Informationen zum Kindergeld Freibetrag Bedarf nach SBG II/XII
|
|
- Manuela Fleischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen zum Kindergeld Freibetrag Bedarf nach SBG II/XII Gegen die letzten Erhöhungen des Kinderfreibetrages nach 33 EStG und der Kindergeldbeträge zum Januar 2009 und erneut durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzt zum Januar 2010 wird immer wieder der Vorwurf der sozialen Ungerechtigkeit erhoben, denn - sie begünstige Besserverdienende (BV) gegenüber Kindergeldempfängern, da der Vorteil aus dem Freibetrag höher sei, als der Zahlbetrag des Kindergeldes, - gerade Harzt IV-Empfänger hätten von diesen Leistungen nichts, obschon gerade sie zusätzliches Geld am dringensten benötigten. 1. Vergleich Steuerfreibetrag zu Kindergeld: Die geltende Regelung räumt den Eltern entweder den Freibetrag oder die Zahlung von Kindergeld (bzw. eine Kombination von beidem bis zum Betrag des Kindergeldes) ein, so dass jedes Elternpaar mindestens einen Vorteil in Höhe des Kindergeldbetrages erhält. Dem liegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zugrunde ( vgl. BVerfGE 87, 153 [ 169] (einkommensteuerliches Existenzminimum), BVerfGE 82, 60 [93, 94] (sächliches Existenzminimum eines Kindes), BVerfGE 99, 216 [ 233 f., 240 ff.] ( sächliches Existenzminimum sowie Erziehungs- und Betreuungsbedarf), nach dem Beträge für das materielle Existenzminimum sowie den Betreuungsbedarf des Kindes, die die Eltern aus ihrem Einkommen für das Kind aufbringen, nicht besteuert werden dürfen.
2 Diese Beträge freizustellendes Existenzminimum für ein Kind- sind vom Gesetzgeber für 1997 bis 1999 auf 3534 (DM 6.912), 2000 und 2001 auf 5080 (DM Kinderfreibetrag, DM Betreuungsfreibetrag), 2002 bis 2008 auf (3.648 Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag), durch die Erhöhungen zum Januar 2009 auf 6024 und 2010 auf 7008 (4368 / 2640 ) festgesetzt worden. Da der steuerliche Vorteil aus diesem Freibetrag davon abhängt, in welcher Höhe und mit welchem Grenzsteuersatz die Eltern Steuern zu zahlen haben und der Vorteil gleichsam die Kehrseite der hohen Steuerpflicht ist, profitieren davon Besserverdiener mehr als andere Eltern; bei einem Grenzsteuersatz von 42 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und 9 % Kirchensteuer auf die Steuerschuld entspricht das insgesamt ca. 48 %; der Freibetrag wirkt sich somit mit bis zu 280 aus. Wer keine Steuern zahlt, hat daraus keinen Vorteil. Die Kindergeldbeträge belaufen sich ab Januar 2010 auf 184 für das erste und zweite Kind, 190 für das dritte und 215 ab dem 4. Kind. Jedes Elternpaar erhält monatlich den Kindergeldbetrag in der für das Kind geltenden Höhe ausbezahlt. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil für die Eltern noch günstiger wäre und berücksichtigt das bei der Steuerfestsetzung unter Anrechnung der erfolgten Kindergeldzahlungen. Wer aus dem Freibetrag einen Vorteil mindestens in Höhe des Zahlbetrags des Kindergeldes hat, erhält demnach keine zusätzliche Förderung durch Kindergeld. Dieser Effekt tritt ein bei einem Ehepaar mit 1 Kind bei ca , bei Alleinerziehenden mit 1 Kind mit ca (Stand 2007, die Beträge liegen jetzt etwas darüber).
3 Bereits bei geringeren Einkommen beruht ein wachsender Anteil der Förderung pro Kind auf dem Steuerfreibetrag, während der Förderanteil des Kindergeldes abnimmt. Nur der Förderanteil kann als staatliche Transferleistung gelten, während der Anteil, der auf den Freibetrag entfällt, die Verrechnung mit zuviel gezahlten Steuern darstellt. Von den bislang ca. 35 Mrd. (Stand 2008, jetzt über 40 Mrd.) an Kosten für Kindergeld/Kinderfreibetrag entfallen ca. 20 Mrd. auf den Steuerausfall, nur 15 Mrd auf dem Förderanteil des Kindergeldes. Unsere Aussage ist: die Entlastungswirkung durch den Freibetrag ist steuersystematisch richtig und nicht unsozial, denn - wer den Freibetrag in Anspruch nimmt, behält ausschließlich selbst verdientes Geld, er erhält keinerlei Geld aus den Steuern anderer Bürger (Transfers) für seine Kinder - die Höhe der Entlastungswirkung ist vor allem im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen mit gleich hohem Einkommen ohne Kinder zu sehen; auf sie trifft die Lebens- und Einkommenssituation zu, die Eltern mit gleich hohem Einkommen ebenfalls hätten, wenn sie sich nicht für Kinder entschieden hätten. Auch im Vergleich zu diesen ist die Entlastung in jedem Fall gerechtfertigt. - da Aufwendungen für die Kinder in aller Regel mindestens in Höhe des Freibetrages entstehen, wird die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern insoweit tatsächlich eingeschränkt; der Betrag der Steuerersparnis beschreibt letztlich nur die Summe, die die Eltern sonst (aus ihrem übrigen, versteuerten Einkommen) auf Einkünfte
4 zahlen müssten, die ihnen tatsächlich gar nicht für den eigenen Bedarf zur Verfügung stehen. - Die Wirkung des Freibetrags ist abhängig vom jeweiligen Grenzsteuersatz. Folge ist, dass eine Steuererhöhung zu einer höheren Sparwirkung des Freibetrags führt. Das heißt: Würde, wie von der Opposition häufig gefordert, der Spitzensteuersatz erhöht, (z.b. Reichensteuer) würde die Entlastungswirkung des Freibetrages noch gesteigert; nach der oben dargestellten Logik würde dies dann wiederum als unsoziale Bevorzugung der gerade zusätzlich belasteten Besserverdiener angeprangert (parallele Argumentation bei Ehegattensplitting). Dem lässt sich die Forderung entgegenhalten, den Spitzensteuersatz bzw den Verlauf der Steuerprogression zu senken; dies führt dann zu dem erwünschten Ergebnis, dass die Spreizung zwischen Kindergeldbetrag und maximalem Vorteil aus dem Freibetrag vermindert wird. Ergänzung zu Vorschlägen der FDP, das Kindergeld insgesamt als Gutschein ausbezahlen zu lassen: soweit Kindergeld eine Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern darstellt, wäre das verfassungswidrig. Damit würde den steuerpflichtigen Eltern ein Zuviel an Geld abgenommen, um es ihnen dann mit Zweckbindung versehen wieder auszubezahlen. Eine Zweckbindung kann nur in Betracht kommen bei staatlichen Transferleistungen. Wegen der Mischung und des fließenden Übergangs von Steuererstattung und Förderanteil beim Kindergeld kommt dies hier m.e. nicht, auch nicht teilweise in Betracht; anders sieht die Diskussion beim Betreuungsgeld aus, das in jedem Fall eine zusätzliche Transferleistung darstellen würde.
5 2. Vergleich zu Leistungen der Grundsicherung Kindergelderhöhungen wirken sich auf die Summe der Transfers für Kinder in Bedarfsgemeinschaften nicht aus, da Kindergeld auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SBG XII angerechnet wird. Gleichwohl ist die Erhöhung des Kindergeldes auch in diesem Vergleich nicht unsozial, denn: - die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich nur deshalb nicht auf die Gesamtleistung aus, weil die Leistungen nach dem SGB II bzw XII die Kindergeldbeträge übersteigen. Hinzu kommen noch anteilige KdU-Leistungen für die Kinder. Festzuhalten ist deshalb zunächst, dass der Staat für Kinder in Bedarfsgemeinschaften einen deutlich höheren Betrag zahlt, als für Eltern mit eigenem Einkommen. Die Beträge einschließlich KdU-Leistungen übersteigen in aller Regel auch die maximalen Vorteile aus der Freibetragsregelung. - Die beiden letzten Kindergelderhöhungen erfolgten zum Jahresanfang 2009 nach 7 Jahren zum ersten mal und jetzt erneut Januar (Beträge: 2002: 154 /179 ab dem dritten Kind, ab 2009: 264 / 170 ab dem dritten Kind/ 195 ab dem 4. Kind, 2010: 184 / 190 ab dem dritten Kind/ 215 ab dem 4. Kind). Die Erhöhung der Grundsicherungssätze erfolgt hingegen regelmäßig zeitgleich und in gleicher Höhe wie die Erhöhung der Renten, d.h. zu 1.Juli jeden Jahres (Rechtsgrundlage 20 Abs. 4 SGB II ). Allerdings ist zuzugeben, dass diese Steigerungen wie bei den Renten nicht gerade üppig waren und auf absehbare Zeit auch nicht sein werden; sie folgen der allgemeinen Entwicklung der Arbeitsentgelte.
6 Seit 2005 ergaben sich folgende jährliche Steigerungsbeträge: Kinder bis Vollendung 6. Lebensjahr: 2005: 207, 2006: 207, 2007: 208, 2008: 211, 2009: 215 ( 3, 8 Prozent) Kinder ab Beginn des 15. bis 25. Lebensjahr: 2005: 276, 2006: 276, 2007: 278, 2008: 281, 2009: 287 ( 3,9 Prozent) - Zusätzlich wurde zum 1. Juli 2009 eine weitere Altersstufe für 7-14jährige eingeführt, die einen Leistungssatz in Höhe von 70% des Satzes für Erwachsene (zuvor 60 % für bis 14jährige) vorsieht. Für diese Altersgruppe ergibt sich eine Leistungsverbesserung in Höhe von insgesamt 40 pro Monat. Gegenüber der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Regeleistung ist dies eine Erhöhung um rund 19 % für diese Altersgruppe. - Eine weitere Verbesserung für Schulkinder im Grundsicherungsbezug ist das jährliche Schulbedarfspaket. Danach erhalten diese Kinder seit August 2009 jährlich zum Schuljahrsbeginn 100 zusätzlich. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom muss der Bedarf für Kinder nun neu berechnet werden.
Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages
Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach
MehrEinzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder
Einzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Veränderung des Kindergeldes für unter 6-jährige Kinder Aktenzeichen: Abschluss
MehrMit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag
Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen
MehrGenießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge.
Selbstständige BasisVorsorge Privatkunden Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Der Staat greift Ihnen mal nicht in die Tasche. Sondern unter die Arme. Während Arbeitnehmern
MehrBesteuerung der Renten
IG Metall, VB 07, FB Sozialpolitik Ressort Arbeitsrecht 25. November 2008 Besteuerung der Renten Die Besteuerung von Renten ist Thema vieler Zeitungsartikel. Viele Rentner sind verunsichert. Aus diesem
MehrSozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Steuerliche Familienförderung in Österreich WUSSTEN SIE, DASS in Österreich in die steuerliche Familienförderung jährlich zirka 2 Mrd. Euro investiert werden?
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrAlleinerziehende unter Druck
Alleinerziehende unter Druck Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf Einkommensquellen der Alleinerziehenden Unterhaltsrecht: Betreuungs und Kindesunterhalt (UVG) Erwerbstätigkeit
MehrSteuerfunktionen. 1. Steuern
1. Steuern Steuerfunktionen Der Staat erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Steuern. Es gibt direkte Steuern, die nicht überwälzbar sind (Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer)
MehrSteuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen Durch den Abschluss einer Pensionskassen-Lösung bei der Valida Pension AG hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine attraktive zukünftige Zusatzpension ermöglicht.
MehrNeuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich
MehrTOP 3 - Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 8. Sitzung am 12. März 2015 Arbeitspapier zu TOP 3 Sitzungsvorbereitung TOP 3 - Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen 1. Sachverhalt In der konstituierenden Sitzung
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
MehrVereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz
Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Vereinbarkeit einer Indexierung von
MehrDie wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag
Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober 2008 Information zum Kinderzuschlag Wer hat Anspruch? Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem
MehrChristina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
MehrZustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuernummer der antragstellenden Person Identifikationsnummer der antragstellenden Person Anlage K ab dem Kalenderjahr 201_ Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs-
MehrAlterseinkünftegesetz
Die Rente ist sicher! Die Rente ist sicher! 1 Glauben Sie das wirklich? 2 Und was ist wenn Sie in Rente gehen? 69,5 48,2 55,8 Dann gibt es mit Sicherheit weniger 46,0 50,8 Rentenniveau 2000 2040 Rentenniveau
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Gültig bis
Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Gültig 01.07.2009 bis 30.06.2010 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege nach 41 SGB XI und deren
MehrRENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege.html RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der
MehrRentenbesteuerung. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
Rentenbesteuerung für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 8749 Kempten Telefon: 081-6105985 Telefax: 081-6105986 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrInformationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
Mehreconstor Make Your Publication Visible
econstor Make Your Publication Visible A Service of Wirtschaft Centre zbwleibniz-informationszentrum Economics Lemmer, Jens Research Report Kindergeld und Kinderfreibetrag: Funktionsweise, Entlastungswirkung
MehrBASISRENTE FÜRS ALTER VORSORGEN UND DABEI STEUERN SPAREN
BASISRENTE FÜRS ALTER VORSORGEN UND DABEI STEUERN SPAREN 03 INHALT AUCH SELBSTSTÄNDIGE MÜSSEN VORSORGEN 04 WAS IST EINE BASISRENTENVERSICHERUNG? 06 DER STAAT UNTERSTÜTZT SIE 08 DIE RENTE VOLL VERSTEUERN?
MehrDer Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrGRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE Sozialgesetzbuch SGB II Fragen und Antworten Aktualisierung: Januar 2016 2 Aktualisierung Broschürenseite 53 Unterstützung in der Haushaltsgemeinschaft Zwei-Personen-Haushalt
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016
MehrInformationen zur "Riester-Rente"
Informationen zur "Riester-Rente" Stand: Oktober 2006 Inhalt: 1 Was bedeutet "Riester-Rente"?...2 2 Vor- und Nachteile im Überblick...2 3 Wer wird gefördert?...2 4 Wie werden Beiträge, Zulagen und Renten
MehrNeue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers
27. Juli 2015 Aktuelles aus der Bundeswehr Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen Fällen Mit Bezugsverfügung informiert das BAPersBw über die Festlegung der Ausschlussfrist
MehrTheo Heeck: Systematik, Funktion und Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bei den anstehenden Reformen des Familienlastenausgleichs
Theo Heeck: Systematik, Funktion und Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bei den anstehenden Reformen des Familienlastenausgleichs Mindestkinderkosten müssen einkommenssteuerlich unbelastet bleiben.
MehrSolidaritätszuschlaggesetz 1995
TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein
Mehr3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN
3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrTeil II rechtliche Informationen und Hintergründe
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend
MehrErb. 14 ErbStG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker. Bstg. 1. Musterfall. 2. Schenkungsteuer wurde vom Schenker übernommen
SCHENKUNGSTEUER 14 StG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Schon die Beispiele zu 14 StG in den StH zeigen, dass die Umsetzung der Vorschrift in
MehrEntschließung des Bundesrates "Alleinerziehende besser unterstützen" Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 31. Mai 2016
Bundesrat Drucksache 291/16 31.05.16 Antrag des Landes Berlin Entschließung des Bundesrates "Alleinerziehende besser unterstützen" Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 31. Mai 2016 An den Präsidenten
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005
Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und
MehrKindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen auch darüber hinaus.
TK Lexikon Steuern Kindergeld Kindergeld HI521504 Zusammenfassung LI1930699 Begriff Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt
MehrAbschnitt 7: Familienleistungsausgleich
A. Allgemeines Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich A. Allgemeines Aufgrund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BeschlÅsse v. 29. 5. 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl 1990 II 653,
MehrKindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.
BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997
MehrL99960210079100 O1LVB425
O1LVB425 O1LVB455 Unterschrift des Antragstellers Unterschrift gesetzl. Vertreter/Bevollmächtigter O1LVB456 O1LVB427 Unterschrift Ehefrau L99960210079100 O1LVB457 O1LVB458 Die Angaben zu den beitragspflichtigen
MehrDrucksache 18/ passgenau auf Familien in bestimmten Lebenslagen zugeschnitten sind, diese Familien wirkungsvoll unterstützen können. Hier sind
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5011 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/4649) 26.05.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags,
MehrKalte Progression die heimliche Steuererhöhung
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Einkommenssteuer 09.12.2016 Lesezeit 2 Min Kalte Progression die heimliche Steuererhöhung Weil die Inflation die Steuerprogression verschärft,
MehrMit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag
Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen
MehrBotschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen
1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern
MehrKINDERGRUNDSICHERUNG - ÜBER KOMBIMODELL ODER KINDERGELDBONUS?
KINDERGRUNDSICHERUNG - ÜBER KOMBIMODELL ODER KINDERGELDBONUS? Ein Beitrag zur Transparenz Durch eine "Argumentationshilfe" von Lisas Paus wurde in den vergangenen Tagen die Diskussion über den Weg zu einer
MehrDeutscher Caritasverband e.v. Einleitung
Deutscher Caritasverband e.v. Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
MehrAlleinerziehende Rosenheim
Alleinerziehende Rosenheim Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland, am Zusammenfluss von Mangfall und Inn. Sie ist umschlossen vom Landkreis Rosenheim und gleichzeitig
MehrFachgespräch. Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung,
Fachgespräch Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung, 18.02.2009 Katharina Wrohlich DIW Berlin 1 Status Quo: Gemeinsame Besteuerung mit Ehegattensplitting
MehrDas Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung
MehrHartz IV ist Armut per Gesetz!
Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV-Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) gegenüber
MehrInvestigative Arbeit ist (für) uns sehr wichtig: Daher freut sich Hartzfrei e.v., Ihnen diesen Artikel liefern zu können.
VERGLEICH VON PFLEGEKINDERN MIT HARTZ IV KINDERN Investigative Arbeit ist (für) uns sehr wichtig: Daher freut sich Hartzfrei e.v., Ihnen diesen Artikel liefern zu können. Man braucht nicht lange nachdenken
MehrAuch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik.
Menschenwürdig? Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik. So hielt z.b. der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Regelung, wonach die Regelleistung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2184-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des O, 3292, vom 15. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs
MehrPDF-Version. FAQs für Selbstständige
PDF-Version FAQs für Selbstständige Wie berechnen sich meine Beiträge? Wie werde ich Mitglied? Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen rund um die bei Selbstständigkeit. Wonach richtet sich der
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.2006 5. Änderung vom 08.04.2014 1 Beitragspflichtiger Personenkreis
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 2 GZ. RV/1927-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., A.StraßeX, vom 11. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20,
MehrChristina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2008 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
MehrPatient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
MehrWege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -
Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht
MehrFreiwillige Krankenversicherung - Beiträge
Freiwillige Krankenversicherung - Beiträge Normen 240 SGB V Kurzinfo Die Beiträge für freiwillige Mitglieder bemessen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds; zu berücksichtigen
MehrSchriftliche Stellungnahme. zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des. Finanzausschusses. des Deutschen Bundestages. am 20.
Deutscher Bundestag Finanzausschuss Frau Vorsitzende Ingrid Arndt-Brauer, MdB Per Mail: finanzausschuss@bundestag.de Der Rektor Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht Universitätsprofessor Dr. Joachim
MehrFachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen
MehrPräambel. 1 Gebührenerhebung
Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83
Mehr(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982
MehrAntrag. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/16. der Fraktion der SPD
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/16 10.11.94 Antrag der Fraktion der SPD Für einen gerechten, verfassungsgemäßen und unbürokratischen Familienleistungsausgleich Der Bundestag wolle beschließen:
MehrKINDER BRAUCHEN MEHR!
KINDER BRAUCHEN MEHR! Konzept für eine Kindergrundsicherung Das kindliche Existenzminimum sichern!? Tagung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG 04. April 2011 Berlin Gliederung I. Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0287-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH,
MehrErfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket
Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket Heinz Hilgers Präsident Deutscher Kinderschutzbund Vortrag bei der Evangelischen Akademie Meißen am 11. Juni 2012 In Meißen Kinder und Senioren im Leistungsbezug
Mehr1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe
Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,
MehrRichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009
Stadt Friedrichshafen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009 Die Stadt Friedrichshafen gewährt
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrDie neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.
Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage
MehrMüssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:
MehrHaushalt und Kinderbetreuungskosten
Haushalt und Kinderbetreuungskosten 1. Wer sind die Gewinner der neuen Regelung? Alle steuerpflichtigen Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig in der Regel deutlich mehr Geld von der
MehrSparkasse. Die lebenslange Rente ab 62 mit Steuervorteilen ab sofort. Die neue leben basisrente. 1Sparkassen-Finanzgruppe
Sparkasse Die lebenslange Rente ab 62 mit Steuervorteilen ab sofort. Die neue leben basisrente. 1Sparkassen-Finanzgruppe Ihre Zukunft hat mehr verdient, als der Staat Ihnen gibt. Sie stehen mitten im Arbeitsleben,
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 25.02 VG 4 K 2799/01.NW In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden
MehrAufteilung der Steuererstattung unter getrennt lebenden Ehegatten
Aufteilung der Steuererstattung unter getrennt lebenden Ehegatten Urteil mitgeteilt von Rechtsanwältin Eva Gerz Rechtsanwälte Felser Dezernat Familien- und Erbrecht http://www.felser.de Familienrechtsexpertin
MehrE-Mail: finanzausschuss@bundestag.de Berlin, 15. Mai 2015
e.v. 13465 Berlin Oranienburger Chaussee 51 Deutscher Bundestag An die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de
MehrDurchführungswege im Detailüberblick Seite 1
Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse
MehrStellungnahme des. Zukunftsforum Familie e.v.
Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.v. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrPersönliche Auswertung zur Altersversorgung
Persönliche Auswertung zur Altersversorgung wurde erstellt am 14.03.2016 für Jens Testkunde und Sabine Testkunde Inhalte Ihrer persönlichen Auswertung zur Altersversorgung Ihre vorhandene Absicherung Ihre
Mehr80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme
Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe
MehrSonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Sonderausgaben Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 In enger Zusammenarbeit mit Inhalt
MehrEinkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012
Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrInhalt. Vorwort 10. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1003097421. digitalisiert durch
Inhalt Vorwort 10 I. Kapitel: Ich will mich von meinem Mann trennen 13 1. Was heißt Getrenntleben? 13 2. Streit um die Ehewohnung 14 3. Belästigung durch den Ehemann nach Auszug 15 4. Woran sollte ich
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf/
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrWird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.
Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft
MehrThüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den
Thüringer Tabelle Stand: 01.07.1999 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Leitlinien der "Düsseldorfer Tabelle" Stand: 01.07.1999, soweit im Folgenden
MehrSatzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege
Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 I. Änderung vom 21.06.2012 II. Änderung vom
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
Mehr1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen
Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrInfo Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
MehrINFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS
FÜR DEN STEUERBERATER INFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS Als Steuerberater obliegt es Ihnen, die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten zu optimieren. In diesem Zusammenhang bietet Canada Life das Produkt
Mehr