Öffentliche Sozialleistungen
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- Leander Hochberg
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1 Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder Januar 2013 bis März 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am , Tabelle 13 korrigiert am Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) / Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 Vorbemerkung Änderungen beim Elterngeld für Mehrlinge aufgrund des Bundessozialgericht-Urteils vom 27. Juni 2013 entschieden, dass Eltern bei Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind haben. Nutzt ein Elternteil das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge jedoch nur für das älteste Kind in voller Höhe gezahlt. Dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder angerechnet. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich zuzüglich 300 Euro Mehrlingszuschlag für jeden weiteren Mehrling bleibt allerdings für die jüngeren Mehrlinge jeweils anrechnungsfrei. Nutzt ein Elternteil das Elterngeld nur für eines der Kinder, erhält er für dieses Kind den einkommensabhängigen Elternbetrag in voller Höhe plus die Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für die weiteren Kinder. Für das andere Kind beziehungsweise die anderen Kinder kann in dieser Zeit der andere Elternteil das Elterngeld parallel erhalten. Von der Neuregelung sind vor allem zahlreiche Zwillingseltern betroffen. Dass mehr als zwei Kinder gleichzeitig geboren werden, ist äußerst selten: Mehrlingsgeburten in Deutschland Zwillingsgeburten Drillingsgeburten sonstige Mehrlingsgeburten Quelle: Statistisches Bundesamt, natürliche Bevölkerungsbewegung können auch für frühere Elterngeldzeiten nachgezahlt werden. Die Nachzahlung wird nicht automatisch von den Elterngeldstellen vorgenommen, sondern muss vom jeweiligen Elternteil beantragt werden. Für die rückwirkende Elterngeldzahlung gibt es sozialgesetzlich einen Stichtag. Danach sind nur Anträge für Bezugszeiten ab dem 01. Januar 2009 möglich: Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 konnten zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 01. Januar 2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2014 konnten zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 01. Januar 2010 gezahlt werden. In unseren Veröffentlichungen für die Geburtszeiträume ab 01. Januar 2012 sind Mehrlingsmeldungen im Sinne des BSG- Urteils enthalten, werden aber nicht gesondert ausgewiesen. Die zuvor veröffentlichten Ergebnisse (Geburtszeiträume bis einschließlich 2012) werden nicht revidiert. Sie spiegeln weiterhin korrekt den Stand zum Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung wider. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 2
3 Inhaltsverzeichnis Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder Beschreibung Begriffliche und methodische Erläuterungen Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Erhebungsmerkmale Registerblatt Erläuterungen Merkmale Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder... nach, Erwerbseinkommen vor der Geburt, Bezugsdauer und Ländern... nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs und Höhe des Auszahlbetrags, Erwerbseinkommen vor der Geburt und Ländern... nach, Höhe des monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt und Ländern... nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs und Bezugsdauer nach Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs, Art des Erwerbseinkommens vor der Geburt und Bezugsdauer... nach, Alter und Familienstand sowie Bezugsdauer... nach und Alter sowie Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs... nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs sowie nach Anzahl der Kinder im Haushalt... nach, Alter, Familienstand und Berechnungsgrundlage im ersten Bezugsmonat... nach, Art des Erwerbseinkommens vor der Geburt und Berechnungsgrundlage im ersten Bezugsmonat... nach, Alter, Familienstand, Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und Erwerbseinkommen vor der Geburt... nach und Alter der Beziehenden sowie Alter des Kindes im ersten Bezugsmonat... nach sowie Art und Höhe der anrechenbaren Einnahmen nach 3 BEEG... nach der Beziehenden, Inanspruchnahme und Bezugsdauer des Elterngeldes durch den Partner bzw. durch die Partnerin und nach Ländern Im Jahr 2013 geborene Kinder und beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach der Beziehenden und Ländern Zeitreihe: Entwicklung der Väterbeteiligung für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder nach Ländern Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 3
4 Begriffliche und methodische Erläuterungen Inhalt und Rechtsgrundlage Die vorliegende Online-Veröffentlichung enthält Ergebnisse über Personen, deren Elterngeldbezug als beendet gemeldet wurde, sowie Angaben zum Elterngeldbezug dieser Personen. Rechtsgrundlage der Bundesstatistik zum Elterngeld für vor dem geborene Kinder ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S 2748), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom BGBl. I S Allgemeine Erläuterungen Zweck der Erhebung ist, einen Überblick über die beendeten Leistungsbezüge von Elterngeld bereitzustellen. Diese Daten werden zur Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit sowie zu seiner Fortentwicklung benötigt. Seit dem Jahr 2008 erfasst die Elterngeldstatistik Angaben über Personen, deren Eltergeldbezug ab dem 1. Januar 2008 geendet hat, und Angaben zum in Anspruch genommenen Elterngeld. Von Januar 2007 bis Juni 2008 wurden Angaben zu den Antragstellenden erhoben, deren Kind im Jahr 2007 geboren wurde, und Angaben zum bewilligten Elterngeld (sog. Antragsstatistik). Die Erfassung der Antragsstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder wurde am 30. Juni 2008 abgeschlossen. Die Erhebung über den beendeten Leistungsbezug von Elterngeld wird vierteljährlich für die vorangegangenen drei Kalendermonate erstmalig zum 31. März 2008 als Totalerhebung durchgeführt. Mit der statistischen Erhebung der beendeten Leistungsbezüge steht die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld im Vordergrund. Regelmäßige, umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Qualitätskontrollen sichern Aussagekraft und Qualität der Ergebnisse. Erläuterungen zur Statistik Erfasst werden unter anderen Angaben zu den Elterngeldbeziehenden und dem antragsbegründenden Kind. Weiter werden Angaben zur Höhe des Elterngeldanspruchs und der Berechnungsgrundlage im ersten und letzten Bezugsmonat sowie die tatsächliche Bezugsdauer von Elterngeld erhoben. Zusätzlich können Angaben zur Inanspruchnahme und Bezugsdauer des Elterngeldes durch den Partner gemacht werden. Haben beide Elternteile ihren Leistungsbezug im gleichen Kalenderjahr beendet, können Aussagen zur Inanspruchnahme von Elterngeld durch Paare getroffen werden. Nach 7 Abs. 2, Satz 2 und 3 BEEG kann bis zum Ende des Bezugszeitraums die einmal getroffene Entscheidung zur Inanspruchnahme von Elterngeld durch den Leistungsbeziehenden ohne Angabe von Gründen geändert werden. In Härtefällen ist darüber hinaus bis zum Ende des Bezugszeitraums einmal eine weitere Änderung zulässig. Weiter kann Elterngeld für drei Monate rückwirkend beantragt werden ( 7 Abs. 1 BEEG). Die vierteljährlich gemeldeten Daten zu den beendeten Leistungsbezügen umfassen Meldungen von: beendeten Leistungsbezügen, deren letzter Bezugsmonat in den drei vorangegangen Kalendermonaten liegt und die erstmals gemeldet werden, beendeten Leistungsbezügen, die bereits in einem Vorquartal gemeldet wurden, jedoch auf Grund von Änderungen im Bezugszeitraum mit aktualisierten Angaben erneut gemeldet werden (Folgemeldungen), beendeten Leistungsbezügen, die im Berichtsquartal rückwirkend beendet wurden. In solchen Fällen liegt der letzte Bezugsmonat in einem der Vorquartale ( Nachmeldungen ). Die vierteljährlich veröffentlichten Quartalsergebnisse beinhalten demnach alle Meldungen beendeter Leistungsbezüge der jeweiligen drei zurückliegenden Kalendermonate sowie beendete Leistungsbezüge, die mit einem geänderten Bezugszeitraum ( 7 Abs.2 BEEG) erneut gemeldet wurden, und beendete Leistungsbezüge, die rückwirkend für ein Vorquartal gemeldet wurden. Änderungen beim Leistungsbezug und rückwirkend gemeldete Beendigungen werden in dem jeweils aktuellen Quartalsergebnis berücksichtigt, in dem dies gemeldet wurde. Eine Korrektur bereits veröffentlichter Quartalsergebnisse wird rückwirkend nicht vorgenommen. Die kumulierten Quartalsergebnisse können daher geringfügig vom Jahresergebnis abweichen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 4
5 Statistisches Bundesamt H 105 Statistik zum Elterngeld Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Merkmale Auszählgruppe Tabellen-Nr. Erhebungsmerkmale X X X X X X X X X X X X X X X Länder X X X X X X Bezugsdauer X X X X X Durchschnittliche Bezugsdauer X X X X Erwerbseinkommen vor der Geburt X X X X X Höhe des monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt X Art des Erwerbseinkommens vor der Geburt X X Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs X X X X X Durchschnittliche Höhe des Auszahlbetrags X Alter im ersten Bezugsmonat (Beziehende) X X X X X Familienstand X X X Unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil X X X Anzahl der Kinder im Haushalt X Berechnungsgrundlage im ersten Bezugsmonat X X Inanspruchnahme der Verlängerungsoption X Alter des Kindes im ersten Bezugsmonat (in Monaten) X Art und Höhe der anrechenbaren Einnahmen ( 3 BEEG) X Inanspruchnahme durch den Partner / die Partnerin X Bezugsdauer des Partners / der Partnerin X Anzahl der geborenen Kinder X Beteiligung der Väter am Elterngeld X X Beteiligung der Mütter am Elterngeld X Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 5
6 1 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Erwerbseinkommen vor der Geburt, Bezugsdauer und Ländern Davon (Spalte 1) Davon (Spalte 1) mit einer Bezugsdauer von... Monaten Durchschnittliche Bezugsdauer Land mit ohne Erwerbseinkommen bis zu 2 3 bis 9 10 bis bis 14 insgesamt mit ohne vor der Geburt 1 Erwerbseinkommen vor der Geburt 1 Anzahl Monate Baden-Württemberg ,2 8,7 10,6 Bayern ,1 8,6 10,7 Berlin ,2 8,8 10,4 Brandenburg ,3 9,1 10,4 Bremen ,0 9,3 11,1 Hamburg ,3 8,8 10,7 Hessen ,6 9,2 10,9 Mecklenburg-Vorpommern ,9 9,6 10,9 Niedersachsen ,7 9,3 10,8 Nordrhein-Westfalen ,0 9,4 11, ,8 9,3 10,8 Saarland ,3 9,8 11,2 Sachsen ,1 8,7 10,4 Sachsen-Anhalt ,0 9,6 11,1 Schleswig-Holstein ,9 9,5 11,2 Thüringen ,3 9,0 10,3 Deutschland ,5 9,0 10,9 Männlich Baden-Württemberg ,8 2,7 3,5 Bayern ,7 2,7 3,7 Berlin ,9 3,6 5,3 Brandenburg ,9 2,9 3,7 Bremen ,2 3,7 7,7 Hamburg ,3 3,1 5,1 Hessen ,2 3,1 4,5 Mecklenburg-Vorpommern ,3 3,1 5,1 Niedersachsen ,2 3,0 4,7 Nordrhein-Westfalen ,6 3,2 7, ,1 3,0 4,3 Saarland ,3 3,1 4,5 Sachsen ,9 2,8 4,0 Sachsen-Anhalt ,3 3,1 5,8 Schleswig-Holstein ,3 3,1 5,7 Thüringen ,8 2,7 3,5 Deutschland ,1 2,9 4,8 Weiblich Baden-Württemberg ,6 11,7 11,4 Bayern ,7 11,7 11,4 Berlin ,3 11,4 11,1 Brandenburg ,6 11,7 11,4 Bremen ,5 11,6 11,3 Hamburg ,5 11,6 11,3 Hessen ,6 11,7 11,5 Mecklenburg-Vorpommern ,7 11,7 11,6 Niedersachsen ,7 11,8 11,4 Nordrhein-Westfalen ,7 11,7 11, ,6 11,7 11,3 Saarland ,8 11,8 11,7 Sachsen ,6 11,7 11,4 Sachsen-Anhalt ,7 11,7 11,6 Schleswig-Holstein ,7 11,7 11,6 Thüringen ,7 11,8 11,5 Deutschland ,6 11,7 11,4 1 Für die Elterngeldberechnung relevantes Erwerbseinkommen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 6
7 1 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Erwerbseinkommen vor der Geburt, Bezugsdauer und Ländern Davon (Spalte 1) Davon (Spalte 1) mit einer Bezugsdauer von... Monaten Land mit ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt 1 bis zu 2 3 bis 9 10 bis bis 14 Anteile in % Baden-Württemberg ,1 25,9 23,1 6,7 68,6 1,5 Bayern ,6 21,4 25,1 6,2 67,0 1,7 Berlin ,0 28,0 19,2 12,9 66,3 1,6 Brandenburg ,4 20,6 21,1 8,5 68,3 2,1 Bremen ,7 37,3 14,2 9,7 75,1 1,0 Hamburg ,3 23,7 20,7 9,9 68,0 1,4 Hessen ,6 27,4 19,3 6,8 72,6 1,3 Mecklenburg-Vorpommern ,2 22,8 16,5 7,0 74,6 1,9 Niedersachsen ,1 28,9 18,9 6,2 73,4 1,5 Nordrhein-Westfalen ,5 30,5 16,1 6,2 76,7 1, ,5 29,5 18,1 6,3 74,5 1,1 Saarland ,7 32,3 13,8 5,3 79,6 1,3 Sachsen ,8 19,2 25,0 6,9 66,0 2,1 Sachsen-Anhalt ,1 25,9 16,3 6,7 75,1 1,9 Schleswig-Holstein ,1 23,9 17,1 6,1 75,7 1,2 Thüringen ,5 20,5 23,4 5,9 68,2 2,4 Deutschland ,0 26,0 20,3 6,9 71,3 1,5 Männlich Baden-Württemberg ,0 9,0 83,1 12,2 4,7 0,0 Bayern ,2 6,8 84,6 10,9 4,5 0,0 Berlin ,8 13,2 64,5 23,7 11,8 0,0 Brandenburg ,5 10,5 78,6 16,2 5,2 0,0 Bremen ,8 13,2 63,7 19,5 16,8 0,1 Hamburg ,6 8,4 73,9 18,7 7,4 - Hessen ,6 9,4 78,3 13,8 7,9 0,0 Mecklenburg-Vorpommern ,4 11,6 75,8 15,7 8,5 - Niedersachsen ,0 12,0 78,9 12,5 8,5 0,0 Nordrhein-Westfalen ,2 9,8 74,2 13,7 12,1 0, ,4 10,6 79,0 13,2 7,8 0,0 Saarland ,4 12,6 76,5 14,9 8,6 - Sachsen ,7 8,3 82,0 12,6 5,5 0,0 Sachsen-Anhalt ,9 10,1 75,5 15,8 8,7 0,0 Schleswig-Holstein ,0 8,0 76,7 14,0 9,3 - Thüringen ,1 10,9 83,9 11,1 5,0 0,0 Deutschland ,6 9,4 78,9 13,6 7,5 0,0 Weiblich Baden-Württemberg ,9 32,1 1,0 4,7 92,2 2,1 Bayern ,6 27,4 0,8 4,3 92,5 2,5 Berlin ,2 33,8 1,5 8,7 87,5 2,3 Brandenburg ,9 24,1 0,7 5,8 90,7 2,8 Bremen ,3 43,7 1,0 7,1 90,6 1,3 Hamburg ,7 29,3 1,0 6,6 90,5 1,9 Hessen ,9 33,1 0,9 4,6 92,8 1,7 Mecklenburg-Vorpommern ,1 25,9 0,6 4,6 92,3 2,4 Niedersachsen ,0 34,0 1,0 4,3 92,8 1,9 Nordrhein-Westfalen ,0 36,0 0,8 4,2 93,7 1, ,2 34,8 1,2 4,4 92,9 1,4 Saarland ,5 36,5 0,5 3,3 94,7 1,5 Sachsen ,3 23,7 1,2 4,6 91,3 2,9 Sachsen-Anhalt ,0 30,0 0,7 4,4 92,5 2,4 Schleswig-Holstein ,7 28,3 0,6 3,9 94,0 1,5 Thüringen ,9 24,1 0,9 4,0 91,8 3,4 Deutschland ,5 31,5 0,9 4,7 92,4 2,0 1 Für die Elterngeldberechnung relevantes Erwerbseinkommen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 7
8 2 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs und Höhe des durchschnittlichen monatlichen Auszahlbetrags, Erwerbseinkommen vor der Geburt und Ländern Land Anzahl insgesamt Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs im Bezugszeitraum Höhe des durchschnittlichen monatlichen Auszahlbetrags im Bezugszeitraum mit ohne mit ohne Erwerbseinkommen insgesamt Erwerbseinkommen vor der Geburt 1 vor der Geburt 1 Euro Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Männlich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Für die Elterngeldberechnung relevantes Erwerbseinkommen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 8
9 3 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Höhe des monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt und Ländern Land zusammen bis unter Darunter (Sp.1) mit Erwerbseinkommen vor der Geburt 1 (Sp.2) nach Höhe des monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt Anzahl und mehr Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Männlich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Für die Elterngeldberechnung relevates Erwerbseinkommen: Durchschnittlich erzieltes und bereinigtes monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in Durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen vor der Geburt Euro Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 9
10 3 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Höhe des monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt 1) und Ländern Darunter (Sp.1) mit Erwerbseinkommen vor der Geburt 1) Land zusammen bis unter 500 (Sp.2) nach Höhe des monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt Anteile in % und mehr Baden-Württemberg ,1 9,6 15,8 8,9 10,6 21,1 18,0 16,0 Bayern ,6 8,7 15,6 9,5 11,8 22,0 17,2 15,3 Berlin ,0 12,4 17,5 11,9 12,8 18,3 15,1 12,1 Brandenburg ,4 9,4 22,7 17,0 15,3 18,5 11,6 5,5 Bremen ,7 15,0 18,7 10,6 11,5 16,5 15,5 12,2 Hamburg ,3 8,9 13,3 9,1 11,0 20,1 18,6 18,9 Hessen ,6 10,8 16,5 9,4 11,4 20,6 15,9 15,4 Mecklenburg-Vorpommern ,2 13,3 26,8 17,1 14,0 16,4 8,7 3,8 Niedersachsen ,1 12,7 19,3 11,0 12,1 19,3 15,4 10,2 Nordrhein-Westfalen ,5 14,4 17,4 9,7 10,7 19,9 15,8 12, ,5 11,7 18,3 10,2 12,0 21,1 15,7 11,0 Saarland ,7 10,0 20,6 11,5 11,3 21,3 16,0 9,2 Sachsen ,8 10,3 25,0 17,3 14,1 17,9 10,5 4,7 Sachsen-Anhalt ,1 14,0 25,9 16,6 13,4 17,5 8,6 4,0 Schleswig-Holstein ,1 14,3 18,1 11,6 12,1 19,8 14,6 9,5 Thüringen ,5 10,5 24,3 17,4 15,7 18,8 9,2 4,2 Deutschland ,0 11,3 18,1 11,0 11,9 20,1 15,4 12,1 Männlich Baden-Württemberg ,0 2,1 3,5 3,4 7,0 23,5 28,6 31,8 Bayern ,2 1,4 3,1 3,8 8,8 26,6 27,6 28,7 Berlin ,8 7,9 10,7 8,8 10,8 19,1 21,5 21,3 Brandenburg ,5 2,6 11,4 16,1 15,5 23,1 19,8 11,4 Bremen ,8 7,9 9,0 5,2 9,3 19,4 24,2 25,0 Hamburg ,6 3,4 5,2 4,7 7,6 19,6 25,6 34,0 Hessen ,6 3,0 4,5 4,9 9,4 24,2 25,0 29,0 Mecklenburg-Vorpommern ,4 3,8 14,0 15,3 16,3 24,1 17,3 9,3 Niedersachsen ,0 3,6 5,0 5,6 10,5 25,8 27,5 22,0 Nordrhein-Westfalen ,2 4,4 5,6 4,7 8,3 24,4 26,8 25, ,4 2,7 3,6 5,0 9,4 27,9 28,5 22,9 Saarland ,4 1,6 4,0 4,6 8,9 28,3 33,2 19,5 Sachsen ,7 3,8 12,8 17,4 15,3 23,4 18,3 8,9 Sachsen-Anhalt ,9 4,4 11,0 17,2 15,9 26,8 16,4 8,2 Schleswig-Holstein ,0 4,0 5,0 5,8 10,4 26,2 26,6 22,0 Thüringen ,1 3,5 11,5 17,6 17,7 25,7 16,5 7,5 Deutschland ,6 3,2 5,9 6,6 9,9 24,6 25,5 24,3 Weiblich Baden-Württemberg ,9 13,3 21,9 11,6 12,4 19,9 12,7 8,1 Bayern ,6 12,4 22,1 12,5 13,3 19,6 11,7 8,2 Berlin ,2 14,7 20,9 13,5 13,8 17,9 11,9 7,3 Brandenburg ,9 12,2 27,4 17,3 15,2 16,5 8,2 3,1 Bremen ,3 17,9 22,7 12,9 12,5 15,4 11,9 6,9 Hamburg ,7 11,6 17,2 11,3 12,7 20,4 15,2 11,6 Hessen ,9 14,1 21,6 11,3 12,2 19,1 12,0 9,7 Mecklenburg-Vorpommern ,1 16,3 30,9 17,7 13,2 13,9 6,0 2,0 Niedersachsen ,0 16,4 25,1 13,1 12,7 16,7 10,5 5,5 Nordrhein-Westfalen ,0 18,1 21,8 11,5 11,6 18,3 11,7 7, ,2 15,2 23,9 12,2 12,9 18,6 10,9 6,4 Saarland ,5 12,5 25,4 13,5 12,1 19,2 11,0 6,2 Sachsen ,3 13,6 31,1 17,2 13,5 15,2 6,6 2,7 Sachsen-Anhalt ,0 17,2 30,9 16,3 12,6 14,4 5,9 2,6 Schleswig-Holstein ,7 17,9 22,7 13,6 12,7 17,6 10,4 5,1 Thüringen ,9 13,5 29,9 17,4 14,8 15,7 5,9 2,7 Deutschland ,5 14,9 23,5 12,9 12,8 18,2 11,0 6,8 1 Für die Elterngeldberechnung relevates Erwerbseinkommen: Durchschnittlich erzieltes und bereinigtes monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 10
11 4 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs und Bezugsdauer Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs im Bezugszeitraum Davon mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von... Monaten Anzahl Durchschnitt Monate ,5 300, ,6 300, , , , , , , und mehr ,1 Männlich ,1 300, ,6 300, , , , , , , und mehr ,7 Weiblich ,6 300, ,5 300, , , , , , , und mehr ,2 Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 11
12 4 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs und Bezugsdauer Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs im Bezugszeitraum Davon mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von... Monaten Anteile in % ,2 20,1 1,3 1,0 0,7 1,0 1,0 1,0 0,9 2,0 2,1 67,2 0,0 1,5 300, ,1 9,5 0,9 0,8 0,8 1,2 1,1 1,1 1,1 1,9 2,2 78,3 0,0 1,1 300, ,1 5,7 0,6 0,5 0,5 0,7 0,7 0,8 0,8 1,9 2,1 84,1 0,0 1, ,1 10,1 0,6 0,6 0,5 0,6 0,7 0,8 0,7 2,0 2,0 78,5 0,1 2, ,2 19,8 0,9 0,8 0,5 0,8 0,8 0,8 0,7 2,0 2,0 68,8 0,1 2, ,3 30,0 1,4 1,0 0,7 0,9 1,0 0,9 0,8 2,0 1,9 57,9 0,0 1, ,4 39,1 2,2 1,6 0,9 1,2 1,2 1,1 0,9 1,9 2,1 46,4 0,0 0, ,4 41,2 2,6 1,9 1,1 1,6 1,6 1,3 1,3 2,3 2,5 41,6 0,0 0, und mehr ,4 48,8 3,7 2,4 1,4 1,9 1,8 1,4 1,2 2,0 2,1 32,3 0,0 0,5 Männlich ,6 78,3 4,0 2,7 1,5 2,0 1,6 1,0 0,8 1,0 1,1 5,4 0,0 0,0 300, ,2 64,9 2,1 2,2 1,7 2,6 2,0 1,4 1,2 1,9 2,0 17,8-0,0 300, ,3 57,6 2,5 2,4 1,6 2,5 2,3 1,4 1,4 2,0 2,2 23, ,6 73,0 3,2 2,7 2,1 2,4 2,4 1,9 1,2 1,7 2,0 6,8 0,0 0, ,7 81,1 3,3 2,4 1,4 1,9 1,7 1,1 0,9 1,1 1,2 3,4 0,0 0, ,7 83,7 3,5 2,2 1,3 1,7 1,4 0,9 0,6 0,7 0,9 2,4 0,0 0, ,8 83,2 4,2 2,8 1,4 1,7 1,3 0,8 0,5 0,6 0,7 2,0-0, ,7 81,4 4,9 3,0 1,5 1,9 1,5 0,9 0,6 0,7 0,7 2, und mehr ,6 81,2 5,8 3,4 1,6 1,9 1,4 0,7 0,5 0,6 0,7 1,7-0,0 Weiblich ,0 0,9 0,4 0,4 0,5 0,7 0,8 0,9 1,0 2,3 2,4 87,7 0,0 1,9 300, ,1 1,6 0,7 0,6 0,7 1,0 0,9 1,0 1,1 1,9 2,2 86,9 0,0 1,2 300, ,0 1,0 0,5 0,3 0,4 0,5 0,6 0,8 0,7 1,8 2,1 89,5 0,0 1, ,0 0,5 0,2 0,3 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 2,0 2,0 89,5 0,1 3, ,0 0,4 0,2 0,2 0,2 0,4 0,6 0,7 0,7 2,2 2,2 89,5 0,1 2, ,0 0,4 0,2 0,3 0,3 0,5 0,8 0,9 0,9 2,6 2,4 88,6 0,0 1, ,0 0,7 0,4 0,5 0,5 0,8 1,2 1,4 1,2 3,1 3,3 85,2 0,1 1, ,0 0,7 0,4 0,6 0,8 1,2 1,7 1,8 1,9 3,9 4,4 81,2 0,1 1, und mehr ,0 1,0 0,7 1,0 1,1 1,8 2,4 2,5 2,2 4,2 4,1 77,5 0,1 1,3 Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 12
13 5 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs, Art des Erwerbseinkommens vor der Geburt und Bezugsdauer Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs im Bezugszeitraum Art des Erwerbseinkommens vor der Geburt Davon mit einer Bezugsdauer von... Monaten 1 bis 2 3 bis 4 5 bis 6 9 bis bis bis 14 Anzahl Durchschnitt Monate ,5 mit Erwerbseinkommen vor der Geburt ,0 mit einem durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruch in Höhe 300, ,2 300, , , , , , , und mehr ,1 mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,5 mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,2 mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ,6 ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt ,9 1 Für die Elterngeldberechnung relevantes Erwerbseinkommen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 13
14 6 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Alter und Familienstand sowie Bezugsdauer Alter im ersten Bezugsmonat Familienstand Davon mit einer Bezugsdauer von... Monaten 1 bis 2 3 bis 4 5 bis 6 9 bis bis bis 14 Anzahl Durchschnitt Monate ,5 im Alter von... bis unter... Jahren - unter , , , , , ,1 45 und älter ,7 Durchschnittsalter in Jahren X verheiratet ,3 in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend ,2 ledig ,9 verwitwet ,0 geschieden ,6 darunter unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil ,4 Männlich ,1 im Alter von... bis unter... Jahren - unter , , , , , ,3 45 und älter ,9 Durchschnittsalter in Jahren X verheiratet ,1 in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend ,0 ledig ,2 verwitwet ,7 geschieden ,6 darunter unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil ,2 Weiblich ,6 im Alter von... bis unter... Jahren - unter , , , , , ,4 45 und älter ,9 Durchschnittsalter in Jahren X verheiratet ,6 in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend ,3 ledig ,7 verwitwet ,8 geschieden ,8 darunter unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil ,6 Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 14
15 7 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach und Alter sowie Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs im Bezugszeitraum Alter im ersten Bezugsmonat 300, und mehr Durchschnitt Anzahl Euro Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Männlich Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Weiblich Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Anteile in % ,9 14,7 17,0 14,4 11,5 7,9 5,8 7,8 X Alter von... bis unter... Jahren unter ,7 12,9 3,0 0,2 0,1 0,0 0,1 0,0 X ,0 24,4 19,9 8,4 2,6 0,5 0,1 0,0 X ,6 17,5 21,6 18,6 11,3 5,0 2,2 1,2 X ,4 13,5 16,6 15,6 13,8 10,1 7,1 8,0 X ,2 11,6 14,5 12,8 12,5 10,5 8,8 14,0 X ,7 9,7 11,6 11,2 11,6 10,1 9,9 19,3 X 45 und älter ,3 7,2 9,8 9,0 11,1 10,6 10,9 24,0 X Männlich ,4 4,9 9,1 13,9 16,5 14,8 11,7 18,7 X Alter von... bis unter... Jahren unter ,0 13,7 4,8 1, ,9 1,3 X ,6 13,2 16,0 17,0 13,9 3,7 1,2 0,4 X ,7 6,5 13,4 21,2 20,8 13,9 6,0 3,5 X ,2 4,2 9,1 15,4 18,5 17,2 12,2 15,4 X ,0 4,0 7,6 11,6 15,2 15,0 13,6 24,8 X ,7 4,8 7,6 10,3 13,0 12,6 13,3 27,7 X 45 und älter ,8 6,7 8,9 8,9 11,5 11,1 11,5 25,5 X Weiblich ,3 18,0 19,6 14,6 9,9 5,6 3,8 4,2 X Alter von... bis unter... Jahren unter ,8 12,9 3,0 0,2 0,1 0,0 0,0 0,0 X ,5 25,1 20,1 7,9 2,0 0,3 0,1 0,0 X ,8 19,2 22,8 18,2 9,9 3,6 1,6 0,9 X ,6 16,5 19,1 15,6 12,4 7,8 5,5 5,6 X ,1 15,6 18,1 13,5 11,1 8,0 6,3 8,3 X ,6 15,3 16,3 12,1 10,0 7,3 6,0 9,5 X 45 und älter ,4 10,9 17,0 9,4 8,1 6,5 6,7 13,1 X Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 15
16 8 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs sowie nach Anzahl der Kinder im Haushalt Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs im Bezugszeitraum Anzahl der Kinder im Haushalt und mehr , , und mehr Männlich , , und mehr Weiblich , , und mehr Anteile in % ,9 32,9 10,0 3,2 300, ,9 25,5 11,1 4,5 300, ,7 52,2 21,7 8, ,3 36,5 8,8 2, ,3 26,1 5,4 1, ,5 25,2 5,2 1, ,0 29,7 6,1 1, ,3 33,8 7,4 1, und mehr ,1 35,3 8,9 1,7 Männlich ,4 32,1 8,2 2,3 300, ,1 20,7 6,6 2,6 300, ,1 44,7 16,8 6, ,6 29,6 8,2 2, ,8 25,1 5,4 1, ,2 27,8 6,2 1, ,2 32,8 7,3 1, ,3 39,5 9,1 2, und mehr ,5 40,2 11,1 2,2 Weiblich ,8 33,2 10,6 3,5 300, ,3 26,1 11,7 4,8 300, ,5 52,8 22,1 8, ,2 37,6 8,9 2, ,2 26,4 5,4 1, ,9 23,7 4,7 0, ,2 27,0 5,0 0, ,3 28,1 5,6 1, und mehr ,2 28,0 5,8 1,0 Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 16
17 9 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Alter, Familienstand und Berechnungsgrundlage im ersten Bezugsmonat Und zwar nach Berechnungsgrundlage 2 Alter im ersten Bezugsmonat Familienstand 1 Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt ( 2 Abs. 1 BEEG) 3 Geringverdienstzuschlag ( 2 Abs. 2 Satz 1 BEEG) 4 Reduzierung des Einkommens ( 2 Abs. 3 BEEG) Mindestbetrag ( 2 Abs. 4 BEEG) Geschwisterbonus ( 2a Abs. 1 BEEG) Mehrlingszuschlag ( 2a Abs. 4 BEEG) im Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Durchschnittsalter in Jahren... 31,6 33,2 30,3 35,2 29,8 32,0 33,6 verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft ledig verwitwet geschieden darunter unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammen lebend Männlich im Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Durchschnittsalter in Jahren verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft ledig verwitwet geschieden darunter unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammen lebend Weiblich im Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Durchschnittsalter in Jahren verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft ledig verwitwet geschieden darunter unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammen lebend Ohne Mehrfachnennungen 2 Mehrfachnennungen möglich. 3 Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt in Höhe von 1 000,- Euro und mehr. 4 Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt in Höhe von weniger als 1 000,- Euro. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 17
18 10 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Art des Erwerbseinkommens vor der Geburt und Berechnungsgrundlage im ersten Bezugsmonat Erwerbseinkommen vor der Geburt 2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt ( 2 Abs. 1 BEEG) 3 Geringverdienstzuschlag ( 2 Abs. 2 Satz 1 BEEG) 4 Und zwar nach Berechnungsgrundlage 3 des Einkommens ( 2 Abs. 3 BEEG) Mindestbetrag ( 2 Abs. 4 BEEG) Geschwisterbonus ( 2a Abs. 1 BEEG) Mehrlingszuschlag ( 2a Abs. 4 BEEG) mit Erwerbseinkommen vor der Geburt mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt Männlich mit Erwerbseinkommen vor der Geburt mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt Weiblich mit Erwerbseinkommen vor der Geburt mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt Anteile in % ,2 21,8 4,6 31,4 20,5 3,9 mit Erwerbseinkommen vor der Geburt ,6 29,4 6,2 7,3 16,4 4,1 mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,8 28,1 20,7 18,4 18,6 4,8 mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,1 29,9 4,5 6,9 16,2 4,1 mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ,9 19,1 34,1 5,1 18,1 4,3 ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt ,0 0,0-100,0 32,2 3,3 Männlich ,3 8,2 13,9 14,4 17,5 5,2 mit Erwerbseinkommen vor der Geburt ,9 9,1 15,4 5,5 17,4 5,0 mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,5 17,4 22,1 16,7 17,2 5,4 mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,3 8,7 13,1 4,8 17,3 5,0 mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ,1 6,9 46,2 4,9 19,7 4,8 ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt , ,9 19,0 6,9 Weiblich ,2 26,3 1,5 37,0 21,5 3,5 mit Erwerbseinkommen vor der Geburt ,6 38,3 2,1 8,1 16,0 3,7 mit Einkommen aus ausschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,9 38,0 19,4 20,0 19,9 4,2 mit Einkommen aus ausschließlich nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ,4 38,6 1,0 7,8 15,8 3,7 mit Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt ("Mischeinkommen") ,5 29,5 23,8 5,3 16,7 3,9 ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt ,0-100,0 33,5 3,0 1 Für die Elterngeldberechnung relevantes Erwerbseinkommen. 2 Ohne Merhfachnennungen. 3 Mehrfachnennungen möglich. 4 Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt in Höhe von 1 000,- Euro und mehr. 5 Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt in Höhe von weniger als 1 000,- Euro. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 18
19 11 Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder nach, Alter, Familienstand, Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und Erwerbseinkommen vor der Geburt Alter im ersten Bezugsmonat Familienstand Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ( 6) Und zwar Erwerbseinkommen vor der Geburt 1 ja nein ja nein im Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Durchschnittsalter in Jahren... 31,6 30,0 31,9 32,4 29,6 verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft ledig verwitwet geschieden darunter unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammen lebend Männlich im Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Durchschnittsalter in Jahren... 35,0 34,3 35,1 35,1 34,9 verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft ledig verwitwet geschieden darunter unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammen lebend Weiblich im Alter von... bis unter... Jahren unter und älter Durchschnittsalter in Jahren... 30,5 29,9 30,6 31,2 29,1 verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft ledig verwitwet geschieden darunter unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammen lebend Für die Elterngeldberechnung relevantes Erwerbseinkommen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik 19
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