Zweite Zusatzvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung vom 4. August 2014 gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR )

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1 Q Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für tmrtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisuberwachung PUE Zweite Zusatzvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung vom 4. August 214 gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.2) zwischen den Transportunternehmen des Direkten Verkehrs, vertreten durch Verband öffentlicher Verkehr VÖV sowie Gesamtheit der am DV-Teilnehmenden, handelnd durch den Strategischen Ausschuss Direkter Verkehr (StAD) und dem Preis ü berwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2 33 Bern nachfolgend der Preisüberwacher betreffend Iarifmassnahmen bis zum Fahrplanwechsel 217/18 (Dezember 217) Seite 1 von 7

2 A. Präambel (1) Die einvernehmliche Regelung vom 4. August 214 ( er-214 ), die durch die Zu satzvereinbarung vom 14. Juli 215 ( Zusatzvereinbarung 215 ) ergänzt wurde, ist befristet bis zum Fahrplanwechsel ( FPW ) 217/18 (Dezember 217). Die er-214 sieht in Ziffer 11.4 vor, dass die Tarife nicht erhöht werden dürfen, soweit die er-214 keine entsprechende Ausnahme vorsieht. Die mit Entscheid vom des Bundesrats beschlossene Trassenpreiserhöhung stellt eine entsprechende Ausnah me dar. (2) Der Bundesrat rechnet aufgrund der nachfragebedingten Ausweitung des Angebots und der Beschaffung von neuem Rollmaterial ab dem FPW 218/19 mit einem finan ziellen Mehrbedarf im regionalen Personenverkehr f,,rpv ). (3) Die vorliegende zweite Zusatzvereinbarung zur er-214 ( Zusatzvereinbarung 216 ) stellt eine Ergänzung der bestehenden er-214 und zur Zusatzvereinbarung 215 dar. Die er-214 und die Zusatzvereinbarung 215 bleiben somit in Kraft, so weit die Zusatzvereinbarung 216 keine abweichende Bestimmung enthält. 8. Einvernehmliche Regelung 1. Gegenstand (4) Gegenstand der Zusatzvereinbarung 216 zur er-214 sind die Preise im Direkten Verkehr (, Tarife ) ab dem FPW 216/17 (gültig ab ) bis zum FPW 217/18 (Dezember 217). Tarifmassnahme per FPW 21 6/17 und Preisgestaltung Gofthard (5) Per werden die Tarife ( Tarifmassnahme ) differenziert über das Sorti ment durchschnittlich um 3% erhöht. Grundlage für die Tarifmassnahme sind die dem Preisüberwacher übermittelten Unterlagen, welche vom Strategischen Ausschuss Di rekter Verkehr am 25. Februar 216 beschlossen worden sind (vgl. Anhang Über sicht der Tarife im Direkten Verkehr ab 216/17 und Erneuerungsrabaft GA ). Dabei gelten folgende Restriktionen: Die 9-Uhr-Karte und die 9-Uhr-Multi-Karte werden bis Ende 217 beibehalten. Der Multi-Tageskarten-Rabatt (6 für 5) bleibt bis Ende 217 bestehen. (6) Der Tarif auf der Gofthard-Bergstrecke wird für die Strecke durch den Gofthard Basistunnel ( GBT ) per Dezember 216 übernommen. Seite 2 von 7

3 III. Massnahmen zur Kompensation (7) Infolge der Preiserhöhung durch die Tarifmassnahme per werden Mass nahmen zur Kompensation im Umfang von 5 Millionen CHF umgesetzt. (vgl. insb. Ziffern B.lll.8 und B.lll.9) (8) Für Besitzer eines Generalabonnements wird ein automatisch verrechneter Erneue rungsrabatt bei nahtloser Erneuerung gewährt. Dieser Rabatt gilt für alle Generala bonnemente (GA mit Jahreszahlung oder Monatszahlung) welche von der Tarifmass nahme 216 betroffen sind und zwischen dem und ohne Un terbruch erneuert werden. Die Höhe des automatisch zu gewährenden Erneuerungs rabatts ist im Anhang verbindlich festgelegt. Der Anhang Übersicht der Tarife im Di rekten Verkehr ab 216/17 und Erneuerungsrabatt GA gilt als Vertragsbestandteil der Zusatzvereinbarung 216. (9) Der Preis der Junior-Karte und der Kinder-Miffahrkarte wird vom bis von 3 Franken auf 15 Franken halbiert. Der Bezug einer Kinder Mitfahrkarte ist nicht an eine verwandtschaftliche Beziehung zum Kind geknüpft. IV. Inkrafttreten und Befristung (1) Die Zusatzvereinbarung 216 zur er-214 tritt mit Unterzeichnung durch beide Ver tragsparteien in Kraft und ist befristet bis zum FPW 217/18 resp. bis zum (betrifft Ziffern B.lll.8 und B.lll.9). (11) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer we sentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG). V. Sanktionen (12) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Zusatzvereinbarung 216 zur er-214 kommen Art. 23 und 25 PÜG zur Anwendung. VI. Kommunikation (13) Die Parteien koordinieren die Kommunikation der Zusatzvereinbarung 216 gegen über der Öffentlichkeit. Seite 3 von 7

4 Bern, 15. September216 Verband öffentlicher Verkehr Der Preisüberwacher Ueli Stückelberger Stefar rjrhans Gesamtheit der am DV-Teilnehmenden, handelnd durc Direkter Verkehr (StAD) den S rategischen Ausschuss 47(/( ea nine Pilloud Daniel Schlatter r sidentin Vizepräsident Seite 4 von 7

5 Anhang: Ubersicht der Tarife im Direkten Verkehr ab 216/17 und Erneuerungsrabatt GA ab bis Generalabonnemente Preis in CHF Erhöhung Erneuerungsrabatt Jahresrechnung HEUTE NEU in CHF in CHF GA Erwachsene 2. Klasse CA Junior 2. Klasse GA Studierende 2. Klasse GA Senioren 2. Klasse GA Behinderte 2. Klasse CA Fam Partner 2. Klasse CA Fam Kind 2. Klasse GA Fam Jugend 2. Klasse GA Duo Partner 2. Klasse GA Kind 2. Klasse GA Hund 2. Klasse GA Lernende 2. Klasse GA Pauschal -2% 2. Klasse CA Erwachsene 1. Klasse CA Junior 1. Klasse CA Studierende 1. Klasse CA Senioren 1. Klasse CA Behinderte 1. Klasse CA Fam Partner 1. Klasse CA Fam Kind 1. Klasse CA Fam Jugend 1. Klasse CADuo Partnerl. Klasse CA Kind 1. Klasse CA Pauschal -2% 1. Klasse Generalabonnemente Preis in CHF Erhöhung Erneuerungsrabaft HEUTE NEU in CHF in CHF CA Erwachsene 2. Klasse CA Junior 2. Klasse CA Studierende 2. Klasse CA Senioren 2. Klasse CA Behinderte 2. Klasse CA Fam Partner 2. Klasse GA Fam Kind 2. Klasse GA Fam Jugend 2. Klasse CA Duo Partner 2. Klasse CA Kind 2. Klasse GAErwachsene 1. Klasse CA Junior 1. Klasse CA Studierende 1. Klasse CA Senioren 1. Klasse Seite 5 von 7

6 GA Behinderte 1. Klasse GAFam Partner 1. Klasse GA Fam Kind 1. Klasse GAFamJugend 1. Klasse GA Duo Partner 1. Klasse GA Kind 1. Klasse Monatskarte zum Halbtax 111O16 Erhöhung Erhöhung Monatskarte zum HTA, 1. Klasse Monatskarte zum HTA, 2. Klasse MonatkIassenwecliseI zuga. (1 11 Monate) ab Erhöhung Erhöhung InCHF in % Monatsklassenwechsel normal Monatsklassenwechsel ermässigt Tageskarte2 Klasse Erhohung Erhohung Tageskarte zum HTA Uhr-Karte zum HTA Tageskarten zum HTA im Multipack 9-Uhr-Karte zum HTA im Multipack Kinder-Tageskarte Hunde-Tageskarte TageskarteGemeinde Tageskarte 1.Klasse ab Erhohung Erhohung in CHF in % TageskartezumHlA Uhr-Karte zum HTA Tageskarten zum HTA im Multipack Uhr-Karte zum HTA im Multipack Kinder-Tageskarte ab Erhöhung Erhöhung inchf in% Seite 6 von 7

7 Tagesklassenwechsel Tageskiassenwechsel im Multipack Klassenwechsel ab 9 Uhr Klassenwechsel ab 9 Uhr im Multipack Veb-Sortiment 111b216 Erhöhung Erhöhung Velo-Tageskarte ermässigt Velo-Tageskarte normal Velo-Multitageskarte Veb-Pass Erhohung Erhöhung Halbtax SwissPass Erstkauf Halbtax SwissPass Treuepreis Halbtax SwissPass für 16-jährige Weitere Angebote ab Erhohung Erhohung CHF in % Junior-Karte Kinder-Mitfahrkarte Gleis Gleis 7 + Halbtax Monatskarte zum Halbtax2. Klasse Monatskarte zum Halbtax 1. Klasse Monatsklassenwechsel GA Normal Monatsklassenwechsel GA Ermäs sigt Normaltarif T6 1. Klasse 2.5% Normaltarif T6 2. Klasse 2.5% Streckenabo T65 1. Klasse 2.5% Streckenabo T65 2. Klasse 2.5% Seite 7 von 7

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