Parlamentsdienste des Kantonsrates Zürich Büro 417 KEH 8090 Zürich
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- Bettina Fleischer
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1 Parlamentsdienste des Kantonsrates Zürich Büro 417 KEH 8090 Zürich F1RL6/ Sr/Ve Schlieren, 19. Mai 2005 Teilrevision des kantonalen Richtplanes, Bereich Verkehr EINWENDUNGEN ZUR ÖFFENTLICH AUFGELEGTEN VORLAGE Sehr geehrte Damen und Herren Die Revision des Verkehrsplanes ist vom 2. Mai bis 30. Juni 2005 öffentlich aufgelegt und jedermann kann dazu Einwendungen machen. Die Delegiertenversammlung der ZPL hat sich mit Brief vom 28. Oktober 2003 bereits einmal im Anhörungsverfahren zu dieser Vorlage geäussert. Die damals gemachten Vorbehalte und Anregungen sind jedoch nur teilweise in die nun aufliegende Vorlage eingeflossen, weshalb die Gelegenheit wahr genommen wird, nochmals zu dieser Vorlage Stellung zu nehmen. Wir reichen Ihnen diese Einwendungen als Vorstandsbeschluss ein, obwohl gemäss Ziff unserer Statuten die Delegiertenversammlung zuständig für Stellungnahmen zum kantonalen Richtplan ist. Wir werden Ihnen einen entsprechenden Beschluss der Delegiertenversammlung nachreichen, aus welchem Sie sehen können, ob alle Einwendungen dieses Vorstandsbeschlusses von der Delegiertenversammlung unterstützt werden. 1. Änderungen gegenüber der im Anhörungsverfahren vorgestellten Vorlage Die Revisionsvorlage ist gegenüber der Version im Anhörungsverfahren in verschiedenen Punkten angepasst worden. Für das Limmattal sind dabei folgende Änderungen von Bedeutung: Hochleistungsstrassen Der Termin für den Ausbau der Nordumfahrung wird jetzt auf 2013 und nicht mehr mit ca gesetzt. Hauptverkehrsstrassen Die Umfahrung Waldegg ist als Langfristmassnahme (Trasseesicherung) trotz schlechtem Gesamtnutzwert gemäss der Untersuchung Prioritäteneinreihung der Ortsumfahrungen Kanton Zürich wieder in den Plan aufgenommen worden.
2 Seite 2 ZPL Die Verbindung Lieli Anschluss Birmensdorf neue Lielistrasse Luzernerstr (Birmensdorf) ist nicht mehr als Hauptverkehrsstrasse von kantonaler Bedeutung ausgewiesen. öffentlicher Verkehr Der Mittelverteiler hat jetzt den Namen Limmattalbahn erhalten und neu werden drei Etappen mit unterschiedlichem Realisierungshorizont ausgewiesen. Für die Etappe zwischen Schlieren und Dietikon wird die Linienführung im Bereich Spital Limmattal noch offen gelassen. Für den Ausbau der S-Bahn im Limmattal wird nach wie vor mittel- bis langfristig eine neue Doppelspur gefordert. Neu ist, dass die Linienführung im Bereich des Rangierbahnhofes zu prüfen ist. Güterverkehr Der geplante Gateway-Terminal ist nun bereits für 2009 und nicht mehr wie bisher für 2010 geplant. Die Festlegung der Aushubumschlaganlage im Ristet (Birmensdorf) ist in dem Sinne präzisiert worden, dass damit die bestehende, temporär im Rahmen des Baus der N20 bewilligte Umschlaganlage gemeint ist, welche weiter bestehen soll. Damit ist ein Begehren der ZPL erfüllt worden. Parkierung Die Anforderungen an die Bewilligung von Neubauten oder wesentliche Änderung von publikumsintensiven Einrichtungen (PE) sind für verschiedene Situationen konkretisiert worden. Solche Vorhaben sollen, sofern die Bau- und Zonenordnung sie zulässt, wie in der Anhörungsversion zulässig sein, wenn der Standort sehr gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist. Neu ist, dass bei einem Fehlen obiger Standortvoraussetzungen die Regionalplanung trotzdem solche PE ermöglichen kann, sofern sie die öv-erschliessungsqualität auf die Inbetriebnahme hin sicherstellen kann. Wo die Standortvoraussetzungen nicht erfüllt sind, werden neu auch für bestehende PE Begleitmassnahmen im Rahmen der regionalen Gesamtverkehrskonzepte gefordert, welche zum Ziel haben, die Erreichbarkeit für den Langsamverkehr zu erhöhen und die öv-erschliessungsqualität zu verbessern. Luftverkehr Das Kapitel Flughafen Zürich-Kloten war damals nicht Gegenstand der Anhörung. Neu wird ausgesagt, dass dieses Kapitel zur Zeit nicht revidiert werden soll, da eine separate Vorlage zurzeit vorbereitet wird.
3 Seite 3 ZPL 2. Begehren der ZPL, die mittlerweile in die Planung aufgenommen wurden Die ZPL hat anlässlich der Anhörung zum kantonalen Richtplan verschiedene Begehren gestellt, die nun in die laufende Planung aufgenommen worden sind und die deshalb nun nicht mehr als Einwendungen formuliert werden müssen. Es sind dies: Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Ausbau der Nordumfahrung Zürich: Wohnschutzmassnahmen auf der rechtsufrigen Längsverbindung von Oetwil bis zur Stadtgrenze von Zürich Im Rahmen der Planung der Limmattalbahn: Vertiefte Abklärungen zur Anzahl und Lage der Haltestellen 3. Einwendungen 3.1 Zu Kap Zielsetzungen Strassenverkehr Antrag: Abs. 2 ist mit folgendem Satz zu ergänzen: Organisatorische Massnahmen auf dem Hochleistungsstrassennetz sind für den Agglomerationsraum Zürich (inkl. ausserkantonale Gebiete) zu koordinieren und haben auch die Verbindungsbedürfnisse innerhalb des Agglomerationsraumes zu berücksichtigen. Die Rampenbewirtschaftungen an den Hochleistungsstrassenanschlüssen im Limmattal beeinträchtigen die Verkehrsverbindungen innerhalb des Limmattales und bringen unnötigen Verkehr auf die Hauptstrassen, wie eine Untersuchung des Tiefbauamtes zur Wirkung dieser Rampenbewirtschaftung gezeigt hat. Solche Rampenbewirtschaftungen sind deshalb, wenn sie schon unerlässlich sind, auch auf den Kanton Aargau auszudehnen und zudem so zu dosieren, dass die Hochleistungsstrassen auch noch für den Verkehr innerhalb des Agglomerationsraumes attraktiv sind und nicht nur für den Pendler aus den weit entfernten Regionen. 3.2 Zu Kap Karteneinträge Strassenverkehr Antrag 1: In Bericht und Karte ist folgendes zu ergänzen: Südwestumfahrung Dietikon Die Südwestumfahrung Dietikon ist im Verkehrsplan zu belassen und das Vorhaben ist wie folgt zu bezeichnen: Neubau Entlastungsachse MIV zwecks Sicherstellung der Funktionsfähigkeit ÖV und LIV sowie der Siedlungsverträglichkeit im Zentrumsbereich von Dietikon. Linienführung in Prüfung Realisierungshorizont: mittelfristig
4 Seite 4 ZPL Im Rahmen des regionalen Gesamtverkehrskonzeptes Limmattal ist unter Mitwirkung der Region und der kantonalen Instanzen ein Teilkonzept MIV/Strasse erarbeitet worden, welches zum Schluss kommt, dass eine neue Entlastungsachse Dietikon in irgend einer Form notwendig ist, um das Zentrum in Dietikon vom Verkehr so weit zu entlasten, dass die im Verkehrsplan vorgesehenen öffentlichen Erschliessungsanlagen (Ausbau BDWM-Bahn, Limmattalbahn) überhaupt realisiert werden können. Diese Entlastungsachse wird nicht zwangsläufig identisch sein mit der bisher vorgesehenen Umfahrung. Zur Zeit läuft eine Planung, welche eine Netzstrategie zu dieser Entlastungsachse vorschlagen soll. Solange dieser Vorschlag nicht vorliegt, ist deshalb die bisherige Festlegung nicht zu revidieren. Es ist hier gleich vorzugehen wie im Kap zum Flughafen Zürich- Kloten, indem lediglich ausgesagt wird dass die Festlegung zur Zeit unverändert weiterzuführen ist und eine Revision in Bearbeitung ist. Antrag 2: Im Bericht ist folgendes zu ergänzen (Änderung kursiv): Objekt 12 A1, Nordumfahrung Zürich (Gubrist), Limmattaler Kreuz Anschluss Zürich Seebach Vorhaben: Ausbau auf 6 Fahrstreifen (abzustimmen mit Moorschutz, in Koordination mit Pt. 3.7a.2, Nr. 3), Begleitmassnahmen in Zürich-Nord sowie im Limmat- und Furttal, Überdeckung im Bereich des Wohngebietes beim Portal Süd Realisierungshorizont: Inbetriebnahme 2012 Der Ausbau des Gubrist-Tunnels beeinträchtigt das Wohngebiet von Weiningen sehr stark (Lärm, Luftschadstoffe), was nicht tolerierbar ist. Zudem scheint das vorliegende Projekt nicht mit der Lärmschutzverordnung in Übereinstimmung zu sein. Eine Eröffnung des ausgebauten Gubrist-Tunnels ist von den massgebenden Personen im Tiefbauamt und auch von der Baudirektorin immer wieder auf 2012 in Aussicht gestellt worden. Eine möglichst schnelle Realisierung dieses Ausbaus ist sehr wichtig und der kommunizierte Termin ist deshalb in den Richtplan zu übernehmen.
5 Seite 5 ZPL Antrag 3: In Bericht ist folgendes zu ergänzen: Objekt 13: A1, Limmattal, Anschluss Dietikon Limmattaler Kreuz In der Beschreibung des Vorhabens ist aufzunehmen, dass der Anschluss Dietikon nach Inbetriebnahme der ausgebauten Nordumfahrung auszubauen ist. Der Anschluss Dietikon ist zwar ein Vollanschluss. Er weist aber eine Ausgestaltung auf, die nicht die optimalste Leistungsfähigkeit ergibt (4-armige Raute). Der Anschluss ist für die Weiterentwicklung des Limmattals sehr wichtig, zumal dort bereits heute ein Leistungsengpass besteht und das Entwicklungspotential in diesem Raum so beträchtlich ist, dass dieses nur dann genutzt werden kann, wenn neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs (Limmattalbahn) eben auch dieser punktuelle Ausbau vorgenommen wird. Der Ausbau ist umso nötiger, als in diesesm Raum ja ein Umschlagterminal (Gateway) vorgesehen ist, welches zusätzlichen Schwerverkehr bringen wird, welcher zu einem grossen Teil wiederum den erwähnten Anschluss auf die Autobahn benützen wird. Antrag 4: In der Karte ist folgendes zu ergänzen: Die neu ausgebaute Verbindung Lieli Anschluss Birmensdorf ist als bestehende Hauptverkehrsstrasse auszuweisen. Gemäss Bericht sind wichtige Achsen, welche zusammen mit den Hochleistungsstrassen das übergeordnete Strassennetz bilden, als Hauptverkehrsstrassen auszuscheiden. Die Zufahrt von Zufikon Lieli Anschluss Dietikon wird auf Aargauer Seite nun mit viel Geld ausgebaut und bildet neu eine sehr wichtige Achse für die Erschliessung des Gebietes Mutschellen /Kelleramt. Aus Sicht der ZPL muss diese Achse unbedingt gefördert werden und ein Grossteil des in diesem Gebiet erzeugten Individualverkehrs, welcher auf die Autobahn will, soll diesen Weg benutzen. Dies soll mit der Aufnahme dieser Verbindung in den kantonalen Verkehrsplan dokumentiert werden. Antrag 5: In Bericht und Karte ist folgendes zu ergänzen: Objekt xx: A1, Limmattaler Kreuz Stadt Zürich, Hochleistungsstrasse (Bundesstrasse) Vorhaben: Grossräumiger Lärmschutz des Erholungsgebietes längs der Limmat, Überdeckungen im Bereich der Wohngebiete Realisierungshorizont: langfristig
6 Seite 6 ZPL In diesem Abschnitt braucht es weitergehende Lärmschutzmassnahmen als diejenigen, welche nun im Rahmen der Lärmsanierung realisiert werden. Die Lärmsanierung beschränkt sich auf ein Minimum von Massnahmen und verkennt, dass ein weitergehender Lärmschutz insbesondere für das regional sehr wichtige Naherholungsgebiet entlang der Limmat von entscheidender Bedeutung für den Wert dieses Erholungsgebietes ist. Aber auch für die Siedlungsentwicklung ist ein weitergehender Lärmschutz unter anderem auch mit Überdeckungen im Bereich der Wohngebiete sehr wichtig. Wir sind daher der Auffassung, dass bezüglich des Lärmschutzes dieser Abschnitt der A 1 nicht schlechter gestellt werden darf, als der Abschnitt Anschluss Dietikon Limmattaler Kreuz, wo ja der Bau von Wänden und Dämmen zum grossflächigen Lärmschutz und auch Überdeckungen im Bereich der Wohngebiete vorgesehen ist. Antrag 6: In Bericht und Karte ist folgendes zu ergänzen: Objekt xx: Äussere Nordumfahrung Zürich, Wettingen - Winterthur, Hochleistungsstrasse (Bundesstrasse) Vorhaben: Grossräumige Umfahrung der Agglomeration Zürich. Vorerst nur Trasseesicherung Realisierungshorizont: sehr langfristig Vom Tiefbauamt in Auftrag gegebene Studien haben ergeben, dass längerfristig auch der Ausbau der Nordumfahrung Zürich auf 6 Spuren nicht ausreichen wird und möglicherweise weitere Massnahmen nötig werden. Eine solche Massnahme könnte später einmal die äussere Nordumfahrung sein. Es geht heute darum, sich diese Option nicht zu verbauen und das entsprechende Trassee zu sichern. Dafür ist ein Richtplaneintrag Voraussetzung. Spätere Untersuchungen haben dann zu zeigen, ob eine solche Verbindung tatsächlich zweckmässig ist, wobei sich diese Zweckmässigkeit nicht nur auf den Verkehrsaspekt, sondern auch auf die Abstimmung der Siedlungsentwicklung und der Verkehrsentwicklung beziehen soll. Antrag 7: In der Karte ist folgendes zu ergänzen: Die bestehende Verbindung von der Umfahrung Weiningen bis zur Überlandstrasse in Dietikon/Unterengstringen ist als bestehende Hauptverkehrsstrasse auszuweisen.
7 Seite 7 ZPL Zudem ist im Bericht folgendes Objekt aufzunehmen: Objekt xx: Verlegung Niederholzstrasse, Weiningen/Unterengstringen Klassierung:Hauptverkehrsstrasse Vorhaben: Verlegung des Anschlusses an die Überlandstrasse Realisierungshorizont: kurzfristig Die Niederholzstrasse hat zusammen mit der Umfahrung Weiningen die Funktion einer sehr wichtigen Zubringerstrasse aus dem zentralen Limmattal zum Autobahnanschluss Weiningen. Solche wichtigen Achsen sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Der Ausbau des Anschlusses Niederholzstrasse an die Überlandstrasse ist dabei ein wichtiges Vorhaben, welches die Funktionsfähigkeit dieser Verbindung gewährleistet. Die Verbindung erhält zudem dadurch noch vermehrt Bedeutung, als sie eine wichtige Rolle bei den flankierenden Massnahmen zum Ausbau der Nordumfahrung spielt und im entsprechenden Projekt enthalten ist. 3.3 Zu Kap Karteneinträge öffentlicher Personenverkehr Antrag: In Bericht ist folgendes zu ergänzen (kursiv): Objekt 12: Altstetten Killwangen Spreitenbach, S-Bahn, Fernverkehr Vorhaben: Zusätzliche Doppelspur (in Koordination mit geplantem zweiten Heitersbergtunnel); Linienführung im Bereich Rangierbahnhof Limmattal prüfen und im Siedlungsgebiet Dietikon /Schlieren unterirdisch führen Realisierungshorizont: mittel- bis langfristig Eine oberirdische Vergrösserung der Eisenbahnanlage im bisherigen Trassee ist im Raum Dietikon / Schlieren vom Platzbedarf her weder machbar noch aufgrund der immer stärker werdenden Trennwirkung resp. den zusätzlichen Immissionen her erwünscht.
8 Seite 8 ZPL 3.4 Zu Kap Zielsetzungen Parkierung Antrag: Die Koordination der kantonalen Richtpläne Aargau und Zürich ist so vorzunehmen, dass die Zielsetzungen sowie die Anforderungen an publikumsintensive Einrichtungen mit grosser MIV-Erzeugung vom Kanton Aargau übernommen werden. Gelingt dies nicht, sind die Zielsetzungen im Zürcher Richtplan entsprechend zu überarbeiten. Gemäss Raumplanungsgesetz sind raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und mit den benachbarten Kantonen ist zusammen zu arbeiten. Gerade in "Parkplatzfragen" fehlt diese Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Kanton Aargau. Es geht nicht an, dass im Grenzraum mit derselben lufthygienischen Belastung mit Parkplatzvorschriften so unterschiedlich umgegangen wird, wie dies heute der Fall ist. Diese Vorschriften sind materiell zu harmonisieren, indem entweder der Kanton Zürich mit seinem ganzen Einfluss für eine Angleichung der Vorschriften im Kanton Aargau besorgt ist oder seine eigenen Vorschriften an diejenigen im Kanton Aargau anpasst. 3.5 Zu Kap Karteneinträge Güterverkehr Hauptantrag: Im Bericht und Karte ist folgendes zu ergänzen (kursiv): Objekt 6: Dietikon Niderfeld Vorhaben: Umschlagterminal (Gateway) für den kombinierten Güterverkehr auf dem Areal des Rangierbahnhofes Limmattal Das Vorhaben ist nicht im Limmattal zu realisieren. Der Karteneintrag ist im Richtplan im Limmattal zu entfernen. Ebenso ist der entsprechende Beschrieb im Limmattal zu streichen. Das Limmattal ist bereits heute sowohl mit Individualverkehr wie auch im öffentlichen Verkehr schon sehr stark belastet. Es weist noch ein sehr grosses Entwicklungspotential auf, welches gemäss Richtplan (unter anderem grosses Zentrumsgebiet) ausgenutzt werden soll. Dies ist nur dann möglich, wenn es gelingt, die grossen Verkehrsprobleme im i.v. wie auch im ö.v. künftig zu lösen. Aufgrund dieser Ausgangslage ist die Realisierung des Güterumschlagterminals im Limmattal absolut verfehlt. Dieser Terminal belastet nicht nur die bereits sehr stark ausgelastete Eisenbahnverbindung im Limmattal, behindert einen weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs in diesem Raum auf dem bestehenden Schienennetz und trägt mit den prognostizierten jährlichen Lastwagenfahrten von ca. 50'000 bis 70'000 zu einer massiven Belastung des Strassennetzes bei. Dazu kommt, dass nicht sicher ist, ob nicht in Zukunft noch mit deutlich mehr Lastwagenverkehr zu rechnen ist, denn es ist noch gar nicht sicher, ob der angestrebte Umlad Bahn / Bahn sich in diesem Umfang überhaupt realisieren lässt.
9 Seite 9 ZPL Ein solches Vorhaben gehört daher nicht in eine Entwicklungsregion und ist in einem periphereren Raum zu situieren. Nebenantrag (sofern der Hauptantrag abgelehnt wird): Im Bericht und Karte ist folgendes zu ergänzen (kursiv): Objekt 6: Dietikon Niderfeld Vorhaben: Umschlagterminal (Gateway) für den kombinierten Güterverkehr auf dem Areal des Rangierbahnhofes Limmattal, die Bedienung im Fernverkehr erfolgt auf der Schiene, im Sammel- und Verteilverkehr ist ein Bahn-Bahnanteil von mindestens 70 % der sonst nötigen Lastwagenfahrten zu erreichen Realisierungshorizont: nach Inbetriebnahme des ausgebauten Gubrist-Tunnels (3 Röhren in Betrieb) Die Signatur der Festlegung ist in das Areal des RBL zu verschieben Dieses Objekt ist zwingend auf dem bestehenden Areal des Rangierbahnhofes Limmattal resp. des Güterbahnhofes Dietikon zu situieren ist. Es geht nicht an, dass im bereits dicht besiedelten Limmattal noch weitere Flächen für grossflächige Infrastrukturbauten verloren gehen und dicht daneben Flächen nur noch spärlich genutzt werden. Dem Vernehmen nach stehen bei der Entwicklung des Güterverkehrs weitere Änderungen an, die eine immer kleinere Nutzung des Rangierbahnhofes Limmattal ergeben. Die geplante Festlegung steht zudem im Gebiet Müsli im Widerspruch zur kantonalen Festlegung "Freihaltegebiet" des kantonalen Siedlungsplanes. Im Niderfeld sind zudem in einem aufwändigen offenen Planungsprozess unter Führung der RZU nun die nötigen Voraussetzungen geschaffen worden, um dort einen neuen Stadtteil zu entwickeln. Ein Gateway-Terminal, welcher Teile dieses Niderfeldes in Anspruch nehmen würde, würde dieser Planung massiv zuwider laufen. Die Signatur dieser Festlegung ist deshalb zeichnerisch auf dem Areal des Rangierbahnhofes Limmattal auszuweisen. Mit einer Verlagerung des Gatewayterminals auf das RBL-Areal besteht zudem eher die Möglichkeit, den Terminal direkt und ohne Benützung der bereits überlasteten Mutschellenstrasse an die Autobahnausfahrt Dietikon anzubinden, was deshalb auch besonders wichtig ist, da dieser Terminal doch einen beträchtlichen Schwerverkehr anziehen wird. Dass im Sammel- und Verteilverkehr ein Bahnanteil von mind. 70% zu erreichen ist, erscheint uns dabei zwar als gut gemeint, aber kaum durchsetzbar. Wenn der Terminal einmal steht, wird er immer mehr Schwerverkehr im MIV anziehen und es wird niemand dafür einstehen, den Betrieb dann stillzulegen, wenn der erwähnte Bahnanteil nicht erreicht wird. Zudem erscheint uns nicht klar, wie die 70 % gemessen werden. Ist das der Anteil an der umgeschlagenen Tonnage, der auf der Bahn transportiert werden muss oder werden Lastwagenund Bahnfahrten miteinander verglichen, wobei diese allerdings unterschiedliche Kapazitäten aufweisen. Diese 70 % sind deshalb zu präzisieren.
10 Seite 10 ZPL Der Gateway-Terminal ist in Abstimmung mit den Verkehrskapazitäten auf dem Hochleistungsstrassennetz zu erstellen und darf daher erst in Betrieb gehen, wenn die Nordumfahrung Zürich ausgebaut ist. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen bei der Überarbeitung dieser Planung berücksichtigen werden und stehen jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung. Freundliche Grüsse Z P L ZÜRCHER PLANUNGSGRUPPE LIMMATTAL NAMENS DER DELEGIERTENVERSAMMLUNG "öff Auflage kant Verkehrsplan.doc" Der Präsident Der Sekretär Kopie zur Kenntnis an: ZPL Gemeinden
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