Modulare Truppausbildung im Landkreis Nürnberger Land

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1 Modulare Truppausbildung im Landkreis Nürnberger Land 2. Auflage Stand Hinweise zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung für Kommandanten stv. Kommandanten Ausbilder Prüfer KBI Holger Herrmann,

2 Übersicht / Ablauf / Struktur / Definitionen Modulare Truppausbildung ( MTA ) Einschl. Zusatzmodule Erste Hilfe, Funk und PSNV Landkreis Nürnberger Land KBI Holger Herrmann,

3 Ausbildung Basismodule im Landkreis Ausbildung Basismodul durch die Wehren Mindestalter 15 Jahre Über Landkreis organisiert und Durchgeführt: Basismodul 1 ca. 45 Std. Basismodul 2 ca. 45 Std. Individueller Unterrichtsplan Gestaltung nach Wissen und schon absolvierten Unterrichtseinheiten. Verantwortlich ist der Kommandant Basismodul ca. 2 * 45 Std. Basismodul Teil 2 Basismodul Teil 1 Basismodul Teil 1 Basismodul Teil 2 Modul Ausbildungs- und Übungsdienst: Mind. 40 UE auf zwei Jahre Standortausbildung Bei Teilnahme einer Leistungsprüfung Bonus 10 UE Modul Ausbildungsu. Übungsdienst in den Wehren 3

4 Basismodul Teil 1 und Teil 2 Basismodul Teil 1 Basismodul Teil 2 Teilnahme ab 15 Jahre Mind. Zusatzmodule Fertigung und Anwendung des erworbenen Wissen Modul Ausbildungsu. Übungsdienst Ergänzungsmodule sind vom Standort abhängig. Prüfung Teilnahmezeugnis Erste Hilfe Prüfung Alter 16 PSNV 3 UE Funk 16 UE Teilnahmezeugnis PSNV + Funk Regelung PSNV + Funk Prüfung Alter 18 Zeugnis TF Ergänzungsmodule - Schiebeleiter - Motorsägen - Absturzsicherung - Atemschutz - Maschinisten - Etc. Siehe Ausbildungskatalog Teilnahmebestätigung Basis Teil 1 Erste Hilfe 16 UE Teilnahmebestätigung Basis Teil 1 bzw. 2 Teilnahmebestätigung Basis Teil 2 Zusatzmodule PSNV + Funk können nach erfolgreicher Teilnahme Basismodul Teil 1 besucht werden. Bei PSNV zusätzlich mind. Alter 16 Jahre UE = Unterrichtseinheit mit 0,45 min 4

5 Information zur Durchführung der MTA Durch die Kreisbrandinspektion werden besondere Themen für die MTA bei Bedarf angeboten (siehe Anlage 5 dies sind nur Beispiele, Dienstbezirks verschieden, hier Kontaktaufnahme mit dem zust. KBM Fachgebiet MTA ). Zukünftig werden die Ausbildungsthemen der MTA auf KFV-Online in einem Terminkalender dargestellt und können von den Teilnehmern nach Voranmeldung genutzt werden. Der Lehrgang kann auf Landkreisebene durchgeführt werden, hier ist der zuständige Kreisbrandmeister für MTA zu kontaktieren. Die MTA kann auch als Lehrgang auf Gemeinde- / Standortebene wie bei der bisherigen Truppmannausbildung durchgeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die einzelnen Ausbildungsthemen, in den Übungsplan der Feuerwehren einfließen zu lassen. Erfolgt die Ausbildung eigenständig bei der zuständigen Wehr, ist vor Beginn des Lehrganges der Ausbildungsplan mit den zuständigen Kreisbrandmeister für die MTA und dem zuständigen Kreisbrandinspektor abzustimmen. Verantwortlich für die Ausbildung und Führung des Leistungsnachweises ist der Kommandant (siehe Anlage 1). 5

6 Die Prüfungsabschnitte werden durch die Kreisbandinspektion ( KBM + KBI ), im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ausbildungsleitern (z.b. Fachteil für Ausbilder für MTA ) abgenommen. Die MTA endet für alle Teilnehmer mit der Truppführerqualifikation, den Einsatz in der Praxis entscheidet jedoch der Kommandant. Bei der praktischen Ausbildung ist auf die Einhaltung der UVV und auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zu achten!(kleiderordnung siehe Anlage 6, Der Feuerwehr- Sicherheitsgurt sollte für die jeweiligen Ausbildungsteile bereitgehalten und auf die Notwendigkeit sowie die Anwendung hingewiesen werden, dieser wird nicht als generelle Ausstattung der Teilnehmer verlangt). Basismodul 1 Mindestens 15 Jahre Erste-Hilfe-Kurs 16 Unterrichtseinheiten (muss bis zum Ende des Basismodul 2 abgeschlossen sein) Zum Erste Hilfe Kurs siehe hierzu ergänzende Erläuterungen in diesem Schriftstück. Basismodul 2 Abgeschlossenes Basismodul 1 Die Prüfung Basismodul 1 und 2 kann an einem Tag abgelegt werden wenn der Teilnehmer das 16 Lebensjahr vollendet hat. 6

7 Zusatzmodule Die Zusatzmodule Erste Hilfe Sprechfunk und PSNV sind von jedem Teilnehmer zu absolvieren. Weitere Ergänzungsmodule legt der Kommandant je nach örtlichen Anforderungen fest. Zum Erste Hilfe Sprechfunk und PSNV siehe hierzu ergänzende Erläuterungen in diesem Schriftstück. Ausbildungs- und Übungsdienst Der Bereich Ausbildungs- und Übungsdienst beginnt mit abgeschlossenen Basismodul 2 oder der bisherigen Truppmann Teil 1 Prüfung. Der Ausbildungs- und Übungsdienst ist die Standortausbildung und umfasst mind. 40 UE verteilt auf 2 Jahre und dient zur Vertiefung des Basismodules. Die Vorbereitung und Teilnahme an einer Leistungsprüfung wird mit einem Bonus von 10 Stunden belohnt (gilt nicht für die Jugendleistungsprüfung). Für die Ausbildung ist der örtliche Kommandant zuständig. Die Zusatzmodule können variabel während der gesamten Ausbildungsdauer außerhalb der beiden Basisblöcke z.b. als Winterschulung eingebracht werden. Abschluss Truppführer Mindestens 18 Jahre Abgeschlossene Basismodul und abgeschlossener Ausbildungs- und Übungsdienst Abgeschlossene Zusatzmodule Es gibt keinen separaten Truppführerlehrgang! 7

8 Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die MTA Ausbildung: 1. Frage Ist das Ausbildungs- und Übungsdienstmodul ein eigener Lehrgang? Antwort: Nein, das Modul Ausbildungs- und Übungsdienst dient dem Kennenlernen der Gegebenheiten in der eigenen Feuerwehr durch Teilnahme am regulären Übungsdienst 2. Frage Wie muss ich Quereinsteiger ausbilden? Antwort: Da die gleichen Kompetenzen erworben werden müssen, gelten auch bei einem höheren Einstiegsalter die Grundsätze der MTA. 3. Frage: Sind die Prüfungsinhalte zwingend vorgeschrieben oder darf man etwas ergänzen oder weglassen? Antwort: Bei den Prüfungen ist der Mindestumfang festgelegt. Nach örtlichen Erfordernissen können auch weitere Prüfungsteile durch den Kommandanten, ggf. in Absprache mit der Kreisbrandinspektion festgelegt werden. 8

9 Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die MTA Ausbildung: 4. Frage Wieso darf die Prüfung dann erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden? Antwort: Durch den Zeitraum von einem Lebensjahr zwischen Beginn des Basismoduls und dem Ablegen der Prüfungen wird den Feuerwehren ein Organisationsspielraum, auch und gerade zur Entzerrung der Ausbildung, gegeben. 5. Frage: Wann darf die Zwischen-/Abschlussprüfung abgelegt werden? Antwort: Zwischenprüfung mit Vollendung des 16. Lebensjahres Abschlussprüfung mit Vollendung des 18. Lebensjahres 9

10 Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die MTA Ausbildung: 6. Frage Wo gibt es die Software zum Erstellen der schriftlichen Prüfungen? Antwort: Die Software zur Erstellung der schriftlichen Prüfungen nach dem Basismodul hat der zuständige KBM bzw. KBI. Dieser stellt die Prüfungsfragen zusammen. Der Fragenkatalog wird nicht herausgegeben. 7. Frage Ab wann darf ein Jugendfeuerwehrmann hinsichtlich MTA Ausbildung bei Einsätzen mit fahren. Antwort: Abwägung hinsichtlich seiner Eignung, den Gefahren, Alter von 16 Jahren, in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes und nach abgeschlossener Zwischenprüfung des Basismoduls 1 und Frage Wann kann mit der MTA begonnen werden? Antwort: Mit Vollendung des 15. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gelten die Ausbildungsinhalte der Jugendfeuerwehr Bayern. 10

11 9. Frage Was sind die Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger- und Maschinisten- Lehrgang? Antwort (Landkreis Vereinbarung): Abgeschlossenes Basismodul 1 + 2, Zustimmung des Kommandanten, Mindestalter 18 Jahre 10. Frage Welche Anpassungsausbildung benötigen Teilnehmer, die in der Vergangenheit nur den Truppmann Teil 1 bzw. Teil 2 absolviert haben? Antwort: An der Abschlussprüfung (TF) darf teilnehmen, wer die entsprechenden Kompetenzen besitzt. Wenn ein TM1-Teilnehmer durch Teilnahme an Übungen/TM2 und Fortbildung auf dem vergleichbaren Leistungsstand wie ein Teilnehmer des Basismoduls ist und genug Erfahrung im Ausbildungs- und Übungsdienst gesammelt hat, kann er ohne weiteren Anpassungslehrgang an der Abschlussprüfung teilnehmen! 11

12 Ansprechpartner für die MTA - Ausbildung sind für die jeweiligen Dienstbezirke die eingeteilten Kreisbrandmeister mit dem Fachgebiet Ausbildung MTA bzw. der zuständige Kreisbrandinspektor: KBM Wolfgang Werthner Mobil: 0151/ KBM Jörg Leipold Mobil: 0175/ KBM Wolfgang Dümmler Mobil: 0160/

13 Zusatzmodul Funk Anmerkungen zur Ausbildung Sprechfunk: Der beiliegende Ausbildungsplan Sprechfunk sieht prinzipiell nur noch eine reine Digitalfunkausbildung vor, wobei natürlich bei Bedarf auch noch auf dem Analogfunk eingegangen werden kann, aber nur soweit wie in der Praxis zur Bedienung nötig ist. Der Ausbildungsplan ist auch so aufgebaut, dass sowohl MTA-Teilnehmer als auch noch Kameraden der früheren TM-Ausbildung gemischt den Lehrgang besuchen können. Es gibt keine zentrale Sprechfunkprüfung am Landratsamt mehr. Die Prüfung erfolgt als Lehrgangsabschluss des jeweiligen Lehrgangs. Bei bestandenem Lehrgang wird ein Zeugnis ausgegeben. 13

14 Anmerkungen zur Ausbildung Sprechfunk: Teilnahmevoraussetzung sind entweder ein absolviertes MTA-Basismodul oder eine abgeschlossene Grundausbildung (früherer TM Teil 1). Der Umfang der Ausbildung beträgt 16 Unterrichtseinheiten (á 45 min). Diese können wahlweise nur an Abenden durchgeführt werden (ca. 4-5 Abende), oder auch mit Samstagen kombiniert werden. Die Kartenkunde ist aus der Sprechfunkausbildung entfallen und nun wieder Teil des MTA Basismoduls (so wie es früher auch bei der Grundausbildung war). Wer Wert auf die Kartenkunde in der Sprechfunkausbildung legt, kann mit dem zuständigen Ausbilder evtl. einen weiteren Abend ausmachen. Die Funkausbildung soll auch weiterhin über das bewährte Multiplikatorenprinzip, wie wir es nun jahrelang im Analogfunk und auch in der Digitalfunk-Endanwender- Ausbildung gelebt haben, durchgeführt werden. Bei der Prüfung ist ein Führungsdienstgrad der Kreisbrandinspektion (KBR/KBI/KBM) mit anwesend. 14

15 Ansprechpartner für die Funkausbildung bzw. für Einteilung der Multiplikatoren sind für die jeweiligen Dienstbezirke die eingeteilten Koordinatoren für die Sprechfunkausbildung, bei weiteren Fragen ist Kreisbrandinspektor Bernd Haslinger zuständig: KBM Roland Weidinger Kreisbrandinspektion Mobil: 0157/ Martin Decker FF Osternohe Mobil: 09153/ KBI Bernd Haslinger Kreisbrandinspektion Mobil: 0171/

16 Zusatzmodul PSNV Ansprechpartner für die PSNV für den ganzen Landkreis ist Martin Winkler für die einzelnen Dienstbezirke stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung. Norbert Bundil Mobil: 0170/ Thomas Häusler Mobil: 0151/ Martin Winkler Mobil: 0176/

17 Zusatzmodul Erste Hilfe: folgende Zitate sind vom LFV FB 8 Dr. Friedrich ( Quelle Internet LFV Bayern FB 8 ) Der Ausbildungsumfang für das Thema "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" ist 16 UE. Die ersten 9 Unterrichtseinheiten stellen die Ausbildung für einen betrieblichen Ersthelfer bzw. Führerscheinanwärter (Klasse B) dar. In der Modularen Truppausbildung wird der Zeitansatz für die Erste-Hilfe-Ausbildung bei 16 UE bleiben. Die Zeitdifferenz von 7 Std. soll für einsatz- bzw. feuerwehrspezifische Themen (z. B. Rauchgasintoxikation, Verbrennungen, Knochenbrüche, ) genutzt werden. Derzeit werden die entsprechenden Unterrichtseinheiten vom Landesfeuerwehr-verband FB 8 erarbeitet. Bis zum Vorliegen dieser neuen Lehrinhalte für die Feuerwehren sollen die Inhalte des bisherigen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses der Hilfsorganisationen ausgebildet werden. Im Allgemeinen wird es dann drei verschiedene Varianten für das Ergänzungsmodul Erste Hilfe geben: 17

18 1. Variante Ausbildung nur durch Feuerwehr: Ausbildung Zusatzmodul Erste Hilfe: Durch die Feuerwehr Geeignete Ausbilder: Rettungssanitäter Aktive die im Rettungsdienst tätig sind Ausbilder Feuerwehr Feuerwehrarzt Feuerwehr 16 UE Unterrichtunterlagen: Ergänzungsmodul Erste Hilfe werden derzeit vom LFV FB 8 erstellt: Basismodul Teil 2 Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift Ausbilder FF und KBI bzw. KBR Teilnahmezeugnis 18

19 2. Variante Ausbildung durch Feuerwehr und Rettungsdienst: Ausbildung / Zusatzmodul Erste Hilfe: Durch die Feuerwehr und Rettungsorganisation: Kosten pro Person Anfrage bei den Rettungsdienstorganisationen Erste Hilfe- Kurs Rettungsorganisation 9 UE Feuerwehr 7 UE Erste Hilfe Kurs Veranstalter Rettungsdienst. Praktische Fall- Beispiele mit Verletzten. Ausbilder: Rettungs- Sanitäter, FF Arzt, FF - Ausbilder Basismodul Teil 2 Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift Ausbilder FF und KBI bzw. KBR Teilnahmezeugnis 19

20 3. Variante nur durch Rettungsdienst: Ausbildung / Zusatzmodul Erste Hilfe durch die Feuerwehr und Rettungsorganisation: Kosten Pro Person Anfrage bei den Rettungsdienstorganisationen Erste Hilfe- Kurs Rettungsorganisation 9 UE Zusatzstunden BRK 7 UE Erste Hilfe Kurs Veranstalter Rettungsdienst. Ergänzender Unterricht nach altem Modell des Ersten Hilfe Kurses mit 16 UE durch die Rettungsorganisation. Basismodul Teil 2 Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift durch Rettungsdienst Teilnahmezeugnis 20

21 Zusatzmodul Erste Hilfe: folgende Zitate sind vom LFV FB 8 Dr. Friedrich ( Quelle Internet LFV Bayern FB 8 ) Wer darf ausbilden: 9 21

22 Zusatzmodul Erste Hilfe Ausbildung durch eigene Kräfte der Feuerwehr: 22

23 Zusatzmodul Erste Hilfe Ausbildung durch eigene Kräfte der Feuerwehr: 23

24 Zusatzmodul Erste Hilfe Ausbildung durch eigene Kräfte der Feuerwehr: 24

25 Zusatzstunden Modulare Truppausbildung Erste Hilfe (MTA) folgende Fachinformation vom LFV FB 8 Dr. Friedrich ( Quelle Internet LFV Bayern FB 8 ) Zusatzstunden FF 7 UE Zusatzstunden BRK 7 UE 25

26 26

27 Anlage 1 MTA Muster für die Unterrichtseinteilung Basismodul Nürnberger Land ( Dokument ist auf KFV Online verfügbar ) (Stand 11/2015) Basismodul 1 27

28 Basismodul 1 28

29 Basismodul 1 29

30 Basismodul 1 30

31 Basismodul 1 31

32 Basismodul 1 32

33 Basismodul 1 33

34 Basismodul 2 34

35 Basismodul 2 35

36 Basismodul 2 36

37 Basismodul 2 37

38 Anlage 2 Zusatzmodul PSNV ( Kommentar durch PSNV folgt ) 38

39 Zusatzmodul Erste Hilfe Siehe hierzu Info LFV Bayern Seite 25 und 26, feuerwehrspezifische Unterrichtseinheiten 39

40 Anlage 3 Muster für die Unterrichtseinteilung Sprechfunkausbildung MTA Landkreis Nürnberger Land ( Dokument ist auf KFV Online verfügbar ) Zusatzmodul Funk Ausbildungsplan: 40

41 Zusatzmodul Funk 41

42 Zusatzmodul Funk 42

43 Zusatzmodul Funk 43

44 Zusatzmodul Funk 44

45 Zusatzmodul Funk 45

46 46

47 Anlage 4 Unterrichtsplan Prüfung Truppführer MTA Landkreis Nürnberger Land Truppführer 47

48 Anlage 5 Angebotene Themen durch die Kreisbrandinspektion als Beispiele nur eine Möglichkeit der unten genannten Themen. Bei Fragen bitte an den zuständigen KBI/KBM wenden. Basismodul 1 MTA 1 Lehrgangsorganisation / Einführung Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen MTA 4 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen MTA 5 Brennen und Löschen Brennen und Löschen Brennen und Löschen MTA 6 Fahrzeugkunde Theorie Fahrzeugkunde Theorie Fahrzeugkunde Praxis 48

49 Basismodul 2 MTA 13 Gefahren und Kennzeichnung Gefahren und Kennzeichnung Verhalten im ABC-Einsatz MTA 14 Fahrzeugtechnik Neue Technologien Fahrzeugtechnik Neue Technologien Beleuchtungs- und Warngeräte Absichern und Ausleuchten von Einsatzstellen MTA 15 Kartenkunde Übung mit der Karte Einsatz von GPS 49

50 Anlage 6 Kleiderordnung (Mindestausstattung ) Einsätze erst ab dem vollendenden 16. Lebensjahr in Abwägung hinsichtlich seiner Eignung, den Gefahren, in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes und nach abgeschlossener Zwischenprüfung des Basismoduls 1 und 2. 50

51 51

52 Anlage 7 Übersichtsblatt Nachweis über die Teilnahme an der MTA einschl. der Zusatzmodul ( Dokument ist auf KFV Online in Word oder PDF verfügbar ) 52

53 Hinweise zur Durchführung der Prüfung 53

54 Durchführung der Prüfung Die Prüfung ist mit dem zuständigen Kreisbrandmeister für die MTA-Ausbildung abzustimmen und anzumelden. Zur Anmeldung ist das dargestellte Anmeldeformular auszufüllen und ca. vier Wochen vor der Prüfung beim zuständigen KBM für die MTA abzugeben. Das Formular dient zur Übersicht der Prüfungsteilnehmer und der Erstellung für die Prüfungsunterlagen und Teilnahmebescheinigungen bzw. Zeugnisse. Die Prüfungsunterlagen und Teilnahmebescheinigungen bzw. Zeugnisse werden von den Prüfern mitgebracht. 54

55 Durchführung der Prüfung Die Prüfung gliedert nach den Ausbildungsabschnitten: - Basis Teil 1 - Basis Teil 2 - Truppführer Abschluss Die beiden Basis-Prüfungsteile können nach jeden Ausbildungsabschnitt einzeln durchgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Prüfungsteile Basis 1 u. 2 gemeinsam an einen Tag durchzuführen. Hierbei müssen beide Ausbildungsabschnitte durchgeführt sein. In diesen Fall ist im theoretischen Teil ein Fragebogen zu bearbeiten, die beiden praktischen Aufgaben müssen beide erfüllt werden. Am Prüfungstag ist für jeden Prüfungsteil die entsprechende Abnahmeniederschrift ausgefüllt den Prüfern vorzulegen. 55

56 Durchführung der Prüfung BASIS Teil 1 56

57 Durchführung der Prüfung BASIS Teil 1 Mindestalter der Prüfungsteilnehmer 15 Jahre Hinweise zur Praktischen Prüfung: Die Funktion Gruppenführer und Maschinist sind keine Prüfungsteilnehmer. Der Gruppenführer sollte den Gruppenführerlehrgang an einer SFS besucht haben, muss jedoch mindesten die Ausbildung zu Truppführer abgeschlossen haben. Der Maschinist muss die Ausbildung zum Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis für das bei der Prüfung verwendete Löschfahrzeug besitzen. Kommt für eine MTA Prüfung keine vollständige Gruppe zustande, kann die Gruppe mit Ergänzungsteilnehmern aufgefüllt werden. Die Ergänzungsteilnehmer müssen die Funktionen in der Reihenfolge ME, ATF, ATM, WTF, WTM, STF besetzen und müssen die Ausbildung MTA Teil 1 abgeschlossen haben. Als Ergänzungsteilnehmer können auch Teilnehmer aus einer andern Abnahmegruppe eingesetzt werden (z.b. TN aus Gruppe 1 bei Gruppe 2). 57

58 Durchführung der Prüfung BASIS Teil 1 Theoretische Prüfung Bei der theoretischen Prüfung ist ein Fragebogen mit 25 Fragen zu beantworten. Es müssen mindesten mindestens 50% ( 13 Richtige Antworten) der Fragen richtig beantwortet werden. Praktische Prüfung Als praktischen Prüfungsteil für den Basis Teil 1 ist ein Löschangriff nach FwDV 3 durchzuführen. Zur Vorbereitung dient die Richtlinie der Leistungsprüfung die Gruppe im Löscheinsatz Variante II Wasserentnahme mit Saugschläuchen. bzw. kann auch die Variante I mit Hydrant und Saugschläuchen durchgeführt werden. Der Aufbau wird trocken ohne Zeit durchgeführt. Es müssen mindestens 65% der Aufgabe richtig erfüllt werden, Bewertungskriterien nach LP. 58

59 Durchführung der Prüfung BASIS Teil 2 59

60 Durchführung der Prüfung BASIS Teil 2 Mindestalter der Prüfungsteilnehmer 16 Jahre und Prüfungsteil Basis Teil 1 Hinweise zur Praktischen Prüfung: Die Funktion Gruppenführer und Maschinist sind keine Prüfungsteilnehmer. Der Gruppenführer sollte den Gruppenführerlehrgang an einer SFS besucht haben, muss jedoch mindesten die Ausbildung zu Truppführer abgeschlossen haben. Der Maschinist muss die Ausbildung zum Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis für das bei der Prüfung verwendete Löschfahrzeug besitzen. Kommt für eine MTA Prüfung keine vollständige Gruppe zustande, kann die Gruppe mit Ergänzungsteilnehmern aufgefüllt werden. Die Ergänzungsteilnehmer müssen die Funktionen in der Reihenfolge ME, ATF, ATM, WTF, WTM, STF besetzen und müssen die Ausbildung MTA Teil 2 abgeschlossen haben. Als Ergänzungsteilnehmer können auch Teilnehmer aus einer andern Abnahmegruppe eingesetzt werden (z.b. TN aus Gruppe 1 bei Gruppe 2). 60

61 Durchführung der Prüfung BASIS Teil 2 Theoretische Prüfung Bei der theoretischen Prüfung ist ein Fragebogen mit 25 Fragen zu beantworten. Es müssen mindesten mindestens 50% ( 13 Richtige Antworten) der Fragen richtig beantwortet werden. Praktische Prüfung Als praktischen Prüfungsteil für den Basis Teil 2 ist ein Hilfeleistungseinsatz nach FwDV 3 durchzuführen. Zur Vorbereitung dient die Richtlinie der Leistungsprüfung die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz. Aufgrund der Prüfung von Grundtätigkeiten der Teilnehmer ist beim Aufbau B die Einsatzstellenbeleuchtung mittels Stativ und Scheinwerfern zu erstellen. Es müssen mindestens 65% der Aufgabe richtig erfüllt werden, Bewertungskriterien nach LP, aber ohne Zeit. 61

62 Durchführung der Prüfung Truppführer Abschluss +++ in Arbeit

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