Flüchtlinge im Handwerk. Statusunterschiede und deren Bedeutung, Ausbildung und Anstellung, Unterstützung, Fördermittel Kulturunterschiede
|
|
- Harry Kuntz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Flüchtlinge im Handwerk Statusunterschiede und deren Bedeutung, Ausbildung und Anstellung, Unterstützung, Fördermittel Kulturunterschiede
2 Wer darf überhaupt in Deutschland bleiben? Statusunterschiede Schutz vor politischer Verfolgung: 2 AsylG asylberechtigt erhält nach 25 Ab1 AufenthG eine Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde für eine Zeit von 3 Jahren Internationaler Schutz: d.h. Schutz vor Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtling nach 25 Abs. 21.Alt.AufenthG Erteilungsdauer: 3 Jahre; danach Niederlassungserlaubnis. Subsidiärer Schutz nach Alt. AufenthG zunächst ein Jahr, bei Verlängerung für zwei weitere Jahre - Duldung Folie 2 von 20
3 Schutzarten Das Grundgesetz (Artikel 16a) verankerte Recht auf Asyl bekommen Menschen, die in ihrer Heimat politisch, das heißt durch den Staat verfolgt werden dies betrifft allerdings nur eine kleine Zahl der Flüchtlinge (weniger als 1 Prozent in 2015). Weitaus mehr Menschen erhalten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention: 2015 fast die Hälfte der Antragsteller als Flüchtlinge anerkannt, weil sie in ihrer Heimat etwa wegen ihrer Nationalität, ihrer politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer best. sozialen Gruppe verfolgt wurden fast alle Flüchtlinge aus Syrien, die meisten aus dem Irak oder auch aus Eritrea und Somalia erhalten einen solchen Schutz. Darüber hinaus dürfen Menschen bleiben, denen in ihrem Herkunftsland die Todesstrafe oder Folter drohen oder deren Leben dort individuell bedroht ist sie sind subsidiär Schutzberechtigt. Wenn alle Schutzgründe nicht zutreffen, prüft das BAMF, ob wegen anderer Gefahren im Herkunftsland ein Abschiebungsverbot besteht. Folie 3 von 20
4 Aufenthaltsdauer Anerkannter Flüchtling oder Asylbewerber zunächst für 3 Jahre. unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren, wenn die Gründe der Anerkennung nicht weggefallen sind, Sprachniveau C1 und überwiegende Sicherung des eigenen Lebensunterhalt. Nach 5 Jahren erhalten anerkannte Flüchtlinge dann eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sprachniveau A2 und Lebensunterhaltsicherung allein. Bei subsidiärem Schutz gibt es zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die für jeweils zwei Jahre verlängert und nach 7 Jahren ent fristet werden kann. Ein Abschiebungsverbot führt ebenfalls zu einer Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr und kann verlängert werden. Bis zu 6 Monate müssen alle Antragsteller/innen in dererstaufnahmeeinrichtung bleiben (möglichst bis zum Ende des Asylverfahrens) sie bekommen dort in der Regel Sachleistungen kein Bargeld. Folie 4 von 20
5 Aufenthaltsgestattung Asylbewerber erhalten mit der Antragstellung auf Asyl eine Aufenthaltsgestattung, die sie während des gesamten Asylverfahrens behalten Folgende Staaten als sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien Angehörige dieser Staaten haben in Deutschland ein Arbeitsverbot ( bei Ablehnung des Asylantrags nach dem ) Folie 5 von 20
6 Aufenthaltserlaubnis Werden Asylbewerber als Asylberechtigte Anerkannt oder wird ihnen ein anderer Schutzstatus zuerkannt, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis. Flüchtlinge, die über ein Aufnahmeprogramm (z.b. aus Syrien) aufgenommen werden, Besitzen eine Aufenthaltserlaubnis. Folie 6 von 20
7 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wird der Asylantrag abgelehnt, ist der Ausländer ausreisepflichtig. Kann die Ausreise oder eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung nicht zeitnah zur Entscheidung über den Asylantrag erfolgen, wird die Aufenthaltsbeendigung vorübergehend ausgesetzt und zum Nachweis eine Duldung erteilt; Der Ausländer bleibt ausreisepflichtig. Folie 7 von 20
8 Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber/innen Das Konzept Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber/innen besteht aus insgesamt 11 Modulen, deren Inhalte an den Bedürfnissen der Asylbewerber ausgerichtet sind: Alltag in Deutschland Arbeit Einkaufen Gesundheit/Medizinische Versorgung Kindergarten/Schule Mediennutzung in Deutschland Orientierung vor Ort /Verkehr/Mobilität Sitten und Gebräuche in Deutschland Sprechen über sich und andere Personen/soziale Kontakte Wohnen Werte und Zusammenleben DAA, Johanniter-Unfall-Hilfe (NRW), Malteser Hilfsdienst (NRW) Folie 8 von 20
9 Deutschförderung (Integrationskurs) Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Können von Ausländerbehörden in jedem Einzelfall auch dann zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie sich bereits (aber lediglich) auf einfache Art in Deutscher Sprache verständigen können. Asylbewerber und Geduldete haben keine generelle Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs nachrangige Zulassung, wenn noch unbesetzte Kursplanung. Neu ist jedoch die Verpflichtung, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz beziehen und von der zuständigen Leistungsbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden. Folie 9 von 20
10 Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern (Aufenthaltsgestattung) und Geduldeten (Duldung) aus sicheren Herkunftsstaaten Prioritäten: Integration auf dem Arbeitsmarkt Erlernen der deutschen Sprache Nach Möglichkeit Erreichung B2-Niveau (Voraussetzung für die sprachlichen Anforderungen in einer Ausbildung, oder um eine Umschulung beginnen zu können) Asylbewerber mit guten Bleibechancen nehmen schon vor Ablauf des Asylverfahrens an Sprachkursen (möglich schon nach 3 Wochen) und aktuell im Rahmen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen an Arbeitsgelegenheiten teil niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt erste Erfahrungen Zugang zum Arbeitsmarkt nach 3 Monaten nach Stellung des Asylantrages Folie 10 von 20
11 Ausbildung und Anstellung Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer Ausbildung wird so geregelt, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung (in der Regel 3 Jahre) gelten wird. Bei anschließender adäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt auch bei keiner direkten Anschlussbeschäftigung oder Abbruch wird es für eine Dauer von 6 Monaten eine Duldung für eine erneute Arbeitsplatzsuche geben. Wird die Ausbildung nicht betrieben oder abgebrochen, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dies unverzüglich (innerhalb einer Woche) der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich mitzuteilen. In Mitteilung sind folgende Daten anzugeben: Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs, Name, Vorname und die Staatsangehörigkeit des Ausländers ansonsten Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu ) Folie 11 von 20
12 Förderung in Ausbildung und Anstellung Gezieltere Förderung der Berufsausbildung von bestimmten Ausländerinnen und Ausländern: Ausbildungsbegleitende Hilfen Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Maßnahmen (PerJuF, BOF, EQ, Berufseinstiegspraktika) Sprachcoaching individuelle berufsbezogene Sprachbegleitung (gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Nach dem neuen Integrationsgesetz wird die Vorrangprüfung ausgesetzt (d.h. es wird nicht mehr geprüft, ob ein Deutscher oder Angehöriger Bürger der EU den Arbeitsplatz vorerst angeboten bekommt) auch die Leiharbeit wird dadurch möglich. Folie 12 von 20
13 Neues Integrationsgesetz Die Neuregelung bedeutet für alle Arbeitgeber, dass sie grundsätzlich jeder Ausländerin und jedem Ausländer einen Ausbildungsplatz anbieten können unabhängig davon, wie alt diese Person ist oder über welchen konkreten Aufenthaltsstatus sie gerade verfügt. Sollte der Asylantrag während der Ausbildung abgelehnt werden, erhalten die Flüchtlinge eine Duldung für den Rest der Ausbildung sowie anschließend die Möglichkeit, für mind. 2 Jahre bei Ihnen im Betrieb oder anderswo im erlernten Beruf zu arbeiten. Der Ausgang des Asylverfahrens hat keine Auswirkung auf das Ausbildungsverhältnis. Folie 13 von 20
14 Maßnahmenportfolio für Erwachsene Arbeitslosenversicherung (SGB III) Zugangsmöglichkeiten SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z.b. Bewerbungstraining, Kompetenzfeststellung, Vermittlungsunterst. (Jeweils mit berufsbezogener Sprachförderung*) Förderung der beruflichen Weiterbildung (Anpassungsqualifizierung, Vorbereitung auf Ext.Pr. Teilqualifikation, Umschulung bei einem Träger Betr. Einzelumschulung (*) Eingliederungszuschüsse (Minderleistungsausgleich Für Arbeitsgeber) Vermittlungsbudget (Bewerbungskosten, Fahrkosten, Übersetzungskosten, Kosten für Anerkennung ausl. Abschlüsse Selbstständigenförderung (Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, Einstiegsgeld) Grundsätzlich nur für Personen mit >Arbeitsmarktzugang; befristete Ausnahme: Zugang für Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien und seit auch aus Somalia bereits während der Wartefrist. >Nur für Personen mit Arbeitsmarkt- Zugang, grundsätzl. ab den 4. Monat ausreichende Sprachkenntnisse (B1), die eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, sind erforderlich > Nur für Personen mit Arbeitsmarktzugang, grundsätzlich ab den 4. Monat >Grundsätzlich nur für Personen mit Arbeitsmarktzugang: befristete Ausnahme: Zugang für Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Syrien und Somalia bereits während der Wartefrist. >>kein Zugang möglich Folie 14 von 20
15 Maßnahmeportfolio für Erwachsene Grundsicherung SGB II Zugangsmöglichkeit: Ab Anerkennung sofort bei Vorliegen.. des Status als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach 7 SGB II und der individuellen Fördervoraussetzungen der jeweiligen Leistungen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z.b. Bewerbungstraining, Kompetenzfeststellung, Vermittlungsunterst. (jeweils mit berufsbezogener Sprachförderung*) Förderung der beruflichen Weiterbildung (Anpassungsqualifizierung, Vorbereitung auf Ext.Pr. Teilqualifikation, Umschulung bei einem Träger Betr. Einzelumschulung (*) Eingliederungszuschüsse (Minderleistungsausgleich Für Arbeitsgeber) Vermittlungsbudget (Bewerbungskosten, Fahrkosten, Übersetzungskosten, Kosten für Anerkennung ausl. Abschlüsse Selbstständigenförderung (Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, Einstiegsgeld) Öffentlich geförderte Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen) Folie 15 von 20
16 Aufenthaltsstaus während der Ausbildung und danach Eine Duldung ist zu erteilen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat, ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht untersagt werden darf und keine konkreten Maßnahmen zu seiner Aufenthalts- Beendigung vorliegen. Die Duldung wird für die Dauer der Ausbildung erteilt. Nichterteilung, wenn bereits konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung des Ausländers getroffen wurden, bevor dieser seine Ausbildung tatsächlich beginnt. Wenn der Termin zur Abschiebung bereits steht. Folie 16 von 20
17 Vorrangprüfung Die Zustimmung der BA kann für einen Zeitraum von 3 Jahren ohne Vorrangprüfung Erfolgen, wenn die Beschäftigung in einem Arbeitsagenturbezirk erfolgt, der in einer Neuen Anlage aufgeführt ist. Arbeitsagenturbezirke die weiterhin die Vorrangprüfung haben: Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin Nordrhein-Westfalen: Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen Bayern: Aschaffenburg, Augsburg, Bayreuth Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Münschen, Nürnberg, Passau, Schweinfurt, Traunstein, Weiden Folie 17 von 20
18 Beschäftigung in Zeitarbeit Eine Beschäftigung in der Zeitarbeit ist bereits nach 3 Monaten auch Dann möglich, wenn diese in dem Bezirk eines Arbeitsagenturbezirks ausgeübt wird, in dem die Vorrangprüfung entfällt. Folie 18 von 20
19 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Durch den neu eingefügten 5a Asylbewerberleistungsgesetz werden für Flüchtlinge Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogrammes FIM eingerichtet. Zielgruppe sind diejenigen Flüchtlinge, die noch nicht anerkannt sind, aber nicht diejenigen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, voll- ziehbar ausreisepflichtige Ausländer, sowie Inhaber einer aufenthaltsrechtlichen Duldung. Eingerichtet werden interne Arbeitsgelegenheiten bei der Betreibung von Flüchtlingseinrichtungen als auch externe Arbeitsgelegenheiten, die zusätzlich sein müssen. Integrationsmaßnahmen wie Arbeitsförderung, Sprach- und Integrationskurse, Aufnahme einer Sozialvers. Ausbildung oder eines Studiums haben Vorrang vor der Teilnahme. Folie 19 von 20
20 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!!!!!! Folie 20 von 20
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen:
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen: Übersicht über ausgewählte, für den Arbeitsmarktzugang wesentliche rechtliche Änderungen mit dem Integrationsgesetz und der Verordnung zum Integrationsgesetz
MehrAusbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen:
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen: Übersicht über ausgewählte, für den Arbeitsmarktzugang wesentliche rechtliche Änderungen mit dem Integrationsgesetz und der Verordnung zum Integrationsgesetz
MehrAugust Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge
August 2016 Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrAugust Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge
August 2016 Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
MehrFlüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit
MehrÜberblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die
MehrArbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015
Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Klaus Faust, GO Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo
MehrDas Integrationsgesetz -Änderungen in der Praxis
Das Integrationsgesetz -Änderungen in der Praxis AWO Bundesverband e.v. 05.10.16 GRUNDSÄTZLICHES Im Juli 2016 verabschiedet und zum größten Teil am 6. August 2016 in Kraft getreten Integrationsgesetz Verordnung
MehrIntegration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen. Seite 1
Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen Seite 1 Integration von Schutzsuchenden in Arbeit, Ausbildung und Praktika nur mit Ihnen den Unternehmerinnen
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
MehrAgentur für Arbeit Stade Jörg Abendroth. Integrationskonferenz Stade
Agentur für Arbeit Stade Jörg Abendroth Integrationskonferenz Stade 24.11.2016 Integrationskonferenz Stade - Agenda Personen im Kontext von Fluchtmigration Zuständigkeiten Antragsverfahren der Beschäftigungserlaubnis
MehrMai 2016. Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge
Mai 2016 Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
MehrMärz Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
März 2016 Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Integration in den Arbeitsmarkt: Wer, wie und was ist zu beachten? Derzeitige Situation im Kreis Paderborn Was sind die Aktivitäten
MehrÜberblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrDas Integrationsgesetz
Das Das in Kürze Das (IntG) ist am 06. August 2016 in Kraft getreten. Es handelt sich um kein eigenständiges Gesetz, sondern um ein sogenanntes Artikelgesetz zur Änderung bestehender Gesetze. Zusammen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Bad Honnef, 17. Mai 2016 Ali Doğan Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Laut BAMF wurden 2015 im EASY-System
MehrVersicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen 1 Inhalt Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Wer steht dem Arbeitsmarkt
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Kommunales Integrationszentrum Hennef 27. Juni 2016 Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten BildrahmenBild einfügen: Ali Doğan Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit Berlin, 06.07.2016 1 Überblick Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Unterstützungsmöglichkeiten 2 Aufenthaltsstatus
MehrRechtliche Grundlagen (Stand: April 2017)
Rechtliche Grundlagen (Stand: April 2017) Ziele des Moduls Sie wissen: Welche Flüchtlingsgruppen und Aufenthaltstitel es gibt. Was bei Praktika, Ausbildung und Beschäftigung von den verschiedenen Gruppen
MehrDas Integrationsgesetz (Stand: 19.September 2016)
Das (Stand: 19.September 2016) Das in Kürze Das (IntG) ist am 06. August 2016 in Kraft getreten. Es handelt sich um kein eigenständiges Gesetz, sondern um ein sogenanntes Artikelgesetz zur Änderung bestehender
MehrDuldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere
MehrRechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland
Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
MehrÄnderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer
Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer Aktenzeichen: Abschluss
MehrRechtliche Grundlagen (Stand: August 2017)
Rechtliche Grundlagen (Stand: August 2017) Ziele des Moduls Sie wissen: Welche Flüchtlingsgruppen und Aufenthaltstitel es gibt. Was bei Praktika, Ausbildung und Beschäftigung von den verschiedenen Gruppen
MehrAgentur für Arbeit Bergisch Gladbach
INTEGRATION POINT 2 Integration Point - Ziele Gemeinsame Anlaufstellen zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen zur frühzeitigen und zielgerichteten Integration in der Arbeits- und Ausbildungsmarkt
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen. Rechtliche Rahmenbedingungen und Daten. Stand:
Beschäftigung von Flüchtlingen Rechtliche Rahmenbedingungen und Daten Stand: 18.02.2016 für den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt* Grundsätzliche Regelung: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis
MehrBrigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service. Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber
Brigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber Integrationsgesetz seit Anfang August 2016 in Kraft Aussetzen der Vorrangprüfung für
MehrVortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis
Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen 09.06.2016 Landratsamt Enzkreis Seite 1 Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Ausbilderfrühstück für Druckberufe Berlin, 17.11.2015 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika und weitere Maßnahmen können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Einstiegsqualifizierung (EQ) Es ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Anteile der Vergütung (bis zu 231 Euro monatlich) der Sozialversicherung (116 Euro monatlich) von der Arbeitsagentur refinanziert
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrReferentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen
MehrAgentur für Arbeit Bad Oldesloe. Arbeitsmarktzugang und Angebote zur beruflichen Integration für Flüchtlinge
09.02.2016 Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitsmarktzugang und Angebote zur beruflichen Integration für Flüchtlinge Asylverfahren: grundsätzlicher Ablauf Zuständigkeit Jobcenter Zuständigkeit bei der
MehrRechtliche Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen
Rechtliche Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen Agenda 1 2 3 4 Flüchtlingsgruppen und Aufenthaltstitel Praktika, Ausbildung, Beschäftigung Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis Unterstützung
MehrArbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel
Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel Arbeitsmarktzugang für Aufenthaltsdokument Das bedeutet für die genannten Gruppen Asylberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Arbeitslose Ausländer September 2015 / Juni 2016 496 412 353 418 Ostholstein insgesamt September 2015 Juni 2016 Jobcenter Ostholstein September 2015 Juni 2016 136 61
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme, Praktikum oder Ausbildung aus Sicht der Agentur für Arbeit Landau Allgemeine Rechtliche Grundlagen Arbeitsmarktzugang
MehrIntegration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten
Vorstandssitzung des Unternehmerverbandes Handwerk Dr. Susanne Koch Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten Zahlen/Daten/Fakten - Hauptherkunftsländer Baden-Württemberg
MehrAusbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe?
Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe? Handwerkskammer Berlin Berlin, 16.11.2015 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Wer darf arbeiten
MehrRechtliche Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen Stand: August 2016
Rechtliche Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen Stand: August 2016 Agenda 1 2 3 Flüchtlingsgruppen und Aufenthaltstitel Praktika, Ausbildung, Beschäftigung Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis
MehrFlüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk. Stand: Dezember 2016
Flüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk Stand: Dezember 2016 1. Warum lohnt sich für Betriebe die Beschäftigung geflüchteter Menschen? Weltweit
MehrStand Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Stand 24.11.2015 Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge Warum ist das Thema Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MehrAgentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch. Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche
Agentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Ob AusländerInnen in Deutschland erwerbstätig sein
MehrFlüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?
Flüchtlinge und Asylbewerber Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen? Drei grundsätzliche Gruppen von Flüchtlingen Anerkannte Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
Mehr21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer 5-stufiger Prozess im Ankunftszentrum Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft
MehrIntegration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten
Regionaldirektion Baden-Württemberg Alexandra Neukam Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten Hauptherkunftsländer - Baden-Württemberg Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen
MehrAngekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten?
Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten? 2 Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe Februar 2016
MehrZugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen
Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus
MehrSechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen
https://klardenker.kpmg.de/sechs-wichtige-fakten-fuer-unternehmer-die-fluechtlinge-einstellen-wollen/ Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen KEYFACTS - Geflüchtete dürfen
MehrIntegrationsgesetz. Freundeskreis Feuerbach 10. Juli Referentin Suzana Hofmann. Landeshauptstadt Stuttgart Sozialamt
Integrationsgesetz Freundeskreis Feuerbach 10. Juli 2017 Referentin Suzana Hofmann Aufgaben der Fachstelle Migration wir sind Teil des Sozialamtes der Landeshauptstadt Stuttgart Fachberatung von Mitarbeiterinnen
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Service Oberberg 21.03.2016 Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber Informationsveranstaltung in Hückeswagen Übersicht Themen des heutigen Abend: 1. Personenkreise
MehrAsylverfahren und Grundlagen des Flüchtlingsrechts (Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
(Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz Aufenthaltsstatus nach der Registrierung und vor dem Stellen des Asylantrags Am 5. Februar 2016 ist das
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrAsylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung: Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben, welche bei der Beschäftigung bzw. Ausbildung von Asylanten und Flüchtlingen zu beachten sind. Im Wettbewerb um Fachkräfte
MehrMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a Mainz
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2644 Mail: poststelle@mffjiv.rlp.de
MehrSituation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8375 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann,
MehrForum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung
forum:a Fachtagung: UPDATE RECHT, 13.02.17 Forum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung Benita Suwelack, Diakonisches Werk Darmstadt - Dieburg, Flüchtlingsberatung Begriffsklärung Begriffsklärung Arbeitserlaubnis
MehrAgentur für Arbeit Berlin Süd Arbeitgeber-Service Asyl. Status Quo und geänderte Rahmenbedingungen zur beruflichen Integration von Geflüchteten
Agentur für Arbeit Berlin Süd Arbeitgeber-Service Asyl Status Quo und geänderte Rahmenbedingungen zur beruflichen Integration von Geflüchteten Personengruppen und Arbeitsmarktzugang Anerkannte Flüchtlinge
MehrArbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Sebastian Peine Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof
3. Oberfränkischer Personal- und Praxistag Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Sebastian Peine Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof Entwicklung der Arbeitslosenquoten im überregionalen
MehrVerfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen
Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Arbeitsverbote Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag
MehrDie Ausländerbehörde. Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch?
Die Ausländerbehörde Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch? Zweck des Aufenthaltsgesetzes Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrBildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Bildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, 19.01.2016 Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Tagesordnung Gedanken zur aktuellen Flüchtlingssituation Rechtliche
MehrRAinCornelia Rupp-Hafner
Beschäftigung von Flüchtlingen was ist zu beachten? RAinCornelia Rupp-Hafner Geschäftsführerin Holzbau Baden e.v. proholz Schwarzwald www.pro-holz-schwarzwald.com Flüchtlingswelle Ende 2014: weltweit 60
MehrJUGENDLICHE GEFLÜCHTETE AUF DEM WEG IN AUSBILDUNG UND BERUF MITTWOCH, 17. AUGUST 2016 I COMCENTER BRÜHL
JUGENDLICHE GEFLÜCHTETE AUF DEM WEG IN AUSBILDUNG UND BERUF MITTWOCH, 17. AUGUST 2016 I COMCENTER BRÜHL Schwerpunkte des Thüringer IvAF- Netzwerkes: Berufliche und aufenthaltsrechtliche Beratung von Flüchtlingen
MehrFachforum 5 Duldung, und dann?
Fachforum 5 Duldung, und dann? Ali Ismailovski, Café Zuflucht Aachen Norbert Suing, jmd2start Aachen 1 Mit dem am 06.08.2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz (BGBl. 2016 I S. 1939ff) wurden die Regelungen
MehrPotenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen. Informationen für Arbeitgeber
Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen Informationen für Arbeitgeber Warum lohnt es sich für Betriebe, geflüchtete Menschen zu beschäftigen? Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende
MehrAsylbewerber für den Arbeitsmarkt
23.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Asylbewerber für den Arbeitsmarkt Diana König Dipl. Verwaltungswirtin (FH) WeGebAU- und Qualifizierungsberaterin im Arbeitgeber-Service Freiburg Unser Haus Aufenthaltserlaubnis
Mehr6. Netzkonferenz. des Netzwerkes Pflege im Kreis Höxter Netzkonferenz 1
6. Netzkonferenz des Netzwerkes Pflege im Kreis Höxter 09.05.2017 6. Netzkonferenz 1 TOP 1 Begrüßung 09.05.2017 6. Netzkonferenz 2 TOP 5 Flüchtlinge in der Pflege? 09.05.2017 6. Netzkonferenz 3 09.05.2017,
Mehrallgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:
Integrationsbeirat 30.01.2013 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge
MehrDas kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Unternehmensservice W.I.R Stand: 25.08.16 Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Flüchtlinge suchen Schutz in Deutschland:
MehrArbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen.
09.03.2016 Arbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen. Warum ist das Thema Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MehrFachforum 3: Wege in Arbeit: junge Geflüchtete beruflich qualifizieren
Fachforum 3: Wege in Arbeit: junge Geflüchtete beruflich qualifizieren Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Dr. Barbara Weiser Stand: 13.09.2017 Hinweis Der Inhalt des Vortrags gibt die Rechtsauffassung
MehrLeitfaden für Spediteure zur Beschäftigung geflüchteter Menschen
Leitfaden für Spediteure zur Beschäftigung geflüchteter Menschen Neue Wege gehen?! Die mediale Debatte um Flüchtlinge reißt nicht ab. Kein Tag vergeht, an dem nicht ein Politiker, ein Wirtschaftsvertreter,
MehrEntscheidung BAMF. Zeitablauf Asylverfahren ASYLBEWERBER. Ankunft. Registrierung. Asylantrag. Asylberechtigt. Flüchtling
Entscheidung BAMF Zeitablauf Asylverfahren ASYLBEWERBER Ankunft in Deutschland Registrierung Regierung v. Oberbayern Asylantrag BAMF Asylberechtigt Flüchtling Keine Registrierung Sog. BÜMA Aufenthaltsgestattung
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrWie können Flüchtlinge gezielt in den Arbeitsmarkt integriert werden? IHK-Wirtschafts-Stammtisch Hamm, 14. Juni 2016
Wie können Flüchtlinge gezielt in den Arbeitsmarkt integriert werden? IHK-Wirtschafts-Stammtisch Hamm, 14. Juni 2016 Agenda Der Integration Point Hamm Potentiale geflüchteter Menschen nutzen Rechtliche
MehrIntegration von Flüchtlingen in Unternehmen. Svenja Jambo, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Integration von Flüchtlingen in Unternehmen Svenja Jambo, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Agenda 1 KOFA Informationen für KMU zu Flüchtlingen 2 Flüchtlingsgruppen und Aufenthaltstitel 3 Praktika,
MehrGeflüchtete Menschen bei der Integration in Arbeit und Ausbildung unterstützen
Informationsveranstaltung für Arbeitgeber im Landkreis Oberhavel am 21.04.2016 Geflüchtete Menschen bei der Integration in Arbeit und Ausbildung unterstützen Aktivitäten der Agenturen für Arbeit (AA) im
MehrFLUCHT, ASYL, (AUS-)BILDUNG UND ARBEIT AUSLÄNDERRECHTLICHE BEDINGUNGEN DER ARBEITSMARKTLICHEN INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN
FLUCHT, ASYL, (AUS-)BILDUNG UND ARBEIT AUSLÄNDERRECHTLICHE BEDINGUNGEN DER ARBEITSMARKTLICHEN INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN REFERENT Thomas Wilhelm Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Koordination Bayerisches
MehrWelche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden?
Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1 Asylsuchende: sind eingereist und registriert erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG
MehrBeschäftigungsvoraussetzungen für Asylsuchende und Flüchtlinge - Potentiale nutzen, Integration fördern
Veranstaltung des Landkreises Harburg am 08.02.2016 Kreishaus Winsen/Luhe Bernd Passier Beschäftigungsvoraussetzungen für Asylsuchende und Flüchtlinge - Potentiale nutzen, Integration fördern Dem Sehnsuchtsort
MehrGESETZLICHE NEUERUNGEN 2016 / 2017 INTEGRATIONSGESETZ NEUERUNGEN IM ZUGANG ZU AUSBILDUNG
GESETZLICHE NEUERUNGEN 206 / 207 INTEGRATIONSGESETZ NEUERUNGEN IM ZUGANG ZU AUSBILDUNG Referent: Ali Ismailovski, VORTEIL-Aavhen-Düren, Café Zuflucht ZUGANG ZU AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG FÜR FLÜCHTLINGE
Mehr