Recht des Adresshandels. Von Dr. Martin Bahr Rechtsanwalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Recht des Adresshandels. Von Dr. Martin Bahr Rechtsanwalt"

Transkript

1

2 Recht des Adresshandels Von Dr. Martin Bahr Rechtsanwalt

3 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ Gedrucktes Werk: ISBN ebook: ISBN Alle Rechte vorbehalten. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US-Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO-Norm Satz: Tozman Satz & Grafik, Berlin Druck und Bindung: Hubert & Co., Göttingen

4 Vorwort Datenschutzrecht wird in aller Regel als Teil des Verbraucherschutzrechts verstanden; als ein Abwehrrecht des einzelnen Betroffenen gegen das unbesiegbar erscheinende Datenmonster. Sämtliche auf dem Markt befindlichen Bücher, die sich ansatzweise mit dem gewerblichen Adresshandel beschäftigen, stellen stets das enorme Gefahrenpotential dieses Bereichs heraus. Am Horizont wird die unendlich gefährliche Datenkrake heraufbeschworen, die uns alle in die teuflischen Tiefen des Direktmarketings hinabziehen will. In eine neue, unschöne Welt der bösen Dateninformationen. Dieses Buch ist bewusst anders konzipiert. Als Zielgruppe hat es einzig den Unternehmer, der sich im gewerblichen Adresshandel bewegt, im Auge; sei es nun als Verkäufer, Käufer oder Nutzer von Adressdaten. Verbraucherrechte werden in diesem Buch lediglich an der Stelle erörtert, wo sie für den Unternehmer von Bedeutung sind. Der vorliegende Band soll als Leitfaden dienen, um die oftmals unklaren und widersprüchlichen Regelungen im Bereich des Datenschutzes und Direktmarketings zu meistern. Der Autor hat viel Wert darauf gelegt, dass dieses Buch dem Leser in der Praxis weiterhilft. Auf langatmige Theorienstreitigkeiten wurde verzichtet. Weiterführende Angaben, Urteile und Aufsätze findet der interessierte Leser, der ein Thema vertiefen will, in den Fußnoten. In mehr als 90 Beispielen und annähernd 70 Praxis-Ratschlägen werden dem Unternehmer Tipps und Tricks des geschäftlichen Alltags vermittelt. Umfangreiche Checklisten und sonstige Anlagen runden das Buch ab. Die Checklisten und weitere Informationen finden Sie auch online unter Der Autor freut sich über Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge: Sach- und Rechtsstand dieses Buchs ist März Hamburg, im März 2011 Dr. Martin Bahr 5

5 Vorwort Abkürzungsverzeichnis I. Einleitung II. Vorbemerkung: Die verfassungsrechtlich geschützte Position des Adresshändlers III. Überblick über Begrifflichkeiten und Definitionen Begriff der personenbezogenen Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse Bestimmt oder bestimmbar Natürliche Person Schutzwürdige Interessen Adresshändler Adressverlag Listbroker Auskunftei Lettershop Fulfillment-Service Geschäftsbeziehungen aller Beteiligten Direkte Geschäftsbeziehung zwischen Adresshändler und Werbendem Listbroker-Variante Lettershop- / Fulfillment-Variante IV. Die wirtschaftliche Bedeutung des Adresshandels V. Die Pflichten des Adresshändlers Allgemeine Pflichten des Adresshändlers Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht zur Bestellung Die Person des Datenschutzbeauftragten Die Form der Bestellung Abberufung Betrieblicher und externer Datenschutzbeauftragter Rechtsfolgen bei Verstoß Verfahrensverzeichnis Auftragsdatenverwaltung Kontrollpflichten

6 1.5 Meldepflichten Spezielle Verpflichtungen gegenüber dem Betroffenen Pflicht zur Auskunft Anwendungsbereich Maßnahmen zur Identifizierung Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht Form der Auskunft Ausnahmen von der Auskunftspflicht Geschäftsgeheimnis Missbräuchliches Verhalten des Auskunftsberechtigten Unverhältnismäßiger Aufwand Geheimhaltungsbedürftige Daten Daten aus allgemein zugänglichen Quellen Erhebliche Gefährdung der Geschäftszwecke Inhalt der Nachricht im Fall der Auskunftsverweigerung Beweislast Rechtsfolgen bei Verstoß Benachrichtigungspflichten Grundsatz Ausnahmen Anderweitige Kenntnis Unverhältnismäßiger Aufwand Geheimhaltungsbedürftige Daten Daten aus allgemein zugänglichen Quellen / Listendaten Rechtsfolgen bei Verstoß Hinweispflichten Pflicht zur Berichtigung Der Begriff der Unrichtigkeit Frist zur Umsetzung der Berichtigung Benachrichtigungspflicht Dritter Rechtsfolgen bei Verstoß Pflicht zur Löschung Löschungsgründe Umfang der Löschung Benachrichtigungspflicht Dritter a Rechtsfolgen bei Verstoß Pflicht zur Sperrung Sperrungsgründe Bestehen konkreter Aufbewahrungspflichten Schutzwürdige Interessen des Betroffenen Unverhältnismäßiger Aufwand Richtigkeit der gespeicherten Daten unklar Frist zur Umsetzung der Sperrung Benachrichtigungspflicht Dritter Wirkung der Sperrung Grundsatz Ausnahme: Bestehen einer Beweisnot

7 2.6.5 Rechtsfolgen bei Verstoß Schadensersatzpflicht Voraussetzungen Verletzung einer Datenschutznorm Schuldhaftes Handeln Beweislast Rechtsfolge: Schadensersatz VI. Die Erhebung von Daten Erhebung direkt beim Kunden: Die Einwilligung Vorbemerkung: Die eierlegende Wollmilchsau Die zwei Ebenen der Einwilligung: Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht Die datenschutzrechtliche Einwilligung Freiwilligkeit Schriftlich Grundsatz: Schriftform (1) Der Regelfall (2) Unwirksamkeit bei Nichteinhaltung? (3) Zeitrahmen der Bestätigung Ausnahme: Elektronische Variante Hinreichende Bestimmtheit Sachliche Reichweite (1) Art des Werbemediums (2) Werbebereich Persönliche Reichweite Transparenz Räumliche Trennung von anderen Bestimmungen? Eigenständige Zustimmungshandlung? Zeitpunkt Dauer Geschäftsfähigkeit Widerruf Grundsatz: Widerruf möglich Ausnahme: Kein Widerruf möglich (1) Vertragliche Vereinbarung Beweisbarkeit Beweislast Beweismittel Dokumentation (1) Zeitdauer (2) Mindestinhalt der Dokumentation (3) Anforderungen bei rein postalischer Einwilligung (4) Anforderungen bei mündlich erteilter Einwilligung (5) Anforderungen an elektronisch erteilte Einwilligungen Die wettbewerbsrechtliche Einwilligung Freiwilligkeit: Problemfall Kopplung

8 Schriftform Opt-In und Opt-Out Ausdrückliche Zustimmungserklärung Konkreter Wortlaut Werbung per Brief-Post (1) Grundsatz: Zulässigkeit postalischer Werbung (2) Ausnahme: Postalische Werbung unzulässig Werbung per Telefon (1) Werbung nur mit Einwilligung (2) Ausdrückliche Einwilligung bei Verbrauchern (3) Konkludente / Mutmaßliche Einwilligung bei Unternehmern (4) Verschärfung des Rechtsproblems durch das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung Werbung per Fax Werbung per elektronischer Post ( , SMS, MMS) (1) Grundsatz (2) Ausnahme: Vertragliche Geschäftsbeziehung (a) Verkaufszusammenhang (b) Bewerbung eigener ähnlicher Waren oder Dienstleistungen (c) Kein Widerspruch des Kunden (d) Einhaltung der Hinweispflichten Erhebung mittelbar: Erlaubnisnormen Unterscheidung zwischen 28 und 29 BDSG Anmerkung: Grundlegende Rechtsunsicherheit Erhebung für fremde Zwecke ( 29 BDSG) Kein schutzwürdiges Interesse ( 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG) Anwendungsbereich: Zum Zweck der Übermittlung Adresshandel Auskunfteien Werbung Auffangtatbestand: Jede sonstige Form der geschäftsmäßigen Übermittlung Schutzwürdige Interessen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen ( 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG) Das Merkmal allgemein zugänglich Einschränkung: Schutzwürdige Interessen Achtung: Urheberrecht beachten! Überblick über die gängigsten allgemeinen Datenquellen Gewerberegister Grundbuchordnung Handelsregister Handwerksrolle Industrie- und Handelskammer Insolvenzverzeichnis Melderegister Schuldnerverzeichnis

9 Vereinsregister GEZ Listendaten Streichung des Listenprivilegs Das neue Listendaten-Privileg Daten aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen Im B2B-Bereich für die berufliche Tätigkeit Spendensammlungen Einschränkung: Keine schutzwürdigen Interessen Fremdwerbung Anwendungsbereich Transparente Nutzung oder: Die Beate Uhse -Problematik Aufnahme in elektronische oder gedruckte Verzeichnisse Anwendungsbereich Einfacher Wille des Betroffenen ausreichend Datenerhebung in anonymisierter Form ( 30 BDSG) Markt- und Meinungsforschung ( 30 a BDSG) Bonitätsauskünfte Erhebung von besonderen Arten personenbezogener Daten Erhebung für eigene Zwecke ( 28 BDSG) Bei Durchführung eines Vertrags Zur Wahrung berechtigter Interessen Bei Daten aus allgemein zugänglichen Quellen Bei Listendaten Übergangsvorschrift für Adressbestände vor dem Sachliche Reichweite der Übergangsvorschrift Wann sind alte Adressdaten alt? Haftung Strafrechtliche Haftung Verstöße gegen das BDSG Grundsatz: Bloße Ordnungswidrigkeit Ausnahme: Straftaten Gegen Entgelt Bereicherungsabsicht Schädigungsabsicht Ein Blick in die Praxis Verstöße gegen Normen außerhalb des BDSG Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Unerlaubte Telefonanrufe Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Verletzung von Privatgeheimnissen Zivilrechtliche Haftung Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Normen Anspruchsberechtigter Personenkreis Haftungsumfang Haftung auch für Handlungen Dritter Verletzungen von datenschutzrechtlichen Normen

10 Ansprüche nach dem UKlaG Ansprüche nach dem UWG Konsequenzen für die Praxis Prozessuale Besonderheiten Beweislast Gerichtliche Zuständigkeit Fliegender Gerichtsstand bei Internet-Angelegenheiten Sonstige Besonderheiten Unternehmen im Ausland: Die Rettung? VII. Die Verarbeitung Reichweite der Verarbeitung Grundsatz: Zweckbindung der Daten Ausnahme: Durchbrechung der Zweckbindung Wahrung berechtigter Interessen Bei allgemein zugänglichen Daten Einwilligung Die Rückausnahme? Anreicherung von Daten (sog. Veredelung) Haftung Strafrechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung Prozessuale Besonderheiten VIII. Die Übermittlung von Daten Übermittlung Allgemeine Übermittlung Berechtigtes Interesse des Dritten Kein schutzwürdiges Interesse Kein entgegenstehender Wille des Betroffenen Kontrollpflichten des Adresshändlers Spezialfall der transparenten Übermittlung Listendaten Speicherung Transparenz Erstmalig speichernde Stelle Eindeutig hervorgehen Die Vertragsbeziehungen im Überblick Vertragsbeziehung zwischen Adresshändler und Werbendem Welcher Vertragstyp? Zeitlicher Umfang der Übertragung Vorgefertigte Adressdaten oder individuelle Erstellung? Vertragsbeziehung zwischen Listeigner und Werbendem Vertragsbeziehung zwischen Werbendem und Listbroker Vertragsbeziehung zwischen Listbroker und Listeigner Handeln nur im Rahmen der Ermächtigung Aufklärungspflichten des Listbrokers?

11 2.5 Vertragsverhältnis zum Lettershop / Fulfillment-Center Der Adressvertrag Vertragstyp Wichtige Punkte eines Adressvertrags Gewährleistung (Haftung des Adresshändlers) Vorliegen eines Mangels Sach- und Rechtsmangel Absolute Mangelfreiheit oder kleine Ausreißer erlaubt? Fehlen einer besonderen Beschaffenheit, von zugesicherten Eigenschaften und Garantien Rechtsfolgen eines Mangels Verpflichtung zur Nachlieferung? AGB-rechtliche Auswirkungen Erfolg geschuldet oder nicht? Gewährleistungsausschluss möglich? Ausschluss der Hauptleistungspflicht Ausschluss von Nebenpflichten Schadensersatz (Haftung des Werbenden) Bei keiner ausdrücklichen Regelung Bei ausdrücklicher Regelung (Vertragsstrafe) Grundsätzliche Zulässigkeit Höhe der Vertragsstrafe Kontrolladressen Grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit Ausdrückliche vertragliche Regelung Beweisrechtliche / Prozessuale Besonderheiten Mindestinhalt Umfang der Nutzungsrechte Räumlicher Umfang Zeitlicher Umfang Sachlicher Umfang Bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Bestimmung Vergütung / Eigentumsvorbehalt Haftung Strafrechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung Mitverantwortlichkeit des Adresshändlers Haftung des Werbenden trotz gutem Glauben? Prozessuale Besonderheiten Beweislast Formale Klage-Anforderungen IX. Maßnahmen der Aufsichtsbehörde und Abwehrrechte des Adresshändlers Vorbemerkung: Datenschutzverletzungen primär ein PR-Problem Die Praxis: Alle Jahre eine Datenschutzprüfung Die Aufsichtsbehörden

12 3.1 Zuständigkeiten Personelle Ausstattung Befugnisse der Aufsichtsbehörde Auskunftsanspruch gegen den Adresshändler Rechte der Aufsichtsbehörde Abwehrrechte des Adresshändlers Durchsuchungsrecht Rechte der Aufsichtsbehörde Verhältnismäßigkeit Geschäftsräume Einsicht nur in Geschäftsunterlagen Geschäftszeiten Abwehrrechte des Adresshändlers Abberufung des Datenschutzbeauftragten Rechte der Aufsichtsbehörde Abwehrrechte des Adresshändlers Sonstige Maßnahmen, insb. Beseitigung und Untersagung Rechte der Aufsichtsbehörde Abwehrrechte des Adresshändlers Ablauf der Aufsichtsprüfung in der Praxis Anlassprüfung Strukturprüfung Gebühren für Überprüfung Das richtige Verhalten des Adresshändlers bei Aufsichtsmaßnahmen Grundsatz: Kooperation statt Konfrontation Der Tag X Anhang: Checkliste Einwilligungserklärung Checkliste Adressvertrag Checkliste Kontrolladressen Rechtsprechung zu Formulierungen bei Einwilligungserklärung Bundesdatenschutzgesetz in Auszügen Adressen der Aufsichtsbehörden im Datenschutz Übersicht über die melderechtliche Regelung in den einzelnen Bundesländern Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

Direktmarketing und Datenschutz

Direktmarketing und Datenschutz Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT

Mehr

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung James Bruton Unternehmensstrategie und Verantwortung Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978 3 503 13001 6 ES erich schmidt verlag Unternehmensstrategie

Mehr

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015

Mehr

UWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt

UWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt UWG Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Cornelius Matutis Rechtsanwalt ERICH SCHMIDT VERLAG Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Werbung per Brief aber sicher!

Werbung per Brief aber sicher! Werbung per Brief aber sicher! Grundsatz: Einwilligung des Umworbenen! Ja! Ausnahmen bestätigen die Regel! Ausnahmen: 28 Abs. 3 BDSG = ohne Einwilligung erlaubt bei: Listendaten Zugehörigkeit zu einer

Mehr

Datenschutz und Werbung

Datenschutz und Werbung Müthlein/Fromm Merkblatt Datenschutz und Werbung Informationsschrift für die Marketing- und Vertriebsorganisation Staffelpreise in /Expl. (inkl. 7% MwSt.) ab 10 Exemplare 4,00 20 Exemplare 3,85 50 Exemplare

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre

Mehr

Datenschutznovelle II (Datenhandel)

Datenschutznovelle II (Datenhandel) Datenschutznovelle II (Datenhandel) Konsequenzen für das Dialogmarketing Bedeutung des Werbemarktes für Briefdienstleister Bonn, 25. November 2009 Dirk Wolf Vizepräsident Mitglieder und Innovation Deutscher

Mehr

Heinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2

Heinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2 Heinrich Hemme Der Mathe-Jogger 2 100 mathematische Rätsel mit ausführlichen Lösungen Vandenhoeck & Ruprecht Mit zahlreichen Abbildungen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Datenschutz bei Rechtsanwälten

Datenschutz bei Rechtsanwälten Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen rund ums Callcenter

Aktuelle Rechtsfragen rund ums Callcenter Aktuelle Rechtsfragen rund ums Callcenter von Dr. Udo von Fragstein Rechtsanwalt und Partner bei FRANZ Rechtsanwälte Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf Tel.: 0211-157676-0 Fax: 0211-157676-76 Fragstein@franzlegal.com

Mehr

Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten

Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten Grundlagen, Risiken, Fallstudie Von Katharina Völker-Lehmkuhl Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Apps und Recht. von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München. und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln

Apps und Recht. von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München. und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln Apps und Recht von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln Verlag C.H. Beck München 2013 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XIII

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT Frühjahrssemester 2008 Medien- und Telekommunikationsrecht WIEDERHOLUNG 6b BDSG ist primär für private Videoüberwachung relevant Videoüberwachung durch öffentliche Stellen

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer

Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer 13. Münsterische Sozialrechtstagung 7. Dezember 2007 in Münster Herausgegeben von der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung

Mehr

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek - Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten

Mehr

CRM und Datenschutz. Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit

CRM und Datenschutz. Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit CRM und Datenschutz Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit www.ds-quadrat.de Telefon (kostenlos): 0800 951 36 32 E-Mail: info@ds-quadrat.de Leistungsspektrum ds²

Mehr

BDSG - Interpretation

BDSG - Interpretation BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG

Mehr

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0 Wetterderivate Funktionsweise rechtlicher Rahmen MiFID Ultra-vires-Doktrin Von Dr. Mike Rinker Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Mehr

E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten

E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten Dr. Ulf Rademacher, Rechtsanwalt und Notar Schmidt, von der Osten & Huber Haumannplatz 28, 45130 Essen Fon: 0201 72 00 20 Fax: 0201 72 00 234 www.soh.de

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Erfolgsstrategien im Gesundheitstourismus

Erfolgsstrategien im Gesundheitstourismus Erfolgsstrategien im Gesundheitstourismus Analyse zur Erwartung und Zufriedenheit von Gästen Von Prof. Dr. Monika Rulle, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann und Prof. Dr. Karin Kraft Unter Mitarbeit von Karina

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Datenschutz beim BLSV und in Vereinen

Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Unter Beachtung der BDSG Novellen 2009 Datenschutzbeauftragter (GDDcert) Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und

Mehr

ecommerce und Datenschutz

ecommerce und Datenschutz ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische

Mehr

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist

Mehr

Krisenmanagement mit Outsourcing

Krisenmanagement mit Outsourcing Krisenmanagement mit Outsourcing Sanieren und restrukturieren durch Auslagerungen Von Dr. Jochen Blöse ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek

Mehr

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten. Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim

08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten. Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim 08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim Übersicht: 1. Was sind Kundendaten im rechtlichen Sinne? 2. Pflichten

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 2 Datenschutz im Unternehmen Umgang mit Mitarbeiterdaten Neuregelung, Folgen, Praxisrelevante Fälle 1 3 Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)...

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)... 2 Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7 1. Gesetzliche Verpflichtung... 7 2. Vertragliche Verpflichtungen... 7 3. Staatliche Sanktionsmöglichkeiten... 7 4. Schadensersatzansprüche...

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Kurze Einführung in das UWG Prof. Dr. iur. Andreas Heinemann Definition und Ziel des UWG Definition des Wettbewerbs: Wettbewerb im Sinne des UWG liegt vor,

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte Datenschutztag 2015, Köln 23 September 2015 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2015 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved Big Data Ein Definitionsversuch:

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Datenschutzbeauftragten bestellt.

Datenschutzbeauftragten bestellt. Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten

Mehr

Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz

Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Deutsch Englisch Französisch Italienisch Mit Internationaler Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten und deutscher, britischer, französischer und italienischer

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

E-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen

E-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind

Mehr

GHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe

GHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Datenschutz Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Berlin, den 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Hauptblatt 1. und Anschrift der verantwortlichen

Mehr

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Rechtssichere b2b-shops

Rechtssichere b2b-shops Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche

Mehr

Beispiele aus der anwaltlichen Praxis

Beispiele aus der anwaltlichen Praxis Die Nutzung von personenbezogenen Daten in Deutschland, der Schweiz und cross-border Beispiele aus der anwaltlichen Praxis Auftragsdatenverarbeitung zwischen Anbieter von IT- Lösungen und TK-Provider schweizerisches

Mehr

Gewinnbringende Implementierung des Datenschutzes Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht

Gewinnbringende Implementierung des Datenschutzes Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht Gewinnbringende Implementierung des Datenschutzes Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht Update November 2008 Rechtsanwalt Stefan C. Schicker, LL.M. 26.11.2008 Inhalte 2 Scoring und Bonitätsprüfung

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

Datenschutz. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids.

Datenschutz. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids liegt vor! Im Fall des wegen unzulässiger Kundendatenweitergabe beim Asset Deal verhängten

Mehr

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931

Mehr

Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten

Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten Grundlagen, Praxisfragen, Fallbeispiele Von Julia Metzing Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Kauffrau ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WELCHE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN BEI WERBETEXTEN? 3 2. IST VERGLEICHENDE

Mehr

Datenschutz und De-Mail

Datenschutz und De-Mail Datenschutz und De-Mail Sven Hermerschmidt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 99 77 99 115 Fax: +49 (0) 228 99 10 77 99

Mehr

Grundlagen Datenschutz

Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datenschutz Michael Bätzler TÜV Datenschutz Auditor Externer Datenschutzbeauftragter IHK xdsb Datenschutz Greschbachstraße 6a 76229 Karlsruhe Telefon: 0721/82803-50 Telefax: 0721/82803-99 www.xdsb.de

Mehr

IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht

IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht beim Umgang mit Gesundheitsdaten Dr. Christina Blanken Rechtsanwältin Fachanwältin für

Mehr