Geldwäsche und RIP-Deal Unterschätzte Gefahren in der Immobilienbranche? Ergänzungen zum Thema Geldwäsche durch die Landesdirektion Sachsen

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1 Geldwäsche und RIP-Deal Unterschätzte Gefahren in der Immbilienbranche? Ergänzungen zum Thema Geldwäsche durch die Landesdirektin Sachsen Infrmatinsveranstaltung vn IVD, IHK zu Leipzig und LVZ Leipzig, 17. April 2013

2 Geldwäschegesetz Agenda I. Aufsicht und Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde II. Ablauf einer Kntrlle Verfahren Vr-Ort-Kntrlle III. Kntrllen nach dem Geldwäschegesetz Auswahlkriterien und Durchführung Auswertung der Rückläufe Hinweise für Immbilienmakler IV. Kntaktdaten V. Linkliste Quelle: April 2013 Gabriele Bartsch

3 I. Aufsicht und Zuständigkeiten nach dem GwG Aufsicht nach dem GwG Geldwäschegesetz - GwG Finanzsektr Nichtfinanzsektr Banken Versicherungen Anwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Aufsichtsbehörden nach 16 GwG Finanzdienstleister Rechtsdienstleister bestimmte Dienstleister Spielbanken Immbilienmakler Güterhändler Glücksspiel im Internet (ab 2013 LDS/SMI) BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BMF Bundesministerium der Finanzen Kammern OLG DD Oberlandesgericht Dresden LDS Landesdirektin Sachsen April 2013 Gabriele Bartsch

4 I. Aufsicht und Zuständigkeiten nach dem GwG Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde Straftat 261 StGB Aufsicht Plizei LKA BKA Financial Intelligence Unit (FIU) Staatsanwaltschaft Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) als berste Fachaufsichtsbehörde Landesdirektin Sachsen (LDS) Verwaltungs-/ Ordnungswidrigkeitenbehörde Ordnungswidrigkeit April 2013 Gabriele Bartsch

5 II. Ablauf einer Kntrlle Verfahren Stichprben in Schwerpunktbereichen - Auswahl zufällig der aufgrund Anzeige Schriftliches Prüfverfahren mittels Fragebgen (Anschreiben, Fragebgen, Flyer, Dkumentatinsbgen) Rückmeldung Auswertung keine Rückmeldung Mahnschreiben + Hinweis auf Einleitung eines Bußgeldverfahrens + Verwaltungs- und Zwangsvllstreckungsverfahren keine Rückmeldung ggf. Nachfragen Rückmeldung Einleitung Bußgeldverfahren und Verwaltungs-/ Zwangsvllstreckungsverfahren ggf. Vr-Ort Kntrlle (i. d. R. angekündigt) Abschlussschreiben Bußgeld ggf. Erzwingungshaft Verhängung Zwangsgeld (wenn keine Rückmeldung erflgt) ggf. Zwangshaft April 2013 Gabriele Bartsch

6 II. Ablauf einer Kntrlle Vr-Ort-Kntrlle Wann findet eine Vr-Ort-Kntrlle statt? Bei Auffälligkeiten, wie z. B.: Verweigerung Rücksendung Fragebgen unklarer Geschäftszweck (z. B.: Vermietung neben verschiedenen Geschäftszweigen) Wiederhlungsfälle Anzeigen Standard-Fälle April 2013 Gabriele Bartsch

7 III. Kntrllen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Auswertung der Rückläufe Auswahlkriterien: sachsenweite Kntrlle rtsansässiger Immbilienmakler zur Ermittlung reginaler Besnderheiten (reginal divergierende Geschäftsausrichtung nach Kunden und Bedarf swie entsprechenden Betätigungsfeldern) swie Erfahrungsgewinnung bzgl. der GwG-Kntrllmechanismen einzelner Makler - Evaluierung der Risiken einzelner Maklersparten a) reginale Ausrichtung, zur Ermittlung reginaler Besnderheiten: Grßstädte: Chemnitz, Dresden, Leipzig Grße Kreisstädte in Mittelzentren Grße Kreisstädte in Oberzentren und den Grenzreginen zu Plen und Tschechien b) Geschäftsausrichtung: Pflicht nach dem Geldwäschegesetz nur bei Kauf/Verkauf einer Immbilie Auswertung der Rückläufe (allgemein): grundsätzlich ist Geldwäschegesetz in der Immbilienbranche bekannt, aber: Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung teilweise Unkenntnis, dass Srgfaltspflichten unabhängig vn einer Bargeldgrenze ( EUR) zu erfüllen sind, als bei jedem Abschluss eines Maklervertrages bei Kauf/ Verkauf einer Immbilie (Immbilie = Grundstück und/der Gebäude). teilweise Rückäußerungen, dass sich Immbilienmakler durch die Pflichten nach dem GwG in der Ausübung ihres Berufs eingeschränkt sehen Fragebögen generell nur unzureichend der widersprüchlich ausgefüllt (z. B.: keine Mitarbeiter, aber Schulungen werden durchgeführt) wenig bundesweit agierende Unternehmen Verweigerung der Rücksendung wegen fehlender gesetzlicher Grundlage bislang gab es keine: Verdachtsmeldungen Feststellung eines wirtschaftlich Berechtigten Kntakt/Annahme einer Plitisch expnierten Persn Gefährdungsanalyse Geldwäschebeauftragte April 2013 Gabriele Bartsch

8 III. Kntrllen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Auswertung der Rückläufe Auswertung der Rückläufe (knkret): Übersicht: Festgestellt wurde: teilweise fehlende Erlaubnis nach 34 c GewO keine Hinweise auf GwG im Internetauftritt der Makler häufige Annahme: Identifizierung hat erst beim Ntar zu erflgen i. d. R. kleine Unternehmen, meist Einzelgewerbetreibende Größe der Unternehmen: 1 bis 10 Mitarbeiter keine Vrgaben durch Hauptsitz der bestehende Angebte (z. B.: IVD) werden nicht genutzt Verweis auf Zentrale bzgl. Pflichterfüllung fehlende bzw. unzureichende Organisatin der Geschäftsabläufe (siehe Negativbeispiele) schwierige Umsetzung bei sg. Ein-Mann/Frau-Unternehmen Kpplung mit anderen Geschäften, die unter Pflichtenkatalg GwG fallen (z. B.: Finanz- und Versicherungsgeschäfte) angeschriebene Makler 51 zugestellte Anschreiben 50 fristgemäßer Rücklauf 22 (44%) verspäteter Rücklauf 6 Mahnung 22 nicht geantwrtet 6 (12%) Bescheid Zwangsmittelandrhung 6 Übersendung des Fragebgens 5 (+ 1 Übersendungszusage) unzulänglich erflgen/werden umgesetzt: Schulungen der Mitarbeiter über Pflichten nach GwG Sicherungssysteme i. F. v. Erarbeitung interner Leitlinien und Arbeitsabläufe im Umgang mit dem GwG keine Feststellung branchenspezifischer bzw. reginaler Besnderheiten April 2013 Gabriele Bartsch

9 III. Kntrllen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Hinweise für Immbilienmakler Verweis auf Zentrale bzgl. Pflichterfüllung Pflichterfüllung hat in der Betriebsstätte Vr-Ort zu erflgen; Änderungen GwG im Blick haben fehlender Hinweis auf GwG im Internetauftritt mit Hinweis auf Pflicht nach GwG um Akzeptanz beim Kunden werben (z. B.: Flyer IVD: Wenn der Immbilienmakler nach dem Ausweis fragt (Quelle: Verfahren erläutern Musteranweisung IVD (Quelle: Größe der Unternehmen 1-10 Mitarbeiter der Ein-Mann/Frau-Unternehmen Erstellung Gefährdungsanalyse, Erarbeitung interner Arbeitsanweisungen, Schulungsunterlagen Mitarbeiter Nutzung Internetangebt Merkblätter LDS (Sicherungssysteme, wirtschaftlich Berechtigter) abrufbar unter: [Service/Frmulare+Dwnlads/Merkblätter] April 2013 Gabriele Bartsch

10 IV. Geldwäschegesetz - GwG Kntaktdaten Aufsichtsbehörde Landesdirektin Sachsen - Dienststelle Leipzig Kntakt: Landesdirektin Sachsen Dienststelle Leipzig Referat Glücksspielrecht/Geldwäschegesetz Braustraße 2, Leipzig Tel.: Fax: geldwaesche@lds.sachsen.de Internet: Quelle: Landesdirektin Sachsen; (Dienstgebäude der Dienststelle Leipzig) April 2013 Gabriele Bartsch

11 V. Geldwäschegesetz - GwG Linkliste Infrmatinen/Hinweise erhältlich bei: Immbilienverband Deutschland: [für Mitglieder] Industrie- und Handelskammer: Landesdirektin Sachsen: Dkumentatinsbgen Merkblätter (Sicherungssysteme/wirtschaftlich Berechtigter/ Gemeinsames Merkblatt der Länder: Kennen Sie Ihren Kunden? ) April 2013 Gabriele Bartsch

12 Geldwäschegesetz - GwG Abschluss Vielen Dank für die Aufmerksamkeit April 2013 Gabriele Bartsch

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