Von Sanitätsausbildung (mindestens 64 Std.) auf Rettungssanitäter Durchlässigkeit und Anerkennung zur Ausbildung Rettungssanitäter möglich
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- Ralf Sachs
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1 Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Adelonstr. 31 in Frankfurt Telefon FAX Von Sanitätsausbildung (mindestens 64 Std.) auf Rettungssanitäter Durchlässigkeit und Anerkennung zur Ausbildung Rettungssanitäter möglich Vorraussetzung zur Teilnahme an diesem Ergänzungsmodul ist eine abgeschlossene Sanitätsdienst-, oder Fachdienstausbildung einer anerkannten Hilfsorganisation oder Feuerwehr mit mindestens 64 Stunden Ausbildungszeit. Diese muss sowohl den einheitlichen Richtlinien der Hilfsorganisation/Feuerwehr, wie auch die Inhalte nach Erlass, Anlage I entsprechen und so bescheinigt sein. Dann können Sie an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Ergänzungsmodul teilnehmen und einen Antrag stellen, dass Ihnen dieses auf die Rettungssanitäterausbildung angerechnet wird. Nach dem erfolgreichem Besuch des Ergänzungsmoduls (schriftlicher Multiple Choice Abschluss) können Sie einen Verkürzungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Den Antrag auf Verkürzung finden Sie auf Wir bitten Sie diesen Verkürzungsantrag, per PC ausgefüllt, zusammen mit der Anmeldung zum Ergänzungsmodul zu übersenden. 1.Termin : Kurs Ergänzungsmodul 1/2011 Freitag und Samstag und Samstag mit Abschlusstest Unterrichtszeit Donnerstag und Freitag Uhr Uhr Samstag von Uhr Ein schriftlicher Abschlusstest am letzten Modultag ist Pflicht und erst nach erfolgreichem Bestehen wird der Antrag von Seiten der Schule als mit Erfolg teilgenommen bestätigt. Kosten für Ergänzungsmodul : 160 Euro für die 20stündige Modulausbildung. Notwendige Unterlagen sind hier eingeschlossen. Wird die Abschlussprüfung am letzten Modultag geschrieben, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zusatzkoten können entstehen: Wenn Sie den Test zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren wollen. Bitte hierfür Kontakt mit der Schule aufnehmen Prüfungskosten : 50 Euro (nur bei gesondertem Termin)
2 Achtung : Beginn der Dreijahresfrist mit Aufnahme der Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule! Sie müssen bitte nach der Eingangsprüfung II zur Anerkennung auf die zweite Woche M 1 einen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, Darmstadt stellen Wenn Sie den bewilligten Antrag über das Regierungspräsidium Darmstadt erhalten haben, dann ist es Ihnen möglich an einen der regulären Rettungssanitäterausbildungen teilzunehmen. Direkt im Anschluss nach Modulkurs 1 besteht folgende Möglichkeit: Beginn mit der 3. Woche einer regulären Rettungssanitäterausbildung: Termin : Beginn Dienstag- Freitag Uhr Samstag , Uhr, dann Dienstag Freitag und Samstag Mai 2011 KW MO DI MI DO FR SA SO Juni 2011 KW MO DI MI DO FR SA SO Weiter geht es mit der 4. Woche Rettungssanitäterausbildung am: Und dann weiter , Dienstag- Freitag Uhr Samstag , Uhr Schriftlicher Test am ; Abschluss am Samstag den : 9.00 Uhr Uhr Kosten für die 3. und 4. Woche Rettungssanitäterausbildung 480 Euro, einschließlich Literatur und weiterer Unterrichtsmaterialien sowie Kopien Kontakt und Anfragen über : Thea.Penndorf@drkfrankfurt.de oder Wir bieten ab 3 Personen Gruppenrabatt an, der nach Größe der Gruppe gestaffelt wird. Sprechen Sie uns bitte darauf an. Danke! Bei einer Gruppengröße ab 10 Teilnehmer können Sie mit uns auch gesonderte Termine vereinbaren. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme!
3 Absender : Zentrale AusbildungsStätte Adelonstr Frankfurt am Main Hiermit melde ich mich verbindlich zu den aufgeführten Geschäftsbedingungen des DRK- Bezirksverbandes Frankfurt am Main e.v. zum in der Zeit von... bis... an. 16 stündigen Ergänzungsmodul Name :... Vorname :...
4 Geburtsdatum :... Geburtsort :... Anschrift :... anschrift :... Kreisverband /Organisation :.. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung sind erfüllt und füge ich meiner Anmeldung bei: Erfolgreich absolvierte 64stündige Sanitätsausbildung Ärztliche Bescheinigung über die Einsatzfähigkeit im Rettungsdienst ggf. Kostenübernahmeerklärung Sollte keine Kostenübernahmeerklärung vorhanden sein erfolgt die Rechnungsstellung über 160 Euro an o.g. Privatanschrift Datum und Ort eigenhändige Unterschrift Ich bitte um Übersendung einer Ratenzahlungsvereinbarung ja nein Eine Absender Kostenübernahmeerklärung : liegt bei ja nein Zentrale AusbildungsStätte Adelonstr Frankfurt am Main Hiermit melde ich mich verbindlich zu den aufgeführten Geschäftsbedingungen des DRK- Bezirksverbandes Frankfurt am Main e.v. zur 3. und 4. Woche Aufbaulehrgang zur Grundausbildung Rettungssanitäter (M 1) in der Zeit von... bis... an. Name :... Vorname :... Geburtsdatum :... Geburtsort :...
5 Anschrift :... anschrift :... Kreisverband/Organisation: Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung sind erfüllt und füge ich meiner Anmeldung bei: Erste Hilfe Bescheinigung nicht älter als ein Jahr Ärztliche Bescheinigung über die Einsatzfähigkeit im Rettungsdienst Polizeiliches Führungszeugnis Schulzeugnis tabellarischer Lebenslauf ggf. Kostenübernahmeerklärung Genehmigung zur Teilnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt Sollte keine Kostenübernahmeerklärung vorhanden sein erfolgt die Rechnungsstellung über 480 Euro an o.g. Privatanschrift Datum und Ort eigenhändige Unterschrift Ich bitte um Übersendung einer Ratenzahlungsvereinbarung ja nein Eine Kostenübernahmeerklärung liegt bei ja nein Allgemeine Geschäftsbedingungen Teilnahmebedingungen für Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen 1 Anmeldung 1.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich. 1.2 Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 1.3 Die Anmeldung wird vom DRK schriftlich bestätigt. Erst mit Zugang dieser schriftlichen Bestätigung ist die Anmeldung verbindlich. 2 Leistungsumfang Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, etwaige Seminarunterlagen sowie eine etwa auszustellende Teilnahmebescheinigung. Zusätzliche Leistungen sind sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen gesondert zu vergüten. 3 Rücktritt des Teilnehmers
6 (1) Dem Teilnehmer steht unter folgenden Voraussetzungen ein kostenfreies Rücktritts- recht zu: a) bei bis zu eintägigen Kursen, wenn der Teilnehmer innerhalb von zwei Werktagen vor Kursbeginn seine Teilnahme storniert; b) bei bis zu dreitägigen Kursen, wenn der Teilnehmer innerhalb von drei Werktagen vor Kursbeginn seine Teilnahme storniert; c) bei drei- und mehrtägigen Kursen, wenn der Teilnehmer innerhalb von fünf Werktagen vor Kursbeginn seine Teilnahme storniert; wobei die Stornierungen schriftlich zu erfolgen haben und das Zugangsdatum bei dem DRK entscheidend für die Fristwahrung ist. (2) Die Möglichkeit der Stornierung hat keinen Einfluss auf die im Einzelfall vom Teilnehmer aufgrund von Ausbildungsverordnungen etc. zu erbringenden Mindestteilnahmezeiten. Diesbezüglich wird eine vorherige Abstimmung mit dem DRK empfohlen. (3) Davon abweichend ist eine Stornierung bei Kursen mit ausgewiesener Mindestteilnehmerzahl nur innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn möglich unabhängig von der Dauer des Kurses. (4) Die Rechte des Teilnehmers nach 312 d BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) bleiben davon unberührt. 4 Änderungsvorbehalte des DRK (1) Unplanmäßige Änderungen und die Absage von Veranstaltungen (aus sachlichen Gründen z.b. wegen Erkrankung des Referenten oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl) behält sich das DRK vor. Das DRK wird die Teilnehmer rechtzeitig über derartige Änderungen informieren. Im Falle eines Unterschreitens der ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl wird das DRK die Teilnehmer mindestens acht Werktage vor Kursbeginn informieren. (2) Für den Fall. dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, erstattet das DRK die entsprechenden Teilnahmegebühren. Falls eine Veranstaltung verschoben werden muss, ist der Teilnehmer berechtigt, das DRK schriftlich davon zu informieren, dass er an der Veranstaltung nicht teilnehmen wird. in diesem Fall erhält er die Teilnahmegebühr zurückerstattet. (3) Im Übrigen behält sich das DRK unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor. 5 Haftung Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK sind gleich aus welchem
7 Rechtsgrund der Höhe nach auf die Teilnahmegebühr begrenzt. Dies gilt nicht, wenn - das DRK arglistig gehandelt hat oder eine Garantie übernommen hat; - der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des DRK, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des DRK oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das DRK oder dieser Person beruht oder - eine schuldhafte Pflichtverletzung durch das DRK, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des DRK zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des DRK der Höhe nach auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 6 Datenschutz Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. 7 Anwendbarkeit der Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen. Diese können im Bedarfsfall beim DRK eingesehen werden. Ausbildung zum Rettungssanitäter zur Rettungssanitäterin Für die komplette Ausbildung zum RettungssanitäterIn schließt sich nach der theoretischen Grundausbildung noch das klinische (160 Stunden) und dann das rettungsdienstliche (auch 160 Std.) Praktikum an. Bei erfolgreicher Absolvierung aller drei Abschnitte (M 1 M 3) können Sie sich zur Prüfung anmelden. Für das Klinikpraktikum und Lehrrettungswache sind die entsendenden Organisationen und/oder Sie selbst verantwortlich. Medizinische Grundausbildung erfolgreich absolviert. Sie erhalten dann Ihre weiterführenden Unterlagen. M 1 Abschluss
8 Dann können Sie in das klinische Praktika. Bevorzugte Praktikaorte sind Ambulanzen, Intensivstationen und die Anästhesie. Sie dürfen die 4 Wochen Ausbildungszeit auf maximal 2 Wochen splitten. Nach dem erfolgreichen M 2 Praktikum Schließt sich ihre rettungsdienstliche Ausbildungszeit an. Diese wird zusammen mit Ihren Notfallberichten ebenso bescheinigt und der Erfolg und Eignung dokumentiert M 3 Praktikum Anmeldung zur Rettungssanitäterprüfung bitte mit allen Unterlagen 6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Ggf. kann das M 3 Heft noch nachgereicht werden. Staatliche Prüfung Rettungssanitäter/In
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