LANDSCHAFTSPLAN ARTENSCHUTZRECHTLICHE UND NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG POTENZIELLER SIEDLUNGSERWEITERUNGSFLÄCHEN

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1 IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Verbandsgemeinde Nieder-Olm LANDSCHAFTSPLAN ARTENSCHUTZRECHTLICHE UND NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG POTENZIELLER SIEDLUNGSERWEITERUNGSFLÄCHEN -Beurteilung 2015, mit Übersichtskarte und -tabelle- - Beurteilung 2016 zu weiteren Flächen- Oktober 2016 isu Jung-Stilling-Str Kaiserslautern mail@isu-kl.de

2 Landschaftsplan Nieder-Olm Artenschutzrechtliche und naturschutzfachliche Bewertung potenzieller Siedlungserweiterungsflächen Dr. Jürgen Winkler, Dipl.-Biol. Thomas Merz Die 26 zu prüfenden potenziellen Erweiterungsflächen wurden hinsichtlich ihres Biotoptypenspektrums, der Wertigkeit der Biotoptypen, des Vorkommens pauschal geschützter Biotoptypen sowie von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie untersucht. Die Beurteilung des floristischen Inventars beinhaltete die Erfassung streng geschützter Arten sowie seltener und gefährdeter Sippen. Die zur Abschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials besonders maßgebliche Fauna wurde durch mindestens zwei Begehungen je Fläche im Frühjahr und Frühsommer überprüft. Die angetroffenen Vogelarten wurden registriert und hinsichtlich ihres Vorkommens-Status bewertet, ergänzend erfolgte ggf. noch eine Potenzialabschätzung für zu erwartende Vogelarten. In Ermangelung einer Klassifizierung der Erhaltungszustände der einzelnen Vogelarten für Rheinland-Pfalz, wurde auf die landesweite Einschätzung der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes für das benachbarte Bundesland Hessen zurückgegriffen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND 2014: Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens - 2. Fassung, März 2014). Soweit im Rahmen der Begehungen nachweisbar wurden artenschutzrechtlich sowie naturschutzfachlich relevante Sippen aus anderen Artengruppen mit erfasst. Das auf den potenziellen Siedlungserweiterungsflächen angetroffene Strukturpotenzial wurde dahingehend bewertet, inwieweit es substanzielle Habiatfunktionen für weitere, nicht der direkten Beobachtung zugängliche, jedoch artenschutzrechtlich bedeutsame Arten wie Fledermäuse, Feldhamster, streng geschützte Tagfalter oder totholzbewohnende Käfer übernehmen kann. Hierbei wurden entsprechende Biotoptypen gezielt auf entsprechenden Habitatqualitäten wie Gebäudespalten, Totholz, Altholz, Baumhöhlen u. ä. überprüft. Zur Abschätzung des Potenzials für die Besiedlung durch Feldhamster erfolgte bei Flächen mit entsprechender Biotoptypenausstattung der Abgleich mit der Feldhamster-Potenzialkarte (Hellwig, H. 2002: Verbreitungspotential des Feldhamsters - Cricetus cricetus L.) - in Rheinhessen und der Nordpfalz (Mammalia: Rodentia). - Fauna Flora Rheinland-Pfalz 9(4): ). Ergebnisse: Ausführliche Dokumentation in der beiliegenden Tabelle Beurteilung Pruefflaechen.xls und, bezüglich der Fauna, den Matrixbögen. Gemarkung Gewann Fläche (ha) Bewertung Elsheim In den Neun Morgen 2,2 überwiegend weinbaulich genutzte Fläche mit insgesamt geringwertigen Biotoptypen und relativ geringer Bedeutung für geschützte Arten Essenheim An der Hohenstraße 2,1 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich

3 Essenheim Aufm Klopp 1,8 überwiegend weinbaulich genutzte Fläche mit insgesamt geringwertigen Biotoptypen und relativ geringer Bedeutung für geschützte Arten Essenheim In den 18 Morgen 3,4 ökologisch hochwertiger und sensibler Ortsrandbereich mit Vorkommen und potenzialle Betroffenheit mehrerer streng geschützter bzw. europarechtlich geschützter Arten Essenheim Ostertalweg 3,8 überwiegend weinbaulich genutzter Südhang mit insgesamt geringer bis mittlerer Bedeutung Jugenheim Im Wiesenweg 3,4 größtenteils geringwertige Biotope mit geringem bis mittlerem Artenpotenzial, Abstand zu Feuchtbiotop im Südosten erforderlich Jugenheim Ölberg 2,3 überwiegend weinbaulich genutzte Fläche mit insgesamt geringwertigen Biotoptypen und relativ geringer Bedeutung für geschützte Arten, jedoch Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse Jugenheim St. Georgenberg 3,1 differenziert zu beurteilendes Gebiet mit hochwertiger Weinbergsbrache m Westen, in Teilen mit vertretbarem Kompensationsaufwand realisierbar Klein- Winternheim Klein- Winternheim Klein- Winternheim BEURTEILUNG GILT NUR FÜR DEN FALL DER REDUKTION DES GEBIETES AUF PARZELLEN FLSTNR <= 463 ANSONSTEN HÖCHSTE WERTKATEGORIE Am Ulzheimer Pfad 7,1 Feldflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft und der Obstfelder, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes sowie für Gehölzbrüter erforderlich Auf der Warthe 2,6 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Hechtsheimer Berg 2,3 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich

4 Klein- Winternheim Platt 6,4 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Nieder-Olm An der Steinkaute 26,2 strukturreiches Gebiet mit Vorkommen und potenzialle Betroffenheit mehrerer streng geschützter bzw. europarechtlich geschützter Arten Nieder-Olm Auf der Hand 20,5 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Nieder-Olm Untere Grasehr 8,8 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Nieder-Olm Zu Eckloch 8,6 überwiegend ackerbaulich genutzte Gewann in strukturell belastetem Umfeld (Siedlungen, Straße) mit insgesamt geringer bis mittlerer Bedeutung Ober-Olm Am Mainzer Weg / Beim Pfannenstiel 7,5 Feldflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft und der Obstfelder, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes sowie für Gehölzbrüter erforderlich Ober-Olm Spannröther 0,8 geringwertige Biotope mit geringem Artenpotenzial Sörgenloch An der Wethbach 0,8 überwiegend geringwertige Biotope mit geringem Artenpotenzial Sörgenloch Auf der Oberhecke 2,4 größtenteils geringwertige Biotope mit mittlerem Artenpotenzial, Abstand zu Jüdischem Friedhof im Süden erforderlich Sörgenloch Kirschgarten 2,1 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Stadecken Auf der Schwalbenruh 2,9 überwiegend geringwertige Biotope mit geringem bis mittlerem Artenpotenzial, aufgrund des kleinräumigen Wechseld insgesamt jedoch mittlere Wertigkeit Stadecken Im Kleinfeld IV 1,4 geringwertige Biotope mit geringem Artenpotenzial Zornheim Am Udenheimer Weg 1,2 geringwertige Biotope mit geringem Artenpotenzial

5 Zornheim Pfortengewann 3,2 differenziert zu beurteilendes Gebiet mit höherwertiger Brache mit Vorkommen streng geschützter Zauneidechsen im zentralen Bereich Zornheim Wächsgewann 3,6 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Fazit Biotope In keinem der geprüften Gebiete kommen pauschal nach 30 BNatSchG geschützte Biotoptypen vor. Die Gebiete Essenheim 'In den 18 Morgen', Nieder-Olm 'An der Steinkaute' und, mit Einschränkungen, Stadecken 'Auf der Schwalbenruh' sind aufgrund ihrer kleinräumigen Strukturierung hochwertige Lebensraumkomplexe, die Wertigkeit des gesamten Komplexes übersteigt dabei die Wertigkeit der einzelnen Biotoptypen. Im Gebiet Jugenheim 'St. Georgenberg' befindet sich im westlichen Bereich eine hochwertige ältere Weinbergsbrache. auf mit einer artenreichen Glatthaferwiese ein FFH- Lebensraumtyp in guter Ausprägung mit Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten entwickelt ist, welcher zugleich Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse ist. In den Gebieten Essenheim 'Ostertalweg', Jugenheim 'Ölberg', Klein-Winternheim 'Am Ulzheimer Pfad' und 'Hechtsheimer Berg', Ober-Olm 'Am Mainzer Weg / Beim Pfannenstiel', Sörgenloch 'An der Wethbach' und 'Auf der Oberhecke' sowie Zornheim 'Pfortengewann' befinden sich einzelne höherwertige Biotope innerhalb eines eher geringwertigen Gebietes. Alle anderen Prüfgebiete weisen lediglich einen geringwertigen Biotopbestand auf. Die höherwertigen Biotoptypen und Biotoptypenkomplexe bedingen im Falle der Inanspruchnahme eine höheren Kompensationsbedarf, zumal es sich bei den älteren Obstfeldern und Brachen, den Gehölzbiotopen und gut entwickeltem Grünland um Biotoptypen handelt, die nur mittel- bis langfristig zu entwickeln sind. Arten Unter artenschutzrechtlichen Aspekten präsentiert sich die Situation deutlich anders, da speziell die Gebiete mit überwiegend ackerbaulicher Nutzung aufgrund ihrer Struktur und, bezogen auf den streng geschützten Feldhamster, auch ihrer Bodenbedingungen trotz der intensiven Nutzung, der sie unterliegen, und dem steten dynamischen Wandel bedeutende bis sehr bedeutende Lebensräume für die Arten der gehölzarmen Feldflur darstellen. Der Verbandsgemeinde Nieder-Olm im klimatisch besonders begünstigten Rheinhessen kommt dabei gerade für die charakteristischen Arten der Feldflur ein besonderes Potenzial zu, da viele Tierarten der Agrarlandschaft ursprünglich Steppenbewohner aus den Wärmeregionen Südosteuropas bis Innerasiens sind. Somit ist es kein Widerspruch, dass aufgrund der Strukturarmut, der jährlich wiederkehrenden Bodenbearbeitung und der häufig intensiven Düngemittel- und Biozidanwendung eigentlich geringwertige Biotoptypen Lebensraum für eine Vielzahl artenschutzrechtlich relevanter, hochspezialisierter Ackerbewohner sind. Aufgrund der überwiegend intensiven Nutzung

6 der Äcker befinden sich viele dieser typischen Ackerbegleiter seit Jahrzehnten in einem kontinuierlichen Bestandsrückgang und ihre Gesamtvorkommen oft in einem unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand. Nur für drei der untersuchten Flächen konnte ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial testiert werden: Essenheim 'Aufm Klopp', Ober-Olm 'Spannröther' und Sörgenloch 'An der Wethbach'. Auf diesen Planflächen ist auf Basis der derzeitigen Datenlage die geplante Siedlungsentwicklung problemlos umsetzbar. Für die Areale Jugenheim 'Im Wiesenweg', Stadecken 'Auf der Schwalbenruh' und 'Im Kleinfeld IV', sowie Zornheim 'Am Udenheimer Weg' wurde das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial als gering bis mittel bewertet. In der Regel ist hier die finale Bewertung vom Ergebnis der Feldhamster-Nachsuche abhängig. Im Grundsatz sind jedoch alle vier Flächen mit einem angemessenen Maßnahmenkonzept gut realisierbar. Zwei Teilgebiete besitzen ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Für das Gebiet Sörgenloch Kirschgarten und das Gebiet Zornheim 'Pfortengewann' ist daher für eine Realisierung ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zwingend. Insgesamt acht Teilgebiete besitzen ein als erheblich eingestuftes, artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Essenheim 'An der hohen Straße' und 'In den 18 Morgen', Klein-Winternheim 'Platt' und 'Am Ulzenheimer Pfad', Nieder-Olm 'Untere Grasehr' und 'An der Steinkaute', Ober-Olm 'Am Mainzer Weg / Beim Pfannenstiel' sowie Zornheim 'Wächsgewann'. Bei einer Umsetzung der jeweiligen Vorhabens entsteht ein schon jetzt erkennbarer, sehr hoher Maßnahmen- und Kompensationsaufwand. Aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung für die lokale Offenlandfauna wurde der Planfläche Nieder-Olm 'Auf der Hand' sogar tendenziell ein sehr erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Hier sind im Falle einer Realisierung außergewöhnlich umfangreiche Maßnahmenkonzepte umzusetzen. Für alle übrigen Gebiete wurde das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial als mittel, oder als mittel bis hoch bewertet. Mit dem Auftreten weiterer artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist bei der Mehrzahl der untersuchten Teilflächen zu rechnen; je nach Standortverhältnisse sind folgende Arten / Artengruppen relevant und nicht grundsätzlich ausschließbar: Feldhamster, Fledermäuse und Zauneidechse. Demgegenüber waren keine Gefährdungspotenziale für artenschutzrechtlich bedeutsame Amphibien-, Fisch-, Tagfalter-, Libellen- oder Xylobionte Käferarten bzw. sonstige artenschutzrechtlich relevante Taxa zu erkennen. Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung konnten für die Gesamtheit der untersuchten Planflächen Vorkommen von 53 Vogelarten belegt werden. Das angetroffene Vogelartenspektrum war jeweils typisch für die angetroffenen Standortverhältnisse der betrachteten Planflächen und weist in der Gesamtheit 18 Vogelarten mit einer gesteigerten artenschutzfachlichen Bedeutung auf. Unter artenschutzrechtlichen Aspekten sind die Brutvorkommen von Baumpieper, Bluthänfling, Gartenrotschwanz und Rebhuhn deren Erhaltungszustand im benachbarten Hessen als ungünstig-schlecht bewertet wird - sowie die Vorkommen von 17 Arten mit einem als ungünstig-unzureichend bewerteten Erhaltungszustand bemerkenswert.

7 Bereits jetzt ist erkennbar, dass bei einer - auch nur teilweisen - Umsetzung der Entwicklungsplanung ein erheblicher Flächenbedarf für die Revierneuschaffung in der offenen Agrarlandschaft notwendig wird. Es wird empfohlen hier frühzeitig geeignete Landschaftsräume - ggf. auch im Rahmen der FNP-Fortschreibung - abzugrenzen, die als entsprechende Zielräume entwickelt werden können. Die speziellen Artenschutzmaßnahmen für die Sippen der Ackerlandschaft können, aufgrund der Anpassung der Bewohner der Agrarlebensräume an den wiederkehrenden Fruchtwechsel, in die landwirtschaftlichen Produktionsabläufe eingebunden werden. Diese Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen sind dabei nicht an konkrete Flächen gebunden, sie müssen jedoch in geeigneten Räumen zu jedem Zeitpunkt in ausreichender Flächengröße für die Arten der Agrarlandschaft verfügbar sein. Die Notwendigkeit einer Ersatzhabitatschaffung für die Zauneidechse ist absehbar, so dass auch für diese Tierart ein planerischer Handlungsbedarf schon jetzt entsteht.

8 Bezeichnung: In den neun Morgen Gemeinde: Elsheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,2 ha Weinbau (++), Gartenstreifen, Wiesen- und Ackerbrache, Saumgesellschaften, Ziergehölzhecke, Einzelbäume, Gartenhütte R: Amsel, Bachstelze, Buchfink, Kohlmeise, Star, Grünling, Hausrotschwanz; RS: Elster, Grünspecht, Mäusebussard, Turmfalke; F: Blaumeise, Rabenkrähe, Ringeltaube, Saatkrähe B: Haussperling; RS: Girlitz, Stieglitz; F: Goldammer, Mauersegler, Rotmilan R: Bluthänfling Ja potenzielle Gebäudequartiere (Holzschuppen); Nistkästen; Spechtbaum mit Grünspechthöhle benachbart Ja potenzielle Siedlungsräume vor allem im westlichen Bereich des Gartens und der Wiesenbrache Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel Eingriff ist gut kompensierbar; gezielte Nachsuche nach Eidechsen-Vorkommen zwingend; Vergrämungen möglich

9 Bezeichnung: An der hohen Straße Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,1 ha Acker (++), Grünlandstreifen R: Bachstelze; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 3 Brutpaare; Maximalbeobachtung von rund 20 Feldlerchen im Plangebiet am 21. August 2014); F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn, Steinschmätzer Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Massiver Eingriff in die Offenlandfauna; hoher Kompensationsaufwand, Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

10 Bezeichnung: Aufm Klopp Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 1,8 ha Weinbau (++), schmale Ackerstreifen, Grünland, Einzelbaum R: Bachstelze; RS: Amsel, Buchfink, Eichelhäher, Elster, Grünling, Hausrotschwanz, Rotkehlchen; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube RS: Haussperling; F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan -- Ja Baumhöhlenquartiere (Spalten) als Schlafplatz Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering Keine essenzielle Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Taxa; Eingriff gut kompensierbar

11 Bezeichnung: In den 18 Morgen Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 3,4 ha Obstplantagen (+), Wiesenbrache (+), Pferdeweide, Hecken, Einzelbäume und Baumgruppen, Gebäude, besonnte Steinhaufen und (liegende)totholzstrukturen (vgl. Bild) B: Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube; R: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Gartengrasmücke, Grünling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Zaunkönig, Zilpzalp; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke B: Haussperling; R: Girlitz, Goldammer, Stieglitz, Türkentaube; F: Dohle, Rauchschwalbe R: Bluthänfling; Potenzielle Brutvogelart: Gartenrotschwanz Ja sowohl Gebäudequartierpotenziale (u.a. Maschinenhalle, Holzschuppen), als auch potenzielle Baumhöhlenquartiere Ja Zauneidechse aktuell vorkommend; arealweise geeignete Siedlungsräume mit Mikrohabitatstrukturen wie besonnte Stein- und schütter bewachsene Sandhaufen, Totholzstapel Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich breite Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist gegeben oder anzunehmen; hoher Kompensationsaufwand

12 Bezeichnung: Ostertalweg Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 3,8 ha Weinbau (++), Brachfläche mit kleinen Heckengruppen und Einzelbaum; Bracheinseln, Saumstreifen, schmale Ackerstreifen, Schafweide R: Amsel, Bachstelze, Buchfink, Hausrotschwanz; F: Blaumeise, Grünling, Kohlmeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelarten: Dorngrasmücke, Neuntöter B: Goldammer; RS: Haussperling, Türkentaube; F: Dohle, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan (Maximalbeobachtung: 4 kreisende Milane) Potenzielle Brutvogelart: Bluthänfling Ja besonnte Brachflächen sind als potenzieller Siedlungsraum vorhanden Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel Eingriff ist gut kompensierbar; gezielte Nachsuche nach Eidechsen-Vorkommen zwingend

13 Bezeichnung: Im Wiesenweg Gemeinde: Jugenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 3,4 ha Pferdeweide (+), Mähwiese (+), Acker (kleinflächig), Gebäude (Schuppen), kleinere Gehölzgruppen, vier mittelalte Obstbäume, Steinkauzröhre; Fledermauskasten im Umfeld B: Star (in Steinkauzröhre), Hausrotschwanz; R: Amsel, Bachstelze; RS: Buchfink, Grünling, Grünspecht, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Sumpfrohrsänger, Zilpzalp, Zaunkönig; F: Blaumeise, Kohlmeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Turmfalke B: Haussperling (mehrere Brutpaare an der Viehhütte); R: Feldlerche (zwei Reviere an der östlichen Peripherie); F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe Potenzielle Brutvogelart: Steinkauz Fledermauskasten hängt außerhalb des Gebietes nur kleinflächige und periphere Betroffenheit von Ackerflächen (Zielart: Feldhamster) das Stillgewässer liegt außerhalb des Plangebietes; Störungen von Austauschkorridoren sind nicht erkennbar trotz Standortpotenzial waren keine Bestände des Großen Wiesenknopfes nachweisbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering bis mittel Indirekte Beeinträchtigung der Feldlerche (Kulisseneffekt); Störung der Hilfsgeräte

14 Bezeichnung: Ölberg Gemeinde: Jugenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,3 ha Weinbau (++), Wiesenbrache, intensiv genutzte Mähwiese, besonnte Raine, Acker (klein) R: Bachstelze; RS: Buchfink, Hausrotschwanz; F: Amsel, Elster, Kohlmeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe -- nur kleinflächige und periphere Betroffenheit von Ackerflächen (Zielart: Feldhamster) Ja Zauneidechse auf besonnten Rainen vorkommend Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel Umsiedlung der Zauneidechse notwendig

15 Bezeichnung: St. Georgenberg Gemeinde: Jugenheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 3,1 ha Weinbau (++),Weidegrünland, Wiesenbrache, verbuschte Brache, besonnte Säume B: Bachstelze, Rotkehlchen; R: Amsel, Buchfink, Dorngrasmücke; RS: Fitis, Hausrotschwanz; F: Blaumeise, Elster, Grünspecht, Kohlmeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Neuntöter B: Goldammer; RS: Haussperling; F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe R: Bluthänfling Ja Zauneidechse an besonnten Rainen vorkommend nur Nachweis eines adulten Grasfrosches Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel Umsiedlung der Zauneidechse notwendig; Eingriff ist gut kompensierbar

16 Bezeichnung: Am Ulzheimer Pfad Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 7,1 ha Acker (++), Obstplantagen, Wiesenbrachen, Baumgruppen, Gebüsche, besonnte Säume und (liegende) Totholzstrukturen (vgl. Bild) B: Bachstelze, Neuntöter; R: Amsel, Buchfink, Hausrotschwanz, Rotkehlchen, Zaunkönig; RS: Blaumeise, Eichelhäher, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp; F: Elster, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 1 Brutpaar innerhalb des Plangebietes und zudem noch mindestens ein weiteres BP im südlichen Grenzbereich), R: Girlitz, Goldammer; RS: Haussperling; F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel Potenzielle Brutvogelarten: Bluthänfling, Rebhuhn Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Ja Zauneidechsen-Vorkommen konnten aktuell nachgewiesen werden; mehrere Siedlungsareale vorhanden Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Massiver Eingriff in die Offenlandfauna; Zerstörung von Reptilienhabitaten; Nachsuche nach Feldhamster- Vorkommen zwingend;

17 Bezeichnung: Auf der Warthe I Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,5 ha Acker (++), Extensivrasen, Einzelbäume, Baumgruppen, kleinere Gebüsche B: Bachstelze; RS: Amsel, Buchfink, Hausrotschwanz; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 1 Brutpaar); RS: Goldammer; F: Rauchschwalbe, Saatkrähe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel R: Bluthänfling; Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel bis hoch Beeinträchtigung der Offenlandfauna; hoher Kompensationsaufwand; Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

18 Bezeichnung: Auf der Warthe II Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,6 ha Acker B: Bachstelze; RS: Amsel, Buchfink, Gartengrasmücke, Grünling, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 1 Brutpaar); RS: Goldammer; F: Rauchschwalbe, Saatkrähe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn Sonstige Vogelarten: Fasan Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel bis hoch Beeinträchtigung der Offenlandfauna; hoher Kompensationsaufwand; Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

19 Bezeichnung: Auf der Warthe III Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 6,6 ha Acker, Obstplantagen, Weinbau B: Bachstelze; RS: Amsel, Buchfink, Gartengrasmücke, Grünling, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 2 Brutpaare); RS: Goldammer; F: Rauchschwalbe, Saatkrähe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel R: Bluthänfling; Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel bis hoch Beeinträchtigung der Offenlandfauna; hoher Kompensationsaufwand; Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

20 Bezeichnung: Hechtsheimer Berg Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,3 ha Acker (++), besonntes Grünland RS: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Grünling, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zaunkönig, Zilpzalp; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Straßentaube, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze RS: Haussperling; Potenzielle Brutvogelarten: Feldlerche, Wachtel Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Ja Zauneidechsen-Vorkommen sind nicht ausschließbar; aktuell im Nahbereichsumfeld beobachtet Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel bis hoch Beeinträchtigung der Offenlandfauna nicht ausschließbar; Nachsuche nach Feldhamster- und Zauneidechsen-Vorkommen ist zwingend

21 Bezeichnung: Platt Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 6,4 ha Acker (++), Obstplantage, Graben mit Grabengehölzen entlang des Siedlungsrandes B: Bachstelze; RS: Amsel, Buchfink, Gartengrasmücke, Grünling, Hausrotschwanz, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zaunkönig, Zilpzalp; F: Blaumeise, Elster, Grünspecht, Kohlmeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Straßentaube, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 2 Brutpaare innerhalb des Plangebietes und zudem noch mindestens zwei weitere BP im südlichen Grenzbereich); R: Girlitz, Goldammer; RS: Haussperling; F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel Potenzielle Brutvogelarten: Bluthänfling, Rebhuhn, Steinschmätzer Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Ja Zauneidechsen-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Massiver Eingriff in die Offenlandfauna; Nachsuche nach Feldhamster- und Zauneidechsen-Vorkommen ist zwingend

22 Bezeichnung: An der Steinkaute (Nord) Gemeinde: Nieder-Olm Auszug aus dem FNP-Entwurf - Nord: Bilddokumentation (2014) Auszug aus dem FNP-Entwurf - Süd: Bilddokumentation (2014) Größe: 26,2 ha Gesamtgröße Weinbau (++), intensiv genutztes Grünland, Acker, Obstplantagen, Wiesenbrache und ruderale Wiesen, Extensivrasen, Feldgehölz, Gebüsche und meist baumgeprägte Hecken, Wiesenwege, Gebäude B: Amsel, Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube; R: Blaumeise, Buchfink, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Grünling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Star, Zaunkönig, Zilpzalp; RS: Elster, Grünspecht, Kleiber, Singdrossel; F: Buntspecht, Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke B: Goldammer, Haussperling; R: Stieglitz, Wacholderdrossel; RS: Girlitz; F: Mauersegler B: Bluthänfling

23 Fortsetzung Bezeichnung: An der Steinkaute (Nord) Gemeinde: Nieder-Olm Ja sowohl Gebäudequartierpotenziale (u.a. altes Funktionsgebäude vgl. Bild), als auch potenzielle Baumhöhlenquartiere Ackerflächen nur verinselt eingestreut und relativ kleinräumig entwickelt (Zielart: Feldhamster) Ja Zauneidechse aktuell vorkommend; arealweise geeignete Siedlungsräume mit Mikrohabitatstrukturen wie besonnte Stein- und schütter bewachsene Sandhaufen, Totholzstapel die im Gebiet vorhandenen Grünlandflächen weisen keine Vorkommen des Großen Wiesenknopfes auf Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich breite Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist gegeben oder anzunehmen; jedoch keine Eignung für Offenlandarten aufgrund der starken Kammerung; hoher Kompensationsaufwand

24 Bezeichnung: Auf der Hand Gemeinde: Nieder-Olm Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 20,5 ha Acker (++), schmale Saumstreifen B: Bachstelze, Wiesenschafstelze (mindestens 3 Brutpaare im Plangebiet); RS: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Dorngrasmücke, Hausrotschwanz, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Rotkehlchen, Zilpzalp, Zaunkönig; F: Mäusebussard, Ringeltaube, Star, Turmfalke B: Feldlerche (mindestens 7 Brutpaare innerhalb des Plangebietes sowie noch mindestens fünf weitere BP im südlichen und südwestlichen Grenzbereich); RS: Feldsperling, Goldammer, Haussperling, Stieglitz; F: Rotmilan; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel B: Rebhuhn; Potenzielle Brutvogelart: Steinschmätzer Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Nein Potenzialhabitate liegen außerhalb des Plangebietes Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: (sehr) erheblich Massivster Eingriff in die Offenlandfauna; sehr hoher Kompensationsaufwand; Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen ist zwingend

25 Bezeichnung: Untere Grasehr Gemeinde: Nieder-Olm Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 8,8 ha Acker (++), Wiesenweg B: Bachstelze; RS: Amsel, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Rotkehlchen, Zilpzalp, Zaunkönig; F: Mäusebussard, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 4 Brutpaare innerhalb des Plangebietes sowie ein weiteres BP im westlichen Grenzbereich); RS: Feldsperling, Goldammer, Haussperling, Stieglitz; F: Rotmilan; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel B: Rebhuhn; Potenzielle Brutvogelart: Steinschmätzer Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar (Ja) Nachweis der Zauneidechse auf einem wegbegleitenden besonnten Saumstreifen; außerhalb des Plangebietes, jedoch mittelbare Beeinträchtigung durch Beschattung Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Massive Beeinträchtigung der Offenlandfauna; Umsiedlung der Zauneidechsen; Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen

26 Bezeichnung: Zu Eckloch Gemeinde: Nieder-Olm Auszug aus dem FNP-Entwurf - Nord: Bilddokumentation (2014) Größe: 8,6 ha Gesamtgröße Acker (+),Obstplantagen (+), Einzelbaum mit Baumhöhlen, Wiesenwege B: Bachstelze; R: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Ringeltaube, Grünling, Kohlmeise, Star; RS: Elster, Grünspecht, Hausrotschwanz, Rotkehlchen; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze RS: Goldammer, Haussperling; Stieglitz, Wacholderdrossel; Girlitz; F: Mauersegler; Potenzielle Brutvogelarten: Feldlerche, Wachtel Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn Ja potenzielle Baumhöhlenquartiere; zudem Gebäudequartierpotenziale in unmittelbarer Nachbarschaft Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel Beeinträchtigung der Offenlandfauna denkbar, jedoch strukturell belastetes Umfeld; Nachsuche nach Feldhamster- Vorkommen; ansonsten gut kompensierbar

27 Bezeichnung: Am Mainzer Weg / Beim Pfannenstiel Gemeinde: Ober-Olm Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 7,5 ha Acker (++), Luzernefeld, lineare, lockere Baumhecke mit Saumgesellschaft B: Bachstelze, Rabenkrähe; R: Amsel, Buchfink, Rotkehlchen; RS: Hausrotschwanz; F: Blaumeise, Kohlmeise, Mäusebussard, Ringeltaube, Star, Turmfalke; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens ein Brutpaar); R: Goldammer; RS: Girlitz, Haussperling; F: Mehlschwalbe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel B: Baumpieper, Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Rebhuhn; Potenzielle Brutvogelart: Steinschmätzer Ja ein Baum mit potenziellem Spaltenquartier Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht auszuschließen; durch das Luzernenfeld sogar begünstigt. Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Massiver Eingriff für die lokale Avifauna; hoher Kompensationsaufwand; Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

28 Bezeichnung: Spannröther Gemeinde: Ober-Olm Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 0,8 ha Schmale Ackerstreifen im Wechsel mit Obstplantagen (meist Niederstämme) R: Amsel, Bachstelze, Hausrotschwanz; RS: Blaumeise, Buchfink, Elster, Grünling, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen; F: Grünspecht, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star RS: Haussperling, Türkentaube; F: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe -- keine Baumhöhlenpotenziale Ackerflächen zu kleinräumig und zudem isoliert Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering keine essenzielle Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa; gut kompensierbar

29 Bezeichnung: An der Wethbach Gemeinde: Sörgenloch Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 0,8 ha Weidegrünland, Nutzgarten, Niederstamm-Obstbäume, lockerer hochstaudengeprägter Heckenzug, drei Nistkästen B: Amsel; R: Bachstelze, Hausrotschwanz; RS: Blaumeise, Buchfink, Elster, Grünling, Kohlmeise, Rotkehlchen; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke RS: Feldlerche, Haussperling, Schleiereule; F: Dohle, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe -- das Grünland weist keine Vorkommen des Großen Wiesenknopfes auf Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering keine essenzielle Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa; gut kompensierbar

30 Bezeichnung: Auf der Oberhecke Gemeinde: Sörgenloch Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,4 ha Acker (++), junge Grünlandbrache, Gedenkstätte mit umlaufendem schmalem Gehölzsaum (mit Spechthöhle in Holunder vgl. Bild), zwei Nistgeräte B: Amsel, Bachstelze, Grünspecht; R: Hausrotschwanz, Rotkehlchen; RS: Buchfink, Elster, Grünling, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Star; F: Blaumeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke F: Goldammer, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe -- Ja Baumhöhlenquartiere (Spechthöhle und natürliche Baumhöhlen) sowie zwei Nistkästen Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht auszuschließen Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: mittel Aufgrund der strukturellen Umfeldsituation keine Eignung für Offenlandarten; Eingriff ist gut kompensierbar; gezielte Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

31 Bezeichnung: Kirschgarten Gemeinde: Sörgenloch Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,1 ha Acker (++), Nadelbäume, lineare Strauchhecke, Gebäude mit Habitatpotenzialen B: Bachstelze, Hausrotschwanz; RS: Amsel, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Zaunkönig; F: Grünspecht, Mäusebussard, Rabenkrähe, Star, Turmfalke; Ü: Eichelhäher; Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 2 Brutpaare im Plangebiet sowie vier weitere Brutpaare im westlichen Anschluss), Haussperling, Rauchschwalbe; RS: Goldammer; F: Mehlschwalbe; Ü: Graureiher; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn Ja potenzielle Gebäudequartiere sind vorhanden Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: hoch Massiver Eingriff in die Offenlandfauna, hohe indirekte Beeinträchtigungswirkung; hoher Kompensationsaufwand, Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

32 Bezeichnung: Auf der Schwalbenruh Gemeinde: Stadecken Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 2,9 ha Acker (kleinstrukturiert), Nutzgarten, Ziergarten, Gebäude, Mähwiese, Ruderalflur, Obstbäume, Einzelbäume, Baumgruppen, Steinhaufen, Nistkästen B: Amsel, Elster, Grünspecht; R: Bachstelze, Buchfink, Grünling, Hausrotschwanz, Kleiber, Rotkehlchen; RS: Blaumeise, Kohlmeise; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke B: Haussperling; R: Goldammer; RS: Feldlerche; F: Mehl- und Rauchschwalbe, Saatkrähe R: Bluthänfling Ja Gebäudequartierpotenziale und ein potenzielles Baumhöhlenquartier (Spechthöhle), Nistkästen nur kleinräumig Ackerflächen (Zielart: Feldhamster) Ja Ruderalfluren und besonnte Natursteinhaufen sind als potenzielle Siedlungsareale (Zauneidechse) zu bewerten Totholzbesiedelnde Käfer: Grünland ohne Bestände des Großen Wiesenknopfes Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering bis mittel hohe Vorbelastung; keine Eignung für Offenlandarten aufgrund der starken Kammerung des Plangebietes; Nachsuche nach Vorkommen der Zauneidechse zwingend

33 Bezeichnung: Im Kleinfeld IV Gemeinde: Stadecken Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 1,4 ha Acker R: Bachstelze; RS: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Rotkehlchen; F: Mäusebussard, Ringeltaube, Star, Turmfalke RS: Feldlerche (ein Brutpaar), Haussperling, Saatkrähe (Kolonie mit rund 100 Krähen); F: Mehl- und Rauchschwalbe; Ü: Stockente -- Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering bis mittel geringe Eignung für Offenlandarten aufgrund der starken Kammerung des Umfeldes; Nachsuche nach Vorkommen des Feldhamsters zwingend

34 Bezeichnung: Am Udenheimer Weg Gemeinde: Zornheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 1,2 ha Acker R: Bachstelze, Hausrotschwanz; RS: Wiesenschafstelze; G: Misteldrossel; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke RS: Dohle, Haussperling; F: Feldsperling, Goldammer, Mauersegler, Mehlschwalbe -- Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering bis mittel Vorkommen von Offenlandarten sind strukturell weitestgehend ausschließbar; Nachsuche nach Feldhamster zwingend

35 Bezeichnung: Pfortengewann Gemeinde: Zornheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 3,2 ha Acker (++), Wiesenbrache mit Resten einer Obstplantage, alte Niederstamm-Obstbaumreihe mit vielen Spaltenquartieren, besonnte Lesesteinriegel/Säume/Schotterflächen B: Hausrotschwanz; R: Amsel, Bachstelze; RS: Buchfink, Grünling, Kohlmeise, Rotkehlchen; G: Misteldrossel; F: Blaumeise, Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke B: Haussperling; R: Goldammer; RS: Dohle; F: Feldsperling, Mauersegler, Mehlschwalbe R: Bluthänfling Ja Gebäude- und Baumquartierpotenziale sind vorhanden Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Ja Zauneidechsen-Nachweis im Zentrum des Gebietes Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: hoch breite Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist gegeben oder anzunehmen; Offenlandarten jedoch strukturell ausschließbar; Umsiedlung der Zauneidechse und Nachsuche nach Feldhamster nötig

36 Bezeichnung: Wächsgewann Gemeinde: Zornheim Auszug aus dem FNP-Entwurf: Bilddokumentation (2014) Größe: 3,6 ha Acker (++), Wiesenrain zur Straße, Nistkasten auf angrenzendem Standort R: Bachstelze; RS: Amsel, Blaumeise, Rotkehlchen, Zaunkönig; F: Mäusebussard, Rabenkrähe, Ringeltaube, Star, Turmfalke; G: Misteldrossel (Durchzieher); Potenzielle Brutvogelart: Wiesenschafstelze B: Feldlerche (mindestens 3 Brutpaare im Plangebiet sowie 3 bis 4 weitere Brutpaare im westlichen und nördlichen Umfeld); RS: Girlitz, Haussperling, Stieglitz; F: Mehlschwalbe; Potenzielle Brutvogelart: Wachtel Potenzielle Brutvogelart: Rebhuhn, Steinschmätzer Ja Feldhamster-Vorkommen sind nicht ausschließbar Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Massiver Eingriff in die Offenlandfauna; erhebliche indirekte Beeinträchtigung (Kulisseneffekt und Heckenzug im Norden); hoher Kompensationsaufwand, Nachsuche nach Feldhamster-Vorkommen zwingend

37 Beurteilung potenzieller Erweiterungsflächen Potenzielle Entwicklungsflächen zu prüfende Fläche Biotopschutzfachliche Beurteilung entspr. Kompensationserfordernis gering relativ gering mittel hoch sehr hoch Klein-Winternheim 'Auf der Warthe' 2,6 ha Flächen mit differenzierter Beurteilung Ober-Olm 'Am Mainzer Weg / Beim Pfannenstiel' 7,5 ha gering bis mittel gering bis hoch Klein-Winternheim 'Hechtsheimer Berg' 2,3 ha Essenheim 'An der Hohenstraße' 2,1 ha mittel bis sehr hoch Ober-Olm 'Spannröther' 0,8 ha Klein-Winternheim 'Platt' 6,4 ha Essenheim 'In den 18 Morgen' 3,4 ha Essenheim 'Ostertalweg' 3,8 ha zus. Artenschutzfachliche Beurteilung Kompensationserfordernis Feldbesiedler hoch sehr hoch Klein-Winternheim 'Am Ulzheimer Pfad' 7,1 ha Die Besiedler der ackerbaulich genutzten Feldflur sind hinsichtlich ihrer Ökologie an jährlich wechselnde Lebensräume angepasst, benötigen dafür aber entsprechende Habitatstrukturen. Die artenschutzrechtlichen Anforderungen sind nicht durch klassische Kompensationsmaßnahmen zu erfüllen. Hier sind Maßnahmen speziell zur Förderung der Arten im Agrarlebensraum erforderlich ('Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen' o. ä.). Elsheim 'In den Neun Morgen' 2,2 ha Essenheim 'Aufm Klopp' 1,8 ha Sonstige Darstellungen Grenze Verbandsgemeinde Sörgenloch 'An der Wethbach' 0,8 ha Zornheim 'Pfortengewann' 3,2 ha Sörgenloch 'Kirschgarten' 2,1 ha Nieder-Olm 'Zu Eckloch' 8,6 ha Nieder-Olm 'An der Steinkaute' 26,2 ha Jugenheim 'Im Wiesenweg' 3,4 ha Jugenheim 'St. Georgenberg' 3,1 ha Zornheim 'Wächsgewann' 3,6 ha Jugenheim 'Ölberg' 2,3 ha Nieder-Olm 'Auf der Hand' 20,5 ha Stadecken 'Auf der Schwalbenruh' 2,9 ha Stadecken 'Im Kleinfeld IV' 1,4 ha Nieder-Olm 'Untere Grasehr' 8,8 ha Immissionsschutz Sörgenloch 'Auf der Oberhecke' 2,4 ha Zornheim 'Am Udenheimer Weg' 1,2 ha Städtebau Jung-Stilling-Straße 19 Telefon mail@isu-kl.de viriditas Umweltplanung Kaiserslautern Fax Dienstleistungen für Mensch, Natur und Landschaft Dipl.-Biol. Thomas Merz Auf der Trift Weiler Telefon Fax mail@viriditas.info Verbandsgemeinde Nieder-Olm Landschaftsplan Arten- und biotopschutzfachliche Beurteilung pot. Entwicklungsflächen Maßstab: Stand: 0 1: Bearbeitung: Dr. Jürgen Winkler Dipl.-Biol. Thomas Merz m ±

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

39 Landschaftsplan Nieder-Olm Artenschutzrechtliche und naturschutzfachliche Bewertung zusätzlicher potenzieller Siedlungserweiterungsflächen Dipl.-Biol. Thomas Merz, Felix Leiser Die zusätzlich zu prüfenden potenziellen Erweiterungsflächen (eine dieser Flächen - Essenheim 'An der Elsheimer Straße' wurden bereits 2014 in einer weiteren Abgrenzung geprüft, die artenschutzrechtliche und naturschutzfachliche Bewertung dieser Fläche wurde modifiziert) wurden hinsichtlich ihres Biotoptypenspektrums, der Wertigkeit der Biotoptypen, des Vorkommens pauschal geschützter Biotoptypen sowie von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie untersucht. Die Beurteilung des floristischen Inventars beinhaltete die Erfassung streng bzw. europarechtlich geschützter Arten sowie seltener und gefährdeter Sippen. Die zur Abschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials besonders maßgebliche Fauna wurde durch zwei Begehungen je Fläche im Frühsommer überprüft. Die angetroffenen Vogelarten wurden registriert und bewertet, ergänzend erfolgte noch eine Potenzialabschätzung für zu erwartende Vogelarten. Aufgrund des späten Untersuchungstermins wurde auf die Angabe des Status verzichtet. In Ermangelung einer Klassifizierung der Erhaltungszustände der einzelnen Vogelarten für Rheinland-Pfalz wurde auf die landesweite Einschätzung der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes für das benachbarte Bundesland Hessen zurückgegriffen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND 2014: Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens - 2. Fassung, März 2014). Soweit im Rahmen der Begehungen nachweisbar wurden artenschutzrechtlich sowie naturschutzfachlich relevante Sippen aus anderen Artengruppen mit erfasst. Das auf den potenziellen Siedlungserweiterungsflächen angetroffene Strukturpotenzial wurde dahingehend bewertet, inwieweit es substanzielle Habiatfunktionen für weitere, nicht der direkten Beobachtung zugängliche, jedoch artenschutzrechtlich bedeutsame Arten wie Fledermäuse, Feldhamster, Reptilien, streng geschützte Tagfalter oder totholzbewohnende Käfer übernehmen kann. Hierbei wurden entsprechende Biotoptypen gezielt auf entsprechenden Habitatqualitäten wie Gebäudespalten, Totholz, Altholz, Baumhöhlen u. ä. überprüft. Zur Abschätzung des Potenzials für die Besiedlung durch Feldhamster erfolgte bei Flächen mit entsprechender Biotoptypenausstattung der Abgleich mit der Feldhamster-Potenzialkarte (Hellwig, H. 2002: Verbreitungspotential des Feldhamsters - Cricetus cricetus L.) - in Rheinhessen und der Nordpfalz (Mammalia: Rodentia). - Fauna Flora Rheinland-Pfalz 9(4): ). viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 1

40 Ergebnisse: Ausführliche Dokumentation in der beiliegenden Tabelle Beurteilung Pruefflaechen.xls und, bezüglich der Fauna, den Matrixbögen. Gemarkung Gewann Fläche (ha) Bewertung Essenheim Am Friedhof 1,7 Kleinräumiger Wechsel aus Fettweiden, Fettwiesen, Gärten, Grabeland, Brachflächen und Gehölzen mit relativ großer Bedeutung als Lebensraum. Breite Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Taxa ist gegeben bzw. zu erwarten. Potenzial für Baumhöhlen und Nischen besiedelnde Arten. Gezielte Nachsuche nach Eidechsen-Vorkommen zwingend erforderlich, Notwendigkeit von Zauneidechsen-Umsiedlung zu erwarten. Im Falle der Inanspruchnahme hoher Kompensationsaufwand Essenheim An der Elsheimer Straße 0,5 Kleinstrukturierte Fläche mit einem Wechsen aus Obstplantagen, Wiesenbrache, Pferdeweide, Hecken, Einzelbäumen und Baumgruppen, Gebäude, Lösswand und Trockenmauer. Breite Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist gegeben oder anzunehmen. Im Falle der Inanspruchnahme hoher Kompensationsaufwand. Die Fläche wurde bereits 2014 beurteilt (als Fläche Essenheim 'In den 18 Morgen'). Lösswand am Südende als Biotoptyp nach 30 BNatSchG pauschal geschützt. Essenheim Mönchswiese Süd 1,0 Fläche in Ortsrandlage mit Fettwiese, Fettweide und einzelnen Obstbäumen. Gebiet selbst von geringer Bedeutung für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten. Unmittelbar westlich grenzt höherwertiger Bereich an (Flst. 195/2), Abstandsflächen sind einzuhalten. Eingriff gut kompensierbar viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 2

41 Jugenheim Klein- Winternheim Südlich Franz-Josef- Helferich-Haus 0,8 Dreigeteilte Fläche aus Niederstamm- Obstanlage, Fettweide mit Lagerfläche und abgeräumter Obstfeldbrache. Fläche aktuell von geringer Bedeutung für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten. Nachsuche nach Zauneidechse zwingend erforderlich Eingriff gut kompensierbar. Am Berg Arondierung 0,5 Acker in Randlage zum Gewerbegebiet mit insgesamt geringer Bedeutung für geschützte Arten. Keine Betroffenheit artenschutzrechtlicher relevanter Taxa außer ggf. Feldbrütern und Feldhamster. Feldhamstervorkommen muss überprüft werden. Klein- Winternheim Klein- Winternheim Klein- Winternheim An der Bordwiese 1,9 Siedlungsrandgebiet mit Pferdeweide, beweideter Obstwiese, Reitplatz, Acker, Ackerbrache und Lagerplatz. Größtenteils geringwertige Biotope mit geringem bis mittlerem Artenpotenzial. Vermutlich keine direkte Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Sippen. Feldhamstervorkommen und Vorkommen von Zauneidechse muss zwingend überprüft werden. Mittlerer Kompensationsbedarf Friedhofserweiterung 0,9 Überwiegend ackerbaulich genutzte Fläche, randlich Lagerfläche mit Gänsehaltung, mit insgesamt geringwertigen Biotoptypen und geringer Bedeutung für geschützte Arten. Vermutlich keine Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Sippen. Vorkommen von Feldhamster und Zauneidechse muss überprüft werden. Raiffeisenstraße 1,3 Acker und Grasacker / Ackerbrache in Hanglage zwischen Ort und Autobahn, talseits Böschung mit ruderaler Wiese und Gehölzen. Insgesamt geringwertiger Lebensraum. Gezielte Nachsuche nach Feldhamster und Eidechsen-Vorkommen zwingend erforderlich. Eingriff gut kompensierbar, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 3

42 Klein- Winternheim Klein- Winternheim Südlich Quellborn 2,7 Feldflur in exponierter Lage mit Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft. Gezielte Nachsuche nach Feldhamster zwingend erforderlich. Bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich Auf der Warthe 2,6 Ackerflur mit großer Bedeutung für Arten der Agrarlandschaft, bei Eingriff zwingend Kompensation für Arten des Agrarlebensraumes erforderlich. Sörgenloch Wethbach Nord 0,8 Pferdeweide mit randlich gelegenen Kleingärten, Schuppenund einigen Obstbäumen. Insgesamt relativ geringwertiger Lebensraum. Gezielte Nachsuche nach Zauneidechse zwingend erforderlich. Eingriff ist gut kompensierbar. Zornheim Pfortengewann III 1,0 Niederstamm-Obstfeld ohne besondere Habitatstrukturen. Lebensraum mit geringer Bedeutung für artenschutzrechtlich relevante Sippen. Eingriff gut kompensierbar. Zornheim Westlich der Bein II 1,4 Ortsrandlage mit Äckern, Kleingarten, Schulgarten, Obstwiese und Lagerfläche. Nördlicher Teil des Gebietes bereits artenschutzrechtlich geprüft (Bebauungsplan Sporthalle) ohne Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten. Südlicher Teil (Flurstück 52/2) noch zu prüfen, Fläche mit größerer Eignung als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Sippen. Gezielte Nachsuche nach Eidechsen auf Parzelle 52/2 zwingend erforderlich. Eingriff mit mittlerem Kompensationsbedarf. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 4

43 Fazit Biotope Als einziger Biotop der zu prüfenden Flächen ist die Lösswand am Südrand des Gebietes Essenheim 'An der Elsheimer Straße' ein nach 30 BNatSchG pauschal geschützter Biotoptypen. Bei dieser Lössböschung handelt es sich um eine durch den Wegebau entstandene Lösswand im besiedelten Bereich. In der ursprünglichen Bewertung war diese Lösswand aufgrund der Lage im Siedlungsbereich noch nicht als pauschal geschützter Biotop bewertet. Die Kartieranleitung für Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG (MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN 2013) äußert sich nicht eindeutig zu anthropogenen Lösswänden innerhalb des besiedelten Bereiches und abseits von Uferabbrüchen, Hohlwegen, Weinbergsterrassen oder Abbaugebieten, welche explizit genannt sind (S. 36). Da die Verwaltungsgerichte zwischenzeitlich auch Lehmwänden, die nicht den Kriterien der Kartieranleitung entsprechen, den Pauschalschutz des 30 BNatSchG zubilligten (im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Stadt Alzey, B-Plan 'Am Kalkofen - Sonnenberg' wird die anthropogene Lösswand im Prüfbereich Essenheim 'An der Elsheimer Straße' zur Gewährleistung einer größmöglichen Rechtssicherheit als pauschal nach 30 BNatSchG geschützter Biotoptyp bewertet. Die Gebiete Essenheim 'Am Friedhof' und Essenheim 'An der Elsheimer Straße' sind aufgrund ihrer kleinräumigen Strukturierung hochwertige Lebensraumkomplexe, die Wertigkeit des gesamten Komplexes übersteigt dabei die Wertigkeit der einzelnen Biotoptypen. In dem Gebiet Zornheim 'Westlich der Bein II' befindet sich am Südrand ein höherwertiger Biotope innerhalb eines eher geringwertigen Gebietes. Das Gebiet Essenheim 'Mönchswiese Süd' grenzt als selbst weniger wertvolles Gebiet an einen höherwertigen Biotop an. Hier sind Abstandsflächen zu der westlich benachbarten Streuobstwiesenbrache einzuhalten. Bei der artenschutzrechtlichen Beurteilung des Vorhabens sind auch die westlich angrenzenden Streubstwiesen auf das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Sippen zu prüfen. Alle anderen Prüfgebiete weisen lediglich einen geringwertigen Biotopbestand auf. Die höherwertigen Biotoptypen und Biotoptypenkomplexe bedingen im Falle der Inanspruchnahme eine höheren Kompensationsbedarf, zumal es sich bei den älteren Obstfeldern und Brachen, den Gehölzbiotopen und gut entwickeltem Grünland um Biotoptypen handelt, die nur mittel- bis langfristig zu entwickeln sind. Arten Unter artenschutzrechtlichen Aspekten präsentiert sich die Situation deutlich anders, da speziell die Gebiete mit überwiegend ackerbaulicher Nutzung aufgrund ihrer Struktur und, bezogen auf den streng geschützten Feldhamster, auch ihrer Bodenbedingungen trotz der intensiven Nutzung, der sie unterliegen, und dem steten dynamischen Wandel bedeutende bis sehr bedeutende Lebensräume für die Arten der gehölzarmen Feldflur darstellen. Der Verbandsgemeinde Nieder-Olm im klimatisch besonders begünstigten Rheinhessen kommt dabei gerade für die charakteristischen Arten der Feldflur ein besonderes Potenzial zu, da viele Tierarten der Agrarlandschaft ursprünglich Steppenbewohner aus den Wärmeregionen Südosteuropas bis Innerasiens sind. Somit ist es kein Widerspruch, dass aufgrund der Strukturarmut, der jährlich wiederkehrenden Boden- viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 5

44 bearbeitung und der häufig intensiven Düngemittel- und Biozidanwendung eigentlich geringwertige Biotoptypen Lebensraum für eine Vielzahl artenschutzrechtlich relevanter, hochspezialisierter Ackerbewohner sind. Aufgrund der überwiegend intensiven Nutzung der Äcker befinden sich viele dieser typischen Ackerbegleiter seit Jahrzehnten in einem kontinuierlichen Bestandsrückgang und ihre Gesamtvorkommen oft in einem unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand. Nur für eine der untersuchten Flächen kann generell ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial testiert werden: Zornheim 'Pfortengewann III'. Auf dieser Planfläche ist auf Basis der derzeitigen Datenlage die geplante Siedlungsentwicklung problemlos umsetzbar. Für die Areale Essenheim 'Mönchswiese Süd', Jugenheim 'Südlich Franz-Josef- Helferich-Haus', Klein-Winternheim 'Am Berg Arondierung', Klein-Winternheim 'An der Bordwiese', Klein-Winternheim 'Friedhofserweiterung', Klein-Winternheim 'Raiffeisenstraße', Klein-Winternheim 'Südlich Quellborn', Sörgenloch 'Wethbach Nord' und Zornheim 'Westlich der Bein II' wurde das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial als gering bis mittel bewertet. In der Regel ist hier die finale Bewertung vom Ergebnis der Feldhamster-Nachsuche und / oder der Nachsuche nach Zauneidechsen abhängig. Bei demn Gebieten Essenheim 'Mönchswiese Süd' und Zornheim 'Westlich der Bein II' ist zudem das Ergebnis der Untersuchung der Avifauna maßgeblich für die Gesamtbeurteilung. Im Grundsatz scheinen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten alle diese Flächen mit einem angemessenen Maßnahmenkonzept realisierbar zu sein.. Zwei Teilgebiete besitzen ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Für die Gebiet Essenheim 'Am Friedhof' und Essenheim 'An der Elsheimer Straße' ist daher für eine Realisierung ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zwingend erforderlich, der Kompensationsbedarf entsprechend hoch, sofern diese Gebiete überhaupt aus artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht realisierbar sind. Bei allen Gebieten ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die Avifauna zu überprüfen, da alle heimischen Vogelarten zu den gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten zählen und der nachweis zu erbringen ist, dass die jeweilige Planung bei keiner dieser Arten gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG verstößt. Das angetroffene Vogelartenspektrum war jeweils typisch für die vorkommenden Biotoptypen der betrachteten Flächen und ihrer unmittelbaren Umgebung. Hinsichtlich der Brutvögel sind in einzelnen Gebieten die Brutvorkommen von Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Steinkauz und Rebhuhn, deren Erhaltungszustand im benachbarten Hessen als ungünstig-schlecht bewertet wird, zu erwarten oder möglich. Zudem besitzen die geprüften Gebiete in ihrer gesamtheit, jedoch in sehr unterschiedlichem Maße Potenzial für die Vorkommen von etwa 15 Arten mit einem als ungünstig-unzureichend bewerteten Erhaltungszustand. Hierbei ist zu beachten, dass das Vorkommen einer Vogelart in einem Gebiet bei Realisierung des Vorhabens nicht zwangsläufig deren Betroffenheit im Sinne der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach sich zieht. Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit hat auf der Grundlage der gezielten Erfassung der Avifauna im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen. Mit dem Auftreten weiterer artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist bei der Mehrzahl der untersuchten Teilflächen zu rechnen; je nach Biotoptypenausstattung und Standortverhältnissen sind folgende Arten / Artengruppen relevant und nicht grundsätzlich viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 6

45 ausschließbar: Fledermäuse (2 Gebiete), Feldhamster (5 Gebiete) und Zauneidechsen (9 Gebiete). In einem Gebiet ist das Vorkommen des streng geschützten Nachtkerzenschwärmers denkbar und entsprechend zu überprüfen. Derzeit sind keine Gefährdungspotenziale für artenschutzrechtlich relevante Amphibien-, Fisch-, Libellen- oder xylobionte (Totholz besiedelnde) Käferarten bzw. sonstige streng geschützte Sippen aus anderen Artengruppen zu erkennen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass bei einer - auch nur teilweisen - Umsetzung der Entwicklungsplanung ein erheblicher Flächenbedarf für die Revierneuschaffung in der offenen Agrarlandschaft notwendig wird. Es wird empfohlen hier frühzeitig geeignete Landschaftsräume im Rahmen der FNP-Fortschreibung abzugrenzen, die als entsprechende Zielräume entwickelt werden können. Die speziellen Artenschutzmaßnahmen für die Sippen der Ackerlandschaft können, aufgrund der Anpassung der Bewohner der Agrarlebensräume an den wiederkehrenden Fruchtwechsel, in die landwirtschaftlichen Produktionsabläufe eingebunden werden. Diese Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen sind dabei nicht an konkrete Flächen gebunden, sie müssen jedoch in geeigneten Räumen zu jedem Zeitpunkt in ausreichender Flächengröße für die Arten der Agrarlandschaft verfügbar sein. Zur Sicherstellung der Kompensation für die an strukturreichere Lebensräume gebundenen Arten sollten im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausreichend dimensionierte Suchräume für Kompensationsflächen ausgewiesen werden, um die Flächenverfügbarkeit gemäß den Anforderungen des 7 LNatSchG an Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gewährleisten zu können. Die Notwendigkeit einer Ersatzhabitatschaffung für die Zauneidechse ist absehbar, so dass auch für diese Tierart ein planerischer Handlungsbedarf schon jetzt entsteht. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 7

46 Bezeichnung: 'Am Friedhof ' Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 1,7 ha kleinräumiger Wechsel aus Fettweiden, Fettwiesen, Gärten, Grabeland, Brachflächen und Gehölzen Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Gartengrasmücke, Grünfink, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke, Grünspecht, Buntspecht, Elster Haussperling, Girlitz, Goldammer, Stieglitz, Türkentaube, Dohle, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Steinkauz Totholzbesiedelnde Käfer: Ja - potentielle Gebäudequartiere (Schuppen), Nistkästen und Baumhöhlen Ja - potentielle Siedlungsräume in Brachen, Gärten und entlang der zahlreichen Randstrukturen (Ökotone) Ja - ggf. Nachtkerzenschwärmer viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 1

47 Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: erheblich Breite Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Taxa ist gegeben bzw. zu erwarten Potenzial für Baumhöhlen und Nischen besiedelnde Arten gezielte Nachsuche nach Eidechsen- Vorkommen zwingend erforderlich, Notwendigkeit von Zauneidechsen- Umsiedlung zu erwarten hoher Kompensationsaufwand viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 2

48 Bezeichnung: 'An der Elsheimer Straße' Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 0,65 ha Obstplantagen (+), Wiesenbrache (+), Pferdeweide, Hecken, Einzelbäume und Baumgruppen, Gebäude, besonnte Steinhaufen und (liegende) Totholzstrukturen, Lösswand Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Gartengrasmücke, Grünling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Zaunkönig, Zilpzalp; Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke Haussperling, Girlitz, Goldammer, Stieglitz, Türkentaube, Dohle, Rauchschwalbe Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Steinkauz Totholzbesiedelnde Käfer: Ja - sowohl Gebäudequartierpotenziale (Maschinenhalle, Schuppen), als auch potenzielle Baumhöhlenquartiere Ja - Zauneidechse aktuell vorkommend; arealweise geeignete Siedlungsräume mit Mikrohabitatstrukturen wie besonnte Steinund schütter bewachsene Sandhaufen, Totholzstapel viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 3

49 Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Anmerkung: erheblich breite Betroffenheit artenschutzrechtlich bedeutsamer Taxa ist gegeben oder anzunehmen hoher Kompensationsaufwand Fläche bereits 2014 beurteilt (als Fläche Essenheim 'In den 18 Morgen') Lösswand am Südende als Biotoptyp nach 30 BNatSchG pauschal geschützt viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 4

50 Bezeichnung: 'Mönchswiese Süd' Gemeinde: Essenheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 1,0 ha Fettwiese, Fettweide, einzelne Obstbäume Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Grünfink,, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Turmfalke, Grünspecht, Elster Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle Gartenrotschwanz, Feldsperling, Steinkauz Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: - trotz Böschung keine Habitateignung, da zu dicht bewachsen gering bis mittel Eingriff gut kompensierbar Gebiet selbst von geringer Bedeutung für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten, unmittelbar westlich grenzt höherwertiger Bereich an (Flst. 195/2) Abstandsflächen sind einzuhalten viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 5

51 Bezeichnung: 'Südlich Franz-Josef- Helferich-Haus' Gemeinde: Jugenheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 0,8 ha Niederstamm-Obstanlage, Fettweide, Obstfeldbrache (abgeräumt), Lagerfläche Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Grünfink,, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Zaunkönig, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Grünspecht, Elster, Eichelhäher Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Feldsperling Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 6 Ja - Lagerfläche und Brache mit Potenzial für Zauneidechsen gering bis mittel Eingriff gut kompensierbar, größere Obstbäume (Flst.553) alle gerodet Niederstamm-Obstfeld ohne besondere Habitatstrukturen, Nachsuche nach Zauneidechse zwingend erforderlich

52 Bezeichnung: 'Am Berg Arrondierung' Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 0,5 ha Acker Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche - Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Ja - Potenzial für Feldhamster gegeben gering bis mittel Eingriff gut kompensierbar keine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Taxa außer ggf. Feldbrütern und Feldhamster, Feldhamstervorkommen muss überprüft werden viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 7

53 Bezeichnung: 'An der Bordwiese' Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 1,9 ha Pferdeweide, Obstwiese beweidet, Reitplatz, Acker, Ackerbrache, Lagerplatz Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink,, Kohlmeise, Blaumeise, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Star, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster, Eichelhäher, Buchfink Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Feldsperling Totholzbesiedelnde Käfer: Ja - Acker und Ackerbrache mit Potenzial für Feldhamster Ja - Lagerflächen und Obstwiese sowie Randstrukturen (Ökotone) mit Potenzial für Zauneidechsen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 8

54 Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering - mittel mittlerer Kompensationsbedarf vermutlich keine direkte Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Sippen, Feldhamstervorkommen und Vorkommen von Zauneidechse muss jedoch überprüft werden viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 9

55 Bezeichnung: 'Friedhofserweiterung' Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 0,9 ha Acker (++), Lagerfläche mit Gänsehaltung Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink, Kohlmeise, Star, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Grünspecht, Elster Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe Bluthänfling, Feldsperling Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Ja - Acker mit Potenzial für Feldhamster Ja - Lagerfläche mit Potenzial für Zauneidechsen gering bis mittel Eingriff gut kompensierbar, vermutlich keine Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Sippen, Vorkommen von Feldhamster und Zauneidechse muss überprüft werden viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 10

56 Bezeichnung: 'Raiffeisenstraße' Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 1,3 ha Acker, Ackerbrache / Grasacker, Böschung mit ruderaler Wiese und Gehölzen Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink, Kohlmeise, Blaumeise, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Star, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster, Eichelhäher Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche - Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Ja - Gebiet trotz Lage zwischen Autobahn und Siedlung mit Potenzial für Feldhamster Ja - Böschung mit Habitateignung für Zauneidechsen gering bis mittel Eingriff ist gut kompensierbar; gezielte Nachsuche nach Feldhamster und Eidechsen-Vorkommen zwingend viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 11

57 Bezeichnung: 'Südlich Quellborn' Gemeinde: Klein-Winternheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 2,7 ha Acker Bachstelze, Ringeltaube, Star, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster Girlitz, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche Rebhuhn, Feldsperling Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Ja - Acker mit Potenzial für Feldhamster gering bis mittel Eingriff ist gut kompensierbar; gezielte Nachsuche nach Feldhamster zwingend viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 12

58 Bezeichnung: 'Wethbach Nord' Gemeinde: Sörgenloch Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 0,8 ha Pferdeweide (++), randlich Kleingärten, Schuppen, Obstbäume Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Star, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster, Eichelhäher Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz - Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: Ja - Randstrukturen im Norden bieten Habitatpotenzial für die Zauneidechse gering bis mittel Eingriff ist gut kompensierbar; gezielte Nachsuche nach Zauneidechse zwingend viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 13

59 Bezeichnung: 'Pfortengewann III' Gemeinde: Zornheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 1,0 ha Niederstamm-Obstfeld Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink, Kohlmeise, Star, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster, Grünspecht, Wiesenschafstelze Girlitz, Dohle, Stieglitz - Totholzbesiedelnde Käfer: Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial: gering Eingriff gut kompensierbar, Niederstamm- Obstfeld ohne besondere Habitatstrukturen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 14

60 Bezeichnung: 'Westlich der Bein II' Gemeinde: Zornheim Auszug aus dem Luftbildplan: Bilddokumentation (2016) Größe: 1,4 ha Acker, Kleingarten, Obstwiese, Lagerfläche Bachstelze, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Amsel, Grünfink, Grünspecht, Kohlmeise, Blaumeise, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Star, Zilpzalp, Mäusebussard, Rabenkrähe, Saatkrähe, Turmfalke, Elster, Eichelhäher, Buchfink, Wiesenschafstelze, Buntspecht Haussperling, Girlitz, Goldammer, Türkentaube, Dohle, Stieglitz, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Steinkauz Totholzbesiedelnde Käfer: Ja - südlicher Teil mit Habitatpotenzial für die Zauneidechse viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Prüfbögen Seite 15

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