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1 Landratsamt Unterallgäu Postfach Mindelheim Senioren, FQA Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Unterallgäu Herr Lehner Donaustraße Memmingen Gesch.-Nr. Bearbeiter/in Zimmer-Nr. Telefon Telefax Datum Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Bayerisches Rotes Kreuz, Mühlweg 5, Mindelheim, vertretungsberechtigte Person: Geschäftsführer Herr Lehner Geprüfte Einrichtung: BRK Pflegeheim Buxheim, Rot-Kreuz-Straße 5, Buxheim Sehr geehrter Herr Lehner, in der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: 1. Wohnqualität 2. Verpflegung 3. Freiheit einschränkende Maßnahmen 4. Pflege und Dokumentation 5. Qualitätsmanagement 6. Arzneimittel 7. Hygiene 8. Personal 9. bauliche Gegebenheiten Landratsamt Unterallgäu Öffnungszeiten Telefon ( ) Konto der Kreiskasse Bad Wörishofer Straße 33 Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr Telefax ( ) Sparkasse Mindelheim Mindelheim zus. Do 14:00-17:00 Uhr Kto.-Nr und nach Vereinbarung info@lra.unterallgaeu.de BLZ

2 Seite 2 von 5 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Wohnformen: Beschützender Wohnbereich Offene gerontopsychiatrische Wohnbereiche Therapieangebote: Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Krankengymnastik Angebotene Plätze: 145 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 0 Belegte Plätze: 101 Einzelzimmerquote: 37 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 60 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3

3 Seite 3 von 5 II. II.1 Informationen zur Einrichtung Positive Aspekte und allgemeine Informationen Die großzügigen Räumlichkeiten im Aufenthalts- und Essensbereich sind wohnlich gestaltet sowie dekoriert. Verschieden große Tischgruppen sind im Aufenthaltsraum weiträumig verteilt, sodass auf Wunsch auch zurückgezogene Plätze möglich sind. Bestehende Tischgemeinschaften harmonieren sehr gut und die Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen sich gegenseitig bzw. animieren sich gegenseitig zum Essen. Die Atmosphäre während der Essenszeit ist angenehm und familiär. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner dabei bedarfsgerecht und bieten ihre Hilfe an. Die Einrichtung beschäftigt Fachkräfte weit über den gesetzlich vorgeschriebenen 50 %. Am Stichtag lag die Quote bei 60 %. Um den Bewohnerbedürfnissen gerecht zu werden, werden Fachkräfte mit der Zusatzausbildung Gerontopsychiatrie beschäftigt - auch hier über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr freundlich und gehen auf Fragen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner geduldig ein. Der Umgangston unter dem Personal ist höflich und freundschaftlich. Alle besuchten Bewohnerinnen und Bewohner machten einen zufriedenen und gepflegten Eindruck. In einzelnen Gesprächen wurde mitgeteilt, dass gerne in der Einrichtung gewohnt wird und an den verschiedenen Angeboten am Vor- und Nachmittag häufig teilgenommen wird, darüber hinaus wurde die Versorgung und Verpflegung gelobt. Die Medikamente werden bewohnerbezogen in abschließbaren Schränken aufbewahrt. Die Temperatur der Medikamentenkühlschränke befand sich innerhalb der empfohlenen Temperaturgrenze, sie werden täglich kontrolliert und dokumentiert. Die angebrochenen Flüssigarzneimittel sind mit Bewohnernamen, Anbruch- und Verfallsdatum versehen. Nachweis und Bestand der Betäubungsmittel waren korrekt. In der Einrichtung wurde ein neues, übersichtliches Wundprotokoll eingeführt. II.2 Qualitätsentwicklung Mit der aktuell laufenden Umbaumaßnahme wird der Forderung nach einer angemessenen Anzahl an Einzelzimmern Rechnung getragen. Es entstehen großzügige, helle Einzelzimmer mit barrierefreien und altersgerechten Nasszellen. Nach Abschluss der Maßnahme zählt die Einrichtung 110 Gesamtplätze.

4 Seite 4 von 5 III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 Pfle- WoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt. III.1 Qualitätsbereich: Qualitätsmanagement III.1.1. Sachverhalt Eine pflegebedürftige Person bekommt auf Grund einer Coxarthrose regelmäßig Schmerzpflaster verabreicht. Ein Schmerzverlaufsprotokoll wurde nur vom bis geführt. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Eine zuverlässige Bewohnerbeobachtung ist u. a. Basis der professionellen Pflege. Regelungen für eine zeitnahe und lückenlose Dokumentation aller schmerzbezogenen Informationen sind zu treffen. Dies kann beispielsweise in Form von Eintragungen in die Pflegedokumentation, durch das Führen von Schmerztagebücher oder Schmerzverlaufsprotokollen geschehen (siehe auch S1b NES) - entsprechend geeignete Formulare wären in der Einrichtung vorhanden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel erneut festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.

5 Seite 5 von 5 VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33, Mindelheim einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg Postfachanschrift: Postfach , Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung

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