impfungen stellen sehr wirksame und wichtige präventivmedizinische Maßnahmen dar. Das unmittelbare
MehrInformationslegende für kostenfreie Impfungen im Schulalter
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, November 2014 die Gesundheit der Schüler fördern
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Gardasil - Injektionssuspension in einer Fertigspritze Humaner Papillomvirus- Impfstoff [Typen 6, 11, 16, 18] (rekombinant, adsorbiert) BITTE BEANTWORTEN SIE DIE
MehrReisezeit - Impfzeit. Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten
Reisezeit - Impfzeit Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten Autoimmunerkrankungen und deren Therapie Sehr geehrte/r LeserIn, in dieser Broschüre wird versucht, die derzeit
MehrDer Impfkurs. Eine Anleitung zum richtigen Impfen. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg
Der Impfkurs Eine Anleitung zum richtigen Impfen Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg 3. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 232 S. Paperback ISBN 978 3 609 51075 0 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht:
MehrInformationslegende für Impfungen im Schulalter
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, März 2014 Informationslegende für Impfungen
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG M-M-RvaxPro Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension Masern-Mumps-Röteln-Lebendimpfstoff BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN FRAGEN:
MehrVORWORT 11 I. ALLGEMEINES 13. Grundlagen der Immunologie 13
Inhaltsverzeichnis VORWORT 11 I. ALLGEMEINES 13 Grundlagen der Immunologie 13 Impfstoffe 15 Lebendimpfstoffe (Attenuierte Impfstoffe) 16 Totimpfstoffe (Inaktivierte Impfstoffe) 17 Passive Immunisierung
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Nimenrix - Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung in einer Fertigspritze Meningokokken-Gruppen A, C, W-135 und Y-Konjugatimpfstoff BITTE
MehrInformationen zur Gelbfieberimpfung STAMARIL
Die Erkrankung Informationen zur Gelbfieberimpfung STAMARIL Das Gelbfiebervirus, ein Flavivirus, wird im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen
MehrASHA PRIMARY SCHOOL. Von den Kindergartenklassen. bis zur 5. Klasse. Impfaktion des ASHA. Freundes- und Förderkreises
ASHA PRIMARY SCHOOL Von den Kindergartenklassen bis zur 5. Klasse Impfaktion des ASHA Freundes- und Förderkreises Alina Salvatore Sozialarbeiterin 25.4.2016 Planung der Impfaktion Eine Impfaktion für alle
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG. Encepur 0,25 ml für Kinder Inaktivierter Frühsommer-Meningoenzephalitis Virus (FSME)-Adsorbatimpfstoff
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Encepur 0,25 ml für Kinder Inaktivierter Frühsommer-Meningoenzephalitis Virus (FSME)-Adsorbatimpfstoff BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN FRAGEN: ( Zutreffendes
MehrRundum geschützt in den Sommer
Rundum geschützt in den Sommer Hintergrundinformationen zum thema impfen...impfbuch - check und gratis geschenk... wieso impfen?...sommerthema: insektenschutz 125 Jahre Vertrauen Rundum geschützt Impfungen
MehrImpfungen. Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs
Impfungen Die HPV-Impfung Weitere Schutzimpfungen Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs Durch die Krebsvorsorge ist es gelungen, die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich zu verringern.
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Boostrix Injektionssuspension in einer Fertigspritze (Diphtherie-, Tetanus- und Pertussis (azellulär, Komponente) Impfstoff (adsorbiert, verminderter Antigengehalt)
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG FSME-IMMUN 0,25 ml Junior Injektionssuspension in einer Fertigspritze Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) Impfstoff (Ganzvirus, inaktiviert) Wirkstoff: FSME-Virus-Antigen
MehrModellprojekt Freiwillige HPV-Schulimpfung
Modellprojekt Freiwillige HPV-Schulimpfung Organisatorische Umsetzung und Lessons learnt Stand: April 2016 Projektpartner Initiatoren und Partner: Förderer und Unterstützer: Das Modellprojekt Das Modellprojekt
Mehrüber die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg
8.0.8 Verordnung vom 8. März 005 über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 6. November 999, namentlich den Artikel 30;
MehrVor Infektionen schützen
Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2011/2012 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Eigenschaften wirksamer Impfstoffe Sicherheit Schutz Praktische Gesichtspunkte Impfstoff Dauerhaftigkeit
MehrPATIENTENINFORMATION. MSD Immunologie REISEZEIT IMPFZEIT. Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten
MSD Immunologie PATIENTENINFORMATION REISEZEIT IMPFZEIT Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten SEHR GEEHRTE/R LESERIN, die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Überblick
MehrMerkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen
Gemeindeverwaltung Dürnten Schulabteilung Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen In Absprache mit dem Schularzt gilt grundsätzlich für die Schule inkl. Grundstufe folgendes: Ein fieberndes Kind bleibt
MehrImpfungen bei Autoimmunerkrankungen
Impfungen bei Autoimmunerkrankungen Aktive Schutzimpfungen stellen die wichtigste Vorbeugung zur Vermeidung von gefährlichen, eventuell sogar lebensbedrohenden Infektionserkrankungen dar. Dabei werden
MehrDurchimpfungsrate von Kindern im Kanton Baselland, 2011
((Zusammenfassende Übersetzung der Impfstudie der Universität Zürich)) > Gesundheitsbericht Durchimpfungsrate von Kindern im Kanton Baselland, 2011 Auf der Grundlage einer Studie des Instituts für Sozial
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Repevax - Injektionssuspension in einer Fertigspritze Diphtherie-,Tetanus-, Pertussis (azellulär, aus Komponenten)- Poliomyelitis (inaktiviert)- Impfstoff (adsorbiert,
MehrVerordnung über den schulärztlichen Dienst
4.800 Verordnung über den schulärztlichen Dienst Vom 4. Dezember 004 (Stand. August 05) Gestützt auf Art. 5 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom. März 0 ) und auf Art. 3 des Mittelschulgesetzes
MehrDie Schule ist der Schlüssel zur Gesundheit
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 1236 (1317) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, November 2015 Die Schule ist der Schlüssel
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN
RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN Soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen und durch ärztliche Verfügung anderes bestimmt wird, sind Kinder und Jugendliche
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012 in Deutschland 2002/2007/2012 2002 2007 2012 100 90 80 Impfquote in 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrAnlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen )
Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem 01.07.2014 zu der mir Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß 132e SGB V über die Durchführung
MehrHerwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen. SpringerWienNewYork
Herwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen SpringerWienNewYork Autorenverzeichnis XVII I. Allgemeine Vakzinologie Kurze Einführung in die Immunologie bei Impfungen (O.
MehrVor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen
Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2009/10 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Herstellung von Impfstoffen
MehrMasern- Eliminationskampagne des Bundes
Masern- Eliminationskampagne des Bundes Schulmedizinische Fortbildung vom 22.08.2013 lic.phil. Manuela Meneghini, Gesundheitsamt Masern in den Schlagzeilen Was sind Masern? Hochansteckende Viruserkrankung
MehrMeine Impfung Dein Schutz. gegen Masern und Keuchhusten
Meine Impfung Dein Schutz gegen Masern und Keuchhusten Masern Zum Schutz ihrer Säuglinge empfehlen sowohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als auch die Ärzteschaft den Eltern die Impfung gegen Masern.
MehrDie Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.
An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes
MehrAnmeldebogen für BewerberInnen an der Fünfjährigen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)
Anmeldebogen für BewerberInnen an der Fünfjährigen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) Familienname: Vorname(n): Versicherungsnummer: Datum der Einschulung (1. Schultag Volksschule) (TT.MM.JJJJ)
MehrWorin liegt der Nutzen einer Teilnahme an der Studie?
Studie TIKAP Information und Einverständniserklärung Wir möchten Sie hiermit herzlich einladen, sich über unsere Studie TIKAP (Knowledge, Attitudes and Practices in Tirol 2017) betreffend Wissen und Einstellungen
MehrSehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Univ. Klinik f. Innere Medizin LKH Graz Klinische Abteilung für Rheumatologie und Immunologie Univ. Prof. Dr. W. Graninger Auenbruggerplatz 15, A-8036 Graz Tel 0 316-385-12645 PATIENTENAUFKLÄRUNG ZUR THERAPIE
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG ENGERIX-B 10 Mikrogramm / 0,5 ml Injektionssuspension in einer Fertigspritze Rekombinanter Hepatitis-B-Impfstoff, adsorbiert BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrERFAHRUNGEN MIT BERUFSKOLLEGS WÄHREND DER LANDESIMPFKAMPAGNE. Vergleich zweier unterschiedlicher Konzepte
ERFAHRUNGEN MIT BERUFSKOLLEGS WÄHREND DER LANDESIMPFKAMPAGNE Vergleich zweier unterschiedlicher Konzepte Gliederung Ausgangslage Berufskolleg 1 Berufskolleg 2 Ausblick Masern Masernimpfung vollständig
MehrImpfen - praktisch 2014 STIKO-Empfehlungen zu den Standardimpfungen Lagerung und Verabreichung von Impfstoffen, Aufklärung und Nebenwirkungen, Dokumentation, echte und falsche Kontraindikationen, Dagmar
MehrImpfen Ja! Wieso? Erfolge des Impfprogramms 10 Erfolge des Impfprogramms 30.08.2015. Das schweizerische Impfprogramm
Impfen Ja! Wieso? QZ MPA vom 2. September 2015 Pascal Baschung, ÄrzteHaus Balsthal 1 Agenda Das schweizerische Impfprogramm Erfolge des Impfprogramms in der Schweiz Impfen was passiert? Fragen 2 Verfasst
MehrGEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Meningokokken-Impfstoff A + C Mérieux
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Meningokokken-Impfstoff A + C Mérieux Lyophilisat (Trockensubstanz) und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension Lesen Sie die gesamte
MehrMMR-Impfstatus von Schüler/- innen der 5. Klassenstufe
Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen GKommunale Gesundheitsberichterstattung Sozialpädiatrische Abteilung MMR-Impfstatus von Schüler/- innen der 5. Klassenstufe Ergebnisse der Impfaktion des Schuljahres
MehrWer gut reisen will, beugt vor
Auflage: 22853 Gewicht: Seitenaufmachung, gross 30. Juni 2015 KÖRPER & GEIST SEITE 11 Wer gut reisen will, beugt vor Reisemedizin Eine Ferienreise beginnt nicht erst mit dem Einstieg ins Flugzeug, sondern
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG M-M-RvaxPro Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension Masern-Mumps-Röteln-Lebendimpfstoff BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN FRAGEN:
MehrAmt der Tiroler Landesregierung - Landessanitätsdirektion für Tirol. Impfungen. Informationsblatt für den Kindergarten
Amt der Tiroler Landesregierung - Landessanitätsdirektion für Tirol Impfungen Informationsblatt für den Kindergarten Was sind Impfungen? Aktive Schutzimpfungen sind Vorbeugungsmaßnahmen gegen viele verschiedene
MehrIndividuelle Gesundheitsleistungen
Krankheitsabwehr auf Zuhause und auf Reisen. Mikroorganismen, Bakterien oder Viren übertragen viele Krankheiten. In unseren Breitengraden ist es durch Hygiene gelungen, die klassischen Seuchen wie pest,
MehrRaiffeisenbank Pfaffenhausen IBAN: DE BIC: GENODEF1PFA
Aufklärungsblatt Gelbfieber-Impfung Stand: April 2011 (DTG Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin) Was ist Gelbfieber und warum sollte ich mich impfen lassen? Gelbfieber ist eine akut lebensbedrohende
MehrFAQs zu Masern und zur Schutzimpfung
Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zu Masern und zur Schutzimpfung Inhaltsverzeichnis 1 Masern-Infektion und Krankheitsbild... 2 1.1 Wie kann man sich mit Masern infizieren?...2
MehrSehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Univ. Klinik f. Innere Medizin LKH Graz Klinische Abteilung für Rheumatologie und Immunologie Univ. Prof. Dr. W. Graninger Auenbruggerplatz 15, A-8036 Graz Tel 0 316-385-12645 PATIENTENAUFKLÄRUNG ZUR THERAPIE
MehrREISEMEDIZIN (IMPFSCHUTZ)
REISEMEDIZIN ((IMPPFSCHUTZ)) Krankheitsabwehr auf Reisen und Zuhause. Mikroorganismen, Bakterien oder Viren übertragen viele Krankheiten. In unseren Breitengraden ist es durch Hygiene gelungen, die klassischen
MehrWiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen. Informationen für Schulen
Wiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen Informationen für Schulen Version vom 23. Dezember 2013 Projektübersicht und Ziele > Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlene Basisimpfungen für Kinder
MehrInfektiologische Präventivmaßnahmen bei Praktikanten im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege
Infektiologische Präventivmaßnahmen bei Praktikanten im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. Kommission für Infektionskrankheiten
Mehrüber die Impfung gegen das Humane Papillomavirus
8.. Verordnung vom 8. Juli 008 über die Impfung gegen das Humane Papillomavirus Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverordnung vom 9. September 99 über Leistungen in der obligatorischen
MehrWenn man in ein afrikanisches Land, wie z.b. Uganda reist, sollte man wissen, welche Krankheiten einem
Impfungen Wenn man in ein afrikanisches Land, wie z.b. Uganda reist, sollte man wissen, welche Krankheiten einem begegnen können und wie man sich impfen oder schützen kann. Auf dieser Seite sind die wichtigsten
MehrGesundheitsformular für Schüler und Schülerinnen
Bitte von einem Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen! Name (Nachname/Vorname(n)) des Kindes Geburtsdatum Klasse Telefonnummer (zu Hause) Name der Mutter Name des Vaters E-Mail-Adresse Handynummer der
MehrImpfen. 3. Tipp. Wir haben ein Recht darauf! Fachärztin & Facharzt für Kinder & Jugendliche von 0-18 Jahren
3. Tipp Lassen Sie Ihrem Kind alle für eine Grundimmunisierung notwendigen Teilimpfungen geben und vergessen Sie nicht auf die Auffrischungsimpfungen. Bedenken Sie: 1. Durch eine hohe Durchimpfungsrate
MehrHäufigste Fragen und Antworten zu Masern
Gesundheitsamt Häufigste Fragen und Antworten zu Masern Was sind Masern? Masern sind eine sehr ansteckende und weltweit verbreitete Infektion der oberen Atemwege mit dem charakteristischen, typisch roten
MehrAnamnesebogen für Patienten
Anamnesebogen für Patienten Hausarztpraxis Jutta Willert-cob Fachärztin für Allgemeinmedizin und Betriebsmedizin Hauptstraße 20 35708 Haiger Tel. (02773) 91 696 0 Fax (02773) 91 696 29 praxis@willert-jacob.de
MehrIMPFEN UND J 1. Fragebogenaktion für die 7. Klassen in den Schulen im Ostalbkreis
IMPFEN UND J 1 Fragebogenaktion für die 7. Klassen in den Schulen im Ostalbkreis Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2013 1 Vorwort Im April 2014 Sehr verehrte Damen und Herren, der Geschäftsbereich Gesundheit
MehrVAQTA 50 E/1 ml Injektionssuspension in einer Fertigspritze Hepatitis A-Impfstoff, inaktiviert, adsorbiert Für Erwachsene
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER VAQTA 50 E/1 ml Injektionssuspension in einer Fertigspritze Hepatitis A-Impfstoff, inaktiviert, adsorbiert Für Erwachsene Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage
MehrSehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Univ. Klinik f. Innere Medizin LKH Graz Klinische Abteilung für Rheumatologie und Immunologie Univ. Prof. Dr. W. Graninger Auenbruggerplatz 15, A-8036 Graz Tel 0 316-385-12645 PATIENTENAUFKLÄRUNG ZUR THERAPIE
MehrVKS AMCS. Schul-, Kindergarten, Tagesstätten oder Krippenausschluss
VKS AMCS Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz Association des médecins cantonaux de Suisse Associazione dei medici cantonali della Svizzera Associaziun dals medis chantunals da
MehrAntrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs anlässlich der Schülereinschreibung
An den Landesschulrat für Steiermark landesschulrat@lsr-stmk.gv.at Name und (6-stellige) Kennzahl der Schule: Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs anlässlich der Schülereinschreibung
MehrBleiben Sie auch in der kalten Jahreszeit fit und aktiv und treffen Sie jetzt die richtigen Vorsorgemaßnahmen. Impf 2
Bleiben Sie auch in der kalten Jahreszeit fit und aktiv und treffen Sie jetzt die richtigen Vorsorgemaßnahmen. Gegen Lungenentzündung * und gegen Grippe Erfahren Sie, wie Impfungen einem Infektionsrisiko
MehrPflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte der Volksschulen
G Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Schulärztlicher Dienst Kanton Aargau Pflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte
MehrImpfungen unter Immunsuppression
Impfungen unter Immunsuppression Crohn und Colitis-Tag Vechta, den 29.09.2012 Impfungen unter Immunsuppression Immunsuppression bei - Angeborene Krankheiten - Erworbene Krankheiten - Therapieinduzierte
MehrVor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen
Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2009/10 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Impfreaktion z.b.
MehrDurchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten. (Impfvereinbarung)
Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) Anlage zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen
MehrTraditionelle und innovative Impfstoffentwicklung
Traditionelle und innovative Impfstoffentwicklung Reingard.grabherr@boku.ac.at Traditionelle Impfstoffentwicklung Traditionelle Impfstoffentwicklung Louis Pasteur in his laboratory, painting by A. Edelfeldt
MehrBestehen aktuelle Beschwerden? Steht die Kandidatin, der Kandidat z. Zt. in ärztlicher Behandlung und weshalb?
ÄRZTLICHES ZEUGNIS Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt Die Person, welche Ihnen das Schreiben vorlegt, interessiert sich für eine Ausbildung an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS)
Mehr947 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
947 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 7 947 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Ausgedruckt am 28. 11. 1997 Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2007
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2007 Abkürzungen der Bundesländer Landesname Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin Brandenburg Freie Hansestadt Bremen
MehrAnlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:
Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: 01.07.2016 Nachstehend sind die Regelungen des 25a der Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung vom 01.01.2015 sowie die Anlage zu 25a in der
MehrMenschen und Gesundheit. Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen
Menschen und Gesundheit Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen Gesundheit 1. (engl.) health; i.w.s. nach Definition
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vertreten durch den Vorstand. (im Folgenden KV Hamburg genannt) und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KV Hamburg genannt) und der pronova BKK vertreten durch den Vorstand auf der Grundlage von 132e
MehrGebrauchsinformation: Information für Anwender. Typhim Vi 25 Mikrogramm Injektionslösung in einer Fertigspritze Typhus-Polysaccharid-Impfstoff
Gebrauchsinformation: Information für Anwender Typhim Vi 25 Mikrogramm Injektionslösung in einer Fertigspritze Typhus-Polysaccharid-Impfstoff Für Kinder ab 2 Jahren und Erwachsene Lesen Sie die gesamte
MehrANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN ANZEIGE 1
1 von 5 Anlage I ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN Absender/in: An die/den Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
MehrGrippeschutz nicht vergessen. Impfen nützt impfen schützt!
Grippeschutz nicht vergessen. Impfen nützt impfen schützt! Grippe die unterschätzte Gefahr. Jedes Jahr suchen viele Personen wegen einer Influenza oder einer grippeähnlichen Erkrankung eine Arztpraxis
MehrAnlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand:
Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand: 01.01.2015 Alter 0 Jahre: U1 U2 U3 U4 U5 U6 Schutzimpfung Neugeborenen Hörscreening Punkte 1500 Toleranzregelung
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Infanrix hexa, Pulver und Suspension zur Herstellung einer Injektionssuspension in einer Fertigspritze (Diphtherie (D)-, Tetanus (T)-, Pertussis (azelluläre Komponenten)
MehrDiese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen. Diese rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Übernahme der Impfkosten richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie
MehrRichtlinien für die Zulassung, Betrieb und Überwachung von speziellen Gelbfieber-Impfstellen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
Richtlinien für die Zulassung, Betrieb und Überwachung von speziellen Gelbfieber-Impfstellen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung beschlossen vom Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 28.08.2013
MehrVorgänge beim Impfen Postenblätter
Lehrerinformation 1/12 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch bearbeiten in Gruppen eine Werkstatt mit den folgenden Posten: Posten 1: Wer hat das Impfen erfunden? Posten 2: Was passiert im Körper beim Impfen? Posten
Mehr